Psiram meldet Verurteilungen:
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ressort-ostschweiz/kreisgericht-stgallen-ueber-400-covid-zertifikate-unrechtmaessig-ausgestellt-staatsanwaltschaft-muss-anklage-gegen-umstrittenen-abtwiler-arzt-ueberarbeiten-ld.2478530https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ressort-ostschweiz/gerichtsverhandlung-stgaller-arzt-wird-wegen-mehrfacher-urkundenfaelschung-verurteilt-er-hatte-hunderte-covid-zertifikate-unbefugt-ausgestellt-ld.2643390?reduced=truehttps://www.watson.ch/schweiz/coronavirus/382193891-justiz-st-galler-arzt-wegen-falschen-covid-19-zertifikaten-verurteilthttps://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ressort-ostschweiz/strafbefehl-umstrittener-abtwiler-arzt-stellt-unrechtmaessig-covid-zertifikate-aus-nun-hat-er-einen-strafbefehl-im-haus-auch-wegen-weiterer-verfehlungen-ld.2322462https://www.watson.ch/schweiz/coronavirus/382193891-justiz-st-galler-arzt-wegen-falschen-covid-19-zertifikaten-verurteilt[*quote*]
Schweiz
Coronavirus
Justiz: St.Galler Arzt wegen falschen Covid-19-Zertifikaten verurteilt
St.Galler Arzt wegen falschen Covid-19-Zertifikaten verurteilt – es droht eine Haftstrafe
Ein Arzt aus dem Raum St.Gallen ist am Mittwoch in einem noch nicht rechtskräftigen Entscheid wegen Urkundenfälschung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zwölf Monaten verurteilt worden. Vor dem Kreisgericht St.Gallen war ihm vorgeworfen worden, 409 Covid-19-Genesenenzertifikate ausgestellt zu haben, ohne dazu berechtigt gewesen zu sein.
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21.08.2024, 17:04
22.08.2024, 03:20
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Vor Gericht erklärte der immer noch praktizierende 78-jährige Arzt, er habe damals vom Bund die Aufforderung erhalten, sich als «Superuser» zu registrieren. Für das Anmeldeverfahren auf dem Computer – dem «Onboarding» – habe er die Unterstützung eines Informatikers benötigt.
Danach sei es ihm möglich gewesen, sowohl Test- als auch Impf- oder Genesenenzertifikate auszustellen. Er habe dafür einen Token erhalten, mit dem die Kennnummern der Zertifikate generiert wurden. Auch heute noch könne er sich auf der Seite einloggen, sagte er.
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Thema in der Gerichtsverhandlung war denn auch nicht, dass der Arzt zwischen September 2021 und April 2022 insgesamt 51 Impfzertifikate und 409 Genesenezertifikaten ausstellte.
Es ging um die Frage, ob er wusste, dass er dazu nicht berechtigt war, obwohl es ihm technisch möglich war.Kein klares Verbot
Der Verteidiger verlangte für seinen Mandanten einen Freispruch. In all den Mails, die vom St.Galler Gesundheitsdepartement während der Zeit verschickt wurden, sei nirgends formuliert worden, dass der Arzt nur Testzertifikate, aber keine Impf- oder Genesenenzertifikate ausstellen durfte. «Wo ist die Regelung, die das zeigt?», fragte er.
Kein Thema in der Verhandlung waren die Empfänger dieser Zertifikate. Handelte es sich dabei tatsächlich um geimpfte oder von Covid-19 genesene Personen? Diese Ermittlungen fanden nicht statt. In seinem Entscheid erklärte deshalb das Gericht, es stehe nicht fest, dass der Arzt «inhaltlich unwahre Urkunden» erstellt habe.
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Mal ehrlich: Für wie blöd stellt sich ein Gericht hier? Und dann auch noch eine Verurteilung auf Bewährung. Doepp und Bewährung? Der hat doch inzwischen einiges auf dem Kerbholz und ist alles andere als ahnungslos. Die andere Fälle zeigen das doch.
Hätte er Steuern hinterzogen, hätte er keine Bewährung bekommen. Aber so...
Warum kontrolliert keiner, was diejenigen, die von ihm die Zertifikate bekommen haben, angestellt haben? Die haben doch die Notlage der übrigen Bevölkerung erheblich beeinträchtigt, indem sie, wie auch immer, zur weiteren Verbreitung der Pandemie beigetragen haben. Wieso kommen diese Täter nicht auch vor Gericht?
Daß eine Justiz blind ist, ist eine Sache. Daß sie auch noch blöd ist, das geht gar nicht!