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Author Topic: Kassenärztliche Vereinigung Bremen kündigt Homöopathieverträge  (Read 81 times)

Ayumi

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Weg mit dem Dreck! Homöopathie ist Betrug!

Die Entscheidung wurde einstimmig gefällt.  :P 

Ich war nicht dabei. Allerdings kann ich auch nicht sagen, daß ich auf die Sache keinen Einfluß hatte.  ;D 8)


https://www.kvhb.de/praxen/nachrichten/detail/kv-bremen-kuendigt-homoeopathievertraege

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18.03.2022
KV Bremen kündigt Homöopathieverträge

Die KV Bremen wird drei Selektivverträge, die eine Vergütung von diversen homöopatischen Leistungen zum Gegenstand haben, kündigen. Das hat die Vertreterversammlung auf ihrer Sitzung am 15. März 2022 einstimmig beschlossen.


Damit folgt die Vertreterversammlung einer Entwicklung, die durch die Streichung der Homöopathie aus der Weiterbildungsordnung der Ärztekammer Bremen im Oktober 2019 ihren Anfang genommen hat. Seitdem sind viele weitere Ärztekammern dem Beispiel gefolgt.

„Solange in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht alle Behandlungen, deren Nutzen bereits wissenschaftlich bewiesen sind, vollständig finanziert werden können, bleiben keine Mittel für Verfahren übrig, für deren konkreten Nutzen keine Nachweise bestehen. Dies trifft auf die in den genannten Verträgen geregelten Leistungen leider zu“, begründen die KV-Vorstände Dr. Bernhard Rochell und Peter Kurt Josenhans die Entscheidung.

Die Kündigung betrifft Vereinbarungen mit wenigen Krankenkassen mit einem geringen Honorarvolumen.

 
Ihr Kontakt zu uns
Matthias Metz
Abteilungsleitung Vertragswesen
0421 3404-150
m.metz@kvhb.de

Geschäftsstelle Bremen
Telefon: 0421 3404-0
Mo - Do: 8:00 - 16:00 Uhr
Fr: 8:00 - 14:00 Uhr

Geschäftsstelle Bremerhaven
Telefon: 0471 48293-0
Mi: 10:00 - 17:00 Uhr
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Ayumi

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Generation hirntot in der Krankenkasse
« Reply #1 on: March 26, 2022, 09:10:06 AM »

Die Schlampnüsse der IKK Gesundplus geben kein Datum für  diese Webseite an. Deswegen weiß man nicht, ob sie VOR oder NACH der Entscheidung der KV Bremen veröffentlicht wurde. Das Web Archive hat sie erstmalig gespeichert NACH dem 15.März, also dem Tag der Abstimmung.

Diese beiden Tatsachenbehauptungen in der Website einer Krankenkasse offenbaren schwere Hirnerweichung:

"Die These: Je stärker verdünnt und verschüttelt, desto stärker die Heilkraft."

"Die homöopathischen Verdünnungen werden darum auch "Potenzen" (lat. potentia = Kraft) genannt. Die Forscher entdeckten zufällig, dass sich Moleküle bei zunehmender Verdünnung nicht voneinander entfernen, sondern sich im Gegenteil immer stärker zueinander bewegen und kleine Molekülhaufen bilden, die sich bei weiterer Zugabe von Verdünnungsmitteln zu größeren Aggregaten verbinden. In diesem Verhalten der Teilchen könnte die Begründung dafür liegen, dass sich selbst in hohen Verdünnungen biologisch aktive Substanzen befinden könnten, die im Organismus wirksam sind."

Dümmer geht's nimmer... als bei so einer "Krankenkasse". Bei den Fallen muß man schon genau hinsehen:

"Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten."

100 Euro!? Das ist doch ein Klacks! Da freut sich der ahnungslose Patient, wenn der Herr Doktor in seiner phänomenalen Großzügigkeit die Globuli gratis ausgibt. Wozu sollte der Arzt den administrativen Aufwand, der die Mühe nicht lohnt, auf sich nehmen, wenn er ganz anders und ohne Mühe trickreich abrechnen kann? Die Zuckerkügelchen sind doch bloß der Köder. Die "Leistungen" der Herren und Damen Doktores werden in einer ganz anderen Dimension abgerechnet, in der sie auf ihre mehr als 160.000 Euro Jahreseinkommen weit über den Köpfen der restlichen Gesellschaft dahinsegeln.


https://www.ikk-gesundplus.de/leistungen-service/leistungen/homoeopathie/

[*quote*]
Homöopathische Arzneimittel

HOMÖOPATHIE

Homöopathie ist ein Heilverfahren, das Krankheiten mit stark verdünnten Stoffen behandelt. Diese so genannte sanfte Medizin stärkt die Selbstheilungskräfte des Körpers. Die IKK gesund plus bietet Ihnen diese Leistung über Verträge mit den kassenärztlichen Vereinigungen an.

Grundlage der homöopathischen Arzneimittel sind pflanzliche und tierische Produkte und Mineralien. Diese Mittel werden stufenweise in Zehner- oder Hunderterschritten verdünnt und nach bestimmten Vorschriften verschüttelt. Damit soll den Arzneien ein höherer Wirkungsgrad verliehen werden, als von ihrer rein stofflichen Konzentration zu erwarten ist.

Die These: Je stärker verdünnt und verschüttelt, desto stärker die Heilkraft.

Die homöopathischen Verdünnungen werden darum auch "Potenzen" (lat. potentia = Kraft) genannt. Die Forscher entdeckten zufällig, dass sich Moleküle bei zunehmender Verdünnung nicht voneinander entfernen, sondern sich im Gegenteil immer stärker zueinander bewegen und kleine Molekülhaufen bilden, die sich bei weiterer Zugabe von Verdünnungsmitteln zu größeren Aggregaten verbinden. In diesem Verhalten der Teilchen könnte die Begründung dafür liegen, dass sich selbst in hohen Verdünnungen biologisch aktive Substanzen befinden könnten, die im Organismus wirksam sind.

Kostenerstattung homöopathischer Leistungen

Die Behandlung mit Homöopathie ist vertraglich festgelegt. Das bedeutet für alle Versicherten der IKK gesund plus, die diese Leistung in Sachsen-Anhalt oder Bremen in Anspruch nehmen, eine Übernahme von homöopathischen Behandlungen. Zur Durchführung der homöopathischen Behandlung sind Vertragsärzte berechtigt, die eine einschlägige Ausbildung absolviert haben und gemäß der Weiterbildungsordnung der Ärztekammern Sachsen-Anhalt bzw. Bremen die Zusatzbezeichnung "Homöopathie" führen. Wird die Leistung in einem anderen Bundesland in Anspruch genommen, ist eine Kostenerstattung in Höhe der vertraglichen Vergütungssätze möglich.

Nicht verschreibungspflichtige, apothekenpflichtige Arzneimittel zur homöopathischen, phytotherapeutischen und anthroposophischen Behandlung werden in vollem Umfang von der IKK gesund plus erstattet. Voraussetzung ist, dass eine ärztliche Verordnung vorliegt und das Arzneimittel vom Gemeinsamen Bundesausschuss nicht von der Verordnung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen wurde. Die Kosten pro Versicherten dürfen 100 Euro im Kalenderjahr nicht überschreiten.

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© IKK gesund plus 2022
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