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Author Topic: VERBRAUCHERTELEGRAMM EUROPA-AUSGABE JULI/AUGUST 2010  (Read 1125 times)

ama

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VERBRAUCHERTELEGRAMM EUROPA-AUSGABE JULI/AUGUST 2010
« on: July 02, 2010, 05:10:27 PM »

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VERBRAUCHERTELEGRAMM EUROPA-AUSGABE JULI/AUGUST 2010

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 47 - Redaktion: Europaeisches Verbraucherzentrum Bozen
(Italien)

INTERNET
Abofallen jetzt auch auf Italienisch

Im deutschsprachigen Raum kennt man das Phaenomen der Kostenfallen im Internet
bereits seit mehreren Jahren. Seit einiger Zeit vermelden nun auch
italienischsprachige Verbraucher, dass sie Opfer einer solchen Abofalle geworden
sind; allein 200 haben sich in den letzten Wochen beim Europaeischen
Verbraucherzentrum (EVZ) in Bozen gemeldet. Diesmal handelt sich um Webseiten in
italienischer Sprache, die bekannte Gratisprogramme wie Google Earth, Adobe Reader,
oder Open Office zum Herunterladen anbieten, aber eben nicht umsonst, sondern fuer 96
Euro im Jahr. Die Information zu den Kosten ist im Kleingedruckten versteckt, oft in
hellgrauer Schrift, also sehr leicht zu uebersehen.
Wer auf eine dieser Abzockseiten gelangt ist, unvorsichtigerweise seine Daten
preisgegeben hat und nun Mahnungen und Rechnungen erhaelt, sollte sich nicht von den
einschuechternden Drohungen der Betreiber der Kostenfallenseiten ins Bockshorn jagen
lassen, sondern sich zur Wehr setzen. Musterbriefe gibt es auf der Webseite des EVZ
http://www.euroconsumatori.org/16842v16921d58894.html.


BROSCHUERE
Der neue Ratgeber Reisen

Das Europaeische Verbraucherzentrum (EVZ) hat den Ratgeber Reisen mit allen
Informationen ueber die Rechte und Pflichten des Reisenden veroeffentlicht. Wer in den
Urlaub faehrt, stellt sich meist nicht die Frage, was zu tun ist, wenn das Gepaeck
nicht auf dem Foerderband erscheint oder sich der weisse Sandstrand als M?llhalde
unter freiem Himmel entpuppt. Tropische Wirbelstuerme, Streiks, Vulkanasche,
Buchungsfehler und unvorhersehbare Krankheiten sind ein Beweis dafuer, dass leider
nicht immer alles glatt geht. Es ist wichtig, dass dem Verbraucher alle
Informationen zur Verfuegung stehen, damit er unter allen Angeboten eine bewusste
Wahl treffen kann, aber auch um fuer moegliche unerfreuliche Situationen, die vor oder
nach der Abreise entstehen koennen, gewappnet zu sein. Im neuen Ratgeber werden
verschiedene Themen behandelt, mit besonderem Augenmerk auf die Bereiche mit einer
hohen Reklamationsquote. Die neue Broschuere ist beim EVZ in Bozen (Brennerstrasse 3)
kostenlos erhaeltlich, wird
 bei Zusendung von Briefmarken im Wert von Euro 1,50 zugeschickt und kann von der
Homepage des EVZ heruntergeladen werden
http://www.euroconsumatori.org/16842v16916d58636.html.


Fall des Monats

Eine Verbraucherin aus Deutschland reiste im Juni 2009 mit einer italienischen
Fluggesellschaft von Miami nach Rom. Bei ihrer Ankunft musste sie feststellen, dass
ihr Gepaeck leider nicht mitbefoerdert worden war. Auch in der Folge tauchte es nie
wieder auf.
Fuer die Verbraucherin bedeutete dies einen grossen Schaden, den sie aber durch die
penible Auflistung des Inhalts des Gepaecks und der weitgehend noch vorhandenen
Kassenbelege und Kreditkartenabrechnungen ziemlich genau beziffern konnte: etwa
2.600 Euro war ihr verloren gegangenes Gepaeck wert. Das EU-Recht sieht allerdings
vor, dass Fluggesellschaften bei Zerstoerung, Verlust, Beschaedigung oder Verspaetung
des Reisegepaecks nur bis zu einem Hoechstbetrag von 1.000 Sonderziehungsrechten (SZR
- Rechnungseinheit des Internationalen Waehrungsfonds), aktuell entspricht dies etwa
1.200 Euro, haften. Die Verbraucherin wusste dies auch, und forderte genau diesen
Betrag. Ihre Reklamation blieb jedoch unbeantwortet.
Nach einigen Wochen wandte sich die Verbraucherin an das Europaeische
Verbraucherzentrum. Auch unsere Intervention stiess lange Zeit auf taube Ohren; erst
nach mehreren Aufforderungen und Schreiben kam im Maerz 2010 die Mitteilung der
Fluggesellschaft an das EVZ: "Wir haben der Verbraucherin 600 Euro Entschaedigung
bezahlt". Ob die Fluggesellschaft damit spekuliert hat, dass sich die Verbraucherin
- frei nach dem Motto "lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach" -mit
diesem Betrag abfinden wuerde, sei dahingestellt. Wir haben die Fluggesellschaft
erneut angeschrieben und weiter Druck gemacht, letztendlich mit Erfolg. Im Juni
2010, also ein Jahr nach dem Vorfall, hat die Fluggesellschaft doch noch weitere 600
Euro an die Verbraucherin ueberwiesen.

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Verbrauchertelegramm der Verbraucherzentrale Suedtirol -
 Europa Ausgabe
Redaktion: Europaeisches Verbraucherzentrum,
I-39100 Bozen, Brennerstra?e 3
http://www.euroconsumatori.org

Veroeffentlichung oder Vervielfaeltigung nur gegen Quellenangabe.
Eingetragen beim Landesgericht Bz unter Nr. 7/95 am 27.02.95.
Verantwortlicher Direktor W. Andreaus.
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Merci vielmals, Kollegen!

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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de
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