http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1064653_pdrucken/drucken.htm[*QUOTE*]
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Aufgaben
Das Landesprüfungsamt für Medizin und
Pharmazie ist in Baden-Württemberg beim
Regierungspräsidium Stuttgart eingerichtet. Das
Landesprüfungsamt hat folgende Aufgaben:
Durchführung der Prüfungen nach der
Approbationsordnung für Ärzte - ÄAppO -
für Studierende der Humanmedizin an den
Universitäten Freiburg, Heidelberg,
Tübingen und Ulm
Ärztliche Vorprüfung (VP)
Erster Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
(M1)
Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
(M2)
Dritter Abschnitt der Ärztlichen Prüfung
(M3)
Anrechnung von Studien- oder
Ausbildungsleistungen und Prüfungen
Durchführung der Prüfungen nach der
Approbationsordnung für Apotheker -
AAppO - für Studierende der Pharmazie
an den Universitäten Freiburg, Heidelberg
und Tübingen
Erster Abschnitt der Pharmazeutischen
Prüfung (P1)
Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen
Prüfung (P2)
Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen
Prüfung (P3)
Aufgaben als Approbationsbehörde
Das Regierungspräsidium Stuttgart hat im Rahmen
der Ausbildung zum Zahnarzt bei der
Naturwissenschaftlichen Vorprüfung, der
Zahnärztlichen Vorprüfung und der Zahnärztlichen
Prüfung nach der Approbationsordnung für
Zahnärzte - ZApprO - folgende
Zuständigkeitsbereiche:
Bestellung der Prüfungsausschüsse
Anrechnung von Studienzeiten/Prüfungen
aus einem verwandten Studium sowie eines
im Ausland absolvierten Studiums
Entscheidung über
Ausnahmebewilligungen
Wechsel des Prüfungsausschusses
Zulassung bei einem anderen
Prüfungsausschuss als dem am
Studienort befindlichen bei der
Naturwissenschaftlichen - und
Zahnärztlichen Vorprüfung
Hinsichtlich des Zeitraums, innerhalb
dessen die Prüfungen abgeschlossen werden
müssen
Erteilung der Approbationen an die
Zahnärzte, die in Baden-Württemberg die
Zahnärztliche Prüfung abgelegt haben
Aufgaben im Rahmen des
Psychotherapeutengesetzes
Im Rahmen des Psychotherapeutengesetzes ist das
Regierungspräsidium Stuttgart zuständig für die
Durchführung der staatlichen Prüfung
Anerkennung der Ausbildungsstätten gem. §
6 PsychThG
Erteilung der Approbationen als
Psychologischer Psychotherapeut und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut
im Rahmen der Übergangsvorschrift
gem. § 12 PsychThG sowie
nach abgeschlossener Ausbildung und
bestandener staatlicher Prüfung gem. §
5 PsychThG
Aufgaben im Rahmen der
Ausbildungs- und
Prüfungsordnung für
Lebensmittelchemiker
(APrOLChem)
Im Rahmender Ausbildungs- und Prüfungsordnung
für Lebensmittelchemiker (APrOLChem) ist das
Regierungspräsidium Stuttgart zuständig für die
Bestellung der Prüfungsausschüsse (§ 4)
Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und
Prüfungsleistungenaus einem verwandten
Studiengang sowie eines im Ausland
absolvierten Studiums (§ 18)
Verkürzung der praktischen Ausbildung (§ 3
Abs. 2 i. V. m. § 18 Abs. 3 Nr. 2 oder 3)
Erteilung der Urkunde über das Bestehen
der Staatsprüfung (§ 13 Abs. 2 ) bzw.
Ausstellung des Befähigungsausweises (§ 30
APrOLChem vom 30.05.1973)
Sonstige Aufgaben
Das Regierungspräsidium Stuttgart ist für
Baden-Württemberg auch die
Approbationsbehörde mit folgenden Aufgaben:
Erteilung der Erlaubnisse für die Tätigkeit
als Ärztin/Arzt im Praktikum
Erteilung der Approbationen an die Ärzte,
Zahnärzte und Apotheker, die in
Baden-Württemberg die Ärztliche,
Zahnärztliche bzw. Pharmazeutische Prüfung
abgeschlossen haben sowie an die
Psychologischen Psychotherapeuten und
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
gem. § 12 und 5 PsychTG.--------------------------------------------------------------------------
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http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1064610/index.html[*QUOTE*]
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Ansprechpartner
Telefonzentrale: 0711 904-35000
E-Mail: abteilung9@rps.bwl.de
Telefax: 0711 904-35010
Sprechzeiten:
Montag - Freitag: 09.00 Uhr - 11.30 Uhr
Donnerstag: 14.00 Uhr - 15.30 Uhr
Hinweis:
Bei persönlicher Vorsprache empfiehlt sich eine
Terminabsprache mit dem zuständigen Sachbearbeiter
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http://www.rp-stuttgart.de/servlet/PB/menu/1056282/index.htm[*QUOTE*]
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Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie
Das Landesprüfungsamt für Medizin und Pharmazie
beim Regierungspräsidium Stuttgart ist zuständig für ganz Baden-Württemberg hinsichtlich
* Ausbildung und Approbation zur Ärztin/ zum Arzt
* Ausbildung und Approbation zur Zahnärztin / zum Zahnarzt
* Ausbildung und Approbation zur Apothekerin / zum Apotheker
* Ausbildung und Approbation zur Psychologischen Psychotherapeutin/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / zum Psychologischen
Psychotherapeuten/Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten
* Ausbildung zur Lebensmittelchemikerin / zum Lebensmittelchemiker
Anschrift:
Nordbahnhofstr. 135
70191Stuttgart
Postfach 102942
70025 Stuttgart
Telefonzentrale:
0711 904-35000
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