"Dr. med. Anette Franz / Ärztin / 77933 Lahr" ist tot. 2021 tauchte sie auf als Unterzeichnerin bei einem geflegelten Brief von Paul Brandenburg und Pürner und Co. an Karl Lauterbach:
https://www.allaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=12207.msg32081#msg32081https://aerztebrief.de/[*quote*]
aerztebrief.de
MITUNTERZEICHNER WERDEN
Offener Brief an Karl Lauterbach
Dres. Brandenburg, Pürner und Kollegen
vom 30. März 2021
Nachfolgender Brief wurde am 30. März postalisch und per Mail an den Bundestagsabgeordneten Dr. Karl Lauterbach (SPD) versandt. Gern können Sie sich -unabhängig von Ihrem Beruf- nachträglich als Mitunterzeichner anschließen.
Herrn Abgeordneten
Dr. Karl Lauterbach
Deutscher Bundestag Platz der Republik 1
11011 Berlin
Berlin, 29. März 2021
Offener Brief: Trennung der Arzt-Rolle von Ihrer politischen Betätigung
Sehr geehrter Herr Dr. Lauterbach,
als Politiker der Regierungskoalition sind Sie prominenter Unterstützer von deren Corona-Politik. Immer wieder treten Sie mit extremen Meinungsbekundungen im Zusammenhang mit SARS-CoV2-Infektionen auf. Dabei nehmen Sie zumindest billigend in Kauf, in der Bevölkerung den Irrtum auszulösen, Ihre Äußerungen gründeten auf Ihrer ärztlichen Kompetenz oder auf ärztlicher Verpflichtung gegenüber dem Allgemeinwohl. Beispielhaft hierfür ist Ihr Tweet vom 26.3.21 (siehe Anlage):
“Viele 40-80 Jährige werden einen Moment der Unachtsamkeit mit dem Tod oder Invalidität bezahlen. Junge Männer werden von Sportlern zu Lungenkranken mit Potenzproblemen…”
Wir Unterzeichner stellen klar, dass diese Äußerung von Ihnen, wie eine überwältigende Vielzahl zuvor
1. dem medizinischen Kenntnisstand sowie
2. der ärztlichen Berufserfahrung widerspricht und
3. sich in derartig sinnentstellender Überzogenheit als Warnung eines Arztes an ratsuchende Menschen kategorisch verbietet.
Seite 2 von 4
Unbeschadet aller zulässigen Differenzen bei der Kommunikation des Kenntnisstandes gilt für Ärzte: primum non nocere. Es ist unsere grundlegende Berufspflicht, bei jeglichem Handeln gegenüber Patienten zusätzlichen Schaden für diese zu vermeiden.
Bei Ihren oben dargelegten Äußerungen überwiegt jedoch vor jedem Informationsgehalt das Schüren irrationaler und extremer Angst. Damit sind diese Äußerungen geeignet, einer Vielzahl von Menschen psychisch wie mittelbar somatisch schweren gesundheitlichen Schaden zuzufügen.
Wir fordern Sie daher höflich auf, Ihre politische Betätigung künftig für die Öffentlichkeit deutlich erkennbar von Ihrer Berufszulassung als Arzt zu trennen.
Mit freundlichen Grüßen
gez. Brandenburg
Dr. med. Paul Brandenburg
[...]
[*/quote*]
Das war nicht ihre einzige Großtat. Sie landete auch vor Gericht. Mehrfach.
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.verfahren-wegen-falscher-atteste-lahrer-aerztin-anette-franz-droht-berufsverbot.90a87ebd-890b-4074-b647-cb58d28f967c.html[*quote*]
Lahrer Zeitung
Ortenau
Lahr
Lahrer Ärztin Anette Franz droht Berufsverbot
Verfahren wegen falscher Atteste
Lahrer Ärztin Anette Franz droht BerufsverbotFelix Bender 30.09.2022 - 18:05 Uhr
Anette Franz im Dezember 2021 bei ihrem Prozess im Lahrer Amtsgericht: Kommt es zu einer erneuten Anklage? Foto: Bender
Gegen die Lahrer Ärztin und Corona-Maßnahmen-Kritikerin Anette Franz laufen aktuell mehrere Ermittlungsverfahren von Staatsanwaltschaft und Polizei. Sie soll wiederholt falsche Atteste ausgestellt haben – was sie teuer zu stehen kommen könnte.
Lahr - Im Dezember 2021 wurde Anette Franz vom Lahrer Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Richterin Raffaela Sinz sah es damals als erwiesen an, dass die Medizinerin in mindestens sieben Fällen Befreiungen von der geltenden Maskenpflicht ausgestellt hatte – ohne Untersuchung und medizinische Gründe. "Ins Blaue hinein", wie die Richterin feststellte. Franz, wurde während des Prozesses deutlich, hatte Atteste mitunter auf Zuruf verschickt. Ohne vorherige Untersuchung der Patienten, die teils weit entfernt wohnten. Ein Anruf oder eine E-Mail hatten genügt.[*/quote*]
https://www.bo.de/lokales/ortenau/urteil-gegen-lahrer-arztin-anette-franz-bestatigt#[*quote*]
Ortenau
Urteil gegen Lahrer Ärztin Anette Franz bestätigtSimon Allgeier
16. August 2023
Zusatzinhalte nur mit
Die Lahrer Ärztin hatte nach dem Prozess Revision gegen das Urteil eingelegt.
Am Mittwoch hat das Gericht die Lahrer Ärztin Anette Franz verurteilt. Auf sie wartet nun eine Geldstrafe.
Das Landgericht Offenburg hat in einem Berufungsverfahren am Mittwochnachmittag das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Lahr gegen die Lahrer Ärztin Anette Franz bestätigt. Dieses hatte Franz im Dezember 2021 zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Die Anwältin von Franz kündigte nach dem Prozess an, gegen das Urteil Revision einlegen zu wollen.
[*/quote*]
https://www.badische-zeitung.de/landgericht-offenburg-verurteilt-lahrer-aerztin-zu-5500-euro-geldstrafe[*quote*]
Maskenatteste
Landgericht Offenburg verurteilt Lahrer Ärztin zu 5500 Euro Geldstrafe
Sophia Kaiser
Mi, 16. August 2023, 18:51 Uhr
Lahr
Im Berufungsverfahren um falsche Maskenatteste der Lahrer Ärztin Anette Franz ist am Mittwoch am Landgericht Offenburg das ursprüngliche Urteil bestätigt worden. Die Lahrer Ärztin muss 5500 Euro zahlen.
Es war der dritte Verhandlungstag im Berufungsprozess um das Urteil gegen Annette Franz vom Dezember 2021. Wegen der Ausstellung von Maskenattesten ohne medizinische Indikation hatte das Amtsgericht Lahr die Ärztin zu einer Geldstrafe von 6000 Euro verurteilt. Gegen das Urteil hatten sowohl Franz selbst als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Schon vor Beginn der Verhandlung bat Franz ihre Unterstützer, die auch ...
[...]
[*/quote*]
Das ist aber nicht alles. Es kommt ja noch dicker...
[*quote*]
Panorama
Justiz
Nationalsozialismus
Baden-Württemberg:
Rauswurf für Polizeiärztin nach Nazi-VergleichRauswurf für Polizeiärztin nach Nazi-Vergleich »Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz« = Kündigung
Eine Polizeiärztin wurde entlassen, weil sie das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nazis verglich. Dagegen ist sie juristisch vorgegangen – erfolglos.
02.02.2022, 17.22 Uhr
Die ehemalige Polizeiärztin Anette Franz vor Gericht: Keine Revision zugelassen
Eine Polizeiärztin bezeichnete das Infektionsschutzgesetz als »Ermächtigungsgesetz« und wurde deshalb entlassen – zu Recht, wie das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg in Freiburg nun entschieden hat. Die Kündigung ist nach dem Urteil wirksam.
Die Frau habe mit einer Anzeige in einer Zeitung das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gleichgesetzt. Hierdurch habe sie gegen ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des beklagten Landes verstoßen, teilte ein Gerichtssprecher mit.
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Debatte über Infektionsschutzgesetz: Warum eine Ermächtigungsgrundlage kein Ermächtigungsgesetz ist Eine Analyse von Dietmar Hipp, Karlsruhe
Warum eine Ermächtigungsgrundlage kein Ermächtigungsgesetz ist
Insbesondere habe sie gegen die Pflicht verstoßen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen. Das Gericht habe die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen, sagte der Sprecher. Das Land Baden-Württemberg habe die ordentliche Kündigung vor allem mit mangelnder Eignung der Klägerin für die Tätigkeit als Polizeiärztin begründet.
Der Nachrichtenagentur dpa hatte die ehemalige Polizeiärztin, Anette Franz aus Lahr im Ortenaukreis, mitgeteilt, sie stehe wie die deutsche Polizei für die freiheitliche demokratische Grundordnung.
Franz arbeitete seit 2019 in Teilzeit als Polizeiärztin. Als während der Coronapandemie im November 2020 das Infektionsschutzgesetz geändert werden sollte, rief sie in einer Zeitung zu einer Gegendemonstration auf. Dort schrieb sie unter der Überschrift »Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz«, man müsse Widerstand leisten, sonst drohten unter anderem Gefängnis und die »Wegnahme der Kinder«.
Aktenzeichen: 10 Sa 66/21ptz/dpa
[*/quote*]
Soweit das Beweisstück aus dem "Spiegel" (eine dpa-Meldung). Da haben Brandenburg und Pürner also Kollateralschaden angerichtet. Es war klar, daß das kommen mußte. Hier kam es besonders knallig angeknallt.
Dazu gibt es eine Vorgeschichte, freundlich zubereitet von der eigenen Szene.

Das Beweisstück:
https://www.corodok.de/polizeiaerztin-corona-kritik/[*quote*]
Corona Doks
Wenig beachtete Informationen
Veröffentlicht am 4. Februar 2022 von AA
Polizeiärztin wegen Corona-Kritik entlassen»Die Richterin hatte während der Verhandlung mehrfach versucht, Franz zu einem Vergleich zu bewegen, was ihr bis zu neun zusätzliche Monatsgehälter gebracht hätte. Dies habe sie bewusst abgelehnt, so die Medizinerin: "Mir war wichtig, dass sie ihre Entscheidung vollziehen und schriftlich niederlegen muss. Damit niemand später sagen kann: ›Man weiß ja nicht, vielleicht hätte sie für dich entschieden, wenn du dem Geldangebot nicht erlegen wärst.‹ Somit ist jetzt sonnenklar, wer wo steht."«
lahrer-zeitung.de (3.2.)
In einem ausführlichen Artikel über den Prozeß berichtet das Blatt am 2.2.:
»Urteil gegen Corona-Kritikerin
Anette Franz darf nicht mehr als Polizeiärztin arbeiten
… Was war der Knackpunkt der Verhandlung?
Im Wesentlichen ging es um die Zeitungsanzeige. "Infektionsschutzgesetz = Ermächtigungsgesetz" stand als Überschrift über der Annonce. Damit habe Franz den Staat in die Nähe der NS-Diktatur gerückt, so Anwalt Benjamin Weller. Franz verteidigte sich damit, dass im Gesetzestext die Regierung mehrfach wörtlich zu Maßnahmen gegen die Pandemie "ermächtigt" werde, somit habe man es doch mit einem Ermächtigungsgesetz zu tun. Die Nazi-Zeit habe sie nicht im Sinn gehabt.
Doch die Vorsitzende Richterin Birgit Zimmermann nahm ihr das nicht ab – jeder Mensch mit normaler Schulbildung müsse bei dem Begriff an die NS-Diktatur denken, betonte sie. Prozessbeobachter ahnten an der Stelle, dass das Verfahren für Franz nicht gut ausgehen würde.
Welche Rolle spielten die Kundgebungen in Lahr?
Eine Vertreterin des Präsidiums Technik, Logistik, Service, dem Arbeitgeber von Franz als Polizeiärztin, kam auf die Demonstrationen auf dem Museumsplatz zu sprechen. Dabei habe es "teilweise Ausschreitungen" gegeben, woraufhin Polizisten intern die Sorge geäußert hätten, bei diesen Kundgebungen verletzt und danach von der Demo-Organisatorin Franz behandelt zu werden. Auch deshalb sei sie als Polizeiärztin nicht mehr tragbar.
Gegen diesen Vorwurf wehrte sich Franz.
Sie habe bisher insgesamt 84 Samstags-Kundgebungen in Lahr organisiert, die alle friedlich verlaufen seien. Mit der Stadtverwaltung und der Polizei in Lahr gebe es keine Probleme. Die Beamten würden sich gern von ihr behandeln lassen, einer habe danach sogar die Sprechstunde ihrer Praxis für Osteopathie in Lahr aufgesucht.
Der Vorwurf, dass ihr Verhältnis zu den von ihr behandelten Polizisten "zerrüttet" sei, ließ sich in dem Verfahren somit letztlich nicht belegen. Tatsächlich hat es bei den von Franz in Lahr organisierten Demos auch keine Ausschreitungen gegeben.
Wurden weitere Vorwürfe gegen Franz laut?
In dem Verfahren gab es noch ein Hin und Her, da Franz sich bei einem Personalgespräch mit Polizeipräsident Thomas Berger im Dezember 2020 gegen Corona-Impfungen ausgesprochen haben soll. Allerdings widersprach die Lahrerin auch hier. Sie würde durchaus Polizisten gegen Corona impfen, sofern sichergestellt sei, dass die Beamten über die möglichen Risiken aufgeklärt seien und freiwillig mitmachen würden…
Kommentar von Herbert Schabel: Bis zum Äußersten
Wer bei Daimler arbeitet und in einer Zeitungsanzeige kundtut, dass sein Arbeitgeber schlechte Autos baut, braucht sich nicht zu wundern, wenn er seinen Job bald los ist. Entsprechend hat sich Anette Franz mit ihrer Kritik an der Corona-Regierungspolitik weit aus dem Fenster gelehnt – zu weit, wie das Landesarbeitsgericht jetzt entschieden hat. Ihre Kündigung sei deshalb rechtens gewesen. Mit der Erwähnung des Ermächtigungsgesetzes in ihrer öffentlichen Kritik ist Franz tatsächlich verbal bis zum Äußersten gegangen – so wie sie nun auch vor Gericht nicht zurückgesteckt hat. Denn wenn sie den Vergleichsvorschlag (Kündigung zum 31. Dezember 2021) akzeptiert hätte, wäre sie jetzt um neun Monatsgehälter als Polizeiärztin reicher. Dass sie dieses Angebot ausschlug, obwohl doch eigentlich klar war, dass sie das Verfahren verlieren würde, hat die Prozessbeobachter erstaunt.
Aber Franz gibt offenbar nicht nach. Dieser Haltung kann man durchaus Respekt zollen, ohne ihre Position deshalb zu teilen. Immerhin ist es ihr in dem Verfahren aber gelungen, den Vorwurf zu entkräften, keine vertrauenswürdige Ärztin zu sein. Überhaupt haben die Vertreter des Landes einiges aufgefahren und beim Vorwurf, bei den von Franz organisierten Demonstrationen in Lahr sei es zu Ausschreitungen gekommen, schlicht die Unwahrheit verbreitet. Wer anderen vorwirft, sich verbal zu vergreifen, sollte auch selbst aufpassen, was er sagt.«
lahrer-zeitung.de (2.2.)
Zum 50. Jahrestag der Berufsverbote
Siehe zu diesem Thema berufsverbote.de und de.wikipedia.org. Interessant auch Wie war das noch… mit der Jagd auf "Aids-Infizierte"? und DIVI-Präsident gibt den Goebbels.
KategorienAllgemein
63 Antworten auf „Polizeiärztin wegen Corona-Kritik entlassen“
[diesen Müll kann man im Original lesen!]
[...]
[*/quote*]
"Sie habe bisher insgesamt 84 Samstags-Kundgebungen in Lahr organisiert" Hoppla, das ist eine Menge. Das ist mehr als 1 1/2 Jahre, es sei denn sie hat mehrere Demos an einem Tag gemacht. Die Zeitungen schreiben von 3 Jahren. Also mit Unterbrechungen, aber mit Ausdauer.
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.nach-kritik-an-corona-politik-kuendigung-von-polizeiaerztin-ist-rechtens.9a7cab5c-6107-4dee-af19-fc96a8bf533f.html[*quote*]
Stuttgarter Zeitung
Baden-Württemberg
Kündigung von Polizeiärztin ist rechtensNach Kritik an Corona-Politik Kündigung von Polizeiärztin ist rechtens
02.02.2022 - 14:44 Uhr
Die Klägerin Anette Franz ist seit 2019 Polizeiärztin in Lahr – sie wurde vom Land Baden-Württemberg aufgrund ihrer öffentlichen Kritik an der Corona-Politik gekündigt. Foto: dpa/Philipp von Ditfurth
Ein Gericht in Baden-Württemberg hat die Kündigung einer Polizeiärztin für rechtens erklärt. Die Frau hatte das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten verglichen.
red/dpa
Freiburg - Die Kündigung einer Polizeiärztin wegen öffentlicher Kritik an der Corona-Politik ist nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg in Freiburg wirksam. Die Frau habe mit einer Anzeige in einer Zeitung das Infektionsschutzgesetz mit dem Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten gleichgesetzt. Hierdurch habe sie gegen ihre Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des beklagten Landes verstoßen, teilte ein Gerichtssprecher am Mittwoch mit.
Insbesondere habe sie gegen die Pflicht verstoßen, sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen (Az.: 10 Sa 66/21). Das Gericht habe die Revision zum Bundesarbeitsgericht nicht zugelassen, sagte der Sprecher. Das Land Baden-Württemberg habe die ordentliche Kündigung vor allem mit mangelnder Eignung der Klägerin für die Tätigkeit als Polizeiärztin begründet.
Der Deutschen Presse-Agentur hatte Anette Franz aus Lahr (Ortenaukreis) mitgeteilt, sie stehe wie die deutsche Polizei für die freiheitliche demokratische Grundordnung.
[*/quote*]
https://www.badische-zeitung.de/lahrer-aerztin-droht-haftstrafe-fuer-weiterhin-falsche-maskenatteste[*quote*]
Anklage beim Amtsgericht
Lahrer Ärztin droht Haftstrafe für weiterhin falsche Maskenatteste
Mark Alexander
Mo, 15. Mai 2023, 21:00 Uhr
Lahr
BZ-Abo Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen die Lahrer Ärztin Anette Franz erhoben. Sie soll weiterhin Fake-Atteste ausgestellt haben. Gefordert werden eine Haftstrafe und ein vorläufiges Berufsverbot.
https://ais.badische-zeitung.de/piece/0f/99/fb/1a/261749530-w-980.jpgEines der Masken-Atteste | Foto: Christian Kramberg
[...]
[*/quote*]
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.masken-prozess-anette-franz-zieht-vors-landgericht.960aa95c-fa2a-4ab2-a179-8a2f65eaca64.htmlhttps://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.masken-prozess-landgericht-bestaetigt-urteil-gegen-die-lahrer-aerztin-anette-franz.b72cd628-a736-4ec2-8b56-8a90b3940916.htmlIn ihrem Lebenslauf gibt Anette Franz an:
https://www.anettefranz.de/html/start.html[*quote*]
1993 – 1999 Vollzeitstudium der Osteopathie an
der Schweizer Hochschule für Osteopathie in
Belmont s/ Lausanne in der Schweiz (Ecole Suisse d'Osteopathie)
[...]
[*/quote*]
Wenn sie 1993 mit 20 Jahren das "Studium" angefangen hat, war sie jetzt 51. Das ist sehr jung zum Sterben. Zu jung!
Aber ist nicht mit 51 gestorben, sondern mit 57.
https://www.schwarzwaelder-bote.de/inhalt.bekannte-corona-leugnerin-die-lahrer-aerztin-anette-franz-ist-gestorben.a250e345-0e51-4247-8c01-b716fbce37b9.html[*quote*]
Lahrer Zeitung
Ortenau
Lahr
Die Lahrer Ärztin Anette Franz ist gestorben
Bekannte Corona-Maßnahmen-Kritikerin Die Lahrer Ärztin Anette Franz ist gestorben
Jonas Köhler 28.06.2024 - 17:56 Uhr
Anette Franz ist im Alter von 57 Jahren gestorben. Foto: von Ditfurt/dpa
Die Lahrer Ärztin für Osteopathie ist einer schweren Krankheit erlegen. Bekanntheit in der Stadt erlangte sie durch ihre ablehnende Haltung zur Corona-Politik und ihre samstäglichen Kundgebungen.
Anette Franz trat erstmals nach Ausbruch der Corona-Pandemie öffentlich in Erscheinung. Auf einer ganzseitigen Anzeige in der Lahrer Presse kritisierte sie die politischen Entscheidungen zur Pandemie und die daraus resultierenden Einschränkungen.
[*/quote*]
Was hat sie vor 1993 gemacht? 57 ist aber auch kein besonderes Alter...
Einer schweren Krankheit erlegen? Doch nicht etwa an Covid-19 oder einer Folgeerkrankung? Wenn man keine Maske trägt, ist das eine ganz normale Folge. Wer keine Maske trägt, hat ein größeres Risiko, die Radieschen von unten zu besichtigen. Ärzte wissen das. Nicht alle, aber ein paar schon.
Wenn die Rädelsführer ins Gras beissen, darüber berichten die Medien. Aber nicht über den Hintergrund. Was überall verschwiegen wird: was den Kindern geschieht, die als Folge der Infoktrinationslügen in den Kompost wandern.
Die dubiose Rolle von Paul Brandenburg bei der Radikalisierung und Enthirnung von Mitgliedern der deutschen Ärzteschaft hat also ein weiteres Opfer gefordert. Wieviele noch? Nachdem die neuen SarsCoV2-Mutationen erheblich mehr Schäden verursachen, gerade auch bei Kindern, wird die Situation in nicht allzuferner Zukunft überkritisch...
In Schweden ist man natürlich schon viel weiter:
https://www.welt.de/wissenschaft/plus252252546/Intensivmedizin-In-Schweden-ist-es-voellig-akzeptiert-wenn-Menschen-ueber-80-nicht-mehr-beatmet-werden.html[*quote*]
Intensivmedizin
"In Schweden ist es völlig akzeptiert, wenn Menschen über 80 nicht mehr beatmet werden"Stand: 11:10 Uhr | Lesedauer: 7 Minuten
Von Gerlinde Felix
[...Paywallgerümpel...]
[*/quote*]
Wo setzt der Staat genannte Mörderapparat die Grenze, ab der so ganz en passant die überzähligen Kostenverursacher diskret beseitigt werden können? Besonders zurückhalten muß man sich als Staatslenker heute nicht mehr, heute, wo ein kostenloses Virus als freiberuflicher Auftragskiller ungeniert zuschlagen darf und man es sich als Staatslenker sogar erlauben kann, die Schutzmaßnahmen gegen dieses Virus zu verbieten. Eine reife Leistung, sogar ohne Religion oder Beten oder sonstiges Opium oder Valium.
Generation hirntot wartet auf ihr Ableben.