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Author Topic: Terrorismus des 'Bundesverband Digitale Wirtschaft' hat manische Züge  (Read 97 times)

Krik

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Die wollen sich PER GESETZ mit ihrem breiten Arsch in die Firmen schieben. Diese Dreistigkeit, mit der sie die Unterwerfung von 83 Millionen Bürgern fordern, ist ein ernsthafter und ausreichender Grund, den 'Bundesverband Digitale Wirtschaft' als terroristische Vereinigung zu verbieten. Das ist überfällig.


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BVDW Presse <mailservice@myconvento.com>
BVDW Presse <presse@bvdw.org>

BVDW fordert Akzeptanzpflicht für digitale Zahlmethoden

Berlin, 15. Dezember 2021 – Die Corona-Pandemie hat dazu geführt, dass auch im stationären Einzelhandel die Nachfrage und das Angebot digitaler Bezahlverfahren gestiegen ist. Noch immer ist in Deutschland nicht flächendeckend eine digitale Bezahlung möglich. Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. setzt sich daher für eine stärkere Förderung digitaler Bezahlverfahren in Handels- und Dienstleistungsbetrieben bis hin zur gesetzlichen Einführung einer Akzeptanzpflicht für digitale Bezahlverfahren am Point of Sale ein.

„Die Kombination von analogen und digitalen Angeboten ist maßgeblich für Innovationen, in allen Bereichen unseres Lebens. Digitale Bezahlmethoden schaffen hierfür die Basis. Mit unserer Forderung wollen wir nicht nur das Bewusstsein für die Notwendigkeit digitaler Bezahlangebote schaffen, sondern aufzeigen, wo die Stellhebel liegen, damit ein solches Angebot flächendeckend in Deutschland entstehen kann“, konkretisiert Ellen Kuder (AfterPay at Arvato Financial Solutions), stellvertretende Vorsitzende der Fokusgruppe Digital Commerce im BVDW.

Digitale Zahlungen leisten einen Beitrag bei der Verknüpfung der Verkaufspunkte eines Unternehmens, bieten eine einheitliche Datensicht auf den Kunden und sind häufig die Grundlage für Innovationen. Um die Akzeptanz und Reichweite von digitalen Zahlmethoden zu verbessern, ist eine Schaffung paneuropäischer Standards durch die European Payment Initiative (EPI) erforderlich.

Neben einer Akzeptanzpflicht fordert der BVDW den Ausbau von digitalen Bezahlangeboten in öffentlichen Einrichtungen und in der öffentlichen Mobilitätsinfrastruktur (z.B. bei Parkautomaten, im Nahverkehr).

Darüber hinaus ist es aus Sicht des BVDW wichtig, dass Betriebe bei der Einrichtung digitaler Zahlverfahren (z.B. NFC-Handys, Smartwatches) beraten und durch Know-how-Transfer und Schulungsangebote unterstützt werden.

Zudem müssen Bildungsinitiativen gestartet werden, um die digitale Inklusion der breiten Bevölkerung sicherzustellen, sodass auch Senioren und Schulkindern digital teilhaben können.

Alle Forderungen des BVDW finden Sie im Detail im Positionspapier „Digitale Bezahlmethoden als Motor für die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts Deutschland“.

Kontakt
Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V.
Schumannstraße 2, 10117 Berlin
www.bvdw.org

Ansprechpartner für die Presse
Jennifer Hammel, Pressesprecherin
Tel: +49 30 2062186-21
hammel@bvdw.org

Elena Kempf-Loeck, Gremienmanagerin
T: +49 30 2888 580-37
kempf-loeck@bvdw.org

Über den BVDW
Der Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ist die Interessenvertretung für Unternehmen, die digitale Geschäftsmodelle betreiben oder deren Wertschöpfung auf dem Einsatz digitaler Technologien beruht. Als Impulsgeber, Wegweiser und Beschleuniger digitaler Geschäftsmodelle vertritt der BVDW die Interessen der Digitalen Wirtschaft gegenüber Politik und Gesellschaft und setzt sich für die Schaffung von Markttransparenz und innovationsfreundlichen Rahmenbedingungen ein. Sein Netzwerk von Experten liefert mit Zahlen, Daten und Fakten Orientierung zu einem zentralen Zukunftsfeld. Neben der DMEXCO und dem Deutschen Digital Award richtet der BVDW eine Vielzahl von Fachveranstaltungen aus. Mit Mitgliedern aus verschiedensten Branchen ist der BVDW die Stimme der Digitalen Wirtschaft.


Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) e.V. ▪ Schumannstraße 2 ▪ D-10117 Berlin ▪ www.bvdw.org
Präsident: Dirk Freytag
Vizepräsidenten: Thomas Duhr, Anke Herbener, Corinna Hohenleitner, Dr. Moritz Holzgraefe, Alexander Kiock, Julian Simons
Geschäftsführer: Sven Bornemann
Amtsgericht Düsseldorf, VR 8358
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