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Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
Pressemitteilung
München, 10. November 2006
Lebensmittelsicherheit: Vorwürfe zurückgewiesen - Für anonyme Hinweise
Hotline nutzen
Die aktuellen Vorwürfe der Opposition hat Verbraucherschutzminister
Werner Schnappauf heute zurückgewiesen. Es habe keine zeitlichen
Verzögerungen beim Nachgehen des anonymen Hinweises gegeben. Denn
der Hinweis ging ausweislich der Email-Adresse zeitgleich an die örtlich
für Lebensmittelkontrollen zuständige Stadt München. Die zuständigen
Behörden haben unter Anforderung der Spezialeinheit den Betrieb
kontrolliert, Ware vorsorglich sichergestellt und Proben gezogen.
Probenergebnisse des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit werden voraussichtlich Anfang nächster Woche
vorliegen.
Allerdings war ein direkt an das Verbraucherschutzministerium
adressierter anonymer Hinweis per Email versehentlich von der
Eingangsstelle nicht an die Fachabteilung weitergeleitet worden. Bei der
Bearbeitung der am Montagmorgen eingegangenen 600 Emails wurde der
besondere Inhalt von einem Mitarbeiter übersehen und die für sonstige
anonyme Hinweise vorgegebene Standardantwort verschickt. Denn im
Regelfall werden anonyme Zuschriften und Emails nicht bearbeitet.
Emails werden an den Absender zurückgeleitet mit der Bitte die
vollständige Postanschrift mitzuteilen, um dem Anliegen nachgehen zu
können. Die Mitarbeiter wurden nochmals angewiesen, anonyme
Hinweise zu möglichen Verstößen gegen das Lebensmittelrecht in jedem
Fall an die zuständige Fachabteilung weiterzuleiten. Dieses Versehen hat
nicht zu einer Verzögerung in der Nachverfolgung geführt.
Aus diesem Anlass bittet das Verbraucherschutzministerium bei
anonymen Hinweisen auf Verstöße gegen das Lebensmittelrecht die dafür
eingerichtete Hotline am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und
Lebensmittelsicherheit zu nutzen. Die telefonische Hotline ist unter
09131/764-108 werktags von 9.30 Uhr bis 12.00 Uhr besetzt; in der
übrigen Zeit werden die Hinweise auf Band aufgezeichnet.
Über
http://www.lgl.bayern.de/aktuell/anonyme_hinweise.htm kann auf
elektronischem Wege ein entsprechendes Melde-Formular weitergeleitet
werden. Die Informationen sollten so detailliert sein, dass sie bei einer
Kontrolle durch die zuständigen Behörden vor Ort nachprüfbar sind.
Weitere Informationen:
http://www.lebensmittelsicherheit.bayern.de© Bayerisches Staatsministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
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Quelle:
http://www.stmugv.bayern.de/de/aktuell/presse/2006/402.htm.