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Author Topic: Freilandverbot für Geflügel wegen "mildem" Aviären Influenzavirus * H5N23  (Read 1467 times)

ama

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12.12.2008

Niedersachsen: Freilandverbot für Geflügel wegen "mildem" Aviären Influenzavirus * H5N23

Hannover (aho) - Aufgrund des Auftretens eines niedrigpathogenen (wenig
ansteckender) aviärer Influenzavirus vom Typ H5N2 (nicht H5N1) in bisher
drei Putenmastbeständen im Landkreis Cloppenburg und der nach dem Stand
der epidemiologischen Ermittlungen nicht geklärten Einschleppungsursache
und möglicher Gefahr durch Wildvögel werden die in Niedersachsen erteilten
Ausnahmegenehmigungen vom Aufstallungsgebot ausgesetzt.

Alles bisher im Freiland oder mit Auslauf ins Freiland gehaltene Geflügel
muss ab sofort wieder im Stall gehalten werden. Das teilt das
Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft,
Verbraucherschutz und Landesentwicklung mit. Seit Jahren war und ist wegen
der latenten Gefahr eines Ausbruches von Vogelgrippe bundesweit die
Freilandhaltung von Geflügel (Hühner, Enten, Gänse, usw.) nur mit einer
Ausnahmegenehmigung des jeweiligen Landkreises möglich.


Einzige Ausnahme vom jetzigen Aufstallungsgebot ist die Haltung in
Außenvolieren (Wasserdichtes Dach nach oben, Vogelsichere
Seitenabtrennung).

Auch bei der jetzt aufgetretenen, wenig ansteckenden Variante der
Vogelgrippe besteht die Gefahr einer Weiterentwicklung zu einer für Vögel
hochansteckenden Krankheit. Bis der derzeitige Weg der Infektion in
Cloppenburg nicht geklärt ist, muss alles getan werden, um mögliche
weitere Infektionen zu verhindern. Das gilt auch für private Bestände. Das
Landwirtschaftsministerium bittet um Verständnis für diese Maßnahmen, sie
dienen dem Schutz aller privaten und kommerziellen Geflügelhaltungen.


Geflügelhochburg Niedersachsen

Im Seuchenfall könnte es in Niedersachsen zur Tötung von Millionen von
Tieren kommen. Wenn der Weg der Einschleppung geklärt ist und keine
weiteren Fälle auftreten, könnten frühestens nach 21 Tagen, also im Januar
die Ausnahmegenehmigungen wieder aktiviert werden. In Niedersachsen werden
etwa 22 Mio. Legehennen, 48 Mio. Masthühner, 250.000 Gänse, 1,5 Mio. Enten
und 5. Mio. Truthühner gehalten, dazu kommt eine große Zahl von privat
gehaltenen Tieren.

(c) Copyright  Dr. M. Stein, Am Kiebitzberg 10, 27404 Gyhum
WWW: http://www.animal-health-online.de
E-Mail: manfred.stein [bat] t-online.de
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« Last Edit: December 13, 2008, 04:03:55 PM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
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http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
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ama

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Freilandverbot für Geflügel wegen "mildem" Aviären Influenzavirus * H5N23
« Reply #1 on: December 13, 2008, 04:03:26 PM »

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AHO Redaktion Grosstiere

13. Dezember 2008

Hohe Ausbreitungstendenz: Aviäre Influenza breitet sich im Kreis Cloppenburg aus

Cloppenburg (aho) - Das niedrig pathogene Influenzavirus wurde in Garrel und in
Bösel im Landkreis Cloppenburg in vier weiteren Putenbeständen mit insgesamt 58.000
Tieren festgestellt. Das teilte der Landkreis am Samstag mit. In den vergangenen
Tagen waren bereits 43.000 infizierte Puten getötet worden. Der Leiter des
Veterinäramtes Cloppenburg, Karl-Wilhelm Paschertz, sagte gegenüber der Presse, dass
das Virus eine hohe Ausbreitungstendenz zeige.

Bei den neuen Ausbrüchen im Landkreis handelt es sich nach offiziellen Angaben um
zwei Betriebe in dem in Garrel eingerichteten Sperrgebiet, um eine Betrieb in
unmittelbarer Nähe zum Sperrgebiet sowie um einen Mastbetrieb in Bösel. Dieser
Betrieb liegt in rund 12 Kilometer Entfernung vom ursprünglichen Ausbruchsort in
Garrel.

Weil eine Einschleppung über Wildvögel (Wildenten) möglich ist, wurde in
Niedersachsen ein Freilandverbot für Hausgeflügel angeordnet.


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« Reply #2 on: December 15, 2008, 01:58:28 PM »

http://www.animal-health-online.de/gross/2008/12/15/
niedrigpathogenes-influenzavirus-landkreis-spricht-einstallverbot-fur-geflugel-aus/10484/

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15.12.2008

Niedrigpathogenes Influenzavirus: Landkreis spricht Einstallverbot für
Geflügel aus

Cloppenburg/Hannover (aho) - Wegen der Ausbreitung des niedrigpathogenen
Influenzavirus hat der Landkreis Cloppenburg eine Allgemeinverfügung
erlassen, mit der für einen Teil des Kreisgebietes die Neueinstallung von
Geflügel untersagt wird. Betroffen ist das Gebiet zwischen dem Küstenkanal
im Norden, der westlichen und östlichen Kreisgrenze und der B 213/L 836 im
Süden. Das Verbot gilt für alle Geflügelarten. Mit dieser Maßnahme solle
eine Ausdünnung der Geflügelbestände erreicht werden, um dem Virus den
Nährboden zu entziehen, begründete Landrat Hans Eveslage das weitreichende
Verbot. Es war abzuwägen zwischen den Ertragsausfällen, die ein
Einstallverbot für die Tierhalter bedeutet und dem enormen
wirtschaftlichen Schaden, den eine weitere Ausbreitung der Tierseuche nach
sich zieht, so Eveslage.

Am Sonntagabend wurde die Infizierung von zwei weiteren großen Putenfarmen
mit insgesamt 84.000 Tieren amtlich bestätigt. Der Landkreis Cloppenburg
hat deshalb das Sperrgebiet auf das gesamte Gemeindegebiet von Garrel und
Bösel sowie auf den Ortsteil Staatsforsten der Stadt Cloppenburg
ausgeweitet. Alle Geflügelbestände in diesem Gebiet stehen unter amtlicher
Beobachtung.

Das Virus zeige nach wie vor eine hohe Ausbreitungstendenz sagte der
Leiter des Veterinäramtes Cloppenburg Dr. Karl-Wilhelm Paschertz.

Infizierte Tierbestände würden unverzüglich getötet. Durch die
Zusammenarbeit mit der Task Force des LAVES und der Geflügelseuchen-
vorsorgesellschaft (GESEVO) verfüge der Landkreis über die notwendigen
Kapazitäten um die Bestandstötungen schnell durchzuführen, so Dr.
Paschertz.

Derzeit sind nach Auskunft des Agrarministeriums in Hannover neun Betriebe
amtlich positiv getestet, weitere Verdachtsbetriebe sind in Untersuchung.

Die bestätigten Betriebe wurden bereits geräumt, so dass bisher rund
180.000 Puten getötet wurden oder gerade getötet werden. Die Tötung wird
mittels CO2 – Begasung in den Ställen durchgeführt. Die Kadaver werden in
der Tierkörperbeseitigungsanstalt in Kampe und in einer weiteren Anlage im
Landkreis Rotenburg unschädlich beseitigt.

c) Copyright Dr. M. Stein, Am Kiebitzberg 10, 27404 Gyhum
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