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Author Topic: Petition: "Strafen nach dem Strafgesetzbuch - "Religiöser Missbrauch""  (Read 1234 times)

ama

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Strafen nach dem Strafgesetzbuch - "Religiöser Missbrauch"
vom 25.01.2009

Hauptpetent    Ende der Mitzeichnungsfrist     Stand der Bearbeitung    Anzahl der Mitzeichner    Anzahl der Diskussionsbeiträge
Rudolf Gems    17.03.2009    in der Mitzeichnung    339    118
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Text der Petition
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen , das das Strafrecht so ergänzt wird, das in Zukunft auch "Religiöser Missbrauch", insbesondere bei Kindern, strafrechtlich verfolgt werden kann.
Begründung
In einschlägigen Foren liest man immer schlimmere Dinge, wie Menschen, insbesondere Kinder, in religiösen Gruppen, insbesondere Sekten, dermaßen misshandelt werden, das es m. E. allerhöchste Zeit ist, gegen diese Machenschaften strafrechtlich vorzugehen. Natürlich besitzt das Strafrecht, schon ein umfangreiches Arsenal, um gegen Straftaten, die im Zusammenhang mit religiösen Gruppen erfolgen, vorzugehen. Trotzdem ist es m.E. notwendig, auch hier, ähnlich dem "Sexuellen Missbrauch", einen eigenen Paragraphen einzurichten.

In den Sekten, werden Kinder genötigt, gezwungen und ihrer Freiheit beraubt, wie es einem ordentlichen Rechtsstaat unwürdig ist, dies ungestraft zuzulassen. Der Rechtsstaat ist auf dem "Religiösen Auge", m.E. einfach noch viel zu blind. Hier ein deutliches Zeichen zu setzen, mit einem eigenen Strafrechtsparagraphen, ist m.E. hoch an der Zeit.

Es ist einfach nicht mehr einzusehen, das Religionen, im Strafrecht Sonderstaten genießen, obwohl es schon seit Jahrzehnten offensichtlich ist, welche schlimmen Folgen für die Gesellschaft entstehen, wenn man Religionen, insbesondere Sekten, gewähren lässt.

Insbesondere ist es kaum nachzuvollziehen, mit welchen erfolgreichen Maßnahmen, im Strafrecht, für Rechtssicherheit (obwohl dort m.E. noch einiges im Argen liegt!), beim "Sexuellen Missbrauch" gesorgt worden ist, wenn man sich so wenig, um den "Religiösen Missbrauch", kümmert. Insbesondere wenn man bedenkt, das die Folgen für die Kinder durchaus mit den Folgen des "Sexuellen Missbrauchs", vergleichbar sind, wenn nicht gar noch härter ausfallen? Man sollte hier nie vergessen, "Religiöser Missbrauch", hat öffentliche Tradition, "Sexueller Missbrauch" hatte diese nie, und wenn, dann nur in äußerst eingeschränktem Umfang.
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