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Author Topic: foodwatch gewinnt Prozess gegen Bayerisches Umweltministerium  (Read 1141 times)

ama

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foodwatch gewinnt Prozess gegen Bayerisches Umweltministerium
« on: November 15, 2010, 07:06:08 AM »

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Pressemitteilung 15. November 2011

Gebühren für Verbraucherinformation "rechtswidrig" und "nicht nachvollziehbar":
foodwatch gewinnt Prozess gegen Bayerisches Umweltministerium


Sehr geehrter Herr Müller,

das Verwaltungsgericht München hat eine Gebührenfestsetzung des Bayerischen
Umweltministeriums für Auskünfte nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) für
rechtswidrig erklärt. Die Richter gaben damit einer Klage der
Verbraucherrechtsorganisation foodwatch gegen einen Kostenbescheid des Ministeriums
umfassend statt (Az M 18 K 08.5934).

foodwatch hatte im August 2008 beim Umweltministerium des Freistaats Auskunft über
die dort vorliegenden Messwerte zur Uranbelastung von Mineralwässern beantragt. Für
die Auskunft - die zudem erst deutlich nach den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen
erfolgte - setzte das Ministerium eine Gebühr in Höhe von 1000 Euro sowie Auslagen
von 132 Euro fest. Diesen Bescheid hob das Verwaltungsgericht nun auf. Eine
Gebührenfestsetzung müsse verhältnismäßig sein, betonten die Richter. Es darf weder
ein grobes Missverhältnis zwischen behördlicher Leistung und Gebühr bestehen, noch
dürfen vermeidbare Amtshandlungen in Rechnung gestellt werden oder die Höhe der
Gebühren vom Informationsgesuch abschrecken. "Gemessen an diesen Grundsätzen sind
die [.] Gebühren und Auslagen in der konkret festgesetzten Höhe rechtswidrig", heißt
es im Urteil.

Die Richter kamen zum Schluss, dass die Behörde "über das vom VIG geforderte Maß
hinaus tätig geworden" ist. Das Bayerische Umweltministerium hatte Stellungnahmen
bei 118 Mineralwasserabfüllern eingeholt - obwohl eine Anhörung der Unternehmen gar
nicht erforderlich war. "Der Urangehalt von Mineralwässern kann [.] von jedermann
durch Messung festgestellt werden, so dass es sich nicht um ein Betriebs- oder
Geschäftsgeheimnis handelt", stellt das Gericht klar.

"Der Fall zeigt geradezu beispielhaft, warum das VIG nicht im Sinne der Verbraucher
funktioniert: Das wachsweich formulierte Gesetz verunsichert die Beamten offenbar so
sehr, dass sie vor der Herausgabe von Informationen sicherheitshalber auch dann bei
den Unternehmen um Erlaubnis fragen, wenn dies gar nicht erforderlich ist - nach dem
Prinzip: Im Zweifel für die Wirtschaft und gegen die Bürgerrechte", sagte der
stellvertretende foodwatch-Geschäftsführer Matthias Wolfschmidt. "Die Münchener
Richter haben das mangelhafte Gesetz entscheidend präzisiert und unsere Kritik an
der Gebührenpraxis der Behörden bestätigt. Von den klaren Vorgaben des Gerichts
werden alle Bürger profitieren, denn künftig sollte der Versuch, sie mit
abschreckenden Gebühren von einer Anfrage abzuhalten, tabu sein."

foodwatch fordert von der Bundesregierung eine umfassende VIG-Reform. Ein Praxistest
hatte gezeigt, dass rund 80 Prozent der Anfragen nicht beantwortet werden.

Redaktioneller Hinweis:
Weitere Informationen zum Thema Verbraucherinformationsgesetz unter
http://www.vig-wirkt-nicht.de
Das Urteil finden Sie unter http://foodwatch.de/presse/pressearchiv/2010/vig_urteil/

Pressekontakt:
foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse[bat]foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 23
Fax: +49 (0)30 / 24 04 76 - 26
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
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Re: foodwatch gewinnt Prozess gegen Bayerisches Umweltministerium
« Reply #1 on: March 15, 2023, 09:37:58 PM »

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