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Author Topic: Dicke Gewinne... oder nichts als Abzocke?  (Read 1186 times)

ama

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Dicke Gewinne... oder nichts als Abzocke?
« on: November 02, 2009, 05:14:24 PM »

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[Verbrauchertelegramm Europa-Ausgabe ] 11/2009
Mon, November 2, 2009 10:30 pm

VERBRAUCHERTELEGRAMM EUROPA-AUSGABE NOVEMBER 2009

Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 68 - Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)


HAUSTÜRGESCHÄFTE
Dicke Gewinne... oder nichts als Abzocke?

Zahlreichen Verbrauchern aus allen Tälern unseres Landes flatterten in den letzten Tagen Einladungen ins Haus, sie mögen doch ihre Gewinne bei einem Abendessen in einem Gasthaus abholen.
Das Europäische Verbraucherzentrum Bozen weiß, was oft hinter derartigen Einladungen steckt: Verkaufsveranstaltungen von Produkten aller Art, von Kosmetikartikeln über Reisen, zu Massagesesseln und Kochtöpfen und vieles mehr. Dabei geschieht es leicht, dass man regelrecht überrumpelt und zu einem unüberlegten Kauf gedrängt wird, den man möglicherweise schon nach kurzer Zeit bereut.
Glücklicherweise sieht der europäische Gesetzgeber bei diesen sogenannten Haustürgeschäften einen besonderen Schutz für die Verbraucher vor: Der Verbraucher kann kostenlos und ohne Angabe von Gründen von einem außerhalb eines Geschäftslokals abgeschlossenen Vertrag zurücktreten. Er muss dies jedoch dem Verkäufer schriftlich per Einschreibebrief mit Rückantwort mitteilen und zwar innerhalb von 10 Werktagen ab dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Europäischen Verbraucherzentrum in Bozen (Tel. 0471-980939).
Musterbriefe zur Ausübung des Rücktrittsrechts finden Sie on-line unter
http://www.provinz.bz.it/verbraucherberatung/index_d.aspx?PATH_ID=627.


GEHÖRSCHÄDEN DURCH MP3-PLAYER
Neue Maßnahmen der Europäischen Kommission zur Begrenzung der Gesundheitsrisiken

Bereits im Oktober 2008 warnte der wissenschaftliche Ausschuss der EU für neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken (SCENIHR) davor, dass das Hören lauter Musik aus MP3-Playern über einen längeren Zeitraum zu dauerhaften Gehörschäden führen kann. In 5-10% der Fälle besteht gar das Risiko eines dauerhaften Gehörverlustes. Besonders gefährdet sind Menschen, die regelmäßig mehr als eine Stunde täglich laute Musik hören. Schätzungen zufolge besteht dieses Risiko bei bis zu 10 Millionen EU-Bürgern. Die Europäische Kommission hat nun das EU-Normungsgremium CENELEC beauftragt, neue technische Sicherheitsstandards zu erarbeiten.
Zukünftig soll die Standardeinstellung der Geräte eine unbedenkliche Lautstärke sein. Der Nutzer wird zwar auch künftig die Möglichkeit haben, das Gerät lauter zu stellen, das Produkt muss aber einen geeigneteren Warnhinweis als bisher zu den Risiken und zu deren Vermeidung enthalten. Ausdrücklich gewarnt wird vor der Verwendung von Kopfhörern, die nicht original mit dem Player mitgeliefert werden, da durch diese eine besonders bedenkliche Lautstärke erreicht werden kann.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher der Europäischen Kommission ( http://ec.europa.eu/dgs/health_consumer/index_de.htm ).


Der Fall des Monats

Im Sommer hatte sich ein minderjähriger Verbraucher verzweifelt an uns gewandt: Er hatte sich Ende 2008 auf der Internetseite *www.netarena.tv angemeldet, und dabei den versteckten Hinweis auf die Kostenpflichtigkeit der Mitgliedschaft übersehen. Bei der Seite handelt es sich um eine der im deutschen Sprachraum bekannten, berühmt-berüchtigten Kostenfallen. Für 12 Monate Mitgliedschaft sollte er 19,95 Euro pro Monat berappen. Viel Geld für einen Teenager. Als schließlich, nach der Rechnung und Mahnung, der Brief eines Inkassounternehmens ins Haus flatterte, hat sich der junge Verbraucher hilfesuchend an uns gewandt. Wir haben den Fall unseren Kollegen vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland weitergeleitet, welche das Inkassounternehmen kontaktierten. Dieses ließ, aufgrund der Minderjährigkeit des Konsumenten, die Forderung tatsächlich fallen. Das Besondere am positiven Ergebnis liegt darin, dass es schwer oder oft sogar unmöglich ist, mit den Betreibern dieser Kostenfal
 len eine positive Lösung zu erreichen, da deren Kooperationsbereitschaft gering ist oder gänzlich fehlt.
Tipp: Vor jeder Anmeldung im Internet sollte man die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) genau durchlesen, um böse Überraschungen zu vermeiden. Wenn auf einer Internetseite die Angabe von persönlichen Daten verlangt wird, sollte man stutzig werden: Dies könnte ein Hinweis auf versteckte Kosten sein.
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Verbrauchertelegramm der Verbraucherzentrale Südtirol - Europa Ausgabe
Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum,
I-39100 Bozen, Brennerstraße 3
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« Last Edit: November 02, 2009, 05:15:40 PM by ama »
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http://www.klinikskandal.com

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