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VERBRAUCHERTELEGRAMM EUROPA-AUSGABE DEZEMBER 2008
Beilage zur Europa-Ausgabe Nr. 79 -
Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum Bozen (Italien)
INTERNET
Kettenbriefe in E-Mail-Form im Umlauf
In letzter Zeit haben sich wieder vermehrt Konsumenten bei uns gemeldet, die Empfänger einer sogenannten "Hoax-Mail" geworden sind. Hoax bedeutet im Englischen so viel wie Scherz oder Schwindel. Inhalt der E-Mail ist beispielsweise die Schilderung des ergreifenden Schicksals eines zweijährigen Mädchens aus Polen, welches durch einen Brand schwerste Verletzungen erlitten hat und nun mit größten Schmerzen und noch unabsehbaren Spätfolgen zu kämpfen hat. Viele teure Operationen und eine lange Reha-Phase habe dieses Mädchen noch vor sich, die Kosten könne die Familie aber nicht alleine tragen. Die Empfänger der E-Mail sollten diese unbedingt an so viele Personen wie möglich weiterleiten, da für jede weitergeleitete E-Mail die Familie 3 Cent für die Behandlung der kleinen Tochter bekommen würde.
Unabhängig davon ob diese traurige Geschichte wahr ist oder nicht ist , es vollkommen unmöglich auf solche Weise Geld zu sammeln. Einerseits ist es nämlich technisch nicht machbar, die weitergeleiteten E-Mails zu zählen, andererseits ist nicht nachvollziehbar, wer dieses Geld schlussendlich auszahlen würde.
Adressensammler freuen sich jedoch immer über den Erhalt einer solchen E-Mail, weil sie oft - für alle Empfänger sichtbar - Hunderte tatsächlich existierender E-Mail-Adressen enthalten. Unser Tipp an die Konsumenten: Senden Sie Ketten-E-Mails jeglicher Art nicht weiter, damit Sie und Ihre Freunde diese in Zukunft nicht mit Spam-Mails, Phishing-Mails, gefälschte Gewinnmitteilungen angeblicher Lotterien oder ähnlichem überhäuft werden.
UNLAUTERE GESCHÄFTSPRAKTIKEN
www.isitfair.eu - Die EU-Kommission informiert
Seit einem Jahr ist nun die neue EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken in Kraft. Als zusätzliches Informationsinstrument für die europäischen Verbraucher hat die Kommission jetzt eine neue Webseite eingerichtet. Auf der Seite
http://www.isitfair.eu wird durch die Verwendung von Animationen anschaulich erklärt, was unlautere Geschäftspraktiken sind und welche Praktiken auf jeden Fall unzulässig und somit auf der sogenannten schwarzen Liste zu finden sind. Außerdem gibt es auf der Webseite auch ein Quiz. Bei diesem Spiel geht es darum, ein Gespür für den Unterschied zwischen "cleveren Vermarktungsstrategien" und "schmutzigen Verkaufstricks" zu entwickeln. Man erfährt schließlich auch, an wen man sich wenden kann, wenn man glaubt, einen Vertrag auf Grund einer unlauteren Geschäftspraxis abgeschlossen zu haben. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) ist bei grenzüberschreitenden Rechtsstreitigkeiten der richtige Ansprechpartner, also immer dann wenn sich das Unternehmen in einem anderen EU-Staat befindet als der Verbraucher.
PAUSCHALREISEN
Urlaubsziel wird zum Krisengebiet - Was tun?
In den letzten Tagen haben sich wieder einige besorgte Konsumenten an das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) gewandt, weil sie aus den Nachrichten erfahren haben, dass das Zielland ihrer bereits gebuchten Pauschalreise gerade von Unruhen gebeutelt wird und sie daher verunsichert sind und die Reise gerne stornieren möchten.
Wichtig ist, als erstes herauszufinden, ob das italienische Außenministerium (Farnesina) eine Reisewarnung für die betroffene Zone im Urlaubsland ausgesprochen hat. Entsprechende Infos finden sie unter
http://www.viaggiaresicuri.mae.aci.it. Bei einer Buchung bei einem ausländischen Reiseveranstalter sind die Meldungen des jeweiligen Außenministeriums, wie z.B. die des deutschen Auswärtigen Amtes oder des österreichischen Außenministeriums, ausschlaggebend.
Ist dies der Fall, kann der Verbraucher kostenlos vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Allerdings gibt es diese Möglichkeit nur innerhalb der zeitlichen und örtlichen Vorgaben der Warnung. Wenn es bis zum Antritt der Reise noch einige Wochen dauert, ist es nicht ohne weiteres möglich, kostenlos zurückzutreten, da es ja noch im Bereich des Möglichen liegt, dass sich die Lage im Reiseland bis dahin beruhigt, die Reisewarnung wieder aufgehoben wird und der Reiseveranstalter seine Leistung auch erbringen kann.
Auch wenn ein kostenloser Rücktritt nicht möglich ist, können sich die besorgten Konsumenten mit dem Reisebüro in Verbindung setzen und gemeinsam abwägen, ob es möglich ist, die Reise zu einem späteren Zeitpunkt anzutreten oder das Reiseziel zu ändern.
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Verbrauchertelegramm der Verbraucherzentrale Südtirol - Europa Ausgabe
Redaktion: Europäisches Verbraucherzentrum,
I-39100 Bozen, Brennerstraße 3
http://www.euroconsumatori.orgVeröffentlichung oder Vervielfältigung nur gegen Quellenangabe.
Eingetragen beim Landesgericht Bz unter Nr. 7/95 am 27.02.95.
Verantwortlicher Direktor W. Andreaus.
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