Ich betrachte das als eine Pressemitteilung der piratigen Piraten:
http://www.piraten-giessen.de/content/tanzen-gegen-das-tanzverbot-–-einsam-statt-gemeinsam[*quote*]
http://img.piraten-giessen.de/sites/piraten-giessen.de/files/images/sicherheitshinweis_icon.artikel.jpgTanzen gegen das Tanzverbot – Einsam statt Gemeinsam17 März, 2013 - 23:30 – Ralf Praschak
Auch im Jahre 2013 des "Herrn" rufen wir wieder zu Protesten gegen die Beschränkungen von elementaren Grundrechten wie der Meinungs-, der Lehr- und der Versammlungsfreiheit auf. Das diesjährige Motto lautet "Tanzen gegen das Tanzverbot - Einsam statt Gemeinsam".
Mit dem aktualisierten Zusatz "Einsam statt Gemeinsam" folgt die Aktion dem Urteil des Verwaltungsgerichtes Gießen, welches am 25.10.2012 feststelle, dass es natürlich am Karfreitag erlaubt ist, tanzend seine Meinung zu äußern, jedoch nicht im Rahmen einer Versammlung (siehe: 4 K 987/12.GI Abs. 20 S. 4).
Inhaltliche Diskurs über das Feiertagsgesetz
Immer wieder wird in der Diskussion der Satz laut: "Wer tanzen gehen will, kann auch arbeiten". Zuletzt tingelte Dr. Lars Witteck mit diesem wieder durch die Medien. Dieses CSU-würdige Stammtischniveau hilft jedoch bei einer sachlichen Diskussion nicht weiter, zumal immer mehr Menschen an Wochenenden, Feiertagen oder nachts arbeiten müssen.
In einer säkularen Gesellschaft, wie es Deutschland nun mal ist, kann bzw. darf ein Feiertagsgesetz nicht einseitig von Gläubigen nur für Gläubige ausgelegt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat diese gesamtgesellschaftliche Funktion ebenfalls schon festgestellt, sodass der Feiertagsschutz auch für die Verfolgung profaner Ziele wie die der persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung, Zerstreuung und / oder Vereinigung gilt (vgl. 1 BvR 2857/07).
Würde es in dem Gesetz, wie von der Obrigkeit behauptet, um den Schutz von Gottesdiensten gehen, so hätte die Bahn letzten Karfreitag auch keine lautstarken Gleisbauarbeiten in Gießen durchführen dürfen.
Das Feiertagsgeset geht hier über das notwendige Maß hinaus. Es schützt nicht nur vor der konkreten Gefährdung der Ruhe im realen Umfeld von Gottesdiensten, sondern schränkt auch willkürlich andere Aktivitäten und Grundrechte ein, die den Gläubigen in keiner Weise bei ihrer Ausübung ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigen. Es ist absolut unverständlich, wie das Tanzen in einer Diskothek einen Gläubigen beim Ausleben seiner Religion stört. Pervertiert wird dies noch dadurch, dass an stillen Tagen nicht mal eine Bibliothek öffnen darf, also ein Ort, der von Natur aus still ist! (siehe §6 Abs.2 HFeiertagsG) Auch wird kein religiöser Mensch gezwungen, diese kulturellen Angebote wahr zu nehmen.
Vorstellbar wären zum Beispiel entsprechende "Bannmeilen" um religiöse Veranstaltungen, wie es die Berliner Feiertagsschutz-Verordnung (vgl. §3 FSchVO) schon heute vorsieht, um allen Bürgern und ihren Bedürfnissen möglichst gerecht werden zu können und eben nicht nur der beiden "Staatskirchen".
Doppelmoral des regierungspräsidialen "Kreuzritters"
Es scheint, dass der Regierungspräsident seine vom Land Hessen verliehene und somit nicht vom Souverän legitimierte "Macht" ausnutzt, um seine Moral und seine Meinung auch gegen berechtigte Kritik durchzusetzen.
Allerdings hatte er am vergangenen Totensonntag offensichtlich kein Problem damit, dass "seine" Gießen 46ers mit einem Bundesliga-Basketballspiel gegen das Feiertagsgesetz verstoßen haben. Ob uns letztes Jahr einfach die VIP-Lounge mit ihren Schnittchen gefehlt hat?
Erschreckend ist auch das Verhalten des Verwaltungsgerichtes Gießen, dass offenkundig wider besseres Wissen die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts missachtet und die verschiedenen Grundrechte vermischt hat. Das hessische Feiertagsgesetz schränkt nur die Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) ein. Das Thema einer Demonstration ist aber durch die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) geschützt, worauf frühere Urteile des Bundesverfassungsgerichtes auch hinweisen (vgl. 1 BvQ 19/04 Abs. 19).
Dabei spielte das Gericht potenzielle Mehrheiten (Christen) gegen mögliche Minderheiten (Anders- und Nichtgläubige) aus. Offenbar hat hier das Verwaltungsgericht grundlegend den Sinn des Grundgesetzes verkannt, welches im Wesentlichen aufgrund der Erfahrungen der Weimarer Republik und dem Dritten Reich ein Minderheitenschutzgesetz ist (vgl. 1 BvQ 19/04 Abs. 21).
Aufruf weiter für die Novellierung des Feiertagsgesetzes zu kämpfen
Aus diesen Gründen rufen wir an Karfreitag auf, die Stimme gegen kirchlich motivierte Verbote zu erheben, um im eigenen Garten, auf beliebigen Straßen oder vielleicht ab 18:30 Uhr vor dem Regierungspräsidium, Landgraf-Philipp-Platz einzeln zu protestieren. Dabei rufen wir explizit NICHT dazu auf, dies gemeinsam mit anderen zu tun, sondern nur einzeln - oder eben "einsam statt gemeinsam".
Für alle, die befürchten, dass unter Umständen noch andere Menschen anwesend sein könnten, die rein zufällig auch eine ähnliche Meinung vertreten könnten wie man selbst, gibt es unsere praktische sicherheitshinweisliche Warntafel (Download:
http://tinyurl.com/Sicherheitswarntafel) zum Selbstausdrucken. Damit weist man auch gegenüber der Polizei noch mal explizit darauf hin, dass man dort wirklich nur alleine und einsam die eigene Meinung tanzend verbreitet und nicht etwa in einer Versammlung (gemeinsam) dies tun würde.
Diese Proteste gegen das Feiertagsgesetz haben in den letzten Jahren bereits in Bayern und Bremen Wirkung gezeigt. So wird in Bremen das Tanzverbot auf die Zeit zwischen 6 und 21 Uhr beschränkt und soll 2018 ganz abgeschafft werden!
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Kommentare
18 März, 2013 - 15:36 – Gast
Aktion in FrankfurtAm Vortag (Do. 28.3) findet eine angemeldete Aktion unter dem Motto "Hasenfest - Ich lass dich beten - Lass du mich tanzen" in Frankfurt an der Konstablerwache statt. Gießener Piraten und alle anderen Interessierten sind natürlich herzlich willkommen!
http://hasenfest.org/frankfurt-2013.html Im Gegenzug kommen sicher auch einige Frankfurter zum einsamen Tanzen am Freitag nach Gießen.
Viele Grüße,
Florian
[*/quote*]
In diesem Sinne:





