Allaxys Communications --- Transponder V --- Allaxys Forum 1

Pages: [1]

Author Topic: *** *** TAZ IS WUNNEBA! *** ***  (Read 979 times)

ama

  • Jr. Member
  • *
  • Posts: 1276
*** *** TAZ IS WUNNEBA! *** ***
« on: September 15, 2007, 06:21:25 AM »

[*QUOTE*]
--------------------------------------------------------------------------
Datum:  Fri, 14 Sep 2007 15:53:31 +0200 (CEST)
Von: taz Newsletter <newsletter [bat] taz.de>

Betreff:  taz Newsletter 14.09.2007

Willkommen zu einer Sonderausgabe des taz-Newsletters
mit Informationen aus Verlag und Redaktionen der tageszeitung!

* * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * * *

***  Aus der taz  ***
1. TAZ GEWINNT PROZESS GEGEN "ABMAHN VAMPIR"

Günter Freiherr von Gravenreuth, einer der berüchtigtsten Spesenritter
des anwaltlichen Abwahnwesens im Internet, wurde zu sechs Monaten Haft
verurteilt. Seit am Dienstag auf taz.de über das Urteil in einem von der
taz angestrengten Strafverfahren gegen den Abmahn-Anwalt berichtet wurde
(taz vom 12. 9. 07), liegt die deutsche Webgemeinde der taz zu Füßen.

Ein halbes Jahr Gefängnis ohne Bewährung wegen versuchten Betrugs,
dieses Urteil hat im Netz zu einem Sturm der Begeisterung geführt: "Taz
darf doch nicht wahr sein. Das finde ich tazächlich wunderbar!" So oder
so ähnlich klingen die Dankbarkeitsbekundungen, die von Bloggern und
Kommentatoren seitdem veröffentlicht wurden. Im Forum von heise.de, dem
größten Nachrichtenportal der Computerszene, gingen bis Donnerstag über
9.500 Leserkommentare ein. Ein solches Feedback hat man dort bisher nur
einmal erlebt: bei einem Artikel über den EU-Patentschutz für Software.
Sowohl auf den Servern bei Heise als auch auf taz.de führte dieser
Ansturm zeitweilig zu Verzögerungen.

Auch wenn der Kampfgeist der taz, der den berüchtigten "Abmahn-Vampir"
zur Strecke brachte, überall gefeiert wird, letztlich hat sich der
zwielichtige Anwalt selbst zur Strecke gebracht - mit seiner
Publicitysucht. Mit der (falschen) Behauptung, die taz schulde ihm für
eine Abmahnung noch Geld, hatte er versucht, die Domaine taz.de zu
pfänden, und das auf seiner Website mitgeteilt. Dazu hat er noch die
Frechheit besessen, beim Gericht auf Verwertung (also Versteigerung von
taz.de im Internet) anzutragen. Das wollte sich die taz nicht bieten
lassen und hatte Strafantrag gestellt.

Das Gericht sah keine Anhaltspunkte dafür, dass sich Gravenreuth künftig
an die Rechtsordnung halten werde, und sprach eine Strafe ohne Bewährung
aus: "Die Allgemeinheit muss vor Ihnen geschützt werden." Vor allem
dieser Satz hat für den Jubel in der Internetszene gesorgt. Außer
Spenden für die taz und der Bestellung von Abos kündigten die Blogger
auch Unterstützung an, falls das Urteil des Amtsgerichts Berlin-
Tiergarten in der Berufungsverhandlung bestätigt wird: "Ein Knastabo für
Günni!"

Text zum Urteil in der taz vom 12. September:
http://www.taz.de/index.php?id=archivseite&dig=2007/09/12/a0101

Die Süddeutsche Zeitung hat der Arbeit des Abmahn-Anwalts eine Bildstrecke
gewidmet:
http://www.sueddeutsche.de/computer/bildstrecke/925/132683/p0/?img=0.0
--------------------------------------------------------------------------
[*/QUOTE*]


Bestellung von Abos: http://www.taz.de !

... Es soll ja noch hier und da Leute geben, die lesen können. :-)

.
« Last Edit: September 15, 2007, 06:23:04 AM by ama »
Logged
Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de
Pages: [1]