Allaxys Communications --- Transponder V --- Allaxys Forum 1

Pages: [1]

Author Topic: URL wegen Spionage gelöscht!  (Read 3643 times)

Omegafant

  • Boltbender
  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 846
URL wegen Spionage gelöscht!
« on: February 14, 2014, 06:25:37 AM »

Verrückt: beschweren sich wie die Blöden über Fressalien, aber spionieren in ihren URLs.

[*quote*]
"foodwatch-Pressemitteilung" <presse[ett]foodwatch.de>
14.2.2014
Pressemitteilung

Potenzielle Gesundheitsrisiken: EU schreibt Warnhinweis für Unilevers Becel pro.activ vor - foodwatch fordert Verkaufsstopp für cholesterinsenkende Margarine


Berlin, 14. Februar 2014. Die Europäische Union verpflichtet Unilever zu einem neuen Warnhinweis auf der cholesterinsenkenden Margarine Becel pro.activ. Von morgen an (15. Februar) schreibt die Verordnung 718/2013 Herstellern vor, Menschen ohne Cholesterinprobleme ausdrücklich vor dem Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen abzuraten. Damit trägt die EU den Hinweisen auf mögliche Gesundheitsrisiken Rechnung. Die Verbraucherorganisation foodwatch kritisierte, dass die EU nur einen unauffälligen, kleingedruckten Hinweis vorgebe, aber den freien Verkauf potenziell riskanter Lebensmittel weiterhin zulasse.

Da Produkte wie Becel pro.activ neben herkömmlicher Margarine im Supermarktregal liegen, werden sie auch von zahlreichen Verbrauchern konsumiert, die ihren Cholesterinspiegel noch nicht einmal kennen und damit Selbstmedikation ohne ärztlichen Befund betreiben. Dabei ist Becel pro.activ mit Pflanzensterinen ein hochkonzentrierter und umstrittener Wirkstoff zugesetzt. Sogar Kinder doktern damit ohne Not unkontrolliert an ihren Blutwerten herum. Die EU-Verordnung verpflichtet Unilever nun zu dem Warnhinweis, dass Becel pro.activ "nicht für Personen bestimmt ist, die ihren Cholesterinspiegel im Blut nicht zu kontrollieren brauchen".
 
"Unilever kann die Sicherheit von Becel pro.activ nicht belegen. Die dafür dringend erforderlichen, aber teuren Langzeitstudien hat der Konzern bis heute nicht durchgeführt", erklärte Oliver Huizinga, Experte für Lebensmittelkennzeichnung bei foodwatch. "Wenn ein Lebensmittel nicht zweifelsfrei sicher ist, darf nicht nur in einer Fußnote vor dem Verzehr gewarnt werden - es muss vom Markt genommen werden." foodwatch fordert, Produkte mit medizinischer Wirkung und möglichen Risiken wie Medikamente zu behandeln und eine klinische Erprobung vorzuschreiben. Quasi-Medikamente sollen nicht einfach frei verkäuflich im Supermarkt angeboten werden dürfen.

Pflanzensterine, wie sie Unilever der Margarine Becel pro.activ zusetzt, können erwiesenermaßen den Cholesterinspiegel senken. Studien haben jedoch den Verdacht genährt, dass sie selbst Ablagerungen in den Gefäßen und dadurch Herzkrankheiten verursachen könnten. Auch das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt daher, dass der Verzehr durch gesunde Menschen ohne Cholesterinproblem "ausdrücklich vermieden" werden sollte. Auch der gesundheitliche Nutzen ist nicht belegt, denn nicht zwangsläufig führt eine Veränderung der Blutwerte (niedrigerer Cholesterinspiegel) auch zu weniger Herzkrankheiten.

Dem Unilever-Konzern wirft die Verbraucherorganisation vor, Zweifel am gesundheitlichen Nutzen sowie Hinweise auf mögliche Risiken zu verschleiern. Unter Berufung auf einen Wissenschaftler hatte das Unternehmen 2011 behauptet: "Aus wissenschaftlicher Sicht gibt es keinen Hinweis darauf, dass der Verzehr von mit Pflanzensterine angereicherten Produkten mit Nebenwirkungen in Verbindung zu bringen ist." Gegen die Verbreitung dieser Aussage geht foodwatch gerichtlich vor, da sie nach Auffassung der Verbraucherorganisation nicht nur grob irreführend ist, sondern auch eine justiziable unwahre Tatsachenbehauptung darstellt. In erster Instanz wies das Landgericht Hamburg die Klage ab, ohne jedoch den Wahrheitsgehalt der Aussage zu bewerten - die Richter werteten sie als bloße Meinungsäußerung, die unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verbreitet werden dürfe. foodwatch hat gegen diese Entscheidung Berufung beim Hanseatischen Oberlandesgericht eingelegt. Mit einem Verhandlungstermin wird noch in der ersten Jahreshälfte 2014 gerechnet.

LINK:
- E-Mail-Aktion für einen Verkaufsstopp von Becel pro.activ:
[URL wegen Spionage gelöscht!]

REDAKTIONELLE HINWEISE:
- Quelle EU-Verordnung 718/2013:
[URL wegen Spionage gelöscht!]
- Quelle BfR-Zitat: [URL wegen Spionage gelöscht!]
- Mehr Informationen zum letzten Stand der foodwatch-Klage gegen Unilever:
[URL wegen Spionage gelöscht!] und
[URL wegen Spionage gelöscht!]

PRESSEKONTAKT:
foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 – 2 90
[*/quote*]

Wie soll man diese Leute ernst nehmen dürfen!?
« Last Edit: September 01, 2015, 09:47:42 AM by Omegafant »
Logged
Steine kann man nicht essen!

Omegafant

  • Boltbender
  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 846
Die Existenzberechtigung der deutschen Justiz steht zur Disposition
« Reply #1 on: August 30, 2015, 10:36:33 AM »

[*quote*]
Hanseatisches Oberlandesgericht verkündet Urteil im Prozess um cholesterinsenkende Margarine Becel pro.activ
Datum: 2015 08 30
Von: foodwatch-Pressemitteilung <presse@foodwatch.de>
An: Alfons Erpel
Pressemitteilung - Terminhinweis

HANSEATISCHES OBERLANDESGERICHT VERKÜNDET URTEIL IM PROZESS UM
CHOLESTERINSENKENDE MARGARINE BECEL PRO.ACTIV


- Termin: Dienstag, 1. September 2015, 10 Uhr im Hanseatischen Oberlandesgericht,
Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg (Sitzungssaal 210, 1. Stock)

Berlin/Hamburg, 30. August 2015. Vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg wird am kommenden Dienstag (1. September 2015, 10 Uhr) ein Urteil im Prozess um die umstrittene cholesterinsenkende Margarine Becel pro.activ erwartet. Die Verbraucherorganisation foodwatch hatte Hersteller Unilever vorgeworfen, Hinweise auf mögliche Nebenwirkungen zu verschleiern und Risiken für Verbraucher in Kauf zu nehmen. Vor der Pressekammer geht es in zweiter Instanz um die Frage, ob der Nahrungsmittelkonzern Aussagen zur Sicherheit des Produkts weiter verbreiten darf (Az 7 U 7/13).

Unter Verwendung von Zitaten eines Wissenschaftlers hatte Unilever im Jahr 2011 in einer Pressemitteilung behauptet, dass es bei Becel pro.activ "aus wissenschaftlicher Sicht ... keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen gebe. "Das ist nachweislich falsch", erklärte foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga. "Eine ganze Reihe wissenschaftlicher Studien hat Hinweise darauf geliefert, dass die der Margarine in hoher Konzentration zugesetzten Pflanzensterine das verursachen könnten, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten. Unilever kann die Sicherheit seines Produktes nicht belegen." Ziel der Klage ist es, dem Konzern die weitere Verbreitung seiner Aussage untersagen zu lassen.

In der mündlichen Verhandlung am 28. Juli tendierte das Oberlandesgericht jedoch dazu, das Unilever-Zitat - wie bereits die Vorinstanz - als bloße "Meinungsäußerung" einzustufen. Darauf zielte auch die Verteidigung von Unilever ab, eine solche "Meinung" dürfte der Hersteller schließlich weiterhin verbreiten, egal ob sie wahr oder unwahr ist. foodwatch sieht in dem Zitat dagegen eine "Tatsachenbehauptung". Diese wäre nur dann zulässig, wenn Unilever einen Beleg für ihre Richtigkeit vorlegen könnte. Der Vorsitzende Richter am Hanseatischen Oberlandesgericht sagte, dass die Aussage "in einer Werbeanzeige schon eine gefährliche Sache" wäre - in einer Pressemitteilung jedoch eine zulässige Meinungsäußerung sein könnte. Die aus Verbrauchersicht entscheidende Frage, nämlich wie sicher bzw. riskant Becel pro.activ tatsächlich ist, spielte bei der Verhandlung keine Rolle.

In erster Instanz hatte das Landgericht Hamburg die foodwatch-Klage am 14. Dezember 2012 abgewiesen - ebenfalls ohne die Unilever-Aussage auf ihren Wahrheitsgehalt oder das Produkt auf seine Sicherheit hin zu überprüfen (Az 324 O 64/12).

"Unilever stellt ein Quasi-Medikament mit unbekanntem Nutzen und möglichen Risiken für jedermann zugänglich ins Kühlregal, nimmt sich einen Wissenschaftler, der mit seiner Autorität alle vorhandenen Hinweise auf Nebenwirkungen einfach leugnet, und entzieht sich einer Faktenprüfung, weil die Aussage über die Sicherheit des Produkts nur eine 'Meinung' sein soll - damit darf der Konzern nicht durchkommen", erklärte foodwatch-Klageführer Oliver Huizinga. "Wenn dieses Modell Schule macht und sich Verbraucher nicht einmal darauf verlassen können, dass die Aussagen von Wissenschaftlern über mögliche Risiken eines Lebensmittels wahr sein müssen, haben wir ein ernsthaftes Problem."

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bereits 2008 in einer Stellungnahme festgehalten, dass der Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen von gesunden Menschen ohne Cholesterinproblem "ausdrücklich vermieden werden sollte" und diese Empfehlung mit möglichen Gesundheitsrisiken begründet. Die französische Lebensmittelsicherheitsbehörde ANSES wies zudem erst 2014 auf den fehlenden Beleg für einen gesundheitlichen Nutzen hin. Es gebe keinen Beweis, dass Lebensmittel mit zugesetzten Pflanzensterinen Herzkrankheiten vorbeugen.

foodwatch forderte Unilever auf, die Becel pro.activ-Margarine nicht länger frei für jedermann im Supermarkt anzubieten, sondern das Produkt wie ein Medikament zu behandeln und es im Falle einer arzneimittelrechtlichen Zulassung auf Rezept in der Apotheke zu verkaufen. Dies würde sicherstellen, dass gesunde Menschen ohne erhöhten Cholesterinspiegel nicht länger mithilfe eines Brotaufstrichs ohne Not an ihren Blutwerten herumdoktern und dass Nutzen, Risiken und Nebenwirkungen des Produkts vor einer Zulassung umfassender untersucht werden müssten.


LINK:
Informationen und E-Mail-Aktion zu Becel pro.activ:
[SPIONAGE-URL GELÖSCHT!!!!]

REDAKTIONELLE HINWEISE:
- Termin: Urteilsverkündung am Dienstag, 1. September 2015, 10 Uhr im
Hanseatischen Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg
(Sitzungssaal 210, 1. Stock)
- Übersicht über die wissenschaftlichen Hinweise zu Nebenwirkungen von
[SPIONAGE-URLs GELÖSCHT!!!!]

PRESSEKONTAKT:
foodwatch e.V.
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0) 1 74 / 3 75 16 89
(auch am Dienstag vor Ort in Hamburg)
[*/quote*]


Wenn ein Hersteller ein Produkt mit medizinischen Tatsachenbehauptungen bewerben darf, diese aber unwahr sind, und diese de fakto Lügen vom Gericht als "Meinungsäußerung" erlaubt werden, ist es höchste Zeit, dieses Gericht außer Kraft zu setzen.

Es geht nicht mehr um die Fettschmiere "becel". Der Fall ist längst geklärt. Es geht nur noch um die Integrität und die Existenzberechtigung der deutschen Justiz.
Logged
Steine kann man nicht essen!

Omegafant

  • Boltbender
  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 846

[*quote*]
Urteil: Unilever darf Hinweise auf Risiken von Becel pro.activ weiterhin leugnen - foodwatch stellt Antrag auf Entzug der Lebensmittelzulassung für cholesterinsenkende Margarine
1.9.2015
foodwatch-Pressemitteilung <presse@foodwatch.de>

Pressemitteilung

URTEIL: UNILEVER DARF HINWEISE AUF RISIKEN VON BECEL PRO.ACTIV WEITERHIN LEUGNEN -
FOODWATCH STELLT ANTRAG AUF ENTZUG DER LEBENSMITTELZULASSUNG FÜR CHOLESTERINSENKENDE MARGARINE


Hamburg, 1. September 2015. Nach einem Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts darf der Nahrungsmittelkonzern Unilever wissenschaftliche Hinweise auf Risiken seines Cholesterinsenkers Becel pro.activ weiterhin leugnen. Die Richter werteten eine Aussage des Herstellers, derzufolge es bei Becel pro.activ "aus wissenschaftlicher Sicht ... keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen gebe, als  Meinungsäußerung - damit darf sie unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt verbreitet werden (Az 7 U 7/13). Eine Klage der Verbraucherorganisation foodwatch gegen die weitere Verbreitung dieser Aussage wurde in zweiter Instanz abgewiesen, ohne dass die Richter die Sicherheit der Margarine überprüft und bewertet hatten. foodwatch kündigte an, zunächst die Urteilsbegründung abzuwarten, um dann "sehr wahrscheinlich" Revision beim Bundesgerichtshof einzulegen.

Weil unverändert erhebliche Zweifel an der Sicherheit des Produkts bestehen, beantragte foodwatch zudem bei der Europäischen Kommission, der cholesterinsenkenden Margarine Becel pro.activ die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen. Der Antrag wurde an diesem Montag an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis übermittelt.

Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch, bezeichnete die Konsequenz aus dem Urteil als inakzeptabel: "Die Verbraucher sind weder vor Gesundheitsrisiken noch vor irreführenden Aussagen geschützt. Wir haben jetzt eine absurde Situation: Unilever darf öffentlich die Meinung vertreten, dass es keinen Hinweis auf Nebenwirkungen von Becel pro.activ gibt - gleichzeitig können wir belegen, dass eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Veröffentlichungen auf gesundheitliche Risiken hinweist. Das Presserecht reicht, jedenfalls nach Auffassung des Oberlandesgerichts, nicht aus, um Unilever eine Aussage zu verbieten, die nachweislich falsch und zudem gefährlich ist. Weil der Konzern offensichtlich seiner Verantwortung nicht gerecht wird und seinen Kunden weiterhin gesundheitliche Risiken zumutet, muss die Europäische Kommission reagieren. Der vorsorgende Gesundheitsschutz gebietet es, ein Produkt vom Markt zu nehmen, dessen Sicherheit so sehr in Zweifel steht."

Fakt ist: Unilever kann weder den gesundheitlichen Nutzen noch die Sicherheit von Becel pro.activ belegen. Die französische Lebensmittelsicherheitsbehörde ANSES betonte 2014, es fehle jeder Beweis dafür, dass Lebensmittel mit zugesetzten Pflanzensterinen tatsächlich Herzkrankheiten vorbeugen. Eine Reihe von Studien legt vielmehr nahe, dass die in hoher Konzentration der Margarine zugesetzten Pflanzensterine das verursachen könnten, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hatte bereits 2008 betont, dass der Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen von gesunden Menschen ohne Cholesterinproblem "ausdrücklich vermieden werden sollte" und dies mit möglichen Gesundheitsrisiken begründet. Dennoch hatte Unilever unter Verwendung von Zitaten eines Wissenschaftlers im Jahr 2011 behauptet, dass es "aus wissenschaftlicher Sicht ... keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen gebe.

Weil das Hanseatische Oberlandesgericht - wie im Jahr 2012 bereits das Landgericht Hamburg in erster Instanz - die Aussage als "Meinungsäußerung" einstufte, scheiterte die Klage von foodwatch: Als Meinung darf das Zitat verbreitet werden, egal ob es wahr ist oder nicht. Hätten die Richter das Zitat als "Tatsachenbehauptung" gewertet, wäre Unilever dagegen in der Belegpflicht gewesen.

foodwatch sieht nun die Europäische Kommission am Zug. Diese hatte auf Betreiben Unilevers im Jahr 2000 "gelben Streichfetten mit Phytosterinzusatz" wie Becel pro.activ die Zulassung als sogenanntes "neuartiges Lebensmittel" (novel food) erteilt und dabei auch auf ihre Sicherheit überprüft. In der europäischen Novel-Food-Verordnung heißt es: Neuartige Lebensmittel "dürfen keine Gefahr für die Verbraucher darstellen" (EU VO 258/97, Art. 3 Abs. 1). Zum Zeitpunkt der Zulassung lagen die heute bekannten, kritischen Studien allerdings noch gar nicht vor. Das Ergebnis der Sicherheitsprüfung ist 15 Jahre alt und bildet nicht den heutigen Stand der Wissenschaft ab.  In dem foodwatch-Antrag an die EU-Kommission auf Aberkennung der Zulassung heißt es: "Die daraus resultierende Risikobewertung steht im Widerspruch zur Novel-Food-Verordnung, der zufolge ein Risiko für die Gesundheit der Verbraucher ausgeschlossen werden muss."

An Unilever erneuerte foodwatch die Forderung, das umstrittene Produkt vom Markt zu nehmen. Matthias Wolfschmidt: "Ein solcher Cholesterinsenker sollte allenfalls als Medikament mit arzneimittelrechtlicher Zulassung vermarktet werden, falls Nutzen und Sicherheit irgendwann einmal belegt werden können. Im Supermarktregal hat Becel pro.activ nichts verloren."


LINKS:
- Informationen zu Becel pro.activ: [SPIONAGE-URL gelöscht]
- E-Mail-Aktion an Unilever: www.aktion-becel.foodwatch.de


REDAKTIONELLE HINWEISE:
- foodwatch-Antrag an die EU-Kommission: [SPIONAGE-URL gelöscht]
- Übersicht über die wissenschaftlichen Hinweise zu Nebenwirkungen von
Becel pro.activ: [SPIONAGE-URL gelöscht]
- Fragen & Antworten zu Becel pro.activ und zum Prozess:
[SPIONAGE-URL gelöscht]
- Chronologie der Auseinandersetzung zwischen foodwatch und Unilever:
[SPIONAGE-URL gelöscht]
- Bildmaterial unter www.foodwatch.de/material-abgespeist


PRESSEKONTAKT:
foodwatch e.V.,
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 290
[*/quote*]
Logged
Steine kann man nicht essen!

Omegafant

  • Boltbender
  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 846

[*quote*]
Umstrittener Cholesterinsenker: foodwatch stellt Antrag auf Entzug der Lebensmittelzulassung für Unilevers Becel pro.activ
31.8.2015
foodwatch-Pressemitteilung <presse@foodwatch.de>

Pressemitteilung - Thema: Becel pro.activ

UMSTRITTENER CHOLESTERINSENKER:
FOODWATCH STELLT ANTRAG AUF ENTZUG DER LEBENSMITTELZULASSUNG FüR UNILEVERS BECEL PRO.ACTIV


Berlin, 1. September 2015. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat bei der Europäischen Kommission den Antrag gestellt, der cholesterinsenkenden Margarine Becel pro.activ die Zulassung als Lebensmittel zu entziehen. Grund dafür sind eine Reihe wissenschaftlicher Studien. Diese bringen Produkte, die wie Becel pro.activ hochkonzentriert mit einem speziellen Wirkstoff (Phyto- bzw. Pflanzensterine) versehen sind, mit möglichen Nebenwirkungen in Verbindung.

Auf Betreiben Unilevers hatte die Europäische Kommission "gelben Streichfetten mit Phytosterinzusatz" und damit Becel pro.activ im Jahr 2000 die Zulassung als sogenannte "neuartige Lebensmittel" (novel food) erteilt - und dabei auch auf ihre Sicherheit überprüft. Die europäische Novel-Food-Verordnung macht zur Vorgabe: Neuartige Lebensmittel "dürfen keine Gefahr für die Verbraucher darstellen" (EU VO 258/97, Art. 3 Abs. 1). Zum Zeitpunkt der Zulassung lagen die heute bekannten, kritischen Studien allerdings noch nicht vor. "Die daraus resultierende Risikobewertung steht im Widerspruch zur Novel-Food-Verordnung, nach der ein Risiko für die Gesundheit der Verbraucher ausgeschlossen werden muss", heißt es in dem Antrag auf Aberkennung der Zulassung, den foodwatch am Montag an EU-Gesundheitskommissar Vytenis Andriukaitis übermittelte.

"Der Stand der Wissenschaft hat sich geändert. Es gibt ernstzunehmende Hinweise auf Nebenwirkungen, die Unilever und die anderen Hersteller nicht ausräumen können. Darauf muss die Europäische Kommission reagieren und den Produkten ihre Zulassung entziehen", forderte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. "Die Novel-Food-Verordnung ist klar: Ein Lebensmittel darf nicht zugelassen werden, wenn es Zweifel an seiner Sicherheit gibt. Genau dies ist bei Becel pro.activ der Fall."

In den Jahren nach der Lebensmittelzulassung wurden mehrere Studien publiziert, die nahe legen, dass hochkonzentriert zugesetzte Pflanzensterine das verursachen könnten, was sie eigentlich verhindern sollen: Ablagerungen in den Gefäßen und damit ein erhöhtes Risiko auf Herzkrankheiten. Das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) warnt unter Verweis auf mögliche Gesundheitsrisiken seit 2008, dass der Verzehr von Lebensmitteln mit zugesetzten Pflanzensterinen von gesunden Menschen ohne Cholesterinproblem "ausdrücklich vermieden werden sollte" - zugleich betont das BfR, dass diese Produkte eben "zu einem großen Teil von Personen verzehrt werden, die keinen erhöhten Cholesterinspiegel haben sowie auch von Kindern".

foodwatch wehrt sich zudem presserechtlich gegen eine - nach Auffassung der Verbraucherorganisation nachweislich falsche - Aussage Unilevers, der zufolge es "aus wissenschaftlicher Sicht ... keinen Hinweis" auf Nebenwirkungen bei Becel pro.activ gebe. Nach einer Klage der Verbraucherorganisation wird das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg am heutigen Dienstag ein Urteil in zweiter Instanz fällen (Az 7 U 7/13; Termin zur Urteilsverkündung: Dienstag, 1. September 2015, 10 Uhr im Hanseatischen Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg - Sitzungssaal 210, 1. Stock). Während der mündlichen Verhandlung Ende Juli tendierte der Vorsitzende Richter jedoch dazu, das Unilever-Zitat nicht als belegbare Tatsachenbehauptung einzustufen, sondern als reine "Meinungsäußerung". Als solche wäre sie unabhängig von ihrem Wahrheitsgehalt zulässig.

Matthias Wolfschmidt von foodwatch erklärte: "Auch wenn das Presserecht es nicht verhindern kann, dass Unilever Hinweise auf Nebenwirkungen leugnet, sind die entsprechenden Studien in der Welt. Die Europäische Kommission darf an der einmal erteilten Zulassung nicht festhalten, wenn an der Sicherheit der Produkte Zweifel bestehen."


LINK:
Informationen und E-Mail-Aktion zu Becel pro.activ:
[SPIONAGE-URL gelöscht] 

REDAKTIONELLE HINWEISE:
- foodwatch-Antrag an die EU-Kommission: [SPIONAGE-URL gelöscht] 
- Termin: Urteilsverkündung am Dienstag, 1. September 2015, 10 Uhr im
Hanseatischen Oberlandesgericht, Sievekingplatz 2, 20355 Hamburg
(Sitzungssaal 210, 1. Stock)
- Übersicht über die wissenschaftlichen Hinweise zu Nebenwirkungen von
Becel pro.activ: [SPIONAGE-URL gelöscht] 
- Fragen & Antworten zu Becel pro.activ und zum Prozess:
[SPIONAGE-URL gelöscht] 
- Chronologie der Auseinandersetzung zwischen foodwatch und Unilever:
[SPIONAGE-URL gelöscht] 
- Bildmaterial unter [SPIONAGE-URL gelöscht] 
 

PRESSEKONTAKT:
Martin Rücker
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90
[*/quote*]
Logged
Steine kann man nicht essen!

Omegafant

  • Boltbender
  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 846
Re: URL wegen Spionage gelöscht!
« Reply #4 on: September 25, 2015, 02:59:52 PM »

Die haben es noch immer nicht begriffen. KEINE SPIONAGE!

[*quote*]
Titel: Urteil: Lebensmittelunternehmen verstoßen gegen Regeln zu Kinderwerbung - Werbekommission in den Niederlanden rügt zwölf Hersteller nach Beschwerde von foodwatch
25.9.2015
Von: foodwatch-Pressemitteilung <presse@foodwatch.de>

Pressemitteilung - Thema: Kinderlebensmittel

URTEIL: LEBENSMITTELUNTERNEHMEN VERSTOßEN GEGEN REGELN ZU KINDERWERBUNG -
WERBEKOMMISSION IN DEN NIEDERLANDEN RÜGT ZWöLF HERSTELLER NACH BESCHWERDE VON FOODWATCH


Berlin/Amsterdam, 25. September 2015. Zwölf Lebensmittelunternehmen haben gegen Regeln zu Kinderwerbung verstoßen. Das hat die Werbekommission in den Niederlanden in einem Urteil am Mittwoch festgestellt. Die Reclame Code Commissie (RCC), vergleichbar mit dem Deutschen Werberat, hat damit einer Beschwerde der Verbraucherorganisation foodwatch in allen Fällen Recht gegeben. Bekannte Hersteller wie Unilever, Kellogg's, Iglo oder FrieslandCampina hatten in einem Gratis-Kinderheft einer niederländischen Supermarktkette geworben – unter anderem für Süßigkeiten, Kekse oder Limonade und oft versteckt in Malspielen, Puzzles und Rätseln. Diese Werbung für unausgewogene Produkte verstoße gegen die Selbstverpflichtung der Branche für verantwortungsvolles Marketing an Kinder, urteilte die Kontrollkommission der niederländischen Werbewirtschaft. Die Beschwerde von foodwatch war von der "Alliance Stop Childrenmarketing" unterstützt worden, einem Bündnis aus Gesundheitsorganisationen, Ärzten, Verbraucherorganisationen und Wissenschaftlern.

Erst im August hatte eine foodwatch-Studie gezeigt, dass eine ähnliche Branchen-Selbstverpflichtung bei Kinderwerbung in Deutschland wirkungslos ist. Die freiwilligen Marketingbeschränkungen im sogenannten EU Pledge wurden meist zwar eingehalten, sind aber so lax formuliert, dass Lebensmittelhersteller weiterhin fast ausschließlich ungesunde Produkte gezielt an Kinder vermarkten: Trotz der Selbstverpflichtung waren 90 Prozent von insgesamt 281 untersuchten Produkten keine ausgewogenen Kinderlebensmittel nach den Anforderungen der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Gerade einmal 29 Produkte im foodwatch-Test dürften nach den Kriterien der WHO-Experten an Kinder vermarktet werden.

"Einmal mehr zeigt sich: Die wohlklingenden Versprechen und Selbstverpflichtungen der Lebensmittelbranche sind nur billige PR-Manöver. Unilever, Kellogg's und Co. inszenieren sich zwar gerne als verantwortungsvolle Kinderfreunde, vermarkten aber in Wahrheit massenhaft Süßigkeiten und Junkfood an die Kleinen - weil sich damit gutes Geld verdienen lässt. Die Lebensmittelwirtschaft geht nur Selbstverpflichtungen ein, die ihr nicht wehtun - oder deren Vorgaben sich problemlos umgehen lassen", sagte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer bei foodwatch. "Wir brauchen endlich klare gesetzliche Regeln für an Kinder gerichtetes Marketing: Nur noch Produkte, die den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation entsprechen, dürfen gezielt an Kinder vermarktet werden."

Die Beschwerde von foodwatch Niederlande richtete sich gegen Werbung von zwölf Lebensmittelherstellern in einem Heft mit Ferientipps und Spielen für Kinder, die die Supermarktkette "Hoogvliet" vor den Sommerferien gratis verteilte. Die Werbekommission in den Niederlanden gab foodwatch Recht: Die betroffenen Unternehmen hätten gleich mehrfach gegen die Regeln für Kinderwerbung, die sich die Lebensmittelbranche selbst auferlegt hat, verstoßen, so das Urteil der RCC. So wären mit der Werbung auch Kinder unter sieben Jahren angesprochen worden, obwohl die RCC-Regeln für diese Altersgruppe gar keine Werbung erlaubt. Für Kinder zwischen sieben und 13 Jahren sei zudem nach der Branchenregelung Werbung nur für solche Produkte zulässig, die bestimmte Nährwertkriterien einhalten. Die 16 in dem Heft beworbenen Kinderlebensmittel erfüllen diese Vorgaben jedoch allesamt nicht: Sie sind zu süß, zu fettig, zu salzig. Die RCC bemängelte auch, dass die Produktwerbung in vielen Fällen in Spielen oder Malvorlagen versteckt war - trotz der Selbstverpflichtung, dass Werbung immer klar als solche erkennbar sein muss, gerade bei Kinderprodukten. Die Lebensmittelbranche in den Niederlanden hatte sich am 1. Januar 2015 die neuen Regeln für an Kinder gerichtetes Marketing auferlegt.

foodwatch begrüßte das Urteil des Werberats und erneuerte gleichzeitig die Forderung nach einer gesetzlichen Beschränkung des Marketings für Kinderlebensmittel, um das Problem von Fehlernährung und Übergewicht bei jungen Menschen in den Griff zu bekommen. Vorbild hierfür könne das Nährwertmodell der Weltgesundheitsorganisation sein. Das WHO-Regionalbüro für Europa hatte Anfang 2015 konkrete Vorgaben definiert, wonach nur noch ernährungsphysiologisch ausgewogene Produkte an Kinder vermarktet werden sollten. Dabei spielen unter anderem die Anteile von Fett, Zucker und Salz, aber auch der Kaloriengehalt oder zugefügte Süßstoffe eine Rolle.

In Deutschland sind 15 Prozent der Kinder übergewichtig, sechs Prozent sogar adipös, also fettleibig - ihnen drohen Krankheiten wie Diabetes Typ 2, Gelenkprobleme, Bluthochdruck und Herz-Kreislauferkrankungen. In den letzten Jahrzehnten ist der Anteil übergewichtiger Kinder um 50 Prozent gestiegen. Sie essen zu viele Süßigkeiten, fettige Snacks und trinken zu viele zuckerhaltige Getränke; Obst und Gemüse kommen dagegen zu kurz.


REDAKTIONELLE HINWEISE:
- Gratisheft der niederländischen Supermarktkette mit kritisierter Kinderwerbung:
  [SPIONAGE-URL gelöscht] 
- Urteile des Werberats zu den zwölf Unternehmen:  [SPIONAGE-URL gelöscht] 
- foodwatch-Studie zu Kinderwerbung in Deutschland (24.8.2015):
 [SPIONAGE-URL gelöscht] 
- Hintergrundpapier der Deutschen Adipositas Gesellschaft, Deutschen
Diabetes Gesellschaft und diabetesDE - Deutsche Diabetes Hilfe zum
Nährwertmodell der Weltgesundheitsorganisation:  [SPIONAGE-URL gelöscht] 
 
PRESSEKONTAKT:
Andreas Winkler, E-Mail: presse@foodwatch.de, Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90
Für Rückfragen in den Niederlanden (auf Englisch):
Sjoerd van de Wouw, E-Mail: sjoerd.van.de.wouw@foodwatch.nl,
Tel.: +31 (0)6 / 44 36 71 79
[*/quote*]
Logged
Steine kann man nicht essen!

Omegafant

  • Boltbender
  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 846
Re: URL wegen Spionage gelöscht!
« Reply #5 on: September 27, 2015, 08:23:41 AM »

Die haben es noch immer nicht begriffen. KEINE SPIONAGE!

[*quote*]
Titel: EU will Grenzwerte für Quecksilber in Fisch lockern - Verbrauchern soll höhere Dosis des Nervengifts zugemutet werden – foodwatch fordert Stopp der Pläne
16.9.2015
Von: foodwatch-Pressemitteilung <presse@foodwatch.de>

Pressemitteilung - Thema: Quecksilberbelastung von Fisch

EU will Grenzwerte für Quecksilber in Fisch lockern -
Verbrauchern soll höhere Dosis des Nervengifts zugemutet werden -
foodwatch fordert Stopp der Pläne


Berlin, 16. September 2015. Die Europäische Kommission plant eine Lockerung der Grenzwerte für Quecksilber in Fisch. Bei ohnehin schon hochbelasteten Raubfischen soll den Verbrauchern künftig eine deutlich höhere Dosis des Nervengifts zugemutet werden. Dies geht aus einem Arbeitspapier der Europäischen Kommission vom 29.05.2015 hervor, das der Verbraucherorganisation foodwatch vorliegt. Die Grenzwertentscheidung soll nach foodwatch-Informationen zuvor noch am 21. September mit einer Expertenkommission beraten werden.

Die Verbraucherorganisation forderte die Europäische Kommission auf, von einer Lockerung der Grenzwerte abzusehen. Dazu startete foodwatch heute unter [SPIONAGE-URL gelöscht]  eine Unterschriften-Aktion an die EU-Kommission. "*Die Pläne sind das Gegenteil von gesundheitlichem Verbraucherschutz. Die Kommission verfährt nach dem Motto: Risiken und Nebenwirkungen verfehlter Industrie- und Umweltpolitik werden mit voller Wucht an Schwangere und Kleinkinder weitergereicht"*, kritisierte Matthias Wolfschmidt, stellvertretender Geschäftsführer von foodwatch. "Die zulässigen Quecksilber-Höchstwerte für Raubfische sind schon heute deutlich höher als bei anderen Lebensmitteln - sie dürfen auf keinen Fall erhöht werden."

Die Höhe der Quecksilber-Grenzwerte orientiert sich an wirtschaftspolitischen Zielen und damit an der tatsächlichen Belastung der Fische: Trotz der hohen Quecksilber-Messwerte soll ausreichend Fisch für den Markt zu gelassen werden. Dem Arbeitspapier der Kommission zufolge will soll nun einerseits der zulässige Quecksilber-Höchstwert bei Raubfischen von einem auf zwei Milligramm pro Kilogramm Fisch verdoppelt werden. Im Gegenzug plant die EU-Kommission eine Verschärfung der Grenzwerte bei anderen Fisch-Arten von derzeit 0,5 auf 0,1 Milligramm pro Kilogramm Fisch. Aus Sicht von foodwatch ist dies ein "Trick", um die De-facto-Lockerung der Höchstgrenzen zu verschleiern. Denn kleinere, nicht-räuberische Fische sind meist so niedrig belastet, dass sie die geplanten, künftigen Höchstwerte bereits heute einhalten - eine Verschärfung der Grenzwerte würde also nicht zu einer niedrigeren Belastung der Konsumenten führen. Andererseits führte die geplante Lockerung der Grenzwerte für Raubfische dazu, dass künftig noch höher belastete Schwert- oder Haifischprodukte für den Markt zugelassen würden.

"Unter dem Strich wird die Quecksilberaufnahme der Verbraucher steigen. Die Verschärfung der Grenzwerte für kleine Fische bringt nur auf dem Papier eine Verbesserung des Verbraucherschutzes - die Lockerung der Grenzwerte für Raubfische bringt aber de facto eine höhere Belastung für die Menschen. Das ist ein perfides Ablenkungsmanöver, das allein der Wirtschaft hilft, zum Schaden der Gesundheit von uns Verbrauchern", so Matthias Wolfschmidt von foodwatch.

Untersuchungen der europäischen Lebensmittelbehörde EFSA zeigen, dass insbesondere große Raubfische am Ende der Nahrungskette wie Schwert- und Thunfische oft deutlich höher mit Quecksilber belastet sind, als es die derzeit geltenden Grenzwerte eigentlich erlauben. Die Folge: Heute dürfen etwa 50 Prozent des Fangs nicht verkauft werden - nach der geplanten Lockerung der Grenzwerte würden aufgrund ihrer Belastung nur noch 14,5 Prozent des Fangs als unverkäuflich eingestuft, wodurch sich die gesundheitlichen Risiken für die Verbraucher deutlich erhöhen würden.

Quecksilber ist ein für den Menschen hochgiftiges Schwermetall. Es wird etwa von Kohlekraftwerken in die Luft oder als Bestandteil von Agrochemikalien in Böden und Gewässer freigesetzt. Im Meer wird daraus das 100-fach giftigere Methyl-Quecksilber, welches von Fischen aufgenommen wird. Die Verschmutzung der Weltmeere mit dem Nervengift birgt ein gravierendes gesundheitliches Risiko, vor dem die deutsche Bundesregierung insbesondere Schwangere und (Klein-) Kinder warnt. Das Schwermetall kann zu Entwicklungsstörungen des Fötus führen und bei Erwachsenen für eine Reihe von Nervenstörungen verantwortlich sein. Besonders hoch mit Quecksilber belastet sind Raubfische, die am Ende der Nahrungskette stehen, wie Hai-, Schwert- und Thunfische.

foodwatch forderte die EU-Kommission auf, auf die Lockerung der Grenzwerte zu verzichten und stattdessen Maßnahmen zu ergreifen, um die Belastung der Menschen zu senken. So solle der Einsatz von schwermetallhaltigen Pflanzenschutzmitteln schnellstmöglich verboten und der Quecksilberausstoß durch die Verbrennung von Kohle zur Energiegewinnung konsequent und maximal reduziert werden.

Link:

- E-Mail-Aktion:  [SPIONAGE-URL gelöscht] 
 
Redaktionelle Hinweise:

- Arbeitspapier Experten-Komitee der EU-Kommission über
Quecksilber-Grenzwerte: Mercury and methylmercury in food (zu
Verkehrsfähigkeit von belasteten Fischen siehe S. 7)
 [SPIONAGE-URL gelöscht] 
 
- foodwatch-Stellungnahme zu Quecksilber-Grenzwerten nach Anfrage an das
Bundesumweltministerium  [SPIONAGE-URL gelöscht] 
 
- Verbrauchertipp des Bundesumweltministerium zum Verzehr von mit
Quecksilber belasteten Fischen  [SPIONAGE-URL gelöscht] 
 

PRESSEKONTAKT:

foodwatch e.V.
Christopher Link
E-Mail: presse@foodwatch.de

Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 - 2 90

Wenn Sie zukünftig keine Pressemitteilung von foodwatch mehr erhalten
möchten, können Sie sich unter www.foodwatch.de/presse/presseverteiler/
aus dem Presseverteiler austragen.
[*/quote*]
Logged
Steine kann man nicht essen!

Julian

  • Boltbender
  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 2214
Die Spionage bei foodwatch ist ein Skandal.
« Reply #6 on: September 27, 2015, 03:53:25 PM »

Die Spionage bei foodwatch ist ein Skandal. 

Dies sind die echten URLs:

"- E-Mail-Aktion:  [SPIONAGE-URL gelöscht]
 
Redaktionelle Hinweise:

- Arbeitspapier Experten-Komitee der EU-Kommission über
Quecksilber-Grenzwerte: Mercury and methylmercury in food (zu
Verkehrsfähigkeit von belasteten Fischen siehe S. 7)
 [SPIONAGE-URL gelöscht] "

ECHTE URL
http://www.foodwatch.org/fileadmin/Themen/Quecksilber/Quecksilber_Beratungsdokument_DG_Sante.pdf
 

"- foodwatch-Stellungnahme zu Quecksilber-Grenzwerten nach Anfrage an das
Bundesumweltministerium  [SPIONAGE-URL gelöscht] "
 
ECHTE URL
http://www.foodwatch.org/fileadmin/Themen/Quecksilber/Stellungnahme_an_das_BMUB_von_foodwatch_e.V..pdf


"- Verbrauchertipp des Bundesumweltministerium zum Verzehr von mit
Quecksilber belasteten Fischen  [SPIONAGE-URL gelöscht] "

ECHTE URL
http://www.foodwatch.org/fileadmin/Themen/Quecksilber/Verbrauchertipp_BMU_Quecksilber.pdf
Logged
StarCruiser http://WWW.ALLAXYS.COM
-----  Travelling beyond c   -----

Krant

  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 782
Foodwatch ist tolldreist
« Reply #7 on: September 28, 2015, 05:32:43 PM »

In der Seite mit den Pressemitteilungen ist das Quecksilber am 16.9.2015:

http://www.foodwatch.org/de/presse/pressemitteilungen/eu-will-grenzwerte-fuer-quecksilber-in-fisch-lockern-verbrauchern-soll-hoehere-dosis-des-nervengifts-zugemutet-werden-foodwatch-fordert-stopp-der-plaene/

Nach dem Text der Meldung ist die Verlinkung verschleiert:

[*quote*]
Link:

    E-Mail-Aktion: www.quecksilber-aktion.foodwatch.de


Redaktioneller Hinweis:

    Arbeitspapier Experten-Komitee der EU-Kommission über Quecksilber-Grenzwerte: Mercury and methylmercury in food (zu Verkehrsfähigkeit von belasteten Fischen siehe S. 7) http://tinyurl.com/onsh6a5

    foodwatch-Stellungnahme zu Quecksilber-Grenzwerten nach Anfrage an das Bundesumweltministerium http://tinyurl.com/q7jbjal

    Verbrauchertipp des Bundesumweltministerium zum Verzehr von mit Quecksilber belasteten Fischen http://tinyurl.com/q37x86v
[*/quote*]


Foodwatch kritisiert versteckte und/oder nicht deklarierte Bestandteile in Lebensmitteln. ABER SELBER! In der Newsletteremail sind Spionagecodes und in der Webseite sind versteckte URLs. Damit ist die Blase Foodwatch geplatzt.

So jemanden wie Foodwatch kann man doch nicht mehr ernst nehmen.
Logged

Julian

  • Boltbender
  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 2214
Re: URL wegen Spionage gelöscht!
« Reply #8 on: March 09, 2021, 09:36:35 PM »

Marke: 3000
Logged
StarCruiser http://WWW.ALLAXYS.COM
-----  Travelling beyond c   -----
Pages: [1]