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Author Topic: wer belügt wen  (Read 3974 times)

plemer

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wer belügt wen
« on: December 06, 2008, 07:52:12 AM »

Als Legastheniker habe ich selber keine Ahnung warum ich kaum lesen und schreiben kann. Ich bin letztlich Kunstmaler geworden, weil es die einzige Möglichkeit ist, mich ausdrücken und artikulieren zu können, ein Bild sagt mehr als tausend Worte.
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Über die soziale und wirtschaftliche Situation der Berufswahl Kunstmaler, erfährt man auch auf einer Fachhochschule für Kunst und Design nicht viel mehr, als hier pauschal auf die Kunstfreiheit verwiesen wird, wo mit Garantie jeder die Freiheit hat, sein Schicksal als Kunstmaler eigenverantwortlich und selbstbestimmt ausleben zu dürfen.
In real wundere ich mich dann doch, dass ich meiner garantierten Selbstbestimmung erst mal um eine staatliche Erlaubnis fragen muss.

Im Allgemeinen musst du das auch nicht. schreibt die Gewerkschaft Kunst und der Berufsverband Bildender Künstler – und ein Erster, Zweiter und Dritter Gluckscheißer zur Sicherung der Kunstfreiheit für die Kolleginnen und Kollegen im Berufsverband bildender Künstler.  Nur wenn "du"  Bilder auf der Straße, in einer Fußgängerzone herstellen und verkaufen willst. Dann brauchst eine Erlaubnis. So was weiß doch jeder Schwachkopf.
Wieso bin ich ein Schwachkopf, wenn  bereits Rechtswissenschaftler dafür plädieren das Kunstmaler in einer Fußgängerzone im Sinne der Kunstfreiheit ohne erlaubnisvorbehalt geduldet werden müssen.

Ich habe nicht vor Kunst mitten auf einer Verkehrskreuzung oder vor einer Feuerwehrausfahrt auszuüben. Um eine Straßennutzung über den Allgemeingebrauch hinaus in unordnung zu bringen, sondern möchte das  in einer Fußgängerzone Tun, die bereits gesetzlich einer Straßenkommunikation vorgesehen ist.
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In diesem Sinne besteht ein Rechtsanspruch darauf  eine Sondernutzungserlaubnis erlaubt zu bekommen. Alles im grünen Bereich der Zumutbarkeit, schließlich ist auch ein Kunstmaler dem Grundrecht anderer verpflichtet, Wenn also der  Rechtsahmspruch vor der Willkür eines Ermessenserlaubnis schützen soll. Dann ist das Erlaubnisfragen auch für einen Kunstmaler keine Beschwer.
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Wenn es in meinem Einzelfall aber um den Machtanspruch eines böswilligen Bewilligungsbeamten geht, der auch Kunst nach freien ermessen verbieten dürfen darf..-
Dann habe ich ein Problem, mich gegen den Machtanspruch wehren zu dürfen.
Zu mal ein Bundesverwaltungsgericht meinen speziellen beschwerden behauptet: …Weil auch Kunstmaler beim herstellen und verkaufen von Bilder auf einer öffentlichen Straße, Grundrechte anderer beeinträchtigen können . kann es auch der Kunst nicht erlaubt sein. sich zu jeder Zeit, an jeden Ort, in jeder Art und Weise zu betätigen.
BverwG. 1980
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Als leseschwacher Mensch bekomme ich überhaupt nicht mit. Was mit dem sein oder nicht sein eigentlich  los ist? Warum namhafte Rechtswissenschaftler in der Rechtsliteratur erklären: ,,,Die spinnen doch die Bundesverwaltungsrichter.
Und auch Karlsruhe mit dem Bescheid (-1-BvR-183-81-) zu der Auffassung kommt, dass die Kollegen Bundesverwaltungsrichter einen an der Waffel haben, die Kunstfreiheitsgarantie pauschal mit einem unverhältnismäßigen Erlaubnisvorbehalt umgehen können zu wollen.
Leider wird das höchstrichterliche Statement nicht für die Öffentlichkeit Freigegeben. Der Hirnriss der Bundesverwaltungsrichter bleibt eine intellektuelle Auseinandersetzung von Rechtswissenschaftler unter sich. ZB Prof. Hufen für das straßenrecht, und W.Protscher für das Gewerbe- und Wirtschaftsrecht und von vielen anderen mehr, die ein Straßenkunstvorbehalt, als Angriff auf di Kunstfreiheitsgarantie sehen.

Ergo erklärt das Land NRW. Über den Verkehrsminister und den Petitionsausschuss das höchstrichterliche Statement als nicht vorhanden und die Spinnerei des Bundesverwaltungsgericht für allein rechtskräftig damit Basta.
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Das Verwaltungsgericht-Köln empfiehlt zwar, das generelle Erlaubnisverbot, gegen Kunstmaler auf der Straße, doch bitte als Verbot mit Befreiungsvorbehalt zu erlauben.
Das Oberlandesgericht- Köln ist dann aber wieder der Meinung. gerade bei Kunstmaler ein Exemplarisches und spezialpräventives Erlaubnisverbot verdeutlicht werden muss.
Sonst könnte ja jeder Kommen und beweisen er sei beim verkaufen von Bilder kunstmaler,
Als Begründung wird angeführt, dass das Herstellen und Verkaufen von Kunst nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun habe.
Siehe zur Ahndung von Kunstmaler auf einer öffentlichen Straße. im Gewerbe-Archiv 1981 und 1982 Seite 156
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Auch dieser richterliche Unsinn kann durch nichts und niemand mehr angegriffen werden.
eine Ordnungswidrigkeit ist eine Ordnungswidrigkeit und damit Ende der Fahnenstange.
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Erschwerend kommt hinzu, Irgend so ein Obererbeamter der Stadt Köln empfiehlt. nehmt dem (kleinem Arschloch) doch den Gewerbeschein weg, dann erledigt sich das Problem von alleine. Ohne Gewerbeschein haben auch Kunstmaler keinen Rechtsanspruch darauf Bilder ohne Erlaubnis auf der Straße verkaufen zu dürfen.

Ergo muss ich auch gegen diesen Unsinn durch die Gerichts-Instanzen, das OVG. Für NRW schließlich feststellt, was gar nicht mehr geregelt werden muss, dass Kunstmaler auch keinen Gewebeschein benötigen, um das Selbstverkaufen von Kunst in einer Fußgängerzone erlaubt zu bekommen.

Jetzt wird es linguistisch, wenn eine Erlaubnis durch Rechtsanspruch auf eine Erlaubnis, erlaubt werden muss, welche Erlaubnis ist gemeint. die in Hinsicht der Kunstfreiheitsgarantie nicht als Straßen-verkehrs-rechtliche Sondernutzungserlaubnis gefragt werden muss?

Siehe Presse, Ewiger streit um die Kunstfreiheit,
Rupp sie sind ein selten querulanter Mensch, Sie haben bereits über das
Mephisto-Urteil exemplarisch und dem Nichtöffentlichen Prüfbescheid (-1-BvR-183-81-) spezialpräventiv erklärt bekommen, das ihre (vermeintliche Kunstfreiheit) nichts mit der Kunstfreiheitsgarantie zu tun hat. Und wollen uns jetzt erzählen, wie eine Erlaubnis, ohne Erlaubnis, erlaubt werden soll.
Lernen sie erst mal lesen und schreiben, ehe sie mit uns über verwaltungspolitische Erlaubnisformen reden.

Was soll ich lange erklären die Erlaubnis als Kunstmaler im Allgemeingebrauch einer Fußgängerzone selbst gemalte Bilder verkaufen zu dürfen, wird über jedes verhältnismäßige hinaus weiter verweigert.
Man argumentiert nunmehr, dass mit der Neuregelung der Erlaubnis, nur das Malen das Herstellen von Kunst in einer Fußgängerzone gemeint sei. nicht aber das verkaufen.
Und so flüchtet man jetzt in die Bitte, nicht mehr weiter (auf eine Angebliche Kunstfreiheit) zu intervenieren, man werde und wolle mir eine Erlaubnis, für das Anbieten von Waren und Dienstleistungen erteilen, aber nicht ohne Gewerbeschein und einen Gewebeschein können sie nicht vorweisen, oder doch.
wird man wieder Behördenhämisch.

Siehe Schreiben der Stadtverwaltung und Oberbürgermeister Düsseldorf.
2006 bis 2008

Wie ohnmächtig darf ein Bürger  gemacht werden. um auch als Kunstmaler entwürdigt zu werden.
ZB- durch eine Staatskanzlei Abt. Kultur
…Wie sie wissen, sind wir seit Jahren Bemüht ihr Problem zu verstehen und haben Extra ein Anonymes Gremium von Fachleuten aus allen Bereichen des Kunstschaffens zusammengestellt. Die Leute haben zwar festgestellt, dass sie aus Grund der Berufsbehinderung Sozialhilfeempfänger geworden sind, eventuell Anspruch auf Hilfe - Der Deutschen Künstlerhilfe - haben. Da die vorgezeigten Bilder, aber in keiner Weise der Imagepflege der Bundesrepublik Deutschland taugen. Verzichten wir darauf ihnen in irgendeiner Art und Weise helfen können zu müssen.
Gez. F.F. für den Kulturminister NRW

Seit wann ist die Qualität von Kunst wieder Maßstab, zur Imagepflege einer Regierung?
Oder restauriert man hier wieder die Verhältnisse im Nationaldeutschen Reich, was entartete Kunst betrifft? Ist Kunstmaler auf einer öffentlichen Straße in einer Demokratie entartete Kunst, oder wat?

Mit freundlichen Grüßen.
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ama

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wer belügt wen
« Reply #1 on: December 06, 2008, 08:50:29 AM »

Legasthenie ist eine Sache, unlogisch zu schreiben, eine andere.

Mein Vorschlag: Herr plemer schreibt das Ganze zusammenhängend auf, so daß es verständlich ist. So lange lassen wir seinen Beitrag stehen.

Vor allem wäre es hilfreich, wenn Herr plemer erklärt, wer Herr oder Frau Rupp ist und was der/die gemacht hat.
.
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

plemer

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wer belügt wen
« Reply #2 on: December 06, 2008, 12:22:32 PM »

Als Legastheniker habe ich keine Schriftsprachenlogik, dass ist für meinen Beitrag die Einfachste form, des Fraudulend-Redressal system.
anzuwenden
runtermachen und  diskriminieren dann bleibt auch von jeder anderen lokik Logik nichts mehr übrig.
Wenn man dann noch erklärt dass von 100 000 Kunstschaffenden,  nicht mal 5 von der Kunst leben können, dann ist das nur eine unverständliche  Statistik, und kein erfahrungswert eines Kunstmaler.
Was ist nach Wickede.de eine Kunstfreiheitsgarantie?
Voll kommen klar, dass  die Kunstfreiheitsgarantie  zu Abs.1 und Abs.2  zu Art.5 GG nicht schrankenlos gewährt werden muss, wenn die Freiheit mit anderen Grundrechten in der Verfassungordnung zusammenstoßen kann.
Jetzt bracht man auch nicht mehr weiter lesen um zu verstehen das Abs.3 nichts mehr mit den schrankenregeln in Abs.1 und Abs.2 zu tun hat,  
von einem User der sich anonym Rumpelstilzchen oder  Plumpuding nennt, letztlich auch schwer zu  verstehen ist, was der staatlichen Gewalt unangreifbar werden soll.
Richtig! dem Plumpuding und dem anonymen Rumpelstilzchen muss das einen Dreck scheren.
Aber nicht den Herren die  der Sicherung der Kunstfreiheit die Hand hochgehalten haben. geschworen haben, das nie mehr sein soll, was im  Nazideutschland vielen Kunstmaler Schicksal wurde, verjagt zu werden, ob jetzt mit einer erlaubnisverweigerung, aus einer Fußgängerzone oder generell aus dem Beruf, verjagen ist das selbe wie im dritten Reich das Künstler verfemen.

Und was hat das jetzt mit der frage nach Frau oder Herr Rupp zu tun?
oder was soll daran logisch sein?

plemer
« Last Edit: December 06, 2008, 12:25:50 PM by plemer »
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Humungus

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wer belügt wen
« Reply #3 on: December 06, 2008, 01:42:21 PM »

@ama: Viel Spaß mit dem Kunstmaler Rupp. Information über den Fall findet man in diversen Foren, die sich vornehmlich mit Jura befassen.

@Rupp: bitte nicht beleidigen! Ich halt mich ja schon raus! ;)
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Ironie und Zynismus sind die gewaltigen Palliative unüberwundenen Leides.

ama

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wer belügt wen
« Reply #4 on: December 06, 2008, 03:22:09 PM »

Es schrieb plemer, heute, [6.12.2008] 04:52 Uhr:

[*QUOTE*]
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Rupp sie sind ein selten querulanter Mensch, Sie haben bereits ...
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Da wird jemand direkt oder indirekt (in Form eines Zitats) angesprochen. Der Name ist Rupp. Wer ist Rupp? In welchem Zusammenhang steht diese Person zu den anderen Aussagen von plemer? Das ist in keinster Weise zu erkennen.

Deswegen meine Frage an plemer:

"Vor allem wäre es hilfreich, wenn Herr plemer erklärt, wer Herr oder Frau Rupp ist und was der/die gemacht hat."


Zitat aus der "Antwort" von plemer, heute, [6.12.2008] 09:22 Uhr:

[*QUOTE*]
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Und was hat das jetzt mit der frage nach Frau oder Herr Rupp zu tun?
oder was soll daran logisch sein?
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

Die Einlassungen des Herrn plemer sind ziemlich wirr. Es wäre also seiner Sache durchaus dienlich, wenn er sie sortieren und sauber darstellen würde.

Legastheniker haben so ihre Schwierigkeiten mit der Orthografie, aber logisch denken können sie durchaus. Zugegeben, nicht alle...

Der hochgeschätzte Herr plemer sollte mithin keine Schwierigkeiten haben, seine Sache allgemein verständlich darzulegen. Ich nehme an, daß ein Zweitklässler keine Probleme damit hätte. Kinder können logisch denken. Zugegeben, nicht alle...

Aber wie das Leben so spielt, der Herr plemer sieht dazu keine Notwendigkeit. Dafür schreibt er über einen User dieses Forums:

[*QUOTE*]
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von einem User der sich anonym Rumpelstilzchen oder Plumpuding nennt,
letztlich auch schwer zu verstehen ist, was der staatlichen Gewalt
unangreifbar werden soll.
Richtig! dem Plumpuding und dem anonymen Rumpelstilzchen muss das einen
Dreck scheren.
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]

plemer halte ich für auch nicht gerade bekannt... eher für anonym.

Weil der hochgeschätzte anonyme Herr plemer wohl der Meinung ist, uns, die Vielfalt aller amas, als anonym und Rumpelstilzchen zu bezeichnen, kommen wir gerne unserer uns zwangsweise auferlegten Pflicht als Räumkommando des Forums nach.

Ende der Diskussion.
.
« Last Edit: December 06, 2008, 11:32:37 PM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de

ama

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wer belügt wen
« Reply #5 on: December 07, 2008, 01:32:37 AM »

Über Günther Rupp habe ich unter anderem dies gefunden:



http://home.arcor.de/kunstmacher/imroll.jpg




http://home.arcor.de/kunstmacher/strassenkunst/bonnschau.jpg


Zitat aus

http://home.arcor.de/kunstmacher/strassenkunst/index.htm

[*QUOTE*]
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1962 noch Jung, und mit einer verständnisvollen Frau verheiratet -
bin ich also aufgebrochen, als selbstverkaufender Bildermaler - eine Karriere
und meinen Lebensunterhalt auf der Straße zu sichern.
Mit anmeldung beim Finsnzamt und Gewerbeschein,
war ich schon Straßenkünstler, ehe es Trend wurde
Straßenkünstler zu sein.

So bin ich all den Jahren alt geworden,
und keiner ist gekommen und hat einen Straßenkunst-Deppen in das Traumland geführt,
wo qualifizierten Bildermaler Milch und Honig fließt.
So bin ich zwar ein erfahrener Maler,
mit meiner Naivität, auch ein Verlierer geworden.
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Ziviler Ungehorsam und die Macht der Behörden
klicke Hier
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oder zurück: zur Hauptseite
kunstmacher
Mit Freundlichen Gruß.
Günther Rupp
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[*/QUOTE*]

1962, das sind inzwischen 46 Jahre. So lange ist der Herr Günther Rupp in Sachen Bilder unterwegs.

Allerdings habe ich auch dies gefunden:

http://de.artring.net/kunstforum/viewtopic.php?pid=3351

[*QUOTE*]
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Artring.de

Ankündigungen
ACHTUNG: Das Forum dient als Archiv. Ein Verfassen von neuen
Beiträgen ist nicht möglich.
Seiten: 1

Index
»Malerei
(Bildbegutachtung)
»Prenzlmaler:Günther Rupp,Stillleben en miniature
#12006-09-25 20:00:06
prenzlmaler

Gast
Prenzlmaler:Günther Rupp,Stillleben en miniature
Nachdem ich die Rezension veröffentlicht hatte,stellte "besucher"
Arbeiten vor,die mit der Qualität des Stilllebens nichts zu tun ha-
ben. Ich bin nicht bereit,niveaulose Arbeiten im gleichen Atemzug
mit dem Stillleben zu ehren.Es verwundert mich nicht,dass genau
lapidare Arbeiten nach meiner Rezension auftauchten.Nun bin
ich äußerst misstrauisch geworden und ziehe meine Rezension zu-
rück.Hier steckt eine Absicht dahinter.
Prenzlmaler


P.S.: Das Bild habe ich gelöscht.
P.S.II : In einer Mail machte mir "besucher" seine Absicht deutlich.
     Meine Rezension ist ungültig.
     Prenzlmaler
Beitrag geändert von prenzlmaler (2006-09-26 06:10:05)
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[*/QUOTE*]


Aber nicht nur das macht stutzig. Auch die offensichtlich VIELEN Beiträge in Foren. Und in Xing: https://www.xing.com/profile/Guenther_Rupp


Immerhin kann er sich an Foren beteiligen, was heißt, daß er ins Internet kommt. Und es gibt Fotos von ihm. Was heißt, daß er Fotos machen bzw. bekommen kann. Und daß er die in eine Website stellen kann.

Dann kann er auch Fotos von seinen  Bildern machen und diese in einer Galerie in einer Website aus zum Kauf anbieten. Oder will die Stadt Düsseldorf für eine Galerie im WWW einen Wandergewerbeschein? Dann sähe sich die Stadt internationalem Gelächter ausgeliefert. :-)

Die Legasthenie ist eine andere Sache. Warum hat es in all den Jahren noch niemanden gegeben, der dem Herrn Rupp die Texte korrigiert hat? Oder wollte der etwa nicht?

Die Wahrheit hinter all dem dürfte sehr bunt sein...
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« Last Edit: December 07, 2008, 10:33:54 AM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de
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