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Author Topic: Kündigung wegen Kirchenaustritt und Sperre ALG  (Read 1921 times)

Tambora

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Kündigung wegen Kirchenaustritt und Sperre ALG
« on: October 05, 2008, 08:17:55 AM »

Dass der Kirchenaustritt eines Menschen, der bei einem kirchlichen Arbeitgeber beschäftigt ist, in der Regel die Entlassung nach sich zieht, dürfte bekannt sein. Doch nicht nur das: Auch das Arbeitslosengeld kann gesperrt werden – mit der Begründung, dass der Betreffende seine Arbeitslosigkeit selbst herbeigeführt hat!


Quelle:

http://www.ibka.org/node/598

Kirchenaustritt-als-Kuendigungsgrund.26803.html

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« Last Edit: January 09, 2009, 12:41:38 PM by ama »
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Thymian

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Re: Kündigung wegen Kirchenaustritt und Sperre ALG
« Reply #1 on: March 24, 2012, 11:51:11 PM »

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Die Diözese Rottenburg-Stuttgart hat einen langjährigen Mitarbeiter fristlos entlassen, weil er sich von seiner Ehefrau getrennt und mit einer anderen Frau eine Beziehung eingegangen ist. Der Mann war 20 Jahre bei der Kirche beschäftigt.
[...]

Der Mann hatte nach der Trennung von seiner Frau mit seiner neuen Partnerin ein Kind bekommen. Daraufhin sei dem Chef des Gesamtbetriebsrats fristlos gekündigt worden, berichtete die Zeitung.

"Die Unauflöslichkeit der Ehe ist in der katholischen Kirche ein unangreifbares Gut", sagte der bischöfliche Pressesprecher. "Zu den Loyalitätsverpflichten des kirchlichen Arbeitsrechts gehört, dass die Mitarbeiter mit ihrem Partner in einer gültigen Ehe leben." Der betroffene Mitarbeiter habe gegen diese Vorschrift im kirchlichen Arbeitsrecht eindeutig verstoßen.

Kritik an kirchlichem Arbeitsrecht

Das kirchliche Arbeitsrecht war in den vergangenen Monaten immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Die evangelische Landeskirche in Württemberg kündigte einer angehenden Pfarrerin, weil sie einen Muslim geheiratet hatte. Einem Krankenpfleger aus dem Bodenseekreis hatte die Caritas gekündigt, weil er im Internet über den Papst hergezogen war.
[...]
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[*/QUOTE*]

mehr:
http://www.swr.de/nachrichten/bw/-/id=1622/nid=1622/did=9182970/15xzlqa/


Ob die Arbeitsagentur auch in diesem Fall das Arbeitslosengeld verweigert?
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.         Im Angesicht von Gewalt ist Höflichkeit gegenstandslos.
.         At face with violence politeness is pointless.

.         (User TNT in the former CDU forum)
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ama

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Re: Kündigung wegen Kirchenaustritt und Sperre ALG
« Reply #2 on: March 26, 2012, 08:50:52 AM »

Newsletter der GBS von heute:

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GRUNDRECHTE MÜSSEN AUCH IN KIRCHLICHEN BETRIEBEN GELTEN! GERDIA KLÄRT
BUNDESTAGSABGEORDNETE ÜBER RELIGIÖSE DISKRIMINIERUNG AM ARBEITSPLATZ AUF

Sonderrechte kirchlicher Betriebe, die gegen das Grundgesetz verstoßen, müssen beseitigt werden. Dies fordert die Kampagne "Gegen religiöse Diskriminierung am Arbeitsplatz" (GerDiA), die anlässlich der anstehenden Bundestagsanhörung zu den Arbeitsverhältnissen in kirchlichen Sozialeinrichtungen am 26. März sämtliche Abgeordnete des Deutschen Bundestags mit Informationen zum kirchlichen Arbeitsrecht versorgte.

"In der gegenwärtigen Situation wird systematisch gegen den Geist der Antidiskriminierungsregelungen verstoßen", erklärt GerDiA-Sprecherin Ingrid Matthäus-Maier. Die ehemalige SPD-Spitzenpolitikerin hält es für verfassungswidrig, "dass in Einrichtungen des öffentlichen Bildungs- und Gesundheitswesens das konfessionslose Drittel der Bevölkerung von vornherein keine Anstellung findet und in katholischen Einrichtungen sogar eine Wiederheirat nach einer Scheidung zu Kündigung führt."

Die absurden Konsequenzen kirchlicher Sonderrechte zeigt ein Fall in Königswinter, der bundesweit für Schlagzeilen sorgte. Eine bei Eltern und Kindern beliebte Kindergärtnerin eines katholischen Kindergartens wurde entlassen, weil sie sich von ihrem Mann getrennt hatte und zu ihrem neuen Partner gezogen war. Nach massiven Protesten der Eltern kündigte der Jugendhilfeausschuss der Stadt vor wenigen Tagen den Vertrag mit der Kirche. Für die Kindergärtnerin, deren Vertrag am 30. Juni ausläuft, kommt diese ungewöhnliche Intervention wohl zu spät.

Um weitere Grundrechtsverstöße dieser Art zu unterbinden, fordert GerDiA die Bundestagsabgeordneten dazu auf, den "besonderen Tendenzschutz" für Religionsgemeinschaften (BetrVG § 118, Abs. 2) abzuschaffen. Für kirchliche Betriebe müssten die gleichen Regelungen gelten wie für die Arbeiterwohlfahrt. Nur so könne garantiert werden, dass Angestellte kirchlicher Institutionen die gleichen Rechte erhalten wie andere Arbeitnehmer. Auch sie sollten einen Betriebsrat bilden, streiken und ein Privatleben ohne religiöse Bevormundung führen dürfen.

"Eigentlich sollte dies eine Selbstverständlichkeit sein, zumal die kirchlichen Einrichtungen größtenteils öffentlich finanziert werden!", sagt Rainer Ponitka vom Internationalen Bund der Konfessionslosen und Atheisten (IBKA), der gemeinsam mit der Giordano-Bruno-Stiftung (gbs) die Kampagne initiierte. "Leider hinkt das deutsche Recht in diesem Punkt der gesellschaftlichen Entwicklung hinterher. Doch es ist wohl nur eine Frage der Zeit, bis sich das ändert. Immerhin gibt es schon heute mehr konfessionslose Menschen in Deutschland als Katholiken – und täglich werden es mehr."

Weitere Informationen unter:
http://www.gerdia.de

Das Flugblatt der Kampagne:
http://www.giordano-bruno-stiftung.de/sites/default/files/download/gerdia-flyer.pdf
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Das Grundgesetz ist uninteresseant. Das Grundgesetz ist Makulatur. Das Grundgesetz hat bis heute nicht verhindert die ungeheuerlichen Mörderhändel und -handel der Anthroposophen und anderer Sekten. Nein, nicht das Grundgesetz ist wichtig. Gerechtigkeit ist wichtig. Freiheit ist wichtig. Die PERSÖNLICHE FREIHEIT jedes einzelnen Menschen. Religioten treten sie mit Füßen.

Religion ist eine infektiöse Geisteskrankheit.
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de
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