Rüdiger Zuck schreibt:
[*QUOTE*]
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[Seite 13]
4. Einfach-rechtlich bemessen sich die Sorgfalts- und Qualitätssicherungspflichten des Arztes nach folgenden Regeln:
a. Die anzuwendende Sorgfalt ergibt sich aus dem objektiv-typischen Standard im besonderen Verkehrskreis, vgl. Deutsch/Spickhoff, Medizinrecht, 5. Aufl. 2003, Rn. 144; Broglie, in: Ehlers/Broglie, Arzthaftungsrecht, 3. Aufl. 2005, Rn. 736.
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[*/QUOTE*]
"Die anzuwendende Sorgfalt ergibt sich aus dem objektiv-typischen Standard im besonderen Verkehrskreis"Fallen... und gleich mehrere in einem einzigen Satz... Wie schon mehrfach...
Der Knackpunkt: Wie definiert man Sorgfalt?
Im einfachsten Fall - und so wird es gemacht - durch das was "alle" machen. Also das, was ein DURCHSCHNITTLICHER ARZT macht. Wobei auch dies wieder eingeschränkt wird zu dem, was dieser durchschnittliche Arzt IM ALLGEMEINEN MACHT.
Was sich so banal anhört, ist eine der übelsten Teufeleien der deutschen Medizin.
Es gehört zur Pflicht des Arztes, den Patienten aufzuklären. Wie beweist ein Patient, daß genau DIES nicht korrekt geschehen ist?
Aus Gerichtsverfahren ist bekannt, daß Ärzte bei der Aufklärung geschlampt haben. Wie weisen Ärzte nach, daß sie bei der Aufklärung NICHT geschlampt haben. Antwort: Indem sie eine vom Patienten unterschriebene Erklärung vorlegen, worin steht, daß der Patient ausreichend aufgeklärt wurde.
Nun die Pointe, typisch deutsch:
Aus Gerichtsverfahren ist bekannt, daß Ärzte bei der Aufklärung geschlampt haben.
Wie weisen Ärzte nach, daß sie bei der Aufklärung NICHT geschlampt haben. Antwort: Indem sie BEHAUPTEN, sie hätten den Patienten WIE BEI IHNEN ÜBLICH aufgeklärt.
Ergebnis: Die Ärzte kommen mit dieser höchstgradig idiotischen Begründung vor Gericht durch.
Die Papiere, die der Arzt dem Kranken zur Unterschrift vorlegt, enthalten dieses und jenes, sind aber trotz allem sehr allgemein gehalten. Je einfacher und schwammiger, desto besser. Besser für den Arzt.
Es gibt noch eine zweite Pointe... Die besteht darin, daß der Arzt überhaupt nichts erklärt, nicht einmal die Arzthelferinnen (obwohl die das nicht mal dürfen...). Vielmehr wird dem Patienten die Erklärung VOR der Untersuchung zur Unterschrift gegeben: "... und bitte unterschreiben!"
Dies, obwohl die Erklärung den Patienten über die Risiken der Untersuchung aufklären soll.
Wie weist der Patient nach, daß es SO verlaufen ist?
Der Arzt hat es leicht. ER braucht nur zu sagen, daß alles rechtens war und so WIE ES BEI IHM ÜBLICH IST...
Rüdiger Zuck schreibt
[*QUOTE*]
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"Die anzuwendende Sorgfalt ergibt sich aus dem
objektiv-
typischen Standard [...]
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[*/QUOTE*]
Was, wie wir nunmehr wissen, nichts anderes heißt als: "Wenn Alle pfuschen, ist Pfuschen Standard."
Aber es gibt auch noch den
"besonderen Verkehrskreis"... Woraus man getrost schließen darf, daß es noch viele, viele WEITERE Fallen und Ausreden gibt. Und alle zum Nachteil des Patienten...
"Die anzuwendende Sorgfalt ergibt sich aus dem objektiv-typischen Standard im besonderen Verkehrskreis".
Ein ganz einfacher Satz. Und der Patient ist - wie immer - der Dumme...
Das ist STANDARD an deutschen Gerichten und erklärt, warum so viele Prozesse zu Ungungsten der Kranken ausgehen.
Kranke sind in Deutschland Menschen unterster Klasse. Denn Deutschland ist ein Täterland...
Menschliches Leid, Schmerzen, Elend sind in Deutschland nichts wert. Beleidigungen werden schärfer bestraft als Körperverletzung. Das führt zu der den Juristen bekannten Regel:
"Hau Einem eins in die Fresse! 's ist billiger."
Für Körperverletzung zahlt man tatsächlich weniger Strafe als für Beleidigung.
Das ist deutsche "Justiz"... Deutschland ist ein Täterland...
Rüdiger Zuck schreibt:
[*QUOTE*]
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Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag ist die therapeutische Aufklärung.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Wie gerne hätten die Ärzte wohl DIESEN Punkt aus ihrem Pflichtenkatalog beseitigt...? Aufklärung kostet Zeit. Patienten, die Fragen stellen, fallen unangenehm auf, stören den Praxisablauf, verschieben durch Verzögerung das Durchreichen im Terminplan, sorgen damit für Unruhe im Wartezimmer.
Ja, Patienten werden vom Arzt hinauskomplimentiert, "weil die Leute im Wartezimmer unruhig werden".
Zu Hilfe kommt ihm nach bekanntem Schema die Arzthelferin, die, ob es nun stimmt oder nicht, einfach mit diesem Killerargument in das Behandlungszimmer platzt. Schon ist der Patient der Dumme.
Natürlich, es ist durchaus so, daß im Wartezimmer Leute das Granteln und das Zetern anfangen. Aber nur solange SIE warten müssen. Sind sie hingegen SELBST beim Arzt in der Untersuchung, sieht alles ganz anders aus...
Solch asozialem Pack muß man im Wartezimmer knallhart sagen, wo es langgeht. Schließlich geht man zum Arzt, um gesund zu werden. Darauf hat JEDER ein Recht, auch wenn es länger dauert. Dann muß man eben warten, auch wenn es bei Anderen länger dauert.
Zurück zu dem Satz
[*QUOTE*]
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Nebenpflicht aus dem Behandlungsvertrag ist die therapeutische Aufklärung.
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[*/QUOTE*]
Die Aufklärung muß von den Kassen bezahlt werden. Dafür werden jeweilige Gesprächszeiten angesetzt. Die sind aber, wie nicht anders zu erwarten, zu kurz.
Auch dies ist ein Angriffspunkt der Pfuscher. SIE nehmen sich Zeit für den Patienten. Dabei verschweigen sie aber, daß sie PRIVAT abrechnen, der Patient also die ZEIT bezahlen muß. Unter DIESEN Vorausetzungen kann sich ein "ganzheitlicher" "Behandler" in aller Ruhe auch die kleinsten Sörgelchen des Patienten anhören. Der zahlt ja dafür... Und je mehr er erzählt, desto mehr zahlt er...
Sogar Stundensätze von 524 DM pro Stunde zahlen die Kranken MIT FREUDE. Wofür? Für blanken Irrsinn, wie beispielsweise den eines "Professor" Köster. Siehe:
http://f25.parsimony.net/forum63595/messages/7173.htm[*QUOTE*]
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Honorar Prof. Köster
Geschrieben von Stefan2 am 26. August 2004 21:16:04:
Hallo zusammen,
ich habe eine Patientin, die mir vorwirft, ich würde Honorar wie ein
Professor verlangen. Jetzt wollte ich mir den Spaß machen, zu sehen, was
ein Prof. der Homöopathie wirklich für seine Leistungen erhält. Der einzige
Prof. der Homöopathie, von dem ich weiß, ist Walter Köster.
Weiß zufällig jemand, was er (oder ein anderer Prof. Dr. med.) für eine
hom. Erstanamnese oder Folgeanamnese erhält?
Liebe Grüße an alle Homöopathie-Fans,
Stefan
Antworten:
Re: Honorar Prof. Köster seleh 09.9.2004 09:43 (2)
Re: Honorar Prof. Köster Maggie 13.9.2004 12:02 (1)
Re: Honorar Prof. Köster Nux 13.9.2004 12:22 (0)
Re: Honorar Prof. Köster Pat 27.8.2004 09:15 (5)
Re: Honorar Prof. Köster Stefan2 29.8.2004 11:29 (0)
Re: Honorar Prof. Köster scorpiona 27.8.2004 13:22 (3)
Re: Honorar Prof. Köster Stefan2 29.8.2004 11:25 (2)
Re: Honorar Prof. Köster scorpiona 01.9.2004 13:12 (1)
Re: Honorar Prof. Köster Stefan2 01.9.2004 22:48 (0)
Homöopathie-Forum
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[*/QUOTE*]
http://f25.parsimony.net/forum63595/messages/7243.htm[*QUOTE*]
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Re: Honorar Prof. Köster
Geschrieben von seleh am 09. September 2004 09:43:14:
Als Antwort auf: Honorar Prof. Köster geschrieben von Stefan2 am 26. August
2004 21:16:04:
Hallo,
nur zur Info (ohne großen Kommentar):
Das Honorar von Herrn Prof. Köster
(Erstgespräch 1 Std.) liegt z.Z. bei 262,- Euro und jedes weitere Gespräch (30
Minuten) bei 131,- Euro.Gruß
Sebastian
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[*/QUOTE*]
524 Mark für EINE Stunde...
Frage: Wieviel Kinder behandelt ein Kinderarzt ein ganzes Jahr für die gleiche
Summe?
Antwort: Vier. Für 524 Mark hat zu der Zeit ein von der Krankenkasse bezahlter (Krankenschein!) Kinderarzt VIER Kinder ein Jahr lang behandelt...
Mehr zum Fall Prof. Dr. med. Walter Köster:
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/board.php?boardid=67Ein weiteres übles Kapitel sind Ärzte, die den Patienten "so nebenbei" Esoterik verkaufen. Da gibt es welche, die ALLEN ihren Patienten "Himalayasalz" andrehen (egal, welche Krankheit die Patienten haben). Das war ab 2002 der große Renner.
"Himalayasalz", ein schlechtes, ungereinigtes Salz, wird für 40 DM (20 Euro) pro Kilo verkauft. Dabei ist der Großhandelspreis für gutes Kochsalz gerade mal 3 Pfennig/Kilo.
Andere Ärzte kaufen aus dem Chemiegroßhandel ganz einfache, billige Substanzen und pressen die zu Tabletten. Der Tiegel Tabletten kostet 50 Mark. Bei Aldi zahlt man nicht mal ein Fünftel.
Laut den eigenen Zahlen eines dieser Ärzte zahlen die Patienten bei ihm im Schnitt 200 DM pro Monat, und das ein halbes Jahr lang. Macht 1200 Mark.
Dazu als Vergleich: Zu der Zeit hatte ein Kinderarzt rund 11 Mark pro Kind und Monat als Budget. Für einen Tiegel Kalktabletten zahlt man dem Tablettenpresser 50 Mark. Für die gleiche Summe mußte ein Kinderarzt ein Kind 4 Monate lang behandeln. Und für die genannten 1200 Mark hat ein Kinderarzt 110 Kinder einen Monat behandelt oder 9 Kinder ein ganzes Jahr lang.
Man sieht, welche horrenden Summen die Mittelchenverkäufer ihren Patienten abpressen.
Rüdiger Zuck schreibt:
[*QUOTE*]
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Der Arzt schuldet [Seite 14] dem Patienten die erforderlichen Hinweise über Notwendigkeit und Ziele der Behandlung, aber auch über die Nebenwirkungen (Risikoaufklärung, siehe dazu Kamps, in: Rieger, Lexikon des Arztrechts, Stand 2002, Nr. 4715, Rn. 21, Rn. 26 ff.) und über mögliche Alternativen.
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[*/QUOTE*]
Besonders den Hinweis auf die Nebenwirkungen ("Risikoaufklärung") werden die Impfgegner gerne sehen. Allerdings schaufelt ihnen Rüdiger Zuck hier eine Grube, denn nicht nur die Nebenwirkungen der Behandlung, auch die Wirkungen der Nichtbehandlung müssen den Patienten erklärt werden.
Im Fall von Impfungen muß also auf die Risiken des Nichtimpfens hingewiesen werden. Und nicht irgendwie, sondern wahrheitsgemäß. Genau HIER aber lügen die Impfgegner das Blaue vom Himmel herunter. Auf der einen Seite dämonisieren sie das Impfen und bringen völlig überhöhte Zahlen über das Risiko der Impfungen, auf der anderen Seite verharmlosen sie das Risiko im Fall einer Erkrankung. Und die Impfgegner lügen, indem sie behaupten, die Krankheiten würden den Kindern Gutes tun. Die Impfgegner lügen mindestens dreifach...
Es muß folglich geregelt werden, was der Arzt sagen MUSS, und was er nicht sagen DARF. Eben dies läßt Rüdiger Zuck aus. Das ist ein Kardinalfehler.
Rüdiger Zuck schreibt:
[*QUOTE*]
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Die therapeutische Aufklärung dient insoweit der Sicherung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten.
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[*/QUOTE*]
"Die therapeutische Aufklärung dient insoweit der Sicherung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten." Schreibt Rüdiger Zuck. Die Sache hat aber einen Haken: Das gilt nur, wenn die Aufklärung korrekt erfolgt. Es gilt nur, wenn die Ärzte den Patienten nicht belügen und wenn sie nicht Indoktrination betreiben. Die Aufklärung der Impfgegner ist keine Aufklärung, sondern Indoktrination. Also das, was der Ärztetag mit seinen Beschlüssen nun verhindern will.
Hier ein typisches Beispiel der Indoktrination durch Anthroposophen:
http://www.merkurstab.de/files/meinec_hep.pdf[*QUOTE*]
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Meinecke 68 Der Merkurstab: Sonderheft Hepatitis, 1999, 52. Jg.
Die Impfung gilt heute als effektivste präventivmedizinische Maßnahme. Sie stellt einen medizinischen Eingriff dar. Dieser Eingriff bedarf der Einwilligung des Patienten, da er einer Körperverletzung gleichkommt und von Nebenwirkungen begleitet sein kann. Impfungen sollen den Ausbruch von Krankheiten, deren Verbreitung und Komplikationen verhindern. In der Medizin ist man heute allgemein der Auffassung: Impfen ist immer gut! Diese Haltung ist verständlich, wenn man gleichzeitig der Auffassung ist, daß Krankheit immer etwas Schlechtes sei.
Ist man aber der Ansicht, daß Krankheit an der Prägung des individuellen Entwicklungsganges eines Menschen beteiligt ist und daher möglicherweise auch einen Sinn haben könnte, so wird man das Impfen nicht uneingeschränkt und generell befürworten, sondern einen individuellen Umgang damit suchen. Da die Deutschen im internationalen Vergleich offenbar eine besonders schlechte Impfmoral aufweisen, wird in Deutschland seit einigen Jahren wieder eine intensive Impfkampagne betrieben. Diese ist gegenwärtig besonders von zwei Tendenzen geprägt. Einerseits wird durch schockierende Fotografien und entsprechende Texte1 in der Bevölkerung gezielt Angst erzeugt. Ein ganzer Wissenschaftszweig, die sogenannte Furchtappellforschung, beschäftigt sich damit, wie ein richtig dosiertes, titrierbares Angstniveau erzeugt werden kann, um eine gesundheitspräventiv sinnvoll erscheinende Maßnahme in der Öffentlichkeit durchzusetzen (1).
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[*/QUOTE*]
"... der Auffassung ist, daß Krankheit immer etwas Schlechtes sei. Ist man aber der Ansicht, daß Krankheit an der Prägung des individuellen Entwicklungsganges eines Menschen beteiligt ist und daher möglicherweise auch einen Sinn haben könnte, so wird man das Impfen nicht uneingeschränkt..."Wieder und wieder schlagen die Anthroposophen in die gleiche Kerbe: "Krank sein ist gut."
Anthroposophen haben es mit dem Karma.
Aus einer anderen Quelle das gleiche Thema. In einem riesigen Schwulst begraben: DIE BOTSCHAFT.
http://www.sathyasai.de/Ansprachen/ab2005/09032005.htm[*QUOTE*]
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Willkommen auf der Homepage der
Sathya Sai Organisation Deutschland
Ansprache Sathya Sai Babas am 9.3.2005, Shivaratri, nachmittags
(Das Copyright der deutschen Übersetzung liegt bei der Sathya Sai
Vereinigung e.V. , Dietzenbach)
Jeder muss die Folgen seines Handelns (karma) tragen.Wer hat die Fledermäuse dazu gebracht, mit dem Kopf nach unten von den
Ästen eines Baumes zu hängen?
Es ist ihr Schicksal.
So kann auch niemand den Folgen von Karma entkommen.
Jeder Mensch, jedes Insekt, jeder Vogel, jedes Tier, in der Tat jedes
Lebewesen in dieser Welt, ist an das Schicksal gebunden. Niemand kann den
Folgen seiner Handlung, ob gut oder schlecht, entgehen. Es ist natürlich für
jedes Lebewesen, den Naturgesetzen und dem Gesetz des Karmas Folge zu
leisten. Beispielsweise hängen die Fledermäuse mit den Köpfen nach unten
von den Zweigen eines Baumes herab. Es ist ihre Natur. Es ist ihnen
angeboren. Jeder Mensch in dieser Welt glaubt, er leide, obwohl er nichts
Schlechtes getan hat. Er denkt: „Ich habe nichts Falsches getan! Warum erlebe
ich dann dieses Leid?“ Aber die Wirklichkeit sieht anders aus.
Welche
Freude oder welchen Schmerz ein Lebewesen erlebt, ist mit Gewissheit das
Ergebnis der von ihm ausgeführten Handlungen. Jeder Mensch handelt und
erfährt als Folge die Frucht dieses Handelns. Dennoch ist es ihm bis heute
nicht klar, ob es die natürliche Folge seiner Handlungen ist oder ob irgendein
unbekannter Grund dahinter steht. Nicht nur der Mensch, sondern selbst
Bakterien, Vögel, Insekten und Tiere erleben die Folgen ihres Handelns.
Um dieses
unausweichliche Gesetz des Karmas zu verdeutlichen will ich euch
bestimmte Ereignisse erzählen, [...]
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[*/QUOTE*]
Egal, wie schlecht es einem geht: man ist immer selbst schuld.
Was für ein Wahnsinn, was für eine unglaubliche Idiotie, wird da Kranken angetan!?
Zwischen diesem Irrsinn und Anthroposophie gibt es keinen Unterschied. Es ist ein-und-das-selbe.
Zurück zu Rüdiger Zuck, der schreibt:
[*QUOTE*]
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Die Rechtsfolgen einer (schuldhaften) Sorgfaltspflichtverletzung ergeben sich aus dem Zivil- und Strafrecht.
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[*/QUOTE*]
Wieder eine Einschränkung: Rechtsfolgen ergeben sich aus einer SCHULDHAFTEN Sorgfaltspflichtverletzung.
Ist es nicht merkwürdig: Fährt jemand mit dem Auto, wird ihm alleine durch seine ANWESENHEIT im Fall eines Unfalls eine Betriebshaftung auferlegt. Das heißt: Auch wenn jemand an dem Unfall nicht schuld ist, wird er bestraft.
Rüdiger Zuck schreibt:
[*QUOTE*]
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Berufsrechtlich verpflichtet die regionale Umsetzung von § 11 MBO den Arzt zur gewissenhaften Versorgung mit geeigneten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, übernimmt also die zivilrechtlichen Maßstäbe, vgl. Ratzel, in: Ratzel/Lippert, MBO, 4. Aufl. 2006, Rn.2 zu § 11 MBO.
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[*/QUOTE*]
Das könnte interessant werden... Was sind denn
"geeignete Untersuchungs- und Behandlungsmethoden"? Und was ist
"gewissenhaften Versorgung"? Und überhaupt: Was ist Gewissen!?
Was Rüdiger Zuck dann schreibt, ist ein Schleuderkurs par excellence...:
[*QUOTE*]
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Vertragsarztrechtlich ist § 2 I 3 SGB V maßgebend: "Die Behandlungsmethoden haben
dem allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen".
Der anerkannte Stand entspricht der
Auffassung der überwiegenden Mehrheit, qualitativ kommt es auf die
Fachkompetenz derjenigen an,
die den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis bestimmt haben.
Der Hinweis auf den medizinischen Fortschritt macht deutlich, dass
der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht festgeschrieben ist, vgl. dazu Noftz, in: Hauck/Noftz, SGB V, Stand 2004, Rn. 60 ff. zu § 2 SGB V.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Wenn der
"allgemein anerkannte Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis" ANERKANNT ist, ist er anerkannt. Aber was, wenn nicht? Was, wenn es Kritik gibt? Was, wenn es heißt, diese oder jene Sache sei umstritten? Dann haben wir genau das, was die Impfgegner beim Impfen aufführen: Rumpelstilzchen, die sich selbst als Beweis nennen, warum ihr Tun erlaubt sein muß, wie sie sagen...
Und dann... muß es auch noch die
"Auffassung der überwiegenden Mehrheit" sein. Die Mehrheit wovon? Die Mehrheit jener, die
"die den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis bestimmt haben".
Merkwürdig, merkwürdig. Hat nicht der hochgeschätzte Herr Rüdiger Zuck höchstselbst eben dies bereits mehrfach verneint? Schrieb er nicht dies:
[*QUOTE*]
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Seite 12
b. In Abs. 2 Satz 3 heißt es lapidar: "Entscheidend ist die vorherrschende Ansicht in den Kreisen der wissenschaftlichen Medizin." Schon der Hinweis auf die "vorherrschende Ansicht" zeigt, dass es Minderheitsmeinungen geben kann. Hätten sich diese nicht (in der Vergangenheit) von Fall zu Fall durchgesetzt, gäbe es überhaupt keinen medizinischen Fortschritt, ganz zu schweigen von der Möglichkeit eines allgemeine Paradigmenwechsels, für den, einmal von den klassischen Zitaten zu diesem Thema abweichend, auf Unschuld, "Was ist Medizin", 2003, hinzuweisen ist.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Wie kann man sich nur so eklatant selbst widersprechen...
Rüdiger Zuck schreibt:
[*QUOTE*]
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Der Hinweis auf den medizinischen Fortschritt macht deutlich, dass
der Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis nicht festgeschrieben ist, vgl. dazu Noftz, in: Hauck/Noftz, SGB V, Stand 2004, Rn. 60 ff. zu § 2 SGB V.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Wie ist das alles wunderbar, es sei denn, daß die wissenschaftliche Forschung feststellt, daß Homöopathie Betrug ist. Was sie übrigens seit 200 Jahren tut...
So haben wir denn NOCH EINE Falle... Sehen Sie genau hin!
[*QUOTE*]
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"Die Behandlungsmethoden haben dem allgemein anerkannten Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen".
Der anerkannte Stand entspricht der Auffassung der überwiegenden Mehrheit, qualitativ kommt es auf die
Fachkompetenz derjenigen an,
die den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis bestimmt haben.
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[*/QUOTE*]
Wer, bitteschön, sind denn diejenigen, die
"die den Stand der wissenschaftlichen Erkenntnis bestimmt haben"!?
Die Homöopathen LEUGNEN schlichtweg, daß ihr Hokuspokus mit dem Methoden der wissenschaftlichen Medizin zu prüfen wäre. Und schon gilt nur noch der Binnenkonsens der Homöopathen als alleinige Richtschnur.
Mit eben diesem Trick haben Anthroposophen und Homöopathen ihre Betrugsmethoden in die Gesetzgebung hineinkatapultiert. MIT EBEN DIESEM TRICK!
Demnach ist jeder Hinweis auf Wissenschaftlichkeit nichts wert, weil die Homöopathen und Anthroposophen die Wissenschaft sowieso nicht anerkennen.
Wobei alles, was ihnen nicht genehm ist, sowieso nichts wert ist, weil sie es nicht anerkennen. Und weil sie es nicht anerkennen, ist es umstritten. Und wenn es umstritten ist, ist es nichts wert und man muß sich nicht daran halten...
Was bleibt übrig? Die schon bekannte Tatsache: "Wir machen, was wir wollen."
Aribert Deckers schrieb im Usenet in der Group de.alt.naturheilkunde einen sehr treffenden Satz:
"So kann man die Abkehr von der Vernunft und das Begraben des
Verstandes unter meterdickem Borniertheitsschlamm auch umschreiben..." .