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Author Topic: Homöopathie wirkte nicht: Bio-Bauer wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt  (Read 1670 times)

ama

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Wir dürfen das kopieren.  8)

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24.12.2013

Homöopathie wirkte nicht: Schweizer Bio-Bauer wegen fahrlässiger Tierquälerei verurteilt

Lausanne (aho) – Der Bio-Bauer und grüne Kantonsrat Urs Hans ist mit seiner Beschwerde gegen ein Urteil des Zürcher Obergerichts vor dem Schweizer Bundesgericht in Lausanne gescheitert. Damit ist das Urteil rechtskräftig, in dem der Verurteilte im vergangenen März wegen mehrerer Verstößen gegen das Tierseuchen- und Tierschutzgesetz zu einer Geldstrafe von 3.000 Franken verurteilt worden war.

Der Grünen-Politiker musste sich Tierquälerei vorwerfen lassen, da er ein krankes Rind homöopathisch behandelt und trotz Verschlechterung seines Zustandes keinen Tierarzt hinzugezogen hatte. Das Tier wurde dann auf Anordnung des kantonalen Veterinäramtes von seinen Leiden erlöst. Tierhalter seien grundsätzlich verantwortlich dafür, dass kranke Tiere unverzüglich ihrem Zustand entsprechend untergebracht, gepflegt und behandelt würden, urteilte das Gericht.

Der Verurteilte hatte sich ebenso geweigert, seine Rinder gegen die Blauzungenkrankheit impfen zu lassen. Er hatte behauptet, „extreme Schäden“ durch andere Impfungen bei seine Tieren gehabt zu haben.
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mehr:
http://www.animal-health-online.de/gross/2013/12/24/homoopathie-wirkte-nicht-schweizer-bio-bauer-wegen-fahrlassiger-tierqualerei-verurteilt/26955/
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

vlutoki

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Ostschweiz Publiziert: 24.12.2013 / 15:09

Urteil gegen Urs Hans wegen Tierquälerei bestätigt

Die Verurteilung des Bauern und grünen Zürcher Kantonsrats Urs Hans wegen Impfverweigerung und fahrlässiger Tierquälerei ist definitiv. Das Bundesgericht hat seine Beschwerde gegen das Urteil des Zürcher Obergerichts abgewiesen. Das Zürcher Obergericht hatte den Bio-Landwirt und Politiker im vergangenen März wegen mehreren Verstössen gegen das Tierseuchen- und Tierschutzgesetz zu 3000 Franken Busse verurteilt. Unter anderem hatte sich Urs Hans geweigert, seine Rinder gegen die Blauzungenkrankheit zu impfen. Homöopathie für krankes Rind Zudem wurde Hans der fahrlässigen Tierquälerei für schuldig erachtet.

(Urteil 6B_426/2013 vom 18. Dezember 2013)
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da:
http://www.bauernzeitung.ch/news-archiv/2013/12/24/urteil-gegen-urs-hans-wegen-tierquaelerei-bestaetigt.aspx
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