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Author Topic: Deutsche Massenmörder, voll voraus!  (Read 57538 times)

Wrastrolentiks

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Rhokia

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #651 on: August 10, 2024, 04:53:08 AM »

Rastapopoulos schreibt am 27. Januar 2024 in https://www.allaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=11591.msg39425#msg39425


[*quote*]
==========================================

Innerhalb von ZWEI Jahren eine Verdoppelung der Zahl der Krankheitstage:



https://pbs.twimg.com/media/GEyuKTjWsAAnWn2?format=jpg&name=medium


Laut https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Erwerbstaetigkeit/_inhalt.html gibt es in Deutschland rund 46,1 Millionen Erwerbstätige.

Teilt man diese Zahl gleichmäßig auf die Krankheitstage auf, sind das 46,1 Millionen * 19,4 Tage = 894,34 Mio Arbeitstage.

Rechnet man um: 26 Milliarden Euro Schaden bei 894,34 Mio Arbeitstagen

26000 Mio Euro <-> 894,34 Tage

Das ergibt 29,1 Mio Euro Schaden pro Tag. Dafür könnte man viele Schulen mit Luftfiltern ausstatten. Dafür könnte man viele Busse, Straßenbahnen und Züge und Flugzeuge und Schiffe mit Luftfiltern ausstatten.

Wer seine eigene Bevölkerung umbringt, und dann auch noch über das schöne Geld heult, das der armen Industrie und dem armen Handel verloren geht, ist ein dummes Schwein, das nicht mal die Grundrechenarten beherrscht.

Wollen Sie von dummen Politikern regiert werden?

Das ist selbstverständlich nur eine rhetorische Frage...

==========================================
[*/quote*]


Eine rhetorische Frage. Weil es keine Frage ist, sondern schon die Antwort. Einen Vergleich mit der Aussage der Tagesschau, die auf Aussagen des Statistischen Bundesamtes beruht, können wir heute, gut 8 Monate später, machen:

https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-2/krankenstand.html
ZITAT:
[*quote*]
Arbeitnehmer 2023 15,2 Tage krank gemeldet

2023 waren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland durchschnittlich 15,2 Arbeitstage krank gemeldet. Der Anstieg gegenüber 2021 (+4,0 Krankheitstage) dürfte unter anderem auf das Aufkommen der Grippe- und Erkältungswellen zurückzuführen sein.

Ab dem Jahr 2008 bis 2016 war ein moderater Anstieg der Krankheitstage zu beobachten. Nach einem leichten Rückgang der Krankheitstage in den Jahren 2017 und 2018, sind diese seit 2019 wieder angestiegen.
[*/quote*]


Die wichtige Frage zum Zeitpunkt, WANN das veröffentlicht wurde: UPDATE AM 24.7.2024, also erst vor kurzem:

[*quote*]
<meta property="og:url" content="https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-2/krankenstand.html"/>
<meta property="og:locale" content="de_DE"/>
<meta property="og:updated_time" content="2024-07-24T11:00:04+0200" />
[*/quote*]


Im Januar 2024 wird bekanntgegeben durch die Tagesschau, die sich auf das Statistische Bundesamt beruft: 19,4 Tage im Jahr 2023

Jetzt schreibt das Statistische Bundesamt: 15,2 Tage.

Gegenüber 2021 soll der Anstieg 4,0 Krankheitstage betragen haben. Was bedeutet: 11,2 Krankheitstage für 2021.

In der Grafik der Tagesschau kommt das mit den 11,2 Tagen für 2021 so ungefähr hin. Aber dann? Entweder die Tagesschau hat einen Bockmist gebaut oder das Statistische Bundesamt lügt. Oder beide.


Das Web Archive hat am 29.12.2022 gespidert:

http://web.archive.org/web/20221229221031/https://www.destatis.de/DE/Themen/Arbeit/Arbeitsmarkt/Qualitaet-Arbeit/Dimension-2/krankenstand.html

[*quote*]
Der Kranken­stand infor­miert über den Um­fang der Krank­mel­dun­gen durch Ar­beit­neh­me­rin­nen und Ar­beit­neh­mer. In Deutschland besteht im Krank­heits­fall ein An­spruch auf Lohn­fort­zah­lung in voller Höhe durch den Ar­beit­geber. Dieser An­spruch besteht in der Regel für maxi­mal sechs Wochen pro Jahr. Danach zahlen die Kran­ken­kas­sen Kran­ken­geld. Bei der Be­rech­nung wer­den nur Krank­mel­dun­gen erfasst, die eine Ab­we­sen­heits­dauer von drei Tagen übers­chrei­ten. Die Zahl der Krank­heits­tage dürfte also faktisch höher liegen.

Arbeitnehmer 2021 11,2 Tage krank gemeldet

2021 waren Arbeit­nehmer­innen und Arbeit­nehmer in Deutsch­land durch­schnitt­lich 11,2 Arbeits­tage krank gemel­det. Der mode­rate An­stieg gegen­über 2019 (+ 0,3 Krank­heits­tage) dürfte unter anderem auf das Aus­bleiben größerer Grippe- und Erkäl­tungs­wellen infolge der Mas­ken­pflicht und der Ab­stands­regeln zurück­zu­führen sein. Ausfälle durch Ab­wesen­heit von Eltern im Zuge von Kita- und Schul­schließun­gen sowie Quaran­täne­maß­nah­men sind bereits bei den tat­sächlich genom­menen Urlaubs­tagen berück­sich­tigt und haben keinen Ein­fluss auf die An­zahl der Krank­heits­tage.
[*/quote*]

Die alte Zahl ist also 11,2 Tage.

Interessant ist der Hinweis auf die Schutzwirkung der Masken: "dürfte unter anderem auf das Aus­bleiben größerer Grippe- und Erkäl­tungs­wellen infolge der Mas­ken­pflicht und der Ab­stands­regeln zurück­zu­führen sein".

In 2024 lügt das Bundesamt für Statistikbetrug: "Der Anstieg gegenüber 2021 (+4,0 Krankheitstage) dürfte unter anderem auf das Aufkommen der Grippe- und Erkältungswellen zurückzuführen sein."

Kein Wort über Covid19. Covid19 ist eine tödliche Krankheit. Covid19 ist keine Grippe. Covid19 ist keine Erkältung.

Covid19 ist eine organische Krankheit, die immer einen Hirnschaden verursacht, also die Hirnleistung senkt und damit die Zahl der Unfälle (zum Beispiel im Verkehr) erhöht. Aber kein Wort darüber von dieser Regierungsbehörde. Was für eine Nazischeiße. Aber was kann man auch anderes von Nazis erwarten...?


Vorgestern hat Yuriki in

CORONA-VIRUS (alias CoVid-19) erobert die Welt und löst die Rentenfrage
https://www.allaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=11472.msg40614#msg40614

nachgerechnet, daß zur Zeit 67 Millionen Menschen in Deutschland mindestens 1x eine Covid-Infektion hatten.

80 Prozent der Bevölkerung haben einen Hirnschaden. 80 Prozent!

80 Prozent der Bevölkerung haben Organschäden. 80 Prozent!

Und dann redet dieser Schweinestall "Statistisches Bundesamt" von "Grippe- und Erkältungswellen".


Hier ist die aktuelle Grafik des Statistischen Schweineamtes:




2019:  10,9 Tage
2020:  11,2 Tage
2021:  11,2 Tage
2022:  15,0 Tage
2023:  15,2 Tage

1995 waren es 13,0 Tage. Damals hatten wir einige Impfungen noch nicht.

Trotz der teilweise schweren Grippewellen aber keine 15,2 Tage, wie das Statistische Lügenamt jetzt behauptet.

Von 13,0 auf 15,2 sind 2,2 mehr. 2,2 von 13 sind 17 Prozent.

Das sind harte Hammerschläge.

Trotz all der verbesserten Impfungen ein Mehr von 17 Prozent durch Grippe und Erkältungen!? Und kein Wort über Covid, obwohl 80 Prozent der Bevölkerung davon betroffen sind?

Lüge, Dein Name ist Regierung!
« Last Edit: August 10, 2024, 05:51:36 AM by Rhokia »
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Rhokia

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Deutsche Massenmörder: Goldmedaille im Rollstuhlweitroll
« Reply #652 on: August 10, 2024, 06:55:59 AM »




https://x.com/elisaperego78/status/1821675495903121479

[*quote*]
Dr Elisa Perego @elisaperego78

"It's terrible to see."

German silver medallist Malaika Mihambo collapsed and was taken away in a wheelchair after the long jump final. She's been reportedly suffering from breathing problems after catching Covid a couple of months ago

#LongCovid
a woman in a white shirt with the word usa on it
From the-sun.com

https://pbs.twimg.com/card_img/1821669017473433600/2TOAEE2I?format=jpg&name=900x900
12:30 AM · Aug 9, 2024
95.3K Views
[*/quote*]



https://x.com/GrGuenter/status/1822009369246023972

[*quote*]
Guenter GR @GrGuenter

Französin bricht heute während des 10.000 Meter Finallaufs schon 7 Runden vor Schluss zusammen und muss notversorgt werden. Über ihren Gesundheitszustand herrscht noch Ungewissheit.

https://sport1.de/news/olympia/2024/08/olympia-2024-schlimme-szenen-franzosin-bricht-im-finale-uber-10000-meter-zusammen
Image

https://pbs.twimg.com/media/GUkT1GaXcAAHo5Z?format=jpg&name=small

10:37 PM · Aug 9, 2024
429 Views
[*/quote*]


https://x.com/Doener/status/1822014778380046805

[*quote*]
Stephan Dörner @Doener
Was für eine Shitshow. Warum gibt es keine verpflichtenden Tests und wer Covid-positiv ist darf nicht antreten?
From rtl.de

[ALT: "Französin kippt mitten im Rennen einfach um"]
https://pbs.twimg.com/card_img/1821997386824138753/mCzB1HKw?format=jpg&name=900x900

10:59 PM · Aug 9, 2024
2,964  Views
[*/quote*]



"Französin kippt mitten im Rennen einfach um"

Vorgestern säuft ein Schwimmer ab, gestern fällt eine Läuferin einfach um. Andere werden mit dem Rollstuhl rausgefahren. Dürfen die das!?
« Last Edit: August 10, 2024, 07:06:51 AM by Rhokia »
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Dellbrock

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #653 on: August 13, 2024, 05:03:18 AM »

Eugenics in the 21st. Century:
Weeding out the Unfit



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Rhokia

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #654 on: August 14, 2024, 01:57:37 PM »

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Moses3

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VanLaraklios

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #656 on: August 16, 2024, 07:46:12 PM »

Die jetzigen Massenmörder in der deutschen Regierung wurden in (angeblich) demokratischen Wahlen frei gewählt. Was sagt das über die Bürger aus?




https://pbs.twimg.com/media/GURsnziWgAAn6CX?format=jpg&name=900x900
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Yuriki

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #657 on: August 19, 2024, 10:19:38 AM »

In der menschlichen Evolution ist EINIGES daneben gegangen. Zum Beispiel liest man jetzt bei Twitter diese Meldung:

"Affenpocken sind eine Nebenwirkung von der Coronaimpfe und nennt sich Herpes Zoster (Gürtelrose).
- Wolfgang Wodarg -"



https://pbs.twimg.com/media/GVMwxzDWAAARq-T?format=jpg&name=900x900


Das sieht nach Idiotie im Grenzstadium aus. Oder nach einem Fake. Wir bekamen aber einen Hinweis und konnten der Sache auf den Grund gehen. Es wurde nämlich dieses Video gesichtet, und es ist tatsächlich Wolfgang Wodarg. Und das ist, was er sagt:

TRANSKRIPT [made by Pixelmasters of ALLAXYS-1]

[*quote*]
Es ist so absurd
weil selbst die die ärzte
die sch die die plappern das einfach nach.
Die lassen sich schrei
die lassen sich aufschreiben:
Wenn dort regionale Bläschen auftreten,
dann sind die bei den Affenpocken mit starken Schmerzen verbunden!
Herrgottnochmal, das ist das typische Krankheitsbild von Herpes Zoster!

Da müssen die doch wenigstens sich differentialdiagnostisch die Frage stellen
und sagen
Halt stop!
Kann das?
Wieso sollen das Affenpocken,
nur weil dieser komische Test von Roche da positiv ist,
den die jetzt auf den Markt bringen für teures Geld.
Das ist wieder son Geschäft, das sie machen.

Und das zweite ist, daß die dann natürlich uns wieder Angst machen

Und das ist n Geschäft, was sie machen
mit den Folgen dieser Spritzen,
die sie uns wegen Corona angedreht haben.

Das heißt: die Nebenwirkungen von Corona werden benutzt
um neue Geschäfte zu erfinden und durchzuführen
um uns wieder Angst zu machen.

Das ist eine so perverse Industrie.
Das
ich finde Ärzte sollten sowas durchschauen.
[*/quote*]

DAS VIDEO MIT WOLFGANG WODARG:



https://video.twimg.com/ext_tw_video/1824617622480072704/pu/vid/avc1/432x242/bJDWqpy3RtPC4YJb.mp4?tag=12



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Pangwall

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #658 on: August 19, 2024, 05:24:16 PM »

Der wenig geländegängige Markus Krall sollte seine Zunge im Zaume halten. Den Ritter Götz zu beleidigen schreit nach Genugtuung!

https://x.com/Markus_Krall/status/1825281430471233758

[*quote*]
Dr. Markus Krall @Markus_Krall

Der Kommunist und gelernte Terrorist Tadros kann mich am Arsche lecken und alle seine Unterlinge und schleimigen Claqueure gleich mit.

- Ritter Götz von Berlichingen

Quote
https://x.com/ThomasPrze58334/status/1824917613824139480
[***quote***]
Fette Ratte @ThomasPrze58334
Aug 17

Machen wir mit,  oder zeigen wir diesen Kriminellen endlich mal wieder wie viel Macht das Volk hat, wenn alle zusammen halten  ????
Image

https://pbs.twimg.com/media/GVNo5IhXQAADb92?format=jpg&name=medium

[***/quote***]

11:19 PM · Aug 18, 2024
50.9K  Views
[*/quote*]
Logged
Stoppt die deutschen Massenmörder!
Stoppt die österreichischen Massenmörder!
Stoppt die schweizer Massenmörder!

Revolution jetzt. Sonst ist es zu spät.

Pangwall

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #659 on: August 26, 2024, 09:02:35 PM »

Wir sollten, riet man uns, diese Pressemitteilung archivieren:

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_264_126.html

[*quote*]
Destatis Statistisches Bundesamt

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    Sterbefallzahlen im Juni 2024 im Bereich des mittleren Wertes der Vorjahre

Presse Sterbefallzahlen im Juni 2024 im Bereich des mittleren Wertes der Vorjahre

Pressemitteilung Nr. 264 vom 9. Juli 2024

WIESBADEN – Im Juni 2024 sind in Deutschland nach einer Hochrechnung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 77 812 Menschen gestorben. Diese Zahl liegt im Bereich des mittleren Wert (Median) der Jahre 2020 bis 2023 für diesen Monat (+1 %). In der ersten Monatshälfte lagen die Zahlen leicht unter den mittleren Werten der Vorjahre (-1 % und -2 % in den Kalenderwochen 23 und 24 vom 3. bis zum 16. Juni). In der zweiten Monatshälfte sind die Sterbefallzahlen über die jeweiligen Vergleichswerte hinaus angestiegen (+5 % und +12 % in Kalenderwochen 25 und 26 vom 17. bis zum 30. Juni). Zeitgleich wurden in einigen Bundesländern zum Teil hohe Temperaturen verzeichnet. Dass im Zusammenhang mit Hitze die Sterbefallzahlen ansteigen, ist ein bekannter Effekt, der in Sommermonaten bereits häufiger beobachtet wurde.

Wöchentliche Sterbefallzahlen in Deutschland
Combination chart with 4 data series.
(gestrichelte Werte enthalten Schätzanteil)
Stand 08.07.2024
The chart has 1 X axis displaying Time. Data ranges from 2024-01-01 01:00:00 to 2024-12-23 01:00:00.
The chart has 1 Y axis displaying values. Data ranges from 16142 to 28682.

End of interactive chart.
Monatliche Sterbefallzahlen 2024 in Deutschland

   Gesamtzahl
2024   Differenz zum
mittleren Wert 2020-2023   Relative Differenz zu…
mittlerem Wert 2020-2023   2020   2021   2022   2023
Anzahl   in %
Stand: 08.07.2024
Januar   96 051   +1 285   +1   +13   -10   +7   -4
Februar   87 281   +4 795   +6   +9   +6   +5   +5
März   84 305   -6 329   -7   -4   +3   -10   -11
April   79 056   -5 374   -6   -6   -3   -8   -7
Mai   79 901   -1 482   -2   +5   -1   -2   -3
Juni   77 812   +855   +1   +8   +1   -2   +1

Sterbefallzahlen im Juni in den meisten europäischen Ländern unauffällig

Das EuroMOMO-Netzwerk zur Beobachtung von Sterblichkeitsentwicklungen ordnet Befunde zur Übersterblichkeit auf Basis einer eigenen Hochrechnung unvollständiger Meldungen und eines eigenen Übersterblichkeitskonzepts europaweit vergleichend ein. Im Juni wurde dort in den meisten Ländern keine Abweichung ("no excess") von den erwartbaren Entwicklungen festgestellt. In einzelnen Wochen gab es geringe Abweichungen ("low excess") in Griechenland, Portugal, in der Schweiz sowie auf Zypern.

Methodische Hinweise zu den Sterbefallzahlen für Deutschland:

Grundlage der aktuellen Sterbefallauswertung für das Jahr 2024 sind erste vorläufige Daten (Rohdaten). Dabei handelt es sich zunächst um eine reine Fallzahlauszählung der eingegangenen Sterbefallmeldungen aus den Standesämtern ohne die übliche Plausibilisierung und Vollständigkeitskontrolle der Daten. Durch gesetzliche Regelungen zur Meldung von Sterbefällen beim Standesamt und Unterschiede im Meldeverhalten der Standesämter an die amtliche Statistik sind diese Daten noch unvollständig. Die vorläufigen Sterbefallzahlen beziehen sich auf den Sterbetag.

Aufgrund der hohen Relevanz aktueller Sterbefallzahlen in der Corona-Pandemie hat das Statistische Bundesamt im Jahr 2021 ein Schätzmodell zur Hochrechnung der unvollständigen Daten entwickelt. Damit lassen sich bundesweite Sterbefallzahlen bereits nach etwa einer Woche bereitstellen. Dabei werden die Sterbefallzahlen der letzten neun dargestellten Wochen auf Basis der bislang eingegangenen Meldungen aus den Standesämtern hochgerechnet. Die Zahlen können deshalb zu einem späteren Zeitpunkt geringfügig höher oder niedriger sein. Die Schätzung basiert auf in der Vergangenheit beobachteten Mustern im Meldeverzug, die sich regional zum Teil deutlich unterscheiden. Miteinander vergleichbare Ergebnisse für die Bundesländer liegen deshalb erst nach etwa vier Wochen vor. Die Sterbefallauswertung wird wöchentlich auf der Themenseite „Sterbefälle und Lebenserwartung“ aktualisiert.

Anhand der vorläufigen Sterbefallzahlen lassen sich Phasen der Übersterblichkeit im Laufe eines Jahres identifizieren. Hierfür wird ein Vergleich zu einem mittleren Wert (Median) von jeweils vier direkten Vorjahren herangezogen, um das unterschiedliche Ausmaß von saisonal wiederkehrenden Effekten (z. B. durch Wellen von Infektionskrankheiten oder von Hitzewellen) zu berücksichtigen. Bei der Berechnung des Medianwerts bleiben die niedrigste und die höchste Sterbefallzahl aus den vier Vorjahren unberücksichtigt. Dieser Vergleichswert hat somit gegenüber dem arithmetischen Mittel den Vorteil, weniger anfällig gegenüber Sonderentwicklungen und Ausreißern zu sein, wie sie während der Corona-Pandemie gehäuft auftraten. Der Effekt der steigenden Lebenserwartung und des steigenden Anteils älterer Menschen auf die zu erwartende Zahl an Sterbefällen kann in diesen unterjährigen Vergleich mit dem Median nicht einberechnet werden. Die demografische Entwicklung erfordert deshalb aktuelle Zeitbezüge: Je länger der Vergleichszeitraum zurückreicht, desto stärker wirken sich Alterung und Lebenserwartung auf die Entwicklung der Sterbefallzahlen aus.

Für den Zeitraum der Corona-Pandemie lässt sich die Entwicklung der Sterbefallzahlen nur vor dem Hintergrund der Maßnahmen zu deren Eindämmung interpretieren. Neben der Vermeidung von COVID-19-Todesfällen können die Maßnahmen und Verhaltensänderungen auch dafür gesorgt haben, dass zeitweise weniger Sterbefälle durch andere Infektionskrankheiten wie beispielsweise die Grippe verursacht wurden. Rückgänge oder Anstiege bei anderen Todesursachen können ebenfalls einen Effekt auf die gesamten Sterbefallzahlen haben. Über die Häufigkeit einzelner Todesursachen können die Sterbefallzahlen jedoch keine Auskunft geben. Entsprechende Informationen wurden für die Jahre 2020, 2021 und 2022 in separaten Pressemitteilungen veröffentlicht.

Für die abschließende Einordnung der Sterblichkeitsentwicklung werden die Sterbefälle noch ins tatsächliche Verhältnis zur Bevölkerung gesetzt, um beispielsweise auch den Alterungsprozess der Bevölkerung einzubeziehen. Die dafür erforderlichen endgültigen Ergebnisse inklusive aller Nachmeldungen liegen turnusgemäß zur Mitte des jeweiligen Folgejahres vor. Informationen zu derartigen Ergebnissen für Jahre 2020 bis 2022 bietet die Pressemitteilung Nr. 293 vom 25. Juli 2023.

Weitere Informationen:

Eine grafische Übersicht zur Entwicklung der Sterbefallzahlen für alle Bundesländer ist ebenfalls im Internetangebot des Statistischen Bundesamtes verfügbar.

Weitere Informationen zur aktuellen Auswertung der Sterbefallzahlen bietet das Statistische Bundesamt auf der Themenseite „Sterbefälle und Lebenserwartung“.
Kontaktfür weitere Auskünfte
Demografische Analysen

Telefon: +49 611 75 4866

[...]
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden

©   Statistisches Bundesamt (Destatis) | 2024
[*/quote*]



Die Bilder sind uninteressant. Der eigentlich Kern ist ganz kurz beschrieben:


"Übersterblichkeit"

"Hierfür wird ein Vergleich zu einem mittleren Wert (Median) von jeweils vier direkten Vorjahren herangezogen"

"Bei der Berechnung des Medianwerts bleiben die niedrigste und die höchste Sterbefallzahl aus den vier Vorjahren unberücksichtigt."

Das heißt: Die Statistikfälscher nehmen jetzt die Jahre 2020, 2021, 2022 und 2023 als Grundlage für die Berechnung der Übersterblichkeit. Das sind aber die Jahre der Pandemie, also die Jahre mit den von der Pandemie zusätzlich umgebrachten Toten. Wenn die Zahl jedes Jahr gleich bleibt (jedes Jahr grob geschätzt mindestens 50.000 Tote), dann werden diese Toten nicht mehr zur Übersterblichkeit gerechnet. Sterben auf hohem Niveau, mit hoher Sterblichkeit, ist ganz normal. So wurde, da bin ich mir sicher, auch beim Waldsterben betrogen, wo die Zahl der betroffenen Bäume immer angeblich ganz klein war. Aber es wurden immer weniger...

So geht Lügen mit Statistik. Sage mir Keiner, die in der Regierung und den Ministerien und Ämtern wüßten das nicht. Doch, die wissen es! Und sie lügen.


[Text markiert, Van]
« Last Edit: August 28, 2024, 09:05:24 PM by VanLaraklios »
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Stoppt die deutschen Massenmörder!
Stoppt die österreichischen Massenmörder!
Stoppt die schweizer Massenmörder!

Revolution jetzt. Sonst ist es zu spät.

VanLaraklios

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #660 on: August 28, 2024, 08:57:11 PM »

We were informed that foreigners are not as proficient in the German language as we are, and so would prefer an English translation of

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_264_126.html

Easy to do, because the German Liars Office says that there also is an English version of the website. Its URL is:

https://www.destatis.de/EN/Press/2024/07/PE24_264_126.html

However, the content is extremely short:

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_264_126.html

SCREENSHOT OF THE WHOLE PAGE:



PLAIN TEXT:

[*quote*]
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Destatis Statistisches Bundesamt (Link to homepage)

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    Mortality figures in June 2024 around the median of the previous years

Press Mortality figures in June 2024 around the median of the previous years

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Press release No. 264 of 9 July 2024

WIESBADEN – 77,812 people died in Germany in June 2024, according to extrapolated figures of the Federal Statistical Office (Destatis). This corresponds roughly to the 2020 to 2023 median for that month (+1%). In the first half of the month, mortality figures were slightly below the median values of the previous years (-1% and -2% in Weeks 23 and 24, from 3 to 16 June). In the second half of the month, figures exceeded the corresponding comparative values (+5% and +12% in Weeks 25 and 26, from 17 to 30 June). This coincided with high temperatures (only in German) being recorded in some Länder. An increase in mortality figures in connection with exposure to heat is a well-known effect that has been frequently observed in summer months in the past (only in German).

Weekly deaths in Germany
Combination chart with 4 data series.
(Dashed lines include estimated proportions.)
As at July 8, 2024
The chart has 1 X axis displaying Time. Data ranges from 2024-01-01 01:00:00 to 2024-12-23 01:00:00.
The chart has 1 Y axis displaying values. Data ranges from 16142 to 28682.

End of interactive chart.
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Demographic analyses

Phone: +49 611 75 4866
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[...]
© Statistisches Bundesamt (Destatis) | 2024
[*/quote*]


That is only a fraction of the German text. This means that citizens of foreign countries do not know which fraud the German government and its subordinate offices and authorities are committing. So here is the translation, made with deepl.com:


https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_264_126.html

[*quote*]
Destatis Federal Statistical Office

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Press Death rates in June 2024 around the average of previous years

Press release no. 264 from 9 July 2024

WIESBADEN - According to an extrapolation by the Federal Statistical Office (Destatis), 77,812 people died in Germany in June 2024. This figure is in line with the median for the years 2020 to 2023 for this month (+1%). In the first half of the month, the figures were slightly below the median values of previous years (-1% and -2% in calendar weeks 23 and 24 from 3 to 16 June). In the second half of the month, the number of deaths rose above the respective comparative figures (+5% and +12% in calendar weeks 25 and 26 from 17 to 30 June). At the same time, high temperatures were recorded in some federal states. The fact that the number of deaths rises in connection with heat is a known effect that has already been observed more frequently in summer months.

Weekly death rates in Germany
Combination chart with 4 data series.
(dashed values contain estimated portion)
As of 08.07.2024
The chart has 1 X axis displaying Time. Data ranges from 2024-01-01 01:00:00 to 2024-12-23 01:00:00.
The chart has 1 Y axis displaying values. Data ranges from 16142 to 28682.

End of interactive chart.
Monthly death rates 2024 in Germany
 
   Total number
2024 Difference to the
mean value 2020-2023 Relative difference to...
mean value 2020-2023 2020 2021 2022 2023
Number in %
Status: 08.07.2024
January 96 051 +1 285 +1 +13 -10 +7 -4
February 87 281 +4 795 +6 +9 +6 +5 +5
March 84 305 -6 329 -7 -4 +3 -10 -11
April 79 056 -5 374 -6 -6 -3 -8 -7
May 79 901 -1 482 -2 +5 -1 -2 -3
June 77 812 +855 +1 +8 +1 +1 -2 +1

Death rates in June unremarkable in most European countries

The EuroMOMO network for monitoring mortality trends categorises findings on excess mortality on the basis of its own extrapolation of incomplete reports and its own excess mortality concept. In June, no deviation (‘no excess’) from the expected trends was identified in most countries. In individual weeks, there were slight deviations (‘low excess’) in Greece, Portugal, Switzerland and Cyprus.

Methodological notes on the death figures for Germany:

The current mortality analysis for 2024 is based on initial preliminary data (raw data). This is initially a pure case count of the death notifications received from the registry offices without the usual plausibility and completeness check of the data. These data are still incomplete due to statutory regulations on the reporting of deaths to the registry office and differences in the reporting behaviour of the registry offices to the official statistics. The provisional death figures refer to the date of death.

Due to the high relevance of current mortality figures in the coronavirus pandemic, the Federal Statistical Office developed an estimation model in 2021 to extrapolate the incomplete data. This means that nationwide mortality figures can be provided after around one week. The death figures for the last nine weeks shown are extrapolated on the basis of the reports received so far from the registry offices. The figures may therefore be slightly higher or lower at a later date. The estimate is based on patterns observed in the past in reporting delays, some of which differ significantly from region to region. Comparable results for the federal states are therefore only available after around four weeks. The analysis of deaths is updated weekly on the ‘Deaths and life expectancy’ topic page.

The provisional death figures can be used to identify phases of excess mortality over the course of a year. For this purpose, a comparison is made with a mean value (median) from four direct previous years in order to take into account the varying extent of seasonally recurring effects (e.g. due to waves of infectious diseases or heatwaves). When calculating the median value, the lowest and highest number of deaths from the four previous years are not taken into account. This comparative value therefore has the advantage over the arithmetic mean of being less susceptible to special developments and outliers, such as those that occurred more frequently during the coronavirus pandemic. The effect of rising life expectancy and the increasing proportion of older people on the expected number of deaths cannot be factored into this intra-year comparison with the median. The demographic development therefore requires current time references: The longer the comparison period goes back, the greater the impact of ageing and life expectancy on the development of the number of deaths.

For the period of the coronavirus pandemic, the development of the number of deaths can only be interpreted against the background of the measures taken to contain it. In addition to preventing COVID-19 deaths, the measures and changes in behaviour may also have resulted in temporarily fewer deaths from other infectious diseases such as influenza. Decreases or increases in other causes of death can also have an effect on the total number of deaths. However, the death figures cannot provide any information on the frequency of individual causes of death. Corresponding information was published in separate press releases for 2020, 2021 and 2022.

For the final categorisation of the mortality trend, the deaths are still set in relation to the population in order to include the ageing process of the population, for example. The final results required for this, including all late registrations, are regularly available in the middle of the following year. Information on such results for the years 2020 to 2022 can be found in press release no. 293 dated 25 July 2023.

Further information:

A graphical overview of the development of death rates for all federal states is also available on the website of the Federal Statistical Office.

The Federal Statistical Office provides further information on the current analysis of death rates on the topic page ‘Deaths and life expectancy’.

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Phone: +49 611 75 4866

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© Federal Statistical Office (Destatis) | 2024
[*/quote*]


The same shit is true for the other pages: the "translations" by the German Office of Statistical Liars cut off all the main parts.

Here we see how the German Office of Statistical Liars commits its crime:

"excess mortality"

"a comparison is made with a mean value (median) from four direct previous years"

"When calculating the median value, the lowest and highest number of deaths from the four previous years are not taken into account."

"This comparative value therefore has the advantage over the arithmetic mean of being less susceptible to special developments and outliers, such as those that occurred more frequently during the coronavirus pandemic."

Instead of keeping the prediction based on data PRIOR fo the beginning of the pandemic, the German Office of Statistical Liars uses the elevated numbers of death of the years of the pandemic. And, worse, they leave out the lowest and highest number of deaths TO FLATTEN THE CURVE. This way the dramatic increase of the number of deaths is hidden.


MARK THESE WORDS!

"This comparative value therefore has the advantage over the arithmetic mean of being less susceptible to special developments and outliers, such as those that occurred more frequently during the coronavirus pandemic."


This is a vicious crime, and it is committed willfully!

They even dare to - in public - explain, what they do.

Only, people do not understand statistics, and so the citizens are defrauded without realizing what is done to them,

The German government is Dracula in the blood bank.

By now there are 67 million citizens in German at least once infected with Covid-19. This means 67 million citizens with brain damages and organ damages. And this still only is the beginning.

Do not forget the 2012 simulations run by the RKI (Robert Koch Institut), which showed 7.8 million dead!

Die berüchtigte SARS-Pandemie-Simulation des RKI: 7,8 Millionen Tote!
https://www.allaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=12944.0



The German national government, and all the states governments, do know damned well, what they commit.
AND DESPITE KNOWING THIS, they outlaw safety measures against the pandemic.


The German government commits mass murder and hides behind forged statistics.
« Last Edit: August 28, 2024, 09:03:38 PM by VanLaraklios »
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VanLaraklios

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Wie die deutschen Statistikfälscher doppelt betrügen:
« Reply #661 on: August 28, 2024, 09:10:01 PM »

Wie die deutschen Statistikfälscher doppelt betrügen:

Zitat aus der Pressemeldung:

https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/07/PD24_264_126.html

"Dieser Vergleichswert hat somit gegenüber dem arithmetischen Mittel den Vorteil, weniger anfällig gegenüber Sonderentwicklungen und Ausreißern zu sein, wie sie während der Corona-Pandemie gehäuft auftraten"


Hier geben sie zu, daß sie in voller Absicht die Auswirkungen der Pandemie wegfälschen.

"weniger anfällig" klingt so positiv. In Wahrheit werden die Werte absichtlich vertuscht.
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Rhokia

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #662 on: September 01, 2024, 11:08:08 AM »

Die Gratulanten zum Einstieg in den lebensgefährlichen Korruptionistenhaufen CDU läßt tief blicken.

Die Zahl der Gratulanten ist bemerkenswert klein. Anscheinend wurden Kritiker ausgesperrt...

Höchste Zeit, auch die CDU unter die 5 Prozent verschwinden zu lassen. Am besten ganz.



https://pbs.twimg.com/media/GWXpnL0XMAAUObr?format=jpg&name=medium

https://x.com/hendrikstreeck/status/1829892803150692789

[*quote*]
---------------------------------------------------
Hendrik Streeck @hendrikstreeck

Ich bin heute mit 72% und einem überwältigenden Rückenwind von der CDU Bonn als Kandidat für die Bundestagswahl 2025 nominiert worden! Vielen Dank für das Vertrauen und den fairen Wettbewerb. Ich kandidiere, weil wir einen positiven Aufbruch, einen authentischen Politikwandel aus der Mitte brauchen.

Image
4:43 PM · Aug 31, 2024
82.3K  Views

Who can reply?
Accounts @hendrikstreeck follows or mentioned can reply


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Dr. Friedrich Pürner, MPH @DrPuerner
20h
Herzlichen Glückwunsch!

---------------------------------------------------
Manuel Ostermann @M_Ostermann
4h
Herzlichen Glückwünsch und viel Erfolg

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Paul van Dyk @PAULVANDYK
Aug 31
Herzlichen Glückwunsch👍

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Jonas Schmidt-Chanasit @ChanasitJonas
23h
Herzlichen Glückwunsch 🥂

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Benjamin Daniel Thomas @BenjaminDThomas
7h
Herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg!🍀

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Jay Bhattacharya @DrJBhattacharya
13h
Congratulations & good luck!

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Christiane Woopen @CWoopen
22h
Herzlichen Glückwunsch, lieber Hendrik - und weiterhin viel Erfolg!

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Wolfgang Schmidt @W_Schmidt_
23h
Herzlichen Glückwunsch!

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stefanie @Quo_vadis_BRD
22h
Ich gratuliere Ihnen. Alles Gute

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Bernhard Müller @BMuellerSN
7h
Herzlichen Glückwunsch!
[*/quote*]
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Pangwall

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Das Kinderbeseitigungsprogramm läuft auf vollen Touren
« Reply #663 on: September 07, 2024, 07:53:44 PM »

Das Kinderbeseitigungsprogramm läuft auf vollen Touren:



https://pbs.twimg.com/media/GWjfy5VWEAE16zm?format=jpg&name=900x900

Wozu kriegen die Leute eigentlich noch Kinder, wenn sie die dann in Kitas und Schulen umbringen? Der Aufwand lohnt sich doch gar nicht. Oder sind das leidgeile Sadisten, am besten noch mit Münchhausen-Syndrom obendrauf?

Was zwangsläufig zu der Frage führt, ob die ehrenwerten Politiker der ehrenwerten Regierungsmafia ein Münchhausen-Syndrom ausleben. Oder gleich mehrere davon?

Abgesehen von mangelhafter Bildung (oder deren völliger Abwesenheit) wäre außer Unwissenheit (die aber nicht ist) und Lackrausch so langsam, aber sicher das die letzte Zuflucht für mildernde Umstände. Wobei allerdings die Sache nicht ganz so einfach ist, denn EIN Bundestagler mag nicht ganz knusper in der Waffel sein, aber ALLE!? ALLE? Wirklich ALLE?

Wollen die einen auf kollektive Vollverblödung machen? Herr des Himmels, wir haben 69 Millionen mindestens 1x an Covid Erkrankte in Deutschland, also 69 Millionen Menschen mit Hirn- und Organschäden. Schäden, die zu vermeiden gewesen wären. Schäden, die die Regierung unter allen Umständen hätte vermeiden müssen. Aber nein, das tat sie nicht, sondern zwingt die Kinder in Kitas und Schule, verbietet Schutzmaßnahmen oder sorgt anderweitig dafür, daß die vorhandenen nicht eingesetzt werden oder sogar abgeschafft werden. Keine Lüftung, keine Filter, aber Anwesenheitszwang und MASKE RUNTER!

Deutschland war schon früher Spitze im organisierten Massenmord. Wie wird Nürnberg 2.0 aussehen?

Die Impfgegner und andere Vollidioten, allen voran Putins Trollarmee, wollen ein Nürnberg 2.0, weil sie die Schutzmaßnahmen beseitigen wollen. Aber so darf man es nicht machen! Nürnberg 2.0 muß sein gegen die Impfgegner, gegen die Maskengegner, gegen die Lockdowngegner, gegen die Schutzmaßnahmenverbieter.

Der Bundestag wird danach sehr still und leer sein. So wie demnächst die Kinderzimmer.
« Last Edit: September 07, 2024, 07:57:12 PM by Pangwall »
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Stoppt die deutschen Massenmörder!
Stoppt die österreichischen Massenmörder!
Stoppt die schweizer Massenmörder!

Revolution jetzt. Sonst ist es zu spät.

VanLaraklios

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Wenn man die Regierung schüttelt...
« Reply #664 on: September 07, 2024, 09:14:59 PM »

Wenn man die Regierung schüttelt...
... oder: Vacua auf 2 Beinen...





https://pbs.twimg.com/media/GWhueuQW4AI-5bj?format=jpg&name=900x900
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VanLaraklios

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Wie Gerichte eine Bevölkerung ermorden
« Reply #665 on: September 07, 2024, 09:32:23 PM »

Wie Gerichte eine Bevölkerung ermorden: indem sie Schutzmaßnahmen gegen die Pandemie für verfassungswidrig erklären.

Warum kommen die nicht auf die Idee, das Virus, bzw. die Viren für verfassungswidrig zu erklären?

Wie ist es mit der Schulpflicht und der Präsenzpflicht in Schulen? Das sind doch genau die Zwangsmaßnahmen, die zu Erkrankung, körperlichen und geistigen Schäden und letztendlich zu einem Tod führen.

Was maßt sich diese Bande an, die eigene Bevölkerung umzubringen!?



https://pbs.twimg.com/media/GW0xAByXUAA-vaJ?format=jpg&name=900x900
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VanLaraklios

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'Der Nürnberger Kodex wurde eingeführt, damit...'
« Reply #666 on: September 07, 2024, 09:52:35 PM »

Putintrolle und andere Vollidioten verbreiten diese Lüge auf Twitter:

"Der Nürnberger Kodex wurde eingeführt, damit Menschen nie wieder zu medizinischen Behandlungen GEZWUNGEN oder GENÖTIGT werden."

DAS IST EINE LÜGE:



https://pbs.twimg.com/media/GW2zqmDXQAAjaNN?format=jpg&name=900x900

Es gab und es gibt seit dem 2. Weltkrieg und schon vorher eine ganze Reihe von Impfpflichten, und das aus gutem Grund!

Die Impfpflicht gegen Masern dürfen und wollen wir nicht vergessen! Will ein deutsches Gericht plötzlich wie der Schachtelteufel aufschießen und der Welt erklären und vorschreiben, daß auch die Masern-Impfpflicht wieder weg muß? Wundern würde es mich nicht. Die deutsche Politik und die von ihr dienstangewiesenen Gerichte sind hirntot und skrupellos, in jeder Hinsicht, und in dieser ganz besonders.

Den Bürgern den Schutz vor Krankheiten zu nehmen ist Mord.


Der NDR hat einen Artikel und eine Sendung (die wohl von 2022 ist) online, die als Beweis archiviert wird.

https://www.ndr.de/geschichte/chronologie/Impfpflicht-damals-und-heute-Von-Pocken-ueber-Masern-bis-Corona,impfpflicht296.html

[*quote*]
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Eine Familie geht am 26.3.1967 in Hannover zur Pockenschutzimpfung. © picture-alliance / dpa Foto: Wolfgang Weihs
AUDIO: Kampf gegen Seuchen: Deutschland führt Pockenimpfung ein (15 Min)

Impfpflicht damals und heute: Von Pocken über Masern bis Corona
Stand: 08.04.2024 09:25 Uhr

Ob Pocken, Masern oder Corona: Beim Thema Impfpflicht scheiden sich die Geister. Mit dem Reichsimpfgesetz vom 8. April 1874 will Otto von Bismarck die Pocken endlich in den Griff bekommen. Mehr als 180.000 Menschen waren schon daran gestorben.

von Stefanie Grossmann

"Schluckimpfung ist süß, Kinderlähmung ist grausam": Mit einem simplen Satz auf Plakaten und in Werbespots vor der Tagesschau wird den Menschen ab Ende der 50er-Jahre zwei Jahrzehnte lang niedrigschwellig eingebläut, wie wichtig eine Schutzimpfung gegen Kinderlähmung ist. Mit Erfolg: Deutschland gilt seit Jahren als als Polio-frei. Die Corona-Pandemie hat die Diskussion über Sinn und Zweck sowie über etwaige Impffolgen neu befeuert. Warum lassen sich viele Menschen nicht überzeugen, sich impfen zu lassen? Und wie legitim und sinnvoll ist eine Impfpflicht? Ein Blick in die Geschichte gibt Aufschluss.
1807: Bayern führt als erstes Land Impfpflicht gegen Pocken ein

Anfang des 19. Jahrhunderts erkranken Menschen an gefährlichen Blattern - die Pocken haben die Pest längst als schlimmste Krankheit abgelöst. Das Virus ist hochinfektiös, die Letalität hoch: Jedes fünfte Kind stirbt damals an den "Kindsblattern". Obwohl es einen Impfstoff gibt, und die Menschen aufgefordert werden, sich impfen zu lassen, lehnen sie es ab. Zu groß ist ihre Skepsis, in die Natur einzugreifen. Zu gering das Vertrauen in Wissenschaft und Staat. Zu groß die Angst vor Nebenwirkungen: Was ist gefährlicher, die Krankheit selbst oder eine Impfung? Maximilian I. erlässt deshalb am 26. August im Königreich Bayern 1807 das erste Gesetz zur Impfpflicht gegen Pocken. Im Königlich-Baierischen Regierungsblatt erscheint dazu eine Verordnung "auf königlichen allerhöchsten Befehl, die in sämtlichen Provinzen gesezlich einzuführende Schuzpocken-Impfung betreffend."
Bayrische Regierung verpflichtet sich Kinder zu impfen

Die bayerische Verordnung besagt, dass über Dreijährigen, die noch nicht von Pocken genesen sind, bis zum 1. August 1808 geimpft sein müssen. Dafür verpflichtet sich die Regierung, Kinder zweimal im Jahr von approbierten Ärzten impfen zu lassen.

Dazu gehörte nicht nur die Durchführung der Impfung, sondern auch die spätere Kontrolle der Impfreaktion und das Ausfertigen des Impfscheines. Dieses Dokument musste gut aufbewahrt werden. Seine Vorlage wurde immer wieder gefordert, wenn Impflinge im Laufe ihres Lebens in den Blick der Obrigkeit kamen, etwa bei der Einschulung, bei der Musterung oder bei der Heirat. Deutsches Medizinhistorisches Museum
Impfbescheinigung über das Impfen gegen Schutzblattern (Pocken) aus dem Jahre 1819. © picture-alliance/ ZB Foto: Waltraud Grubitzsch
Wichtiges Dokument: Schon Anfang des 19. Jahrhunderts gab es Impfbescheinigungen.

Kommen Erziehungsberechtigte dieser Impfpflicht nicht nach, drohen Geldstrafen. Diese richten sich nach dem Vermögen, sie reichen von 1 bis 8 Gulden. Zum Vergleich: Ein einfacher Soldat verdient seinerzeit 2,25 Gulden monatlich; ein Weber 2 Gulden in der Woche. Wenn Kinder auch mit vier Jahren noch kein Vakzin erhalten haben, erhöht sich die Strafe um 50 Prozent und steigert sich dann jährlich - bis hin zu 32 Gulden, bis das "Subjekt" geimpft ist.
Geldstrafen werden ab 1810 verdreifacht

Kommt es zu einem Pocken-Ausbruch bei einem ungeimpften Kind, werde der Vater zusätzlich zur Geldstrafe "auf eigene Kosten auf 3 bis 6 Tage ins Gefängnis gesetzt, und zur Warnung öffentlich gemacht", heißt es dort weiter. Straffreiheit gilt nur dann, wenn eine Impfung aufgrund besonderer Umstände oder Krankheiten ausbleiben müssen. Viele kommen einer Immunisierung nicht nach, sodass die Regierung die Geldstrafen ab 1810 verdreifacht, ein Jahr später bleibt Ungeimpften der Schulbesuch verwehrt.

Das Gesundheitswesen einschließlich der Infektionsbekämpfung liegt zu dieser Zeit in der Zuständigkeit der Einzelstaaten und Kommunen. In nächsten Jahren folgen weitere Flächenstaaten dem Beispiel Bayerns: Baden führt 1809 eine Impfpflicht ein, Preußen schließlich 1815. Nur das Königreich Sachsen schert aus.
19. Jahrhundert: Impfgegner organisieren sich
Karikatur von 1880 zeigt eine Kuh, die ein Kind impft. © picture-alliance / akg-images
Impfgegner zweifeln die Wirksamkeit des aus Kuhpocken gewonnen Impfstoffes an. Das zeigt die Karikatur von 1808.

Doch mit dem gesellschaftlichen Druck, sich impfen lassen zu müssen, steigt auch die Zahl der Impfgegner. Sowohl im süddeutschen Raum als auch in Sachsen formiert sich Protest gegen das Impfen. Ein Eldorado der Impfkritiker ist neben Stuttgart zu dieser Zeit auch Leipzig. In beiden Zentren existieren bereits ab 1869 Impfgegner-Organisationen. In Hamburg gründet der Arzt Adolf Lafaurie 1874 einen Anti-Impfverein. Wie viele andere Kritiker reicht auch er eine Petition im Reichstag ein: "Das Unbegründete der Vaccinationslehre und das Unberechtigte des Zwanges", heißt sein offenes Sendschreiben. Immer wieder zweifeln die Skeptiker an, dass der aus Kuhpocken gewonnene Impfstoff - also eine "thierische Krankheit" - eine Heilkraft im menschlichen Körper entwickelt. Das sächsische Monatsblatt "Der Impfgegner" entpuppt sich als Sprachrohr von Naturheilkundlern, Anthroposophen und medizinischen Laien. Ende des 19. Jahrhunderts organisieren sich bereits über 300.000 Impfgegner in Vereinen.
1874: Otto von Bismarck erlässt Reichsimpfgesetz

Bei der Impfpflicht geht es immer auch um die Frage, was eigentlich wichtiger ist: das Allgemeinwohl oder eben das Recht des Individuums, das Selbstbestimmungsrecht über seinen Körper. Doch nach zwei großen Pocken-Ausbrüchen in den Jahren 1870 und 1873 mit über 180.000 Toten, wird am 8. April 1874 - trotz aller Skepsis und Kritik die allgemeine Impfpflicht eingeführt. Mit dem Reichsimpfgesetz will Otto von Bismarck die Pocken endlich in den Griff bekommen. Es tritt zum 1. April 1875 in Kraft.
AUDIO: Kampf gegen Seuchen: Deutschland führt Pockenimpfung ein (15 Min)

Wer seiner Impfpflicht nicht nachkommt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 50 Mark oder bis zu drei Tagen Haft rechnen, heißt es in Paragraf 14 des Gesetzes. Der Nachweis der Pflichtimpfung obliegt in der Kontrolle der Schulleiter, sie müssen den Behörden versäumte Impfungen melden. Kinder werden außerdem unter Polizeigewalt zum Arzt gebracht, um eine Impfung durchzuführen. Obwohl es immer wieder Anträge in der Nationalversammlung zur Abschaffung gibt - wie zum Beispiel 1919 durch den "Reichsverband zur Bekämpfung der Impfung" - wird das Reichsimpfgesetz bis in die Zeit der Weimarer Republik konsequent angewendet.
Infrastruktur und Kontrolle: Wenn Impfpflicht vergebens ist

Doch die Impfpflicht entpuppt sich schon Ende des 19. Jahrhunderts als stumpfes Schwert, denn viele Impfgegner "kaufen" sich frei. "Man hat das Gefühl, dass die Impfquote überall hoch ist - man hat aber versteckte Infektionsherde, die immer wieder auch für Probleme sorgen, weil Menschen den Impfstatus fälschen und damit eigentlich eine umso größere Bedrohung für alle sind", so Medizinhistoriker Malte Thießen gegenüber dem NDR. Und eine Impfpflicht verpflichtet nicht nur Bürgerinnen und Bürger, sondern auch den Staat, der eine entsprechende Infrastruktur schaffen und anbieten muss. Eine Impfpflicht durchzuführen und zu kontrollieren benötigt Personal, bindet also viele Ressourcen. Was macht man mit denen, die noch nicht geimpft worden sind? Die muss man dann mehrfach vorladen und Gerichtsprozesse führen. Und im härtesten Fall werden diese Leute dann zwangsgeimpft", hinterfragt Medizinhistoriker Malte Thießen.
Drittes Reich: Impfpflicht gegen Pocken bleibt bestehen

Die Impfpflicht gegen Pocken bleibt im Dritten Reich bestehen. Selbst antisemitische Vorurteile von NS-Politikern wie Julius Streicher, die Impfung sei eine Rassenschande, führen nicht zum Umdenken.

Der Herr Reichskanzler hat schon vor geraumer Zeit angeordnet, dass Anfragen nach seiner Stellungnahme zum Impfproblem dahin zu beantworten seien, dass er nicht Impfgegner sei. Die Gründe, die den Herrn Reichskanzler zu dieser Anordnung bewogen haben, liegen, wie ich streng vertraulich und zu Ihrer persönlichen Kenntnis bemerke, vorwiegend auf wehrpolitischem Gebiet. Schreiben der Reichskanzlei vom 25.61934 an Julius Streicher

Auf Drängen der Wehrmacht setzt sich das Reichswehrministerium mit Argumenten pro Impfplicht durch. Denn in Hinblick auf mögliche Kriege gilt es, die Schlagkraft und Wehrfähigkeit des Reiches zu erhalten. Allerdings liegt die Impfquote bei Pocken in den 30er-Jahren nur noch bei 60 bis 70 Prozent.
Diphtherie-Impfung: Propaganda statt Zwang
Kinder erhalten vor der Impfung am 29.01.1946 in der Comeniusschule in Frankfurt am Main einen Impfschein. © picture alliance / Richard Koll Foto: Richard Koll
Ob Diphtherie oder Scharlach: Nach Kriegsende ist der Wunsch nach Impfungen groß.

Als Emil von Behrings Diphtherie-Impfstoff 1936 in Deutschland zugelassen wird, bleibt eine Impfung freiwillig. Statt auf Zwang setzt der Staat auf Propagandafilme, die die Vakzination zum Dienst an der Volksgemeinschaft erheben. Im Zweiten Weltkrieg gibt es besonders unter Soldaten Reihenimpfungen - gegen Diphtherie, Typhus und Fleckfieber.

Doch in der allgemeinen Bevölkerung nimmt die Zahl der Impfungen - anders als in den letzten Kriegsjahren - erst nach 1945 wieder zu: Ob gegen die Ruhr oder auch wieder gegen Pocken: Der Wunsch nach Immunschutz ist groß.
50er-Jahre: Argumente im Sinne der Volksgesundheit
Eine Familie geht am 26.3.1967 in Hannover zur Pockenschutzimpfung. © picture-alliance / dpa Foto: Wolfgang Weihs
Auch noch in den 1960er-Jahren hat das Reichsimpfgesetz gegen Pocken in der Bundesrepublik Bestand.

In der jungen Bundesrepublik lässt das Bedürfnis nach Impfungen wieder nach. Parallel nimmt die Kritik am Gesetz zur Impfpflicht wieder an Fahrt auf, auch vor dem Hintergrund einzelner Impfschäden: Ein neun Monate altes Mädchen etwa bekommt nach einer Pockenimpfung hohes Fieber, im weiteren Verlauf erleidet das Kind eine halbseitige Lähmung. Erst 2019 erkennt das Sozialgericht Landshut den Fall nach einem neuroradiologischen Gutachten als Impfschaden an. In den 50er-Jahren befürworten Gesundheitspolitiker die Impfpflicht noch im Sinne der Volksgesundheit. 1957 erklärt das Bundesgesundheitsamt: "Die persönliche Freiheit hat dort eine Grenze, wo lebenswichtige Interessen der Allgemeinheit überwiegen." Ähnlich äußern sich deutsche Gerichte, die Durchimpfung habe Pocken-Epidemien zum Erlöschen gebracht, so der Bundesgerichtshof.
Tetanus bis Polio: DDR macht Impfen zur Pflicht

Auch die DDR hält am Reichsimpfgesetz fest, belässt es bei Impfungen gegen Diphtherie, Tetanus, Keuchhusten, Tuberkulose und Kinderlähmung aber zunächst bei der Freiwilligkeit. Erst Anfang der 60er-Jahre werden diese Impfungen für alle DDR-Bürger Pflicht. Polio-Erkrankungen etwa waren in den 50er-Jahren wieder massenhaft aufgetreten. Die verpflichtenden Schluckimpfungen mit dem Sabin-Tschumakow-Impfstoff ab 1960 zeigen Erfolg: Die Fallzahlen gehen bis auf Einzelfälle zurück.
Bekämpfung von Kinderlähmung: Zwei Wege führen zum Ziel

Anders in Westdeutschland - dort führen einzelne Bundesländer ab 1962 die Schluckimpfung auf freiwilliger Basis ein. Nach anfänglicher Skepsis wird das Angebot gut angenommen, die Impfquote liegt bei rund 95 Prozent. Erkrankungen und Todesfälle gehen stark zurück. Schon 1965 bleibt die Zahl der Polio-Erkrankungen in Deutschland konstant unter 50 Fällen. Seit gut 15 Jahren gilt Deutschland als Polio-frei. Nach Einschätzungen der WHO nimmt die Impfquote gegen Kinderlähmung in Deutschland in den vergangenen Jahren wieder ab - obwohl Polio weltweit längst noch nicht ausgerottet ist.
1976: Impfpflicht gegen Pocken wird abgeschafft

Auch die Pocken haben in der Zwischenzeit ihren Schrecken verloren - 1972 wird in Hannover der letzte Fall in Deutschland registriert. Ein "Gastarbeiter" hatte die Virusinfektion aus Jugoslawien mitgebracht. Die Krankheit stellt keine Gefahr mehr für die Gesellschaft dar. Vier Jahre später, 1976, schafft die Regierung unter Helmut Schmidt die Impfpflicht gegen Pocken schrittweise ab. 102 Jahre hatte das Gesetz Bestand. Im Oktober 1979 erklärt die WHO die Pocken für ausgerottet.
2020: Impfpflicht für Kinder gegen Masern
Ein Kinderarzt impft in seiner Praxis in Kaufbeuren einen Jungen gegen Masern (2005). © picture-alliance/ dpa Foto: Karl-Josef Hildenbrand
Weil es ab Beginn der 2000er-Jahre immer wieder zu Masernausbrüchen kommt, führt die Politik 2020 eine Impfpflicht für Kinder ein.

Ab den 2000er-Jahren kommt es in Deutschland verstärkt zu Ausbrüchen von Maserninfektionen. Symptome der meldepflichtigen Viruserkrankung sind Schnupfen, Husten und hohes Fieber. Nach einigen Tagen entwickelt sich zudem ein Hautausschlag. Schwere Verläufe können zu einer Meningitis führen. Spätfolgen können Taubheit sein. Da zwischen 2001 und 2018 acht Todesfälle registriert werden, legt das Bundesgesundheitsministerium im Mai 2019 einen Entwurf zu einem Masernschutzgesetz vor.

Es sieht die Einführung einer Impfpflicht vor - alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr müssen bei Eintritt in eine Kita oder Schule einen Impfnachweis erbringen. Kommen Eltern dieser Impfpflicht nicht nach, droht ein Kita-Verbot und eine Geldbuße von bis zu 2.500 Euro. Darüber hinaus müssen auch Beschäftigte von medizinischen und Gemeinschaftseinrichtungen - sprich: Erzieher, Lehrerinnen, medizinisches Personal - die nach 1970 geboren sind, einen Masernschutz vorweisen. Das Masernschutzgesetz tritt schließlich am 1. März 2020 in Kraft.

Debatte um allgemeine Impfpflicht begleitet die Corona-Pandemie

Ein Impfpass und ein Smartphone, auf dem die App CovPass läuft, liegen auf einem Impfzertifikat. © picture alliance/dpa/Stefan Puchner Foto: Stefan Puchner
Trotz aller Kampagnen: Mit nicht einmal 60 Prozent Dreifach-Geimpften (Stand 6. April 2022) ist Deutschland noch weit weg von einer impfgesteuerten Herdenimmunität.

Was zu Beginn der Corona-Pandemie Anfang 2020 von deutschen Politikern noch unisono und vehement ausgeschlossen wird, treibt Impfgegner eineinhalb Jahre und mehrere Corona-Wellen später dann die Wut in die Adern: Immer mehr Gesundheitsbeauftragte und Fachleute sprechen sich angesichts hoher Infektionszahlen für eine allgemeine Impfpflicht aus.

Noch Ende 2021 beschließen Bundestag und Bundesrat zunächst die einrichtungsbezogene Impfpflicht, die Mitte März 2022 in Kraft tritt. Doch die allgemeine Impfpflicht, die Bundeskanzler Olaf Scholz und Gesundheitsminister Karl Lauterbach (beide SPD) zum Jahresende noch wahlweise versprochen beziehungsweise angedroht hatten, gerät schnell wieder ins Abseits. Zwar wird SPD-Bundesinnenministerin Nancy Faeser nicht müde zu betonen, dass eine Impfpflicht nicht mit einem Impfzwang gleichzusetzen sei. Doch zu unterschiedlich sind die Positionen in den Parteien, zu hoch die Hürden für den Aufbau eines nationalen Impfregisters.
Corona: Gesetz für allgemeine Impfpflicht gescheitert
Bildcollage mit einem Hinweisschild mit der Aufschrift "Impfpflicht", aufgesetzt vor dem Berliner Reichstagsgebäude. © Torsten Sukrow/SULUPRESS.DE
Allgemeine Impfpflicht ab 60? Oder doch ab 18 Jahren? Oder gar nicht? Noch ist alles offen.

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie scheitert die Einführung einer entsprechenden Impfpflicht ab 18 Jahren an der fehlenden Mehrheit im Bundestag. Auch ein Kompromiss-Gesetzentwurf für eine Impfpflicht ab 60 Jahren wird abgelehnt. Die allgemeine gesetzliche Corona-Impfpflicht ist damit vom Tisch.
Kinder schlucken mit Impfstoff gegen Polio präparierte Zuckerwürfel, aufgenommen im November 1962 in Baden-Württemberg. © picture-alliance / dpa
Die Geschichte des Impfens und seiner Gegner

1796 entwickelt Edward Jenner gegen Pocken den ersten Impfstoff. Seitdem ist auch die Zahl der Impfgegner immer wieder groß.
Eine Fotografie von 1892 zeigt eine Desinfektionskolonne. © picture-alliance Foto: akg-images
Pest bis Corona: Wie die Menschheit gegen Seuchen kämpft

Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung, mit denen wir heute Corona eindämmen, waren schon vor Jahrhunderten das Mittel der Wahl.

Nachcolorierter Kupferstich nach Lodovico Ottavio Burnacini von 1679 des Pest-Lazaretts in der Wiener Währinger Straße © picture alliance / akg-images Foto: akg-images
Pest, Cholera, Corona: Quarantäne im Wandel der Zeit

Seit Jahrhunderten ist Isolation das Mittel der Wahl, um grassierende Krankheiten und Seuchen einzudämmen.

Dieses Thema im Programm:
NDR Info | 07.04.2022 | 14:00 Uhr

© Norddeutscher Rundfunk
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Wrastrolentiks

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #667 on: September 10, 2024, 09:03:18 AM »

Ever thought about Covid raging in prisons?

Being kept in prison is a death sentence now.

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Wrastrolentiks

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #668 on: September 10, 2024, 09:03:36 AM »

Ever thought about Covid raging in schools?

Being kept in school is a death sentence now.
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Moses2

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #669 on: September 10, 2024, 04:36:24 PM »

Diesen Tweet habe ich einschließlich Fettschrift von Harald Schmidt bei Twitter übernommen. Er hat den kurz vor 18 Uhr heute abend zum letzten Mal überarbeitet. Das ist Dynamit.


https://x.com/DirtyHarry_tv/status/1833172789152403722

[*quote*]
Conversation
Harald Schmidt (Dirty Harry) - Original Parody @DirtyHarry_tv

#Antifa #AntiAntifa #Linksextremismus

BKA warnt: Linksextremistische Morde nur noch eine Frage der Zeit

Offiziell stellen „Rechtsextremisten“ für bundesdeutsche Behörden die größte Gefahr für den inneren Frieden dar. Doch daß das nicht der Wahrheit entspricht, weiß man offenbar auch in den Behörden selbst. Denn jetzt warnt das Bundeskriminalamt (BKA) in einem internen und vertraulichen Schreiben davor, daß Linksextremisten künftig auch gezielt Tötungsdelikte begehen könnten.

In seinem Schreiben, das als „Verschlußsache – nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft ist, spricht das BKA Klartext: es sei nur noch eine Frage der Zeit, bis linksextremistische Gewalttaten zu Todesopfern führen, heißt es. Ihre Einschätzung stützt die Behörde unter anderem auf Informationen, die über die Internetseite http://knack.news aus der linksextremistischen Szene in Leipzig-Connewitz verbreitet werden. Dieses Portal propagiert die Legitimierung jedweder Mittel gegen vermeintliche „Faschisten“ und enthalte detaillierte Anleitungen zur Durchführung von Anschlägen.

So wird auf http://knack.news detailliert beschrieben, wie tätliche Angriffe geplant werden können. In einzelnen Kapiteln werden praktische Tipps zur Vorbereitung von Gewalttaten gegeben. Zu den empfohlenen Vorbereitungen gehören körperliches Training, der Umgang mit Schlagwerkzeugen und die Vermeidung von Selbstverletzungen.

Das BKA sieht den Leitfaden offenbar als besorgniserregend. Denn auch wenn bisher noch keine konkreten Straftaten im Zusammenhang mit der Anleitung
bekannt wurden, könne sie als Grundlage für künftige Gewalttaten dienen. Grundsätzlich stellt die Behörde fest, daß die Gewaltbereitschaft gegenüber politischen Gegnern in der linksextremen Szene deutlich zugenommen habe. Sie warnt davor, daß Anleitungen wie auf http://knack.news zu einer weiteren Eskalation führen können.

Das Schreiben des BKA ist an eine Vielzahl von Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden gerichtet, darunter alle Landeskriminalämter, das Bundespolizeipräsidium und den Bundesnachrichtendienst (BND).
Image


https://pbs.twimg.com/media/GXC7ybCXoAEuTb6?format=png&name=small

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Moses2

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Bürgerkriegsaktionen noch vor Jahresende?
« Reply #670 on: September 10, 2024, 05:15:01 PM »

Dieser Tweet ist von Harald Schmidt:

https://x.com/DirtyHarry_tv/status/1833172789152403722

Warum poste ich diesen Komm hier unter "Covid-19"? Weil da Sprengstoff drin ist, sozialer Sprengstoff, und zwwar von einer Art und aus einer Richtung, die man nie vermuten würde. Wir haben einen Hinweis bekommen (die Galaxis dankt!), daß es einen Komm bei knack.news gibt, den man sich näher ansehen sollte. Es würde sich lohnen.

Die knacker haben sich auch mit Impfungen beschäftigt. Und sie finden das Impfen gut. Es gibt bei knack.news mehrere Artikel über das Impfen allgemein, aber auch, und vor allem, über die Covid-Impfungen. Alles haben die knacker anscheinend nicht selbst geschrieben, diesen Komm mit der URL https://knack.news/1024
wohl auch nicht. So genau kann man das nicht erkennen. Aber darum geht es auch gar nicht. Es geht nicht einmal um die knacker, sondern um die Impfgegner. Die knacker mögen keine Impfgegner. Und sie mögen keine Rechtsradikalen. Gegen Rechtsradikale haben sie eine Sauwut, die lassen sie auch raus.

Wenn Rechtsradikale als Impfgegner aktiv sind, was dann?

Genau da wird es heiß. Wenn die AfD bei den Wahlen viele Stimmen bekommt, werden auch die Impfgegner hochgehoben auf das Siegertreppchen. Die AfDler freuen sich schon und reiben sich die Hände. Die Impfgegner auch. Haben sie aber auch bedacht, daß sie damit im Visier der knacker und derer Freunde und Kampfgenossen sind?

Das asoziale Pack der Impfgegner, auch noch rechtsradikal, könnte als erstes statt Wahlerfolgen Krankenhaus oder "Tieferlegen" erleben, in sehr naher Zukunft.

Viele von uns haben seit Jahren vor einem Bürgerkrieg gewarnt...

Get your Smartphones ready!



https://knack.news/1024

[*quote*]
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Sachsen zwischen Wut, Widerstand und Corona-Katastrophe: Im Land der vielen Ungeimpften
Freie Presse - Nancy Dietrich, Oliver Hach, Frank Hommel, Thomas Mehlhorn 27. November 2021 Presseartikel

Sachsen ist Corona-Weltmeister. Wie konnte es dazu kommen? Während die einen mit unterschiedlichem Erfolg zum Impfen aufrufen, scheinen die Gegner der Coronamaßnahmen zunehmend den öffentlichen Diskurs und die Straße zu beherrschen. Wer kann, fährt zum Boostern nach Bayern. Über eine Reise durch Erzgebirge und Vogtland.

Diese Reise beginnt 500 Kilometer vom Erzgebirge entfernt, tief im Westen der Republik. Der Weihnachtsmarkt auf dem Münsterplatz in Bonn erstrahlt am vergangenen Samstag in voller Pracht. Die Inzidenz liegt bei 200, Menschenmassen mit Masken und im 2G-Modus schieben sich vorbei an bunt erleuchteten Buden. Hier sind fast Dreiviertel der Bevölkerung gegen Corona geimpft, es gibt Glühwein, Grillfleisch und gebrannte Mandeln – so wie man es sich in diesen Tagen auch in Annaberg-Buchholz oder Freiberg wünscht. Thomas Aumeier sucht nach dem Stand mit der erzgebirgischen Volkskunst. Der 48-Jährige lebt schon lange mit seiner Familie am Rhein, aufgewachsen ist er in Freiberg. Hier ging er zur Schule, studierte an der Bergakademie. Doch zurück in die Heimat zieht es ihn immer seltener – besonders seit Corona, seit aus Sachsen immer mehr verstörende Nachrichten kommen, seit alte Bekannte dort sich als ungeimpft outen und ihm Leseempfehlungen für Texte von Coronaleugnern schicken. Thomas Aumeier sagt: „Ich habe keine Lust mehr hinzufahren.“

Mit diesen Vorbehalten ist er nicht allein. Stephan Swat sitzt an einem Donnerstagmorgen im Büro der Erzgebirgshalle im Städtchen Lößnitz. Swat ist Trainer des Handball-Zweitligisten EHV Aue, der in der Halle seine Heimspiele austrägt und seine Geschäftsstelle hat. „Auf Auswärtsspielen bekommen wir schon mit, wie derzeit von außen aufs Erzgebirge geschaut wird“, sagt Swat. Hauptsächlich kritisch nämlich. Das schmerzt ihn. „Das Erzgebirge lebt doch vom Tourismus, von Weihnachten, vom Wintersport, vom Wandern.“ Die Tasse Kaffee, die vor ihm steht, ist für ihn alles, nur keine Selbstverständlichkeit. „Ich genieße das sehr. Ich genieße, dass ich dank Wiedereingliederung wieder hier auf Arbeit sein kann. Dass ich Zeit mit meiner Familie und meinen Kindern verbringen kann. Man wird demütig.“

Auf den Tag genau ein Jahr ist es her, da wurde Stephan Swat ins Krankenhaus eingeliefert. Er, der Handball-Trainer, 43 Jahre alt damals. Kurz zuvor war er positiv auf Sars-CoV-2 getestet worden. „Binnen fünf Tagen ging es rapide abwärts.“ Zwei Monate auf der Intensivstation folgten, er wurde ins Koma versetzt, sein Leben hing am seidenen Faden.

Ein Jahr später leidet er immer noch an den Folgen von Corona. Die Nerven der rechten Hand sind schwer geschädigt, die Lunge lange nicht wieder bei 100 Prozent, an einen Platz an der Seitenlinie während der Spiele nicht zu denken. Nun beobachtet er, wie die Inzidenzen in schwindelerregende Höhen klettern. Wie eine Mitarbeiterin des Vereins, 47 Jahre alt, Corona zum Opfer fällt. Wie die Krankenhäuser in Notbetrieb übergehen, während die Impfquote sachsenweit vor sich hindümpelt. Erst recht im Erzgebirge. Das ist mit 44,8 Prozent absolutes Schlusslicht. Dass die niedrige Impfquote und hohe Inzidenzen zusammenhängen, hat zuletzt die Intensivmediziner-Vereinigung Divi betont. Die allermeisten Wissenschaftler sind sich einig: Die Impfung ist der Schlüssel, die Pandemie zu beenden. Swat und sein Sportverein setzen sich dafür ein, rufen zur Impfung auf.

Im Erzgebirge dringen sie damit bei vielen nicht durch. In seinem Umfeld sind die allermeisten Menschen geimpft, sagt Swat. Darüber hinaus wird der Ton gelegentlich rau. „Wir können doch nicht leiser werden, nur weil die anderen immer lauter werden“, sagt der Trainer. Für die Vorbehalte habe er keine Erklärung: „Weil ich sie nicht verstehe.“ Swat verweist auf die Studien. Das Paul-Ehrlich-In-stitut bekommt Meldungen von jeglichen Impfreaktionen. Dank der großen Menge von Impfungen werden Auffälligkeiten auch bei nur sehr gering erhöhten Wahrscheinlichkeiten registriert und in die Risiko-Nutzen-Analyse der Impfkommissionen einbezogen. So etwa die Empfehlung, den Moderna-Impfstoff erst ab 30 Jahren zu verwenden.

Eine Sprecherin des Instituts verweist darauf, dass bislang 73 Todesfälle erkannt wurden, bei denen ein Zusammenhang mit der Impfung möglich oder wahrscheinlich ist – bei mehr als 100 Millionen Impfungen. „In keinem Fall gibt es Hinweise auf einen gesichert ursächlichen Zusammenhang.“ Demgegenüber stehen bei 5,7 Millionen Corona-Infektionen mehr als 100.000 Todesfälle. Der Nutzen der Impfung ist für Stephan Swat erwiesen, eine Infektion ein Spiel mit dem Feuer. „Ich vergleiche das mit Russisch Roulette. Das spielt doch auch niemand mit einer echten Kugel im Revolver.“ Aktuell aber, so empfindet er, werde eher Impfgegnern die Bühne überlassen. Das könne so nicht bleiben. „Wir alle können da noch mehr tun. Die hiesige Politik muss noch mehr werben.“

Was tut die Politik? In Freiberg, der Berg- und Universitätsstadt, sagt der parteilose Oberbürgermeister Sven Krüger: „Ich bin geimpft, dazu stehe ich.“ Seine Bürger zum Impfen aufrufen mag er nicht. Das müsse jeder persönlich für sich entscheiden. „Wir als Stadtverwaltung schaffen die Voraussetzungen, dass es möglichst einfach ist, was bereits fast 13.000 Impfungen bei uns im Impfzentrum zeigen.“

Den öffentlichen Diskurs in der Stadt bestimmen andere: die Lauten auf der Straße. Am Montagabend sind es 600 Menschen, die unbehelligt von der Polizei durch die Altstadt ziehen – obwohl Versammlungen mit mehr als zehn Personen verboten sind. Vor dem Redaktionsgebäude am Obermarkt rufen einige „Freie Presse – Lügenpresse“. Unter den „Spaziergängern“ ist die Bundestagsabgeordnete Carolin Bachmann von der AfD, eine Frau Anfang 30, die als direkt gewählte Volksvertreterin für Mittelsachsen im Deutschen Bundestag bisher dadurch auffiel, dass sie zusammen mit etlichen Parteikollegen aus Sachsen auf einer separaten Tribüne saß, weil sie einen Coronatest verweigerten.

Den Aufmarsch am kommenden Montag will die Polizei unterbinden. Freiberg sei kein rechtsfreier Raum, betont Stefan Dörner von der Polizeidirektion Chemnitz. Das gesellschaftliche Klima in der Stadt aber könne die Polizei allein nicht verändern. Es brauche eine kritische Diskussion in der Stadtgesellschaft. Der Oberbürgermeister vermeidet hier die Auseinandersetzung. Er verstehe die Meinung der Teilnehmer, hatte er Ende August in einem Interview mit der „Freien Presse“ gesagt. Sein Vize, Baubürgermeister Holger Reuter (CDU), war selbst mitgelaufen. Das sei Reuters Privatangelegenheit, fand Krüger.

Am Tag nach dem jüngsten „Spaziergang“, die Inzidenz im Landkreis kratzt an der 1000er-Marke, steigt der Oberbürgermeister kurz auf eine Bühne auf dem Obermarkt. Es gibt keine Ansprache, aber die erleuchtete Pyramide setzt sich in Bewegung. Es wäre der Tag der Christmarkt-Eröffnung gewesen, nun ist Teil-Lockdown in Sachsen. Es herrscht Weihnachtsmarktverbot und einige Händler haben sich zum stummen Protest vor ihren Buden versammelt. Von einem Aufruf aus Kreisen der „Spaziergänger“ zu einer Lichterkette distanziert sich der Oberbürgermeister.

Doch während selbst Annaberg-Buchholz wegen der Lage in den Krankenhäusern seinen Weihnachtsmarkt noch selbst absagte, hielt Krüger bis zuletzt am Freiberger Christmarkt fest. Er ist verärgert über das Sozialministerium in Dresden, wo er schon Ende September um Planungssicherheit gebeten hatte. Notfalls müsse man absagen, schrieb er damals an Ministerin Petra Köpping (SPD). Doch das Ministerium habe nicht reagiert. „Noch am 16. November, also drei Tage vor der Verbotsentscheidung, wurde unser Hygienekonzept für den Christmarkt vom Landratsamt Mittelsachsen genehmigt.“ Sogar mit Überlastungsstufe in den Kliniken könne der Weihnachtsmarkt stattfinden, hatte es aus dem Ministerium geheißen.

Als am vergangenen Wochenende die abrupte Kehrtwende kommt, lädt Sven Krüger über seine Facebookseite zum Chat ein. Er redet über die Umsetzung der neuen Coronamaßnahmen in der Stadt, spricht von „leuchtenden Kinderaugen“, für die es den Weihnachtsmarkt brauche, beantwortet Fragen. Er hat viele Zuschauer, bekommt Zustimmung bei Facebook. Nächstes Jahr ist seine siebenjährige Amtszeit vorbei, womöglich stellt er sich der Wiederwahl. „Es wäre schön, wenn wir alle gemeinsam durch diese schwere Zeit durchkommen“, sagt er am Ende seines Internet-Auftritts. Was ausbleibt sind Aussagen zur Lage am Krankenhaus, die vielleicht Verständnis dafür wecken könnten, warum das öffentliche Leben dermaßen eingeschränkt werden muss.

Aus Freiberg erreicht die „Freie Presse“ in diesen Tagen auch ein „Offener Brief gegen eine Impfpflicht für Pflegeberufe“. 17 Mitarbeiterinnen des Ambulanten Pflegedienstes der Seniorenheime Freiberg, die von Stadt und Diakonie geführt werden, klagen darin über mangelnde Anerkennung in der Gesellschaft – „und nun womöglich noch eine aufgezwungene Impfpflicht mit einem Impfstoff, dessen Wirkung nicht den gewünschten Erfolg bringt“. Frauen, die in engstem Kontakt zu alten Menschen stehen, schreiben: „Ja, wir erleben gerade, dass sich sehr viele infizieren und ja, es gibt schwere Verläufe, auch Tote. Aber wir sehen auch, dass die meisten Erkrankungen ähnlich einer Grippe einhergehen …“ Heike Kirchner, die Leiterin des Pflegedienstes, erklärt auf Nachfrage, sie habe keine Bedenken, wenn Pflegebedürftige von Ungeimpften behandelt werden, denn: „Wir testen uns permanent, jetzt jeden Tag, und halten alle Hygieneschutzregeln ein.“

Angehörige von Pflegebedürftigen sind entsetzt über solche Aussagen. Toralf Richter in Sayda erlebte eine ähnliche Situation mit seiner hochbetagten Großmutter. Die 88-Jährige, „die Lunge funktioniert noch zu 20 Prozent“, ihr Impfschutz stamme vom Februar, sollte in einer Tagespflege untergebracht werden. Auf die Frage an den Pflegedienst, ob das Personal geimpft sei, sagte man dem Enkel: „Wir haben nicht vor, uns impfen zu lassen. Wir sehen da keinen Grund.“ Toralf Richter, der mehrere Coronatote persönlich kannte, sagt: „Das ist untragbar, wie Autofahren mit Alkohol.“ Seine Oma bleibt nun zu Hause, er will sie keinem Risiko aussetzen: „Für mich wäre das fahrlässige Tötung.“


Die Reise führt weiter, ins Dörfchen Neudorf, im Tal der Sehma, unweit von Annaberg-Buchholz. Die nahe Kreisstadt schaffte es dank ihrer Impfskeptiker in die „New York Times“. Der berühmteste Einwohner Neudorfs hätte in die Geschichte auch gut hineingepasst. Er heißt Jürgen Huss, ist Unternehmer und für seine Weihrichkarzl genannten Räucherkerzen landauf, landab ein Begriff. Dank umtriebiger Ideen hat er sich zum Zugpferd für den Tourismus entwickelt. Ein Dreiseitenhof mitten im Ort umfasst Schauwerkstatt, Leffelstub (Löffelstube) und eine Verkaufsstätte erzgebirgischer Holzkunst. Das Maskottchen der Firma, eine sprechende Räucherkerze mit Hut namens S’Karzl, wurde dank einer Reihe unterhaltsamer Zeichentrickfilme zur Internet-Berühmtheit.

Seit Corona sorgt Huss auch aus anderen Gründen für Aufmerksamkeit. Am 5. November schrieb er auf der Facebookseite des Unternehmens: „Gott ist für alle Menschen da. Deswegen wird auch unser Dreiseitenhof für alle Menschen offen sein.“ Die Ankündigung, die verbindlichen 2G-Regeln zu unterlaufen, bekam tausende Likes, wurde tausendfach geteilt. Manche Kommentare machten ihre Ablehnung deutlich, oft wurden Zustimmung und erzgebirgische Solidarität ausgedrückt. Es war nicht das erste Mal, dass der Räucherkerzen-Macher als Gegner von Coronamaßnahmen auffiel. Zeitweise erteilte er auf seinem Gelände ein Maskenverbot, auf zahlreichen Schildern im Dreiseitenhof sollen philosophisch angehauchte Sprüche Zweifel an der Pandemie wecken und Widerstandskraft beschwören.

„Es bleibt keine Zeit mehr, die Schafe zu wecken“, heißt es auf einem. „Es ist an der Zeit, die anderen Löwen zu wecken.“ Die 3-G-Regel übersetzte Jürgen Huss mit „Gesät, gelogen, gezwungen.“ Dazu ein Porträt der von den Nazis wegen Widerstands hingerichteten Sophie Scholl. Bereits zu Beginn der Pandemie warb das Karzl in einem kurzen Film, den „gesunden Menschenverstand“ zu bewahren. Ein beliebtes Synonym für die Ablehnung wissenschaftlicher Erkenntnisse. Die „Freie Presse“ wollte den Unternehmer zu den Beweggründen für all das gern befragen. Auch zu dem Vorbild, das er für Angestellte abgibt. Huss lehnte ein Gespräch ab.

Zurück in Annaberg-Buchholz. Marcel Koch führt hier seit einem Jahr die Geschäfte des Erzgebirgsklinikums. Der Landkreis hat es in diesem Jahr mit den anderen Krankenhäusern in Stollberg, Zschopau und Olbernhau unter einem Dach konzentriert. Die erste Welle hatte er noch als Geschäftsführer des Helios Klinikums Aue erlebt. Bereits damals machte er am Ende eines langen Arbeitstages seinem Ärger über eine Verharmlosung der Krankheit in einem viel beachteten Video Luft. Die letzten anderthalb Jahre und die neuerliche Zuspitzung haben den Klinikgeschäftsführer konsterniert zurückgelassen. „Ich bin ein stückweit des- illusioniert über einige meiner Mitmenschen“, sagt er. „Dass sich die Leute so sehr verleiten lassen von offensichtlich falschen Informationen, das hätte ich nicht erwartet.“

Seit Wochen versuchen er und seine Leute bereits wieder, Dienstpläne, Personalkapazität, Betten und Patientenansturm unter einen Hut zu bringen. Alle Kliniken seien längst im Notbetrieb, im gesamten Erzgebirge aktuell nur ein Beatmungsgerät verfügbar. Aktuell würden 160 Covid-Patienten in seinen vier Häusern versorgt – weit mehr, als zur schlimmsten Grippe-Welle an Patienten während der gesamten Saison. „Von den 160 Covid-Patienten werden 40 sterben. Wenn wir Glück haben vielleicht 35. Sie atmen noch, aber sie sind dem Tod geweiht. Es ist fatal, dass das hier billigend in Kauf genommen wird.“

Man sei auch früher schon mal überlastet gewesen, so Koch, aber nicht annähernd in dem Maße. „Am Ende dieser Woche werden wir dann auch die Notfallversorgung einschränken müssen, wenn die Zahlen weiter in diesem Maße ansteigen“, schreibt er bei Facebook. Es ist der Tag, bevor die CDU-Landtagsfraktion „keine Notwendigkeit für verschärfende Maßnahmen“ sieht.

„Wir haben aus den ersten drei Wellen gar nichts gelernt“, sagt Koch. Mit „Wir“ meint er die Gesellschaft. Und die Politik. „Über den Sommer war sie im Wahlkampf-Modus, das Thema wurde ignoriert, das Wunschdenken kultiviert, die Pandemie sei vorbei. Heute sind die Leute enttäuscht, weil sie falsche Versprechungen bekamen.“

Doch das allein ist es nicht. „Vieles hat mit den sozialen Medien zu tun.“ In freier Wildbahn würde niemand irgendwelchem Murks zuhören. Im Internet dagegen schon. „Da werden Sachen infrage gestellt, die Jahrzehnte funktionieren“, ärgert sich Koch. Zum Beispiel die medizinische Maske oder andere einfache Hygienemaßnahmen, die seit ewigen Zeiten Patienten in Krankenhäusern vor Infektionen schützen.

„Und dann werden auf einmal dubiose Studien zutage gefördert, die das angeblich infrage stellen.“ Solche Skeptiker fühlten sich als echte Patrioten, dabei seien sie eher Schildbürger. „Viele wissen in ihrem tiefsten Inneren, dass sie sich vergaloppiert haben“, glaubt der Geschäftsführer. Er hält es teils für pathologisch, also krankhaft, wie mancher dennoch an seinen Überzeugungen festhält. „Sie haben zu viel in ihr eigenes Gedankenkonstrukt investiert. Würden sie zugeben, dass sie sich geirrt hätten, käme das einer Kapitulation gleich.“

Stark verbreitet ist solches Denken auch in Zwönitz. Der Stadt im Westerzgebirge, die in der ersten Welle zuerst ins Rampenlicht geriet, als sich das Virus in einem Seniorenheim verbreitete. Und die nun, immer montags, mit „Spaziergängen“ für Aufmerksamkeit sorgt, bei denen immer wieder Rechtsextreme dabei sind, ohne dass es groß stört. Mal kam es zu Zusammenstößen mit der Polizei, meist schauten die Beamten dem Treiben zu. In einem Aufruf an die Bürger spricht Bürgermeister Wolfgang Triebert (CDU) nun von „kaum mehr nachvollziehbaren Regierungsentscheidungen im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ und bittet zugleich um Weihnachtsfrieden in seiner Stadt. Er sei „fest davon überzeugt, dass sich die überwältigende Mehrheit der Zwönitzer eine Advents- und Weihnachtszeit in Frieden ohne demonstrative Spaziergänge und ohne die daraus resultierenden großen Polizeieinsätze wünscht“, erklärt der Bürgermeister. Vom Impfen ist in dem Aufruf keine Rede.

Michael Tetzner ist Pfarrer in Zwönitz. Am Buß- und Bettag ließ er zum Gottesdienst in der Trinitatiskirche einen „Aufruf zur Impfung“ der Krankenhausseelsorger des Erzgebirgsklinikums verlesen. „Bitte denken Sie in Gottes Namen an Ihre Mitmenschen – und denken Sie an sich!“ heißt es in dem Brief. Die Impfung sei der einzige Schutz, „dass anstehende Operationen nicht verschoben werden müssen, dass kleine Kinder, die plötzlich keine Luft mehr bekommen, trotzdem aufgenommen werden können, dass Herzinfarkt- und Schlaganfallpatienten nicht auf andere Kliniken verlegt werden müssen und Notfälle ein Bett bekommen.“

Die Verlesung des Briefs in der Kirche sorgte für Diskussionen. „Von Gemeindegliedern wurde ich kritisiert, dass sich die Kirche da einmischt“, erzählt Tetzner. Das gehöre sich nicht, es sei die freie Entscheidung jedes Einzelnen, sich impfen zu lassen, habe es geheißen. Der Pfarrer sagt: „Das sehe ich nicht so.“ Für ihn ist die Corona-Impfung eine „moralische Pflicht“, wie es auch der frühere EKD-Ratsvorsitzende Wolfgang Huber formulierte. Impfbereitschaft bedeute Nächstenliebe und Liebe zu Gott. Michael Tetzner sagt zur Impffrage: „Die Kirche schweigt nicht.“ Was ihn am meisten Sorge bereite, seien die alternativen Fakten, die überall im Umlauf seien. In seiner Predigt zum Buß- und Bettag sagte der Pfarrer über die Coronapandemie: „Wer das leugnet, soll ins Erzgebirgsklinikum fahren.“

Und dennoch: Das Thema Impfung bleibt auch in der Kirche im Erzgebirge umstritten. Der Krankenhausseelsorger Wilfried Warnat, der den „Aufruf zur Impfung“ verfasste, berichtet, etliche Gemeinden hätten sich geweigert, den Aufruf zu verlesen. Und ein Pfarrerkollege, der an dem Text zunächst beteiligt war, habe seine Unterschrift zurückgezogen.

Selbst aber wenn sich Erzgebirger plötzlich impfen lassen wollten: Die Kapazität reicht hinten und vorn nicht. Das erleben viele Menschen in Aue, die sich am Mittwoch zum neuen Mini-Impfzentrum der Stadt aufmachen – weil sie es sich doch noch einmal überlegt hatten oder weil sie eine Auffrischung brauchen. Zur Eröffnung des Zentrums sind kurz nach 9 Uhr schon alle Dosen vergeben, viele Interessenten müssen weggeschickt werden. Oberbürgermeister Heinrich Kohl (CDU) will die Mediziner per Brief bitten, sich stärker fürs Impfen zu engagieren. Laut Kassenärztlicher Vereinigung beteiligten sich zuletzt im Erzgebirgskreis 80 Prozent der Haus- und 25 Prozent der Facharzt-Praxen an den Impfungen. In den meisten anderen Kreisen waren es bei den Hausärzten etwas mehr, aber groß sind die Unterschiede nicht.

Die Reise endet kurz hinter der sächsischen Grenze – in Hof in Oberfranken. Am frühen Sonntagmorgen öffnen sich dort die Türen der Freiheitshalle. Wo nach dem Mauerfall Hunderte Ostdeutsche nahe der innerdeutschen Grenze gestrandet waren, haben Landkreis und Stadt Hof eine groß angelegte Impfaktion organisiert. Und die Sachsen sind wieder da.

Boostern in Bayern, lautet die Devise für viele Menschen vor allem im Vogtland. Wer agil ist, impft fremd. In Greiz und Pößneck in Thüringen oder eben in Hof. Menschen werden Impftouristen, weil es zu Hause nicht funktioniert. Bürgermeister aus dem Vogtland fordern per Brandbrief von Sozialministerin Köpping die Rückkehr zu flächendeckenden Testzentren und eine sofortige Wiederbelebung der Impfzentren. Der Freistaat Sachsen verweist auf niedergelassene Mediziner, Impfteams, Betriebsärzte.

In die Hofer Freiheitshalle kann kommen wer will, ohne Termin. Die Schlange ist lang, doch die Organisation perfekt. Im Foyer nehmen zwei Anmeldeteams Ausweis, Krankenkassenkarte, Impfausweis und Aufklärungsbogen entgegen. Von dort geht es in eine von vier Impfkabinen. Für die Aktion wurden Hausärzte ins Boot geholt. Ärmel hoch, Spritze rein, Pflaster drauf. In einer halben Stunde ist alles erledigt.

Am Nachmittag kommt Landrat Oliver Bär (CSU) vorbei. Den Wartenden ruft er freundlich „Grüß Gott“ zu, bedankt sich bei Medizinern und Praxisteams. Die Aktion wird ein großer Erfolg, sie soll wiederholt werden. Mehr als 1300 Impfdosen werden an diesem Tag in der Freiheitshalle verabreicht. Ein mobiles Team des Roten Kreuzes in Sachsen schafft 300. Wenn es gut läuft.

Pandemie
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« Last Edit: September 10, 2024, 05:19:50 PM by Moses2 »
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Deutsche Massenmörder deintelligenzen Kinder in der Tagestätte
« Reply #671 on: September 14, 2024, 04:52:20 PM »

Deutsche Massenmörder deintelligenzen Kinder in der Tagestätte. Oder wie soll man dieses Schild anders verstehen? Diejenigen, die Kinder in Tagesstätten pferchen, anstatt sie isoliert zu halten, erzwingen durch die ständigen Covid-Infektionen eine fortwährende Verblödung der Kinder. Ist das der neue Trend? Nach Tattoos und Nasenringen? Ist das die neue Mode? Kinder verblöden ist in, je blöder, desto besser? Ist das die Fortsetzung von "KEINE PID! WIR WOLLEN BLÖDE KINDER!"?




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Rhokia

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Deutsche Massenmörder, Die Idiotisierung schreitet voran!
« Reply #673 on: September 19, 2024, 04:54:22 AM »

"Wir sind nicht mehr in der Pandemie" Schon dieser eine Satz reicht, um den Geisteszustand einer angeblichen Virologin hinreichend und notwendig zu beschreiben.

Deutschland ist verloren.


Das Beweisstück vom 18.9.2024:

https://www.sr.de/sr/home/nachrichten/panorama/erkaeltungswelle_im_saarland_100.html

 [*quote*]
SR info

Erkältungswelle erreicht das Saarland
Mit Informationen von Emil Mura   18.09.2024 | 17:52 Uhr

Das Saarland steckt zurzeit mitten in einer Erkältungswelle. Die Zahl der Krankmeldungen ist zuletzt stetig gestiegen. Es gibt auch wieder mehr Coronainfektionen. Grund zur Sorge sehen Experten allerdings nicht.

Immer mehr Menschen im Saarland sind derzeit von Husten und Schnupfen betroffen. Nach Angaben des Robert-Koch-Instituts gibt es derzeit mehr Atemwegserkrankungen als sonst um diese Jahreszeit. Die Krankenkassen spüren die Entwicklung ebenfalls . Bei der IKK Südwest etwa haben sich die Krankmeldungen wegen Atemwegsinfekten seit Anfang des Monats verdreifacht.

Und Medikamente gegen Atemwegsinfekte haben derzeit Hochkonjunktur. Nach Angaben des saarländischen Apothekervereins ist die Nachfrage in den vergangenen Wochen stark gestiegen. Besonders gut verkauften sich Mittel gegen Husten und Schnupfen.

Laut IKK gibt es derzeit auch mehr Krankschreibungen wegen Coronainfektionen. Grund zur Sorge sieht man dort aber nicht - ebensowenig beim Robert-Koch-Institut. Der leichte Anstieg der SARS-Cov-2-Aktivität habe sich nicht weiter fortgesetzt, heißt es im RKI-Wochenbericht zu akuten Atemwegsinfektionen.
Grafik zu Kranmeldungen in den KW 34 - 37 (Foto: SR)
Video [aktueller bericht, 18.09.2024, Länge: 2:56 Min.]
Viele Saarländer von Erkältungswelle betroffen

Andere Corona-Viren unterwegs

Kein Grund zur Sorgen sieht auch Prof. Barbara Gärtner vom Universitätsklinikum in Homburg. Aktuell gebe es einen bunten Mix an Krankheitserregern. Neben recht zahlreichen Coronainfektionen spielten auch bakterielle Erkrankungen eine große Rolle.

"Zurzeit zirkulieren etwas andere Corona-Viren als wir sie bisher gewohnt waren", erklärte Gärtner im SR-Interview. Dafür gebe es aber auch einen angepassten Impfstoff.

Virologin Barbara Gärtner: "Bunter Misch-Masch aus ganz vielen Erregern"
Audio [SR 3, Interview: Simin Sadeghi, 18.09.2024, Länge: 04:26 Min.]

Virologin Barbara Gärtner: "Bunter Misch-Masch aus ganz vielen Erregern"

Allen, die bereits erkrankt sind, rät die Virologin, nicht zu testen, "weil uns das nachher auch nicht viel schlauer macht". Außerdem sei das, was hinterher getan werde, quasi immer dasselbe. "Wenn wir so krank sind, dass wir arbeitsunfähig sind, müssen wir natürlich zu Hause bleiben. Ansonsten ist es aber kein Grund, zu Hause zu bleiben, nur weil man infiziert ist", so Gärtner. Vielmehr gelte es, dass in den vergangenen Jahren durch wenige Infektionen abgeschwächte Immunsystem wieder zu stärken.

"Wir sind nicht mehr in der Pandemie"

Dass die Empfehlung nun eine andere ist, erklärt die Virologin damit, dass wir damals in einer völlig anderen Situation waren. "Wir sind jetzt nicht mehr in der Pandemie", so die Medizinerin. Damals habe es ganz andere Präventionsziele gegeben. "Wir wollten verhindern, dass Menschen sich infizieren. Heute wissen wir, dass das kein vernünftiges Ziel mehr ist, weil der Erreger ja in unserer Bevölkerung bleibt", erklärt die Virologin.

Jetzt habe jeder schon einmal mit Corona-Viren Kontakt gehabt und werde wahrscheinlich alle paar Jahre Corona-Viren abbekommen. "Je häufiger wir sie abbekommen, desto seltener werden wir wahrscheinlich krank werden. Und das ist auch der Grund, warum man jetzt nicht mehr sagt, dass man sich quasi abschotten soll, wenn man erkrankt ist", so Gärtner.

Schutz schwer erkrankter Menschen

Sehr schwer erkrankte Menschen, die zum Beispiel eine Krebserkrankung haben, gerade eine Chemotherapie machen, frisch transplantiert sind oder ähnliches, müssten natürlich weiterhin geschützt werden, erklärt die Virologin. In einer ganz normalen Allgemeinbevölkerung gebe es aber keinen Grund, mit Husten, Schnupfen oder Heiserkeit zuhause zu bleiben.

Über dieses Thema berichtete SR 3 Saarlandwelle in der Sendung "Region am Nachmittag" am 18.09.2024.
[*/quote*]


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« Last Edit: September 19, 2024, 08:31:53 AM by el_Typo »
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Rhokia

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #674 on: September 20, 2024, 04:42:30 PM »

Psiram hat heute in der Akte über die Javid-Kistel eingetragen, daß die Javid-Kistel keine Ärztin mehr ist, und daß das Verwaltungsgericht Göttingen ihr die Approbation entzogen hat:

https://www.psiram.com/de/index.php?title=Carola_Javid-Kistel&curid=18440&diff=229936&oldid=224563

[*quote*]
Aktuelle Version vom 20. September 2024, 16:27 Uhr (Quelltext anzeigen)
Fulgor (Diskussion | Beiträge)
K
[...]
'''Carola Javid-Kistel''' (geb. 1966 Gardelegen) ist eine deutsche [[Homöopathie|homöopathisch]] orientierte ehemalige Ärztin, gleichzeitig [[Heilpraktiker]]in<ref>https://taz.de/Razzia-bei-Aerztin-der-Leugner-Szene/!5742112/</ref>, [[Impfgegner]]in und Sachbuchautorin aus Duderstadt bei Göttingen. Javid-Kistel wurde vor allem während der Coronaviruspandemie bekannt, und engagierte sich gegen Schutzmassnahmen gegen das neue Coronavirus. Ihr wurde im Februar 2024 durch das Verwaltungsgericht Göttingen die ärztliche Approbation entzogen.
[*/quote*]

Quellenangabe: keine.

Wissen die etwas, was wir nicht wissen, oder kann da mal wieder Einer nicht lesen?

Die Meldungen vom Februar schweigen sich über den Punkt Entzug der Approbation aus, genauer gesagt: das Gericht macht dazu keine Angaben.


Beim DZVhÄ ist sie noch als Ärztin eingetragen. Aber der DZVhÄ hat ja auch keine Hemmungen zu lügen, daß es in Deutschland mehr als 7000 homöopathische Ärzte gibt, obwohl das schon seit 10 Jahren nicht stimmt.

https://arztsuche.dzvhae.de/arztsuche/informationen-zum-arzt?pdb=1831

[*quote*]
Dr. med. Carola Javid-Kistel
Thomasberg 51
37115 Duderstadt
Deutschland
Tel: 05527-942440
Fachbezeichnung:
Ärztin
Zusatzbezeichnung / Diplom:
Homöopathie
Praxisstatus:
Privatpraxis
[*/quote*]


Am 23. Januar 2024 stand noch dies in ihrer Homepage:

https://web.archive.org/web/20240123221905/https://www.naturheilpraxis-duderstadt.de/

[*quote*]
    Home
    Spektrum
    Über mich
    Impressionen
    Kontakt
    Impressum
    Datenschutz

„Des Arztes höchster und einziger Beruf ist, kranke Menschen gesund zu machen, was man Heilen nennt.“ (Samuel Hahnemann, § 1 "Organon der Heilkunst")
Herzlich willkommen auf meiner Homepage

Auf den folgenden Seiten werde ich Sie über meine ärztliche Naturheilpraxis und von mir angewandten Therapieverfahren informieren.

Mein bevorzugter Arbeitsschwerpunkt liegt in der klassischen Homöopathie. Die Homöopathie ist ein mehr als 200 Jahre altes, komplexes energetisches Heilsystem, das der deutsche Arzt Dr. Samuel Hahnemann entwickelte und das seine Schüler seitdem fortlaufend vervollkommnet und weiter entwickelt haben.

Es wirkt gleichermaßen auf Körper, Seele und Geist und ist damit ein in sich schlüssiges und vielfach belegtes Therapiekonzept. Die Homöopathie erfasst den gesamten Menschen in seiner Individualität und besitzt das Potential akute ebenso wie chronische Erkrankungen heilen zu können.

Neben der Homöopathie setze ich bei Bedarf auch andere ergänzende naturheilkundliche Therapieverfahren ein. Ich versuche die Komplementärmedizin sinnvoll mit den schulmedizinischen Diagnostikverfahren zu verbinden, die vor jeder Therapie unverzichtbar sind. Jede Therapie basiert natürlich auf einer ausführlichen Anamnese und Untersuchung.

Für eine homöopathische Erstanamnese bei chronischen Erkrankungen planen Sie bitte mindestens eine Stunde ein. Bei einer akuten Erkrankung kann der Zeitaufwand geringer sein. Für weitere Informationen freue ich mich auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen!

Ihre Dr.med. Carola Javid- Kistel
[*/quote*]


Am 28. Februar, wenige Tage nach dem Urteil, war der Inhalt der Website verschwunden und außer einem Bild eines blühenden Baums heißt es kurz: "Diese Webseite wurde beendet."

https://web.archive.org/web/20240226102102/https://www.naturheilpraxis-duderstadt.de/

[*quote*]
Home

Diese Webseite wurde beendet.

<< Neues Bild mit Text >>
Druckversion | Sitemap
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[*/quote*]

Dann stimmt die Zahl der homöopathischen Ärzte in der Liste des DZVhÄ auch nicht, und es sind nicht 1309, sondern nur noch 1308. So ein Pech aber auch...
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Krik

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #675 on: September 27, 2024, 06:14:26 PM »

In der unter anderem durch Renate Gampl ("BG-MUN")

Undichte Dichtung und Wahrheit der Frau Gampl
https://www.allaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=11140.msg38439#msg38439

weltberüchtigten Stadt Schrobenhausen wird gerade gewahlkampft:

[*quote]
Newsletter StMGP - Pressemitteilung
München, 27. September 2024
PM 187/GP

Bayern stärkt medizinische Versorgung von Seniorinnen und Senioren
Bayerns Gesundheitsministerin Gerlach besuchte neu gestaltete Akutgeriatrie im oberbayerischen Schrobenhausen

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach hat am Freitag (27.09.) die neu gestalteten Räume der Akutgeriatrie im oberbayerischen Schrobenhausen besucht.

Gerlach betonte aus diesem Anlass: „Bayern setzt sich dafür ein, dass die medizinische Versorgung von älteren Patientinnen und Patienten gestärkt wird. So haben wir bereits vor 15 Jahren als einziges Bundesland ein Fachprogramm Akutgeriatrie eingeführt. Seitdem konnte die Bettenzahl auf über 3.000 Betten mehr als verzehnfacht werden. Dies zeigt: Wir haben in Bayern schon viel geschafft. Aber wir lassen auch zukünftig nicht locker, die Akteurinnen und Akteure dabei zu unterstützen, die geriatrische Versorgung weiter auszubauen. Denn: Altersmedizin ist Zukunftsmedizin!“

Gerlach unterstrich: „In Bayern ist die Altersmedizin bereits sehr gut aufgestellt. Damit es so bleibt, braucht es neben Betten und engagierten Menschen auch neue Ideen. Das bedürfnisorientierte Raumkonzept in Schrobenhausen ist ein tolles Beispiel hierfür.“

Das bayerische Gesundheitsministerium hat die Ausstattung des multifunktionalen Raumkonzepts am Krankenhaus Schrobenhausen mit rund 35.000 Euro bezuschusst.

Die Ausstattung umfasst zum Beispiel ein neues Licht- und Farbkonzept, die Einrichtung einer Musik- und Leseecke sowie einen „Sinnesraum zur Entspannung“.

Der neue Therapie- und Begegnungsraum soll betagten Patientinnen und Patienten mit kommunikativen und kreativen Angeboten Spaß und Abwechslung in den Klinikalltag bringen und damit auch die individuellen persönlichen Fähigkeiten und Ressourcen stärken.

Shahram Tabrizi, Chefarzt der Akutgeriatrie am Kreiskrankenhaus Schrobenhausen, sagte: „Ich bin stolz sagen zu können: die Altersmedizin am Kreiskrankenhaus Schrobenhausen ist längst überregional unverzichtbar geworden und eine zentrale, zukunftsweisende Säule der Gesundheitsversorgung, die mit jedem Jahr an Bedeutung gewinnt. Durch die Förderung aus dem Staatsministerium für unser multifunktionales Raumkonzept wird dankenswerterweise diese Bedeutung unterstrichen.“

Unter Akutgeriatrie oder Altersmedizin versteht man die Versorgung älterer, gebrechlicher Menschen im Krankenhaus.

Die Behandlung ist ganzheitlich und umfasst neben den körperlichen auch die geistigen, funktionalen und sozialen Aspekte. Der Grund für die Aufnahme in eine Akutgeriatrie kann eine akute Erkrankung, ein Schlaganfall oder eine Lungenentzündung sein, aber auch die Linderung bestehender chronischer Beschwerden und die Verbesserung der Lebensqualität und Förderung der Selbstständigkeit zum Ziel haben.                                    

© Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle: pressestelle@stmgp.bayern.de.

Um Ihr Newsletterabonnement zu bestellen, benutzen Sie bitte das Formular unter
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[*/quote]


"Die Behandlung ist ganzheitlich" Wirklich? Wie freundlich. Weniger freundlich ist, daß in der Website der Klinik weder auf Covid noch auf Masken hingewiesen wird:

Kreiskrankenhaus Schrobenhausen GmbH
https://www.kkh-sob.de/

https://www.kkh-sob.de/leistungsspektrum/fachabteilungen/akutgeriatrie/
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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #676 on: September 28, 2024, 05:42:49 AM »

Im Rahmen der Psychiatrisierung der Kranken, allen voran der Opfer der Covid-Pandemie (Klinik und Universität Essen lassen grüßen!) setzten die bayerischen Menschenvernichter noch eins drauf:



Die nun fertiggestellte Angliederung der psychiatrischen Klinik und Neugestaltung des Aufnahmebereichs hat der Freistaat mit rund 17 Millionen Euro unterstützt.


[*quote]
Newsletter StMGP - Pressemitteilung
München, 28. September 2024
PM 190/GP

Gerlach unterstützt Krankenhaus-Ausbau in Bayern
Bayerns Gesundheitsministerin anlässlich der Feier zur Fertigstellung der Erweiterung der Klinik König-Ludwig-Haus in Würzburg

Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach unterstützt den Ausbau und die Modernisierung von Krankenhäusern.

Gerlach betonte am Samstag anlässlich der Feier zur Fertigstellung der Erweiterung der Klinik König-Ludwig-Haus in Würzburg um ein Zentrum für Seelische Gesundheit:

„Wir machen unsere Kliniken und Versorgungsstrukturen fit für die Zukunft! Eine qualitativ hochwertige und ganzheitliche stationäre Versorgung ist ein zentrales Anliegen der Staatsregierung.“

Die Ministerin ergänzte:

Die nun fertiggestellte Angliederung der psychiatrischen Klinik und Neugestaltung des Aufnahmebereichs hat der Freistaat mit rund 17 Millionen Euro unterstützt. Als nächstes steht nun die notwendige Generalsanierung und Erweiterung der Orthopädischen Klinik an. Der Freistaat unterstützt als ersten Schritt der Sanierung einen Neubau des Südflügels mit knapp 25 Millionen Euro.“

Gerlach unterstrich:

„Jeder Euro ist eine hervorragende Investition nicht nur in die Zukunft der Klinik, sondern auch in die stationäre Versorgung der gesamten Region. Wir bleiben auch in Zukunft verlässlicher Partner des König-Ludwig-Hauses und der Kliniken des Bezirks Unterfranken!“

Stefan Funk, Bezirkstagspräsident des Regierungsbezirks Unterfranken, fügte hinzu:

„Mit der Fertigstellung der Erweiterung der Klinik König-Ludwig-Haus in Würzburg um ein Zentrum für Seelische Gesundheit stärken wir den Gesundheitsstandort Unterfranken nachhaltig. Psychiatrie ist eine der Pflichtaufgaben der bayerischen Bezirke, die wir sehr ernst nehmen. Mit der Neustrukturierung des Südflügels in der Orthopädischen Klinik König-Ludwig-Haus gehen wir in Richtung einer modernen Orthopädie.“

© Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #677 on: September 29, 2024, 07:38:17 AM »

Was für eine Scheiße!  JEDER muß sich impfen lassen! JEDER!!! Ohne Wenn und Aber!

Aber was erzählen die Mordskomplottler? Solchen Politikerirrsinn der bayerischen Sonderklasse:

[*quote]
Newsletter StMGP - Pressemitteilung
München, 29. September 2024
PM 191/GP

Gerlach ruft zum Schutz vor Corona auf
Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin: Anstieg der COVID-19-Erkrankungen im Herbst zu erwarten - Impfstatus sollte jetzt überprüft werden


Bayerns Gesundheits- und Präventionsministerin Judith Gerlach hat zu einem verstärkten Schutz vor Corona-Infektionen aufgerufen.

Gerlach betonte am Sonntag:
„Bereits über den Sommer haben dieses Jahr die Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 zugenommen. Im Herbst ist mit einem weiteren Anstieg der durch das Coronavirus ausgelösten COVID-19-Erkrankungen zu rechnen. Deshalb sollten jetzt ältere Menschen und Menschen mit Vorerkrankungen prüfen, ob eine Auffrischungsimpfung fällig ist. Zudem kann zum Beispiel bei Fahrten mit Bus und Bahn das Tragen einer FFP2-Maske das Infektionsrisiko verringern.“

Die Ministerin erläuterte:
„Seit Anfang Juni 2024 hat das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) in Bayern 11.571 Infektionen mit SARS-CoV-2 registriert (Stand 23.9.2024). Die Dunkelziffer ist vermutlich deutlich höher. Im gleichen Zeitraum des Vorjahres wurden dem LGL 8.831 Infektionen übermittelt. Im Herbst und Winter ist mit steigenden Zahlen von Infektionen zu rechnen.“

Gerlach fügte hinzu:

„Der wichtigste Schutz vor schweren Verläufen einer Infektion mit SARS-CoV-2 ist nach wie vor die COVID-19-Impfung. Menschen ab 60 Jahren, Menschen mit Vorerkrankungen, Bewohnerinnen und Bewohner von Einrichtungen der Pflege und Beschäftigte in Gesundheit und Pflege sollten sich möglichst jetzt mit dem an die vorherrschende Variante angepassten Impfstoff impfen lassen.“

Gerlach ergänzte:
„Die Auffrischungsimpfung wird diesen Personengruppen einmal jährlich im Herbst empfohlen und kann gleichzeitig mit der ebenso jährlich empfohlenen Impfung gegen Influenza verabreicht werden. Seit August ist der neue Impfstoff verfügbar, der noch besser an die aktuellen Varianten von SARS-CoV-2 angepasst ist.“

Grundsätzlich sollte jeder, der Symptome einer akuten Atemwegserkrankung aufweist, drei bis fünf Tage oder bis zur deutlichen Besserung der Symptomatik zu Hause bleiben.

Wer ärztliche Hilfe benötigt, sollte sich an seine Hausärztin oder seinen Hausarzt oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst (Tel. 116 117), in Notfällen an den Notruf (Tel. 112) wenden.

Gerlach erläuterte:

„Dank einer hohen Impfquote und durchgemachter Infektionen haben wir einen guten Immunitätsgrad in der Gesellschaft. Aber wir müssen uns daran gewöhnen, dass mit SARS-CoV-2 ein weiterer Erreger aufgetreten ist, der unter anderem schwere Atemwegserkrankung auslösen kann. Deswegen bleibt ein verantwortungsbewusster Umgang damit wichtig.“

Gerlach ergänzte:

„Wir beobachten die Corona-Lage nach wie vor genau. Wir haben in den vergangenen Jahren ein umfassendes Monitoring des Infektionsgeschehens etabliert, das uns einen sehr guten und aktuellen Überblick gibt.“

© Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention

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Yuriki

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #678 on: October 07, 2024, 05:45:02 PM »

Wie soll es eigentlich eine vernünftige Medizin geben, wenn diese Vollidioten zu verflucht dämlich sind um eine Versorgung mit etwas so lächerlich Einfachem wie isotonische Kochsalzlösung hinzubekommen!?

Das sind doch hirnamputierte Witzfiguren!



https://pbs.twimg.com/media/GZGpzB3W4AACw6A?format=jpg&name=900x900
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Pangwall

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #679 on: October 07, 2024, 07:59:38 PM »

Um es ganz höflich zu sagen mit der im Volke so beliebten bildhaften Beschreibungsweise:

Pürner geht der Arsch auf Grundeis!

https://x.com/DrPuerner/status/1843389555560616208

[*quote*]
Dr. Friedrich Pürner, MPH @DrPuerner

Bei ihrem „Kampf gegen Fake-News und Desinformation“ geht die EU zu weit. Ein Angriff auf die Meinungsfreiheit.

Wer Meinungen zensiert, löscht die Demokratie aus.
Stirbt die Meinungsfreiheit, stirbt die Demokratie.

Meine heutige Rede in Straßburg.
0:16 / 1:16



[VIDEO:
https://video.twimg.com/amplify_video/1843389449889107969/vid/avc1/368x270/9oZS4_kDROFIc3Rt.mp4?tag=16 ]

10:34 PM · Oct 7, 2024
10.9K Views
[*/quote*]

Transkript:

[*quote*]
Wir debattieren hier über Fakenews und Desinformation.
Doch wer entscheidet, was das genau ist?

Wer sitzt mit welcher Ausbildung in den Meldestellen und befindet darüber, ob eine Meinungsäußerung nun rechtswidrig ist?

In der Corona-Zeit wurden viele Aussagen als Desinformation und Fakenews abgetan.
Diese Aussagen haben sich nun bewahrheitet.

Gerade die deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
haben einige Unwahrheiten behauptet.

Beispiele hierfür sind
die Pandemie der Ungeimpften, {unwahre Tatsachenbehauptung 1}
Kinder seien Pandemietreiber {unwahre Tatsachenbehauptung 2}
oder
die Impfung schütze.  {unwahre Tatsachenbehauptung 3}

Ihr Vorhaben ist nichts anderes als die Einführung einer autoritären Führung.

Jede Löschung einer Meinungsäußerung ist nichts anderes als Zensur.

Was sie hier vorhaben ist das Erringen der Deutungshoheit.

Demokratie bedeutet Meinungsfreiheit.
Werden Meinungsäußerungen oder unliebsame Fakten zensiert,
stirbt die Demokratie einen schnellen Tod."
[*/quote*]


"Wer sitzt mit welcher Ausbildung in den Meldestellen" motzt Friedrich Pürner. Das mit der Ausbildungs ist so eine Sache, bei der er selbst durch sein eigenes fachliches Totalversagen beweist, daß seine implizite Forderung nach Ausbildung eine blöde Farce ist. 

Das Armutszeugnis schlechthin:

[*quote*]
Gerade die deutschen öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
haben einige Unwahrheiten behauptet.

Beispiele hierfür sind
die Pandemie der Ungeimpften, {unwahre Tatsachenbehauptung 1}
Kinder seien Pandemietreiber {unwahre Tatsachenbehauptung 2}
oder
die Impfung schütze.  {unwahre Tatsachenbehauptung 3}
[*/quote*]


In einem einzigen Satz gleich drei fette unwahre Tatsachenbehauptungen. Tatsachenbehauptungen! Keine Meinung, sondern Tatsachenbehauptungen. Dazwischen liegen Welten.

Bewiesene Tatsache 1: Es IST eine Pandemie der Ungeimpften.

Bewiesene Tatsache 2: Kinder SIND Pandemietreiber.

Bewiesene Tatsache 3: Die Impfungen schützen.



Gerade Pürner als angeblicher Fachmann (Leiter eines Gesundheitsamtes) darf sich solche kackdreisten unwahren Tatsachenbehauptungen nicht leisten. Aber er tut es. Er tut es schon wieder. Er ist faktenresistent.

Als Abgeordneter des Europäischen Parlamentes kann er das ungeniert tun, denn er hat Immunität. Man sollte sie auf der Stelle abschaffen und ihn aus dem Ding rausschmeißen.

Was Friedrich Pürner dort treibt, ist der blanke Hohn. In Deutschland haben wir nach unseren Recherchen vom Juli 2024 mehr als 300.000 Tote durch die Pandemie, und Pürner scheißt ihnen auf den Kopf und auf das Grab. Und kassiert dafür auch noch pro Monat mehr als 10.000 Euro. Das ist ein Skandal.


Zur Klarstellung:

Bewiesene Tatsache 1: Es IST eine Pandemie der Ungeimpften.

Daß auch Geimpfte infiziert werden können, und daß auch Geimpfte die Krankheit weitergeben können, ändern nichts an der Tatsache, daß es eine Pandemie der Ungeimpften ist. Bei denen sind die Schäden nämlich deutlich stärker.

Bewiesene Tatsache 3: Die Impfungen schützen.

Auch wenn sie nicht 100prozentig schützen, schwächen Impfungen die Angriffe durch das Virus und bewahren so vor Schäden und starken Schäden.

Bewiesene Tatsache 2: Kinder SIND Pandemietreiber.

Bei Familien werden zu rund 2/3 bis 3/4 der Covid-Infektionen durch die Kinder in den Haushalt gebracht. Das ist ein eindeutiger Beweis, DASS Kinder Pandemietreiber sind. Den Kindern wurde zum Verhängnis, daß bei ihnen die groben Schäden seltener sind. Dafür jedoch erleiden die Kinder um so stärker Hirnschäden, was aber erst später auffallen wird. IQ-Tests sind dringend erforderlich. Eines ist sicher: Die Ergebnisse dieser Tests werden verheerend sein.


Und Pürner? Der hat jetzt ein Problem: Man kann ihm seine Unwahrheiten links und rechts um die Ohren hauen und ihn eins ums andere Mal bei der Meldestelle melden. Irgendwann wird das Parlament zu dem Schluß kommen MÜSSEN, daß es ihn rausschmeissen MUSS.

Wollen wir uns dann auch mal wieder den Impfgegnern zuwenden? Oder den Hamer-Idioten? Die Meldestellen sollen doch Arbeit haben, oder?

Und nicht die Homöopathen und Anthroposophen vergessen!
« Last Edit: October 07, 2024, 08:17:22 PM by Pangwall »
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Stoppt die deutschen Massenmörder!
Stoppt die österreichischen Massenmörder!
Stoppt die schweizer Massenmörder!

Revolution jetzt. Sonst ist es zu spät.

Vultratelly

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Deutsche Massenmörder: "Soll ich mein Kind in die Gaskammer schicken?"
« Reply #681 on: October 22, 2024, 06:28:47 PM »

Deutsche Massenmörder: "Soll ich mein Kind in die Gaskammer schicken?"

Die Kinderbeseitigungsgesellschaft Bundesrepublik Deutschland läßt ihre Mordmaschinen auf Hochtouren laufen.

Was ist, wenn wir Kinder zur Gegenwehr schreiten?



https://pbs.twimg.com/media/Gahh5dAXQAADufb?format=jpg&name=900x900


Wenn IHR auf der Schnauze liegt, werden wir keinen FInger rühren.
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Clikron_Pilote hat Recht:

"Wir sind die Schulsoldaten. Wir sind die letzte Generation."
http://www.allaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=11591.msg37835#msg37835

Vultratelly

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #682 on: October 23, 2024, 03:55:31 PM »

Es regt sich Widerstand gegen die Massenmörder. Wer hätte das gedacht?


"Endemische Allgemeine

Mein Kind hat eine hochansteckende Krankheit, die zigtausende Menschen pro Tag tötet und ein Massenbehinderungsereignis darstellt, dem bisher mindestens 400 Millionen Menschen zum Opfer gefallen sind - Tendenz steigend.
Soll ich es trotzdem in die Schule schicken?



https://x.com/DieEndemische/status/1848612753231196406

[*quote*]
EndemischeAllgemeine @DieEndemische

#Covid #LongCovid #Pandemie
Image



https://pbs.twimg.com/media/GacMOxPXQAAvMiL?format=jpg&name=medium

8:30 AM · Oct 22, 2024
6,678 Views
Raclette
[*/quote*]
Logged
Clikron_Pilote hat Recht:

"Wir sind die Schulsoldaten. Wir sind die letzte Generation."
http://www.allaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=11591.msg37835#msg37835

Vultratelly

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #683 on: October 23, 2024, 04:51:26 PM »

Elon Musk will doch zum Mars übersiedeln. Wir hätten eine erlesene Crew für ihn. Rückfahrkarte nicht nötig.


Hat die DAK eine brauchbare Kantine? Für eine Hausbesetzung sollte man das im voraus wissen...



https://x.com/DieEndemische/status/1849108123182612552

[*quote*]
EndemischeAllgemeine @DieEndemische

Nie waren die Nachrichten von gestern aktueller als heute.
#Covid #LongCovid #Pandemie

"Hoher Krankenstand: Ignorieren wir SARS-CoV-2 noch nicht ausreichend?

Wir haben die Pandemie für beendet erklärt, alle Schutzmaßnahmen und Testungen abgeschafft und sogar alles verdrängt, was wir seit 2020 gelernt haben.
Dennoch leidet die Wirtschaft. Wie kann das sein?"


Image



https://pbs.twimg.com/media/GalaCdhX0AAskmT?format=jpg&name=900x900

Quote
https://x.com/DAKGesundheit/status/1849010554431541520
[***quote***]
DAK-Gesundheit @DAKGesundheit
11h

DAK-Vorstandschef @StormAndreas kommentiert die Q3-Analyse der @DAKGesundheit und unterstreicht mit Bezug zum #Arbeitgebertag, dass den Fehlzeiten der Beschäftigten angesichts der anhaltenden Wirtschaftsschwäche in Deutschland eine besondere Bedeutung zukommt. ⬇️

"Wir brauchen jetzt eine seriöse und gründliche Debatte über die wirklichen Ursachen für den anhaltend hohen Krankenstand. Schnellschüsse wie die Forderung nach einer Abschaffung der Telefion-AU oder eine Blaumacher-Debatte helfen den Betroffenen und den Betrieben nicht weiter."

Andreas Storm

Vorstandschef DAK-Gesundheit"


Image



https://pbs.twimg.com/media/GakBS7JWoAElzmT?format=jpg&name=900x900

[***/quote***]

5:18 PM · Oct 23, 2024
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Raclette
[*/quote*]

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Clikron_Pilote hat Recht:

"Wir sind die Schulsoldaten. Wir sind die letzte Generation."
http://www.allaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=11591.msg37835#msg37835

Rhokia

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Die Deutsche Massenmörder wollen Frischfleisch, direkt von der Schule!
« Reply #684 on: October 23, 2024, 05:04:50 PM »

Die Deutsche Massenmörder wollen Frischfleisch, direkt von der Schule!

Die Herrenreiter wollen die Leibeigenschaft genüßlich auskosten und gebieten über das Leben der ihnen Unterworfenen.

Was die wohl sagen werden, wenn die Revolutionskader hinter ihnen die Zellentüren abschließen und die Schlüssel wegwerfen...?



https://x.com/KielerFinanzen/status/1849134620584956210

[*quote*]
Kieler Aktionär @KielerFinanzen

Deutschland. Ein Alptraum für deutsche Kinder. Eure Ampel-Regierung.

Ein 15jähriger, gerade in die 10. Klasse einer guten Schule gekommen, erhält heute vom Jobcenter eine Aufforderung, zu einem (vom Jobcenter) festgelegten Termin zur „Schulischen Situation/Berufswahlsituation“ zu kommen.

Sonst würden ihm die Bürgergeld-Leistungen um 10 % für einen Monat gekürzt. Die Leistungen erhält er, weil er als minderjähriger Schüler bei seiner blinden, alleinerziehenden Mutter lebt, um die er sich übrigens liebevoll im Alltag kümmert.


Das Schreiben (liegt mir in Kopie vor) macht weiterhin auf „nachfolgende Rechtsfolgen“ aufmerksam und verlangt zum Termin wortwörtlich:

-ausgedruckte Bewerbungsunterlagen
-ausgedruckten Lebenslauf
-Kopie des letzten Zeugnisses
- Schulbildung

(Was Schulbildung konkret bedeuten soll, entzieht sich meiner Kenntnis)

Das ganze Schreiben im Befehlston muss auf einen 15jährigen (und nicht nur für ihn) bedrohlich und einschüchternd wirken - ausserdem fällt der Termin auch noch in seine reguläre Schulzeit.

What the fuck, bin ich sauer. Reporteranfragen gerne per DM erwünscht.

Repost wäre auch nett …
7:03 PM · Oct 23, 2024
48.8K Views
[*/quote*]


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Thymian

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Sport ist Mord!
« Reply #685 on: November 01, 2024, 05:51:54 AM »

Sport ist Mord! Isso. Darüber diskutieren wir auch nicht.

Wenn jetzt ausgerechnet eine Krankenversicherung diesen Scheiß behauptet

"sollten eine dreitägige Sportpause nach der Diagnose der Corona-Infektion einlegen.

Leute, das gibt Ärger!

Nach einer Covid-Infektion ist Schluß mit Sport. Vor allem, weil das Gehirn betroffen ist und die Mangelversorgung aufgrund der körperlichen Belastung irreversible Schäden anrichtet. Das ist bekannt!

Die Barmer Krankenversicherung hat den Mist auch nicht selbst erfunden, sondern zugekauft von der Content Fleet GmbH.

Leute, das muß Konsequenzen haben!




Das Beweisstück ist archiviert:

https://www.barmer.de/gesundheit-verstehen/medizin/coronavirus/sport-nach-corona-1129046

[*quote*]
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Eine Corona-Erkrankung geht häufig mit Symptomen wie Husten, Halsschmerzen und Fieber einher. In der akuten Krankheitsphase ist Schonung das Wichtigste. Das gilt auch für Hobby- und Leistungssportler. Spätestens nach Abklingen der Symptome fragen sich viele aktive Menschen: Wie lange darf ich nach Corona keinen Sport machen? Warum Sie sich nach einer Corona-Infektion zunächst schonen sollten, wie Sie den Trainingseinstieg gestalten können und wann Sie grünes Licht von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt einholen sollten.

Kein Sport nach Corona-Erkrankung: Darum ist Schonung so wichtig

Während einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-COV-2 braucht der Körper alle Kräfte, um die krank machenden Viren zu bekämpfen. Sportliche Aktivitäten während der Erkrankung beeinflussen das Immunsystem und können der Gesundheit schaden. Eine Gefahr: SARS-COV-2 kann das Herz angreifen und zu einer viralen Myokarditis führen. Dabei handelt es sich um eine infektiöse Herzmuskelentzündung, die auch durch Erkältungs- und Grippeviren ausgelöst werden kann.

Bleibt eine Herzmuskelentzündung nach einer Corona-Infektion unbemerkt, steigt bei einem zu frühen Sportstart das Risiko von Komplikationen. Aus einer Herzmuskelentzündung kann sich zum Beispiel eine Herzschwäche entwickeln. Im schlimmsten Fall kommt es infolge der Entzündung zum plötzlichen Herztod. Erkrankte sollten die Viruserkrankung nicht auf die leichte Schulter nehmen und sich ausreichend schonen.

Eine Frau liegt mit geschlossenen Augen auf einem Sofa. Sie hält sich mit ihrer rechten Hand die Stirn.

Eine Sportpause ist nach einer Corona-Infektion unumgänglich. Ansonsten können Komplikationen wie eine Herzmuskelschwäche auftreten.

Das können Anzeichen einer Herzmuskelentzündung sein

Die Symptome einer Herzmuskelentzündung sind häufig unspezifisch und daher nicht immer gut zu erkennen. Sofern an Corona Erkrankte Beschwerden wie Herzrasen, Herzstolpern und Herzschmerzen bemerken, sollten sie das ärztlich abklären lassen, da eine Myokarditis dahinterstecken kann.

Barmer Doc Sebastian: Ist eine Herzmuskelentzündung gefährlich?
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Barmer Doc Sebastian erklärt, welche Symptome bei einer Herzmuskelentzündung auftreten und mit welchen Verhaltensweisen sie vermieden werden kann.
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Wie lange kein Sport nach Corona angeraten ist: Auf den Verlauf kommt es an

Wie und wann Sie den langsamen Wiedereinstieg ins Training gestalten sollten, hängt davon ab, wie die Corona-Infektion verlaufen ist:

    Asymptomatischer Verlauf: Der Corona-Test ist positiv, aber Betroffene haben keine Symptome wie Fieber, Husten oder Atembeschwerden entwickelt? Dann haben sie einen asymptomatischen Verlauf und sollten eine dreitägige Sportpause nach der Diagnose der Corona-Infektion einlegen.
    Milder Verlauf: Treten während der Infektion ausschließlich Symptome wie eine erhöhte Körpertemperatur (< 38,5 °C), leichter Husten, Halsschmerzen, leichtes Krankheitsgefühl und Unwohlsein auf, nimmt die Corona-Erkrankung einen milden Verlauf. Kurzatmigkeit oder Herzbeschwerden bleiben aus. Für Erkrankte mit dieser Verlaufsform gilt: Sie sollten bei anhaltenden Symptomen und an drei aufeinanderfolgenden symptomfreien Tagen mit dem Sport pausieren.
    Moderater Verlauf: Ausgeprägtes Krankheitsgefühl, Kurzatmigkeit, höheres Fieber (> 38,5 °C) sowie Kopf-, Muskel-, Gelenk- und Gliederschmerzen, Übelkeit oder Durchfall sind typische Symptome bei einem moderaten Verlauf von COVID-19. Haben Betroffene über drei Tage mit anhaltendem Husten zu kämpfen, sprechen Fachleute ebenfalls von einem moderaten Verlauf. Auch in diesem Fall ist für die Dauer der Symptome und an den ersten drei symptomfreien Tagen eine Trainingspause einzulegen. Zudem kann nach einem moderaten Verlauf ein ärztlicher Check-up ratsam sein.
    Schwerer Verlauf: Bei dieser Ausprägung kommt es zum Beispiel zu einer schweren Lungenentzündung oder Organversagen. Betroffene müssen im Krankenhaus behandelt werden – zum Teil auf der Intensivstation. Wann es für sie wieder mit dem Training losgehen kann, entscheiden Ärztinnen und Ärzte nach verschiedenen Untersuchungen.

Neben dem Verlauf der Corona-Erkrankung spielen für die Dauer der Sportpause auch individuelle Faktoren wie das Alter eine Rolle. Besonders ältere Menschen mit Vorerkrankungen sollten ärztlich abklären lassen, wann nach der Corona-Erkrankung wieder Sport möglich ist.

Wichtig: Hat sich nach der Infektion eine Myokarditis entwickelt, müssen Betroffene eine Sportpause für drei bis sechs Monate einlegen. Fachleuten zufolge heilt die Herzmuskelentzündung bei der Mehrheit der Betroffenen dann wieder komplett und ohne Folgen aus.

Sport nach Corona-Impfung

Das Robert Koch-Institut empfiehlt in den ersten Tagen nach der Corona-Impfung auf außergewöhnliche körperliche Aktivitäten und Leistungssport zu verzichten. Der Grund: Intensive körperliche Anstrengung kann negative Impfreaktionen wie Schmerzen an der Einstichstelle verstärken.

Sport nach Corona-Erkrankung: Wann ein ärztlicher Check-up nötig ist

Nach einer Corona-Infektion sind viele Menschen unsicher, ob ein Check-up erforderlich ist, bevor es mit dem Training losgehen kann. Grundsätzlich gilt: Bei fehlenden oder milden Symptomen ist in der Regel keine medizinische Diagnostik vor der Wiederaufnahme von Sport erforderlich. Betroffene mit einem moderaten oder schweren Verlauf sollten sich jedoch ärztlich untersuchen lassen, bevor sie wieder mit dem Training starten. Die Hausärztin oder der Hausarzt entscheidet, welche Tests nötig sind.

Bei Herzbeschwerden wie Herzrasen infolge von COVID-19 empfehlen Expertinnen und Experten zum Beispiel ein Belastungs-EKG sowie Bluttests und eine Echokardiographie (Ultraschalluntersuchung des Herzens). Klagen Patientinnen oder Patienten nach der Corona-Infektion zudem über Kurzatmigkeit in Ruhe und bei Belastung, ist unter anderem ein Lungenfunktionstest angeraten.

Wichtig: Treten nach einer überstandenen Corona-Infektion anhaltende Beschwerden wie andauernde Müdigkeit auf, sollten Betroffene dies medizinisch abklären zu lassen, bevor sie wieder aktiv werden.
Nach Corona wieder Sport machen: Worauf beim Trainingseinstieg zu achten ist

Die Corona-Symptome sind verschwunden und die empfohlene Trainingspause ist verstrichen? Jetzt gilt es, schrittweise wieder mit körperlicher Aktivität zu starten. Auch, weil kontrollierte körperliche Aktivität ein wichtiger Bestandteil bei der Rehabilitation nach COVID-19 ist. Expertinnen und Experten raten beim Sport nach einer Corona-Infektion zunächst zu leichtem Beweglichkeits-, Koordinations- und Stabilisierungstraining. Auch Yoga, Atemübungen und leichte Kraftübungen sowie langsames Spaziergehen sind denkbar. Zu Beginn sollte die Anstrengung eine niedrige bis mäßige Intensität haben. Das bedeutet: Man sollte sich während der Aktivität noch normal unterhalten können.

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Beim Sporteinstieg nach Corona sollten Betroffene es langsam angehen lassen.

Wichtig: Besonders beim Sporteinstieg nach Corona sollten nach der Aktivität ausreichend Pausen eingeplant werden. Zudem gilt es, auf die Signale des Körpers zu hören. Betroffene sollten nicht ihrem Leistungsniveau vor der Erkrankung hinterherjagen, sondern sich allmählich wieder an die Belastungen vor der Corona-Infektion herantasten. Fachleute raten, dafür einen Zeitraum von vier bis acht Wochen einzuplanen.

Warnzeichen beim Trainingseinstieg: Ernst zu nehmende Symptome im Blick

Treten nach der Corona-Erkrankung beim Sporteinstieg trotz ausreichender Pause Symptome wie Husten und Fieber auf, sollte das Training beendet und die Hausärztin oder der Hausarzt kontaktiert werden. Auch Beschwerden wie Atemnot, Ohnmachtsanfälle, Brustschmerzen, anhaltende Kopfschmerzen und Herzrasen sind deutliche Zeichen für eine erneut einzulegende Sportpause und erfordern einen Arztbesuch.

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Thymian

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #686 on: November 01, 2024, 06:02:31 AM »

Content Fleet GmbH gehört zu Ströer, sieh mal Eine an!

"Seit 2015 ist Content Fleet Teil der Ströer SE & Co. KGaA"


Die Barmer sollte die Verträge nixen, den Artikel löschen, eine Richtigstellung bringen, und nie wieder so eine lebensgefährliche Scheiße veröffentlichen!



Die Index-Webseite der Content Fleet GmbH hat für die paar lächerlichen Wörter dem Browser 18,7 Megabyte Traffic reingewürgt. 18,7 Megabyte! Das ist Netzmißbrauch!


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« Last Edit: November 01, 2024, 06:08:43 AM by Thymian »
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Pangwall

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #687 on: November 17, 2024, 08:27:10 PM »

Wenn ich mir das so ansehe, Buschmann und Lauterbach, oi, oi, oi! Lauterbach hätte große Probleme, etwas zu sagen, und Buschmann auch.

Strafanzeigen durch Bundesminister im Zeitraum 26. September 2021 bis August 2024



https://pbs.twimg.com/media/GclDveaW0AApcbr?format=jpg&name=4096x4096


https://twitter.com/search?q=buschmanns%20tote&src=typed_query



https://pbs.twimg.com/media/FpBY9BXXsAEC7Pm?format=jpg&name=large


Buschmann und Lauterbach haben Dreck am Stecken. Die vor Gericht zu stellen ist überfällig. Allerdings wird das die Toten nicht wieder lebendig machen. Das ist das Drama.
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Stoppt die deutschen Massenmörder!
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Revolution jetzt. Sonst ist es zu spät.

Pangwall

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #688 on: November 17, 2024, 08:33:22 PM »

Die Oligarchie ist empört. Kritik! Muß sofort verboten werden!

Wenn es wirklich darum ginge, gemeinwohlschädliche Äußerungen zu bestrafen, säßen sämtliche Politiker längst im Knast.


https://x.com/jreichelt/status/1844698253293474110

[*quote*]
Julian Reichelt @jreichelt

BREAKING NIUS: Es ist der nächste massive Angriff auf die Meinungsfreiheit. In einem umfangreichen Gesetzentwurf hat die Bundesregierung einige Absätze versteckt, die "gemeinwohlschädliche" Äußerungen von Bürgern besonders hart bestrafen sollen. "Gemeinwohlschädliche" Äußerungen sollen zukünftig in einer Reihe mit rassistischen Äußerungen stehen. Begründet wird die Maßnahme mit zuviel "Hass und Hetze gegenüber Amtsträgern".

https://nius.de/politik/der-naechste-frontalangriff-auf-die-meinungsfreiheit-bundesregierung-plant-gesetz-gegen-buerger-die-sich-gemeinwohlschaedlich-aeussern/eb8d8fbc-f7da-42ab-b240-2e8049b7382c

Image

https://pbs.twimg.com/media/GZmvSE1XkBMf1Tr?format=jpg&name=900x900

1:15 PM · Oct 11, 2024
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Vultratelly

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Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung
« Reply #689 on: November 20, 2024, 01:25:35 PM »

Jetzt werden sie wieder heulen, die Schiffmanns und andere Kinder-über-die-Klinge-springen-Lasser. Einer der ihren hat juristisch einen Tritt den (Heiko Maas) bekommen: seinen Job als Richter ist er los.

"Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erließ der als Familienrichter tätige Angeklagte im April 2021 eine einstweilige Anordnung, mit der er es den Leitungen und Lehrkräften zweier Weimarer Schulen untersagte, einzelne der seinerzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber den dort unterrichteten Kindern durchzusetzen."

Schutzmaßnahmen zu verbieten ist ein Kapitalverbrechen.

Was ist 2021 passiert? Diese Frage geht leider unter. Konkret gefragt: Wieviele Kinder sind Opfer des Verbrechens des Richters geworden? Was ist aus diesen Kindern geworden und aus all den Menschen, die dann von ihnen infiziert wurden?

Die Folgekosten, wer trägt die? Schon wieder nur die Opfer dieser Verbrecher?

Aufarbeitung, aber sofort!




https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2024/2024222.html

[*quote*]
Der Bundesgerichtshof

    Presse
    Pressemitteilungen
    Nr. 222/2024

Verurteilung eines Richters am Amtsgericht wegen Rechtsbeugung nach Untersagung von Coronaschutzmaßnahmen rechtskräftig

Ausgabejahr
2024
Erscheinungsdatum
20.11.2024

Nr. 222/2024

Urteil vom 20. November 2024 – 2 StR 54/24

Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Urteil vom heutigen Tag die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 23. August 2023, durch das der Angeklagte wegen Rechtsbeugung zu einer zur Bewährung ausgesetzten Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden war, als unbegründet verworfen.

Nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen erließ der als Familienrichter tätige Angeklagte im April 2021 eine einstweilige Anordnung, mit der er es den Leitungen und Lehrkräften zweier Weimarer Schulen untersagte, einzelne der seinerzeit geltenden Infektionsschutzmaßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gegenüber den dort unterrichteten Kindern durchzusetzen. Die Absicht, eine entsprechende Entscheidung zu treffen, habe der Angeklagte bereits Anfang des Jahres 2021 gefasst und deshalb zielgerichtet darauf hingewirkt, dass ein entsprechendes Verfahren in seinen geschäftsplanmäßigen Zuständigkeitsbereich gelangen werde. Er habe über eine von ihm mitbearbeitete Anregung entschieden und dabei das ihm übertragene Richteramt zielgerichtet benutzt und missbraucht.

Die Revision des Angeklagten war erfolglos. Das Urteil des Landgerichts weist weder formell noch sachlich Rechtsfehler zu seinem Nachteil auf. Das Landgericht hat zutreffend als Rechtsbeugung gewertet, dass der Angeklagte, der sich außerdem zahlreiche Gehörsverstöße zuschulden kommen ließ, bei der von ihm verdeckt mit vorbereiteten und gelenkten Einleitung eines Kindesschutzverfahrens in elementarer Weise gegen Verfahrensvorschriften verstieß und die Auswahl mit seiner vorgefassten Rechtsauffassung übereinstimmender Sachverständiger vor Einleitung des Verfahrens heimlich über seine private E-Mail-Adresse vornahm. Diese Verfahrensverstöße wiegen in ihrer Kombination derart schwer, dass es im konkreten Fall weder auf die Motive des Angeklagten noch darauf ankommt, ob die Endentscheidung materiell rechtskonform war. Der Angeklagte handelte zum Vorteil der das Kindesschutzverfahren anregenden Eltern und zum Nachteil des Freistaats Thüringen. Auch die Ausführungen des Landgerichts zur subjektiven Tatseite hielten revisionsrechtlicher Nachprüfung stand.

Die Revision der Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls keinen Erfolg, da die Überprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zum Vorteil des Angeklagten ergeben hat.

Damit ist das Urteil des Landgerichts Erfurt rechtskräftig.

Vorinstanz:

LG Erfurt - Urteil vom 23. August 2023 - 2 KLs 542 Js 11498/21

Karlsruhe, den 20. November 2024

Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Ergänzende Dokumente

Urteil des 2. Strafsenats vom 20.11.2024 - 2 StR 54/24 -
https://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2024&nr=139695&linked=urt&Blank=1&file=dokument.pdf

© 2024 Bundesgerichtshof  Im­pres­s­umDa­ten­schutz
[*/quote*]
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Clikron_Pilote hat Recht:

"Wir sind die Schulsoldaten. Wir sind die letzte Generation."
http://www.allaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=11591.msg37835#msg37835

Vultratelly

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #690 on: November 20, 2024, 01:46:19 PM »

Die "Bild-Zeitung" hat damals ernsthaft berichtet. Wird hiermit als Zeitdokument archiviert.


In der Grafik sieht man die dramatische Entwicklung der Pandemie. Trotz der damaligen Notlage setzt der Richter Schutzmaßnahmen außer Kraft. DIe Bewährungsstrafe, die er dafür bekommen hat, ist ein Witz. Lebenslänglich hätte er bekommen müssen!

Was ist aus denen geworden, denen dieser Richter damals und weiterhin gesundheitlichen Schaden zugefügt hat?



https://www.bild.de/regional/thueringen/thueringen-aktuell/weimar-streit-um-masken-nach-gerichtsbeschluss-76025204.bild.html

[*quote*]
Richter hebt Pflicht auf, Ministerium hält daran fest : Schulmaskenstreit nach Gerichtsbeschluss in Weimar

Zwei Weimarer Schulen wurden Anti-Corona-Maßnahmen untersagt und zu Präsenzunterricht verpflichtet

In Thüringen sollen Schüler eigentlich regelmäßig Maske tragen (Symbolbild)
Foto: dpa

Von: Christian Voigt
11.04.2021 - 13:26 Uhr

Erfurt – Ein Beschluss aus Weimar sorgt für heftigen Wirbel! Das dortige Amtsgericht hat die Pflicht zum Tragen einer Maske, Schnelltests und sogar das Einhalten von Mindestabständen nach der Klage einer Mutter an zwei Schulen in Weimar für nichtig erklärt. Das Bildungsministerium will jetzt rechtliche Schritte gegen den Beschluss prüfen und hält an der Maskenpflicht für alle Schulen weiter fest.

Laut dem Gerichtsbeschluss (liegt BILD vor) dürften die zwei betroffenen Schulen in Weimar weder vorschreiben, dass alle Schüler Masken tragen, noch dass Mindestabstände gewahrt oder Schnelltest durchgeführt werden müssten. Außerdem seien sie demnach verpflichtet, den Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten.

Das Amtsgericht in Weimar
Foto: Michael Reichel/dpa

Eine Mutter aus Weimar hatte für ihre zwei Söhne (8, 14) gegen die Maßnahmen an einer Grund- und einer Regelschule geklagt.

„Der den Schulkindern auferlegte Zwang, Masken zu tragen und Abstände untereinander und zu dritten Personen zu halten, schädigt die Kinder physisch, psychisch, pädagogisch und in ihrer psychosozialen Entwicklung, ohne dass dem mehr als ein allenfalls marginaler Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenübersteht“, heißt es in der Begründung.

Berufen wird sich in dem 178-Seiten-Dokument auf verschiedene fragwürdige Experten, die Wirkung von Masken und Schnelltests infrage stellen. So würden Schulen „keine wesentliche Rolle im Pandemie-Geschehen spielen“.

Der Beschluss ist dem Bildungsministerium bekannt. Es sei eine Familienrechtssache mit zwei Kindern, die allerdings keine Auswirkungen auf die Anti-Corona-Maßnahmen an allen Thüringer Schulen habe.

„Zum Umgang mit den zwei von der Entscheidung betroffenen Kindern steht das Bildungsministerium mit den Schulen im Austausch. Im Übrigen gelten an den zwei betroffenen Schulen in Weimar und im ganzen Freistaat die Infektionsschutzmaßnahmen für alle Lehrkräfte und Schülerinnen und Schüler unverändert weiter“, teilte das Ministerium mit.

Rechtliche Schritte gegen den Beschluss werden derzeit geprüft. „Der Beschluss wirft gravierende verfahrensrechtliche Zweifel auf.“ Er säe Verunsicherung und Zweifel bei den Menschen.
(Der Inhalt ist leider nicht mehr verfügbar.)

Landtagsfraktionschef der Linke, Steffen Dittes (47), bestätigt auf Twitter: „Entscheidung des AG Weimar ist bekannt. Erkenntnisse zu Infektionen insbesondere bei den Mutanten wurden verantwortungslos ignoriert, höchst umstrittene Auffassungen einer Gutachterin zur Grundlage der Entscheidung gemacht, die Schüler:innen und Lehrer:innen gefährdet.“

Amtsgericht Weimar bereits früher in den Schlagzeilen

Es ist nicht das erste Mal, dass das Amtgericht Weimar in Corona-Zeiten in die Schlagzeilen gerät. Am 11. Januar erklärte es das Kontaktverbot der Thüringer Corona-Verordnung für verfassungswidrig.

Obwohl es in der Verhandlung nur um ein Bußgeld von 200 Euro wegen einer illegalen Hinterhof-Geburtstagsparty gehen sollte, ging Richter Matthias Guericke deutlich weiter, bezeichnete die Lockdown-Politik des Landes als „katastrophale politische Fehlentscheidung“.

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Teaser-Bild
Nach Kontaktverbot-UrteilSitzt in Weimar ein Querdenker auf dem Richterstuhl?

Am 11. Januar erklärte das Amtsgericht Weimar das Kontaktverbot der Thüringer Corona-Verordnung für verfassungswidrig.

Und bereits im Sommer ging Guericke wiederholt juristisch gegen die Thüringer Corona-Verordnung vor!

Aus einem Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 28. August (liegt BILD vor), geht hervor, dass Guericke nicht nur das nun in seinem Weimarer Urteil abgestrafte Kontaktverbot als unverhältnismäßig bewertet, sondern auch mit Mindestabstand und Maskenpflicht auf rechtlichem Kriegsfuß steht.

Coronavirus-Fälle in Deutschland: Entwicklung der Covid-19-Erkrankungen in Deutschland 2020 – Infografik



https://www.bild.de/ig/5ecf8ede-eaee-4630-a0f0-f16994ff6ac6/mobile/mobile


Per einstweiliger Anordnung versuchte er deshalb, die Infektionsschutzregeln außer Kraft zu setzen – scheiterte jedoch vorm Senat. Die Anträge wurden abgelehnt. Guericke blieb auf den Kosten des Verfahrens sitzen.

Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte daraufhin Befangenheitsanträge gegen Guericke eingereicht, zog diese jedoch später wieder zurück.

Wie BILD erfuhr, soll es sich in dem aktuellen Fall nicht um Richter Matthias Guericke handeln. Der Beschluss soll von einem anderen Richter gefällt worden sein. Das Gericht war am Sonntag nicht erreichbar.

Haben Sie Fehler entdeckt? Möchten Sie etwas kritisieren? Dann schreiben Sie uns gerne!
[*/quote*]


Waren es sogar 2 Richter?
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Clikron_Pilote hat Recht:

"Wir sind die Schulsoldaten. Wir sind die letzte Generation."
http://www.allaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=11591.msg37835#msg37835

Vultratelly

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Re: Deutsche Massenmörder, voll voraus!
« Reply #691 on: November 20, 2024, 01:56:01 PM »

Es sind ZWEI Richter. Bei den inzwischen üblichen Verdächtigen findet man mehr dazu:


https://www.achgut.com/artikel/Der_Familienrichter_die_Anklage_und_die_Rechtsbeugung

[*quote*]
Achgut.com
Redaktion

Redaktion / 19.04.2023 / 13:00 / Foto: Pixabay / 47 / Seite ausdrucken

Der Familienrichter, die Anklage und die Rechtsbeugung (1)

Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar hatte am 8. April 2021 zwei Schulen untersagt, das Tragen von Masken, Mindestabstände und die Teilnahme an Corona-Schnelltests anzuordnen.
Daraufhin leitete die Staatsanwaltschaft Erfurt ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen ihn ein, inklusive der Durchsuchung seines Dienstzimmers und seiner Privatwohnung. Matthias Guericke, Thomas Barisic und Jürg Vollenweider vom Netzwerk Kritische Richter und Staatsanwälte (KRiStA) haben die 62-seitige Anklageschrift auch für Nichtjuristen analysiert und zeigen auf, dass der Staatsanwaltschaft selbst offenbar massive rechtliche Fehler unterlaufen sind. Aus Gründen der Lesbarkeit hat Achgut den Text in zwei Teilen sowie ohne die Fußnoten des Originaltextes veröffentlicht. Teil 2 finden Sie hier. Den Originaltext mit Fußnoten finden Sie hier.

Der Weimarer Familienrichter Christian Dettmar wurde von der Staatsanwaltschaft Erfurt wegen seines Beschlusses vom 08.04.2021 (9 F 148/21) zur Maskenpflicht in zwei Schulen wegen Rechtsbeugung angeklagt. Wie schon der Beschluss hat auch das Strafverfahren von Anfang an große öffentliche Aufmerksamkeit erfahren. Es ist eines von deutschlandweit bisher zwei Verfahren, in denen gegen einen Richter bzw. eine Richterin im Zusammenhang mit einer Entscheidung, die Corona-Maßnahmen betraf, Anklage wegen Rechtsbeugung erhoben wurde. Der erste Verhandlungstag vor dem Landgericht Erfurt sollte am 18.04.2023 stattfinden. Nach kurzfristiger Aufhebung dieses Termins soll der Prozess jetzt am 15.06.2023 beginnen.

In diesem Beitrag soll die Anklage der Staatsanwaltschaft Erfurt vom 17.05.2022 (542 Js 11498/21) in einer auch für Nichtjuristen verständlichen Form analysiert werden. Da die Anklageschrift insgesamt 62 Seiten umfasst, von der Staatsanwaltschaft nicht nur ein einziger, sondern eine Vielzahl von Vorwürfen erhoben wird und sich außerdem schwierige Rechtsfragen stellen, ist eine solche Analyse – wenn sie der Sache gerecht werden soll – nicht in einem schwungvollen Durchgang durch den Anklagetext zu haben, sondern nur in vielen – auch für den Leser vielleicht mühsamen – Einzelschritten. Diese Schritte sind folgende:

Nach einem Blick auf den Tatbestand der Rechtsbeugung (Abschnitt 1) folgen kurze Erläuterungen zum Inhalt des von Richter Dettmar erlassenen Beschlusses des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021, der Gegenstand der Anklage ist (Abschnitt 2). Sodann folgt ein längerer Abschnitt über den infolge des Beschlusses in mehreren gerichtlichen Entscheidungen ausgetragenen Streit über die Frage der Zuständigkeit des Familiengerichts für das Verfahren und wie die Staatsanwaltschaft im Ermittlungsverfahren und in der Anklage mit dieser Frage umgegangen ist. Ergänzt wird dies durch Erläuterungen zu dem für den Beschluss zentralen § 1666 Abs. 4 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) (Abschnitt 3).

Danach werden die Rahmenerzählung, in die die Staatsanwaltschaft die einzelnen Tatvorwürfe eingebettet hat (Abschnitt 4), der Vorwurf, Richter Dettmar hätte eigene Befangenheit anzeigen müssen (Abschnitt 5) und der Vorwurf, er habe rechtswidrig den Tenor des Beschlusses auf alle Schüler der beiden betroffenen Schulen erstreckt (Abschnitt 6), erörtert. Die verbleibenden Vorwürfe können eher summarisch behandelt werden (Abschnitt 7). Ein Hinweis auf das, was in der Anklage fehlt (Abschnitt 8), leitet über zum abschließenden Fazit (Abschnitt 9).
1. Der Tatbestand des § 339 Strafgesetzbuch (StGB)

Der Straftatbestand der Rechtsbeugung hat folgenden Wortlaut:

„Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.“

Dem Gesetzestext ist zu entnehmen, wer als Täter in Betracht kommt (Richter, aber auch andere Amtsträger, z. B. Staatsanwälte), in welchem Zusammenhang der Täter handeln muss („bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache“) und dass die Tat zugunsten oder zum Nachteil einer Partei der Rechtssache wirken muss. Was eine „Beugung des Rechts“ ist, ist dem Wortlaut des Tatbestandes aber nicht zu entnehmen und es versteht sich auch keineswegs von selbst. In der Rechtswissenschaft wird darüber intensiv gestritten, maßgeblich für die Gerichte ist aber die Auslegung des Tatbestandes durch den Bundesgerichtshof, weil dieser für Rechtsmittel gegen erstinstanzliche Urteile der Landgerichte (Revisionen) zuständig ist. Seine Rechtsprechung zu § 339 StGB fasst der Bundesgerichtshof im Urteil vom 21.01.2021, 4 StR 83/20, selbst wie folgt zusammen:

„Als eine Beugung des Rechts im Sinne von § 339 StGB kommen nur elementare Rechtsverstöße in Betracht. Die Schwere des Unwerturteils wird dabei dadurch indiziert, dass Rechtsbeugung als Verbrechen eingeordnet ist und im Falle der Verurteilung das Richter- oder Beamtenverhältnis des Täters gemäß § 24 Nr. 1 DRiG, § 24 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BeamtStG kraft Gesetzes endet. § 339 StGB erfasst deshalb nur Rechtsbrüche, bei denen sich der Richter oder Amtsträger bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache bewusst in schwerwiegender Weise zugunsten oder zum Nachteil einer Partei von Recht und Gesetz entfernt und sein Handeln als Organ des Staates statt an Recht und Gesetz an eigenen Maßstäben ausrichtet. Eine unrichtige Rechtsanwendung oder Ermessensausübung reicht daher für die Annahme einer Rechtsbeugung selbst dann nicht aus, wenn sich die getroffene Entscheidung als unvertretbar darstellt. Insoweit enthält das Merkmal der Beugung des Rechts ein normatives Element, dem die Funktion eines wesentlichen Regulativs zukommt. Ob ein elementarer Rechtsverstoß vorliegt, ist auf der Grundlage einer wertenden Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände zu entscheiden. Dabei kann neben dem objektiven Gewicht und Ausmaß des Rechtsverstoßes insbesondere Bedeutung erlangen, von welchen Motiven sich der Richter leiten ließ.“

Wichtig ist dabei festzuhalten, dass der Bundesgerichtshof den Tatbestand der Rechtsbeugung restriktiv auslegt. Nicht jede rechtlich unvertretbare Entscheidung erfüllt den Tatbestand, vielmehr muss es sich um einen elementaren Rechtsverstoß handeln. Auch diese nähere Eingrenzung des Tatbestandes enthält zwar noch unbestimmte Begriffe (was ist „elementar“, was „schwerwiegend“?), aber der Rechtsprechung ist damit zumindest eine Linie vorgegeben.

Rechtsbeugung kann nicht nur begangen werden, indem eine Rechtssache falsch entschieden wird, sie ist auch allein durch einen schwerwiegenden Verstoß gegen Verfahrensrecht möglich. Eine gerichtliche Entscheidung (Urteil oder Beschluss) kann also im Ergebnis richtig oder jedenfalls rechtlich vertretbar sein, der entscheidende Richter kann sich aber dennoch wegen Rechtsbeugung strafbar gemacht haben. Voraussetzung ist insoweit aber, dass durch den Verfahrensverstoß zumindest die konkrete Gefahr einer falschen Entscheidung zum Vor- oder Nachteil einer Partei begründet wurde.

Schließlich kann Rechtsbeugung nur vorsätzlich begangen werden. Ein elementarer Rechtsverstoß aufgrund von Unkenntnis oder eines Versehens (= Fahrlässigkeit), erfüllt daher niemals den Tatbestand der Rechtsbeugung.

Für einen wegen Rechtsbeugung angeklagten Richter geht es immer um seine berufliche Existenz, da – wie vom Bundesgerichtshof im obigen Zitat dargelegt – im Falle einer Verurteilung aufgrund des vorgegebenen Strafrahmens mindestens auf Freiheitsstrafe von einem Jahr zu erkennen ist und damit das Richterverhältnis (wie auch jedes Beamtenverhältnis) automatisch endet. Eine Einstellung des Verfahrens unter Auflagen ist von vornherein ausgeschlossen, da dies gemäß §§ 153, 153a Strafprozessordnung (StPO) nur bei Vergehen und nicht bei Verbrechen (= Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind; § 12 Abs. 1 StGB) rechtlich möglich ist. Freispruch oder Verurteilung zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe und damit Ende des Richteramts sind also die Alternativen.
2. Der Beschluss des Amtsgerichts Weimar vom 08.04.2021

Mit Beschluss vom 08. bzw. 09.04.2021, Az. 9 F 148/21, juris und openJur, hat Familienrichter Christian Dettmar den Leitungen und Lehrern der Schulen von zwei Weimarer Kindern sowie den Vorgesetzten der Schulleitungen untersagt, für die beiden Kinder und alle weiteren an den beiden Schulen unterrichteten Schüler das Tragen von Masken, Mindestabstände und die Teilnahme an Corona-Schnelltests anzuordnen. Außerdem wurde angeordnet, dass Präsenzunterricht aufrechtzuerhalten ist. Die Entscheidung wurde im Kern damit begründet, dass die genannten Maßnahmen das Wohl der betreffenden Kinder und Jugendlichen gefährden würden und die zugrundeliegenden rechtlichen Regelungen verfassungswidrig und nichtig seien.

Die Entscheidung erfolgte im Wege einstweiliger Anordnung ohne vorherige mündliche Verhandlung in einem Verfahren gem. § 1666 BGB. Die hier relevanten Absätze 1 und 4 des mit der Überschrift „Gerichtliche Maßnahmen bei Gefährdung des Kindeswohls“ versehenen § 1666 BGB lauten wie folgt:

(1) Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes oder sein Vermögen gefährdet und sind die Eltern nicht gewillt oder nicht in der Lage, die Gefahr abzuwenden, so hat das Familiengericht die Maßnahmen zu treffen, die zur Abwendung der Gefahr erforderlich sind.

(4) In Angelegenheiten der Personensorge kann das Gericht auch Maßnahmen mit Wirkung gegen einen Dritten treffen.

Bei einem Verfahren gem. § 1666 BGB handelt es sich um ein sogenanntes Amtsverfahren gem. § 24 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Das bedeutet, dass das Verfahren von Amts wegen eingeleitet wird und keines Antrags bedarf. Der Familienrichter kann also von sich aus ein solches Verfahren einleiten – und ist dazu sogar verpflichtet –, wenn ihm Umstände bekannt werden, die den Verdacht einer Kindeswohlgefährdung begründen. Wenngleich das Verfahren von Amts wegen eingeleitet wird, können Dritte es doch anregen (§ 24 Abs. 1 FamFG). Dies ist in der Praxis fast immer der Fall und typischerweise erfolgt eine solche Anregung durch das Jugendamt, das Kenntnis von kindeswohlgefährdenden Verhältnissen in Familien hat. Vorliegend hatte die Mutter der beiden Kinder angeregt, ein Verfahren gem. § 1666 BGB einzuleiten.
3. Der Streit über die Zuständigkeit des Familiengerichts

Die Einleitung des Ermittlungsverfahrens durch die Staatsanwaltschaft

Kurz nach Bekanntwerden des Beschlusses wurden mehrere Strafanzeigen gegen Christian Dettmar erstattet, und die Staatsanwaltschaft Erfurt leitete ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Rechtsbeugung (Az. 542 Js 11498/21) ein. Begründet wurde dies gegenüber der Presse und Öffentlichkeit mit einem einzigen Vorwurf: Es bestehe der Anfangsverdacht, dass Richter Dettmar nicht zuständig und daher nicht befugt gewesen sei, eine solche Anordnung zu erlassen. Anstelle des Familiengerichts wäre das Verwaltungsgericht zuständig gewesen. Auch in dem Durchsuchungsbeschluss vom 22.04.2021, auf dessen Grundlage am 26.04.2021 die Wohnung und das Dienstzimmer von Richter Dettmar von Polizei und Staatsanwaltschaft durchsucht wurden, wurde der Tatverdacht ausschließlich mit dem Vorwurf begründet, dass das Amtsgericht nicht zuständig gewesen sei, weil es sich um eine verwaltungsrechtliche Angelegenheit handele, für die nach § 40 Abs. 1 VwGO ausschließlich der Verwaltungsrechtsweg eröffnet sei. Zur Begründung wurde weiter angeführt, dass „Dritte“ im Sinne von § 1666 Abs. 4 BGB ausschließlich private Personen seien und nicht Träger öffentlicher Gewalt. Die gesetzliche Kontrolle des Verwaltungshandelns in den Schulen obliege allein den Verwaltungsgerichten.

Was die Staatsanwaltschaft hier als klare Sache darstellte, nämlich dass es sich um eine „verwaltungsrechtliche Angelegenheit“ (der richtige Terminus ist nach § 40 Abs. 1 VwGO „öffentlich-rechtliche Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art“) handelte, war allerdings alles andere als klar. In der Folge befassten sich eine ganze Reihe von Gerichten mit dieser Frage, darunter das Bundesverwaltungsgericht und der Bundesgerichtshof.
Der Beschluss des Oberlandesgerichts Jena vom 14.05.2021

Von dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren blieb die Wirksamkeit des Beschlusses vom 08.04.2021 unberührt. Dass das am Verfahren beteiligte Thüringer Bildungsministerium ihn gerne so schnell wie möglich aufgehoben gesehen hätte, liegt auf der Hand. Entscheidungen in Verfahren auf einstweilige Anordnung in Familiensachen sind aber (mit Ausnahme von Entscheidungen über freiheitsentziehende Unterbringungen und unterbringungsähnliche Maßnahmen) gemäß § 57 FamFG nicht mit Rechtsmitteln anfechtbar, wenn sie – wie hier – nicht auf Grund mündlicher Verhandlung ergangen sind.

Das Bildungsministerium des Freistaats Thüringen hätte daher zunächst gem. § 54 Abs. 2 FamFG Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung stellen müssen und erst gegen die aufgrund der dann durchgeführten mündlichen Verhandlung (im Fall von § 1666 BGB „Erörterung“ genannt) ergangene Entscheidung gem. § 57 S. 2 Nr. 1 FamFG Beschwerde einlegen können. Das Ministerium stellte aber keinen Antrag auf mündliche Verhandlung, sondern legte gegen den Beschluss direkt Beschwerde mit der Begründung ein, dass das Rechtsmittel sowohl als außerordentliche (d. h. gesetzlich nicht geregelte) als auch als sofortige Beschwerde gem. § 17a Abs. 4 S. 3 Gerichtverfassungsgesetz (GVG) zulässig sei.

Die Frage der außerordentlichen Beschwerde kann hier unerörtert bleiben, weil diese vom Oberlandesgericht Jena in seiner Entscheidung vom 14.05.2021 (1 UF 136/21, juris und openJur) als unzulässig zurückgewiesen wurde mit der Begründung, der Beschwerdeführer hätte Antrag auf mündliche Erörterung stellen können und dann eine Beschwerdemöglichkeit gehabt. Die Zulässigkeit der Beschwerde gem. § 17a Abs. 4 S. 3 GVG hat das Oberlandesgericht aber bejaht, und an dieser Stelle wird es etwas kompliziert:

Am Abend des 08.04.2021 hatte das Ministerium einen Schriftsatz an das Amtsgericht Weimar gefaxt, in dem es u. a. die Zulässigkeit des Rechtsweges gerügt hatte, weil nicht die ordentliche Gerichtsbarkeit in Gestalt des Familiengerichts zuständig sei, sondern die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Dieser Schriftsatz war allerdings verspätet. Richter Dettmar, der mit der Einleitung des Verfahrens das Bildungsministerium beteiligt und diesem auch einen umfangreichen Fragenkatalog übersandt hatte, hatte eine zweiwöchige Frist zur Stellungnahme gesetzt, die bereits am 06.04.2021 abgelaufen war.

Wenn eine Partei den Rechtsweg rügt, hat das Gericht vorab, d. h. vor einer Entscheidung in der Sache, über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu entscheiden (§ 17a Abs. 2 S. 2 GVG). Gegen diese Entscheidung kann dann gem. § 17a Abs. 4 S. 3 GVG sofortige Beschwerde eingelegt werden. Eine solche Vorabentscheidung über die Zulässigkeit des Rechtswegs hat Richter Dettmar nicht getroffen. Laut Oberlandesgericht hätte er das aber tun müssen, weil ihm der Schriftsatz des Ministeriums vom 08.04.2022 noch vor dem Erlass des Beschlusses nach § 1666 BGB bekannt gewesen sei. Dass entgegen der Verpflichtung des Gerichts keine Vorabentscheidung ergangen sei, könne, so das Oberlandesgericht weiter, nicht zum Verlust der Beschwerdemöglichkeit führen, weshalb hier die sofortige Beschwerde gem. § 17a Abs. 4 S. 3 GVG für das Ministerium eröffnet sei.

Die Beschwerde sei auch begründet, denn es handele sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit gem. § 40 VwGO,13 weil die Anregung der Kindesmutter das Ziel verfolge, schulinterne Maßnahmen außer Kraft zu setzen und die Rechtmäßigkeit der diesen Anordnungen zugrundeliegenden Vorschriften zu überprüfen. Eine solche Regelungskompetenz sei dem Familiengericht durch § 1666 BGB aber nicht eröffnet.

Dritte im Sinne des § 1666 Abs. 4 BGB seien nicht Behörden, Regierungen und sonstige Träger staatlicher Gewalt. Allerdings komme eine Verweisung des Rechtsstreits an das Verwaltungsgericht nicht in Betracht, weil ein von Amts wegen eingeleitetes Verfahren nicht dem Verwaltungsgericht aufgedrängt werden könne. Das Verfahren sei vielmehr einzustellen, was das Oberlandesgericht dann in seinem Beschluss auch tat.

Laut Oberlandesgericht ist somit zwar der Verwaltungsrechtsweg gegeben, eine Verweisung des Verfahrens an das Verwaltungsgericht aber nicht möglich. Das Verwaltungsgericht ist damit zuständig und zugleich unzuständig, jedenfalls nicht so zuständig, dass es sich damit befassen müsste. Dieser Widerspruch ist kein scheinbarer. Aufgelöst wurde er schließlich von den Verwaltungsgerichten, wie sogleich gezeigt werden wird. Für den Erfolg der Beschwerde war es allerdings notwendige Bedingung, dass das Oberlandesgericht das Vorliegen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nach § 40 VwGO bejahte. Andernfalls hätte es die Beschwerde gem. § 17a Abs. 4 S. 3 GVG zurückweisen müssen und der Beschluss des Amtsgerichts wäre weiterhin wirksam geblieben.

Bemerkenswerterweise hat das Oberlandesgericht die – nur bei Zulassung statthafte – Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof mit der Begründung zugelassen, die Rechtsfrage habe grundsätzliche Bedeutung (§ 17a Abs. 4 S. 5 GVG). Dies bedeutet nichts anderes, als dass die Sache auch aus Sicht des Oberlandesgerichts keineswegs eindeutig klar war, denn dann wäre es unnötig, dass der Bundesgerichtshof sich noch dazu äußert. Bereits an dieser Stelle hätte die Staatsanwaltschaft ihren Rechtsbeugungsvorwurf mit dem Argument, nicht das Amtsgericht, sondern das Verwaltungsgericht sei zuständig gewesen, fallen lassen müssen. Denn wenn aus Sicht des Oberlandesgerichts eine Klärung der Rechtsfrage durch den Bundesgerichtshof wünschenswert erscheint, ist die entgegenstehende Auffassung jedenfalls nicht schlechthin unvertretbar und kann daher nicht Grundlage für den Vorwurf einer Rechtsbeugung sein.
Verwaltungsgericht Münster und Bundesverwaltungs­gericht widersprechen dem Oberlandesgericht

Inzwischen waren auch bei anderen Amtsgerichten Anregungen auf Einleitung eines Verfahrens gem. § 1666 BGB wegen der Maskenpflicht in Schulen eingegangen, und manche Gerichte wollten sich dieser Sachen mit einer Verweisung der Verfahren an das Verwaltungsgericht entledigen. In zwei solcher Fälle entschied das Verwaltungsgericht Münster (26.05.2021, Az. 5 L 339/21, juris und openJur, 31.05.2021, Az. 5 L 344/21, juris und openJur), dass keine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts gegeben sei. Denn – so die der Argumentation des Oberlandesgerichts Jena diametral entgegengesetzte Begründung – den Anträgen der Eltern sei ausdrücklich zu entnehmen, dass ihr Rechtsschutzinteresse speziell auf ein familiengerichtliches Einschreiten gerichtet sei. Zwar nähmen sie auch Bezug auf in der Corona-Schutzverordnung geregelte Maßnahmen, insoweit beschränke sich das Begehren der Antragsteller jedoch auf eine inzidente Rechtmäßigkeitsprüfung. Den Rechtsstreitigkeiten lägen damit keine öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten zugrunde, sondern von den Familiengerichten von Amts wegen zu betreibende Kindschaftssachen.

Das Verwaltungsgericht Münster legte die beiden Sachen dem Bundesverwaltungsgericht vor, um die Zuständigkeitsfrage zu klären, und das Bundesverwaltungsgericht bestätigte die Auffassung des Verwaltungsgerichts Münster mit derselben Begründung (BVerwG, 16.06.2021, 6 AV 1/21, 6 AV 2/21, juris und openJur; ebenso BVerwG 21.06.2021, 6 AV 4/21, juris und openJur). Die Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu diesen Entscheidungen vom 25.06.2021 trug die Überschrift „Für die Entscheidung über Anordnungen gegenüber einer Schule gemäß § 1666 Abs. 1 und 4 BGB wegen dort geltender Corona-Schutzmaßnahmen verbleibt es bei der Zuständigkeit der Amtsgerichte/Familiengerichte.“

Der Widerspruch in der Entscheidung des Oberlandesgerichts hatte sich damit in Luft aufgelöst. Es handelt sich nicht um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit gemäß § 40 VwGO, schon allein deshalb, weil es keine „Streitigkeit“ i. S. v. § 40 VwGO gibt, zu der immer zwei Parteien gehören, hier aber die Kindesmutter nur eine Anregung gestellt hat, aufgrund derer das Gericht ein Verfahren gem. § 1666 BGB einleiten konnte oder nicht. Dass ein Amtsverfahren gem. § 1666 BGB nicht an das Verwaltungsgericht abgegeben werden kann, versteht sich von selbst.

Nicht nur kennt die Verwaltungsgerichtsordnung keine Amtsverfahren, ein Verfahren nach § 1666 BGB ist und bleibt ein Verfahren nach § 1666 BGB, für das ausschließlich die Familiengerichte zuständig sind. Welche Anordnungskompetenzen § 1666 BGB vermittelt und ob das Familiengericht auch Anordnungen gegenüber Trägern der öffentlichen Gewalt treffen darf, ist eine andere Frage, die nichts mit dem Rechtsweg zu tun hat. Ist eine Anordnung in einem solchen Verfahren rechtswidrig, weil sie vom Tatbestand des § 1666 BGB nicht gedeckt ist, wird damit aus dem Verfahren keine öffentlich-rechtliche Streitigkeit, es ist nur die Entscheidung unrichtig. Man muss sagen: Im Grunde ist das, was das Verwaltungsgericht Münster und das Bundesverwaltungsgericht dargelegt haben, eine juristische Selbstverständlichkeit.

Wer nun dachte, die Staatsanwaltschaft würde nach den Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Münster und des Bundesverwaltungsgerichts den Vorwurf der Rechtsbeugung fallen lassen und das Ermittlungsverfahren einstellen, sah sich allerdings getäuscht. Stattdessen weitete die Staatsanwaltschaft die Vorwürfe aus, wie sich aus dem Durchsuchungsbeschluss für die Hausdurchsuchung, die am 29.06.2021 bei Richter Dettmar (zum zweiten Mal) und bei weiteren Personen stattfand, ergab.
Der Bundesgerichtshof lässt den Widerspruch der Verwaltungsgerichte verschwinden

Was jetzt noch ausstand, war die Entscheidung des Bundesgerichtshofs über die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Jena vom 14.05.2021. Sie erging am 03.11.2021 (XII ZB 289/21), nachdem der Bundesgerichtshof schon am 06.10.2021 in einem ähnlichen Fall entschieden hatte (XII ARZ 35/21). Die Entscheidung war verblüffend: Der BGH drehte das Rad, an dem das Bundesverwaltungsgericht gedreht hatte, zurück und bestätigte die Entscheidung des Oberlandesgerichts in vollem Umfang. Das Oberlandesgericht habe die Anregungsschreiben der Eltern „in rechtlich nicht zu beanstandender Weise dahin ausgelegt, dass gegen die Schule gerichtete Unterlassungsverlangen durchgesetzt werden sollen. Über derartige Unterlassungsansprüche hätten gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 VwGO die Verwaltungsgerichte zu entscheiden.“

Dass das Bundesverwaltungsgericht genau entgegengesetzt entschieden hatte, wurde vom Bundesgerichtshof dabei unterschlagen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21.06.2021 (6 AV 4/21) wird sogar wiederholt als Beleg für eigene Aussagen zitiert, dass das Bundesverwaltungsgericht aber die Auffassung vertreten hat, dass keine öffentlich-rechtliche Streitigkeit vorliege, wird verschwiegen.
Die Rezeption des Streits durch die Staatsanwaltschaft

Was hat die Staatsanwaltschaft Erfurt aus diesen Entscheidungen, die ihr nicht zuletzt deshalb bekannt waren, weil in Schriftsätzen der Verteidigung darauf hingewiesen wurde, gemacht? Sie blieb einfach dabei, dass das Verwaltungsgericht zuständig gewesen sei, weil es sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit handele. Richter Dettmar habe das als langjähriger Familienrichter auch gewusst. Dafür zitiert die Staatsanwaltschaft den Beschluss des BGH vom 06.10.2021, XII ARZ 35/21, und einen Absatz später als Beleg für diese Auffassung sogar fast wörtlich Sätze aus dem – dieser Auffassung widersprechenden! – Beschluss des BVerwG vom 16.06.2021. Während die Sätze beim BVerwG aber im Irrealis stehen, werden sie in der Anklage in den Indikativ transformiert. Dass das ein Versehen sein soll, kann man sich kaum vorstellen. Die Staatsanwaltschaft wollte offenbar ihren Ausgangsvorwurf nicht korrigieren, und deshalb hat sie ihn nicht korrigiert.
Nachtrag: Die inhaltliche Reichweite des § 1666 Abs. 4 BGB

An dieser Stelle ist noch etwas nachzutragen. Auch wenn man davon ausgeht, dass der Vorwurf, Richter Dettmar habe zu Unrecht seine Zuständigkeit bejaht, weil das Verwaltungsgericht in der Sache zuständig gewesen wäre, ins Leere läuft, könnte ein Rechtsfehler darin bestehen, dass er zu Unrecht die Anordnungen gegenüber Trägern von hoheitlicher Gewalt auf § 1666 Abs. 4 BGB gestützt hätte, während die Norm tatsächlich dem Familienrichter eine solche Kompetenz nicht vermittelt. Wie gezeigt, hat diese Frage mit der Frage nach dem Rechtsweg nichts zu tun, auch wenn beide Fragen vom Oberlandesgericht und Bundesgerichtshof vermischt wurden. Entschieden werden muss die Frage an dieser Stelle auch nicht, denn ein Rechtsbeugungsvorwurf käme allenfalls dann in Betracht, wenn – wie die Staatsanwaltschaft behauptet – für jeden mit der Rechtsmaterie Befassten offensichtlich und unbestreitbar wäre, dass Behörden und andere Träger hoheitlicher Gewalt nicht Dritte im Sinne des § 1666 Abs. 4 BGB sind und deshalb Anordnungen ihnen gegenüber nicht auf diese Norm gestützt werden können.

Dem war jedenfalls zum Zeitpunkt des Erlasses des Beschlusses vom 08.04.2021 nicht so: Zunächst ist dem Wortlaut des § 1666 Abs. 4 BGB insoweit nichts zu entnehmen. Der Auffassung, Dritte i. S. v. § 1666 Abs. 4 BGB könnten auch Lehrer und Schulleiter von öffentlichen Schulen sein, stand auch kein allseits bekannter Konsens in Rechtsprechung und Rechtswissenschaft entgegen. Vor dem Beschluss vom 08.04.2021 war nicht einem einzigen Kommentar zum BGB explizit zu entnehmen, dass Träger von Hoheitsgewalt nicht Dritte i. S. v. § 1666 BGB sein könnten. Auch aus der Sache ergibt sich nicht ohne weiteres, warum eine Anordnungskompetenz gegeben sein soll, wenn etwa – theoretischer Fall – ein Arzt das Kindeswohl gefährdet, aber ihre Grenze finden soll, wenn der Handelnde Lehrer einer öffentlichen Schule ist.

Wenn dies so offensichtlich wäre, wie die Staatsanwaltschaft meint, müsste auch der 7. Strafkammer des Landgerichts Erfurt der Vorwurf rechtlicher Ahnungslosigkeit gemacht werden, die noch in einem Beschluss vom 09.06.2021 (7 Qs 131/21) die Frage, ob § 1666 Abs. 4 BGB das Familiengericht dazu berechtigt, Anordnungen gegenüber Behörden zu treffen, dahinstehen ließ, weil es sich – so die Begründung der Kammer – um eine Rechtsfrage handele, die nicht ohne Weiteres beantwortet werden könne, sondern einer genaueren juristischen Prüfung bedürfe.

Kurz: Die Auffassung, dass Träger hoheitlicher Gewalt Dritte im Sinne von § 1666 Abs. 4 BGB sein können, war nicht schlechthin unvertretbar, so dass daran kein Vorwurf eines elementaren Rechtsverstoßes geknüpft werden kann.

 

Teil 2 finden Sie hier.
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netiquette:
Dr. R. Möller / 19.04.2023

Es geht doch gar nicht um Rechtsbeugung - schuldig oder unschuldig. Jeder Nichtjurist ohne ideologische Voreingenommenheit erkennt die offensichtliche Motivation. Bestrafe einen, erziehe … Und es hat funktioniert. Kein Richter traut sich mehr Recht zu sprechen.
F. Michael / 19.04.2023

Ihr verfluchten Systemheuchler in der Thüringen Justiz, diesen Richter Dettmar werden wir heilig sprechen und Euch verdammen wegen Rechtsbeugung. Wenn der Richter verurteilt wird, werdet Ihr verfolgt und die Geschichtsbücher berichten dann eines Tages über diesen Rechtsskandal.
Karl Braun / 19.04.2023

Meine Hochachtung gilt Richter Dettmar, der das exakt Richtige getan hat! Möge allen Staatsanwälten, die diesen Mann verfolgen, der Ekel ergreifen, wenn sie vor ihrem Spiegelbild stehen!
Wolfgang Richter / 19.04.2023

Nur damit es nicht aus der Erinnerung fällt, möchte ich daran erinnern, daß seinerzeit auch die von Herrn Richter Dettmar beauftragten Gutachter mit staatlichen Maßnahmen überzogen wurden, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme der für die Staatsanwaltschaft als relevant erachteten Unterlagen und Datenträger, namentlich in Erinnerung die “Krankenhaus-Hygienikerin” Frau Prof. Kappstein. Und während...
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Paul Ehrlich / 19.04.2023

Uns bleibt nur Sand ins Getriebe dieser Diktatur die sich ja jetzt immer offener zeigt zu streuen ! Alle ob Richter oder Ärzte, die gegen das Corona Regime und für die Menschen gearbeitet haben, werden jetzt von dem ” demokratischen” Staat bestraft und hinter Gitter gebracht. Leider sind wir zu wenig.
W. Renner / 19.04.2023

Wie wärs mal damit. die Erika in Sachen Landtagswahl wegen Rechtsbeugung anzuklagen, anstatt sie mit Kreuzblech zu behängen? Sie ist ja nun nicht mehr immun, ausser gegen Fakten natürlich und verjährt dürfte die Tat noch nicht sein.
R. Matzen / 19.04.2023

Die Befürchtungen scheinen hier kräftig ins Kraut zu schießen! Und tatsächlich sind wir ja inzwischen einiges gewohnt. Aber ich rate doch abzuwarten. Recht muß auch Zeit haben zu reifen. Ein faires Verfahren, alle Welt wird genau darauf achten, wird auch ein faires Ergebnis erzielen. Aber wachsam müssen wir schon sein!...
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Clikron_Pilote hat Recht:

"Wir sind die Schulsoldaten. Wir sind die letzte Generation."
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