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Author Topic: Gottesurteil zur Zwangsverpflichtung des Kanonfutters im Generationenvertrag  (Read 1219 times)

ama

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Elmar Breitbach ( http://www.breitbach.info ) hat eine fundamentmäßige Zementanmischung gefunden:

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Au weia: Kinder nach IVF "verdanken ihre Entstehung einem technischen Verfügungs- und Herrschaftswissen". http://bit.ly/cKts7M
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Elmar Breitbach twittert:
https://twitter.com/ElmarBreitbach


http://www.gemeindenetzwerk.org/?p=4862

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Welche Gründe sprechen aus der Perspektive des Kindes gegen die IVF? Es ist von seinen Eltern gewünscht. Das unterscheidet es nicht von den meisten natürlich gezeugten Kindern. Aber es ist im Unterschied zu diesen nicht die Frucht des ehelichen Liebesaktes, die zwar erhofft, aber nie gemacht werden kann, sondern es ist das Produkt des Fortpflanzungsingenieurs und des Willens der sich ihm anvertrauenden Eltern. Kant würde sagen, es ist ihr "Gemächsel". Es verdankt seine Entstehung einem technischen Verfügungs- und Herrschaftswissen, einer “instrumentellen Vernunft” (M. Horkheimer). Als “Gemächsel” aber befindet sich der Mensch in einer existentiellen Abhängigkeit von denen, die ihn machen, nicht erst dann, wenn er deren Erwartungen nicht erfüllt.

Der Beginn seiner Existenz steht unter dem Vorbehalt des Willens seiner Eltern und des Wissens des Fortpflanzungsingenieurs. Dies gilt für jede IVF – Behandlung, also nicht erst für jene, die mit einer PID verbunden wird, mittels der der Embryo einem Qualitätscheck unterzogen, nach bestimmten Merkmalen ausgewählt, für bestimmte therapeutische Zwecke erzeugt oder mittels einer Gentherapie programmiert wird. Diese bedingte Existenz widerspricht der Symmetrie der Beziehungen, die eine wesentliche Voraussetzung für interpersonale Beziehungen und für den egalitären Umgang von Personen ist. Sie widerspricht seiner fundamentalen Gleichheit als Mensch wie auch seiner Freiheit. Damit verletzt die IVF die Menschenwürdegarantie, auch wenn der künstlich erzeugte Mensch nach seiner Nidation zum geliebten Kind seiner Eltern wird, sich normal entwickelt und als Mitbürger die gleichen Rechte und Pflichten hat wie jeder andere.

Kann man dem Kind das Recht zusprechen, auf natürliche Weise gezeugt und nicht im Labor eines “Kinderwunsch-Zentrums” erzeugt zu werden? Selbst wenn man einen derartigen Rechtsanspruch verneint mit der Begründung, niemand könne vor seinem Dasein ein subjektives Recht geltend machen, so lassen sich aus der Menschenwürdegarantie, die jedem Menschen von Beginn seiner Existenz an zukommt, doch Pflichten für die Eltern ableiten, die nicht erst mit der Geburt oder der Nidation des Kindes einsetzen, sondern bereits seine Zeugung betreffen. Die erste Pflicht der Eltern ist die, das Kind vom ersten Augenblick seiner Existenz an als Person zu achten. Es ist weder ihr Produkt noch ihr Eigentum. Dem entspricht ein Recht des Kindes, von der Empfängnis an als Person geachtet zu werden. Es ist Rechtssubjekt. Es hat das Recht, “die Frucht des spezifischen Aktes der ehelichen Hingabe seiner Eltern zu sein”. Diese Verteidigung des Geschlechtsaktes seitens der katholischen Kirche ist zugleich eine Verteidigung der Würde des Kindes.
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Hoppla!

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Aber es ist im Unterschied zu diesen nicht die Frucht des ehelichen Liebesaktes, die zwar erhofft, aber nie gemacht werden kann, sondern es ist das Produkt des Fortpflanzungsingenieurs und des Willens der sich ihm anvertrauenden Eltern. Kant würde sagen, es ist ihr "Gemächsel".
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Fragen wir einen doch eher dem Volke aufs Maul Schauenden, so würde Martin Luther heute die Biologie des Menschen durch die von hochherrschaftlichem Mund "Schnackseln" genannte Tätigkeit fortgepflanzt erklärt bekommen. Ihm, Luther,  waren gewißlich anderen Bezeichnungen bekannt.


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Es verdankt seine Entstehung einem technischen Verfügungs- und Herrschaftswissen, einer “instrumentellen Vernunft” (M. Horkheimer). Als “Gemächsel” aber befindet sich der Mensch in einer existentiellen Abhängigkeit von denen, die ihn machen, nicht erst dann, wenn er deren Erwartungen nicht erfüllt.
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Na, ganz so einfach ist das ja nun auch nicht, weil (Beate Uhse kann dies gewißlich bezeugen) durchaus ein Herrschaftswissen notwendig ist zur Menschenproduktion. Obwohl (Beate Uhse kann auch dies gewißlich bezeugen) ein viel größeres Herrschaftswissen erforderlich ist, um die Produktion zu verhindern.

Noch viel deutlicher zeigt es die katholische Kirche: deren Priester entfrönten des Zölibats und das frommte den Päpsten nicht. Gott bewies ihnen nämlich existentiell, daß Menschen von Menschen gemacht werden. Und, will man die Existenz von Menschen vermeiden, dann darf man eben nicht schnackseln. Schnackseln, herummachen, ein "Gemächsel". Da passiert doch etwas? Und am Ende wird es ein Kind. Oder auch nicht. 's ist halt eine Lotterie. Und der Dumme ist das Kind. Es zieht eine Niete. Oder zwei.

Und jetzt, kirchlicherweise, soll es gar ein Gottesurteil zur Zwangsverpflichtung des Kanonenfutters im Generationenvertrag sein: Schnackseln zur Zwangsrekrutierung ist erlaubt, in-vitro-Fertilisation nicht?


Das WAHRE Herrschaftwissen ist nicht das Wissen der Technologie der in-vitro-Fertilisation, sondern das Wissen, wie man den Menschen Bären aufbindet und sie nach der Pfeife tanzen läßt, wie man sie in Todesangst und Furcht erschaudern, wie man sie andere Menschen töten läßt, um einem "Gott" vermeintlich zu Willen zu sein. Auch das ist ein Generationenvertrag: von einem Pfeifer zum nächsten.

Der Machtverlust der Schamanen und Quirlanbeter, sie leiden unter dem Wissen, daß IHR Herrschaftwissen nur ein Trug ist. Futterneid kommt auf.
« Last Edit: August 12, 2010, 01:34:03 PM by ama »
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Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de
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