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Author Topic: Millionenbetrüger gefaßt - Schneeballsystem mit 100 Mio Euro Schaden  (Read 1847 times)

iBraksas

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Süddeutsche Zeitung 28.7.2012
"Nach fünf Jahren auf der Flucht
US-Polizei fasst mutmaßlichen deutschen Millionenbetrüger "
http://www.sueddeutsche.de/panorama/nach-fuenf-jahren-auf-der-flucht-us-polizei-fasst-mutmasslichen-deutschen-millionenbetrueger-1.1425091

AP 27.7.2012
"APNewsBreak: Vegas DUI case led to German fugitive"
http://kstp.com/news/stories/S2706824.shtml?cat=11848

Rechsanwalt Oliver Busch 16. Februar 2012
"Private Commercial Office Inc.; US-Land Banking; Engler"
http://www.kanzlei-ebp.de/anlagefirmen/private-commercial-office-inc.html

Kanzlei Mattil und Kollegen 22.10.2010
http://www.kaerner.de/news.htm#privatecomof

Bloomberg Businessweek ohne Datum
[Zitat]
Diversified Financial Services

Company Overview of Private Commercial Office, Inc.

Company Overview

On March 31, 2008, an involuntary petition for liquidation under Chapter 7 was filed against Private Commercial Office, Inc. in the US Bankruptcy Court Middle District of Florida. On April 29, 2008, the involuntary petition was approved by the Court.
[Zitat]
http://investing.businessweek.com/research/stocks/private/snapshot.asp?privcapId=43206951

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) 9.8.2007

[Zitat]
BaFin untersagt der Private Commercial Office, Inc., Cape Coral, Florida, USA und ihrem Geschäftsführer Ulrich Engler das Einlagengeschäft und ordnet Abwicklung an

BaFin untersagt der Private Commercial Office, Inc., Cape Coral, Florida, USA und ihrem Geschäftsführer Ulrich Engler das Einlagengeschäft und ordnet Abwicklung an
9. August 2007

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 08.08.2007 der Private Commercial Office, Inc. (PCO), und ihrem Geschäftsführer Ulrich Engler untersagt, das Einlagengeschäft grenzüberschreitend in Deutschland zu betreiben. Sie hat zudem angeordnet, diese unerlaubt betriebenen Geschäfte unverzüglich abzuwickeln und die Gelder zurückzuzahlen.

Die PCO nahm unter den Bezeichnungen "Day Trading" und "US-Land Banking" von Anlegern aus Deutschland auf der Grundlage von Darlehensverträgen Gelder an und versprach dafür Renditen bis zu 6 % monatlich. Eine dafür erforderliche Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften hat die PCO weder in Deutschland noch in den USA.

Unternehmen oder Personen, die die Produkte "Day Trading" und "US-Land Banking" vermitteln, erbringen die Drittstaateneinlagenvermittlung. Diese Dienstleistung darf grundsätzlich nur mit vorheriger, schriftlicher Erlaubnis der BaFin erbracht werden. Die BaFin ist daher befugt, gegen Vermittler einzuschreiten, die die Produkte ohne diese Erlaubnis vermitteln. Die BaFin weist darauf hin, dass das Erbringen der Drittstaateneinlagenvermittlung ohne die erforderliche Erlaubnis gemäß § 54 KWG strafbar ist.

Das Landeskriminalamt Baden-Württemberg ermittelt in dieser Angelegenheit im Auftrag der Staatsanwaltschaft Mannheim wegen des Verdachts des schweren gewerbsmäßigen Betruges (Az.: 628 Js 5483/07).

Die Verfügungen der BaFin sind von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, jedoch noch nicht bestandskräftig.
[/Zitat]

http://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/unerlaubte/2007/vm_070809_pco_engler.html


Weiteres unter "Private Commercial Office" liquidation mit der Googlesuche

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