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Author Topic: Die Pippi-Langstrumpf-Partei gibt ihre Kandidatur bekannt  (Read 108 times)

Yuriki

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Die Pippi-Langstrumpf-Partei gibt ihre Kandidatur bekannt
« on: May 03, 2024, 06:33:30 PM »

Zum Zählen der versammelten Dummheit der Deutschen und zur Belügung derselben gibt es ein Amt. Ein statistisches Amt.

Dieses Amt hat eine Leiterin:

[*quote*]
Dieses Bild zeigt die Bundeswahlleiterin Dr. Ruth Brand. © Statistisches Bundesamt (Destatis)

Die Bundeswahlleiterin

Dr. Ruth Brand wurde am 15. Dezember 2022 mit Wirkung zum 1. Januar 2023 zur Präsidentin des Statistischen Bundesamtes berufen und zur Bundes­wahlleiterin ernannt.
Mehr...

Dieses Bild zeigt den stellvertretenden Bundeswahlleiter Heinz-Christoph Herbertz. © Statistisches Bundesamt (Destatis)
Stellvertretender Bundeswahlleiter

Heinz-Christoph Herbertz ist Volljurist und seit 1990 beim Statistischen Bundesamt tätig.
Mehr...
[*/quote*]


Das Amt hat seine Koniferen und es hat ein Impressum, und es hat sogar eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer:

https://www.bundeswahlleiterin.de/info/impressum.html

[*quote*]
Impressum

Herausgeber dieser Webseiten ist die Bundeswahlleiterin.

Die Bundeswahlleiterin
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann-Ring 11
65189 Wiesbaden

Telefon: 0611 75-4863
Telefax: 0611 75-3964

E-Mail: post@bundeswahlleiter.de
Kontaktformular: www.bundeswahlleiterin.de/kontakt

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 206511374
[*/quote*]


Das Amt waltet nun seiner selbst und für die Wahlen waltet es auch die Parteien. Man könnte sagen, es VERwaltet sie. Bei aller Satire, man ist sich wirklich seines Lebens nicht sicher. In den vereinigten Staaten santa simplicitas Vespucci wurden Hunde zur Wahl gestellt für leitende Funktionen in Universitäten. Nichts, wirklich nichts ist unmöglich. Satire darf alles.


Ein deutsches Amt, sollte ein deutsches Amt es den amerigonischen gleichtun und zu Wahlen zulassen Personen, bei denen im Vergleich ein Hund deutlich besser im PISA-Test abschneiden würde?

Im Amt der Amtsleiterin ist eine Partei notiert mit Programm und Personalia, bei denen man sich fragt, ob man besser gar nichts fragt.

Ist das noch Satire oder ist das schon behandlungspflichtig?

https://www.bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/f7d0277a-4ccd-4dae-9bd6-cea592e2376d/partei_fuer_schulmedizinische_verjuengungsforschung.pdf

[*quote*]
Name:
Kurzbezeichnung:
Zusatzbezeichnung:
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
-
-
Anschrift: Dietzgenstraße 70
13156 Berlin
z. H. Herrn Felix Werth
Telefon: 01525 6074024
Telefax: -
E-Mail: kontakt@verjuengungsforschung.de

INHALT

Übersicht der Vorstandsmitglieder
Satzung
Programm
(Stand: 01.01.2024)Name:
Kurzbezeichnung:
Zusatzbezeichnung:
Bundesvorstand:
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeisterin:
Stellv. Schatzmeister:
Beisitzer:
Partei für schulmedizinische
Verjüngungsforschung
-
-
Felix Werth
Nicolai Kilian
Karl-Friedrich Harter
Andrea Beyerlein
Felix Werth
Dr. Nadine Saul
Peter Titze
Angelika Frankenberger
Udo Schmidtke
Erik Krüger
Peter Schippl
Landesverbände:
Bayern:
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeisterin:
Stellv. Schatzmeister:
Berlin:
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeisterin:
Stellv. Schatzmeister:
Brandenburg:
Vorsitzende:
Stellvertreter:
Schatzmeister:
Stellv. Schatzmeisterin:
Peter Schippl
Andrea Beyerlein
Stefan Szalay
Yue Li
Dr. Kemal Akman
Fabian Pudlo
Barbara Heubusch
Andrea Beyerlein
Peter Schippl
Vitalii Winter
Angelika Frankenberger
Thomas Hahn
Dr. Nadine Saul
Philipp Ott
Dr. Nadine Saul
Vitalii Winter
Susanne Hahn
Friedbert Hahn
Thomas Reinholz
Friedbert Hahn
Susanne HahnBremen:
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeister:
Stellv. Schatzmeister:
Beisitzer:
Hamburg:
Vorsitzende:
Stellvertreter:
Schatzmeisterin:
Hessen:
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeister:
Stellv. Schatzmeister:
Mecklenburg-Vorpommern:
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeister:
Niedersachsen:
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeisterin:
Stellv. Schatzmeister:
Nordrhein-Westfalen:
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeister:
Stellv. Schatzmeister:
Rheinland-Pfalz:
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeister:
Saarland:
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeister:
Stellv. Schatzmeister:
Nick Rosenkranz
Rasmus Hellborn
Joshua Reiners
Lukas Schulze
Rasmus Hellborn
Nick Rosenkranz
Frank Ontrup
Nanette Stelling
Sabine Underberg
Henrik Wichert
Sabine Underberg
Dennis Rudolph
Javad Sameti
Udo Schmidtke
Felix Werth
Javad Sameti
Dennis Rudolph
N.N.
Nicolai Kilian
Patrick Eckert
Nicolai Kilian
Lukas Henschke
Matthias Andre
Artur Hildebrandt
N.N.
Lukas Henschke
Saif Al Basri
Karl-Friedrich Harter
Tim Tielkes
Karl-Friedrich Harter
Saif Al Basri
Peter Karlow
Alexander Beer
Helena Karlow
Alexander Beer
Maximilian Kirsch
Erik Krüger
Heike Günkel-Kirsch
Josefine Gessinger
Erik Krüger
Maximilian KirschSachsen:
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeister:
Sachsen-Anhalt:
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeister:
Schleswig-Holstein:
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeister:
Thüringen:
Vorsitzender:
Stellvertreter:
Schatzmeisterin:
Andreas Kabus
Florian Dietrich
Dr. Frank Seifert
Florian Dietrich
N.N.
Marcel Schnabel
Julio Santos Torres
Marcel Schnabel
Peter Lange
Erich Halbwidl
Yaimee-Lee Grimmelmann
Erich Halbwidl
N.N.
Ramona Nipperdey
Dr. Alexander Borowski
Ramona NipperdeyPartei für schulmedizinische Verjüngungsforschung

Satzung
§1 Name, Kurzbezeichnung, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei
1. Der Name der Partei ist Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung.
2. Die Partei führt keine Kurzbezeichnung.
3. Sitz der Partei ist Berlin.
4. Das Tätigkeitsgebiet ist die Bundesrepublik Deutschland. Die Partei für schulmedizinische
Verjüngungsforschung ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik
Deutschland und des Parteiengesetzes.
§2 Zweck und Ziel
Die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung ist eine Ein-Themen-Partei. Mit
zukünftiger Medizin werden Menschen durch Verjüngung wahrscheinlich nicht mehr an
Alterskrankheiten oder hohem Alter sterben und tausende Jahre gesund leben können.
Die
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung will die Entwicklung dieser Medizin stark
beschleunigen und damit vielen Millionen Menschen das Leben retten. Dafür sollen
wesentlich mehr Staatsgelder investiert werden, und zwar in den Bau und Betrieb
zusätzlicher Forschungseinrichtungen und in die Ausbildung von mehr Menschen in den
relevanten Bereichen, was den Ausbau der entsprechenden Fachbereiche an den
Universitäten wie Biochemie, Molekularbiologie und Medizin mit einschließt.
Alle weiteren politischen Themen will die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
den anderen Parteien überlassen. Diese können im Fall einer Teilnahme an einer
Regierungskoalition von den Koalitionspartnern behandelt werden.
§3 Aufnahme und Austritt der Mitglieder
1. Mitglied kann jeder werden, der das 18. Lebensjahr vollendet hat und die Satzung
anerkennt.
2. Die Mitgliedschaft ist schriftlich beim Bundesvorstand zu beantragen.
3. Mitglieder können nur natürliche Personen sein.
4. Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
5. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Bundesvorstand zu erklären.
16. Die Mitglieder der Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung oder die Mitglieder
des Vorstandes der Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung dürfen nicht in der
Mehrheit Ausländer sein.
7. Es gilt die freie Wahl des Landesverbandes unabhängig vom gemeldeten Wohnsitz.
8. (weggefallen)
9. Jedes Parteimitglied wird automatisch Mitglied bei der niedrigsten Parteigliederung, die
den angezeigten Wohnsitz des Mitgliedes umfasst, falls das Mitglied keinen anderen Antrag
stellt. Mitglieder mit Wohnsitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland werden
automatisch nur Mitglied im Bundesverband, falls sie keinen anderen Antrag stellen.
§4 Rechte und Pflichten der Mitglieder
1. Es wird kein Mitgliedsbeitrag erhoben. Allerdings werden alle Mitglieder gebeten, als
freiwilligen Mitgliedsbeitrag mindestens 10 Euro pro Monat oder bei geringem Einkommen
mindestens 3 Euro pro Monat zu spenden. Es wird empfohlen, hierfür einen Dauerauftrag
einzurichten.
2. Jedes Mitglied hat das Recht, sich im Rahmen dieser Satzung an der Arbeit der Partei zu
beteiligen.
§5 Zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder und ihren Ausschluss
1. Zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder sind Verwarnung, Enthebung von
einem Parteiamt und Ausschluss aus der Partei.
2. Eine Ordnungsmaßnahme kann gegen ein Mitglied verhängt werden, wenn es der Partei
einen schweren Schaden zufügt.
3. Ordnungsmaßnahmen können nur vom Bundesvorstand angeordnet werden.
4. Über den Ausschluss entscheidet das zuständige Schiedsgericht.
5. Bei Verstößen gegen die Satzung, die einen Ausschluss noch nicht rechtfertigen, kann
das Mitglied verwarnt oder von einem Parteiamt enthoben werden.
6. Gegen die Maßnahmen ist Widerspruch beim zuständigen Schiedsgericht zulässig. Die
Berufung an ein Schiedsgericht höherer Stufe ist zulässig.
7. Die Entscheidung über eine Ordnungsmaßnahme muss schriftlich begründet werden.
8. In dringenden und schwerwiegenden Fällen, die sofortiges Eingreifen erfordern, kann der
Vorstand der Partei oder eines Gebietsverbandes ein Mitglied von der Ausübung seiner
Rechte bis zur Entscheidung des Schiedsgerichts ausschließen.
§6 Zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände
1. Zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände sind Verwarnung und
Auflösung.
22. Eine Ordnungsmaßnahme kann gegen einen Gebietsverband verhängt werden, wenn er
der Partei einen schweren Schaden zufügt.
3. Ordnungsmaßnahmen können nur vom Bundesvorstand angeordnet werden.
4. Über die Auflösung eines Gebietsverbands entscheidet das zuständige Schiedsgericht.
5. Die Auflösung und der Ausschluss nachgeordneter Gebietsverbände sowie die
Amtsenthebung ganzer Organe derselben sind nur wegen schwerwiegender Verstöße
gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei zulässig.
6. Bei Verstößen gegen die Satzung, die eine Auflösung eines Gebietsverbands noch nicht
rechtfertigen, kann der Gebietsverband verwarnt werden.
7. Der Bundesvorstand bedarf für eine Maßnahme gegen Gebietsverbände der Bestätigung
durch ein höheres Organ. Die Maßnahme tritt außer Kraft, wenn die Bestätigung nicht auf
dem nächsten Bundesparteitag ausgesprochen wird. Gegen die Maßnahmen ist
Widerspruch beim zuständigen Schiedsgericht zulässig. Die Berufung an ein Schiedsgericht
höherer Stufe ist zulässig.
§7 Allgemeine Gliederung der Partei
1. Die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung gliedert sich in Landesverbände.
Die Landesverbände können nach ihren örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen.
Innerhalb der staatsrechtlichen Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband.
2. Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und
Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke,
Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind.
§8 Organe
1. Die Organe der Bundespartei sind der Bundesparteitag, der Bundesvorstand und das
Bundesschiedsgericht.
§9 Der Bundesparteitag
1. Der Bundesparteitag ist das oberste Organ der Partei für schulmedizinische
Verjüngungsforschung.
2. Der Bundesparteitag ist eine Mitgliederversammlung.
3. Der Bundesparteitag wird vom Bundesvorstand einberufen. Dies kann z.B. auch über
Email erfolgen.
4. Der Bundesvorstand muss den Termin für den Bundesparteitag mindestens drei Tage
vorher bekannt geben.
5. Der Bundesparteitag beschließt über das Parteiprogramm, die Satzung, die
Schiedsgerichtsordnung, das Wahlprogramm für die Bundestagswahl, die Verschmelzung
3mit anderen Parteien und die Auflösung. Für eine Änderung der Satzung, der
Schiedsgerichtsordnung oder des Parteiprogramms ist eine Neun-Zehntel-Mehrheit der
anwesenden Parteimitglieder notwendig.
6. Eine Auflösung oder Verschmelzung muss mit einer Urabstimmung unter den Mitgliedern
mit einer Neun-Zehntel-Mehrheit bestätigt werden.
7. Der Bundesparteitag wählt den Bundesvorstand, das Bundesschiedsgericht und die
Rechnungsprüfer.
8. Der Bundesparteitag wählt ein Mitglied des Bundesvorstands zum Schatzmeister, der für
die Finanzangelegenheiten zuständig ist.
9. Der Bundesparteitag nimmt den Tätigkeitsbericht des Bundesvorstands entgegen und ist
für die Entlastung des Bundesvorstands zuständig.
10. Die Beschlüsse und Wahlergebnisse des Bundesparteitages sind in einem Protokoll
festzuhalten. Das Protokoll ist vom Protokollführer und von mindestens einem Mitglied des
Bundesvorstands zu unterzeichnen.
11. Der Bundesparteitag tritt mindestens in jedem zweiten Kalenderjahr einmal zusammen.
12. Außerordentliche Parteitage können nur auf Beschluss des Bundesvorstands einberufen
werden.
§10 Der Bundesvorstand
1. Der Bundesvorstand vertritt die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung nach
innen und nach außen. Er führt deren Geschäfte auf der Grundlage der Beschlüsse der
Parteiorgane.
2. Der Bundesvorstand besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens zwei stellvertretenden
Vorsitzenden, dem Schatzmeister, optional beliebig vielen stellvertretenden Schatzmeistern,
optional einem Generalsekretär und optional beliebig vielen weiteren Mitgliedern des
Bundesvorstandes. Der Vorsitzende kann auch gleichzeitig der Schatzmeister oder
stellvertretender Schatzmeister sein. Einer der stellvertretenden Vorsitzenden kann auch
gleichzeitig der Schatzmeister oder stellvertretender Schatzmeister sein.
3. Der Bundesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im
Sinne der Beschlüsse des Bundesparteitages.
4. Der Bundesvorstand fertigt einen Tätigkeitsbericht an.
5. Der Vorstandsvorsitzende und der Generalsekretär sind einzelvertretungsberechtigt.
Neben dem Vorstandsvorsitzenden und dem Generalsekretär können auch jeweils zwei
stellvertretende Vorstandsvorsitzende die Partei gerichtlich und außergerichtlich gemeinsam
vertreten.
§11 Schiedsgerichte
41. Näheres zu den Schiedsgerichten regelt die Schiedsgerichtsordnung.
§12 Aufstellung von Bewerbern für Wahlen zu Volksvertretungen
1. Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die
Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei und der zuständigen
Gebietsverbände.
2. Die Versammlung zur Aufstellung der Bewerber kann auch im Rahmen einer anderen
Mitgliederversammlung stattfinden.
3. Aufstellungsversammlungen sind beschlussfähig, wenn mindestens drei stimmberechtigte
Mitglieder teilnehmen.
4. Die Einladung zu einer Aufstellungsversammlung erfolgt durch den Bundesvorstand oder
durch einen Beauftragten des Bundesvorstandes oder durch den Landesvorstand, der für
den jeweiligen Wahlkreis oder das jeweilige Bundesland zuständig ist, oder durch einen
Beauftragten dieses Landesvorstandes.
§13 Finanzordnung
1. Der Schatzmeister ist für die Verwaltung der Finanzen und die Buchführung zuständig.
2. (weggefallen)
3. Der Schatzmeister auf Bundesebene sorgt für die fristgerechte Einreichung des
Rechenschaftsberichts beim Präsidenten des Deutschen Bundestages.
4. Jede Gliederung kann über die bei ihr eingegangenen Spenden in voller Summe
verfügen, falls kein anderer Verwendungszweck angegeben ist.
5. Eine zusätzliche Beitragsordnung existiert nicht.
Schiedsgerichtsordnung
§1 Grundlagen
1. Auf Bundes- und Landesebene sind Schiedsgerichte zu bilden.
2. Die Schiedsgerichte sind Schiedsgerichte im Sinne des Parteiengesetzes.
§2 Besetzung
1. Es wird für jedes Schiedsgericht ein Vorsitzender gewählt. Es können bis zu zwei
Stellvertreter gewählt werden. Für ein Verfahren benennt jede Streitpartei jeweils einen
Beisitzer.
2. Die Schiedsgerichte werden für 4 Jahre gewählt.
53. Mitglieder der Schiedsgerichte müssen nicht Mitglied der Partei für schulmedizinische
Verjüngungsforschung sein.
4. Der Bundesparteitag wählt das Bundesschiedsgericht und die Landesparteitage wählen
die Landesschiedsgerichte.
§3 Geschäftsstelle
1. Geschäftsstelle des Bundesschiedsgerichts ist die Bundesgeschäftsstelle der Partei. Die
Geschäftsstellen der Landesschiedsgerichte sind die Geschäftsstellen der jeweiligen
Landesverbände.
§4 Schlichtung
1. Vor der Anrufung des Schiedsgerichts sollte ein Schlichtungsversuch stattfinden.
§5 Anrufung
1. Das Schiedsgericht wird nur auf schriftlichen Anruf aktiv. Der Anruf muss eine
Begründung enthalten.
2. Der Antragsteller kann ein Parteimitglied oder ein Parteiorgan sein.
3. Ist der Anruf unzulässig oder offensichtlich unbegründet, kann der Anruf mit einer
Begründung abgelehnt werden. Der Antragsteller kann dagegen Beschwerde einlegen.
§6 Verfahren
1. Den Beteiligten steht die Ablehnung eines Mitglieds des Schiedsgerichts wegen
Befangenheit zu.
2. Das Gericht entscheidet, ob das Verfahren schriftlichen, mündlichen oder fernmündlichen
stattfindet.
3. Alle Verfahrensbeteiligten haben Anspruch auf rechtliches Gehör. Den Entscheidungen
dürfen nur solche Feststellungen zugrunde gelegt werden, die allen Verfahrensbeteilig­ten
bekannt sind und zu denen sie Stellung nehmen konnten.
§7 Urteil
1. Die Schiedsrichter fällen das Urteil mit einfacher Mehrheit.
§8 Berufung
1. Gegen Entscheidungen der Landesschiedsgerichte kann beim Bundesschiedsgericht
Berufung eingelegt werden.
§9 Kosten
1. Das Schiedsgerichtsverfahren ist gebührenfrei. Die Verfahrensbeteiligten tragen ihre
eigenen Kosten im Zusammenhang mit dem Verfahren selbst.
62. Schiedsrichter erhalten für ihre Tätigkeit keine Entschädigung.
7Mehr Verjüngungsforschung
für ein unbegrenzt langes gesundes Leben für alle
Programm der Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
1Die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung ist eine Ein-Themen-Partei. Mit
zukünftiger Medizin werden Menschen durch Verjüngung wahrscheinlich nicht mehr an
Alterskrankheiten oder hohem Alter sterben und tausende Jahre gesund leben können. Die
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung will die Entwicklung dieser Medizin stark
beschleunigen und damit vielen Millionen Menschen das Leben retten. Dafür sollen
wesentlich mehr Staatsgelder investiert werden, und zwar in den Bau und Betrieb
zusätzlicher Forschungseinrichtungen und in die Ausbildung von mehr Menschen in den
relevanten Bereichen, was den Ausbau der entsprechenden Fachbereiche an den
Universitäten wie Biochemie, Molekularbiologie und Medizin mit einschließt.
Alle weiteren politischen Themen will die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
den anderen Parteien überlassen. Diese können im Fall einer Teilnahme an einer
Regierungskoalition von den Koalitionspartnern behandelt werden.
Erläuterung:
Altern verursacht Leid und Tod
Zurzeit sterben täglich mehr als 100.000 Menschen an Alterskrankheiten wie Krebs,
Alzheimer und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Der Hauptrisikofaktor für Alterskrankheiten ist
ein hohes biologisches Alter.
Altern mit dem Reparaturansatz heilen und unbegrenzt langes gesundes Leben
ermöglichen
In der Alternsforschung hat sich in den letzten Jahren ein neuer Ansatz etabliert, der
sogenannte Reparaturansatz (Englisch: Damage Repair Approach). Beim Altern entstehen
u.a. durch den ganz normalen Stoffwechsel schädliche Veränderungen im Körper, die ab
einer gewissen Menge zu Alterskrankheiten führen. Durch Reparatur dieser Schäden auf
molekularer und zellulärer Ebene wird man in Zukunft sehr wahrscheinlich Menschen
biologisch verjüngen und damit allen Alterskrankheiten vorbeugen können. Nach einer
Verjüngung würden Menschen weiter altern, da weiterhin Schäden entstehen. Wendet man
dann aber die Verjüngungsmedizin, die die Wissenschaftler mit der Zeit verbessern werden,
in regelmäßigen Abständen immer wieder an, könnten Menschen praktisch unbegrenzt
lange leben. Dabei hätten sie das Aussehen und die körperliche sowie geistige Gesundheit
und Fitness eines jungen Erwachsenen. Das Altern wäre damit sozusagen heilbar.
Der Reparaturansatz ist relativ einfach umzusetzen
Die Umkehrung des Alterns durch den Reparaturansatz ist sehr viel einfacher umzusetzen
als zum Beispiel eine Verlangsamung des Alterns durch ein Eingreifen in den Stoffwechsel.
Dies liegt daran, dass der Stoffwechsel sehr komplex ist und auch noch nicht ausreichend
verstanden wird. Wenn man versuchen würde, den Stoffwechsel dahingehend zu verändern,
dass weniger Schäden entstehen, würde das wahrscheinlich mehr Schaden anrichten als
nützen, da der Stoffwechsel so verflochten, kompliziert und unverstanden ist.
Um den Reparaturansatz umzusetzen, muss man hingegen den Stoffwechsel nicht
verstehen, sondern nur die Schäden kennen und wissen, wie sie repariert werden können.
2Alle Schäden lassen sich in eine übersichtliche Anzahl von Kategorien einteilen. Solche
Kategorien sind beispielsweise Proteinverkettungen, mitochondriale Mutationen und
Abfallprodukte innerhalb und außerhalb der Zellen. Man kann davon ausgehen, dass bereits
alle Arten von Schäden bekannt sind und auch bekannt ist, wie man sie vom Prinzip her
reparieren kann.
Bei entsprechender Finanzierung Umsetzung in ca. 10 bis 20 Jahren möglich
Wir brauchen also keine neuen bahnbrechenden Ideen oder Entdeckungen mehr, sondern
müssen nur noch den Reparaturansatz umsetzen. Dies ist allerdings sehr viel Arbeit, da es
tausende verschiedene Schäden gibt und für jeden Schaden eine eigene Medizin für dessen
Reparatur entwickelt werden muss. Zurzeit arbeiten weltweit noch zu wenige
Wissenschaftler an der Umsetzung des Reparaturansatzes, d.h. nur für einen kleinen Teil
der Schäden befindet sich die Medizin bereits in Entwicklung. Wenn aber jetzt tausende
Forschergruppen an der Umsetzung des Reparaturansatzes arbeiten würden und jede
Forschergruppe parallel Medizin für jeweils einen anderen Schaden entwickeln würde, dann
hätten wir wahrscheinlich in ca. 10 bis 20 Jahren Medizin für tausende unterschiedliche
Schäden und könnten damit Menschen soweit verjüngen, dass sie nicht mehr am Altern
sterben müssten.
Der Reparaturansatz ist bereits etabliert
Die wissenschaftliche Veröffentlichung “The Hallmarks of Aging”, die den Reparaturansatz
beschreibt, ist die meistzitierte wissenschaftliche Veröffentlichung im Bereich der
Alternsforschung des letzten Jahrzehnts. Zahlreiche Startups, Forschungsinstitute und
universitäre Forschungsgruppen arbeiten bereits an der Umsetzung des Reparaturansatzes,
nur leider bei weitem noch nicht genug.
Auch immer mehr bekannte, renommierte und einflussreiche Personen und Organisationen
investieren Milliarden in die Alternsforschung. Zum Beispiel hat Google die Firma Calico
gegründet, welche das Altern heilen will. Amazon-Gründer Jeff Bezos investiert in das
Unternehmen Altos Labs, welches ebenfalls das Altern angeht. Facebook-Gründer Mark
Zuckerberg und seine Frau wollen mit ihrer Organisation CZI dazu beitragen, alle
Krankheiten bis zum Ende des Jahrhunderts zu heilen, zu verhindern oder zu managen und
der deutsche web.de-Gründer Michael Greve investiert mit seinem Unternehmen Kizoo
mehrere hundert Millionen Euro in die Umsetzung des Reparaturansatzes.
Sorgen und Einwände bezüglich der Abschaffung des altersbedingten Todes stehen
in keiner Relation zum heutigen Leid durchs Altern
Wenn Menschen durch die Verjüngungsmedizin für immer jung und gesund bleiben und
nicht mehr am Altern sterben, werden sie theoretisch unbegrenzt lange leben, bzw. so lange,
bis sie einer anderen Todesursache wie beispielsweise einem Unfall erliegen.
Natürlich können durch diese Revolution neue Probleme entstehen. Allerdings birgt jede
Erfindung und Erforschung neuer Ansätze Möglichkeiten genauso wie Risiken. Wir sind der
Meinung, dass die gesellschaftlichen Risiken uns nicht daran hindern sollten,
Verjüngungsmedizin zu entwickeln, die das humanitäre Problem des Alterns lösen kann.
Stattdessen sollten wir offen sein gegenüber der Herausforderung, zukünftige
3gesellschaftliche Probleme zu lösen, die mit Verjüngungsmedizin einhergehen könnten und
darüber mehr miteinander in Diskussion kommen.
Für praktisch alle Probleme, die im Zusammenhang mit einer starken Lebensverlängerung
genannt werden, gibt es nämlich bereits gute Lösungsansätze. Zum Beispiel lässt sich auf
den Einwand der Überbevölkerung antworten, dass durch neue Technologien wie
erneuerbare Energien und Fleisch aus dem Labor die Erde zukünftig sehr viel mehr
Menschen verkraften kann. Und die Erfahrung aus Industrieländern zeigt, dass die
Geburtenrate mit steigendem Wohlstand und Bildungsstand sinkt.
Da wir durch den Reparaturansatz bereits wissen, wie wir Verjüngungsmedizin entwickeln
können und Wissenschaftler bereits daran arbeiten, ist die Frage nicht mehr, ob wir diese
Medizin entwickeln können oder sollen, sondern wie schnell diese Entwicklung
voranschreiten kann und wann wir von den Vorteilen dieser Entwicklung profitieren wollen.
Es wäre also keine Lösung für eventuelle Probleme, wenn wir die Entwicklung der
Verjüngungsmedizin nicht beschleunigen würden. Die Probleme müssten dann nur später
gelöst werden.
Ein weiterer Punkt ist, dass diese eventuellen Probleme in keinem Verhältnis zu dem
aktuellen Problem von mehr als 100.000 Toten pro Tag durchs Altern stehen. Sie sind bei
Weitem nicht so groß und könnten sehr wahrscheinlich gelöst werden, so dass sie kein
Argument dafür sein können, die Entwicklung wirksamer Medizin gegen das Altern nicht zu
beschleunigen. Oder anders formuliert: In einer alterungslosen Welt würden wir diese
Probleme auch nicht durch die Erfindung und Einführung des Alterns und aller damit
verbundenen Krankheiten lösen.
Dass manche Menschen den altersbedingten Tod so vehement verteidigen, lässt sich
folgendermaßen erklären: In der Vergangenheit konnte man nichts gegen das biologische
Altern tun. Gleichzeitig ist der altersbedingte Tod so schreckenerregend und der Gedanke an
ihn so belastend, dass Menschen ihn verdrängen oder ihn sich schönreden, um ihre Psyche
zu schützen. Das war eine vernünftige Bewältigungsstrategie, solange wir dem Altern
gegenüber machtlos waren. Jetzt aber, wo wir durch den Reparaturansatz eine gute Chance
haben, den altersbedingten Tod in naher Zukunft abzuschaffen, ist dieser psychologische
Selbstschutz zu einem großen Problem geworden, weil er einer schnelleren Umsetzung des
Reparaturansatzes im Wege steht.
Hohe Dringlichkeit aus ethischer und wirtschaftlicher Sicht
In unserem Grundgesetz steht als Grundrecht, dass jeder das Recht auf Leben hat. Dieses
Recht verliert man nicht, wenn man alt ist.
Wie viel jetzt in den kommenden Jahren in die Umsetzung des Reparaturansatzes investiert
wird, könnte für jeden Einzelnen dafür entscheidend sein, ob er zur letzten Generation
gehört, die am Altern sterben muss, oder ob er zur ersten Generation gehört, die unbegrenzt
lange in bester Gesundheit leben kann.
Jetzt wo wir wissen, dass wir Altern sehr wahrscheinlich in absehbarer Zukunft heilen
können, ist es ein Skandal, dass nicht sehr viel mehr staatliche Investitionen in diesen
Bereich fließen. Aus ethischer Sicht wäre dies dringend notwendig.
Auch aus wirtschaftlicher Sicht wäre eine schnellere Entwicklung der Verjüngungsmedizin
sehr vorteilhaft. Durch den Wegfall von Krankheits- und Pflegekosten würde sehr viel Geld
eingespart. Außerdem wird Verjüngungsmedizin einen der größten Wirtschaftszweige der
Zukunft darstellen, da jeder Mensch vom Altern betroffen ist. Wer jetzt mehr in diesen
Bereich investiert, könnte in Zukunft Wissen und Medizin exportieren.
4Deshalb fordern wir wesentlich mehr staatliche Investitionen
Deshalb fordert die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung, einen signifikanten
Teil des Staatshaushaltes zusätzlich für die Umsetzung des Reparaturansatzes zu
investieren.
Auch positive Auswirkungen auf andere Bereiche
Ein unbegrenzt langes gesundes Leben für alle kann auch dazu beitragen, viele andere
große Probleme der heutigen Zeit zu lösen. Zum Beispiel wird oft gesagt, dass sich die
ältere Generation nicht um Umwelt und Klima kümmert, weil sie die Folgen voraussichtlich
selbst nicht mehr miterlebt. Wenn das stimmt, würden sich bei einer unbegrenzten
Lebenserwartung sehr viel mehr Menschen um Klimaschutz Gedanken machen und ihren
Beitrag zur Überwindung der Klimakrise leisten.
Altern verursacht weltweit sehr großes Leid. Wenn wir global zusammen dagegen vorgehen,
kann dies die Menschheit vereinen.
5
[*/quote*]


Während bisherige Größenwahnsinnige ein Alter von 120 bis 200 Jahren für Menschen als durchaus erreichbar hielten, sind wir inzwischen einen großen Schritt weiter:

"Mit zukünftiger Medizin werden Menschen durch Verjüngung wahrscheinlich nicht mehr an Alterskrankheiten oder hohem Alter sterben und tausende Jahre gesund leben können."

TAUSENDE JAHRE LEBEN!

Ein bißchen zuviel des Lackes gesoffen?


Wieder die alte Frage: Was darf Satire?


Aber das ist keine Satire, sondern ein Roll-back in die Steinzeit!

https://verjuengungsforschung.de/gesund-leben

[*quote*]
[...]
Bücher zum Thema:

Das große Buch der Paläo-Ernährung
von Diane Sanfilippo, Bill Staley und Robb Wolf

Eine gute Einführung in die Paläo Ernährung und gleichzeitig auch ein Kochbuch

Primal Body, Primal Mind (auf Englisch)
von Nora Gedgaudas

Erklärt ausführlich die Wissenschaft und zahlreiche gesundheitliche Vorteile der Paläo Ernährung.

Weizenwampe
von Dr. med. William Davis und Imke Brodersen

Erklärt, warum Weizen so schlecht für unsere Gesundheit ist.
[...]
[*/quote*]
 

Zurück in die Steinzeit!

Wie wäre es mit einer "Partei für den Wassermotor"?

Oder einer "Partei für Lichtnahrung"?


Man gebe sich keiner Sinnestäuschung hin! Das sind Wiederholungstäter. Die waren schon 2019 aktiv.

Warum nennen die sich nicht einfach und ehrlich "Pippi-Langstrumpf-Partei"?

Kann es sein, daß dieser Name als generischer Name für alle Parteien gälte und damit nicht verwendet werden darf?


Ein Land, das diese "Partei" zu einer politischen Wahl zuläßt, braucht keinen PISA-Test mehr. Denn ein Mindestmaß darf man selbst beim PISA-Test nicht unterschreiten.


Der Mond ist viereckig, das Herz ist keine Pumpe und Schweine können fliegen.




https://pbs.twimg.com/media/GMrAjpeWMAAto2I?format=jpg&name=medium
Logged
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