Allaxys Communications --- Transponder V --- Allaxys Forum 1

Pages: [1]

Author Topic: Fuck your Kindergarten!  (Read 3209 times)

Julian

  • Boltbender
  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 2214
Fuck your Kindergarten!
« on: March 28, 2013, 03:56:11 PM »

http://www.shz.de/artikel/artikel/schlagzeilen-um-keks-kuendigung.html

[*quote*]
"Kindergarten wirft Jungen raus - weil er Kekse dabei hatte". So lauten derzeit die Schlagzeilen über einen Stormaner Kindergarten. Der Bürgermeister verteidigt den Rauswurf.
[*/quote*]


http://www.shz.de/nachrichten/lokales/stormarner-tageblatt/artikeldetails/artikel/geht-nicht-um-butterkekse.html

[*quote*]
Delingsdorf
Kita-Konflikt: "Es geht nicht um Butterkekse"
27. März 2013 | 07:20 Uhr

Bürgermeister Randolf Knudsen (rechts) stand im Bürgerhaus Rede und Antwort - links Bernd Gundlach, Leitender Verwaltungsbeamter des Amtes Bargteheide-Land. Foto: Stolten
Eine Familie macht ihren Unmut über den Kindergarten "Lütte Lüüd" in Delingsdorf (Kreis Stormarn) öffentlich. Bürgermeister Knudsen bezieht nun Stellung.
[*/quote*]


Keks? Kekse? Eher einer, und der ist ziemlich weich:

http://www.welt.de/vermischtes/article114754576/Butterkekse-in-der-Brotdose-Kita-kuendigt-Thore-4.html

[*quote*]
Auf seine schriftliche Beschwerde hin erhielt Pries eine Antwort der Kitaleiterin mit dem Hinweis, es sei ein "fragwürdiges Unternehmen", dass er von einer Institution ultimativ einfordere, "Standards aus dem privaten Umfeld zu übernehmen". "Wenn Sie uns auffordern, alle mitgebrachten Speisen, so auch Kekse und Waffeln, Ihrem Kind ohne Widerspruch zuzugestehen, so könnten andere Eltern beispielsweise in der Schule einfordern, dass ihre Kinder mit eingeschaltetem Handy im Unterricht sitzen sollen", heißt es weiter.
[*/quote*]

Man faßt es es nicht, man faßt es nicht. Was wird bei gründlicher Recherche noch ans Licht kommen?


Pressemitteilung der CDU Dehlingsdorf:

http://www.cdu-delingsdorf.de/aktuelles/36+Die+Sache+mit+den+Keksen+—+Zur+aktuellen+Aufregung+um+den+Kindergarten+in+Delingsdorf

[*quote*]
Mi 27.03.2013
Die Sache mit den Keksen — Zur aktuellen Aufregung um den Kindergarten in Delingsdorf

Die Diskussion um die Kündigung eines Kindergartenplatzes in unserer Gemeinde wird derzeit auf vielen Ebenen sehr emotional geführt. Bezüglich der Berichterstattung in den Medien ist dies auch überaus verständlich.

Im Hinblick auf das Kindeswohl — und dieses, sowie eine hohe Qualität unseres Kindergartens muss für uns alle Priorität haben — wäre es sicher wünschenswert gewesen, wenn das betroffene Kind weiterhin in unserem Kindergarten und damit in seinem gewohnten Umfeld und Freundeskreis hätte verbleiben können. Dies erscheint aus verschiedenen Gründen aber als derzeit nicht möglich.

Wir gehen davon aus, dass die angesprochenen Vorwürfe bzw. die sich daraus ergebenden Fragen in enger Zusammenarbeit mit der Fachaufsicht geklärt werden. Eine entsprechende Untersuchung läuft derzeit. Das Ergebnis soll nach Auskunft des Jugendamtes bis voraussichtlich Mitte April vorliegen.

Die ausgesprochene Kündigung des Kindergartenplatzes setzt zunächst einen Schlusspunkt unter die über nunmehr ca. 2 Jahre währenden Querelen zwischen der Kita auf der einen und den Eltern des Kindes auf der anderen Seite. Wir sollten aber das Herz, den Mut und das Rückgrat beweisen, die Hand zum Zeichen des Friedenswillens weiter hin zu halten - vorausgesetzt, alle Seiten verfolgen zukünftig die selben Ziele.

Wir bitten daher sowohl im Interesse der unmittelbar Beteiligten als auch aller anderen Delingsdorfer dringend darum, zwischenzeitlich zu einer sachlichen Diskussionsebene zurück zu finden.
[*/quote*]


Der Bürgermeister scheint nicht der CDU anzugehören.

http://www.welt.de/vermischtes/article114754576/Butterkekse-in-der-Brotdose-Kita-kuendigt-Thore-4.html

[*quote*]
Randolf Knudsen, der der Wählergemeinschaft Delingsdorf angehört, will zu den Vorwürfen keine Stellung nehmen. "Die Basis von Respekt und Vertrauen ist nicht mehr gegeben", sagt der Bürgermeister nur. Wodurch genau die Familie das Vertrauen verspielt habe, dazu will er sich nicht öffentlich äußern.
[*/quote*]

Wer ist die CDU und wer ist die Wählergemeinschaft? Toben sich da einige emporgekömmlingte Erwachsene in ihren noch nicht abgelegten Kita-Latzhosen der 68er und ihrer mißglückten Spätfolgen aus?

Hier sollte man nicht vergessen, wer der Träger des Kindergartens ist: die Gemeinde!


Stellungnahme der Elternvertreter

http://kindergarten-delingsdorf.de/?page_id=745

[*quote*]
Stellungnahme der Elternvertreter

Liebe Eltern vom Kindergarten Delingsdorf!

Die Elternvertreter sind wie die meisten von Euch überrascht über die aktuelle Berichterstattung unseres Kindergartens. Wir sind sprachlos und auch ohnmächtig, da wir nicht wissen, wie wir auf diese Medienberichte reagieren sollen.

Fakt ist: Nein, hier wurde niemandem wegen einem Butterkeks gekündigt. Seit 2 Jahren gibt es Differenzen zwischen der Familie und dem Kindergarten.

Ihr wisst, es gibt keinen „Nahrungsentzug“! Über den gesamten Tag stehen für die Kleinen Obst/Gemüse Snacks bereit. Und wie allgemein bekannt ist, umfasst das Konzept des Kindergartens neben gesonderten Sport- und Spielprojekten auch die „zuckerarme“ Ernährung.

Auf die weiteren Vorwürfe können wir leider nicht eingehen. Das laufende Verfahren wird hier hoffentlich bald auch der Gegendarstellung Gehör verschaffen. Wir bitten Euch, die Medien sorgfältig zu prüfen. Bitte wendet Euch an die jeweiligen Elternvertreter um eventuelle Probleme zukünftig im Vorfeld zu besprechen.  Wir bedauern den Medienrummel, der auf den Kindergarten, den Erziehern und vor allem auf den kleinen Thore und seiner Familie hereinprasselt.

Eure Elternvertreter
[*/quote*]


"Wir bedauern den Medienrummel" Ja, allerdings, aber in einem ganz anderen Sinn, denn dieser "Medienrummel" macht öffentlich, daß in dieser Kindertagesstätte wohl einiges sehr seltsam ist. Die Kündigung kam von wem? Etwa von denen, die jetzt die armen Opfer wegen des "Medienrummels" bemitleiden?

Scheinheiligkeit hat einen Namen.

Jetzt geht es ans Eingemachte...
« Last Edit: March 28, 2013, 05:10:59 PM by Julian »
Logged
StarCruiser http://WWW.ALLAXYS.COM
-----  Travelling beyond c   -----

Julian

  • Boltbender
  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 2214
Re: Fuck your Kindergarten!
« Reply #1 on: March 28, 2013, 04:25:19 PM »

Im folgenden die Satzung des "Kindertageseinrichtung der Gemeinde Delingsdorf". In dem ganzen Werk gibt es als Grund für einen Ausschluß einen Gummiparagraphen:

"Der Träger kann das Betreuungsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen."

Was ein "wichtiger Grund" ist, steht in den Sternen. Kochen nach Laune des Chefs? Von "zuckerfrei" und anderem Schnickschnack steht nichts in der Satzung.

Die Punkte betreffend Erkrankungen der Kinder lassen auf den ersten Blick annehmen, daß es keine Impfgegner sind, die den die Einrichtung betreiben.

Aber was geschieht dort tatsächlich?


http://kindergarten-delingsdorf.de/?page_id=630

[*quote*]
Kindergarten Delingsdorf
 Search
Startseite
Spiel & Spaß
Downloads & Formulare
Unser Kindergarten
Gästebuch
Impressum
Stellungnahme der Elternvertreter
News & Termine
Gebühren & Satzung

Die aktuellle Satzung als pdf zum Download:
vollständige Satzung ab 8-2012

http://kindergarten-delingsdorf.de/wp-content/uploads/2012/07/vollständige-Satzung-ab-8-2012.pdf


Satzung

über die Benutzung und Erhebung von Gebühren der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtung der Gemeinde Delingsdorf

 (Benutzungs- und Gebührensatzung)

Die beschlossenen Änderungen aus den Sitzungen der Gemeindevertretung vom 12.12.2007, 16.07.2008, 18.03.2009, 01.07.2009, 12.11.2009, 07.07.2010, 28.06.2011 und vom 15.12.2011 sind in der hier vorliegenden Satzung eingearbeitet.

Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) des Landes Schleswig-Holstein in den jeweils z.Zt. geltenden Fassungen wird nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung Delingsdorf vom

13.06.2012 folgende Satzung erlassen:

 

Teil 1 – Allgemeines

Teil 2 – Angebot / Öffnungszeiten

Teil 3 – Benutzungsgebühren

 

Teil 1 – Allgemeines –

§ 1
Allgemeines

Die Gemeinde Delingsdorf übernimmt zum 01.08.2007 die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung Delingsdorf (Schulstraße 1 und Op de Barg). Es handelt sich bei der Kindertageseinrichtung um eine öffentliche Einrichtung. Die Kindertageseinrichtung wird auf der Grundlage des Kindertagesstättengesetzes (KiTaG) und dieser Satzung betrieben.
 
Der Betrieb der Kindertageseinrichtung richtet sich nach der von der Kindertageseinrichtung erarbeiteten Konzeption.
 
Die Gemeinde Delingsdorf ist Standortgemeinde im Sinne des Kindertagesstättengesetzes.

Die Gemeinde ist Anstellungsträger der Beschäftigten der Kindertageseinrichtung.

§ 2
Anzuwendende Vorschriften

Für die Einrichtung und den Betrieb der Kindertageseinrichtung gelten die einschlägigen
Gesetze und Verordnungen für Kindertagesstätten.

§ 3
Aufnahme
 
Die Kindertageseinrichtung nimmt Kinder in der Altersspanne auf, die sich aus der jeweils aktuellen Betriebserlaubnis ergibt. Die Aufnahme eines Kindes darf nicht aus Gründen seiner Herkunft, seiner Nationalität und nicht aus konfessionellen, weltanschaulichen oder ethnischen Gründen verweigert werden.

Es werden vorrangig Kinder der Standortgemeinde aufgenommen. Auf Plätzen, die nicht mit Kindern der Standortgemeinde belegt werden können, dürfen Kinder aus anderen Wohnortgemeinden, nur unter der Voraussetzung der Kostenübernahme durch die Wohnortgemeinde, aufgenommen werden.

(3) Das Kind muss vor Aufnahme in der Kindertageseinrichtung ärztlich untersucht worden sein. Es ist eine Bescheinigung vom Arzt über vorangegangene Erkrankungen, Infektionskrankheiten und Schutzimpfungen vorzulegen. Die Aufnahme erfolgt nach Vorlage dieser Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung aus der hervorgeht, dass kein Anhalt für solche übertragbaren Krankheiten vorliegt, die einer Aufnahme entgegenstehen. Diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Wochen alt sein.

(4) Die Aufnahme des Kindes erfolgt auf Antrag der Erziehungsberechtigten in der Regel zu Beginn des Betreuungsjahres. Das Betreuungsjahr beginnt jeweils am 01.08. und endet am 31.07. des folgenden Jahres. Während des laufenden Betreuungsjahres können Kinder nur aufgenommen werden, wenn die Belegung der Kindertageseinrichtung dies zulässt. Die Aufnahmekapazitäten regeln sich nach der jeweils gültigen Richtlinie des KiTaG. Etwaige Überbelegungen sind durch den Fachdienst Jugend und Familie des Kreises Stormarn genehmigungspflichtig.
 
Die Aufnahme von Kindern ist durch die Zahl der verfügbaren Plätze begrenzt.

Übersteigt die Zahl der Aufnahmeanträge die der verfügbaren Plätze ist eine Warteliste zu erstellen. Bei der Aufnahme von Kindern gem. Warteliste entscheidet die Gemeindevertretung über die Vergabe der Plätze. Der Entscheidung werden die folgenden Prioritäten in der Reihenfolge zugrund gelegt:

1. Vorschulkind

2. allein erziehender Elternteil
nicht deutschsprachkundiges Elternhaus
das Kind ist entwicklungsverzögert und / oder sozial benachteiligt

5. Wechsel der Kindertageseinrichtung
6. Datum der Anmeldung
 
Mit der Aufnahme des Kindes wird zwischen den Erziehungsberechtigten und der

Kindertageseinrichtung ein Vertragsverhältnis begründet. Die Betreuungsverträge mit den Erziehungsberechtigten werden mit der Leitung der Kindertageseinrichtung – in Vertretung der Gemeinde – geschlossen. Beim Wechsel von dem Elementarbereich in die Hortbetreuung ist ein neues Vertragsverhältnis zu begründen.

§ 4
Dauer des Benutzungsverhältnisses,
Unterbrechung, Abmeldung, Ausschluss


(1) Eine Abmeldung des Kindes ist in der Regel nur zum Ende des Betreuungsjahres
(31.07.) möglich. Die Abmeldung des Kindes muss in diesem Fall vom Erziehungsberechtigten bis zum 31.05. schriftlich bei der Leitung der Kindertageseinrichtung vorgelegt werden. Aus pädagogischen und betriebstechnischen Gründen kann einer Abmeldung oder Kündigung zum 31.05. und 30.06. nicht entsprochen werden.
 
In besonderen Fällen können die Erziehungsberechtigten das Betreuungsverhältnis mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen.
 
Ein vorübergehendes Fehlen des Kindes ist der Leitung der Kindertageseinrichtung unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Abwesenheit mitzuteilen.
 
Hat das Kind die Einrichtung länger als 2 Wochen unentschuldigt nicht besucht, gilt das Vertrags- / Betreuungsverhältnis als beendet. Der Träger – hier die Gemeinde Delingsdorf – ist berechtigt, über den Platz neu zu verfügen. Die Erziehungsberechtigten werden vor Ablauf der Frist entsprechend informiert.
 
Der Träger kann das Betreuungsverhältnis aus wichtigem Grund kündigen.

 Zeigt sich im Laufe der Zeit, dass ein Kind einer Sonderbetreuung bedarf, so ist § 12 Abs. 3 KiTaG anzuwenden.

Bei Wegzug aus der Gemeinde Delingsdorf kann das Kind aus der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden, es sei denn, die neue Wohnortgemeinde übernimmt gem. § 25 a KiTaG den Kostenausgleich oder die Erziehungsberechtigten entrichten die Platzkosten in voller Höhe. Ein Wohnortwechsel ist in jeden Fall durch die Erziehungsberechtigten unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

§ 5
Regelung für den Besuch der Einrichtung

Der regelmäßige Besuch der Einrichtung ist Voraussetzung für eine kontinuierliche Förderung des Kindes. Kann das Kind die Einrichtung nicht besuchen, haben die Erziehungsberechtigten dies der Leitung oder der Gruppenleitung unverzüglich mitzuteilen.

Die Aufsichtspflicht für das Kind obliegt kraft Gesetzes (§ 1631 BGB) den Personensorgeberechtigten, in der Regel den Erziehungsberechtigten. Für die Dauer des Besuchs in der Einrichtung wird die Aufsichtspflicht auf den Einrichtungsträger übertragen. Der Träger bedient sich bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen pädagogisch ausgebildeter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
 
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen übernehmen das Kind in den Räumen der

Einrichtung und übergeben es am Ende der Betreuungszeit wieder in die Aufsichtspflicht der Erziehungsberechtigten. Die Kinder müssen pünktlich zum Ende der individuell vertraglich vereinbarten Zeit abgeholt werden.

Schulkinder können sich bei den Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter der Kindertageseinrichtung selbständig an – bzw. abmelden, wenn eine Erlaubnis der Erziehungsberechtigen vorliegt.
 
Für den Weg zur Einrichtung sowie für den Nachhauseweg sind die Erziehungsberechtigten aufsichtspflichtig. Ein Kind kann nur dann ohne Begleitung aus der Einrichtung nach Hause entlassen werden, wenn vorab eine schriftliche Erklärung der Erziehungsberechtigten in der Kindertageseinrichtung hinterlegt wurde.

Hat die Kindergartenleitung begründete Bedenken dagegen, dass das Kind seinen Heimweg alleine antritt, sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, für die Abholung Sorge zu tragen.

Die Leitung der Kindertageseinrichtung ist durch die Erziehungsberechtigten schriftlich zu informieren, welche Personen befugt sind, das Kind von der Einrichtung abzuholen.
 
Zur Teilnahme an größeren Ausflügen und Reisen ist die schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten notwendig.
 
Das Mitbringen von Spielsachen ist in Absprache mit den Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter zu regeln. Schmuck, Geld und andere Wertgegenstände gehören nicht in die
Kindertageseinrichtung. Es muss auch darauf geachtet werden, dass das Kind keine scharfen und spitzen Gegenständen bei sich trägt.

Für das Spielen im Freien braucht das Kind zweckmäßige, dem Wetter angepasste Kleidung.

(10) Dem Kind sind Hausschuhe und Turnzeug mitzugeben

§ 6
Regelung in Krankheitsfällen
 
Ein erkranktes Kind ist bis zur Genesung vom Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen. Die Einrichtung ist über die Erkrankung umgehend zu informieren. Erkrankt in der Familie des Kindes jemand an einer ansteckenden Krankheit, so darf auch das gesunde Kind die Kindertageseinrichtung nicht besuchen, solange die Gefahr der Krankheitsübertragung besteht. Die Leitung der Einrichtung ist umgehend über die Krankheit zu informieren, denn sie ist verpflichtet, Infektionskrankheiten dem Gesundheitsamt zu melden.
 
Eine ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung ist vorzulegen, wenn das Kind die Einrichtung nach der Erkrankung wieder besuchen soll.


(4) Bei auftretenden Epidemien kann die Kindertageseinrichtung auf Anordnung des
Gesundheitsamtes für eine bestimmte Zeit geschlossen werden. Der Träger kann
hierfür nicht in Regress genommen werden.
Eine Erstattung der Gebühr aus diesem Grunde erfolgt nicht.

(5) Den Mitarbeitern ist es durch die Trägerin untersagt, Medikamente zu verabfolgen und / oder therapeutische Maßnahmen durchzuführen. Erziehungsberechtigten ist es untersagt,  Präparate zur Selbstmedikation mitzugeben bzw. diese in der Einrichtung zu verabfolgen.

(6) Ist das Kind aus gravierenden gesundheitlichen Gründen auf bestimmte Medikamente oder
Hilfsmittel ständig oder im Notfall angewiesen, müssen in der Kindertageseinrichtung vorliegen und ggf. unter ständigem Verschluss gehalten werden:
schriftliche Anweisung der Erziehungsberechtigten
schriftliche Einverständniserklärung der Kindertagesstättenleitung
ärztliche Verschreibung und schriftliche Handhabungsanweisung nach erfolgter fernmündlicher oder persönlicher Einweisung durch den behandelnden Arzt
Originalpackung des betreffenden Medikamentes mit Beipackzettel

§ 7
Versicherung

Ein Versicherungsschutz besteht für alle in der Kindertageseinrichtung angemeldeten
Kinder durch die gesetzliche Unfallkasse Schleswig-Holstein
auf dem direkten Weg zur Kindertageseinrichtung sowie auf dem direkten Nachhauseweg,
während des Aufenthaltes in der Kindertageseinrichtung innerhalb der Öffnungszeiten,
bei Veranstaltungen der Kindertageseinrichtung außerhalb des Grundstückes (Spaziergänge, Feste o.ä.),
bei allen Tätigkeiten, die sich aus dem Besuch der Kindertageseinrichtung ergeben
 
Die Erziehungsberechtigten sind verpflichtet, einen Unfall, den das Kind auf dem Weg in die Einrichtung oder auf dem Nachhauseweg hat, der Leitung der Kindertageseinrichtung unverzüglich zu melden, damit diese der Meldepflicht gegenüber der Unfallversicherung nachkommen kann.

§ 8
Aufsicht

Die Kindertageseinrichtung untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Trägers, hier die Gemeinde Delingsdorf. Die Gemeinde Delingsdorf hat das Hausrecht.
Die Kindertageseinrichtung unterliegt außerdem der Heimaufsicht des Kreises Stormarn nach den gesetzlichen Bestimmungen.


§ 9
Fachliche Weiterentwicklung der Kindertageseinrichtung,
Fortbildung des Personals

Der Träger stellt sicher, dass die Kindertageseinrichtung die Leitlinien des Landes Schleswig-Holstein zum Bildungsauftrag von Kindertageseinrichtungen in ihrer Praxis umsetzt.

Der Träger stellt sicher, dass sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kindertageseinrichtung regelmäßig in angemessenem Umfang fortbilden.

§ 10
Beirat

Die Kindertageseinrichtung hat gemäß § 18 Abs. 1 KiTaG einen Beirat einzurichten.
 
Für die Arbeit des Beirates gilt die Geschäftordnung des Beirates in der jeweils
gültigen Fassung.

Teil 2 – Angebot / Öffnungszeiten –

§ 11
Öffnungszeiten
 
Die Kindertageseinrichtung ist in der Regel von Montag bis Freitag geöffnet.
 
Es wird folgender Betreuungsumfang angeboten:

Für die Familiengruppen mit Kinder unter 3 Jahren und für den Elementarbereich:
 
20 Stunden
bis zu 25 Stunden
bis zu 30 Stunden
bis zu 35 Stunden
bis zu 40 Stunden
bis zu 43 Stunden

Für den Hortbereich
 
Hort 26 Stunden Betreuung (1. und 2. Klasse)
Hort 21 Stunden Betreuung (ab der 3. Klasse)

Die tatsächlich täglichen Betreuungszeiten müssen vor der Aufnahme des Kindes schriftlich mit der Leitung der Kindertageseinrichtung abgestimmt werden.

Änderungen in den Betreuungszeiten können monatlich vorgenommen werden und sind ebenfalls schriftlich mit der Leitung abzustimmen.

Für die Kinder, die sich in dem letzten Jahr vor Schuleintritt befinden (Vorschulkinder), ist die Regelbetreuungszeit von 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr verbindlich. In der Zeit von 07:30 Uhr bis 08:30 Uhr findet die Vorschularbeit statt.

Die Kindertageseinrichtung schließt während der Sommerferien für die allgemein bildenden Schulen in Schleswig-Holstein drei Wochen, ebenso zwischen Weihnachten und Neujahr sowie an den gesetzlichen Feiertagen. Weiterhin schließt die Kindertagesstätte für 1 Tag im Jahr, um die Pflege der Betriebszusammengehörigkeit zu fördern, und für kann für einen Tag im Jahr zur betrieblichen Fort- / Weiterbildung geschlossen werden.

Die genannten Zeiten werden den Erziehungsberechtigten rechtzeitig bekannt gegeben.

Muss die Kindertageseinrichtung aus unvorhersehbaren und unausweichlichen Gründen (dazu gehören Schadenssituationen, Personalausfall durch Epidemie / Pandemie, unvermeidbare Baumaßnahmen, Schließung auf Anordnung des Gesundheitsamtes oder der Heimaufsicht u.s.w.) vorübergehend geschlossen oder in ihrem Betrieb eingeschränkt werden, besteht kein Anspruch auf Aufnahme des Kindes in eine andere Einrichtung oder auf Schadenersatz.

Eine Erstattung der Gebühr aus diesem Grunde erfolgt nicht.
 
Teil 3 – Benutzungsgebühren –

§ 12
Gegenstand der Benutzungsgebühren

Die Gemeinde Delingsdorf erhebt zur Deckung der laufenden Verwaltung und Unterhaltung der Kindertageseinrichtung eine Benutzungsgebühr. Gegenstand der Gebühr ist die Betreuung des Kindes im Rahmen des bestehenden Benutzungsverhältnisses.

§ 13
Höhe der Gebühren

Die Benutzungsgebühren sind in der Anlage 1, die Bestandteil dieser Satzung ist, ab dem 01.08.2012 neu festgesetzt.
 
Als sog. Milchgeld sind monatlich pro Kind 5,00 € an die Amtsverwaltung zu entrichten.
Für Hortkinder sind monatlich 2,00 € zu entrichten.
 
Die Kosten für das Mittagessen werden gesondert durch die Amtsverwaltung erhoben.

§ 14
Geschwisterermäßigungen

Die Geschwisterermäßigung wird analog den zurzeit gültigen Richtlinien des Kreises Stormarn als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährt.

§ 15
Gebührenermäßigung aus sozialen Gründen,
Verfahren und Bewilligungszeitraum von Gebührenermäßigungen

Familien / Haushaltsgemeinschaften mit geringem Einkommen und Familien /
Haushaltsgemeinschaften mit mehreren Kindern in der Einrichtung erhalten auf Antrag
(gemäß § 90 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) und § 25 KiTaG) eine sozialgestaffelte Ermäßigung. Die Ermäßigung erfolgt nach Maßgabe des § 90 SGB VIII.
 
Die Berechnung der Ermäßigungsanträge wurde der Amtsverwaltung Bargteheide- Land für das Amtsgebiet Bargteheide-Land vom Kreis Stormarn durch öffentlich- rechtlichen Vertrag übertragen. Die Maßgaben des Kreises Stormarn finden Anwendung.

Der Antrag auf Einstufung in die Sozialstaffel ist schriftlich beim Amt Bargteheide-Land zu stellen. Zum Nachweis der Berechtigung einer ermäßigten Gebühr sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, die notwendigen Unterlagen dem Antrag beizufügen bzw. innerhalb eines Monats nachzureichen. Der Bewilligungszeitraum einer Gebührenermäßigung beginnt mit dem Monat der Antragstellung durch die Erziehungsberechtigten.

Rückwirkende Gebührenermäßigungen werden nicht gewährt. Macht der Antragsteller keine oder nur teilweise Angaben über seine Einkommensverhältnisse und bestehen trotz Anhörung Zweifel an der Vollständigkeit seiner Angaben, ist der Antrag abzulehnen. Die Einstufung in die Sozialstaffel (Beitragsstufe) gilt grundsätzlich für längstens drei Jahre. Ist eine Änderung der Antragsvoraussetzungen zu erwarten, ist die Veranlagung für einen entsprechenden kürzeren Zeitraum festzusetzen. Eine Ermäßigung aufgrund vorstehender Bestimmungen sind öffentliche Sozialleistungen. Die Antragsteller haben daher die Einkommens- und Lebensveränderungen unaufgefordert dem Amt Bargteheide-Land zur Neufestsetzung der Gebühr mitzuteilen.

Kommt der Antragsteller dieser Pflicht nicht nach, wird die höhere Gebühr auch rückwirkend neu festgesetzt. Die Festsetzung der Sozialstaffelberechnung wird durch Bescheid festgesetzt.

(4) Für die Ermäßigung oder Übernahme der Benutzungsgebühr gilt § 25 Abs. 3 KiTaG in
der jeweils gültigen Fassung in Verbindung mit den Richtlinien des Kreises Stormarn
für eine Sozialstaffel für die Inanspruchnahme von Kindertageseinrichtungen.

(5) Für die Berechnung der Sozialstaffel gelten gem. § 25 Abs. 3 Sätze 6 und 7 KiTaG die
Bedarfsgrenzen nach dem Dritten Kapitel des SGB XII, wobei abweichend von § 28 SGB XII
85 % der Regelsätze zu berücksichtigen sind. Die Einkommensermittlung erfolgt auf der Grundlage der §§ 82 ff SGB XII.

(6) Der Sozialbeitrag beträgt 37,5 % der anerkannten Betriebskosten für einen
Kindertagesstättenplatz. Der Sozialbeitrag wird jährlich auf der Grundlage der
Finanzabrechnung des Vorjahres ermittelt.

(7) Entspricht oder unterschreitet das Einkommen den Bedarf, sind die Erziehungsberechtigten

beitragsfrei und der Kreis Stormarn erstattet bis zur Höhe des Sozialbeitrages. Die Kosten für das Mittagessen müssen von den Erziehungsberechtigten getragen werden. Liegt die Summe der Einkünfte für Familien / Haushaltsgemeinschaften über dem festgestellten Bedarf, ist der Sozialbeitrag unter Beachtung der nachstehenden Sozialstaffel zu mindern.

beträgt die Einkommensüberschreitung   so sind vom Sozialbeitrag zu zahlen   Gebührenstufe
bis 950,00 €   95 %   S 18
bis 900,00 €   90 %   S 17
bis 850,00 €   85 %   S 16
bis 800,00 €   80 %   S 15
bis 750,00 €   75 %   S 14
bis 700,00 €   70 %   S 13
bis 650,00 €   65 %   S 12
bis 600,00 €   60 %   S 11
bis 550,00 €   55 %   S 10
bis 500,00 €   50 %   S 9
bis 450,00 €   45 %   S 8
bis 400,00 €   40 %   S 7
bis 350,00 €   35 %   S 6
bis 300,00 €   30 %   S 5
bis 250,00 €   25 %   S 4
bis 200,00 €   20 %   S 3
bis 150,00 €   15 %   S 2
bis 100,00 €

über 50,00 €   10 %   S 1

Eine Gebührenfreistellung erfolgt, wenn das Einkommen den Bedarf bis zu 50,00 €
übersteigt.

(8) Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem SGB II zahlen keinen Beitrag.
Voraussetzung ist auch hier die Antragstellung.

§ 16
Entstehung und Ende der Gebührenpflicht,
Gebührenpflichtige

Die Gebührenpflicht entsteht mit der Aufnahme des Kindes in die Kindertageseinrichtung
Delingsdorf. Bei Aufnahme eines Kindes in der Zeit vom 1. bis zum 15. des Aufnahmemonats wird die volle Benutzungsgebühr und in der Zeit vom 16. bis Ende des Aufnahmemonats die Hälfte der Benutzungsgebühr erhoben.

Die Gebührenpflicht endet mit Ablauf des Monats, für den die Beendigung des
Benutzungsverhältnisses rechtswirksam, schriftlich mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende beantragt worden ist. Bei Nichteinhaltung dieser Frist ist eine weitere monatliche Benutzungsgebühr zu entrichten. Bei Einschulung endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Kindergartenjahres zum 31.07.. Bei Wohnsitzwechsel endet die Beitragspflicht mit Ablauf des Monats in dem der Wohnortwechsel fällt. Diese Regelung gilt für den Ausschluss entsprechend. Einschulung und Wohnsitzwechsel sind der Kindertageseinrichtung rechtzeitig anzuzeigen.
 
Die Benutzungsgebühr ist auch dann zu entrichten, wenn das Kind die Kindertageseinrichtung nicht besucht oder diese an gesetzlichen Feiertagen, Fortbildungsveranstaltungen oder aus sonstigen zwingenden Gründen vorübergehend geschlossen werden muss.
 
Die Gebühr entfällt, wenn das Kind wegen Krankheit am Besuch der Kindertageseinrichtung gehindert ist (ab der 5. Krankheitswoche). Die Krankheit ist durch ärztliche Bescheinigung, deren Kosten die Erziehungsberechtigten tragen, nachzuweisen. Bei rechtzeitig angezeigter Kur gilt das Kind als abgemeldet, und eine Monatsgebühr entfällt.
Gebührenpflichtig sind die Erziehungsberechtigten (Eltern / sonstige Sorgeberechtigte) des Kindes, auf deren Antrag das Kind in die Kindertageseinrichtung aufgenommen worden ist. Sind mehrere Personen Gebührenschuldner, so haftet jede einzelne Person als Gesamtschuldner.

(6) Das Kommunalabgabengesetz ist analog anzuwenden.

§ 17
Veranlagung, Fälligkeit und Entrichtung der Gebühren

Die Veranlagung der Benutzungsgebühren erfolgt durch das Amt Bargteheide-Land.

Bei Antragstellung der Erziehungsberechtigten auf Gebührenermäßigung nimmt das Amt Bargteheide-Land eine Einkommensberechnung vor, die Grundlage für die Veranlagung der ermäßigten Benutzungsgebühr ist.
 
Das Amt Bargteheide-Land ist berechtigt, personenbezogene Daten, die zur Erhebung
der Gebühren bzw. zur Berechnung im Rahmen der Sozialstaffelermäßigung erforderlich sind, zu erfassen, zu verarbeiten und zu speichern. Auf die bestehende Satzung des Amtes Bargteheide-Land zur Änderung von Satzungen aus Anlass der Durchführung des Landesdatenschutzgesetzes (LDSG) sowie Verarbeitung personenbezogener Daten für Zwecke der Amtsverwaltung Bargteheide-Land (Datenschutzsatzung) vom 21. Juni 1995 in der z.Zt. gültigen Fassung wird verwiesen.

Die Nutzung und Verarbeitung der Daten erfolgt unter Beachtung der Vorschriften des Schleswig-Holsteinischen Gesetzes zum Schutz personenbezogener Informationen LDSG vom 30.10.1991 in der z.Zt. gültigen Fassung.

Die Jahresgebühr wird ab 01.01.2008 in 12 Monatsraten erhoben.

Der monatliche Teilbetrag ist jeweils zum 5. des laufenden Monats fällig.

Werden die Gebühren über einen Zeitraum von mehr als 3 Monate nicht gezahlt, so kann das Kind nach vorheriger schriftlicher Mahnung vom weiteren Besuch der Kindertageseinrichtung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet die Gemeindevertretung.
 
Die Benutzungsgebühr wird durch Bescheid festgesetzt.

§ 18
Inkrafttreten

Diese Satzung tritt zum 01.08.2012 in Kraft.

Delingsdorf, den 03.07.2012

(Siegel)
gez. Randolf Knudsen
Bürgermeister


Kindergarten Delingsdorf   Grundlage   Finanzplanung 2012
12 Monate               Gebühren ab dem 01. August 2012         
                              
zum 05. eines Monats          Elementar   Elementar   Elementar   Elementar   Elementar   Elementar   
            20 Stunden   bis zu 25 Std.   bis zu 30 Std.   bis zu 35 Std.   bis zu 40 Std.   bis zu 43 Std.   
Einkommensüberschreitung      08:30 - 12:30 Uhr                  
Regelbeitrag   47,5%         155,96 €   194,95 €   233,95 €   272,94 €   311,93 €   335,32 €   
bis 1.300,00 €   45%         147,76 €   184,69 €   221,64 €   258,58 €   295,51 €   317,68 €   
bis 1.200,00 €   42,5%         139,55 €   174,43 €   209,33 €   244,21 €   279,09 €   300,03 €   
bis 1.100,00 €   40%         131,34 €   164,17 €   197,01 €   229,85 €   262,68 €   282,38 €   
Sozialbeitrag 


bis 1.000,00 €   37,5%   100%      123,13 €   153,91 €   184,70 €   215,48 €   246,26 €   264,73 €   
bis 950,00 €   S 18   95%      116,97 €   146,21 €   175,47 €   204,71 €   233,95 €   251,49 €   
bis 900,00 €   S 17   90%      110,82 €   138,52 €   166,23 €   193,93 €   221,63 €   238,26 €   
bis 850,00 €   S 16   85%      104,66 €   130,82 €   157,00 €   183,16 €   209,32 €   225,02 €   
bis 800,00 €   S 15   80%      98,50 €   123,13 €   147,76 €   172,38 €   197,01 €   211,78 €   
bis 750,00 €   S 14   75%      92,35 €   115,43 €   138,53 €   161,61 €   184,70 €   198,55 €   
bis 700,00 €   S 13   70%      86,19 €   107,74 €   129,29 €   150,84 €   172,38 €   185,31 €   
bis 650,00 €   S 12   65%      80,03 €   100,04 €   120,06 €   140,06 €   160,07 €   172,07 €   
bis 600,00 €   S 11   60%      73,88 €   92,35 €   110,82 €   129,29 €   147,76 €   158,84 €   
bis 550,00 €   S 10   55%      67,72 €   84,65 €   101,59 €   118,51 €   135,44 €   145,60 €   
bis 500,00 €   S 9   50%      61,57 €   76,96 €   92,35 €   107,74 €   123,13 €   132,37 €   
bis 450,00 €   S 8   45%      55,41 €   69,26 €   83,12 €   96,97 €   110,82 €   119,13 €   
bis 400,00 €   S 7   40%      49,25 €   61,56 €   73,88 €   86,19 €   98,50 €   105,89 €   
bis 350,00 €   S 6   35%      43,10 €   53,87 €   64,65 €   75,42 €   86,19 €   92,66 €   
bis 300,00 €   S 5   30%      36,94 €   46,17 €   55,41 €   64,64 €   73,88 €   79,42 €   
bis 250,00 €   S 4   25%      30,78 €   38,48 €   46,18 €   53,87 €   61,57 €   66,18 €   
bis 200,00 €   S 3   20%      24,63 €   30,78 €   36,94 €   43,10 €   49,25 €   52,95 €   
bis 150,00 €   S 2   15%      18,47 €   23,09 €   27,71 €   32,32 €   36,94 €   39,71 €   
bis 100,00 €   S 1   10%      12,31 €   15,39 €   18,47 €   21,55 €   24,63 €   26,47 €   
über 50,00 €                              
unter 50,00 €    von der Zahlung einer Gebühr befreit               


             Kindergarten Delingsdorf   Grundlage    Finanzplanung 2012   
12 Monate            Gebühren ab dem 01. August 2012            
                              
zum 05. eines Monats       Kinder unter 


3 J.   Kinder unter


3 J.   Kinder unter 


3 J.   Kinder unter 


3 J.   Kinder unter 


3 J.   Kinder unter 


3 J.   Hort   Hort
Einkommensüberschreitung   20 Std.   bis zu 25 Std.   bis zu 30 Std.   bis zu 35 Std.   bis zu 40 Std.    bis zu 43 Std.   1. + 2.


Klasse   ab 3. Klasse
Regelbeitrag   47,5%      249,55 €   288,53 €   327,52 €   366,52 €   405,51 €   428,91 €   202,76 €   163,77 €
bis 1.300,00 €   45%      236,41 €   273,35 €   310,28 €   347,23 €   384,17 €   406,33 €   192,08 €   155,15 €
bis 1.200,00 €   42,5%      223,28 €   258,16 €   293,05 €   327,94 €   362,83 €   383,76 €   181,41 €   146,53 €
bis 1.100,00 €   40%      210,14 €   242,98 €   275,81 €   308,65 €   341,48 €   361,18 €   170,74 €   137,91 €
Sozialbeitrag


bis 1.000,00 €   37,5%   100%   197,01 €   227,79 €   258,57 €   289,36 €   320,14 €   338,61 €   160,07 €   129,29 €
bis 950,00 €   S 18   95%   187,16 €   216,40 €   245,64 €   274,89 €   304,13 €   321,68 €   152,07 €   122,83 €
bis 900,00 €   S 17   90%   177,31 €   205,01 €   232,71 €   260,42 €   288,13 €   304,75 €   144,06 €   116,36 €
bis 850,00 €   S 16   85%   167,46 €   193,62 €   219,78 €   245,96 €   272,12 €   287,82 €   136,06 €   109,90 €
bis 800,00 €   S 15   80%   157,61 €   182,23 €   206,86 €   231,49 €   256,11 €   270,89 €   128,06 €   103,43 €
bis 750,00 €   S 14   75%   147,76 €   170,84 €   193,93 €   217,02 €   240,11 €   253,96 €   120,05 €   96,97 €
bis 700,00 €   S 13   70%   137,91 €   159,45 €   181,00 €   202,55 €   224,10 €   237,03 €   112,05 €   90,50 €
bis 650,00 €   S 12   65%   128,06 €   148,06 €   168,07 €   188,08 €   208,09 €   220,10 €   104,05 €   84,04 €
bis 600,00 €   S 11   60%   118,21 €   136,67 €   155,14 €   173,62 €   192,08 €   203,17 €   96,04 €   77,57 €
bis 550,00 €   S 10   55%   108,36 €   125,28 €   142,21 €   159,15 €   176,08 €   186,24 €   88,04 €   71,11 €
bis 500,00 €   S 9   50%   98,51 €   113,90 €   129,29 €   144,68 €   160,07 €   169,31 €   80,04 €   64,65 €
bis 450,00 €   S 8   45%   88,65 €   102,51 €   116,36 €   130,21 €   144,06 €   152,37 €   72,03 €   58,18 €
bis 400,00 €   S 7   40%   78,80 €   91,12 €   103,43 €   115,74 €   128,06 €   135,44 €   64,03 €   51,72 €
bis 350,00 €   S 6   35%   68,95 €   79,73 €   90,50 €   101,28 €   112,05 €   118,51 €   56,02 €   45,25 €
bis 300,00 €   S 5   30%   59,10 €   68,34 €   77,57 €   86,81 €   96,04 €   101,58 €   48,02 €   38,79 €
bis 250,00 €   S 4   25%   49,25 €   56,95 €   64,64 €   72,34 €   80,04 €   84,65 €   40,02 €   32,32 €


Satzung

über die Benutzung und Erhebung von Gebühren der gemeindeeigenen Kindertageseinrichtung der Gemeinde Delingsdorf

(Benutzungs- und Gebührensatzung)

Die beschlossenen Änderungen aus den Sitzungen der Gemeindevertretung vom 12.12.2007, 16.07.2008, 18.03.2009, 01.07.2009, 12.11.2009, 07.07.2010, 28.06.2011 und vom 15.12.2011 sind in der hier vorliegenden Satzung eingearbeitet.

[und so weiter und so weiter. Aus irgendeinem Grund ist in der Webseite eine Doublette des Textes. Die lasse ich wegen der Übersichtlichkeit weg, J]

Aktuelles
Die Schliesszeiten für 2013 stehen fest. Weitere Infos unter "News & Termine"
Kontakt:

Lütten Hus :
Schulstraße 1 a
22941 Delingsdorf
Telefon 04532-260 282

Lütten Hütt:
Op de Barg 2 a
22941 Delingsdorf
Telefon 04532-287 436

Kindergartenleitung:
Frauke Timm

Menu
Aktuelles/News & Termine
aktuelle News & Termine
Informationen für Vorschuleltern
Schliesszeiten 2012/2013
Elternbrief 02/2011 (Milchgeld)
Downloads & Formulare
Spiel & Spaß
Tischsprüche
Rezepte
Unser Kindergarten
Betreuungsangebot
Räumlichkeiten Lütten Hus
Räumlichkeiten Lütten Hütt
von “A” wie “Anmeldung” bis “Z” wie “Zähneputzen”
Chronik
Projekte & Aktivitäten
Hygiene-Projekt
Papilio
Spielzeug-macht-Ferien-Tag
Kistenkobolde
Meins-deinsdeins-unser-Spiel
Gästebuch
Impressum
Gebühren & Satzung
Galerie
News & Termine
Stellungnahme der Elternvertreter
Blog Traffic

Pages
Pages|Hits |Unique
Last 24 hours: 2.532
Last 7 days: 9.980
Last 30 days: 12.021
Online now: 16

All Rights Reserved. Copyright © 2013 Kindergarten Delingsdorf
[*/quote*]
« Last Edit: March 28, 2013, 05:18:48 PM by Julian »
Logged
StarCruiser http://WWW.ALLAXYS.COM
-----  Travelling beyond c   -----

Julian

  • Boltbender
  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 2214
Re: Fuck your Kindergarten!
« Reply #2 on: March 28, 2013, 04:41:01 PM »

Heißt es nicht "Für das Leben lernen wir"? Bei den "Tischsprüchen" dieses Kindergartens frage ich mich, was diese Leute gelernt haben. Wale und blau? Eher jemand anders...


http://kindergarten-delingsdorf.de/?page_id=90

[*quote*]
Tischsprüche
 
Schwimmt der Wal durch den Kakao,
 ist er braun und nicht mehr blau.
 Schwimmt er dann durchs Wasser,
 wird er immer blasser.
 Nun sprechen alle mit:
 Guten Appetit!


****************************
Ellenbogen, Ellenbogen!
Sei doch nicht so ungezogen!
Auf dem Tisch sollst Du nicht sein,
alle Kinder essen fein.
1, 2, 3, 4, 5, 6, 7….
Guten Appetit, Ihr Lieben!!!
Tiger, Löwe, Katze
 reicht euch mal die Tatze.
 Jeder isst soviel er kann
 nur nicht seinen Nebenmann,
 auch nicht seine Nebenfrau,
 dafür sind wir viel zu schlau.
 Guten Appetit!

*********************
********************

Ein kleiner Hase
pfiff durch die Nase
pfiff ein Lied,
“Guten Appetit”!

*******************************

Viele kleine Fische
 schwimmen jetzt zu Tische,
 reichen sich die Flossen
 dann wird kurz beschlossen,
 jetzt nicht mehr zu blubbern,
 sondern genüsslich zu futtern!
 Guten Appetit!
[*/quote*]
Logged
StarCruiser http://WWW.ALLAXYS.COM
-----  Travelling beyond c   -----

Julian

  • Boltbender
  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 2214
Re: Fuck your Kindergarten!
« Reply #3 on: March 28, 2013, 04:48:14 PM »

Das "zuckerfrei" hat ein Pendant: "Mineralwasser", zu finden unter "Rezepte".

http://kindergarten-delingsdorf.de/?page_id=400

[*quote*]
Rezepte
Hier das beliebte Rezept für unsere Frühstücksbrötchen:
Für ca. 14 Brötchen:
1/2 Ltr. Milch
1/2 kg Weizenmehl Typ 405
1/2 kg frisch gemahlenes Dinkelmehl
6 EL Magarine
2 Pakete Hefe
etwas Salz

Alle Zutaten vermengen. Wenn der Teig noch sehr fest ist, kann Mineralwasser hinzugegeben werden. Teig lange kneten. Zugedeckt 1/2 bis eine 3/4 Stunde gehen lassen.
Brötchen formen und auf dem Backblech nochmals 1/2 Std gehen lassen.
Bei 170 Grad (Umluft) ca. 1/2 Std. backen
[*quote*]

Nimmt man 1 Kilogramm Mehl und 1/2 Liter Milch und (vor allem!) "etwas Salz", was, bitteschön, soll dann neben dieser großen, ja riesigen Menge an Substanzen denn  "Mineralwasser" noch für einen Sinn haben!?

Es entbehrt der Lächerlichkeit nicht...
Logged
StarCruiser http://WWW.ALLAXYS.COM
-----  Travelling beyond c   -----

Julian

  • Boltbender
  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 2214
Re: Fuck your Kindergarten!
« Reply #4 on: March 28, 2013, 05:52:49 PM »

http://www.mopo.de/nachrichten/wegen-eines-schoko-milch-riegels-auch-kira--5--flog-aus-ihrer-kita-,5067140,22232108.html

[*quote*]
Kita-Platz gekündigt, weil der kleine Thore (4) Butterkekse in der Brotdose mitbrachte. Das klingt wie ein ungewöhnlicher Einzelfall. Von wegen. „Uns ist exakt das Gleiche passiert“, sagt Mutter Jasna Kubera. Nur diesmal ging es um einen Schoko-Milch-Riegel namens „Kinder Pingui“.
[*/quote*]
Logged
StarCruiser http://WWW.ALLAXYS.COM
-----  Travelling beyond c   -----

Yulli

  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 917
Re: Fuck your Kindergarten!
« Reply #5 on: May 04, 2019, 10:38:40 AM »

Das ist 6 Jahre her. Weil zu erwarten ist, daß der Zeitungsartikel sehr bald verschwinden wird, obwohl er sehr wichtig ist, erscheint mir seine Archivhierung zwingend notwendig.


https://www.mopo.de/hamburg/wegen-eines-schoko-milch-riegels-auch-kira--5--flog-aus-ihrer-kita--7205760

[*quote*]
Wegen eines Schoko-Milch-Riegels Auch Kira (5) flog aus ihrer Kita!

    Von Sandra Schäfer 28.03.13, 10:55 Uhr

Kira aus Quarnstedt (bei Bad Bramstedt) flog aus ihrem Kindergarten, weil sie einen "Kinder Pinguin" in der Brotdose hatte. Sie war sehr lange traurig, weil sie ihre Freunde verlor und jetzt in einem anderen Ort in die Kita geht.

Kita-Platz gekündigt, weil der kleine Thore (4) Butterkekse in der Brotdose mitbrachte. Das klingt wie ein ungewöhnlicher Einzelfall. Von wegen. "Uns ist exakt das Gleiche passiert", sagt Mutter Jasna Kubera. Nur diesmal ging es um einen Schoko-Milch-Riegel namens "Kinder Pingui".

Die zuckerarme Ex-Kita von Thore in Delingsdorf sorgte am Mittwoch bei den MOPO-Lesern für heftige Diskussionen. Weil die Eltern im Stress waren, hatten sie dem Sohn Kekse und Waffeln mit in die Kita gegeben. Dort sind Süßigkeiten aber nicht erlaubt: Nach einem heftigen Streit wurde der Familie der Kita-Platz gekündigt.

Jetzt stellt sich raus, dass nur 50 Kilometer weiter westlich in Quarnstedt vor einem Jahr schon einmal genau das Gleiche passiert ist. "Mein Mann hat morgens müde nach der Nachtschicht unserer Tochter Kira (5) versehentlich eine Riegel mitgegeben", erzählt Jasna Kubera. Ihre Tochter habe die "Süßigkeit" in der Kita nicht essen dürfen und stand ohne Frühstück da. "Erfahren haben wir das erst von unserer Tochter, die Erzieherinnen haben uns nicht darauf angesprochen."

Als die Eltern die Kita-Leitung zur Rede stellten, wurde ihnen gesagt, sie könnten sich ja eine andere Kita suchen. "Angeblich seien wir ja eh immer unzufrieden." Was Kuberas bisher gar nicht so empfunden hatten. Als sie sich daraufhin bei der evangelischen Kirchengemeinde beschwerten (sie ist Träger der Kita), habe der Pastor sie nur mit einer vierwöchigen "Probezeit" behalten wollen. "Wir waren hin- und hergerissen, weil Kira so gern in diese Kita ging." Doch bevor die Eltern sich entschieden hatten, wurde ihnen die Kündigung überreicht.

Kuberas zogen vor Gericht. Dort kam es zu einem Vergleich. Allerdings zugunsten der Familie: "Die Kirche musste alle Mehrkosten tragen, die dadurch entstanden sind, dass Kira jetzt in eine Kita in einem anderen Ort geht."
[*/quote*]


Wer damals unbelehrbar war in seiner idiotischen Ideologie, der wird es auch heute noch sein und auch heute noch, möglicherweise verbissener als zuvor, Kindern seinen Wahn aufzwingen.


Wir sind von Vollidioten umzingelt. Auf Neuhochwohlgeboren: "We are surrounded by morons!"


Logged
"Freiheit für Grönland! Weg mit dem Packeis!"

Wer war das?
Pages: [1]