Wie
die Universität Leipzig in einer Pressemitteilung vom
14.11.03 berichtete, haben drei Angehörige der
Universität, Apothekerin F. Schmidt, Prof. W. Süß und
Prof. K. Nieber einen mit 10.000 Euro dotierten Preis der
Internationalen Gesellschaft für Homotoxikologie und der
Internationalen Gesellschaft für Biologische Medizin
erhalten. Die ausgezeichnete Arbeit trägt den Titel
"In-vitro Testung von homöopathischen
Verdünnungen" und ist in der Zeitschrift
"Biologische Medizin" im Februar 2004
erschienen. Ein Bericht darüber findet sich auch im
Journal der Universität Leipzig (Heft7/2003, Seite 32).
Die Autoren behaupten in der zitierten Veröffentlichung,
es sei ihnen gelungen, den Nachweis zu erbringen, dass
Lösungen von Belladonna, einem Extrakt aus der
Tollkirsche, auch dann noch physiologisch wirksam seien,
wenn sie so weit verdünnt würden, dass mit Sicherheit
keine Moleküle der Ausgangsubstanz mehr in der Lösung
vorhanden sein können. Dieser Effekt könne nur dann
beobachtet werden, wenn die Verdünnung nach
homöopathischer Vorschrift durch Schütteln vorgenommen
würde. Lösungen, die beim Verdünnen nur gerührt
würden, seien wirkungslos.
Wären diese sensationellen "Ergebnisse" der
Autoren richtig, dann hätte das weitreichende
Konsequenzen. Unser naturwissenschaftliches Weltbild
wäre in wesentlichen Teilen falsch. Auch die
Auswirkungen für die Medizin wären gravierend. Bei
vielen Krankheiten wäre es nicht mehr nötig, Patienten
mit teuren Arzneimitteln zu versorgen. Die Arzneimittel
selbst müssten nicht mehr in den Medikamenten vorhanden
sein, es genügte, wenn ein "Abbild" des
Wirkstoffes in Wasser vorhanden wäre.
Nach dem Studium dieser Arbeit sind wir zu dem Schluss
gekommen, dass es sich um eine Falschmitteilung handelt.
Wir erheben folgende Einwände:
Die
homöopathischen Lösungen, die sie angeblich
untersucht haben, lassen sich aus prinzipiellen
Gründen gar nicht herstellen.
Die
veröffentlichten Forschungsergebnisse beruhen
nicht auf objektiven Messergebnissen, sondern auf
psychologisch und methodisch bedingten
Messfehlern.
Die
Versuchsdaten wurden durch Selektion an das
erwartete Ergebnis angepasst.
In dem anschließenden
Kommentar haben wir unsere Anschuldigung ausführlich
begründet. Wir sind zu der Auffassung gelangt, dass die
genannte Veröffentlichung der Autoren den Vorwurf
wissenschaftlichen Fehlverhaltens rechtfertigt.
Pressemitteilung der
Universität Leipzig vom 14.11.03
http://www.uni-leipzig.de/presse2003/homoeopathie.html
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