http://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ASP.html[*quote*]
BMEL
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Afrikanische Schweinepest: BMEL bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft informiert über Vorsichtsmaßnahmen, um die Verschleppung der Tierseuche zu verhindernDie Afrikanische Schweinepest (ASP) tritt seit 2014 in den baltischen Staaten und in Polen auf. In den an die baltischen Staaten und Polen angrenzenden Ländern Ukraine, Weißrussland und Russland kommt die Seuche seit Längerem gehäuft vor und verbreitet sich von dort. Seit dem 21. Juni 2017 wurde ASP bei Wildschweinen erstmals auch in der Tschechischen Republik festgestellt. Am 31. Juli 2017 wurde ASP bei Hausschweinen erstmals auch in Rumänien festgestellt.Per Klick zu den Fragen und Antworten Afrikanische Schweinepest
Es besteht stets die Gefahr, dass die Seuche aufgrund des hohen Infektionsdruckes in weitere Länder der EU verschleppt wird.
Eine Einschleppung der ASP nach Deutschland würde neben den Auswirkungen für die Tiere auch schwere wirtschaftliche Folgen mit sich bringen. Kritisch wäre eine Einschleppung in die Wildschweinepopulation, da hier die Möglichkeiten einer Seuchenbekämpfung begrenzt sind.
Keine Gefahr für den Menschen
Bei der Afrikanischen Schweinepest handelt es sich um eine schwere Virusinfektion, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft und für diese tödlich ist. Für den Menschen stellt sie keine Gefahr dar. In Deutschland ist ASP bisher noch nie aufgetreten.
Das Hauptverbreitungsgebiet der ASP sind afrikanische Länder südlich der Sahara. Vermutlich wurde die ASP aus Afrika nach Georgien eingeschleppt. Im Juni 2007 wurden die ersten ASP-Ausbrüche aus Georgien gemeldet. Als Ursache wird die illegale Entsorgung von Speiseabfällen vermutet, die den ASP-Erreger enthielten.
In der nachfolgenden Zeit breitete sich die ASP in Georgien aus und wurde in die Nachbarländer Armenien, Aserbaidschan und die Russische Föderation eingeschleppt. In der Russischen Föderation treten seither kontinuierlich Fälle bei Haus- und Wildschweinen auf. Seit 2012 bis heute hat sich die ASP in der Ukraine (Haus- und Wildschweine), nach Weißrussland (Hausschweine in Kleinsthaltungen, Lage bei Wildschweinen unbekannt) und in die EU-Mitgliedstaaten Polen, Litauen, Lettland und Estland (Haus- und Wildschweine) sowie Tschechische Republik (Wildschweine) und Rumänien (Hausschweine) ausgebreitet. Ein Eintrag des ASP-Virus nach Sardinien im Jahre 1978 hat bis heute dort zu immer wiederkehrenden häufigen Ausbrüchen bei Haus- und Wildschweinen geführt.
Die folgende Karte stellt die Orte in Estland, Lettland, Litauen, Polen, der Tschechischen Republik und in Rumänien sowie in der Ukraine dar, an denen Afrikanische Schweinepest in Hausschweine-Betrieben oder bei Wildschweinen festgestellt wurde: Zur Karte beim Friedrich-Loeffler-Institut
Warnhinweise Afrikanische Schweinepest Warnplakat zur Afrikanischen Schweinepest, Quelle: BMEL
Für Behörden und Wirtschaftsbeteiligte hat das BMEL einen Handzettel zum Ausdrucken erstellt:
Handzettel des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft mit Informationen zur Afrikanischen Schweinepest in sechs Sprachen (Druckversion). (PDF, 573 KB, nicht barrierefrei)
Lebensmittel als Infektionsquelle
Das Virus wird direkt über Tierkontakte oder indirekt, zum Beispiel über Fleisch oder Wurst von infizierten Tieren übertragen. Unter ungünstigen Bedingungen können unachtsam entsorgten Reste von virushaltigem Reiseproviant ausreichen, um die Seuche einzuschleppen. Solche Essensreste sollten daher vermieden oder aber ordnungsgemäß entsorgt (das heißt: für Wildschweine nicht zugänglich) werden.
Für Haus- und auch für Wildschweine besteht seit Jahrzehnten ein Verbot der Verfütterung von Küchen- und Speiseabfällen. Da das Virus außerordentlich lange ansteckungsfähig bleibt, kann es auch durch Gegenstände wie z. B. Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung, oder Transportfahrzeuge weiter verbreitet werden. Deshalb sollten Reisende, auch Jagdreisende, und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten.
Eine funktionierende Früherkennung von möglichen Einschleppungen nach Deutschland stellt hohe Anforderungen an Schweinehalter, Tierärzte und Jäger, um der Tierseuche im Fall des Falles möglichst wenig Zeit für die Weiterverbreitung zu geben.
Informationen des BMEL
Fragen und Antworten zur Afrikanischen Schweinepest (ASP)
Weitere Informationen
Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) zur Afrikanischen Schweinepest
Forschungsbericht des FLI zur Afrikanischen Schweinepest aus dem "ForschungsReport 2/2013"
Informationen zur Einfuhr tierischer Produkte in die EU
Fleisch oder Milchprodukte im Gepäck? Helfen Sie mit, Tierseuchen zu vermeiden!
Rechtsgrundlagen
Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest
Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)
Stand:
28.07.17
Empfehlungen für Hygienemaßnahmen bei der Haltung von Wiederkäuern
Fressende Bullen im Stall
Die Empfehlungen des Bundeslandwirtschaftsministeriums dienen zur Überprüfung der bestehenden betrieblichen Hygienemaßnahmen und sollen Tierhalter wie auch andere Personengruppen, die mit den Tieren Kontakt haben (z. B. Viehhändler, Transporteure) auf notwendige Hygienemaßnahmen aufmerksam machen.
mehr: Empfehlungen für Hygienemaßnahmen bei der Haltung von Wiederkäuern …
Fleisch oder Milchprodukte im Gepäck? Helfen Sie mit, Tierseuchen zu vermeiden!
Um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellter Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) untersagt.mehr: Fleisch oder Milchprodukte im Gepäck? Helfen Sie mit, Tierseuchen zu vermeiden! …
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© Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
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Angesichts der riesigen Mengen Fleisch, das über Polen nach Deutschland importiert wird, ist diese Forderung schlichtweg idiotisch:
"Um ein Einschleppen von Tierseuchen in die Europäische Union zu vermeiden, ist das Mitbringen von Fleisch und Milch sowie daraus hergestellter Erzeugnisse aus Nicht-EU-Ländern (Drittländern) untersagt."Fleischtransporte über Ländergrenzen gehören verboten. Dann hätten wir übrigens auch keine mit Fipronil vergifteten Eier in Deutschland.
Das Verbot von Fleischtransporten über Ländergrenzen hätte darüber hinaus einen enormen Vorteil: die einheimischen Bauern würden unterstützt. Ebenso würden ausländische Bauern unterstützt, denen durch die deutsche Agrarindustrie ihr Markt zerstört wurde.
Ein Beispiel sind afrikanische (ja, afrikanische!) Kleinbauern, die Hühner gezüchtet haben. Deutsche Agrargrößen haben mit ihren Billigimporten von tiefgefrorenem Hühnerfleisch den Markt vernichtet. Jahrhundertealte afrikanische Landwirtschaft wurde dadurch ausgelöscht.
Deutsche Agrarindustrie vernichtet die Arbeitsplätze und damit das Leben der kleinen Leute in Afrika.
Obendrein vergiftet die deutsche Agrarindustrie das Grundwasser durch hohe Nitratmengen, die mit der Gülle auf die Äcker gebracht werden und damit ins Grundwasser kommen. Die deutsche Agrarindustrie ist ein Brunnenvergifter, im wahrsten Sinne des Wortes.
Anstatt die Einhaltung der Grenzwerte durchzusetzen, setzt die korrupte Politmafia ihren breiten Arsch durch und erhöht die Grenzwerte. Das tut sie schon seit über 40 Jahren!
Bevor sich Jemand wegen des Wortes "Arsch" echauffiert: Dieses Wort zitiere ich aus der Amtssprache eben jener deutschen Politik!
Wie man hier
"Die USA sind im Arsch / Adel vernichtet!"
http://ariplex.com/folia/archives/1594.htmnachlesen kann, ist das Wort "Arsch" ein zentrales Element der Amtssprache unserer heutigen Minister und Bundestagsmitglieder.