Die Bayerische Staatsregierung fällt voll auf die Schnauze.
In Bayern gibt es einen "Medienführerschein". Das ist sowas wie der PC-Führerschein, aber noch viel blöder. Wie blöde und wo blöde, das merkt man beim hinsehen, zum Beispiel beim helfen mit den Hausaufgaben der Kleinen. Nicht wundern, hinsehen!
Das schreibt die Bayerische Landesregierung:
https://www.medienfuehrerschein.bayern.de/Schau-genau-hin.n47.html[*quote]
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Schau genau hin! Nachrichtenwege erkennen und bewerten
Angesichts der zunehmenden Informationsflut wird es immer wichtiger, Nachrichten bewerten und beurteilen zu können. Nur wer Hintergrundwissen zu den Verbreitungswegen hat, kann erkennen, ob eine Nachricht glaubwürdig ist oder nicht. Die Unterrichtseinheit "Schau genau hin! Nachrichtenwege erkennen und bewerten" fordert die Kinder auf, Informationen genau zu betrachten und ihre Glaubwürdigkeit zu hinterfragen. Dabei beschäftigen sich die Schülerinnen und Schüler mit den Aufgaben und Pflichten von Journalisten, lernen Nachrichtenwege in die Zeitung und in das Internet kennen, bewerten Informationen und erkennen die Bedeutung von Quellenangaben.
Durch die Beschreibung einer Bildergeschichte lernen die Schülerinnen und Schüler die unterschiedlichen Wege von Nachrichten in die Zeitung und ins Internet kennen. Außerdem erkennen sie mit Hilfe einer Gegenüberstellung von einer Zeitungsnachricht und einem Blog die Bedeutung der journalistischen Sorgfaltspflicht und realisieren, dass jeder Internetnutzer ungeprüft Informationen ins Netz stellen kann. Dabei lernen die Kinder auf Quellenangaben in Texten zu achten und Informationen bezüglich ihrer Glaubwürdigkeit zu prüfen. Zusätzlich entwickeln die Schülerinnen und Schüler eine Merkliste für die zukünftige Nutzung von Informationen in der Zeitung und im Internet.
Herausgeber: Verband Bayerischer Zeitungsverleger e.V.
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Augen auf, genau hinsehen!
"Herausgeber: Verband Bayerischer Zeitungsverleger e.V." Macht sich die Bayerische Landesregierung zum Werkzeug und zum Affen für die Zeitungsverleger?.
In diesem PDF schreiben die Zeitungsverleger:
https://www.medienfuehrerschein.bayern.de/Unterrichtseinheit.d162.pdf[*quote]
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Sorgfaltspflicht
Journalisten müssen bei ihrer Berichterstattung die
journalistische Sorgfaltspflicht wahren. Das heißt,
ein Journalist muss zunächst sorgfältig den Wahr-
heitsgehalt einer Nachricht prüfen und muss sie au-
ßerdem wahrheitsgetreu wiedergeben. Vorher darf
er sie nicht veröffentlichen. Genaueres dazu steht in
den Landespressegesetzen.------------------------
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Pressegesetze. Nicht irgendwelche, sondern LANDESpressegesetze. Sind die Landespressegesetze in Nordrhein-Westfalen anders als in Bayern? Anders als in Hessen? Anders als in Berlin?
Nehmen wir doch dieses Zitat aus einer Zeitung:
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Bauchspeicheldrüsenkrebs zählt zu den bösartigsten Krebserkrankungen überhaupt. Prof. Waldemar Uhl, Leiter der Chirurgie am Uniklinikum St. Josef in Bochum, ist Spezialist auf dem Gebiet. Er operiert seine Patienten. Er verabreicht Chemotherapie. Doch oft verläuft der Krebs tödlich.
„Ohne Therapie sterben die betroffenen Patienten innerhalb weniger Monate. Bei einer früheren Diagnose kann ein Überleben von drei bis fünf Jahren erreicht werden. Dass jemand vom Bauchspeicheldrüsenkrebs geheilt wird, ist eine Ausnahme, aber diese Wunder gibt es dank der Kombination von Schulmedizin mit Meditation.“
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"Doch oft verläuft der Krebs tödlich." Wie oft? Es geht um Bauchspeicheldrüsenkrebs, da sterben mehr als 97 Prozent der Kranken in ganz kurzer Zeit, innerhalb eines halben Jahres nach Diagnosestellung. 97 Prozent, das ist nicht oft, das ist fast immer! Mit anderen Worten: Der Artikel ist strunzdumm und verlogen. Der nächste Satz macht es nicht besser, sondern bringt gleich den nächsten Hammer:
[*quote]
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"Dass jemand vom Bauchspeicheldrüsenkrebs geheilt wird, ist eine Ausnahme, aber diese Wunder gibt es dank der Kombination von Schulmedizin mit Meditation.“
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[*/quote]
Das ist falsch. Erstens gibt es kein "Wunder" und zweitens gibt es nicht den mindestens Beweis, daß ursachlich die Meditation die Heilung bewirkt. Trotzdem wird das einfach behauptet. Der ganze Artikel strotzt nur so vor esoterischem Blödsinn und glatten Lügen. Unterliegt dieser Artikel, erschienen in Nordrhein-Westfalen, denn nicht auch einem Landespressegesetz? Ist in Nordrhein-Westfalen den Zeitungen das Lügen erlaubt? Lügen die Zeitungen in Bayern nicht? Wenn in Bayern das Landespressegesetz wirklich durchgezogen würde, gäbe es dann noch die BILD-Bayern? Die BILD-München? Wäre die WAZ in Bayern verboten? Von der WAZ ("der Westen") stammt der Artikel, man muß ganz einfach ganz genau hinsehen!
http://www.derwesten.de/leben/gesundheit/Schulmedizin-setzt-auf-Krebs-Heilung-durch-Handlauflegen-id4216115.htmlFaustdicke Lügen. Man muß nur genau hinsehen. Trotzdem behaupten die Zeitungsverleger, Zeitungen seien serös, Blogger aber nicht. Warum kupfern die Zeitungen dann bei den Bloggern ab? Warum heuern die Zeitungen Blogger an? Warum verbreiten die Zeitungen faustdicke Lügen?
Warum findet man bei den Bloggern Superstorys, die die Zeitungen nicht drucken wollen? Warum findet man die Facts bei den Bloggern und nicht in den Zeitungen?
Die Zeitungsverleger setzen alles daran, ihre Pfründe zu sichern. Aber das WWW läuft ihnen weg. Da hilft auch kein Dichtmachen der Websites und Lesen gegen Cash. Ist in den Bezahlseiten mehr Wahrheit? Nein, wozu denn auch!? Man muß doch boß die kleinen Kinder in der dritten und vierten Klasse mit dem Medienführerschein indoktrinieren, die Landesregierung und die Lehrer machen das schon...
Zeitungsverleger wollen übrigens für sich auch eine Medienpauschale, die von jedem Bürger zwangsweise zu zahlen ist wie die Fernsehgebühr. Wenn die sich da mal nicht in die Finger schneiden. Die Blogger können das alles nämlich viel besser. Nicht bloß daß: es gibt Zigtausende von ihnen, die das können.
Und jetzt üben wir ihn nochmal, den schönen Satz:
[*quote]
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Sorgfaltspflicht
Journalisten müssen bei ihrer Berichterstattung die
journalistische Sorgfaltspflicht wahren. Das heißt,
ein Journalist muss zunächst sorgfältig den Wahr-
heitsgehalt einer Nachricht prüfen und muss sie au-
ßerdem wahrheitsgetreu wiedergeben. Vorher darf
er sie nicht veröffentlichen. Genaueres dazu steht in
den Landespressegesetzen.------------------------
[*/quote]
Der Pinocchio des Monats Januar 2011 geht an "der Westen". Eindeutig.