| Pseudowissenschaften an der Universität Leipzig |
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Kurzfassung
Die ausgezeichnete Arbeit trägt den Titel "In-vitro Testung von homöopathischen Verdünnungen" und ist in der Zeitschrift "Biologische Medizin" im Februar 2004 erschienen. Ein Bericht darüber findet sich auch im Journal der Universität Leipzig (Heft7/2003, Seite 32). Die Autoren behaupten in der zitierten Veröffentlichung, es sei ihnen gelungen, den Nachweis zu erbringen, dass Lösungen von Belladonna, einem Extrakt aus der Tollkirsche, auch dann noch physiologisch wirksam seien, wenn sie so weit verdünnt würden, dass mit Sicherheit keine Moleküle der Ausgangsubstanz mehr in der Lösung vorhanden sein können. Dieser Effekt könne nur dann beobachtet werden, wenn die Verdünnung nach homöopathischer Vorschrift durch Schütteln vorgenommen würde. Lösungen, die beim Verdünnen nur gerührt würden, seien wirkungslos. Die Meinung, die hier angeführten Erörterungen seien nur für das Verständnis der Wirkung von homöopathischen Arzneimitteln interessant, ist falsch. Wäre tatsächlich, wie Schmidt, Süß, Nieber behaupten, der Nachweis erbracht, dass Belladonna D100-Lösungen die Kontraktion von Muskeln hemmen, dann wäre der folgende Schluss unausweichlich: Durch die Schüttelprozedur werden immaterielle Abbilder oder "geistartige Moleküle" erzeugt, welche die strukturellen Merkmale der ursprünglichen Moleküle haben und die mit den Zielmolekülen (Rezeptoren) genauso interagieren können wie die materiellen Originalmoleküle. Das wäre keine Materie-Materie-Wechselwirkung mehr, wie wir sie kennen, sondern ein völlig neuer, bisher unbekannter Mechanismus. Unsere Vorstellungen über die Wechselwirkung von Materie wären grundlegend falsch. Es ist gewiss nicht übertrieben, wenn man die Bedeutung dieser neuen "Erkenntnis", wäre sie richtig, mit der von Einsteins Relativitätstheorie vergliche. Die Veröffentlichung ist nicht nur pseudowissenschaftlich, sie ist auch pseudohomöopathisch. Homöopathen, die diese Ergebnisse ernst nehmen, müssten damit rechnen, dass (1) ihre Mittel bei höherer Verdünnung möglicherweise immer giftiger werden und (2) die Haltbarkeit homöopathischer Präparate nur 1-2 Monate beträgt. Siehe dazu >> und >> . Nach dem Studium dieser Arbeit sind wir zu dem Schluss gekommen, dass es sich um eine Falschmitteilung handelt. Wir erheben folgende Einwände:
In dem anschließenden
Kommentar haben wir unsere Anschuldigung ausführlich
begründet. Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass die genannte
Veröffentlichung der Autoren den Vorwurf wissenschaftlichen
Fehlverhaltens rechtfertigt. Einzelheiten auf unserer Hauptseite >>
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