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Author Topic: Die Spielchen des 'parlamentarischen Staatssekretärs Prof. Dr. Edgar Franke'  (Read 159 times)

Triac

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Der hier bereits hinlänglich bekannte Dr. med. Fred-Holger Ludwig macht am 13. Juni 2024 auf dieses Verbrechen aufmerksam:

https://x.com/dr_med_ludwig/status/1801269685960245747

[*quote*]
Dr. med. Fred-Holger Ludwig @dr_med_ludwig
Das sind gute Nachrichten für die Methodenvielfalt im Gesundheitswesen: "Homöopathie konnte in der Anhörung des Petitionsausschusses punkten."

#integrativemedizin #homöopathie #methodenvielfalt #faktencheckhomöopathie
From dzvhae.de

https://pbs.twimg.com/card_img/1800429456982523904/1U2z9wIK?format=jpg&name=small

[BILDLINK:
https://www.dzvhae.de/homoeopathie-konnte-in-der-bundestags-anhoerung-punkten/ ]

5:05 PM · Jun 13, 2024
12.2K Views
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Die in der verlinkten Webseite des DZVhÄ genannten Dr. Stefan Schmidt-Troschke und Prof. Dr. Dr. Diana Steinmann sind hier bereits hinlänglich bekannt.

Neu für das Archiv erfaßt wird hiermit der "parlamentarische Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke (SPD)". Franke ist kein Mediziner, sondern Jurist, also fachlich unqualifiziert.


https://www.dzvhae.de/homoeopathie-konnte-in-der-bundestags-anhoerung-punkten/

[*quote*]
Geschäftsstelle DZVhÄ: +49 (0)30 / 325 97 34-0|Mail: info@dzvhae.de
Deutscher Zentralverein homöopathischer Ärzte e.V.
[...]

Homöopathie konnte in der Bundestags-Anhörung punkten

Berlin, 3. Juni 2024. Vor dem Bundestagspetitionsausschuss fand heute die Homöopathie-Anhörung statt. Für das Bundesministerium für Gesundheit stand der parlamentarische Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke (SPD) für Fragen und Antworten bereit. Für die Initiatoren der Bundestagspetition zum Erhalt der Homöopathie in der GKV stellten sich Dr. Stefan Schmidt-Troschke und die Wissenschaftlerin und Ärztin Prof. Dr. Dr. Diana Steinmann den Fragen der Abgeordneten.

Homöopathie konnte in der Anhörung des Petitionsausschusses punkten. Nach anderthalb Stunden lässt sich das Fazit ziehen: die Anhörung ist zugunsten der anthroposophischen Medizin und der Homöopathie gelaufen. In seinem Eingangsstatement kritisierte Stefan Schmidt-Troschke, dass von Seiten des Gesundheitministeriums zu keiner Zeit mit Patientinnen und Patienten oder mit Ärztinnen und Ärzten das Gespräch gesucht wurde – das Vorentscheidungen über die Köpfe der Menschen hinweg getroffen wurden. Er betonte, dass anthroposophische Medizin und Homöopathie kostengünstig seien und dass die Streichung der Leistungen unterm Strich eher teurer würde. Auch auf die Evidenz der Methoden ging Schmidt-Troschke ein und verwies unter anderem auf das neue Systematische Review von Hamre et.al vom Oktober 2023. Schmidt-Troschke schlug im Laufe der Anhörung vor, auf Grundlage von Krankenkassen-Daten, eine Studie durchzuführen, die die Versorgungsrealität in den Praxen zeigen würde.

Deutlich wurde: Durch das Streichen der genannten Methoden können in der GKV lediglich Einsparungen in Höhe von rund 20 Millionen Euro – entsprechend 0,03 Prozent der Gesamtausgaben – verbucht werden. Staatssekretär Franke nannte den Betrag „bescheiden“. Wiederholt wurde in Richtung Ministerium von den Abgeordneten gefragt, ob es Bestrebungen gebe, die Streichung der Satzungsleistungen anthroposophischen Medizin und Homöopathie doch wieder ins Gesetz aufzunehmen. Edgar Franke betonte, es seien keine Einschränkungen vorgesehen, jetzt sei das Parlament gefragt. „Der Ball liegt nicht mehr beim Ministerium, sondern im politischen Bereich.“

Simone Borchardt, CDU, wollte wissen, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage das Streichen der Methoden gerechtfertigt sei. Franke wich dieser Frage aus, sprach von der „herrschenden Meinung“ zur Homöopathie und verwies auf das Bundesministerium für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), da noch kein homöopathisches Arzneimittel eine Zulassung erhalten habe. Franke wich auch der Frage der Grünen Abgeordneten Corinna Rüffer aus, ob noch mehr Methoden oder Anwendungen gestrichen werden sollen. Er stellte sich einmal mehr auf den Standpunkt, dass ja nun gar nichts gestrichen würde.

Überraschen konnte Staatssekretär Franke mit seinen eigenen positiven Homöopathie-Erfahrungen. Seine Kinder seien immer wieder erfolgreich homöopathische behandelt worden: „Homöopathie kann in der Kindermedizin einiges leisten.“

Die 1. Vorsitzende des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ), Dr. med. Michaela Geiger, begrüßt die stattgefundene öffentliche Anhörung, die die erfolgreiche Bundestagspetition gegen die Streichung von homöopathische Arzneimittel, anthroposophischen Arzneimittel und ärztlichen Leistungen erreicht hat. „Wir gestalten weiterhin mit unserer ärztlichen Expertise die politischen Verhandlungen mit und setzen uns für eine adäquate Rolle der Homöopathie im Gesundheitssystem ein.“

    Die Anhörung ist in der Mediathek des Bundestags zu sehen. Zum Beitrag.
https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-pa-petitionen-homoeopathie-1004130
[...]
[*/quote*]


In dem verlinkten "Beitrag" in der "Mediathek" des Bundestags heißt es:

https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2024/kw23-pa-petitionen-homoeopathie-1004130

[*quote*]
Deutscher Bundestag

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    2024

Petitionen
Petition zum Erhalt der Homöopathie als Leistung der GKV

Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sowie homöopathische Leistungen sollen als Satzungsleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) enthalten bleiben. Diese Forderung erhebt der Kinderarzt und Geschäftsführer des Vereins Gesundheit aktiv, Stefan Schmidt-Troschke, in einer Petition (ID 162857), die der Petitionsausschuss am Montag, 3. Juni 2024, öffentlich beraten hat.

Der Petent verwies dabei auf eine ältere Fassung des Entwurfs zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz, in dem die Abschaffung der Homöopathie als Satzungsleistung enthalten gewesen sei. Zwar finde sich der Passus im aktuellen Entwurf nicht mehr. Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) habe jedoch laut Schmidt-Troschke die Erwartung geäußert, dass diese Regelung im parlamentarischen Verfahren wieder eingebaut wird.

„Hohe Wertschätzung in der Bevölkerung“

Aus Sicht des Petenten wäre die Streichung der homöopathischen und anthroposophischen Arzneimittel sowie von homöopathischen Leistungen als Satzungsleistungen falsch. „Die Menschen wollen Homöopathie und anthroposophische Medizin“, sagte er. Eine Allensbach-Umfrage von 2023 zeige, dass immerhin schon 60 Prozent der Menschen in Berührung mit Homöopathie gekommen seien. „Homöopathie genießt eine ganz besonders hohe Wertschätzung in der Bevölkerung“, sagte der Petent. Die mehr als 200.000 Unterzeichner der Petition zeigten, dass sie sich durch die Abschaffung bevormundet fühlten.

Schmidt-Troschke ging auch auf die Kostenfrage ein. Dabei machte er deutlich, dass es um Satzungsleistungen gehe, die ausschließlich aus den Eigenmitteln der Krankenkassen finanziert würden, die diese anbieten. Die Solidargemeinschaft werde insofern nicht belastet, da es nicht um eine Regelleistung gehe. Abgesehen davon lägen die Kosten für Homöopathie und anthroposophische Medizin bei 0,03 Prozent der Gesamtausgaben der GKV. Homöopathie sei also „sehr kostengünstig“.

„Der Ball liegt nicht im Ministerium“

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium (BMG), Prof. Dr. Edgar Franke (SPD), wies während der Sitzung mehrfach darauf hin, dass die diskutierte Streichung nicht Bestandteil der Kabinettsvorlage sei. Im nun laufenden parlamentarischen Verfahren habe das BMG keine direkte Einflussnahmemöglichkeit. „Der Ball liegt jetzt nicht im Ministerium, sondern im politischen Bereich“, sagte Franke.

Er hoffe auf eine breite öffentliche Diskussion zu dem Thema, bei der sich alle Beteiligten einbringen, so der Parlamentarische Staatssekretär, der laut eigener Aussage persönlich gute Erfahrungen mit homöopathischen Behandlungen gemacht hat. Gerade im Bereich der Kindermedizin könnten diese viel leisten, sagte er.


Franke: Fehlende Evidenz für Wirksamkeit

Der Grund, dass der Gesundheitsminister eine Erstattungsfähigkeit kritisch bewerte, liege zum einen in der fehlenden wissenschaftlichen Evidenz für die Wirksamkeit, sagte Franke. Dazu komme, dass den Patienten suggeriert werde, es handle sich um eine wirksame Behandlungsmethode. In der Folge könnten Erkrankungen unzureichend schulmedizinisch behandelt werden, sei eine Befürchtung Lauterbachs.

Bislang, so der Parlamentarische Staatssekretär, sei noch kein homöopathisches Arzneimittel durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zugelassen worden, „bei dem der Antragsteller mit einer nach dem anerkannten Stand von Wissenschaft und Technik angelegten Studie die Wirksamkeit nachgewiesen hat“.

„Weit über Placebo-Effekt hinaus“

Aus Sicht des Petenten und der ihn begleitenden Onkologin Diana Steinmann gibt es aber sehr wohl eine Evidenz für Homöopathie und anthroposophische Medizin. Schmidt-Troschke verwies auf eine Studie aus dem Institut für angewandte Erkenntnistheorie der Universität Witten/Herdecke, die ein positives Ergebnis „weit über den Placebo-Effekt hinaus“ gebracht hätte.

Es gebe positive Wirkungen, „die bisher noch nicht naturwissenschaftlich erklärbar sind“, sagte der Petent. Man dürfe aber nicht die Augen vor den Phänomenen verschließen, nur weil sie aktuell nicht erklärbar seien. Steinmann ergänzte, es gebe derzeit viele Forschergruppen, die damit beschäftigt seien, den Nachweis zu führen, warum es zu den positiven Wirkungen komme.

Kombination statt Gegeneinander

Gemeinsam betonten Petent Schmidt-Troschke und die Strahlentherapeutin Steinmann den integrativen Ansatz. Es mache Sinn, die moderne naturwissenschaftliche Medizin mit gut evaluierten und erforschten Verfahren zu ergänzen, sagte der Geschäftsführer des Vereins Gesundheit aktiv.

Es brauche eine Kombination anstelle eines Gegeneinanders. „Wir reden heute nicht mehr von Alternativmedizin, sondern von integrativer Medizin“, sagte der Petent. (hau/03.06.2024)

Zeit: Montag, 3. Juni 2024, 12.15 Uhr bis 13.45 Uhr
Ort: Berlin, Marie-Elisabeth-Lüders-Haus, Sitzungssaal 3.101


Herausgeber
Deutscher Bundestag, Online-Dienste
© Deutscher Bundestag
[*/quote*]


Ganz ahnungslos ist der 'parlamentarische Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke' nicht. Er nennt einige den Homöopathen sehr peinliche Tatsachen. Allerding ist er von Täuschung nicht frei:

Franke:
"der Parlamentarische Staatssekretär, der laut eigener Aussage persönlich gute Erfahrungen mit homöopathischen Behandlungen gemacht hat. Gerade im Bereich der Kindermedizin könnten diese viel leisten, sagte er.

Wem ist Franke da auf den Leim gegangen? Hoffentlich waren es nicht seine eigenen Kinder, die dem Wahn Homöopathie geopfert wurden.
« Last Edit: June 15, 2024, 02:22:51 PM by Triac »
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There is life below 1nm!

Krokant

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Das schreibt das Bundesgesundheitsministerium über Edgar Franke:

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/ministerium/leitung-des-hauses/edgar-franke-parlamentarischer-staatssekretaer.html

[*quote*]
Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

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    Prof. Dr. Edgar Franke - Parlamentarischer Staatssekretär


Parlamentarischer Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke

Lebenslauf

Edgar Franke – geboren am 21.01.1960 – wurde als Sohn des Landrats und Landtagsabgeordneten August Franke in einer politischen Familie in Nordhessen groß. Nach dem Abitur an der Albert-Schweitzer-Schule in Kassel leistete er seinen Zivildienst bei der Arbeiterwohlfahrt ab.

Danach studierte er Politik- und Rechtswissenschaft in Marburg und Gießen. Er promovierte im Kommunalrecht bei dem langjährigen Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen, Professor Dr. Klaus Lange, an der Justus-Liebig Universität in Gießen.

Seit 1976 ist er Mitglied der SPD und in verschiedenen Parteigremien aktiv. Ab 1985 hat er praktische kommunalpolitische Erfahrung als Gemeindevertreter in Edermünde, von 1997 an als Stadtverordneter in Gudensberg sammeln können.

Nach kurzer Tätigkeit in einer Rechtsanwaltskanzlei arbeitete er beim Bundesverband der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand. Er war dort zunächst Fachgruppenleiter „Öffentliches Recht“ und später Rektor und Professor an der Hochschule der Gesetzlichen Unfallversicherung in Bad Hersfeld.

Prof. Franke ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen im Bereich des Sozialrechts, zuletzt als Herausgeber des im Nomos-Verlag erschienenen Praxiskommentars Sozialgesetzbuch VII.

Vom 01.09.1999 bis zur Bundestagswahl 2009 war Edgar Franke direkt gewählter Bürgermeister der Stadt Gudensberg. In 2005 wurde er mit über 90% der Stimmen wieder gewählt.

Seit 2009 ist er als viermal direkt gewählter Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis 170 Schwalm-Eder/Frankenberg tätig. Ein großer Wahlkreis, der von zwei Wahlkreisbüros in Borken und in Frankenberg betreut wird.

Von 2014 bis 2017 war Edgar Franke Vorsitzender des Gesundheitsausschusses. 2018 wurde er stellvertretender gesundheitspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion und übte diese Aufgabe bis 2021 aus.

Zudem übernahm Edgar Franke von 2018-2021 das Amt des Opferbeauftragten der Bundesregierung für die Opfer und Hinterbliebenen von Terroranschlägen im Inland.

Prof. Franke gehört dem Vorstand der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft an. Er ist Vizepräsident der DPG.

Edgar Franke ist Mitglied des Kreistages sowie in vielen Institutionen, Vereinen und Verbänden für die Region tätig und ist Schatzmeister im Bezirksvorstand der SPD Hessen-Nord. Bis November 2021 war er Kreisvorsitzender der SPD Schwalm-Eder.

2019 wurde ihm der Johann-Bachmann-Preis verliehen. Geehrt wurde sein Eintreten für ein Antikorruptionsgesetz im Gesundheitswesen.

Seit 08.12.2021 ist Prof. Edgar Franke Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister für Gesundheit.

Edgar Franke ist verwitwet und hat zwei Töchter. Er wohnt mit seiner Familie in Gudensberg im nördlichen Schwalm-Eder-Kreis.
Pressebild zum Download

    Parlamentarischer Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke
    Porträtfoto Staatssekretär Prof. Dr. Edgar Franke im Querformat
    zum Download
    © Copyright:
    BMG/Thomas Köhler (photothek)

Leitung des Hauses

    Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach

    Lebenslauf und Bilder des Ministers
    Parlamentarische Staatssekretärin Sabine Dittmar

    Lebenslauf und Bilder der Parlamentarischen Staatssekretärin
    Staatssekretärin Dr. Antje Draheim

    Lebenslauf und Bilder der Staatssekretärin
    Staatssektretär Dr. Thomas Steffen

    Lebenslauf und Bilder des Staatssekretärs

Stand: 16. April 2021

    Bürgertelefon zur Krankenversicherung (030) 340 60 66-01
    Bürgertelefon zur Pflegeversicherung (030) 340 60 66-02
    Bürgertelefon zur gesundheitlichen Prävention (030) 340 60 66-03

© Copyright 2024 Bundesministerium für Gesundheit
[*/quote*]



Mich beeindruckt das nicht. Höchstens negativ.
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Dellbrock

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Twitter bescheißt schon wieder!
« Reply #2 on: June 28, 2024, 09:17:48 PM »

Ich wollte mir den oben zitierten Tweet genau ansehen.


https://x.com/dr_med_ludwig/status/1801269685960245747

[*quote*]
Dr. med. Fred-Holger Ludwig @dr_med_ludwig
Das sind gute Nachrichten für die Methodenvielfalt im Gesundheitswesen: "Homöopathie konnte in der Anhörung des Petitionsausschusses punkten."

#integrativemedizin #homöopathie #methodenvielfalt #faktencheckhomöopathie
From dzvhae.de

https://pbs.twimg.com/card_img/1800429456982523904/1U2z9wIK?format=jpg&name=small

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https://www.dzvhae.de/homoeopathie-konnte-in-der-bundestags-anhoerung-punkten/ ]

5:05 PM · Jun 13, 2024
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[*/quote*]


Aber die URL des Bildes stimmt nicht mehr. Die URL wurde von Twitter gefälscht. Jetzt hat das Bild die U/RL


https://pbs.twimg.com/card_img/1805506868749475840/PRNNrqC_?format=jpg&name=900x900


Was ist in 1 Woche? Was für eine schlampige Bude. Sogar die URLs von Bildern zu fälschen. Das ist das Allerletzte!
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Dellbrock

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Im Schlammloch des berüchtigten Hamburger ex-Pressesprechers Christian J. Becker findet man weitere Beweise für das Versagen des Bundestags und des Gesundheitsministeriums:

https://archive.is/Et5B2

( https://homoeopathiewatchblog.de/2024/06/03/homoeopathie-experten-warnen-im-bundestag-vor-anti-homoeopathie-gesetz-petitionsausschuss-hoert-zu-minister-lauterbach-kneift/)

[*quote*]

https://archive.is/Et5B2/a9a75b5d94f8db11bfab30784e16bac91bcc0c17.webp

Homöopathie-Experten warnen im Bundestag vor Anti-Homöopathie-Gesetz / Petitionsausschuss hört zu – Minister Lauterbach kneift
03/06/2024 Christian J. Becker Uncategorized
2 Kommentare
Wäre die Sitzung des Petitionsausschusses am 3. Juni ein politisches Fußballspiel gewesen, stände es nach Abpfiff 1:0 für die Homöopathie gegen Lauterbach. Die Experten der Homöopathie und Anthroposophie konnten die Therapien als relevant, kostengünstig und wissenschaftlich belegt für 30 Millionen Anwender darstellen. Der Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach konnte als Gegner der Homöopathie nicht punkten, da er sich den Fragen der Abgeordneten nicht stellte.

Hier eine kurze Zusammenfassung und erste Analyse des Ereignisses – eine halbe Stunde nach Ausschuss-Ende:
Für die Homöopathie und Anthroposophie
sprachen zwei Experten vor dem Petitionsausschuss:

Der Kinderarzt Stefan Schmidt-Troschke, Anthroposoph und Initiator der Homöopathie-Petition an den Bundestag vom Bündnis weils´s hilft sowie Prof. Dr. med. Dr. rer. nat. Diana Steinmann, Fachärztin für Strahlentherapie und zugleich überzeugte Verfechterin der Homöopathie und Anthroposophie.

Möglich wurde der Auftritt der Experten im Ausschuss durch die Homöopathie-Petition an den Bundestag, die innerhalb von vier Wochen fast 200.000 Stimmen gesammelt hatte. Erforderlich waren lediglich 50.000 Stimmen.
Die beiden Ärzte haben in ihrem Eingangsstatement besonderes drei Argumente für die Homöopathie hervorgehoben und belegt: Menschen vertrauen der Homöopathie und Anthroposophie, Homöopathie ist kostengünstig für das Gesundheitssystem, Homöopathie ist evidenzbasiert.

Den beiden glaubwürdigen Experten gelang es, den Abgeordneten ihren Berufsalltag als Ärzte, die Schulmedizin und Homöopathie/Anthroposophie in Kombination anwenden, glaubhaft im Sinn einer menschlichen Medizin zu vermitteln – wie man an den lösungsorientierten Nachfragen der Abgeordneten spürte. Die beiden Experten haben es geschafft, dass es mehr um Lösungen als um Ideologie ging.
Das Ministerium
Das Bundesministerium für Gesundheit war in der Ausschusssitzung am 3. Juni nicht durch Minister Karl Lauterbach vertreten. Das ist inhaltlich, formal und politisch ungewöhnlich. Denn inhaltlich steht Lauterbach seit Jahren mit dem Thema Anti-Homöopathie in der Öffentlichkeit. Und auch formal ist sein „Kneifen“ ungewöhnlich: Denn in der vorhergehenden öffentlichen Sitzung des Petitionsausschusses am 19.2. (es ging um ärztliche Themen) trat der Minister selbst auf. Und politisch ungewöhnlich ist es, weil sein Nichterscheinen von den Abgeordneten, die von ihm Antworten auf seine Gesetzesinitiative erwartet hatten, als sehr unhöflich gewertet wurde.
Lauterbach hatte im Januar ein Anti-Homöopathie-Gesetz veröffentlicht, das er zwischenzeitlich wieder zurückgerufen hat. Er hatte aber angekündigt, dass er persönlich weiterhin das Verbot der Homöopathie anstrebe. Diese Äußerung bildete die rechtliche Grundlage für die Petitionsausschuss-Sitzung am 3. Juni.

Der defensive und schlecht vorbereitet wirkende Auftritt des BMG im Ausschuss war überraschend. Das Ministerium betonte mehrfach im Ausschuss, dass das Ministerium die Homöopathie im Gesetzentwurf nicht mehr streichen wolle, sondern dies, wenn überhaupt, im politischen Prozess durch einen Antrag eines Parlamentariers erfolgen könnte. Lauterbach hatte als Ersatz den Parlamentarischen Staatssekretär Prof. Edgar Franke geschickt. Franke sah aus wirtschaftlicher Sicht ein „bescheidenes Sparpotential“ von 20 Millionen Euro, wenn Homöopathie gestrichen werde. Der BMG-Staatssekretär betonte, dass er persönlich gute Erfahrungen mit der Homöopathie gemacht habe und erwähnte die Anwendung bei seinen Kindern. Franke sagte wörtlich: „Homöopathische Behandlungen haben ohne Zweifel Erfolg.“
Franke wirkte eher wie ein heimlicher Homöopathie-Fan, der jetzt für den Minister den Kopf hinhalten muss, obwohl er anderer Meinung ist als Lauterbach.

Fragen der Abgeordneten

Fragen und Äußerungen kamen von Abgeordneten der Fraktionen. Allein die SPD-Abgeordnete und der Linken-Abgeordnete stellte kritische Fragen zur Homöopathie, andere Abgeordnete (CDU, AfD) zeigten sich positiv zur Homöopathie eingestellt, auch die Grünen. Die FDP wirkte neutral, auf wirtschaftliche Fragen fokussiert. Fragen der Abgeordneten rankten sich vor allem um Wirtschaftlichkeit und Alltagsnutzen und weniger um Studien.
Die SPD und der BMG-Beauftragte versuchten sich im Ausschuss die Bälle zuzuspielen, was in einem Fall auffallend misslang. Franke als BMG-Beauftragter hatte auf eine Frage der SPD-Abgeordneten zur Zulassung keine Antwort und musste die Antwort schriftlich nachreichen, weil die BMG-Fachexpertin dazu nicht anwesend sei.

Der Ausschuss

Der Sinn der Petitions-Ausschuss-Sitzung am 3. Juni von 12.15 bis 13.30 Uhr war, dass der Petent sein Anliegen (Kritik am Anti-Homöopathie-Gesetz GVSG) in einer Erklärung den 30 Bundestagsabgeordneten des Ausschusses vorstellte. Es folgten Fragen der Abgeordneten des Ausschusses mit dem Ziel einer Meinungsbildung an den Petenten und das Ministerium, das das Anti-Homöopathie-Gesetz initiiert hat. Nach der Sitzung tragen die Abgeordneten die Argumente in ihre Fraktionen. Dies wiederum ist wichtig für die Entscheidung aller Abgeordneten über das Anti-Homöopathie-Gesetz, das bis zum Sommer erstmals im Bundestag beraten und voraussichtlich im Herbst abgestimmt werden soll.

Erstes Fazit – eine halbe Stunde nach Ausschuss-Ende

Die Homöopathie und Anthroposophie haben dank der beiden Experten im Petitionsausschuss ein sehr gutes Bild abgegeben. Das BMG mit seinem Beauftragten wirkte sehr defensiv und hat – aus Sicht des Ministeriums – ein schlechtes Bild abgegeben – fast schon wie ein heimlicher „Homöopathie-Fan“. Wenn es also gelingt, dass die Homöopathie als GKV-Leistung gerettet wird, haben die Petition und die beiden Experten Stefan Schmidt-Troschke und Diana Steinmann einen großen Anteil daran. 

(Foto: Screenshot bundestag.de von der Live-Übertragung der Ausschuss-Sitzung)
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Neuer Termin für Bundestags-Anhörung der Homöopathie-Community steht fest: 3. Juni im Petitionsausschuss
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Überraschung: Lauterbach zieht Anti-Homöopathie-Gesetz zurück / BMG äußert sich
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2 Kommentare

    Claudia sagt:   
    08/06/2024 um 14:48 Uhr   
    Im Zusammenhang mit dem Petitionsausschuss und dem Austausch darüber bin ich auf folgendes gestoßen:
    Zitat: „Gestern waren G. und A. im Petitionsausschuss, um sich die öffentliche Anhörung der überaus erfolgreichen Petition für den Erhalt der Homöopathie als Kassenleistung anzuhören.

    Es war einfach nur großartig! Nicht nur die Abgeordneten erkannten, dass 0.03 % Homöopathie-Ausgaben im Gesamtvolumen der Gesundheitsausgaben „homöopathisch“ wenig sind, sondern der Staatssekretär Professor Edgar Franke (SPD) als Vertreter des Gesundheitsministeriums sagte:
    „Dass homöopathische Arzneimittel Erfolg haben, kann ich ohne Zweifel sagen.“ Er spricht aus seiner Erfahrung als Vater: „Es ist wichtig, dass man Menschen auch über die Vorteile der Homöopathie aufklärt. Meine Frau war große Anhängerin der Homöopathie. Homöopathie, gerade bei Kindern, da haben viele Menschen positive Erfahrung. Das kann man auch ausdrücklich sagen, dass viele Leute sich damit auskennen. Ich glaube homöopathische Behandlungen und Arzneimittel können gerade im Bereich Kindermedizin einiges leisten. Aus meiner persönlichen Erfahrung als Vater.“
Er plädierte sogar dafür, die Bevölkerung darüber aufzuklären.
    Herr Dr. Schmidt-Troschke und Frau Prof. Steinemann legten im Namen der 200.000 Unterzeichner der Petition klar die Vorteile der Behandlungen dar und belegten sie mit Studiendaten und -fakten.
    Dieser Erfolg zeigt uns klar: Wenn wir viele sind, und laut sind, dann hört die Politik zu!“ (Zitatende)
    Es wird außerdem dazu aufgerufen, seine eigenen Homöopathie-Erfahrungen in Social-Media kund zu tun unter #mirhatsgeholfen – es würde mich freuen, wenn Sie dies publik machen und viele dem Aufruf folgen. Nur gemeinsam können wir stark sein!
    Beschreibung des Aufrufs (ebenfalls Zitat):
    „Wir starten eine Social Media Kampagne mit dem Hashtag #mirhatsgeholfen. Wir posten Videos von uns, unseren Patienten unseren Großeltern, Eltern, Nachbarn und allen, die positive Homöopathie Erfahrung haben. Auf Facebook, Instagram, Twitter/X und allen anderen Sozialen Medien.
    Anleitung: Kurzes Video mit ein paar Sätzen zu:
    Was hatte ich (Symptome, Krankheit)
    Was habe ich genommen (Mittel, Globuli, etc.)
    Was ist passiert (nach 2 Wochen Gesund, Schmerz nach 5 Minuten besser, etc.)
    Darunter in den Text: #mirhatsgeholfen
    Oder ein Bild mit einem Text dazu und dem Hasthtag: #mirhatsgeholfen „
    Antworten
    Höpker Ute sagt:   
    03/06/2024 um 18:07 Uhr   
    Ich möchte hier zudem darauf hinweisen, dass auch in der Tiermedizin Homöopathie vielfach verwendet wird – es wäre sinnvoll wenn dieser Aspekt Beachtung fände neben der Wirksamkeit und Kostenersparniss beim Menschen.
    Homöopathie wird auch in der Landwirtschaft eingesetzt und zwar auf breitem Feld, sogar von konservativen Bauern, die sicherlich überhaupt keinen ideologischen Hintergrund haben, die Homöopathie als Medizin für Kühe und Kälber einzusetzen – das Argument ist immer wieder ganz simpel: „Es hilft und ist wesentlich kostengünstiger für den Bauern als der Einsatz von Antibiotika (vor allem bei jungen Kälbern und einsetzenden Durchfällen bei Trockenmilch-Fütterung).
    Deshalb finde ich wäre es sinnvoll in Bezug auf Homöopathie z.B. auch Tiermedizin und Landwirtschaftliche Milch- und Fleischproduktion einzubeziehen – denn schließlich ist belegt, dass medikamentöse Behandlungen der Tiere mit z.B. Antibiotika in den Endprodukten nachweisbar sind und den Konsumenten langfristig belasten.
    Sie sind zudem teuer. Warum sollte man kostengünstigere und wirksame homöopathische Behandlung bei Mensch und Tier verbieten, wenn nur positive und eben keine Nebenwirkungen dadurch entstehen. Für mich ist diese Diskussion eines Verbots der Homöopathie nicht nachvollziehbar, sogar unsinnig und in Anbetracht der Erfahrungsberichte und des Kostenaspektes zudem völlig unverständlich!!
    Antworten

Ich freue mich auf Ihren Kommentar, bitte beachten Sie die Kommentarregeln (sachlich, Meinung ohne Beleidigung etc.) und die DSGVO (siehe Menü).
[...]
[*/quote*]


Staatssekretär Professor Edgar Franke (SPD" ist ein Schandfleck für die gesamte SPD:

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der Staatssekretär Professor Edgar Franke (SPD) als Vertreter des Gesundheitsministeriums sagte:
    „Dass homöopathische Arzneimittel Erfolg haben, kann ich ohne Zweifel sagen.“ Er spricht aus seiner Erfahrung als Vater: „Es ist wichtig, dass man Menschen auch über die Vorteile der Homöopathie aufklärt. Meine Frau war große Anhängerin der Homöopathie. Homöopathie, gerade bei Kindern, da haben viele Menschen positive Erfahrung. Das kann man auch ausdrücklich sagen, dass viele Leute sich damit auskennen. Ich glaube homöopathische Behandlungen und Arzneimittel können gerade im Bereich Kindermedizin einiges leisten. Aus meiner persönlichen Erfahrung als Vater.“

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Dellbrock

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In dieser Republik werden im Supermarkt arbeitende Frauen verknackt, weil sie ein altes Brötchen mitgenommen haben, das sowieso weggeworfen werden würde.

Daß hier aber öffentlich mehrere zig Millionen Euro unterschlagen werden für einen Betrug, das wird von den Homöopathen begeistert bejubelt. Und Niemand findet etwas Böses daran.

Ein Millionenbetrug auf Kosten der Allgmeinheit!

Aber nicht nur das. Der gesamte Bundestag macht mit! Macht Gesetze zum Verknacken wegen alter Brötchen und findet die Unterschlagung von zig Millionen Euro lobenswert.

Was für ein verkommener Schweinehaufen!
« Last Edit: June 28, 2024, 10:14:00 PM by Dellbrock »
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