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Mannesmann-Prozess
Bundesgerichtshof kippt Freisprüche
Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und die übrigen Angeklagten im Mannesmann-Prozess müssen erneut vor Gericht. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob die Freisprüche des Düsseldorfer Landgerichts vom Juli vergangenen Jahres auf und entsprach damit dem Antrag der Staatsanwaltschaft. Das Verfahren um umstrittene Millionen-Abfindungen bei der Übernahme durch Vodafone muss nun wiederholt werden.
Der Vorsitzende Richter des 3. Strafsenats, Klaus Tolksdorf, sagte, die Freisprüche seien "in vollem Umfang aufgehoben" worden. Das Urteil des Landgerichts Düsseldorf habe nicht bestätigt werden können, obwohl es in "weiten Teilen frei von Rechtsfehlern" sei. Es entspreche aber "in wenigen, freilich entscheidenden Punkten" nicht der Rechtslage. So sei das Landgericht von zu hohen Hürden für die Strafbarkeit der Millionenprämien an Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser ausgegangen.
Das Verfahren wurde vom BGH an eine andere Strafkammer des Landgerichts Düsseldorf zurückverwiesen.
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Aktenzeichen: 3 StR 470/04
Für Ackermann wird es eng [boerse].
Chronologie der Mannesmann-Affäre [wdr].
Klartext im Prozess [Michael Reissenberger, SWR].
Erste Reaktionen aus Berlin [Klaus Hempel, SWR].
Stand: 21.12.2005 12:35 Uhr
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