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16.12.2008
Coesfeld: Geflügel einstallen +++ Geflügelmärkte und - ausstellungen verbotenCoesfeld (aho) - Der Kreis Coesfeld hebt am heutigen Dienstag
(16. Dezember 2008) seine Allgemeinverfügung aus dem Jahr 2006 auf,
die eine Freilandhaltung von Geflügel im Kreisgebiet erlaubt hatte. Das
Geflügel, das bisher im Freiland oder mit Auslauf ins Freiland gehalten
wurde, muss ab sofort wieder in den Stall. Einzige Ausnahme bildet die
Haltung in Außenvolieren mit einem wasserdichten Dach und einer
vogelsicheren Seitenabtrennung. Grund für die Verfügung: Durch die
Stallpflicht soll eine Infektion der Bestände mit dem
Geflügelinfluenzavirus vom Typ H5N3 verhindert werden.
Das H5N3 - Virus war in den vergangenen Tagen in mehreren Fällen im
Landkreis Cloppenburg in Putenbeständen festgestellt worden.
„Auch bei der dort aufgetretenen, wenig ansteckenden Variante der
Vogelgrippe besteht die Gefahr einer Weiterentwicklung – zu einer
für die Vögel hochansteckenden Krankheit“, erläutert Amtstierärztin Dr.
Raphaele Brüske vom Kreis Coesfeld. Solange der derzeitige Weg der
Infektion in Cloppenburg nicht geklärt ist, müsse alles getan werden, um
mögliche weitere Ausbrüche zu verhindern, so Dr. Brüske. Ein Kontakt von
Wildvögeln zu Geflügel soll deshalb soweit wie möglich ausgeschlossen
werden. Dies gilt auch für privat gehalten Tiere und für Tiere in
Kleinstbeständen, um eine Weiterverbreitung des Virus zu vermeiden. Bis
auf weiteres sind deshalb auch alle Geflügelmärkte, Geflügelbörsen und
Geflügelausstellungen im Kreis Coesfeld verboten.
Die stichprobenhaften Untersuchungen von Wildgeflügel, die im Kreis
Coesfeld im Herbst 2008 vorgenommen wurden, erbrachten keinen
Erregernachweis. Im Kreis Coesfeld sind über 1.400 Geflügelhalter erfasst.
Davon halten ca. 140 Betriebe jeweils mehr als 100 Hühner, Enten oder
Gänse. Die Allgemeinverfügung wird im Amtsblatt des Kreises Coesfeld
veröffentlicht und kann auch auf der Homepage des Kreises Coesfeld
eingesehen werden.
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