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Author Topic: Homöopathie 1957  (Read 93 times)

Machtfalter

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Homöopathie 1957
« on: February 01, 2024, 10:07:56 AM »

Email-Einflug bestätigt. Mit Traktorstrahl herausdiffundiert und separat loziert:



Quelle:
Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Mitglied der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft, im Jahr 2012 in dieser Vortragsfolie:
https://www.awmf.org/fileadmin/user_upload/dateien/delegiertenkonferenzen/2012/TOP_13_Bericht_AkdAe.pdf
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Rholeander

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Re: Homöopathie 1957
« Reply #1 on: February 01, 2024, 12:36:57 PM »

[*quote*]
Anlage zum Rundschreiben 2/57 der Kassenärztlichen Vereinigung Nord- Württemberg vom 28. März 1957.

Stellungnahmen der Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft
Nr. 3

HOMÕOPATHISCHE ARZNEIMITTEL

Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft hat auf ihrer Gesamt-
sitzung am 15./16. 2. 1957 in Köln die Frage der Beurteilung homöopathischer
Arzneimittel und der aus diesen zusammengesetzten Mittel eingehend erörtert.
In der homöopathischen Therapie ist, wie es auch der Deutsche Zentralverein
Homöopathischer Ärzte formuliert, "die Krankheitsdiagnose nur in den selten-
sten Fällen überhaupt, nie aber allein für die Wahl eines Arzneimittels aus-
schlaggebend". Die Beurteilung des therapeutischen Wertes homöopathischer
Mittel erfolgt also nach wesentlich anderen Gesichtspunkten, als sie bei
der Erarbeitung der Stellungnahmen der Arzneimittelkommission der Deutschen
Ärzteschaft ausschlaggebend sind. Die Arzneimittelkommission hat daher aus
grundsätzlichen Überlegungen heraus beschlossen, kunftig nicht mehr zu dem
therapeutischen Wert von homöopathischen Mitteln bzw. von aus solchen zu-
sammengesetzten Präparaten Stellung zu nehmen.
Bei dieser Sachlage wäre es ungerechtfertigt, die bisher abgegebenen Stellung-
nahmen zu dem therapeutischen Wert homöopathischer Präparate aufrechtzu-
erhalten. Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft zieht des-
halb ihre Stellungnahmen zu den Präparaten
   BN 53 Müller-Göppingen"
   AUROCARD Madaus"

zurück.

Anmerkung der Geschaftsführung der Kassenarztlichen Bundesvereingung:
Den in der Kassenpraxis tätigen Ärzten kann danach die Beurteilung homöo-
pathischer Arzneimittel durch Stellungnahmen der Arzneimittelkommission
nicht erleichtert werden. Die homöopathisch behandelnden Ärzte werden also
ihre Verordnungen nach eigenem pflichtmäßigem Ermessen und eigener Uber-
[*/quote*]


Es kommt nicht auf den Text an, sondern auf das, was dahintersteht.

[*quote*]
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft zieht des-
halb ihre Stellungnahmen zu den Präparaten
   BN 53 Müller-Göppingen"
   AUROCARD Madaus"

zurück.

[*/quote*]

Dieser Satz, was könnte der anderes besagen, als daß die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft ein sehr unfreundliches, möglicherweise sogar vernichtendes Urteil abgegeben hat.

Könnte es sein, daß die Firma Müller in Göppingen  und die Firma Madaus in Sonstwo geklagt haben, oder mit einer Klage gedroht haben?


Das "AUROCARD" hat einen seltsamen Lebensweg. In der litauischen Stellungnahme gegenüber dem EU-Parlament ist die Zusammensetzung angegeben:

https://www.europarl.europa.eu/enlargement_new/treaty/doc_et/aa00036-ad01et03.doc

[*quote*]
A liide,
millele on osutatud IX lisa 1. peatükis

Leedu esitatud ühes keeles nimekiri farmaatsiatoodetest, mille jaoks jääb Leedu õiguse alusel enne ühinemiskuupäeva väljaantud müügiluba kehtima kuni selle uuendamiseni kooskõlas acquis’ga või kuni 31. detsembrini 2006, olenevalt sellest, kumb kuupäev on varasem.

Nimekirjas märkimine ei näita seda, kas farmaatsiatootel on acquis’ga kooskõlas olev müügiluba või mitte.

LIST OF PHARMACEUTICALS SUBJECT TO TRANSITIONAL PERIOD
UNDER CHAPTER 1

A.   PHARMACEUTICALS FOR HUMAN USE


546.
Aurocard
Crataegus Ø+Aurum chloratum D4+Convallaria majalis D1+Ignatia D4+Arnica Ø
oral drops, solution
4g+1g+1g+1g+50mg/10g (10,4ml) 30ml; 100ml

DHU
[*/quote*]

Mit Deepl.com übersetzt:

[*quote*]
Anlage A,
im Sinne von Anhang IX Kapitel 1

Liste in litauischer Sprache der pharmazeutischen Erzeugnisse, für die eine nach litauischem Recht vor dem Beitritt erteilte Genehmigung für das Inverkehrbringen bis zu ihrer Erneuerung gemäß dem Besitzstand oder bis zum 31. Dezember 2006 gültig bleibt, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher liegt.

Die Aufnahme in die Liste sagt nichts darüber aus, ob das Arzneimittel über eine Genehmigung für das Inverkehrbringen im Einklang mit dem Besitzstand verfügt oder nicht.
[*/quote*]


Aurocard
Crataegus Ø
Aurum chloratum D4
Convallaria majalis D1
Ignatia D4
Arnica Ø

oral drops, solution
4g+1g+1g+1g+50mg/10g (10,4ml) 30ml; 100ml


1x 1:10 verdünnt und 2x sogar unverdünnte Muttertinkture. Das soll Homöopathie sein? Wieso ist den Leuchten der Arzneimittelkommission nicht aufgefallen, daß das KEINE Homöopathie ist?

Das ist ein Phytopharmakon, das unter dem Deckmantel der Homöopathie die für Arzneimittel vorgeschriebenen Kontrollen unterlaufen hat.

Wieso hat das niemand bemerkt? Oder gab es finanzielle "Denkhilfen"?

Ich habe kürzlich gelesen, daß Ärzte früher behauptet haben, Kinder würden keinen Schmerz empfinden, sie würden "einfach so" schreien.  Bei solchen "Ärzten" wundern mich Blattschüsse wie der bei AUROCARD nicht im mindesten. Wie kamen die eigentlich in ihre Praxis? Wurden sie morgens von ihren Müttern dort abgeliefert?
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