"Die 'homöopathische Grippeimpfung' ist gefährlich", schreibt die Basler Zeitung. Woher hat sie das? Auf der Suche nach dem oder den Verantwortlichen für den sprachlichen Blindgänger muß man sich das Ding komplett ansehen und die Quelle ebenfalls auseinander nehmen.
Na denn. :-)
Erst mal am Stück. Dann wird gegrillt.
http://bazonline.ch/wissen/medizin-und-psychologie/Die-homoeopathische-Grippeimpfung-ist-gefaehrlich/story/16404945[*QUOTE*]
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Die "homöopathische Grippeimpfung" ist gefährlichVon Felix Straumann.
Aktualisiert am 13.11.2011
Swissmedic warnt: Globuli schützen nicht zuverlässig vor einer Grippe. Vor allem Risikopatienten könnten sich dadurch in falscher Sicherheit wiegen. In der klassischen Homöopathie ist Prophylaxe gar nicht möglich: Homöopathische Globuli.
Foto: Gaëtan Bally (Keystone)
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Homöopathen kritisieren Homöopathika
Jedes Jahr werden in der Schweiz über 100 Millionen Franken mit homöopathischen Arzneimitteln umgesetzt.
Obwohl alle korrekt bei Swissmedic als Homöopathikum zugelassen sind, widerspricht dabei die Mehrheit der Präparate den Prinzipien der Lehre von Homöopathie-Gründer Samuel Hahnemann. Vielen klassischen Homöopathen wie Clemens Dietrich, Präsident des Schweizerischen Vereins homöopathischer Ärztinnen und Ärzte, sind die Präparate, die mit einer Indikation zugelassen sind, ein Dorn im Auge. Das heisst, dass auf der Packung stehen darf, wogegen sie gemäss homöopathischer Lehre helfen sollen.
"Solche Präparate sollte es eigentlich gar nicht geben. Homöopathika im engeren Sinn sind immer ohne Indikation", sagt Dietrich, Facharzt für Homöopathie. Die Wirkung eines Präparats sei individuell bei jedem Patienten anders. Noch stärker gegen dieses Prinzip verstossen in den Augen der klassischen Homöopathen Komplexmittel. Diese bestehen aus einem Gemisch von verschiedenen homöopathischen Präparaten und werden meist als Mittel gegen schulmedizinische Symptome wie Erkältung, Kopfschmerzen, Verstopfung oder Verletzungen verkauft.
"Komplexmittel werden verkauft, meist, ohne dass ein homöopathisch ausgebildeter Arzt sie verschrieben hat", sagt Jacqueline Ryffel vom Vorstand des Schweizerischen Verbandes für komplementärmedizinische Heilmittel (SVKH). Sie würden den weit grösseren Marktanteil als homöopathische Einzelmittel haben. Für Dietrich ein Graus:
"Eine Registrierung bei Swissmedic als homöopathisches Präparat bedeutet nicht, dass es wirksam ist." (fes)
Stichworte
Swissmedic
Grippe
Korrektur-Hinweis
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Für einmal sind sich Schulmediziner und Homöopathen einig. Unabhängig von den Diskussionen um die Wirksamkeit der hoch verdünnten Arzneien ist für beide Seiten klar: Homöopathische Grippeimpfungen gibt es nicht. Weil sie in Apotheken, Drogerien oder im Internet dennoch angepriesen und verkauft werden, warnt Swissmedic nun explizit vor diesen sogenannten homöopathischen Grippeimpfungen. "Solche Empfehlungen sind irreführend und können Patienten massiv gefährden», schreibt das Schweizerische Heilmittelinstitut in einem Artikel, der unlängst in der 'Ärztezeitung', der Apothekerzeitschrift 'Pharma-Journal' und anderen Publikationen abgedruckt wurde.
Es ist das erste Mal, dass Swissmedic die Anpreisung von bestimmten homöopathischen Mitteln öffentlich rügt. Einzelne Überschreitungen kommen hingegen immer wieder vor, denn die Bewerbung von Homöopathika und ähnlichen Mitteln bewegt sich in einem Graubereich. Swissmedic kritisiert in erster Linie die unzulässige Anpreisung von zwei Präparaten: Influenzinum, das aus einem gemäss homöopathischer Vorschrift potenzierten Grippeimpfstoff besteht, und Oscillococcinum, für welches Entenleber und -herz verarbeitet wurden.
Vor allem bei Risikopatienten bestehe die Gefahr, dass sie sich durch diese Präparate in falscher Sicherheit wiegen würden, schreibt Swissmedic. Eine echte Impfung bewirke eine Immunantwort mit der Produktion von Antikörpern, die vor einer Infektion schützen könnten.
Die Warnung als Werbung?
Auch Homöopathen lehnen die gerügte Bezeichnung ab, allerdings aus anderen Gründen als Swissmedic. "Homöopathische Impfungen sind ein Unding, ein Widerspruch in sich selber", sagt Clemens Dietrich, Präsident des Schweizerischen Vereins homöopathischer Ärztinnen und Ärzte.
In der klassischen Homöopathie ist eine Impfung oder generell Prophylaxe gar nicht möglich, denn der Patient muss Symptome zeigen, anhand derer das passende Arzneimittel gewählt wird (siehe Kasten).
"Grippeprophylaxe ist höchstens durch eine individuelle Behandlung möglich, welche die allgemeine Immunlage verbessert", so der Arzt für Homöopathie aus Wohlen AG.
Selbst die Hersteller von homöopathischen Präparaten finden es korrekt, dass Swissmedic vor der homöopathischen Grippeimpfung warnt. Mit einer Einschränkung: "Durch die Nennung einzelner Präparatenamen wurde für diese Werbung gemacht, während identische Produkte anderer Hersteller unerwähnt blieben", kritisiert Jacqueline Ryffel vom Vorstand Schweizerischer Verband für komplementärmedizinische Heilmittel (SVKH). Die Warnung als Werbung – so hat man sich das bei Swissmedic wohl nicht vorgestellt. "Wir wurden vor zwei Jahren darauf aufmerksam, als die Schweinegrippeimpfung ein grosses Thema war", sagt Stefan Borner von der Marktkontrolle bei Swissmedic. Damals machten Bedenken wegen Wirkstoffverstärkern in den Impfstoffen die Runde, und viele suchten nach Alternativen.
Ein wichtiger Hinweis an Swissmedic stammte von einer
kantonalen Behörde: "Als diskutiert wurde, ob ungeimpftes Pflegepersonal Schutzmasken tragen sollte, gaben einige an, homöopathisch gegen Schweinegrippe geimpft zu sein", sagt Borner. Die unzulässige Bezeichnung "homöopathische Grippeimpfung" ist jedoch nur die Spitze eines Eisbergs. Bei vielen Grippemitteln insbesondere aus der Komplementärmedizin herrscht beträchtliche Unschärfe, was die Werbung betrifft.
Immer wieder schreiten die zuständigen kantonalen Behörden in Einzelfällen ein, weil für entsprechende Mittel unzulässig geworben wurde. Was erlaubt ist, hängt dabei von der Art der Zulassung bei Swissmedic ab. Gerade bei Homöopathika dürfen in vielen Fällen gar keine Angaben zur Wirkung gemacht werden, so auch beim gerügten Influenzinum.
Bei anderen Präparaten wie Oscillococcinum sind nur vage Formulierungen erlaubt, zum Beispiel "hilft bei . . ." oder "kann bei . . . angewandt werden". "Die Wortwahl ist schwierig, fast eine Gymnastik", gesteht ein Apotheker, der nicht zitiert werden will.Vereinfachte ZulassungWie viele andere komplementärmedizinische Mittel geniessen homöopathische Präparate bei Swissmedic eine Sonderbehandlung. Weil sie als erfahrungsmedizinische Methoden gelten, wird kein Wirksamkeitsnachweis gefordert, wie dies bei schulmedizinischen Medikamenten der Fall ist.
Das Heilmittelinstitut lässt die Präparate vereinfacht zu, wenn sie gemäss anerkannten Homöopathielehrbüchern und anderer Fachliteratur hergestellt und eingesetzt werden und wenn Belege für die Qualität und Sicherheit vorhanden sind. Hochpotenzierte Homöopathika kosten eine Grundgebühr von 500 Franken für das erste Präparat und 10 Franken für jedes weitere.
So günstig wird es aber nur, wenn die Zulassung ohne Indikation ist.
Das heisst, dass hier nicht angeschrieben oder geworben werden darf, wogegen das Präparat laut homöopathischer Lehre helfen soll. Die korrekte Auswahl des Mittels muss durch die abgebende Fachperson erfolgen.
Wird eine Zulassung mit Indikation beantragt, kostet es mit 3000 Franken deutlich mehr – doch damit immer noch deutlich weniger als die Zulassung einer Grippeimpfung.(baz.ch/Newsnet)
Erstellt: 13.11.2011, 09:54 Uhr
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[*/QUOTE*]
Gleich am Anfang ein saumäßiger Fehler:
[*QUOTE*]
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Swissmedic warnt: Globuli schützen nicht zuverlässig vor einer Grippe.
Vor allem Risikopatienten könnten sich dadurch in falscher Sicherheit wiegen. -----------------------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Wer um Darwins Willen hat diesen grottengefährlichen Unsinn geschrieben, die Basler Zeitung oder das Swissmedic?
Die Falle erkannt? Der Teufel sitzt ist dem
"schützt nicht zuverlässig".
"Schützt nicht zuverlässig! heißt nach allgemeinem Sprachgebrauch: "es wirkt, aber nicht immer".
Der direkt folgende Satz
"Vor allem Risikopatienten könnten sich dadurch in falscher Sicherheit wiegen." macht es nur noch schlimmer. Laut dem sieht es doch so aus, daß RISIKOpatienten wohl eher betroffen sind, und andere weniger. Woraus man nach allgemeinem Sprachgebrauch schließen kann: "Es wirkt schon. Bloß bei sehr schwachem Immunsystem reicht es nicht." Und schon ist man auf den Blödsinn reingefallen. Und das kann tödlich enden!
Tatsache ist glasklar und eindeutig:
Globuli schützen NIE vor einer Grippe.
JEDER, der den Mist mit den Globuli glaubt, kann ins Gras beißen.
Grippe ist eine sehr gefährliche und oft tödliche Krankheit. So muß man es sagen. Mit dieser Härte muß man es sagen.
Homöopathie ist ein tödlicher Mist. Basta.
Zur Frage der Quelle kann man bei der Schweizer Ärztevereinigung den originalen Text des Swissmedic aus der Ärztezeitung nehmen:
http://www.saez.ch/pdf_d/2011/2011-40/2011-40-852.PDF[*QUOTE*]
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swissmedic
Ausgangslage
Während der letzten zwei Grippeperioden wurde das
Thema Grippeimpfung im Rahmen der drohenden
Schweinegrippe breit diskutiert. Dabei wurden auch
Ängste wegen Wirkstoffverstärkern geschürt, was teil-
weise den Wunsch nach Alternativen förderte. Von
einzelnen Medizinal- und Fachpersonen wurde ver-
mehrt auch eine «homöopathische Grippeimpfung»
empfohlen.
Solche Empfehlungen sind irreführend und kön-
nen Patienten massiv gefährden. Insbesondere Risi-
kopatienten, welche sich gemäss BAG mit dem
jeweils aktuellen Grippeimpfstoff impfen lassen
sollten, können nach Anwendung dieser homöo-
pathischen Präparate fälschlicherweise glauben,
geschützt zu sein, und sich in falscher Sicherheit
wiegen. Im Folgenden wird auf die Möglichkeiten
und Grenzen solcher homöopathischer Präparate
eingegangen.
Irreführende BegrifflichkeitAus Sicht von Swissmedic ist die Verwendung des
Begriffs «homöopathische Grippeimpfung» irrefüh-
rend. Homöopathische Präparate, die zur Behand-
lung bestimmter Grippesymptome Verwendung fin-
den, haben nichts mit einer herkömmlichen Imp-
fung zu tun.
Gemäss den Grundlagen der klassischen
Homöopathie haben Homöopathika in der Regel
keine präventive Wirkung. Sie sollten im Prinzip also
eigentlich erst dann eingesetzt werden, wenn be-
stimmte krankheitsbezogene Symptome bereits in
Erscheinung getreten sind (Auswahl gemäss Simile-
Regel und dem entsprechenden Arzneimittelbild
durch eine Medizinal- oder Fachperson mit entspre-
chender Bewilligung).
Auf die beiden wichtigsten Homöopathika, wel-
che fälschlicherweise teilweise auch von Medizinal-
und Fachpersonen in Detailhandelsgeschäften als
«homöopathische Grippeimpfung» verkauft werden,
soll nachfolgend kurz eingegangen werden.
InfluenzinumBei der Herstellung des homöopathischen Präparats
Influenzinum bzw. Influenzinum Nosode wird in der
Regel ein Grippeimpfstoff entsprechend den homöo-
pathischen Vorschriften verarbeitet und schrittweise
potenziert. Alle homöopathischen Influenzinum-
Präparate, welche sich mit einer Swissmedic-Zulas-
sungsnummer im Handel befinden, wurden gemäss
der Komplementär- und Phytoarzneimittelverord-
nung (KPAV; SR 812.212.24)
ohne Indikation zugelas-
sen (Artikel 17 Absatz 1 bzw. Artikel 19ff der KPAV).
Sie dürfen folglich nicht mit Angaben zur Indikation
oder Dosierung beworben werden. Werbemittel, wie
z. B. Inserate, Handzettel, Packungsbeilagen oder
Abgabeständer, Thekensteller und Aufkleber, die
diesbezügliche Angaben enthalten, sind unzulässig.
Dies gilt auch für die Influenzinum-Präparate, die
sich aktuell noch im Rahmen der Übergangsbe-
stimmungen nach Artikel 33 der KPAV in Verkehr
befinden.
Homöopathische Präparate, die ohne Indikatio-
nen zugelassen wurden, dürfen nur im Rahmen einer
Individualtherapie durch eine entsprechende Medizi-
nal- oder Fachperson gemäss dem passenden Arznei-
mittelbild empfohlen oder abgegeben werden.
Die Auslobung, die Bewerbung und der Verkauf
von Influenzinum als «homöopathische Grippeimp-
fung» ist folglich nicht zulässig.OscillococcinumBei der Herstellung des Präparates werden Entenleber
und -herz verarbeitet und entsprechend den homöo-
pathischen Vorschriften schrittweise potenziert (Anas
barbariae hepatis et cordis extractum 200K).
Das Prä-
parat ist gemäss Patienteninformation für folgende
Anwendung zugelassen: "Gemäss homöopathischem
Arzneimittelbild kann Oscillococcinum zur Vorbeugung
einer Grippe, bei beginnenden grippalen Beschwerden
sowie bei eingetretener Grippeerkrankung angewendet
werden."Korrespondenz:
Swissmedic
Marktkontrolle Arzneimittel
Dr. Stefan Borner
Hallerstrasse 7
CH-3000 Bern 9
stefan.borner@swissmedic.ch
Das Anpreisen, die Bewerbung und der Verkauf homöopathischer Präparate als
«homöopathische Grippeimpfung» ist nicht zulässig.
Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2011;92: 40
Editores Medicorum Helveticorum
1533
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Swissmedic
W E I T E R E O R G A N I S AT I O N E N U N D I N S T I T U T I O N E N
Der Verkauf von Oscillococcinum als «homöo-
pathische Grippeimpfung» durch die Vertriebsfirma
oder durch den Detailhandel ist nicht zulässig. Diese
Angabe deckt sich nicht mit der Zulassung durch
Swissmedic. Sie suggeriert, dass das Präparat dieselbe
Wirkung wie eine echte Grippeimpfung aufweist. Ein
echter Grippeimpfstoff enthält jedoch bestimmte,
von der WHO in jedem Jahr neu festgelegte, inakti-
vierte Influenza-Viren oder deren Bestandteile, löst
eine spezifische Immunantwort mit der Produktion
spezifischer Antikörper gegen diese Influenza-Viren
aus und sorgt dadurch für eine spezifische Schutz-
wirkung. Oscillococcinum kann diese spezifische
Immunantwort nicht auslösen. In der Patienteninfor-
mation zu Oscillococcinum wird indirekt auf diesen
wichtigen Unterschied aufmerksam gemacht, indem
Risikogruppen empfohlen wird, einen Arzt oder eine
Ärztin zu konsultieren.
Korrekte Abgabe
Bei der Abgabe von Arzneimitteln sind gemäss Art. 26
des Heilmittelgesetzes (HMG, SR 812.21) die aner-
kannten Regeln der medizinischen und pharmazeu-
tischen Wissenschaften zu beachten. Gemäss Art. 3
HMG obliegt der Umgang mit Arzneimitteln der
Sorgfaltspflicht, Gesundheit von Mensch und Tier
dürfen nicht gefährdet werden.
Homöopathische Präparate dürfen von Medizi-
nal- und Fachpersonen nicht als "homöopathische
Grippeimpfungen" angepriesen und verkauft wer-
den, da diese Anpreisung zu einer Täuschung der
Konsumenten führen kann. Es besteht die Gefahr,
dass aufgrund solcher Anpreisungen
Personen auch
aus Risikogruppen für die eine Grippeimpfung medi-
zinisch dringend angeraten ist, auf die vom BAG
empfohlene aktuelle Grippeimpfung verzichten, was
deren Gesundheit gefährden kann.
Wussten Sie schon,
Wenn Sie mehr über EMH wissen möchten, finden Sie unter
www.emh.ch weitere Informationen.
EMH Schweizerischer Ärzteverlag – Publikationen am Puls der Medizin
Schweizerische Ärztezeitung | Bulletin des médecins suisses | Bollettino dei medici svizzeri | 2011;92: 40
Editores Medicorum Helveticorum
1534
www.emh.chdass EMH ein Gemeinschaftsunternehmen der Verbindung der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH und der Schwabe AG ist, dem mit Gründung 1488 ältesten Druck- und Verlagshaus der Welt?
dass EMH mit insgesamt zehn Fachzeitschriften, einem umfangreichen Online-Angebot sowie einem wachsenden Buchprogramm der führende Verlag für medizinische Zeitschriften in der Schweiz ist?
dass sämtliche bei EMH erscheinenden Zeitschriften offizielle Publikationsorgane der jeweils zuständigen medizinischen Fachorganisationen sind?
verlag@emh.ch
Sie lesen gerade eine Zeitschrift des Schweizerischen Ärzteverlags EMH …
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[*/QUOTE*]
Soweit ich erkennen kann, steht in dem Artikel des Swissmedic NICHT das, was die Basler Zeitung daraus gemacht hat; allem voran sagt das Swissmedic NICHT, daß Globuli nicht zuverlässig vor einer Grippe schützen.
Jetzt zu einzelnen Punkten, die ich mir herausgreife. Gleich der erste ist der mit den Risikogruppen:
[*QUOTE*]
-----------------------------------------------------------------------------------------
Es besteht die Gefahr, dass aufgrund solcher Anpreisungen
Personen auch aus Risikogruppen-----------------------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Das schreibt das Swissmedic. Und es ist falsch.
Tatsache ist: JEDER, der auf die Grippeimpfung verzichtet und statt dessen den homöopathischen oder anderen Esoschrott nimmt, riskiert sein Leben.Die Schweizer Ärzte und die Schweizer Ärztezeitung eiern auf einem sehr gefährlichen Kurs in der Gegend herum anstatt klare Positionen zu beziehen.
Das Swissmedic, statt klare, wissenschaftlich fundierte Aussagen zu machen, begeht sogar einen Betrug:
http://www.saez.ch/pdf_d/2011/2011-40/2011-40-852.PDF[*QUOTE*]
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Das Prä-parat ist gemäss Patienteninformation für folgende
Anwendung zugelassen: "Gemäss homöopathischem
Arzneimittelbild kann Oscillococcinum zur Vorbeugung
einer Grippe, bei beginnenden grippalen Beschwerden
sowie bei eingetretener Grippeerkrankung angewendet
werden.-----------------------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
ERSTENS ist das glatt gelogen. Oscillococcinum KANN NICHT gegen Grippe wirken.
ZWEITENS darf man die Aussage, Oscillococcinum könne gegen Grippe wirken, nur aufgrund einer validen wissenschaftlichen Studie machen. So eine Studie gibt es aber nicht.
DRITTENS wäre der Nachweis einer Wirkung (erbracht durch eine valide wissenschaftliche Studie) der Beweis, daß Homöopathie NICHT wirkt, denn Homöopathie ist (unter anderem aufgrund der Individualität jedes einzelnen Kranken) NICHT durch EIN Medikament für alle Kranken, sondern durch ein individuell zu ermittelndes Medikament zu heilen.
VIERTENS ist Homöopathie GRUNDSÄTZLICH nicht zur Vorbeugung geeignet. Ein homöopathisches Mittel kann nämlich immer erst NACH Ausbruch der Beschwerden ermittelt werden (mittels des Repertoriums).
FÜNFTENS ist Homöopathie erst recht nicht zur Vorbeugung mit EINEM Mittel für Alle gegen EINE BESTIMMTE Krankheit geeignet.
SECHSTENS sind "grippale Beschwerden" und Grippe nicht das Gleiche!!! Grippe (das heißt: die echte Influenza) ist ein gefährliche Virenerkrankung. Vor 90 Jahren hat sie rund 20 Millionen Menschen das Leben gekostet. UND sie hat bei ungezählten Millionen langes Leid verursacht. DIESE gefährlich Krankheit darf man mit kleinen Allerweltsinfektionen ("grippale Infekte") nicht auf eine Stufe stellen.
SIEBTENS macht ein Virus nicht vor Ländergrenzen halt. Die Biologie des Menschen auch nicht!
Daniel Zepeda hat in seinem Blog ein Bild einer Oscillococcinum-Packung:
http://papaesceptico.com/2011/01/21/cbc-noticiero-de-canada-muestra-el-fraude-de-la-homeopatia/
http://papaesceptico.files.wordpress.com/2011/01/fullscreen-capture-1212011-42312-pm.jpgAuf der Verpackung sieht man klar und deutlich und völlig unmißverständlich die Tatsachenbehauptung des Herstellers Boiron:
[*QUOTE*]
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o-sill-o-cox-see-num
TOUGH TO PRONOUNCE
EVEN TOUGHER ON YOUR FLU![*QUOTE*]
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[*/QUOTE*]
Das ist ein eindeutiges Heilversprechen gegen Grippe!
Nicht gegen Grippe-ÄHNLICHE Symptome ("flu-like symptoms"), sondern gegen Grippe.
Verkauft Boiron in anderen Ländern andere Globuli? Natürlich nicht.
(Falls doch: WARUM!? Wie könnte Boiron DAS wohl begründen!? Da würden sich schlagartig juristische Abgründe auftun... )
Wie kann es sein, daß Boiron in einem Land eine medizinische Tatsachenbehauptung macht (nämlich eine unwahre Aussage über die Wirksamkeit eines Mittels) in einem anderen Land Boiron dieses Mittel DENNOCH verkaufen darf, obwohl die Tatsachenbehauptung erstens falsch und zweitens verboten ist? Gilt etwa das, was in einem Land behauptet wird (eine angebliche medizinische TATSACHE!) in einem anderen Land (Schweiz) nicht mehr? Gibt es etwa in jedem Land eine andere Biologie des Menschen? Will Boiron in der Schweiz leugnen, in einem anderen Land eine solche Tatsachenbehauptung ÖFFENTLICH zu Reklamezwecken zu machen?
Wie steht das Swissmedic dazu, daß Boiron behauptet (in welchem Land ist völlig irrelevant, denn es geht um medizinische Tatsachen!), Oscillococcinum würde STARK gegen GRIPPE wirken? Nicht bloß WIRKEN, sondern STARK wirken!
ACHTENSDas Swissmedic schreibt:
http://www.saez.ch/pdf_d/2011/2011-40/2011-40-852.PDF[*QUOTE*]
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Der Verkauf von Oscillococcinum als «homöo-
pathische Grippeimpfung» durch die Vertriebsfirma
oder durch den Detailhandel ist nicht zulässig.-----------------------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]
Das ist eine unzulässige Einschränkung. Nicht der VERKÄUFER des Mittels, sondern der Verschreiber (Arzt, Heilpraktiker) und der Anwender sind in der Verantwortung. DIE sind es doch, die die Behauptungen auftstellen betreffend "homöopathische Impfung".
Was Boiron macht, ist eindeutig:
http://papaesceptico.files.wordpress.com/2011/01/fullscreen-capture-1212011-42312-pm.jpgUND DAS IST VERBOTEN!
Da macht also Boiron in einem Land eine in der Schweiz verbotene Reklame. Boiron KANN DOCH GAR NICHT diese Tatsachenbehauptungen in der Schweiz ungeschehen machen.
Aberr das Swissmedic bezieht sich auch nur auf IN DER SCHWEIZ gemachte Aussagen. Und schon ist es aus dem Schneider... Und es lügt:
[*QUOTE*]
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Oscillococcinum kann diese spezifische
Immunantwort nicht auslösen. In der Patienteninfor-
mation zu Oscillococcinum wird indirekt auf diesen
wichtigen Unterschied aufmerksam gemacht, indem
Risikogruppen empfohlen wird, einen Arzt oder eine
Ärztin zu konsultieren.
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[*/QUOTE*]
Das IST eine Lüge, denn dies (siehe zum Beispiel den Hinweis auf "Risikogruppen") ist eine unzulässige Augenwischerei. Der Hinweis auf Risikogruppen ist eine Lüge. JEDER begibt sich in Gefahr. Oscillococcinum wirkt NIE. Basta.
Tatsache ist und bleibt, daß Oscillococcinum NIE gegen irgend etwas wirken kann, daß es nicht wirkt, und daß deswegen die Werbeaussagen glatt gelogen sind.
Das Swissmedic darf die Werbelügen Boirons nicht akzeptieren. Tut es das doch, verstößt es gegen die Grundlagen der wissenschaftlichen Medizin, verrät die Schweizer Bürger, und macht sich zum Komplizen von Boiron.
Herr Staatsanwalt, Ihr Zeuge!
