http://derstandard.at/text/?id=1231152247174[*QUOTE*]
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19.01.2009 13:33
Heimische Autoren und Verlage organisieren Widerstand gegen Google
Literar-Mechana, IG Autorinnen Autoren und Hauptverband des Österreichischen Buchhandels sehen auch durch geplanten Vergleich die Rechte von Urhebern nicht ausreichend geschützt
Die Literar-Mechana, die IG Autorinnen Autoren und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels versuchen die Rechte von Urhebern und Verlegern gegenüber der Internetplattform Google zu wahren. Gleichzeitig führe man intensive Gespräche "mit deutschen, Schweizer und sonstigen europäischen Partnern, um ein koordiniertes europäisches Vorgehen in den USA zu ermöglichen", hieß es heute, Montag, in einer Aussendung. Dazu habe man u.a. ein Rechtsgutachten bei einer amerikanisch-deutschen Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben.
"Google Library Project"
Google hat 2004 unter dem Projekttitel "Google Library Project" begonnen, die Bestände amerikanischer Bibliotheken zu digitalisieren, und verzichtete auf vorherige Genehmigungen durch die Rechteinhaber, indem sich das Unternehmen auf "freie Werknutzung" berief. Nach Klagen von US-Verlegern und der Author's Guild wurde im Oktober 2008 ein gemeinsam erarbeiteter komplexer Vergleichsvorschlag eingebracht, der dem Gericht zur Genehmigung vorliegt. In Inseraten versucht Google derzeit auch in österreichischen Medien über diesen Vergleich zu informieren, da dies eine Voraussetzung für die Genehmigung des Vergleichs darstellt.
Schutz der Rechte
Die Literar-Mechana, IG Autorinnen Autoren und der Hauptverband des Österreichischen Buchhandels sehen auch durch den beabsichtigten Vergleich die Rechte von Urhebern nicht ausreichend geschützt "und werden für ihre Bezugsberechtigten und Mitglieder ein Dienstleistungsmodell erarbeiten, das den Betroffenen ermöglicht, ihre Rechte gegenüber Google optimal geltend zu machen", heißt es.
"Die weltweit größte Urheberrechtsverletzung überhaupt"Unterdessen fährt Google mit der Digitalisierung fort und begeht damit "die weltweit größte Urheberrechtsverletzung überhaupt, da die Urheber und Verlage vor dem Scannen und der Digitalisierung zumindest gefragt hätten werden müssen", so die heutige Aussendung, "Auch das öffentliche Zurverfügungstellen von Werken oder auch nur Werkteilen im Internet bedarf der Genehmigung der Rechteinhaber, und zwar bevor mit der Nutzung begonnen wird."Erst seit 5. Jänner 2009 sei auf der Google-Webseite
http://www.googlebooksettlement.com/agreement.html eine Liste der betroffenen Werke abrufbar, wird moniert. (APA)
© derStandard.at
2009
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Was Google treibt, ist weißgott nichts Neues und unbekannt ist es schon gar nicht. Hier ein Bericht aus dem Jahr 2001 (ich darf den kopieren):
http://www.ariplex.com/tina/tinaa013.htm[*QUOTE*]
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A-013.039
written ..........: 28.06.2001
last time revised : 28.06.2001
No content with Content!
Eines der dümmsten Schlagworte zur Zeit ist "Content". Es heißt "Inhalt"!
Die ach so tollen Internetprovider und die ach so tollen Fernsehprovider und die ach so tollen Medienagenturen, alle reden sie vom "Content". Big Brother ist auch so ein "Content"...
Je mehr die Leute darüber reden, desto mehr wird klar, daß sie über etwas reden, was sie gar nicht haben: nützliche Inhalte. Deswegen wollen sie sich diese holen. T-Online bei der BILD. AOL bei Time-Warner.
Es geht aber auch anders: Man zockt die Autoren ab. Bestes Beispiel ist Deja.com. Immer mehr und immer mehr gingen die Leute ins Netz und damit auch ins Usenet. Sie alle wurden von Deja.com abgezogen: Alle News aus dem Usenet wanderten auf die Platten von Deja. Einfach so. Wer hinterher etwas suchte, konnte sich bei Dejanews.com bedienen und wurde mit Werbung vollgeknallt. Die Werbeflächen wurden verkauft. So kam das Geld rein. Das heißt: Es wurde mit fremden Inhalten als Vehikel Geld verdient. Die Leute wollten doch nicht die Werbung sehen, sondern die Inhalte. Aber die gab es nur, wenn man die Werbung in Kauf nahm. Also ganz klarer Fall von Nutzung fremden geistigen Eigentums. Soweit Teil 1.
Nun zu Teil 2: Mit rund 1 TeraByte an Daten und mit Millionen von Emailadressen auf den Platten wurde dieser Datenbestand verkauft an Google, den Betreiber der unseriösen Suchmaschine Google.com. Unseriös deshalb, weil bei Google das "Ranking" (auf Deutsch die Sortierfolge) davon abhängt, wieviele Sites einen Link auf eine Webseite machen.
Die Kaufsumme für diese Daten ist unbekannt, dürfte aber ein dicker Batzen Geld sein. Aber nicht ein einziger Pfennig davon geht an die Urheber!
Der Kauf von Deja ist einer der größten Diebstähle von geistigem Eigentum in den letzten Jahren. Aber kein Aufschrei, nicht einmal ein Wimmern. Dabei gibt es einen eindeutig gegen geltendes Recht verstoßenden Teil der Inhalte von Dejanews und inzwischen Google.com! Ein beträchtlicher Teil der Usenet-Postings enthält Texte und Bilder, die aus Datenbanken, Museen, Büchern und so weiter und so weiter einfach abgekupfert wurden. Auch dieses Diebesgut wurde beim Kauf von Dejanews durch Google bezahlt. Auch hier keinen Pfennig für die Urheber bzw. die Rechteinhaber.
Dejanews ist aber nur eine von vielen solcher Datenbanken! Jeder kleine Hinz und Kunz kann sich hinstellen und die von ihm aus dem Usenet gezogenen Daten zu CDs pressen und verkaufen. Angestellte von Internetprovidern haben sich damit eine goldene Nase verdient: Ihre Firma hing sowieso am Netz, so daß es überhaupt nicht auffiel, wenn ein Sicherungsband mit Bildern aus den Sexgroups gezogen wurde und verschwand. Auf CDs gebrannt oder sogar gepreßt, ließ sich damit die ganz dicke Kohle verdienen. Alles unter der Hand und ohne Quittung, und natürlich ohne Steuer.
Das Tüpfelchen auf dem i ist ein juristisches: die Datenbankrichtlinie. Die bestimmt, daß jemand, der Daten sammelt, an diesen Daten ein Recht hat in ihrer Zusammenstellung, also am Datenbestand. Das ist einer der Punkte, um die es seinerzeit bei der Klage Telekom gegen D-Info ging.
Bezogen auf die zum Beispiel aus dem Usenet abgezogenen Daten sieht das so aus: Wer diese Daten abgezogen hat, hat laut Datenbankrichtlinie ein Recht zu ihrer Nutzung und es ist keinem Anderen gestattet, sich aus dieser Datenbank zu bedienen und diese Daten weiter zu verwenden! Sonst wäre der dran wegen "leistungsloser Übernahme". Daß der erstere sich die Daten einfach so gezogen hat, interessiert niemanden mehr.
So schön sie aussieht, so häßlich ist die Datenbankrichtlinie, wenn es um ihre praktische Nutzung geht: Die Datenbankrichtlinie festigt die Position der Datenräuber.
Neben dem Usenet gibt es eine weitere, schier unerschöpfliche Quelle fremder Daten, die sich ausplündern läßt: Diskussionsforen. Die Betreiber von Foren leben nicht nur davon, daß sie Werbeflächen verkaufen, sondern auch vom Verkauf der Emailadressen der Poster. Und im Kleingedruckten heißt es nur zu oft, daß die als Forumsbeitrag eingestellten Texte mit dem Einstellen in die zeitlich unbefristete Nutzung durch den Forenbetreiber gehen.
Das läßt sich zeitlich in mehreren Staffeln nutzen:
Phase 1: Die Teilnehmer werden mit Werbung zugeschüttet.
Phase 2: Die Themen sind längst passee, aber mit internen Suchmaschinen sind die alten Beiträge noch zu lesen. Jahr um Jahr kostenlose Nutzung der Beiträge, indem die Leser mit bezahlter Werbung belästigt werden.
Phase 3: Das ganze Forum an eine Firma verkaufen, die damit den ganz dicken Reibach machen will, weil sie Inhalte braucht.
TINA
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