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Author Topic: 124. Deutscher Ärztetag (Online) Beschlussprotokoll  (Read 250 times)

Wrastrolentiks

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124. Deutscher Ärztetag (Online) Beschlussprotokoll
« on: May 10, 2021, 07:59:16 PM »

https://www.bundesaerztekammer.de/fileadmin/user_upload/downloads/pdf-Ordner/124.DAET/Beschlussprotokoll_Stand_06.05.2021.pdf

Berlin
04.– 05. Mai 2021
124. Deutscher Ärztetag (Online)
Beschlussprotokoll
Impressum
© Bundesärztekammer 2021
Stand: 06.05.2021
Herausgeber:
Bundesärztekammer (Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern)
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Redaktion:
Dr. Wiebke Pühler (Leitung)
Laura Günther
Martina Kettner
Angelika Regel
Katja Schilling
Ria Valerius
Katharina Wendland
Titelgrafik:
rsplus Berlin, kommunikation und design
Flemmingstraße 8, 12163 Berlin
Hinweis:
Die in einer Reihe von Anträgen enthaltenen Begründungen sowie die Anlagen sind
nicht Teil des Beschlussgutes des Deutschen Ärztetages, werden aber mitveröffentlicht.
Dieses Werk ist urheberrechtlich geschützt. Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere die
der Übersetzung, des Nachdrucks, des Vortrags, der Entnahme von Abbildungen und Tabellen,
der Funksendung, der Mikroverfilmung oder der Vervielfältigung auf anderen Wegen sowie
der Speicherung und Verarbeitung in elektronischen Systemen bleiben, auch bei nur
auszugsweiser Verwertung, vorbehalten.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Inhaltsverzeichnis thematisch
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie 8
 I - 01c Änderungsantrag zu I - 01: Finanzierung der neuen
Approbationsordnung 9
 I - 01 Für ein zukunfts- und krisenfestes Gesundheitswesen 10
Aktuelle Fragen zur Pandemie 19
 I - 21 Aus der Pandemie lernen 20
 I - 13 Gute Krisenkommunikation in die Breite der Gesellschaft 21
 I - 59 SARS-CoV-2-Impfstoffpatente unter fairer Vergütung des geistigen
Eigentums zur Beendigung der Pandemie freigeben 22
 I - 16 Coronaimpfstoffversorgung für Länder des globalen Südens 23
 I - 30 Intensivkapazitäten - stetige Auslastung führt zu Überlastung 25
 I - 08 In und nach der Coronapandemie: Stationäre Versorgung
flächendeckend sicherstellen 27
 I - 50 Coronaprämie für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen - auch für
MFA in den Praxen 29
 I - 49 Bonuszahlung (Coronaprämie) für Medizinische Fachangestellte 30
 I - 19 Notwendige COVID-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche
2021/2022 31
 I - 32 COVID-19-Pandemie: Schutzmaßnahmen für Kinder in Schulen
ergänzen und weiterführen 33
 I - 25 Den psychischen und körperlichen Folgen der Pandemie für Kinder
und Jugendliche mit einem Maßnahmenpaket gegensteuern 34
 I - 47 Infektionsprävention in Aufnahmezentren und
Gemeinschaftseinrichtungen für Flüchtlinge 35
 I - 56 Analoge Impfpässe und Impfbescheinigungen müssen ihre Gültigkeit
behalten 37
Ärztliche Berufsausübung 38
 I - 37 Stärkung der psychosozialen Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte 39
Arzneimittel / Medizinprodukte 41
 I - 03 Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln 42
Ausbildung / Medizinstudium 43
 I - 07 Obligatorische Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr 44
 I - 17 Forderungen zur Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte 46
 I - 46 Approbationsordnung und notwendige Änderungen 47
 I - 20 Notwendigkeit des zügigen Beschlusses der neuen Ärztlichen
Approbationsordnung 49
 I - 42 Gemeinsame studentische Ausbildung nach neuer
Approbationsordnung in Universität, Klinik, Öffentlichem
Gesundheitsdienst und Praxis 51
Beschlussprotokoll Seite 3 von 160
 I - 05 Praktische Ausbildung im Medizinstudium auch in der
Coronapandemie sicherstellen! 53
 I - 10 PJ-Mobilität braucht mehr Kooperation 54
Berufsordnung 55
 I - 09 Notfallbehandlung im Krankenhaus unabhängig vom
Versichertenstatus zu gewährleisten, gehört zum ärztlichen
Selbstverständnis 56
Bundesärztekammer / Deutscher Ärztetag 57
 I - 06 Schneller Zugang zu allen relevanten Fachinformationen 58
 I - 33 Geschlechtergerechte Repräsentation in den Gremien der ärztlichen
Selbstverwaltung 59
 I - 02 Sprache schafft Wahrnehmung 60
 I - 41 Rassebegriff im Genfer Gelöbnis 62
Ethikberatung 63
 I - 18 Ambulante Ethikberatung 64
eHealth 65
 I - 45 Einführung digitaler Anwendungen 66
 I - 12 Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz gestalten 68
 I - 14 Fehlende Alltagstauglichkeit der Telematikinfrastruktur 70
 I - 40 Aussetzung der Sanktionen bei veralteten
Telematikinfrastuktur-Konnektoren 71
 I - 27 Prozesse mit elektronischem Heilberufeausweis verbessern 72
 I - 61 Notfallrettung verbessern durch Telenotärztinnen und Telenotärzte 73
Fortbildung 74
 I - 38 Digitale Innovationen im Gesundheitswesen brauchen aktive
Beteiligung und Fortbildung der Ärzteschaft und Informationsangebote
für Patienten 75
 I - 36 Zertifizierung digitalbasierter Fortbildungsmaßnahmen 77
GKV 79
 I - 43 Antrag zur Übernahme von Dolmetscherkosten 80
 I - 48 Ja zur Krebsfrüherkennung: Krebs macht keine Pause 81
 I - 52 Gegen einseitige Festschreibung von Fortbildungspflichten durch
Einführung neuer ärztlicher Leistungen 82
GOÄ 83
 I - 44 Aktualisierung der GOÄ 84
Hämotherapie 85
 I - 26 Ergänzung in der Richtlinie Hämotherapie 86
Klima und Gesundheit 88
Beschlussprotokoll Seite 4 von 160
 I - 15 Die Coronapandemie prägt unser ärztliches Tun heute - die Klimakrise
entscheidet über die globale Gesundheit der Menschheit 89
Krankenhaus 91
 I - 22 Bedeutung baulicher Voraussetzungen für Infektionsschutz in
Krankenhäusern 92
 I - 24 Ärztlicher Personalabbau ist verheerendes Signal 94
 I - 39 Kein Ausschluss von Ärztinnen und Ärzten bei Prämienzahlung nach §
26d KHG 95
 I - 60 Berücksichtigung auch der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern
bei der "zweiten Coronaprämie" 96
 I - 04 Reform der Notfallversorgung: Schlüssiges Gesamtkonzept statt
Stückwerk 98
 I - 54 Unabhängigkeit von Forschung, Lehre und universitärer
Krankenversorgung 100
ÖGD / Arbeits- und Betriebsmedizin 101
 I - 34 Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst 102
 I - 29 Mutterschutz: Vermeidbare Beschäftigungsverbote in Schwangerschaft
und Stillzeit 103
 I - 53 Stärkung der Führung und Verantwortung durch ärztliche Kompetenz
in der Organisation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und
Verbesserung der Vernetzung zwischen den ÖGD-Strukturen 105
 I - 58 Stärkung der betriebsmedizinischen Versorgung 107
Weiteres 108
 I - 31 Post-COVID: Versorgung von Menschen mit psychischen
Erkrankungen intensivieren - sprechende Medizin fördern 109
 I - 28 Mehr Gendersensibilität im Gesundheitswesen 110
 I - 55 Keine Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte 111
TOP II Änderung der §§ 1, 4, 5 und 9 der Satzung der Bundesärztekammer 112
 II - 01 Sitz der Bundesärztekammer (§ 1 Absatz 3 der Satzung der
Bundesärztekammer) 113
 II - 02 § 4 Absätze 1 und 4 der Satzung der Bundesärztekammer 114
 II - 03 Hybridsitzungen des Vorstands der Bundesärztekammer (§ 5 Absatz 7
der Satzung der Bundesärztekammer) 116
 II - 04 Funktion des Kassenführers (§ 9 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der
Bundesärztekammer) 117
TOP III Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 118
 III - 01 Qualitätsentwicklung vorantreiben - jetzt die Evaluation der
Weiterbildung sichern 119
 III - 03 Qualitätssicherung der Weiterbildung 121
 III - 05 Fragmentierung der Weiterbildungsbefugnisse nach neuer
Weiterbildungsordnung vermeiden 122
Beschlussprotokoll Seite 5 von 160
 III - 04 Keine vorschnelle Integration psychologischer Inhalte in die ärztliche
Weiterbildung 123
 III - 02 Ärztliche Weiterbildungsstellen ausreichend und einheitlich finanzieren 124
TOP IIIa Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 -
Klimawandel und Gesundheit in den Allgemeinen Inhalten 126
 IIIa - 01 Abbildung der "Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit"
in den Allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für Abschnitt B 127
TOP IIIb Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 - Neuer
Facharzt „Innere Medizin und Infektiologie" im Gebiet Innere Medizin 129
 IIIb - 01 Einführung einer neuen Facharzt-Weiterbildung "Innere Medizin und
Infektiologie" im Gebiet Innere Medizin 130
TOP IIIc Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 -
Ergänzung im Kopfteil für Zusatz-Weiterbildungen mit
Kurs-Weiterbildungen 132
 IIIc - 01 Ergänzung im Kopfteil unter "Mindestanforderungen gemäß § 11
MWBO" für Zusatz-Weiterbildungen mit Kurs-Weiterbildungen 133
TOP IIId Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 -
Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin 135
 IIId - 01 Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin 136
TOP IIIe Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 -
Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin 137
 IIIe - 01 Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin 138
TOP IIIf Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 -
Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Tropenmedizin 139
 IIIf - 01 Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Tropenmedizin 140
TOP IIIg Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 -
Sachstandsbericht eLogbuch 141
 IIIg - 01 Mobile-Devices-Unterstützung im eLogbuch 142
TOP IV Konsequenzen des Urteils des BVerfG zum § 217 StGB 143
TOP IVa Konsequenzen des Urteils des BVerfG zum § 217 StGB - Allgemeine
Aussprache 144
Beschlussprotokoll Seite 6 von 160
 IVa - 02 Breite Diskussion zu den Konsequenzen des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB führen 145
 IVa - 01 Assistierter Suizid Sterbewilliger ohne schwere Erkrankung 146
 IVa - 03 Die Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei der Selbsttötung ist keine
ärztliche Aufgabe 148
 IVa - 06 Beistand, Schutz und Transparenz - Eckpunkte aus ärztlicher Sicht für
eine gesetzliche Regelung von Suizidbeihilfe 149
 IVa - 04 Die Suizidprävention in Deutschland in den Fokus nehmen,
unterstützen, ausbauen und verstetigen 151
 IVa - 07 Suizidprävention fördern 153
TOP IVb Konsequenzen des Urteils des BVerfG zum § 217 StGB - Änderung des
§ 16 MBO-Ä 155
 IVb - 01 (Muster-)Berufsordnung: Änderung § 16 Satz 3 156
TOP V Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zur Wahl einer weiteren
Ärztin/eines weiteren Arztes in den Vorstand der Bundesärztekammer 158
TOP VI Ankündigung des 126. Deutschen Ärztetages 2022 in Bremen 159
TOP VII Ankündigung des 127. Deutschen Ärztetages 2023 in Essen 160
Beschlussprotokoll Seite 7 von 160
Anlagen
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik:
Leitantrag zu Lehren aus der COVID-19-Pandemie
Aktuelle Fragen zur Pandemie
Ärztliche Berufsausübung
Arzneimittel / Medizinprodukte
Ausbildung / Medizinstudium
Berufsordnung
Bundesärztekammer / Deutscher Ärztetag
Ethikberatung
eHealth
Fortbildung
GKV
GOÄ
Hämotherapie
Klima und Gesundheit
Krankenhaus
ÖGD / Arbeits- und Betriebsmedizin
Weiteres
Beschlussprotokoll Seite 8 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Änderungsantrag zu I - 01: Finanzierung der neuen Approbationsordnung
Vorstandsüberweisung
Der Änderungsantrag von Dr. med. Wenke Wichmann und Miriam Vosloo (Drucksache I -
01c) zum Beschlussantrag vom Vorstand (Drucksache I - 01) wird zur weiteren Beratung
an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Im Antrag I - 01 wird der Abschnitt "Ärztlichen Nachwuchs fördern, attraktive
Studienbedingungen schaffen" wie folgt geändert:
Im dritten Absatz wird Satz 2 ersetzt durch folgenden Satz: "Gemeinsam mit dem Bund
müssen sie endlich eine Regelung ausarbeiten, die die Finanzierung der neuen
Approbationsordnung gewährleistet. Nur so kann die angestrebte Verbesserung der
Lehrqualität bei gleichbleibender Anzahl der Studienplätze auch umgesetzt werden."
Aus dem Absatz 3 wird der bisherige Satz 2 "Daneben ist eine moderne und qualitativ
hochwertige Ausbildung Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche ärztliche
Nachwuchsförderung." in den Absatz 2 als neuer Satz 2 verschoben.
Begründung:
Der Referentenentwurf zur neuen Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) sieht u. a. eine
Stärkung der Lehre vor. Diese und weitere Änderungen würden zu einem Anstieg der
Kosten für einen Humanmedizinstudienplatz führen. Dazu kommen die Ausgaben, die
durch die einmalige Umstrukturierung des Studiengangs entstehen werden. Diese
zusätzlichen Ausgaben wurden schon bei der Entwicklung des Masterplans 2020 von den
beteiligten Akteuren diskutiert, ohne dass eine Einigung erzielt werden konnte. Die neue
ÄApprO sollte zeitnah in Kraft treten, um die künftigen Ärztinnen und Ärzte auch nach dem
aktuellen Kenntnisstand ausbilden zu können. Doch bevor Bund und Länder über die
Einführung einer neuen Approbationsordnung entscheiden, müssen sie die Finanzierung
zusichern, damit die Ausbildungsqualität gewahrt bleibt. Gerade vor dem Hintergrund des
Personalmangels braucht es ausreichend gut ausgebildete Medizinerinnen und Mediziner.
Ein Rückgang der Studienplatzzahlen würde die Versorgung der Bevölkerung langfristig
gefährden. Der beste ausgearbeitete Kompromiss hinsichtlich optimaler Lehr- und
Lernbedingungen nützt nichts, wenn er an einer ungeklärten Finanzierung scheitert!
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 01c
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 150 Stimmen Nein: 67 Enthaltungen:3
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 9 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Für ein zukunfts- und krisenfestes Gesundheitswesen
Beschluss
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache I - 01) unter
Berücksichtigung des Antrags von Miriam Vosloo und Dr. med. Wenke Wichmann
(Drucksache I - 01b) und des Antrags von Dr. med. Andreas Hellmann, Dr. med. Irmgard
Pfaffinger, Dr. med. Pedro Schmelz, Dr. med. Regine Held, Dr. Bernhard Junge-Hülsing,
Dr. med. Petra Bubel, Dr. med. Melanie Kretschmar, Dr. med. Bernhard Gallenberger, PD
Dr. med. Stephan Böse-O'Reilly und Prof. Dr. med. Bernd Bertram (Drucksache I - 01d)
beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Das deutsche Gesundheitswesen ist durch die Coronapandemie vor die größte
Herausforderung der letzten Jahrzehnte gestellt worden. Die leistungsstarken ambulanten
und stationären Strukturen des Gesundheitswesens sowie der beispiellose Einsatz von
Ärztinnen und Ärzten aus allen Versorgungsbereichen haben eine Überlastung des
Gesundheitswesens verhindert.
Die vergangenen Monate haben aber auch Defizite offengelegt, unter anderem bei der
personellen und technischen Ausstattung in den Einrichtungen des Gesundheitswesens,
insbesondere in den Gesundheitsämtern, bei der Vernetzung der Meldestrukturen und
beim digitalen Ausbau. Bund und Länder sind aufgefordert, diese Schwachstellen
gemeinsam mit der ärztlichen Selbstverwaltung zu analysieren und das Gesundheitswesen
in Deutschland zukunfts- und krisenfest aufzustellen.
Öffentlichen Gesundheitsdienst stärken
Die Amtsärztinnen und Amtsärzte sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben im
Verlauf der Coronapandemie Herausragendes geleistet. In ihren Aufgabenbereich fallen
unter anderem die Kontaktpersonennachverfolgung, das Quarantänemanagement von
Infizierten und Verdachtsfällen, Testungen auf SARS-CoV-2, Prüfung und Kontrolle von
Hygienekonzepten sowie die Organisation des Meldewesens. Es ist dem großen
persönlichen Engagement der Beschäftigten im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) zu
verdanken, dass die Gesundheitsämter trotz unzureichender personeller und technischer
Ausstattung diesen Aufgaben weitgehend nachgekommen sind.
Um die bestehenden Defizite im ÖGD zu beheben, ist die schnelle und umfassende
Umsetzung des von Bund und Ländern geschlossenen Paktes für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst unerlässlich. Erforderlich ist darüber hinaus eine grundsätzliche
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 01
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 201 Stimmen Nein: 10 Enthaltungen:10
Seite 1 von 9
Beschlussprotokoll Seite 10 von 160
Strukturreform des ÖGD. Sie muss unter anderem eine zentrale Stelle zur Koordination der
Aktivitäten der einzelnen Gesundheitsämter und zur Entwicklung von technischen sowie
inhaltlich-fachlichen Standards beinhalten. Flächendeckend sind alle Gesundheitsämter mit
digitalen Kontaktnachverfolgungssystemen sowie einheitlichen Schnittstellen für eine
Anbindung an das Robert Koch-Institut (RKI) auszustatten. Die ärztliche Leitung aller
Gesundheitsämter in Deutschland ist zu gewährleisten. Zur personellen Aufstockung
müssen Anreize für Ärztinnen und Ärzte geschaffen werden, im Öffentlichen
Gesundheitsdienst tätig zu werden. Dafür ist eine tariflich gesicherte, arztspezifische
Vergütung der Amtsärztinnen und Amtsärzte unabdingbar. Zur ärztlichen
Nachwuchsförderung müssen die angedachten Maßnahmen der Novelle der Ärztlichen
Approbationsordnung (ÄApprO) zur Stärkung des ÖGD bereits in der ärztlichen Ausbildung
zeitnah und uneingeschränkt umgesetzt werden.
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt/zur Fachärztin für Öffentliches
Gesundheitswesen sollten durch Einrichtung regionaler Weiterbildungsverbünde stärker
unterstützt werden. Die Aufnahme des Öffentlichen Gesundheitswesens als Gebiet der
"unmittelbaren Patientenversorgung" in die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018
bietet hierbei zusätzliche Kooperationsmöglichkeiten.
Patientengerechte Krankenhausplanung, -finanzierung und -vergütung sichern
Die Erfahrungen aus der Pandemie zeigen, dass Personalressourcen und
Reservekapazitäten in der Krankenhausplanung sachgerechter definiert und finanziert
werden müssen, als dies heute der Fall ist. Insbesondere sind der demografie- und
morbiditätsbedingte Versorgungsbedarf sowie die dafür erforderlichen Personalressourcen
prospektiv zu ermitteln und in der Krankenhausplanung zu berücksichtigen. Grundlegend
ist ebenfalls eine stärkere Orientierung der Krankenhausplanung an der ärztlichen
Weiterbildungsordnung, die den Stand des medizinischen Fortschritts und die
Versorgungserfordernisse widerspiegelt. Eine moderne Krankenhausplanung muss zudem
mehr kooperative Versorgungskonzepte, die Möglichkeiten der belegärztlichen Versorgung
sowie sogenannte Mitversorgereffekte berücksichtigen.
Eine moderne Krankenhausplanung muss außerdem durch eine Neustrukturierung der
Krankenhausinvestitionsfinanzierung und der Krankenhausvergütung flankiert werden. Bei
der Krankenhausinvestitionsfinanzierung ist neben einem stärkeren Engagement der
Bundesländer zur Auflösung des Investitionsstaus von derzeit mindestens sieben Milliarden
Euro pro Jahr eine dauerhafte additive Kofinanzierung durch den Bund notwendig,
allerdings unter Wahrung der grundgesetzlich verbrieften Krankenhausplanungshoheit der
Länder.
Um dem zukünftigen Versorgungsbedarf gerecht zu werden und die Fehlanreize des GDRG-Fallpauschalensystems zu beheben, ist eine grundlegende Reform der bisherigen
erlösorientierten Krankenhausbetriebsmittelfinanzierung erforderlich. Diese muss sich
gemäß dem krankenhausindividuellen Auftrag prioritär an den Kriterien von
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 01
Seite 2 von 9
Seite 2 von 9
Beschlussprotokoll Seite 11 von 160
Personalbedarf, Personalentwicklung, Flächendeckung und Vorhalteleistungen ausrichten.
Ein neues Krankenhausvergütungssystem muss - auch als Lehre aus der
Coronapandemie - die Unterschiede der Kostenstrukturen der Krankenhäuser stärker
abbilden und eine Kombination aus erlösunabhängigen pauschalierten
Vergütungskomponenten zur Deckung von fallzahlunabhängigen Vorhaltekosten sowie
einem fallzahlabhängigen Vergütungsanteil bilden. Die überfällige Reform des G-DRGSystems sollte direkt nach der Bundestagswahl unter Einbindung der Expertise der
maßgeblichen ärztlichen Verbände und Institutionen eingeleitet werden. Der 124. Deutsche
Ärztetag 2021 schlägt hierzu die Einrichtung eines nationalen Krankenhausgipfels mit
Vertretern der verfassten Ärzteschaft vor.
Zusätzlich sind kurzfristig gezielte und sachgerechte Lösungen zur ausreichenden
Finanzierung stationärer Leistungen in der Coronapandemie erforderlich. Um
Liquiditätsengpässe der Krankenhäuser zu vermeiden, muss gesetzlich sichergestellt
werden, dass der Ganzjahreserlösausgleich für die Jahre 2021 und 2022 mindestens das
Volumen des Jahres 2019 umfasst.
Arztpraxen bei Krisenbewältigung unterstützen
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte und insbesondere auch die Medizinischen
Fachangestellten (MFA) tragen maßgeblich dazu bei, die Coronapandemie zu bewältigen
und das Gesundheitssystem als Ganzes vor Überlastung zu schützen. Mehr als 90 Prozent
der Patientinnen und Patienten mit COVID-19 werden von den niedergelassenen Hausund Fachärzten betreut. Zudem übernehmen die Arztpraxen in Deutschland nach der
Coronavirus-Testverordnung (TestV) eine Schlüsselfunktion bei der symptomatischen und
asymptomatischen Testung auf das Virus. Im Sinne einer qualitativ hochwertigen
Patientenversorgung, nicht nur in Krisenzeiten, sondern auch darüber hinaus, fordert der
124. Deutsche Ärztetag 2021 Bund und Länder dazu auf, diese leistungsstarken
ambulanten Strukturen zu sichern und zukunftsfähig zu machen.
Die Coronapandemie hat die Abläufe in Haus- und Facharztpraxen oft einschneidend
verändert. Der in der Coronapandemie eingeführte Schutzschirm für die Vertragsärztinnen
und Vertragsärzte mit finanziellen Ausgleichszahlungen durch die Krankenkassen muss als
Schutzinstrument für den Bedarfsfall dauerhaft im SGB V verankert werden. Um die
Arztpraxen bei dem (auch für die Pandemiebewältigung notwendigen) Ausbau der
Digitalisierung einschließlich der IT-Sicherheit zu unterstützen, sind analog dem
Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) finanzielle Ausgleichsmechanismen für die weitere
Digitalisierung des ambulanten Versorgungsbereichs zu schaffen. Zur Würdigung des
herausragenden Einsatzes der Medizinischen Fachangestellten in der
Pandemiebewältigung unterstützt der 124. Deutsche Ärztetag mit Nachdruck die Forderung
des Verbandes medizinischer Fachberufe e. V., die Leistungen der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in den Praxen nach dem Vorbild der Pflege mit einem steuerfinanzierten Bonus
zu würdigen.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 01
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Beschlussprotokoll Seite 12 von 160
Ärztlichen Nachwuchs fördern, attraktive Studienbedingungen schaffen
Die Coronapandemie zeigt deutlich auf, wie wichtig ein funktionierendes
Gesundheitswesen für das gesamte gesellschaftliche Wohlergehen ist. Vor diesem
Hintergrund sieht der 124. Deutsche Ärztetag 2021 den wachsenden Fachkräftemangel im
deutschen Gesundheitswesen mit Sorge. So fiel der Zuwachs der berufstätigen Ärztinnen
und Ärzte im Statistikjahr 2020 mit einem Plus von 1,7 Prozent deutlich geringer aus als in
den Vorjahren. Bei den jungen Ärztinnen und Ärzten aus dem Inland, die sich erstmalig bei
einer (Landes-)Ärztekammer anmeldeten, verzeichnet die Statistik sogar einen Rückgang
um 1,1 Prozent. Dem gegenüber steigt der Anteil der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte, die
das 60. Lebensjahr bereits vollendet haben, kontinuierlich an. Jeder fünfte berufstätige Arzt
wird bald aus dem Berufsleben ausscheiden. Diese Abgänge können mit dem gebremsten
Zuwachs junger Ärztinnen und Ärzte nicht mehr kompensiert werden, zumal mit
zunehmender Teilzeitquote unter Ärztinnen und Ärzten die zur Verfügung stehende Arztzeit
sinkt.
In einer der ältesten Gesellschaften der Welt mit steigendem medizinischen
Versorgungsbedarf ist deshalb die ärztliche Nachwuchsförderung mit guten
Ausbildungsbedingungen unerlässlich.
Die Bundesländer sind gefordert, ausreichende Studienplatzkapazitäten im Fach
Humanmedizin zu schaffen und diese auch nachhaltig zu finanzieren. Daneben ist eine
moderne und qualitativ hochwertige Ausbildung Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche
ärztliche Nachwuchsförderung. Der 124. Deutsche Ärztetag unterstützt die Zielsetzung der
Bundesregierung, das Medizinstudium mit einer Reform der Ärztlichen
Approbationsordnung (ÄApprO) an die sich ständig verändernden Versorgungsstrukturen,
die demografische Entwicklung und die Dynamik der digitalen Möglichkeiten anzupassen.
Der 124. Deutsche Ärztetag warnt aber vor einer kontraproduktiven
Ausbildungsverdichtung im Medizinstudium. Die Ausbildung darf inhaltlich nicht
überfrachtet werden, gegebenenfalls müssen Inhalte herausgenommen oder gekürzt
werden. Im Zuge der Reform des Medizinstudiums und einer attraktiveren Ausgestaltung
der Ausbildungsbedingungen ist außerdem die Verankerung einer Aufwandsentschädigung
für die von den Studierenden geleistete Arbeit im Praktischen Jahr dringend erforderlich.
Um junge Ärztinnen und Ärzte nach absolvierter Facharztweiterbildung in der kurativen
Medizin zu halten, sind attraktive berufliche Rahmenbedingungen in Kliniken und Praxen
unerlässlich. Für den stationären Bereich fordert der 124. Deutsche Ärztetag deshalb eine
patienten- und aufgabengerechte Personalausstattung sowie die Refinanzierung von
Tariflohnsteigerungen nicht nur für die Pflege, sondern auch für den ärztlichen Dienst.
Um Ärzten den Schritt in die Niederlassung zu erleichtern bzw. Praxen in die Lage zu
versetzen, junge Ärztinnen und Ärzte in Anstellung zu beschäftigen, sind stabile
Rahmenbedingungen und deren nachhaltige Finanzierung notwendig. In einem ersten
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
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Beschlussprotokoll Seite 13 von 160
Schritt ist deshalb die extrabudgetäre Vergütung ärztlicher Grundleistungen im ambulanten
Bereich zu realisieren. Ziel ist ein entbudgetiertes System mit festen sowie
kostendeckenden Preisen für ärztliche Leistungen.
Interprofessionelle Zusammenarbeit stärken
Eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung erfordert ein differenziertes und
abgestimmtes Zusammenwirken aller Berufsgruppen im Gesundheitswesen. Die
Ärzteschaft war und ist offen für eine an den aktuellen wie zukünftigen
Versorgungserfordernissen orientierte Entwicklung neuer Berufsbilder beziehungsweise
eine Anpassung bestehender Gesundheitsfachberufe an die sich ändernden
Anforderungen.
Ärztinnen und Ärzte wünschen verstärkt kooperative Formen der Zusammenarbeit mit
anderen im Gesundheitswesen tätigen Berufsgruppen sowie das Arbeiten im Team.
Innerhalb dieser Teams müssen Qualifikationen, Aufgaben- und Verantwortungsbereiche
unter Berücksichtigung ärztlicher Kernkompetenzen und Vorbehaltsaufgaben klar
zugewiesen und definiert sein. Unter diesen Voraussetzungen können und sollten
Konzepte für einen interdisziplinären, multiprofessionellen und ganzheitlichen
Behandlungs- und Betreuungsansatz entwickelt werden. Ein wesentlicher Garant für die
Arbeit im Team und eine gute Patientenversorgung ist dabei die Kommunikation zwischen
den Mitgliedern der beteiligten Gesundheitsberufe. Kommunikation mit Patientinnen und
Patienten sowie anderen Berufsgruppen erfordert allerdings Zeit - und diese Zeit muss
auch zur Verfügung stehen. Die Ärzteschaft erwartet, dass die dafür notwendigen
Voraussetzungen in allen Vergütungssystemen und für alle beteiligten Berufsgruppen
geschaffen werden. Ferner ist eine konsequente Nachwuchsgewinnung bei
Gesundheitsfachberufen, insbesondere bei Medizinischen Fachangestellten und im Bereich
der Pflege, unerlässlich.
Menschen statt Margen in der Medizin
In der Coronapandemie hat es sich als großer Vorteil erwiesen, dass Deutschland in den
vergangenen Jahren - vielen anderslautenden Forderungen zum Trotz - an einer
flächendeckenden Krankenhausversorgung und einer starken ambulanten hausärztlichen
und fachärztlichen Versorgung festgehalten hat. Eine der wichtigsten Lehren aus der
Pandemie muss es deshalb sein, diese leistungsstarken Strukturen zu erhalten und
auszubauen, statt sie auszudünnen und auf reine Kosteneffizienz zu trimmen, wie es in der
Vergangenheit von verschiedenen Seiten gefordert und auch betrieben worden ist.
Trotz schwieriger Rahmenbedingungen ist die Richtschnur ärztlichen Handelns immer die
ärztliche Ethik auf der Grundlage des Genfer Gelöbnisses. Wenn aber Ärztinnen und Ärzte
von Klinik- und Kostenträgern sowie zunehmend auch von kapitalgetriebenen
Fremdinvestoren im ambulanten Bereich angehalten werden, in rein
betriebswirtschaftlichen Dimensionen zu denken und nach kommerziellen Vorgaben zu
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
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handeln, geraten sie in einen für sie schwer lösbaren Zielkonflikt.
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert deshalb von der Politik ein klares Bekenntnis
gegen zunehmende Kommerzialisierung im Gesundheitswesen. Diesem Bekenntnis
müssen konkrete gesetzgeberische Maßnahmen folgen. Krankenhäuser sind Einrichtungen
der Daseinsvorsorge und keine Industriebetriebe, die sich ausschließlich an
Rentabilitätszahlen ausrichten. Dies muss sich in einer an den tatsächlichen Bedürfnissen
der Patientinnen und Patienten orientierten Krankenhausvergütung und Planung
widerspiegeln. Im ambulanten Bereich häufen sich Übernahmen von Arztpraxen und
anderen Gesundheitseinrichtungen durch Fremdinvestoren, z. B. durch sogenannte PrivateEquity-Gesellschaften. Aufgrund der vorwiegend renditeorientierten Motivation dieser
Fremdinvestoren besteht die Gefahr, dass medizinische Entscheidungen zugunsten einer
kommerziell motivierten Leistungserbringung beeinflusst werden. Zu befürchten ist ferner
eine Konzentration von investorenbetriebenen medizinischen Einrichtungen, vor allem in
Ballungsräumen. Der 124. Deutsche Ärztetag fordert deshalb eine Begrenzung der
Beteiligungsmöglichkeiten von Finanzinvestoren in der ambulanten Versorgung.
Insbesondere sind die Größe und der Versorgungsumfang von medizinischen
Versorgungszentren (MVZ) zu begrenzen. MVZ-Gründungen durch Krankenhäuser sind an
einen fachlichen und räumlichen Bezug zum Versorgungsauftrag zu koppeln. Anträge auf
Zulassung sowie auf Anstellung eines Arztes sind dann abzulehnen, wenn das MVZ eine
marktbeherrschende Stellung erlangt. Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge mit
externen Kapitalgebern sind zu unterbinden. Darüber hinaus sollten in einem Register alle
MVZ aufgeführt werden, damit mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten sowie
Ärztinnen und Ärzte über die im Bereich des im SGB V agierenden Finanzinvestoren
geschaffen wird.
Krise als Treiber für Digitalisierung nutzen
Ein Effekt der Pandemie betrifft die Auswirkungen auf die Fortentwicklung der
Digitalisierung im deutschen Gesundheitswesen. Während auf der einen Seite die
Akzeptanz vieler digitaler Anwendungen, wie z. B. Videosprechstunden oder Telekonsile,
deutlich gestiegen ist und es hier eine erfreuliche Dynamik gibt, legt die Pandemie auch die
Defizite und Mängel der vergangenen Bemühungen um eine Digitalisierung im
Gesundheitswesen offen.
Die Krise zeigt, wie weit einzelne Bereiche des Gesundheitswesens von einem sinnvollen,
bedarfsgerechten und standardisierten Informationsfluss in den medizinischen
Versorgungsprozessen entfernt sind. Die Ärzteschaft hat früh auf diese Defizite
hingewiesen und sich konzeptionell für den weiteren Ausbau der digitalen Infrastruktur
sowie digitaler Anwendungen in der Patientenversorgung eingesetzt. Bereits erprobte
Anwendungen der Telematikinfrastruktur, wie der Notfalldatensatz und der
Medikationsplan, sollten zügig in den Versorgungsalltag eingeführt werden, um den
konkreten Nutzen der Telematik erfahrbar zu machen. Mit Sorge sieht der 124. Deutsche
Ärztetag 2021 allerdings eine überhastete und vor allem politisch motivierte, viel zu enge
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Taktung weiterer Digitalisierungsschritte. Eine digitale Medizin wird nur dann auf Akzeptanz
stoßen, wenn sie ihren Nutzen belegen kann, sie erprobt und praxistauglich ist und kein
Qualitätsrisiko birgt. Digitalisierung muss auch einen Beitrag zur Entlastung von Ärztinnen
und Ärzten von bürokratischen Tätigkeiten (z. B. Vermeidung von Mehrfacherhebung von
Daten) leisten, damit die eingesparte Zeit direkt der Patientenversorgung zugutekommen
kann. Um das zu gewährleisten, ist es zwingend erforderlich, neue digitale Anwendungen
mit der dafür notwendigen Zeit und Genauigkeit auf ihre Praxistauglichkeit hin zu erproben.
Die Ärzteschaft in Deutschland ist bereit, sich dabei weiterhin aktiv einzubringen.
Duales Krankenversicherungssystem fortentwickeln
Das Gesundheitswesen hat in der Coronapandemie einmal mehr unter Beweis gestellt,
dass es trotz regulatorischer Defizite allen Patientinnen und Patienten unabhängig von
ihrem sozialen Status ein hohes Versorgungsniveau bietet und hochwertige
Gesundheitsleistungen flächendeckend und wohnortnah erbringt. Abgesichert wird diese
hohe Leistungsfähigkeit durch das duale Versicherungssystem mit den beiden Säulen
gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und private Krankenversicherung (PKV). Der 124.
Deutsche Ärztetag 2021 begrüßt deshalb ausdrücklich das klare Bekenntnis der von der
Bundesregierung eingesetzten Wissenschaftlichen Kommission für ein modernes
Vergütungssystem (KOMV) zu dem Erhalt der Vergütungssystematiken in der
vertragsärztlichen Versorgung und der privatärztlichen Versorgung und damit zu dem
Erhalt des dualen Krankenversicherungssystems in Deutschland. Die Preisgabe dieser
bewährten Strukturen zugunsten einer von Teilen der Politik geforderten Vereinheitlichung
der Versicherungssysteme löst keine Probleme, sondern schafft nur neue. Mit der
Einführung der Bürgerversicherung drohen Rationierung, Wartezeiten und Begrenzungen
des Leistungskataloges.
Statt das duale Krankenversicherungssystem abzuwickeln, ist eine kontinuierliche
Fortentwicklung und Anpassung an die Herausforderungen der Zukunft erforderlich.
Diesem Ziel dient auch eine neue, rechtssichere und an die moderne wissenschaftliche
Entwicklung angepasste Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Der 124. Deutsche Ärztetag
fordert, dass die Modernisierung der GOÄ auf Grundlage der dafür geleisteten Vorarbeiten
von Bundesärztekammer, PKV-Verband und Beihilfe in der nächsten Legislaturperiode
prioritär umgesetzt wird.
Sektorendenken und Sektorengrenzen überwinden
Die enge Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten, Kliniken,
Rehazentren und anderen Gesundheitseinrichtungen in der Coronapandemie trägt
maßgeblich zu gut abgestimmten medizinisch-pflegerischen Behandlungsabläufen bei und
beugt einer Überlastung einzelner Versorgungsbereiche vor. Häufig gehen
Kooperationsprojekte und Vernetzungen zwischen Einrichtungen innerhalb und zwischen
den Sektoren auf das persönliche Engagement und die Eigeninitiative der in den
Einrichtungen Tätigen zurück.
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Strukturell erschweren jedoch nach wie vor die sektorale Gestaltung und die zunehmende
Komplexität unseres Gesundheitswesens die Koordination und Kooperation zwischen
ambulanter und stationärer Versorgung, Rehabilitation und Pflege. Gerade Patientinnen
und Patienten mit komplexen Versorgungsbedarfen fühlen sich häufig überfordert.
Ein Gesundheitswesen, das die Bedarfe der Patientinnen und Patienten in den Mittelpunkt
stellt, erfordert Konzepte für eine moderne sektorenverbindende Versorgungsplanung unter
Berücksichtigung regionaler Strukturen sowie eine personelle und digitale Verknüpfung der
Sektoren und neue interprofessionelle und intersektorale Kooperationsmodelle.
Angesichts der Herausforderungen unseres Gesundheitssystems, wie dem wachsenden
Behandlungsbedarf in einer älter werdenden Gesellschaft mit einer zunehmenden Zahl
multimorbider Patientinnen und Patienten, haben sich aus der Versorgung heraus,
angepasst an die regionalen Erfordernisse vor Ort, bereits wegweisende
Versorgungsmodelle entwickelt. Das Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) ermöglicht
schon heute unterschiedliche Formen der Berufsausübung und Zusammenarbeit. Hierzu
gehört neben der integrierten Versorgung nach den §§ 140a-d SGB V insbesondere die
hausarztzentrierte Versorgung gemäß § 73b SGB V, die die Koordinations- und
Integrationsfunktion der Hausärztinnen und Hausärzte in enger Zusammenarbeit mit
anderen Fachärztinnen und Fachärzten fördert. Darüber hinaus gibt es in Deutschland
bereits über 100 Praxisnetze, in denen eine intensive fachliche Zusammenarbeit zwischen
Haus- und Fachärztinnen und -ärzten sowie dem stationären Sektor erfolgt. In ländlichen
und strukturschwachen Regionen wurden regionale Gesundheitszentren und überörtliche
Berufsausübungsgemeinschaften gegründet, in denen die sektorenübergreifende und
interprofessionelle Versorgung für eine definierte Region gebündelt wird. Gleichzeitig gilt
es, das bewährte und rechtssichere Belegarztsystem zu fördern und weiterzuentwickeln.
Alle Modelle gilt es, unter ärztlicher Leitung auszubauen, weiterzuentwickeln und nachhaltig
zu finanzieren.
Sowohl die von der Regierung eingesetzte Bund-Länder-AG "Sektorenübergreifende
Versorgung" als auch die angekündigte Reform der Notfallversorgung wurden in der
laufenden Wahlperiode nicht weitergeführt. Insbesondere eine Reform der
Notfallversorgung bietet allerdings die große Chance als Blaupause und Wegbereiter für
die Gestaltung und Finanzierung einer engen sektorenverbindenden Zusammenarbeit.
Pandemiemanagement optimieren
Die Erfahrungen der letzten 14 Monate haben gezeigt, dass das Pandemiemanagement
sowie die Krisenreaktionsfähigkeit im Falle einer pandemischen Lage dringend optimiert
werden müssen. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) sollten feste Krisenstäbe der
Bundesländer unter Einbezug der Landesärztekammern mit klar definierten Aufgaben und
Handlungsmöglichkeiten angelegt werden. Notwendig sind gesetzlich vorgegebene
regelmäßige Übungen für alle an der Umsetzung der Pläne Beteiligten, insbesondere für
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die Krankenhäuser vor Ort. Ferner sind die Pandemiepläne von Bund, Ländern,
Kommunen und Gesundheitseinrichtungen zu aktualisieren. Für den Ernstfall müssen
Reserven für relevante Medizinprodukte, wichtige Arzneimittel und Impfstoffe angelegt
werden. Notwendig sind außerdem mehr innereuropäische Produktionsstandorte für
Medizinprodukte und wichtige Arzneimittel, um sich von den Weltmärkten unabhängiger zu
machen. Erforderlich sind europaweit vernetzte Meldestrukturen und der effiziente Aufbau
einer zentralen europäischen Koordinierungsstelle, die kurzfristig Auftragsvergabeverfahren
für dringend benötigte Arzneimittel oder Schutzausrüstung durchführen und die Verteilung
organisieren kann.
Für ein besseres Verständnis des Infektionsgeschehens ist eine Steigerung der
Obduktionsrate unerlässlich. Darüber hinaus bedarf es mindestens einer Verbesserung der
Surveillance, um zu einer genaueren Beurteilung des Pandemiegeschehens zu kommen,
sowie einer flexibel ausgestalteten Impfpriorisierung, die jederzeit an das
Infektionsgeschehen und die Impfmöglichkeiten angepasst werden kann. Neben der
Impfstoffentwicklung und -produktion ist die Förderung der Forschung an Medikamenten
zur Behandlung einer COVID-19-Erkrankung durch den Bund zu intensivieren.
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 stellt fest, dass es im Verlauf der Pandemie nicht in
ausreichendem Maße gelungen ist, besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen,
insbesondere in Alten- und Pflegeheimen, vor Ansteckung zu schützen. Aus dieser
Erfahrung heraus sind geeignete Konzepte zum Schutz vulnerabler Gruppen in
pandemischen Lagen zu erarbeiten. Einrichtungsbezogene Pandemiepläne müssen
regelmäßig an möglicherweise neue organisatorische Gegebenheiten der Einrichtungen
und medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisse angepasst werden. Neben der
Fachkräftesicherung und der Nachwuchsförderung in der Altenpflege müssen die
finanziellen, organisatorischen und strukturellen Voraussetzungen geschaffen werden, um
Alten- und Pflegeheime im Hygiene- und Infektionskontrollmanagement zu unterstützen.
Der 124. Deutsche Ärztetag spricht sich außerdem für eine medizinisch-wissenschaftliche
Evaluation aller Kollateraleffekte von Eindämmungs- und Schutzmaßnahmen im Hinblick
auf den Zugang zur medizinischen Akutversorgung und zu notwendigen
Vorsorgeleistungen sowie mögliche psychosoziale Auswirkungen des Lockdowns aus. Für
die weitere Krisenbewältigung und zur Vorbereitung auf zukünftige pandemische Lagen ist
die Entwicklung von Handlungsstrategien zur Vermeidung derartiger Kollateraleffekte
unerlässlich.
Der 124. Deutsche Ärztetag fordert die Etablierung eines ständigen multiprofessionellen
Pandemierates mit medizinischer Expertise, der in die Beratungen von Bund und Ländern
einzubinden ist.
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04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
Aktuelle Fragen zur Pandemie
I - 21 Aus der Pandemie lernen
I - 13 Gute Krisenkommunikation in die Breite der Gesellschaft
I - 59 SARS-CoV-2-Impfstoffpatente unter fairer Vergütung des geistigen Eigentums zur
Beendigung der Pandemie freigeben
I - 16 Coronaimpfstoffversorgung für Länder des globalen Südens
I - 30 Intensivkapazitäten - stetige Auslastung führt zu Überlastung
I - 08 In und nach der Coronapandemie: Stationäre Versorgung flächendeckend
sicherstellen
I - 50 Coronaprämie für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen - auch für MFA in den
Praxen
I - 49 Bonuszahlung (Coronaprämie) für Medizinische Fachangestellte
I - 19 Notwendige COVID-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche 2021/2022
I - 32 COVID-19-Pandemie: Schutzmaßnahmen für Kinder in Schulen ergänzen und
weiterführen
I - 25 Den psychischen und körperlichen Folgen der Pandemie für Kinder und Jugendliche
mit einem Maßnahmenpaket gegensteuern
I - 47 Infektionsprävention in Aufnahmezentren und Gemeinschaftseinrichtungen für
Flüchtlinge
I - 56 Analoge Impfpässe und Impfbescheinigungen müssen ihre Gültigkeit behalten
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TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Aus der Pandemie lernen
Beschluss
Auf Antrag von Julian Veelken, Melissa Camara Romero, Dr. med. Robin T. Maitra,
Matthias Marschner und Dr. med. Katharina Thiede (Drucksache I - 21) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Bundesregierung auf, jetzt eine Kommission
einzurichten, die das Pandemiemanagement schon heute mit der systematischen
Datenerfassung und Evaluation getroffener Maßnahmen longitudinal begleitet und
reflektiert, um daraus sinnvolle Maßnahmen für den nationalen Pandemieplan und künftige
Gesundheitsnotstände abzuleiten. In diese Kommission muss eine breite ärztliche
Perspektive einbezogen werden.
Selbstverständlich muss dieser Prozess auch in europäischem und globalem Kontext und
Austausch gestaltet werden.
Begründung:
Sowohl die Versorgung mit Hygiene- und Schutzmitteln als auch die Anwendbarkeit des
nationalen Pandemieplans auf die aktuelle pandemische Lage haben gezeigt, dass die
Bundesrepublik wesentlich schlechter auf eine Pandemie vorbereitet war, als wir als
Gesellschaft gehofft hatten.
Es ist nicht überraschend, dass es im Management der aktuellen pandemischen Lage
immer wieder zu Problemen kommt. Wichtig ist es aber, von diesen Herausforderungen
schon während der Bewältigung derselben zu lernen und entsprechende Vorbereitungen
zu treffen.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 21
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 186 Stimmen Nein: 23 Enthaltungen:12
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TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Gute Krisenkommunikation in die Breite der Gesellschaft
Beschluss
Auf Antrag von Julian Veelken, Melissa Camara Romero, Dr. med. Robin T. Maitra,
Matthias Marschner und Dr. med. Katharina Thiede (Drucksache I - 13) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Bundesregierung und die Bundeszentrale für
gesundheitliche Aufklärung dazu auf, die Kommunikation über die Coronapandemie in die
Breite der Gesellschaft umgehend zu verbessern.
Die Pandemiemüdigkeit ebenso wie Unsicherheiten oder gar Bedenken gegenüber der
Impfkampagne sind zu einem großen Anteil widersprüchlicher und gleichzeitig auch
unfokussierter Kommunikation mit der Bevölkerung geschuldet. Um die Einhaltung der
notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung der Pandemie und eine hohe Impfbereitschaft
in allen Bevölkerungsgruppen zu erreichen, müssen schnellstmöglich alle
Kommunikationskanäle genutzt werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 13
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 173 Stimmen Nein: 25 Enthaltungen:17
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Beschlussprotokoll Seite 21 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: SARS-CoV-2-Impfstoffpatente unter fairer Vergütung des geistigen Eigentums
zur Beendigung der Pandemie freigeben
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Ingolf Hosbach und Dr. med. Hans-Albert Gehle (Drucksache I -
59) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 ruft den Deutschen Bundestag und das Europäische
Parlament dazu auf, ergänzend zur COVAX-Strategie die Freigabe der SARS-CoV-2-
Impfstoffpatente erneut zu behandeln und unter fairer Vergütung des geistigen Eigentums
der Patentinhaber zumindest temporär freizugeben.
Begründung:
Der bisherige Verlauf der Pandemie inklusive der Entwicklung besorgniserregender
Varianten in Bevölkerungen mit unvollständiger bzw. nachlassender Immunität hat gezeigt,
wie wichtig es ist, weltweit und unabhängig von der Wirtschaftskraft eines Landes möglichst
schnell eine möglichst hohe Impfrate zu erreichen.
Die bisherige politische Debatte war geprägt von einem Entweder-oder: Entweder
Impfpatente unter Aufgabe des geistigen Eigentums aufgeben oder das geistige Eigentum
erhalten und so eine langsamere und niedrigere Immunität gegen SARS-CoV-2
akzeptieren. Dieser Dualismus ist künstlich erzeugt und löst das immanente Problem aller
Menschen nicht.
Unter angemessener Vergütung des bisherigen Aufwands der erfolgreichen
Impfstoffentwickler wäre eine zeitweise weltweite Freigabe der Impfstoffentwicklung
möglich, bis die Pandemie als beendet betrachtet werden kann. Das muss nicht das Ende
des Konzepts von geistigem Eigentum bedeuten.
Ein schnelleres Ende der Pandemie ist im Interesse des Erhaltes von Menschenleben,
Vermeiden von körperlichem und seelischem Leid wie auch im Interesse der
wirtschaftlichen Erholung.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 59
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 132 Stimmen Nein: 76 Enthaltungen:12
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Beschlussprotokoll Seite 22 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Coronaimpfstoffversorgung für Länder des globalen Südens
Beschluss
Auf Antrag von Julian Veelken, Dr. med. Robin T. Maitra und Dr. med. Katharina Thiede
(Drucksache I - 16) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Die COVAX-Initiative plant seit Frühsommer letzten Jahres, über einen internationalen,
solidarischen Finanzierungsmechanismus die Versorgung mit Impfstoffen in solchen
Ländern zu ermöglichen, die voraussehbar nicht in der Lage sind, diese aus eigener Kraft
sicherzustellen. Trotz initial großzügiger Unterstützung von COVAX besonders durch die
Länder der Europäischen Union und zuletzt auch die USA, kommt die Initiative durch
fehlende finanzielle Mittel zunehmend in Bedrängnis. Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 ruft
die Bundesregierung dazu auf, sich für die Finanzierung und die Verteilungsgerechtigkeit
von COVID-Impfstoffen weltweit einzusetzen und sich insbesondere keine
Impfstoffbestände über den eigenen Bedarf hinaus zu sichern. Der globale Erfolg der
COVID-Impfkampagne ist nicht nur aus ethischen Gründen geboten, sondern auch wichtig,
um der Entwicklung von Virusmutationen entgegenzuwirken, die potenziell den bisherigen
weltweiten Impffortschritt zunichtemachen können.
Begründung:
Initial war geplant, über die COVAX-Initiative die Impfung von 3,3 Prozent der Bevölkerung
der unterstützten Länder bis zum Ende des ersten Halbjahres 2021 sicherzustellen.
Angesichts der politischen Bekenntnisse der reichen Länder zu Beginn der Pandemie, den
weltweiten Zugang zu den Impfstoffen für alle Menschen garantieren zu wollen, erscheint
dieses angestrebte Ziel außerordentlich bescheiden.
Auch dieses Ziel ist jedoch durch den entbrannten weltweiten Verteilungskampf um die zur
Verfügung stehenden Impfstoffe massiv gefährdet. Immer wieder werden über Wochen von
COVAX keine nennenswerten Mengen von Impfdosen ausgeliefert, während sich einzelne
Nationen durch hohe Zahlungen an die Pharmaindustrie große Mengen an Impfstoffen
sichern, die oftmals über dem eigenen Bedarf liegen.
Wenn COVAX scheitert, erweist sich dadurch nicht nur der Begriff einer weltweiten
Solidarität erneut als nur sehr wenig belastbar; es besteht auch die große Gefahr, dass es
durch die verzögerte Impfung gegen COVID-19 in einer Vielzahl bevölkerungsreicher
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 16
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 190 Stimmen Nein: 22 Enthaltungen:6
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 23 von 160
Länder zur unkontrollierten Entwicklung von Virusmutationen kommen wird, die dann auch
den Erfolg der Impfkampagnen in den entwickelten Ländern nachhaltig gefährden können.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 16
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Beschlussprotokoll Seite 24 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Intensivkapazitäten - stetige Auslastung führt zu Überlastung
Beschluss
Auf Antrag von Matthias Marschner, Dr. med. Katharina Thiede und Julian Veelken
(Drucksache I - 30) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Bundesregierung dazu auf, die Auslastung der
Intensivkapazitäten als zentrales Kriterium im Pandemiemanagement und der politischen
Kommunikation kritisch zu prüfen.
Das Präsidium der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und
Notfallmedizin e. V. (DIVI) hat mehrfach gemahnt, dass die Erschließung der Notfallreserve
der Intensivbetten in den betroffenen Kliniken mit einer verschlechterten Versorgungslage
auch für Patientinnen und Patienten einhergeht, die nicht an COVID-19 erkrankt sind,
sondern aus anderen Gründen intensivmedizinisch behandelt werden müssen.
Die DIVI warnt zudem davor, dass angesichts der anhaltenden Überlastung des Personals
auf den Intensivstationen - und hier besonders der Intensivpflegekräfte - mit einem
zunehmenden Personalmangel gerechnet werden muss.
Nicht zuletzt wurde seitens der DIVI daran erinnert, dass von den beatmungspflichtigen
Patientinnen und Patienten mit der Diagnose COVID-19 nach wie vor jeder Zweite stirbt.
Der 124. Deutsche Ärztetag unterstützt die DIVI in ihren Feststellungen.
Er fordert daher Surveillancekriterien, die das Infektionsgeschehen abbilden und die die
notwendigen Eindämmungsmaßnahmen steuern lassen, bevor es anhaltend zu einer zu
hohen Belastung der Intensivmedizin kommt.
Begründung:
Vielerorts werden Lockerungsschritte des Pandemiemanagements an die Tatsache
geknüpft, dass die Intensivkapazitäten der jeweiligen Region nicht erschöpft sind.
Die DIVI kommuniziert sehr klar, dass eine Bettenreserve von 10 bis 20 Prozent angesichts
der Tatsache, dass sehr viele Intensivstationen kleine Versorgungskapazitäten haben,
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 30
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 191 Stimmen Nein: 21 Enthaltungen:8
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Beschlussprotokoll Seite 25 von 160
häufig mit nur ein bis zwei freien Betten gleichzusetzen ist. Ein bis zwei freie Intensivbetten
sind aber für die Notfallversorgung von Patientinnen und Patienten mit Polytraumata,
Herzinfarkt, Schlaganfall oder nach schweren Operationen keine großzügig bemessene
Reservekapazität.
Der Übergang von einer Auslastung zu einer Überlastung ist vor allem angesichts der
Dauer des pandemischen Geschehens vielerorts fließend.
Auch wenn es mit Hilfe einer erfolgreichen Impfkampagne gelingt, die Pandemie
einzudämmen, würde eine nachhaltig erschöpfte Intensivmedizin eine erhebliche Belastung
für die Versorgungsqualität darstellen.
Seitens der Politik wird zu selten und zu wenig klar kommuniziert, wie dramatisch die
Situation auf den Intensivstationen ist.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 30
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 26 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: In und nach der Coronapandemie: Stationäre Versorgung flächendeckend
sicherstellen
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Matthias Marschner, PD Dr. med. Stephan Böse-O'Reilly, Dr.
med. Robin T. Maitra, Dr. med. Katharina Thiede und Julian Veelken (Drucksache I - 08)
wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert, die Fallpauschalenfinanzierung auszusetzen,
solange die Kliniken mit der Ausnahmesituation der Coronapandemie konfrontiert sind. In
diesem Zeitraum ist es vernünftig, die tatsächlichen Kosten der Krankenhäuser zu
finanzieren, sofern sie nachprüfbar einer wirtschaftlichen und ressourcenorientierten
Betriebsführung genügen. Krankenhausschließungen sind zu vermeiden, solange ihnen
keine aktualisierte, systematische Krankenhausplanung zugrunde liegt, die eine adäquate
stationäre Versorgung regional und überregional sicherstellt.
Nach Ende der Coronapandemie muss eine grundlegende Reform der
Krankenhausfinanzierung erfolgen. Der 124. Deutsche Ärztetag fordert die Abschaffung
des derzeitigen DRG-Fallpauschalensystems. Den Krankenhäusern müssen Vorhalte- und
Betriebskosten nach einem neu auszugestaltenden Prinzip der Kostendeckung erstattet
werden. Die wirtschaftliche Verwendung der Gelder muss dabei transparent und
überprüfbar sein. Die Bedarfsplanung muss überregional nach Fachbereichen gestaffelt auf
medizinfachlicher und demografischer Grundlage erfolgen.
Begründung:
Das seit 2004 geltende Finanzierungssystem über Fallpauschalen (DRG) hat zu einer
beispiellosen Ökonomisierung im Alltag unserer Krankenhäuser geführt. Das Vertrauen
vieler Patientinnen und Patienten ist verlorengegangen, weil ein ethisch problematisches
Kundenverhältnis zwischen Ärztinnen und Ärzten und Patientinnen und Patienten etabliert
wurde.
Die Coronapandemie hat die Krise verschärft: Das Vorhalten von Betten und Personal für
COVID-19-Patienten ist dem deutschen Fallpauschalensystem systemwidrig. Die
Freihaltepauschalen der Bundesregierung wurden nicht auf Deckung tatsächlicher Kosten
angelegt. Sie haben u. a. bei (privaten) Fachkliniken zu Extragewinnen und vor allem bei
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 08
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 130 Stimmen Nein: 90 Enthaltungen:2
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Maximalversorgern und Universitätskliniken zu Extraverlusten geführt. Durch die aktuellen
Regelungen werden auch Kliniken der Grund- und Regelversorgung mit zum Teil
existenzgefährdenden Defiziten belastet. Insbesondere im ländlichen Bereich werden
zunehmend Krankenhäuser geschlossen. Die flächendeckende Versorgung mit
geburtshilflichen und pädiatrischen Abteilungen ist in Teilen Deutschlands nicht mehr
gewährleistet. Notwendig wäre stattdessen, jedes bedarfsnotwendige Krankenhaus
finanziell abzusichern - einschließlich Reservekapazitäten für Notsituationen wie die
aktuelle Pandemie.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 08
Seite 2 von 2
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Beschlussprotokoll Seite 28 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Coronaprämie für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen - auch für MFA in
den Praxen
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Tilman Kaethner, Andreas Hammerschmidt, Dr. med. Marion
Charlotte Renneberg, Uwe Lange, Dr. med. Constantin Janzen, Dr. med. Wolfgang
Lensing, Dr. med. Gisbert Voigt, Dr. med. Jürgen Tempel, Dr. med. Thomas Buck, Dr. med.
Frauke Petersen und Dr. med. Elke Buckisch-Urbanke, MPH (Drucksache I - 50) beschließt
der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert als Anerkennung für ihren Einsatz in der
Pandemie einen Bonus (Coronaprämie) für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen
analog zur durch öffentliche Mittel finanzierten Coronaprämie für die Pflegekräfte in den
Krankenhäusern. Dies gilt auch für die Medizinischen Fachangestellten (MFA) und
Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in den Praxen und Kliniken.
Begründung:
Die Covidpandemie lastet stark auf allen Bereichen des Gesundheitssystems. Sowohl in
den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen als auch in den Praxen kämpfen die
Ärztinnen und Ärzte zusammen mit ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen gegen die
Pandemie. Die Beschäftigten in den Krankenhäusern haben durch staatsfinanzierte Boni
eine zusätzliche finanzielle Wertschätzung erhalten. Behandlungen und Maßnahmen
gegen die Pandemie sind aber in allen (!) Bereichen Teamaufgabe! Die in den Praxen
gestartete Impfkampagne wird die Beschäftigten in den Praxen zusätzlich fordern. Auch die
MFA in unseren Praxen sind bedeutsam bei der Bekämpfung der Pandemie. Auch sie
haben eine öffentliche Anerkennung ihrer systemrelevanten Leistungen verdient.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 50
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 201 Stimmen Nein: 9 Enthaltungen:9
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 29 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Bonuszahlung (Coronaprämie) für Medizinische Fachangestellte
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Hans-Otto Bürger, Dr. med. Jürgen de Laporte, Dr. med. Robin T.
Maitra und Dr. med. Sophia Blankenhorn (Drucksache I - 49) beschließt der 124. Deutsche
Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die verantwortlichen Stellen auf, auch den
Medizinischen Fachangestellten (MFA) in den Praxen Bonuszahlungen z. B. in Form von
steuerfreien Freibeträgen durch den Staat zuzuerkennen. Die extremen Belastungen und
Leistungen unserer Medizinischen Fachangestellten, die unabdingbar im Kampf gegen die
Pandemie sind, müssen honoriert werden.
Die Pandemie sorgt weiterhin dafür, dass Medizinerinnen und Mediziner und MFA an
vorderster Front gegen COVID-19 stehen. Bis an die Grenzen ihrer Belastbarkeit haben die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Gesundheitswesen dem Druck der Pandemie
standgehalten. Der überwiegende Teil der Patientinnen und Patienten mit COVID-19 wird
im ambulanten Sektor versorgt, darüber hinaus übernehmen MFA unschätzbare Arbeit,
nicht nur bei den aktuell erfolgenden Impfungen. Sie verrichten eine hochkomplexe Arbeit.
Ohne deren Mitarbeit im hausärztlichen Team können wir unsere Patienten in Zukunft nicht
mehr effektiv begleiten. Außer lobenden Worten wurde trotz dieser Extrembelastung den
MFA keine weitere Wertschätzung entgegengebracht. Die bisherigen finanziellen
Zuwendungen beschränken sich auf steuerfreie Bonuszahlungen, die allerdings von den
Praxisinhaberinnen und Praxisinhabern gezahlt werden mussten.
Wir fordern den Bundesminister für Gesundheit auf, dass er sich öffentlich für eine
Bonuszahlung der Medizinischen Fachangestellten in den Praxen der niedergelassenen
Ärztinnen und Ärzte einsetzt.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 49
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 199 Stimmen Nein: 14 Enthaltungen:10
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 30 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Notwendige COVID-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche 2021/2022
Beschluss
Auf Antrag von PD Dr. med. Stephan Böse-O'Reilly, Melissa Camara Romero, Dr. med.
Roland Freßle, Dr. med. Florian Gerheuser, Dr. med. Andreas Hellmann, Dr. med. Andreas
Hölscher, Dr. med. Tilman Kaethner, Dr. med. Heidemarie Lux, Dr. med. Robin T. Maitra,
Matthias Marschner, Dr. med. Irmgard Pfaffinger, Dr. med. Christof Stork, Dr. med.
Katharina Thiede, Julian Veelken, Dr. med. Gisbert Voigt und PD Dr. med. Birgit Wulff
(Drucksache I - 19) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Bundesregierung auf, unverzüglich eine
COVID-19-Impfstrategie für Kinder und Jugendliche zu entwickeln und vor Einsetzen des
Winters 2021/2022 umzusetzen. Dazu gehört es u. a.,
die Forschung zu Impfstoffen für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren sofort und
nachhaltig mit ausreichenden finanziellen und organisatorischen Maßnahmen zu
fördern,
hinreichend adäquate Impfstoffe zu bestellen und zeitnah auszuliefern,
proaktiv mediale Kommunikation für die Impfung von Kindern und Jugendlichen
vorzubereiten und umzusetzen sowie
Kinder- und Jugendärzte in Praxis, Klinik und Öffentlichem Gesundheitsdienst (ÖGD)
und Hausärzte als Drehscheibe für Kommunikation und bei kurzfristiger
Impfdurchführung zu unterstützen.
Begründung:
Ca. 14 Prozent der Bevölkerung sind jünger als 16 Jahre und können mit den derzeit
verfügbaren COVID-19-Impfstoffen nicht geimpft werden. Um in unserem Land eine
Herdenimmunität gegen die SARS-CoV-2-Pandemie zu erreichen, muss diese Lücke
unbedingt geschlossen werden.
Auch Kinder und Jugendliche haben deutliche gesundheitliche Risiken infolge einer SARSCoV-2-Erkrankung. Deshalb muss die Immunität auch für diese Gruppe durch eine Impfung
und nicht durch eine Durchseuchung erzielt werden.
Das Recht auf Bildung mit Kita- und Schulbesuch kann im Winter 2021/2022 nur mit einer
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 19
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 210 Stimmen Nein: 7 Enthaltungen:6
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 31 von 160
rechtzeitigen COVID-19-Impfung gesichert werden. Ohne rechtzeitige Impfung,
insbesondere auch für jüngere Kinder, führt ein erneuter Lockdown für diese Altersgruppe
zu weiteren gravierenden negativen Folgen für die kindliche psychische Entwicklung.
Die gleichberechtigte gesellschaftliche Teilhabe erlangen Familien mit Kindern nur mit
geimpften Kindern zurück.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 19
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 32 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: COVID-19-Pandemie: Schutzmaßnahmen für Kinder in Schulen ergänzen
und weiterführen
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Dr. med. Tilman Kaethner, Dr. med. Roland Freßle, Dr. med.
Sigrid Renz, Dr. med. Constantin Janzen, Dr. med. Gisbert Voigt, Uwe Lange, Dr. med.
Thomas Buck, Dr. med. Rudolf-Heinrich-Uwe Büsching und Dr. med. Kai Johanning
(Drucksache I - 32) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die verantwortlichen Ebenen von Politik und
öffentlicher Verwaltung im Bund, in den Ländern und Kommunen sowie die Schulträger auf,
umgehend - soweit bisher nicht geschehen - weitergehende Schutzmaßnahmen in unseren
Schulen, Bildungseinrichtungen und Betreuungseinrichtungen durchzuführen. Das
beinhaltet u. a. die Einrichtung von Lüftungsanlagen, Viren abtötende
Luftreinigungsanlagen, Plastikschutzvorrichtungen, Spuckschutz,
Desinfektionsmöglichkeiten, Lüftungskonzepte, vergrößertes Platzangebot und verkleinerte
Klassen.
Die Schulträger und Schulen müssen entsprechend großzügige und umfänglich
ausreichende finanzielle und personelle Ressourcen ohne bürokratischen Aufwand
kurzfristig erhalten.
Begründung:
Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Bildung. In Deutschland besteht auch eine
Schulpflicht in Präsenz.
Viele Kinder und Jugendliche leiden unter erheblichen psychosozialen Folgen, weil sie seit
mehreren Monaten die Schulen nicht oder nur eingeschränkt besuchen können.
Die angekündigte Impfung gegen COVID-19 bei Kindern und Jugendlichen wird alleine
keine Rückkehr zur Normalisierung bedeuten. In den Schulen müssen parallel trotzdem
deutlich mehr Hygiene- und Schutzmaßnahmen durchgeführt werden. Leider wurde dies an
vielen Stellen in den zurückliegenden Monaten versäumt.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 32
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 118 Stimmen Nein: 90 Enthaltungen:4
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 33 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Den psychischen und körperlichen Folgen der Pandemie für Kinder und
Jugendliche mit einem Maßnahmenpaket gegensteuern
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Sigrid Renz, Dr. med. Christiane Groß, M.A., Dr. med. Susanne
Johna, Dr. med. Lydia Berendes, Dr. med. Melanie Rubenbauer-Beyerlein, Christiane
Dormann, Christa Bartels, Dr. med. Wenke Wichmann, Dr. med. Susanne von der Heydt,
Alina Sassenberg, Carola Bartezky, Dr. med. Beatrix Kaltenmaier, Eleonore Zergiebel, Dr.
med. Doreen Sallmann, Dr. med. Regine Held, Dr. med. Irina Prokofieva und Prof. Dr. med.
Alexandra Henneberg (Drucksache I - 25) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert Bund, Länder und Kommunen auf, ein
umfassendes Maßnahmenpaket zur Verbesserung der psychischen und somatischen
Entwicklung von Kindern nach der Coronapandemie zu entwickeln und zeitnah umzusetzen
sowie ausreichende finanzielle Mittel dafür bereitzustellen. Hierzu gehören unter anderem
ein Ausbau der therapeutischen Angebote, Bewegungsangebote z. B. in Kooperation von
Schulen mit Vereinen, Sprachförderung, Nachhilfeangebote in den Schulen sowie
niedrigschwellige Angebote für Familien zur Beratung.
Begründung:
Ein umfassendes Maßnahmenpaket zur Förderung der psychischen und körperlichen
Entwicklung von Kindern und Jugendlichen, das zeitnah umgesetzt werden sollte, kann die
Folgen der Pandemie abmildern. Durch die Lockdowns und damit nur sporadisch
erfolgende Schul- und Kindertagesstättenbesuche in der Coronapandemie hat sich die
psychische und körperliche Entwicklung der Kinder dramatisch verschlechtert. Viele Kinder
haben Entwicklungsverzögerungen. Kinderärztinnen und Kinderärzte stellen zudem fest,
dass viele Kinder und Jugendliche mit Bewegungsstörungen, Sprachstörungen, deutlichen
Gewichtszunahmen, aber auch schweren psychiatrischen Störungen wie Anorexien oder
Zwangsstörungen in die Praxen kommen. Es muss deshalb dringend und mit umfassenden
Aktivitäten gegengesteuert werden. Insbesondere Schulen und Kindertagesstätten kommt
neben Ärztinnen und Ärzten hierbei eine besondere Rolle bei der Aufdeckung
medizinischer oder sozialer Probleme zu.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 25
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 191 Stimmen Nein: 13 Enthaltungen:7
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 34 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Infektionsprävention in Aufnahmezentren und Gemeinschaftseinrichtungen für
Flüchtlinge
Beschluss
Auf Antrag von PD Dr. med. Stephan Böse-O'Reilly, Dr. med. Andreas Botzlar, Prof. Dr.
med. Andreas Umgelter und Matthias Marschner (Drucksache I - 47) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert alle für die Aufnahmezentren und
Gemeinschaftseinrichtungen verantwortlichen Stellen (Bundesministerium des Innern, für
Bau und Heimat [BMI], Innenministerien der Länder, zuständige Kommunen sowie
Gesundheitsämter) auf, die aktuellen Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) zur
Prävention von COVID-19 und anderen Infektionserkrankungen umzusetzen. Danach sind
für sämtliche Bewohnerinnen und Bewohner in den Unterkünften Wohngruppen mit eigener
Küche und Sanitäreinrichtung zu schaffen, wo insbesondere Familien oder Kleingruppen in
wohngemeinschaftsähnlichen Wohneinheiten untergebracht werden. Darüber hinaus soll,
wo immer möglich, eine dezentrale Unterbringung in Wohnungen angestrebt werden.
Außerdem ist dafür zu sorgen, dass die vorgeschriebenen SARS-CoV-2-Testungen
durchgeführt sowie Impfungen, wie von der Ständigen Impfkommission empfohlen,
angeboten werden. Die Bewohner von Gemeinschaftseinrichtungen sind hiernach in die
Kategorie 2 eingruppiert.
Begründung:
Bei dem hochansteckenden SARS-CoV-2 ist offensichtlich geworden, dass Bewohnerinnen
und Bewohner in Gemeinschaftseinrichtungen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt
werden, da in diesen Unterkünften die AHA-Regeln durch die Enge (bis zu 16 Personen in
einem Zimmer, Gemeinschaftsküchen und Sanitäreinrichtungen wie Toiletten und
Duschen) nicht eingehalten werden können. Enge Wohnverhältnisse erhöhen, aufgrund der
Übertragung über Tröpfchen und Aerosole, das Ansteckungsrisiko für die COVID-19-
Erkrankung mit ihren teilweise schwerwiegenden Verläufen, einschließlich der
Notwendigkeit einer intensivmedizinischen Behandlung und der potenziellen Todesfolge
oder der Ausbildung eines Long-COVID-Syndroms. Durch die Veränderung der
Unterbringung in Wohngruppen können auch andere Infektionserkrankungen wie Influenza
und Durchfälle, beispielsweise mit Noroviren, verhindert werden. Außerdem sind kleine
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 47
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 171 Stimmen Nein: 33 Enthaltungen:12
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 35 von 160
Wohngruppen besonders für Familien mit Kindern, insbesondere solchen, welche sich
derzeit im sogenannten Homeschooling befinden, eine Chance, mit weniger Konflikten zu
leben.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 47
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 36 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Analoge Impfpässe und Impfbescheinigungen müssen ihre Gültigkeit behalten
Beschluss
Auf Antrag von Wieland Dietrich (Drucksache I - 56) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag
2021:
Die Abgeordneten des 124. Deutschen Ärztetages 2021 fordern, dass unabhängig von der
Frage eines digitalen Impfpasses bzw. Impfausweises bisherige oder künftige analoge
Impfpässe und Impfbescheinigungen ebenfalls gültig bleiben.
Durch diese Regelung wird maßgeblich gewährleistet, dass die Erstellung möglicher
digitaler Impfausweise, auch über die Impfung gegen SARS-CoV-2, nicht zu einer
Überlastung der Stellen führt, die einen analogen Impfpass oder eine analoge
Impfbescheinigung in eine digitale Form überführen sollen.

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Wrastrolentiks

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Re: 124. Deutscher Ärztetag (Online) Beschlussprotokoll
« Reply #1 on: May 10, 2021, 08:00:48 PM »

124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 56
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 207 Stimmen Nein: 6 Enthaltungen:7
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 37 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
Ärztliche Berufsausübung
I - 37 Stärkung der psychosozialen Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte
Beschlussprotokoll Seite 38 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Stärkung der psychosozialen Unterstützung für Ärztinnen und Ärzte
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Andreas Botzlar, Dr. med. Gerald Quitterer, SR Dr. med. Josef
Mischo, Dr. med. Andreas Schießl, Dr. med. Martina Wenker, Dr. med. Christiane Groß,
M.A., Prof. Dr. med. Henrik Herrmann, PD Dr. med. Peter Bobbert, Dr. med. Hans-Albert
Gehle, Dr. med. Melanie Rubenbauer-Beyerlein, Dr. med. Irmgard Pfaffinger, Doris M.
Wagner, DESA, Andreas Hammerschmidt, Hans-Martin Wollenberg, Dr. med. Florian
Gerheuser, Dr. med. Wolfgang Krombholz, MD Dr. med. Karl Breu, Mirko Barone und Dr.
med. Pedro Schmelz (Drucksache I - 37) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 erkennt in der psychosozialen Unterstützung für
Ärztinnen und Ärzte bei psychischer Überbelastung und potenzieller Traumatisierung bei
schwerwiegenden Ereignissen in allen Versorgungsbereichen eine Aufgabe der ärztlichen
Selbstverwaltung. Daher ruft er alle ärztlichen Vertreterinnen und Vertreter in Kranken- und
Sozialversicherungsträgern auf, sich in diesen Organisationen für eine bessere
Fokussierung auch auf die psychische Gesunderhaltung der Ärztinnen und Ärzte sowie für
die Ausarbeitung konkreter Unterstützungsangebote unter Mitwirkung der Ärzteschaft
einzusetzen.
Begründung:
Schon der 122. Deutsche Ärztetag 2019 in Münster hat sich mit den - auch schon vor der
Coronapandemie erheblichen - psychischen Belastungen in ärztlichen und anderen
medizinischen Berufen befasst und einen erheblichen Mangel an Unterstützungsangeboten
sowie Defizite bei der konkreten Umsetzung von Schutzmaßnahmen vor Ort festgestellt.
Das Genfer Gelöbnis in seiner aktuellen Fassung fordert alle Ärztinnen und Ärzte zur
Wahrung der eigenen Gesundheit und des Wohlergehens der Kolleginnen und Kollegen
auf. Im Sinne dieser ärztlichen Aufgabe baut etwa die Bayerische Landesärztekammer eine
Koordinierungsstelle für psychosoziale Unterstützung auf.
In der Zusammenarbeit mit Unfallversicherungsträgern und Krankenkassen sowie
Arbeitgebern und politischen Vertretern wurde deutlich, wie nötig sowohl das eigene
Engagement als vor allem auch das Votum der Organe der ärztlichen Selbstverwaltung
sind, um Systeme der zügigen Hilfestellung, wie z. B. durch kollegiale
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 37
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 187 Stimmen Nein: 12 Enthaltungen:13
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 39 von 160
Unterstützungssysteme (Peer-Support), und der Weiterleitung in bestehende
Unterstützungsstrukturen bei psychischer Überbelastung und potenzieller Traumatisierung
für Ärztinnen und Ärzten verfügbar zu machen.
In der Ausnahmesituation der Coronapandemie sind alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
von Kliniken, Praxen, Öffentlichem Gesundheitsdienst und Einrichtungen der
Langzeitpflege extrem belastet. Die Langzeitfolgen sind derzeit noch nicht absehbar.
Gleichzeitig empfiehlt das beim Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat
angesiedelte Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe ein Angebot zur
psychosozialen Unterstützung. So konnten bereits einige Ärztinnen und Ärzte unterstützt
werden. Gleichzeitig wurde offensichtlich, dass die dazu erforderlichen Strukturen
einschließlich der hierfür nötigen Gesprächskultur in Aus-, Weiter- und Fortbildung noch
nicht ausreichend abgebildet sind.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 37
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 40 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
Arzneimittel / Medizinprodukte
I - 03 Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln
Beschlussprotokoll Seite 41 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Sicherstellung der Versorgung mit Arzneimitteln
Beschluss
Auf Antrag von Julian Veelken, Melissa Camara Romero, Dr. med. Robin T. Maitra,
Matthias Marschner und Dr. med. Katharina Thiede (Drucksache I - 03) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Bundesregierung auf, die Versorgung der
Bevölkerung mit gängigen und wichtigen Arzneimitteln und Impfstoffen sicherzustellen und
Notfallreserven anzulegen.
Begründung:
Immer wieder kam es in den vergangenen Jahren zu Lieferengpässen gängiger und
wichtiger Arzneimittel. Als wichtige Beispiele sind hier Propofol, Venlafaxin, Valsartan oder
auch Tazobactam zu nennen. Die Globalisierung hat dazu geführt, dass die
Arzneimittelproduktion aus ökonomischen Gründen von Europa in andere Teile der Welt
verlagert wurde. Die letzten Jahre haben gezeigt, wie dieses Vorgehen wiederholt die
Gesundheitsversorgung von Patientinnen und Patienten ganz konkret akut gefährdet hat.
Hier muss Versorgungssicherheit gewährleistet werden, etwa auch durch den erneuten
Aufbau von Produktionskapazitäten in Europa sowie deren langfristigen Erhalt.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 03
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 199 Stimmen Nein: 7 Enthaltungen:3
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 42 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
Ausbildung / Medizinstudium
I - 07 Obligatorische Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr
I - 17 Forderungen zur Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte
I - 46 Approbationsordnung und notwendige Änderungen
I - 20 Notwendigkeit des zügigen Beschlusses der neuen Ärztlichen Approbationsordnung
I - 42 Gemeinsame studentische Ausbildung nach neuer Approbationsordnung in
Universität, Klinik, Öffentlichem Gesundheitsdienst und Praxis
I - 05 Praktische Ausbildung im Medizinstudium auch in der Coronapandemie sicherstellen!
I - 10 PJ-Mobilität braucht mehr Kooperation
Beschlussprotokoll Seite 43 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Obligatorische Aufwandsentschädigung im Praktischen Jahr
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Andreas Botzlar, Dr. med. Susanne Johna, PD Dr. med. Peter
Bobbert, Dr. med. Sven C. Dreyer, Dr. med. Hans-Albert Gehle, Prof. Dr. med. Henrik
Herrmann, Sylvia Ottmüller, Dr. med. Melanie Rubenbauer-Beyerlein, Andreas
Hammerschmidt und Anne Kandler (Drucksache I - 07) beschließt der 124. Deutsche
Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert das Bundesministerium für Gesundheit und die
Länder auf, in die Ärztliche Approbationsordnung eine Formulierung aufzunehmen, die
folgende Punkte beinhaltet:
In den stationären und ambulanten Lehreinrichtungen ist jedem Studierenden im
Praktischen Jahr (PJ) eine obligatorische existenzsichernde Aufwandsentschädigung
zu zahlen (Rechtsanspruch auf Geldleistung).
Eine Anrechnung dieser Aufwandsentschädigung auf Leistungen nach dem
Bundesausbildungsförderungsgesetz findet nicht statt.
Eine Abgeltung der Aufwandsentschädigung mit Sachleistungen (wie zum Beispiel
kostenlosem Essen oder Unterkunft) ist nicht zulässig.
Die Lehrverpflichtungen der Einrichtung dem PJ-Studierenden gegenüber bleiben von
der Aufwandsentschädigung unberührt.
Begründung:
Ein Großteil der Studierenden arbeitet während des Studiums nebenbei, um sich seinen
Lebensunterhalt zu finanzieren. PJlern muss die Möglichkeit gegeben werden, sich
während des Praktischen Jahres (PJ) voll auf die Ausbildung zu konzentrieren, ohne einer
existenzsichernden Nebentätigkeit nachzugehen, für die nur die Nacht und das
Wochenende bleiben. In Ausbildungsberufen ist das bereits die Regel, ebenso bei
Rechtsreferendaren im juristischen Vorbereitungsdienst.
Die politisch gewünschte Vermeidung des "Wettbewerbs um die besten Köpfe über Geld"
wird nicht durch eine Deckelung des Gesamtbetrages gewährleistet, sondern einzig durch
eine obligate Mindestentschädigung in gleicher Höhe an jedem Standort.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 07
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 196 Stimmen Nein: 10 Enthaltungen:7
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 44 von 160
Die Erfahrung der letzten Jahre hat gezeigt, dass das wichtigste Kriterium für die Zahlung
einer Aufwandsentschädigung die fehlende Besetzung von PJ-Plätzen ist. Wo
Abwanderung und Mangel herrschen, wird bezahlt. Dies konterkariert die ursprüngliche
Intention der Deckelung.
Medizinstudierende im Praktischen Jahr leisten zudem täglich eine wichtige und in vielen
Bereichen unverzichtbare Arbeit. Gerade in der aktuellen COVID-19-Pandemie tragen sie
neben ärztlichem und pflegerischem Personal einen essenziellen Anteil an der
Bekämpfung des Ausbruchsgeschehens bei und setzen dabei ihre physische und seelische
Gesundheit aufs Spiel. Es ist daher nicht nachvollziehbar, warum sich Bund und Länder
nach wie vor gegen eine verpflichtende bundesweit einheitliche PJAufwandsentschädigung in angemessener Höhe sperren und in der Novellierung der
Ärztlichen Approbationsordnung nicht vorgesehen haben.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 07
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 45 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Forderungen zur Novellierung der Approbationsordnung für Ärzte
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Susanne Johna, Dr. med. Andreas Botzlar, PD Dr. med. Peter
Bobbert, Dr. med. Sven C. Dreyer, Prof. Dr. med. Henrik Herrmann, Sylvia Ottmüller, Dr.
med. Melanie Rubenbauer-Beyerlein, Andreas Hammerschmidt, Anne Kandler und Dr.
med. Alexander Schultze (Drucksache I - 17) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert das Bundesministerium für Gesundheit und die
Länder auf, vor der notwendigen und zeitnah anzustrebenden Neustrukturierung des
Medizinstudiums den hierdurch entstehenden zusätzlichen Finanzbedarf zu ermitteln und
dessen Deckung ausreichend sicherzustellen, das Kapazitätsrecht grundlegend zu
reformieren sowie eine weitere Verdichtung der Lerninhalte durch eine reine Erhöhung der
Gesamtstundenzahl zu vermeiden.
Begründung:
Es gibt zum jetzigen Zeitpunkt unterschiedliche Schätzungen zu den Transformations- und
Dauerkosten bei Umstellung auf die neue Ärztliche Approbationsordnung (ÄApprO). Eine
abschließende, verlässliche Klärung des Finanzbedarfs ist jedoch notwendig, um eine
ausreichende Deckung zu gewährleisten und eine mögliche Kostenbeteiligung des Bundes
festzulegen. Zudem besteht die begründete Befürchtung, dass durch die Aufhebung der
Trennung von Vorklinik und Klinik und die Einführung des neuen Z-Curriculums negative
kapazitäre Folgen an einigen Fakultätsstandorten auftreten. Dies ist unbedingt zu
vermeiden und Sorge dafür zu tragen, dass keine Studienplätze verloren gehen, die dann
nur über Zulassungsklagen spezialisierter Anwälte durch diejenigen besetzt werden
können, die entsprechende finanzielle Mittel besitzen. Der Referentenentwurf der neuen
ÄApprO sieht eine umfangreiche Erhöhung der Unterrichtszeit vor, der keine Kürzungen an
anderer Stelle gegenüberstehen. Dies ist weder den Studierenden noch dem Lehrpersonal
zuzumuten. Es muss daher neu überlegt werden, auf welche nicht zwingend notwendigen
Formate, wie etwa Vorlesungen, verzichtet werden kann. Bestehen bleiben müssen der
patientenzentrierte Unterricht sowie die geplante wissenschaftliche Arbeit. Beide Formate
stützen die neue verstärkt praxis- und wissenschaftsorientierte Ausrichtung des Studiums.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 17
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 166 Stimmen Nein: 25 Enthaltungen:20
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 46 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Approbationsordnung und notwendige Änderungen
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Dr. med. Wolf Andreas Fach (Drucksache I - 46) wird zur
weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 begrüßt eine zeitnahe Umsetzung der Novelle der
Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) und die Trennung von vorklinischem Abschnitt
und klinischem Abschnitt.
Der 124. Deutsche Ärztetag befürchtet eine Verdichtung des Studiums, z. B. durch
Erhöhung der Gesamtstundenzahl und Verschulung,
Nichtverkürzung der Dauer des Pflegepraktikums,
Intensivierung von Prüfungen,
Implementierung einer wissenschaftlichen Arbeit.
Der 124. Deutsche Ärztetag lehnt eine selektive Anpassung der ÄApproO unter
ordnungspolitischen Aspekten ab.
Der 124. Deutsche Ärztetag fordert eine angemessene Vergütung für Studierende im
Praktischen Jahr.
Der 124. Deutsche Ärztetag fordert angemessene zeitliche Ressourcen bzw. eine
Vergütung für Lehre und Prüfungen im klinischen Bereich.
Der 124. Deutsche Ärztetag fordert eine angemessene Vergütung der Mehrarbeit für Lehre
und Prüfungen im ambulanten Bereich.
Der 124. Deutsche Ärztetag lehnt eine Verkürzung der Studiendauer und eine
Einschränkung des Patientenbezuges im Studium durch Anwendung einer
Innovationsklausel ab.
Der 124. Deutsche Ärztetag befürwortet eine Beteiligung der Landesärztekammern an der
Auswahl der ambulanten Lehrpraxen, z. B. unter Berücksichtigung der Befugnisse zur
Weiterbildung.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 46
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 181 Stimmen Nein: 33 Enthaltungen:2
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 47 von 160
Begründung:
Die Aktualisierung der Approbationsordnung hat unmittelbare Auswirkungen auf die
Ausübung des ärztlichen Berufs und ist damit von Relevanz für den 124. Deutschen
Ärztetag. Arbeitsverdichtung für Lernende und Lehrende beeinträchtigt die Qualität der
Ausbildung. Ordnungspolitische Ansätze mit Bevorzugung von Schwerpunkten sind
inhaltlich kontraproduktiv und sollten vermieden werden. Die stationären und ambulanten
Ausbildungsinhalte und Prüfungen müssen inhaltlich und finanziell auskömmlich gestaltet
werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 46
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Beschlussprotokoll Seite 48 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Notwendigkeit des zügigen Beschlusses der neuen Ärztlichen
Approbationsordnung
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Christiane Groß, M.A., Dr. med. Lydia Berendes, Christa Bartels,
Dr. med. Heidemarie Lux, Doris M. Wagner, DESA, Prof. Dr. med. Alexandra Henneberg,
Dr. med. Beatrix Kaltenmaier, Dr. med. Irmgard Pfaffinger, Dr. med. Regine Held und
Christiane Dormann (Drucksache I - 20) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert Bundesregierung und Bundesrat nachdrücklich
dazu auf, die Novellierung der Ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) schnellstmöglich -
noch in dieser Legislaturperiode - zu beschließen.
Der Bund und die Länder sind gefordert, zügig ein Finanzierungskonzept für die Reform
vorzulegen. Sparmaßnahmen dürfen nicht zulasten der medizinischen Ausbildung bzw. des
ärztlichen Nachwuchses gehen.
Außerdem müssen umsetzbare Regelungen im Sinne des Mutterschutzgesetzes (MuSchG)
etabliert werden, um Schwangeren die Weiterführung des Studiums zu ermöglichen.
Begründung:
Die Reform des Medizinstudiums ist überfällig. Die Pandemie hat dies noch einmal deutlich
gezeigt. Der seit November 2020 vorliegende Referentenentwurf ist trotz bestehendem
Nachbesserungsbedarf ein wegweisender Entwicklungsschritt. Der Beschluss der ÄApprO
ist ein wichtiger Meilenstein, der noch vor Ende der Legislaturperiode umgesetzt werden
muss. Sonst droht die Reform noch weiter verschoben zu werden oder gar zu scheitern.
Die auskömmliche Finanzierung der Ausbildung ist essenziell für eine hohe Qualität der
Ausbildung und eine nachhaltige und bedarfsgerechte medizinische Versorgung in
Deutschland.
Aktuell hindert eine übermäßig restriktive Umsetzung und Auslegung des MuSchG
Schwangere an der Weiterführung des Studiums. Dies ist bei einem Studentinnenanteil von
ca. 63 Prozent - weiter steigend - essenziell.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 20
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 204 Stimmen Nein: 6 Enthaltungen:10
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Beschlussprotokoll Seite 49 von 160
Zur Information: Der Inhalt dieses Antrags entspricht einer Forderung von Vertreterinnen
und Vertretern der Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland (bvmd).
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 20
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Beschlussprotokoll Seite 50 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Gemeinsame studentische Ausbildung nach neuer Approbationsordnung in
Universität, Klinik, Öffentlichem Gesundheitsdienst und Praxis
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Tilman Kaethner, Dr. med. Constantin Janzen, Dr. med. Gisbert
Voigt, Dr. med. Thomas Buck, Dr. med. Rudolf-Heinrich-Uwe Büsching, Dr. med. Roland
Freßle, Dr. med. Kai Johanning, Dr. med. Wolfgang Lensing, Prof. Dr. med. habil. Bernd
Haubitz und Dr. med. Marion Charlotte Renneberg (Drucksache I - 42) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 beschließt, dass der Vorstand den Ausschuss "Ärztliche
Ausbildung und Universitätsmedizin" beauftragt, das Thema studentische Ausbildung in
allen medizinischen Sektoren zu beraten und gegebenenfalls eine Musterordnung für die
gemeinsame gleichberechtigte, sektorenübergreifende studentische Ausbildung in
Universität, Klinik, Öffentlichem Gesundheitsdienst (ÖGD) und Praxis zu erarbeiten.
Begründung:
Viele Fachgruppen, insbesondere hausärztliche Primärversorger, viele Krankenhäuser, der
ÖGD und Praxen haben Nachwuchsprobleme. Bereits im medizinischen Studium müssen
die interessierten Studierenden deshalb an alle Bereiche der medizinischen
Patientenversorgung herangeführt werden.
Die neue Approbationsordnung für Ärzte (ÄApprO) wird bald verabschiedet. Sie verlangt
die Vermittlung von Kompetenzen in der studentischen Ausbildung, die nur durch die
sektorenübergreifende Zusammenarbeit aller Akteure im deutschen Gesundheitswesen
möglich sind.
Das bedeutet, dass Studierende sowohl in der Universität, in den Krankenhäusern und im
ÖGD als auch in den ambulanten Praxen Ausbildungsphasen durchlaufen.
In Universitäten und Krankenhäusern ist dies strukturell und finanziell etabliert. Jetzt muss
auch im ambulanten Bereich der Praxen eine vergleichbare organisatorische Struktur, die
ausreichende Unterstützung der personellen und finanziellen Ressourcen sicherstellt, den
Kolleginnen und Kollegen angeboten werden. Nur dann ist eine ausreichende Zahl von
Praxen motiviert und in der Lage, sich zukünftig an der studentischen Ausbildung zu
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 42
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 161 Stimmen Nein: 24 Enthaltungen:32
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 51 von 160
beteiligen.
Die Musterordnung für studentische Ausbildung soll die Gesundheitspolitik unterstützen
und für die Praxen einen Ausgleich für die organisatorischen, personellen und finanziellen
Belastungen sicherstellen.
Nur eine gute kompetenzbasierte studentische Ausbildung in allen Sektoren sichert für die
Zukunft eine effektive und nachhaltige medizinische Versorgung mit guten
Arbeitsbedingungen für alle Ärztinnen und Ärzte.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 42
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Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 52 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Praktische Ausbildung im Medizinstudium auch in der Coronapandemie
sicherstellen!
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Andreas Botzlar, Dr. med. Susanne Johna, PD Dr. med. Peter
Bobbert, Dr. med. Sven C. Dreyer, Dr. med. Hans-Albert Gehle, Prof. Dr. med. Henrik
Herrmann, Sylvia Ottmüller, Dr. med. Melanie Rubenbauer-Beyerlein, Andreas
Hammerschmidt und Anne Kandler (Drucksache I - 05) beschließt der 124. Deutsche
Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Landesregierungen auf, gemeinsam mit den
Universitäten und Fakultäten bei der Entwicklung ihrer Hygienekonzepte während der
Coronapandemie unter Beachtung der Abstands- und Hygieneregeln und gegebenenfalls in
Kleingruppen die erforderlichen praktischen Teile des Medizinstudiums als
Präsenzveranstaltungen zu gewährleisten. Wenn Studierende als freiwillige Helferinnen
und Helfer sinnvoll im Öffentlichen Gesundheitsdienst sowie in anderen Bereichen des
Gesundheitswesens auch mit Patientenkontakt tätig werden, muss es möglich sein,
risikoadaptierte Konzepte auch für die praktische Ausbildung zu entwickeln.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 05
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 213 Stimmen Nein: 3 Enthaltungen:4
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 53 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: PJ-Mobilität braucht mehr Kooperation
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Andreas Botzlar, Dr. med. Susanne Johna, PD Dr. med. Peter
Bobbert, Dr. med. Sven C. Dreyer, Dr. med. Hans-Albert Gehle, Prof. Dr. med. Henrik
Herrmann, Sylvia Ottmüller, Dr. med. Melanie Rubenbauer-Beyerlein, Andreas
Hammerschmidt und Anne Kandler (Drucksache I - 10) beschließt der 124. Deutsche
Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert alle noch nicht am PJ-Portal teilnehmenden
medizinischen Fakultäten dazu auf, sich diesem bundesweiten Online-Vergabe-Tool
anzuschließen. Medizinstudierende im Praktischen Jahr (PJ) sollten zukünftig mit wenigen
Klicks ihre gewünschten PJ-Plätze eingeben können, ohne dafür lange und formal
unterschiedliche Bewerbungen an die jeweilige Fakultät schicken zu müssen. Letztere
werden wiederum im Verwaltungsaufwand entlastet.
Der 124. Deutsche Ärztetag begrüßt ausdrücklich die fakultätsübergreifende Initiative,
welche die PJ-Bewerbung ins moderne Zeitalter bringt und Studierenden das Leben
erleichtern möchte. Es ist Medizinstudierenden jedoch nicht vermittelbar, weshalb die PJBewerbung für die Lehrkrankenhäuser von neunzehn Universitäten unkompliziert digital
möglich ist, aber bei vielen anderen medizinischen Fakultäten noch sehr viele Formulare
ausgefüllt werden müssen. Dieser Flickenteppich muss durch die einheitliche Lösung des
PJ-Portals ersetzt werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 10
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 199 Stimmen Nein: 9 Enthaltungen:11
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 54 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
Berufsordnung
I - 09 Notfallbehandlung im Krankenhaus unabhängig vom Versichertenstatus zu
gewährleisten, gehört zum ärztlichen Selbstverständnis
Beschlussprotokoll Seite 55 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Notfallbehandlung im Krankenhaus unabhängig vom Versichertenstatus zu
gewährleisten, gehört zum ärztlichen Selbstverständnis
Beschluss
Auf Antrag von PD Dr. med. Birgit Wulff, Lars Brandt, Dr. med. Silke Lüder, Dr. med. Robin
T. Maitra, Dr. med. Detlef W. Niemann, Dr. med. Hans Ramm, Dr. med. Sigrid Renz, Dr.
med. Alexander Schultze, Norbert Schütt, Dr. med. Katharina Thiede und Julian Veelken
(Drucksache I - 09) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Zu den beruflichen Pflichten von Ärztinnen und Ärzten gehört lt. §§ 1 und 2
(Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä), ihr
ärztliches Handeln am Wohl des Patienten und der Patientin auszurichten. Die
Notfallversorgung unabhängig vom Krankenversicherungs- und Aufenthaltsstatus zu
gewährleisten, ist für jeden Arzt und jede Ärztin selbstverständlich. Insbesondere darf auch
nicht das Interesse Dritter über dieses Wohl gestellt werden. Weisungen und
diesbezügliche Verfahrensvorschriften kaufmännischer Leitungen, deren Befolgung
Ärztinnen und Ärzte nicht verantworten können, wie beispielsweise die Vorabzahlung eines
Pauschbetrages als Bedingung für die Notfallbehandlung für Menschen mit ungeklärtem
Krankenversicherungsstatus müssen sie auch im Rahmen von Dienstverträgen nicht
entgegennehmen. Davor schützt sie die Berufsordnung. Probleme der Krankenhäuser
hinsichtlich der Sicherstellung ihrer Erlöse bei der Notfallbehandlung dieser
Patientengruppen dürfen nicht auf dem Rücken und zum Nachteil junger Kolleginnen und
Kollegen ausgetragen werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 09
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 181 Stimmen Nein: 19 Enthaltungen:23
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Beschlussprotokoll Seite 56 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
Bundesärztekammer / Deutscher Ärztetag
I - 06 Schneller Zugang zu allen relevanten Fachinformationen
I - 33 Geschlechtergerechte Repräsentation in den Gremien der ärztlichen Selbstverwaltung
I - 02 Sprache schafft Wahrnehmung
I - 41 Rassebegriff im Genfer Gelöbnis
Beschlussprotokoll Seite 57 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Schneller Zugang zu allen relevanten Fachinformationen
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Julian Veelken, Melissa Camara Romero, Matthias Marschner
und Dr. med. Katharina Thiede (Drucksache I - 06) wird zur weiteren Beratung an den
Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Bundesärztekammer dazu auf, für die
Bereitstellung einer digitalen Informationsplattform zu sorgen, die die relevanten fachlichen
und organisatorischen Informationen zur Verfügung stellt, die Ärztinnen und Ärzte für das
bestmögliche Arbeiten in der Pandemie benötigen.
Begründung:
Wir Ärztinnen und Ärzte tragen aktuell Informationen von unterschiedlichsten Quellen
zusammen. Auch wenn wir diese Herangehensweise von der Behandlung anderer
Krankheiten gewohnt sind, bremst dieser Prozess gerade angesichts des sich schnell
entwickelnden Wissens und der Dynamik der Pandemie unsere Arbeit. Beispielsweise
werden für die Impfungen die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts, die gesetzlichen
Regelungen, die Vorgaben der Kassenärztlichen Vereinigungen, die Regelungen und das
Management des Bundeslandes und Fachinformationen der Hersteller benötigt. In einem
Prozess, der gleichzeitig Sorgfalt und Geschwindigkeit erfordert, sind dies unnötige Hürden
für ein gutes Pandemiemanagement.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 06
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 168 Stimmen Nein: 49 Enthaltungen:1 Finanzrelevant:
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 58 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Geschlechtergerechte Repräsentation in den Gremien der ärztlichen
Selbstverwaltung
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Irmgard Pfaffinger, Dr. med. Ellen Lundershausen, Dr. med.
Gerald Quitterer, Dr. med. Christiane Groß, M.A., PD Dr. med. Stephan Böse-O'Reilly, Dr.
med. Heidemarie Lux, Dr. med. Hans Ramm, Dr. med. Sigrid Renz, Dr. med. Andreas
Hellmann, Dr. med. Irina Prokofieva, Matthias Marschner, Dr. med. Katharina Thiede und
Dr. med. Florian Gerheuser (Drucksache I - 33) unter Berücksichtigung des Antrags von
Stefanie Oberfeld, Dr. med. Anne Bunte, Dr. med. Lydia Berendes, Steffen Veen, Prof. Dr.
med. Hansjörg Heep und Eleonore Zergiebel (Drucksache I - 33a), des Antrags von
Stefanie Oberfeld, Dr. med. Anne Bunte, Dr. med. Lydia Berendes, Steffen Veen, Prof. Dr.
med. Hansjörg Heep und Eleonore Zergiebel (Drucksache I - 33b) und des Antrags von
Stefanie Oberfeld, Dr. med. Anne Bunte, Dr. med. Lydia Berendes, Prof. Dr. med. Hansjörg
Heep, Steffen Veen und Eleonore Zergiebel (Drucksache I - 33c) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Organe der ärztlichen Selbstverwaltung auf,
für eine geschlechtergerechte Repräsentation in den Gremien der ärztlichen
Selbstverwaltung (z. B. Mentoringprogramme) zu sorgen. Der 124. Deutsche Ärztetag
appelliert daher insbesondere an die Ärztinnen, sich ehrenamtlich in der ärztlichen
Selbstversorgung zu engagieren. Ziele könnten die Parität in den Vertreterversammlungen
und Delegierten- bzw. Abgeordnetenversammlungen sowie Geschlechtergerechtigkeit in
den Vorständen sein.
Begründung:
Obwohl die Medizinstudierenden und die Ärzteschaft insgesamt überwiegend weiblich sind,
ist der Anteil der Frauen in Führungspositionen und auch in den Kammern und
Kassenärztlichen Vereinigungen nach wie vor sehr gering. Geschlechtergerechtigkeit muss
sich auch in diesen Positionen abbilden. Maßnahmen zur geschlechtergerechten
Repräsentation in den Gremien sind bisher nicht flächendeckend erfolgt.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 33
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 123 Stimmen Nein: 82 Enthaltungen:8
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Beschlussprotokoll Seite 59 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Sprache schafft Wahrnehmung
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Christine Neumann-Grutzeck und Dr. med. Norbert Smetak
(Drucksache I - 02) wird in zweiter Lesung zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Im Sinne einer modernen, zeitgemäßen Außendarstellung und einer adäquaten Abbildung
der deutschen Ärztinnen und Ärzte ist die Verwendung gendersensibler Sprache durch die
Bundesärztekammer überfällig. Aufgrund der großen Symbolwirkung betrifft dies explizit
auch die Bezeichnungen der Arbeitsgemeinschaft (Bundesärztekammer) sowie der
Hauptversammlung (Deutscher Ärztetag) als höchstes Entscheidungsorgan. Der Vorstand
der Bundesärztekammer wird aufgefordert, alle hierfür notwendigen Anpassungen bis zum
Deutschen Ärztetag 2022 vorzunehmen.
Begründung:
Die Bundesärztekammer ist als Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern mit
ihren Organen das zentrale Repräsentationsorgan aller Ärztinnen und Ärzte in Deutschland
und prägt damit die Wahrnehmung der Ärzteschaft sowohl standesintern als auch öffentlich
maßgeblich. Die Zahl der Ärztinnen in Deutschland steigt seit Jahren kontinuierlich. Laut
Ärztestatistik der Bundesärztekammer waren zum 31.12.2020 von den 409.121
berufstätigen Ärztinnen und Ärzten im Bundesgebiet 197.036 weiblich – das entspricht 48
Prozent. Das sind rund 16 Prozent mehr als noch im Jahr 2015. Das Wachstum wird sich in
Anbetracht der Tatsache, dass auch an den Hochschulen immer mehr Medizinerinnen
ausgebildet werden, in den nächsten Jahren fortsetzen. Ärztinnen sind bei der Gestaltung
und Bewältigung der vielfältigen Aufgaben im Gesundheitswesen nicht wegzudenken.
Zeitgleich sind Ärztinnen sowohl in Führungspositionen als auch in vielen standes- und
berufspolitischen Gremien weiterhin unterrepräsentiert. Die Gründe dafür sind mannigfaltig:
Sie können sowohl individuell als auch systembedingt begründet sein. Auch in unserem
Sprachgebrauch sind Frauen häufig unterrepräsentiert. Die Verwendung von männlichen
Formen, bei denen Frauen mitgemeint sind, ist in der deutschen Sprache weit verbreitet
und historisch gewachsen (generisches Maskulinum). Wissenschaftliche Studien zeigen
jedoch, dass Frauen zwar häufig mitgemeint, jedoch selten mitgedacht werden. Sprache
bildet also nicht nur gesellschaftliche Strukturen ab, sondern prägt auch unsere
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 02
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 158 Stimmen Nein: 37 Enthaltungen:4 Finanzrelevant:
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Beschlussprotokoll Seite 60 von 160
Wahrnehmung. Das gilt ganz besonders für Berufsbezeichnungen. Sprache ist jedoch
ebenso wandelbar. Durch einen gendersensiblen Sprachgebrauch tragen wir aktiv zur
Gleichberechtigung der Geschlechter und zu einer wertschätzenden Ansprache aller bei.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 02
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 61 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Rassebegriff im Genfer Gelöbnis
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Dr. med. Paula Hezler-Rusch (Drucksache I - 41) wird zur
weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 möge beschließen, dass das Genfer Gelöbnis für den
Bereich der Bundesärztekammer abgeändert und der Rassebegriff ersatzlos gestrichen
wird.
Begründung:
Innerhalb der menschlichen Spezies existieren keinerlei biologische Unterschiede, die
einen Rassebegriff rechtfertigen würden. Es sei hierzu auf die Jenaer Erklärung von 2019
verwiesen, in der dieser Umstand wissenschaftlich begründet und ausgeführt wird.
Weltweit ist der Rassebegriff mit schwerem Unrecht, Diskriminierung und in Deutschland
insbesondere mit dem Holocaust verbunden. Rassistischer Diskriminierung
entgegenzuwirken, dürfte mit ein Grund für die Aufnahme des Rassebegriffs in die
Deklaration von Genf gewesen sein.
Der Rassebegriff selbst ist aber im Hinblick auf die Menschheit obsolet und in der Genfer
Deklaration und damit in unserem ärztlichen Gelöbnis verzichtbar. In der Deklaration von
Genf ist neben anderer nicht zu diskriminierender Bereiche auch die Formulierung der
ethnischen Herkunft enthalten.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 41
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 138 Stimmen Nein: 62 Enthaltungen:2
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 62 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
Ethikberatung
I - 18 Ambulante Ethikberatung
Beschlussprotokoll Seite 63 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Ambulante Ethikberatung
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Jens Andrae, Dr. med. (MU Budapest) Hubertus Große-Leege, Dr.
med. Anne Klemm, Dr. med. Ellen Lundershausen, Dr. med. Sebastian Roy, Dr. med.
Doreen Sallmann, Dr. med. Martin Schreiber und Dr. med. Ulf Zitterbart (Drucksache I - 18)
beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert, dass neben den bereits bestehenden stationären
Ethikkomitees auch flächendeckende Angebote der ambulanten Ethikberatung geschaffen
werden. Damit könnten Ärztinnen und Ärzte nicht nur in Fragen des Beistandes für
Sterbende, sondern auch in anderen ethischen Grenzsituationen fachlich geschult
unterstützt werden.
Begründung:
Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum Verbot der
geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung kommt es vermehrt zu Nachfragen von
Patientinnen und Patienten an ambulant tätige Ärzte. Hierbei geht es um die Frage des
ärztlich assistierten Suizids, aber auch andere Fragestellungen, die ethische Grundfragen
betreffen und den Arzt in den Grenzbereich humanistischer Entscheidungen bringen.
Zur professionellen ethischen Begleitung der stationären Kolleginnen und Kollegen
existieren stationäre Ethikkomitees. Über das System der Landesärztekammern müssen
daneben ambulante Angebote für die tätigen Ärzte geschaffen werden. So können
Ärztinnen und Ärzte auf ihren Wunsch hin in ethischen Fragen und Herangehensweisen
geschult und auf Wunsch als regionale ambulante Ethikberater angefragt werden. Diesen
ärztlichen Ethikberatern muss ein Netz an Psychologen/Psychiatern, Seelsorgern und
Pflegepersonal zur Seite gestellt werden, welche bei Bedarf durch den ärztlichen
Ethikberater hinzugezogen werden können. So können die zunehmend schwierigen
Fragestellungen von Lebensanfang bis Lebensende auch in der ambulanten medizinischen
Versorgung unterstützt werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 18
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 153 Stimmen Nein: 29 Enthaltungen:18
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 64 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
eHealth
I - 45 Einführung digitaler Anwendungen
I - 12 Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz gestalten
I - 14 Fehlende Alltagstauglichkeit der Telematikinfrastruktur
I - 40 Aussetzung der Sanktionen bei veralteten Telematikinfrastuktur-Konnektoren
I - 27 Prozesse mit elektronischem Heilberufeausweis verbessern
I - 61 Notfallrettung verbessern durch Telenotärztinnen und Telenotärzte
Beschlussprotokoll Seite 65 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Einführung digitaler Anwendungen
Beschluss
Auf Antrag von Erik Bodendieck und PD Dr. med. Peter Bobbert (Drucksache I - 45)
beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 begrüßt die Einführung digitaler Anwendungen, die die
medizinische Versorgung der Patientinnen und Patienten unterstützen.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege
(DVPMG) legt die Bundesregierung nunmehr ein drittes Gesetz zur Digitalisierung im
Gesundheitswesen in der laufenden Legislaturperiode vor. Die drei
Gesetzgebungsverfahren sollen die Grundlage für ein neues Gesundheitswesen mit
vernetzten Akteuren und Smartphone-basierten medizinischen Anwendungen in der Hand
des Versicherten bilden. Es handelt sich um eine weitreichende Neuausrichtung der
Gesundheitsversorgung in Deutschland, die mit Milliardeninvestitionen aus
Versichertengeldern und unter hohem Zeitdruck vorangetrieben wird.
In zu schneller Taktung gibt der Gesetzgeber die Einführung digitaler Anwendungen der
Telematikinfrastruktur vor und verbindet diese teilweise mit Sanktionen.
Beispielhaft seien genannt:
Einführung Notfalldaten und eMedikationsplan auf der elektronischen Gesundheitskarte
seit dem vierten Quartal 2020,
Einführung der elektronischen Patientenakte zum 01.07.2021,
Einführung des eRezeptes zum 01.07.2021,
Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) und
verpflichtende Übermittlung durch den behandelnden Arzt an die Krankenversicherung
des Patienten zum 01.10.2021.
Der 124. Deutsche Ärztetag sieht die große Gefahr, dass durch die gesetzgeberische
Geschwindigkeit notwendige Testungen zur Praktikabilität wie auch zur Patientensicherheit
unterbleiben. Die Anbindung an die tatsächlich in der Versorgung herrschenden Realitäten
droht verloren zu gehen.
Die Einführung dieser Anwendungen erfordert neben der Schaffung der technischen
Voraussetzungen – Update des Konnektors, Erweiterungen des Praxisverwaltungssystems
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 45
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 168 Stimmen Nein: 13 Enthaltungen:17
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 66 von 160
und die Anschaffung eines elektronischen Heilberufsausweises – vor allem Anpassungen
eingespielter Praxisabläufe.
Auch ohne die außergewöhnlich hohe Belastung der Arztpraxen durch die
Coronapandemie sind diese Vorgaben des Gesetzgebers unrealistisch. Sie bergen die
Gefahr, dass Anwendungen unzureichend getestet und somit unausgereift, also potenziell
patientengefährdend, eingeführt werden, um Fristen zu halten und Sanktionen zu
vermeiden. Dies wird die Frustration bei Ärztinnen und Ärzten, aber auch bei Patientinnen
und Patienten weiter verstärken.
Hierin liegt ein wesentliches Risiko für das Gesamtprojekt "Digitalisierung im
Gesundheitswesen".
Der 124. Deutsche Ärztetag fordert daher in Verantwortung für das gemeinsame Ziel, die
Patientenversorgung durch digitale Anwendungen bestmöglich zu unterstützen und zu
verbessern:
die Streichung aller Sanktionen, die Ärztinnen und Ärzte betreffen,
die Verschiebung der Einführung von Anwendungen, die nicht unmittelbar der
medizinischen Versorgung dienen, sondern primär prozessuale Erleichterungen bei
den Kostenträgern bewirken, konkret die Einführung der Anwendungen eRezept und
eAU mindestens um zwölf Monate,
die Zeit bis zur flächendeckenden Einführung von Telematikvorhaben für Erprobungen
in realen Versorgungsszenarien zu nutzen, um zu gewährleisten, dass die entwickelten
Produkte und Dienste aus Sicht der Ärztinnen und Ärzte reif für die friktionsfreie
Anwendung sind.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 45
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Beschlussprotokoll Seite 67 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz gestalten
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Wilfried Schimanke, Dr. Jens Placke, Dr. med. Kerstin Skusa, Dr.
med. Andreas Gibb, Dr. med. Evelin Pinnow, Dr. med. Harald Terpe und Prof. Dr. med.
Andreas Crusius (Drucksache I - 12) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021 in zweiter
Lesung:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die parlamentarischen Gremien auf, das Gesetz
zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG) in der vorgelegten Form
nicht zu verabschieden. Zweifellos bietet die Digitalisierung von Prozessen in der
medizinischen Versorgung einige Vorteile. Die Ärzteschaft erkennt deren Notwendigkeit; im
vorgelegten Gesetz überwiegen jedoch die Gefahren durch Vorgaben, die nicht der
Versorgungswirklichkeit entsprechen.
Mit diesem Gesetz erfolgt eine weitgehende Neuausrichtung des Gesundheitswesens, die
überstürzt und ohne Beteiligung von Patienten und Ärzten vorgenommen wird. Die
elektronische Gesundheitskarte (eGK) als Speicherort der Daten in der Hand des Patienten
soll durch zentrale Online-Datenspeicher ersetzt werden. Damit werden die Beschlüsse
mehrerer Ärztetage konterkariert!
Die Dynamik dieses Gesetzes verändert nicht nur die medizinische Versorgungslandschaft
der Bundesrepublik Deutschland; es greift auch schwerwiegend in die Arzt-PatientenBeziehungen ein und bedroht die freie Ausübung des ärztlichen Berufs. Der 124. Deutsche
Ärztetag fordert eine breite gesellschaftliche Diskussion vor der Verabschiedung derart
eingreifender Veränderungen.
Begründung:
1. Ethik der Digitalisierung
Die Grundlage aller medizinischen Bestrebungen – also der Versuch von uns Ärztinnen
und Ärzten, Lebensqualität und Überleben unserer Patientinnen und Patienten zu sichern
und zu verbessern – ist die Arzt-Patienten-Beziehung. Die Digitalisierung verändert diese
Beziehung zunehmend, und dabei werden Grundsätze dieser schutzpflichtigen Beziehung
aufgegeben. Digitale Identitäten von Patienten und Leistungserbringern sowie viele andere
ungeprüfte digitale Anwendungen gestalten diese Beziehungen neu und beeinträchtigen
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 12
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 164 Stimmen Nein: 19 Enthaltungen:6
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Beschlussprotokoll Seite 68 von 160
das Selbstbestimmungsrecht sowohl von Ärztinnen und Ärzten wie auch von Patientinnen
und Patienten.
2. Freiberuflichkeit und berufliche Identität
Mit Worten steht Bundesminister für Gesundheit Jens Spahn, MdB, zur Freiberuflichkeit,
mit dem durch das neue DVPMG geschaffene Regelwerk wird nun aber erheblich in unsere
Freiberuflichkeit eingegriffen (Datenportal, fehlendes Mitspracherecht bei anstehenden
Veränderungen, Ökonomisierung versus individualisierter Medizin). In ihrer Dynamik
gefährden die Digitalisierungsbestrebungen und deren Inhalte nicht nur die Freiberuflichkeit
des Arztes, sondern unsere gesamte berufliche Identität.
3. Dynamik, Mehrwert und Effektivität
Mit dem DVPMG legt das Bundesministerium für Gesundheit bereits das dritte Gesetz zur
Digitalisierung im Gesundheitswesen in der laufenden Legislaturperiode vor. Es handelt
sich um eine weitreichende Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung in Deutschland,
die mit Milliardeninvestitionen aus Versichertengeldern und mit hohem Zeitdruck
vorangetrieben wird.
Aber besteht wirklich eine Not, mit einem alles übertreffenden dynamischen Veränderungsund Gestaltungswillen Abläufe jeglicher Art im Gesundheitswesen derart intensiv zu
verändern? Wir werden niemals ohne analoge Systeme auskommen – es wird immer
Patienten, aber auch Regionen und Bereiche geben, die nicht digitalisierbar sind. Bereits
jetzt ist unstrittig, dass die Neufassung von Prozessen in unserer aktuellen Welt nicht
notwendigerweise zu effektiveren Abläufen führt. Obwohl noch nicht einmal vollständig
funktionierend, sollen die Telematikinfrastruktur und noch nicht einmal etablierte
Anwendungen der eGK wieder abgeschafft und durch Zukunftskonnektoren, CloudLösungen, Schnittstellenveränderung u. ä. ersetzt werden. Es besteht die Gefahr, dass
durch die gesetzgeberische Geschwindigkeit die Anbindung zu den tatsächlich in der
Fläche der Versorgung herrschenden Realitäten weiter verloren geht. Das bedeutet
einerseits bereits investiertes Geld zu verbrennen und andererseits unsichere Investition
von noch mehr Geld in ein Fass ohne Boden (?).
4. Rechtliche Bedenken
Sowohl auf Bundesebene als auch durch regionale sowie eigene Datenschutzbeauftragte
werden erhebliche und begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der elektronischen
Patientenakte und insbesondere an der europäischen Verfügbarkeit einer Kurzakte (patient
summary) geäußert. Sicher besteht Freiwilligkeit – wir alle wissen aber, wie schnell aus
Freiwilligkeit eine Verpflichtung werden kann.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 12
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Beschlussprotokoll Seite 69 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Fehlende Alltagstauglichkeit der Telematikinfrastruktur
Beschluss
Auf Antrag von Wieland Dietrich, Christa Bartels, Dr. med. Roland Freßle, Dr. med.
Christian Messer, Dr. med. Ernst Lennartz und Dr. med. Silke Lüder (Drucksache I - 14)
beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Die geplante Umsetzung der Telematikinfrastruktur ist derzeit weit entfernt von einer
Alltagstauglichkeit. In der aktuellen Umsetzung gibt es außerdem keinen erkennbaren
Mehrwert für die Umsetzung in Praxis oder Klinik. Die zur zügigen Einführung
vorgesehenen Anwendungen sind nicht oder nicht ausreichend auf Funktion,
Ausfallsicherheit und Alltagstauglichkeit getestet. Die Abgeordneten des 124. Deutschen
Ärztetages 2021 fordern den Bundesminister für Gesundheit auf, die Voraussetzungen für
ein ordnungsgemäßes Funktionieren zu schaffen, statt Ärztinnen, Ärzte und Praxen mit
empfindlichen Strafen zu bedrohen.
Begründung:
Ein analoger Beschluss wurde in der Ärztekammer Nordrhein im März 2021 gefasst.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 14
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 153 Stimmen Nein: 18 Enthaltungen:27
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 70 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Aussetzung der Sanktionen bei veralteten Telematikinfrastuktur-Konnektoren
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Dr. med. Christian Messer, Dr. med. Svante Gehring, Dr. med.
Norbert Smetak, Dr. med. Alexander Schultze, Wieland Dietrich, Dr. med. Hans-Detlef
Dewitz, Dr. med. Silke Lüder, Christa Bartels und Dr. med. Klaus J. Doubek (Drucksache I -
40) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Die Politik möge von ihrer Sanktionsstrategie bei Nichtimplementierung der veralteten und
störanfälligen Konnektorentechnologie absehen und diese aussetzen, bis eine zeitgemäße
und sichere Softwarelösung zur Verfügung steht.
Begründung:
Der Konnektor, der Praxen mit der Telematikinfrastruktur verbindet, ist eine veraltete und
unsichere Lösung. Wiederholte Vorfälle haben seine Störanfälligkeit offenbart. Das ist der
gematik und dem Bundesministerium für Gesundheit bekannt. Daher plant die gematik mit
IT 2.0 eine zeitgemäße und wesentlich sicherere Softwarelösung, die zeitnah eingeführt
werden muss. Auch wenn ein Großteil der Praxen über den Konnektor angebunden ist,
führt die Sanktionspolitik durch gesetzlich verordnete, prozentuale Umsatzkürzung zu einer
erheblichen Unzufriedenheit auf breiter Ebene. Die Politik möge überdenken, ob dies der
richtige Weg ist, die Leistungsträger für ihre Projekte zu gewinnen.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 40
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 149 Stimmen Nein: 43 Enthaltungen:7
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 71 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Prozesse mit elektronischem Heilberufeausweis verbessern
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Matthias Fabian, PD Dr. med. Peter Bobbert, Dr. med. Alexander
Schultze, Sylvia Ottmüller, Dr. med. Susanne Johna, Dr. med. Sven C. Dreyer und Dr.
med. Andreas Botzlar (Drucksache I - 27) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 begrüßt den gesicherten Austausch von medizinischen
Dokumenten mit entsprechender Authentifizierung bzw. Signierung durch einen
elektronischen Heilberufeausweis (eHBA). Insbesondere in Krankenhäusern und größeren
Praxen oder medizinischen Versorgungszentren (MVZ) ist die derzeitige Spezifikation für
den Einsatz des eHBA jedoch nicht geeignet, weiterhin schlanke Arbeitsprozesse
abzubilden.
Der 124. Deutsche Ärztetag fordert die gematik daher auf, die Vorgaben derart zu
verändern, dass die Prozesse in Krankenhäusern, größeren Praxen oder MVZ durch den
Einsatz des eHBA unterstützt und nicht behindert werden. Die gematik muss dazu jetzt in
einen aktiven Austausch mit allen treten, die Kenntnis von den Prozessabläufen in den
genannten Einrichtungen des Gesundheitswesens haben. Dazu zählen IT-Abteilungen von
Krankenhäusern, Ärztinnen und Ärzte vor Ort und die Industrie.
Eine technische Lösung könnte z. B. so aussehen, dass ein eHBA physisch gesichert in
einem einzigen Kartenterminal über 24 Stunden hinaus gesteckt sein kann und die
Freigabe durch Card.Holder-PIN oder QES-PIN (Qualifizierte elektronische Signatur)
mittels der jeweiligen Berechtigungsstruktur des Krankenhausinformationssystems bzw.
Praxisverwaltungssystems erfolgt.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 27
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 184 Stimmen Nein: 14 Enthaltungen:8
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Beschlussprotokoll Seite 72 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Notfallrettung verbessern durch Telenotärztinnen und Telenotärzte
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Wolfgang Miller und Dr. med. Edgar Pinkowski (Drucksache I - 61)
beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Die Coronapandemie hat der Telemedizin einen ungeahnten Entwicklungsschub gegeben.
Dies soll auch den Menschen in Notfällen in der außerklinischen Rettung helfen. Wir
begrüßen die Unterstützung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rettungsdienstes
durch telenotärztliche Expertise. Die bisher guten Erfahrungen sollen konsequent in die
Regelversorgung überführt werden. Dabei muss die Qualität der ärztlichen Versorgung
oberste Priorität haben. Notwendige Notarzteinsätze vor Ort dürfen nicht mit Verweis auf
telemedizinische Verfahren unterbleiben.
Begründung:
Bundesweit bestehen unterschiedliche Regelungen für die außerklinische Notfallrettung.
Vielerorts werden die vorgegebenen Hilfsfristen kaum eingehalten. Die telemedizinischen
Möglichkeiten dürfen hier nicht zu einer schlechteren Versorgung führen. Die
Bundesärztekammer bringt sich mit der Erarbeitung des neuen Notarztindikationskatalogs
aktiv in die Diskussion ein und erarbeitet mit ärztlichem Sachverstand entsprechende
Vorgaben, die bundesweit beachtet werden sollen. Telemedizin muss die Versorgung
verbessern und darf Versorgungsdefizite nicht künstlich kaschieren.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 61
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 119 Stimmen Nein: 64 Enthaltungen:19
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 73 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
Fortbildung
I - 38 Digitale Innovationen im Gesundheitswesen brauchen aktive Beteiligung und
Fortbildung der Ärzteschaft und Informationsangebote für Patienten
I - 36 Zertifizierung digitalbasierter Fortbildungsmaßnahmen

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Wrastrolentiks

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Re: 124. Deutscher Ärztetag (Online) Beschlussprotokoll
« Reply #2 on: May 10, 2021, 08:02:50 PM »

Beschlussprotokoll Seite 74 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Digitale Innovationen im Gesundheitswesen brauchen aktive Beteiligung und
Fortbildung der Ärzteschaft und Informationsangebote für Patienten
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Wenke Wichmann (Drucksache I - 38) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Landesärztekammern, Kassenärztlichen
Vereinigungen, Klinikleitungen, Inhaber von medizinischen Versorungszentren und Praxen
sowie Anbieter digitaler Gesundheitsinnovationen dazu auf, für das medizinische Personal
Fortbildungen zu digitalen Neuerungen anzubieten und Informationsangebote für die
Patienten bereitzustellen.
Begründung:
Ärztinnen und Ärzte brauchen spezielle Kenntnisse, um neue Digitaltechnologien und
digitale Innovationen patientenorientiert anwenden und verschreiben zu können. Bisher gibt
es hierfür jedoch nur ein sehr geringes Lehrangebot, das meistens von privaten
Dienstleistern angeboten wird.
Aufgrund dessen finden die digitalen Neuerungen zurzeit nur sehr begrenzt Anwendung,
obwohl sie ein großes Potenzial für die Gesundheitsversorgung bergen. Oft fehlt es auch
an der aktiven Einbeziehung und Beteiligung der Ärzteschaft in die digitalen
Entwicklungsprozesse. Ein strukturiertes, unabhängiges Wissensangebot kann die
Anwendung positiv begünstigen und der effektiven, zeitgemäßen Patientenversorgung
entgegenkommen. Repräsentative Umfragen zeigen den Wunsch der Ärzteschaft nach
unabhängigen Fortbildungsangeboten insbesondere von Landesärztekammern,
Kassenärztlichen Vereinigungen sowie Fachgesellschaften und Berufsverbänden.
Auch auf Patientenseite kann eine breite Akzeptanz nur auf Basis einer entsprechenden
Aufklärung vorausgesetzt werden. Die Ärzteschaft spielt im intimen Arzt-PatientenGespräch auch bei der Informationsvermittlung zu digitalen Innovationen die führende Rolle.
Nur wenn alle Beteiligten "digitales Denken" lernen, können beispielsweise die
elektronische Patientenakte, digitale Gesundheits- und Pflegeanwendungen sowie weitere
digitale Innovationen in der Zukunft zu einem selbstverständlichen Aspekt ärztlicher
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 38
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 125 Stimmen Nein: 61 Enthaltungen:12
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 75 von 160
Versorgung werden, von dem die Gesundheitsversorgung profitiert.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 38
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 76 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Zertifizierung digitalbasierter Fortbildungsmaßnahmen
Beschluss
Auf Antrag von Prof. Dr. med. Henrik Herrmann, Dr. med. Hans-Albert Gehle, Dr. med.
Susanne Johna, Dr. med. Andreas Botzlar, PD Dr. med. Peter Bobbert, Dr. med. Sven C.
Dreyer, Sylvia Ottmüller, Dr. med. Melanie Rubenbauer-Beyerlein, Dr. med. Matthias
Fabian, Dr. med. Sebastian Roy und Gregg Frost (Drucksache I - 36) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Ärztekammern auf, kurzfristig die
Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass digitalbasierte Fortbildungsmaßnahmen
angebotsangepasst zertifizierbar werden und damit auch für den Fortbildungsnachweis
genutzt werden können. Hierzu sollten die Richtlinien der Ärztekammern so angepasst
werden, dass eine flexible Einordnung digitalbasierter Fortbildung auch in Kategorie A der
Fortbildungsordnung ermöglicht wird. Ziel sollte dabei sein, dass alle Bildungsangebote, die
eine Bedeutung für das ärztliche Handeln haben und für die ein hinreichend sicherer
Teilnahmenachweis geführt werden kann, gleichberechtigt anerkennungsfähig werden.
Begründung:
In den letzten Jahren sind die traditionell ins Feld geführten Unterschiede zwischen
Präsenzfortbildungen und digitalbasierten Fortbildungsformaten weitgehend abgebaut
worden. So ist es mittlerweile Praxis, dass Anbieter von Präsenzfortbildungen diese
anschließend als Konserve "on demand" zur Verfügung stellen und damit in der Summe
eine vergleichbare Teilnehmerzahl wie digitale Fortbildungen erreichen. Auch ist die bei
digitalbasierten Fortbildungen bisher als begrenzt bemängelte Interaktivität durch
technische Weiterentwicklungen (z. B. der Chat-Funktionen) mittlerweile stärker ausgeprägt
als in Live-Formaten. Auch hinsichtlich eines sicher zu gestaltenden Teilnahmenachweises
unterscheiden sich die Formate nicht mehr.
Keine der aktuell von den Ärztekammern zur Anerkennung akzeptierten
Fortbildungsmodalitäten kann daher heute alle positiven Merkmale auf sich vereinigen und
müsste deswegen als Standard betrachtet werden. Vielmehr gilt es, alle Bildungsangebote,
die eine Bedeutung für das ärztliche Handeln haben und für die ein hinreichend sicherer
Teilnahmenachweis geführt werden kann, gleichberechtigt anerkennungsfähig zu machen.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 36
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 181 Stimmen Nein: 10 Enthaltungen:3
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 77 von 160
Darüber hinaus erscheinen seit Jahren erhobene Forderungen nach einer überwiegend
während der Arbeitszeit stattfindenden und vom Arbeitgeber zu finanzierenden Fortbildung
sowie nach einer ausgewogenen Work-Life-Balance nicht ohne verstärkte Nutzung
digitalbasierter Fortbildungen realistisch erreichbar. Dass sie überhaupt eine
Realisationschance haben, hat allerdings auch die durch die Coronakrise bewirkte
Umschichtung im Fortbildungsangebot gezeigt.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 36
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 78 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
GKV
I - 43 Antrag zur Übernahme von Dolmetscherkosten
I - 48 Ja zur Krebsfrüherkennung: Krebs macht keine Pause
I - 52 Gegen einseitige Festschreibung von Fortbildungspflichten durch Einführung neuer
ärztlicher Leistungen
Beschlussprotokoll Seite 79 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Antrag zur Übernahme von Dolmetscherkosten
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Roland Freßle, Dr. med. Detlef Lorenzen, Dr. med. Tilman
Kaethner, Julian Veelken, Dr. med. Florian Gerheuser, Dr. med. Irmgard Pfaffinger und Dr.
med. Robin T. Maitra (Drucksache I - 43) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert den Gesetzgeber dringend auf, Sprachmittlung
bei medizinischen und psychotherapeutischen Untersuchungs- und Behandlungsterminen
in den Pflichtleistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.
Begründung:
Seit vielen Jahren bemühen sich Ärzte und Ärztinnen und Psychotherapeuten und
Psychotherapeutinnen in vielfältigen Zusammenhängen um die Integration geflüchteter
Menschen in unser Gesundheitssystem. Eines der größten Hindernisse bei diesen
Bemühungen ist die Sprachbarriere in der Kommunikation, da die Patienten und
Patientinnen über längere Zeit nicht über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, um
sich in medizinischen und psychotherapeutischen Zusammenhängen differenziert
ausdrücken zu können. Daher bedarf es in aller Regel in ärztlichen Sprechstunden und in
psychotherapeutischem Setting der Unterstützung durch Dolmetscher und
Dolmetscherinnen. Ohne deren Hilfe sind Missverständnisse vorprogrammiert, ärztliche
Aufklärungsgespräche bleiben für die Adressaten unverständlich, und damit sind sogar
Einverständniserklärungen für medizinische Eingriffe juristisch von fraglichem Wert. Erst
recht kann Psychotherapie ohne differenziertes Sprachverständnis keine ausreichend
hilfreiche Wirkung entfalten. Bis zum heutigen Tag fehlen die gesetzlichen
Voraussetzungen, damit die Kosten für die Sprachmittlung durch die gesetzlichen
Krankenkassen als Regelleistung übernommen werden können. Die Geflüchteten haben in
aller Regel nicht die finanziellen Mittel, um diese Kosten selbst zu übernehmen, und so
fallen viele Sprechstundentermine aus oder können Behandlungen nicht in der
erforderlichen Weise durchgeführt werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 43
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 135 Stimmen Nein: 47 Enthaltungen:6
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 80 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Ja zur Krebsfrüherkennung: Krebs macht keine Pause
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Constantin Janzen (Drucksache I - 48) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
In Deutschland sterben ca. 231.000 Menschen jährlich infolge einer Krebserkrankung. Die
gesetzliche Krebsfrüherkennung versucht, unsere Patientinnen und Patienten vor diesem
Schicksal zu bewahren. Gerade Brust-, Darm-, Haut-, Gebärmutterhals- und Prostatakrebs
sind, sofern sie frühzeitig entdeckt werden, gut heilbar.
Aufgrund der Coronapandemie suchen die Deutschen innerhalb der letzten zwölf Monate
seltener ihre Haus- und Fachärzte auf. Die Anzahl der durchgeführten
Vorsorgeuntersuchungen sinkt signifikant. Die Früherkennung von Krebserkrankungen
bzw. Krebsvorstufen nimmt ab.
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 empfiehlt der Bevölkerung, gesetzliche
Vorsorgeuntersuchungen trotz der Coronapandemie wie gewohnt in Anspruch zu nehmen.
Die Ärztinnen und Ärzte und Einrichtungen des Gesundheitswesens haben sich den
hygienischen Anforderungen, die die Coronapandemie verlangt, umfassend angepasst. Die
Patientinnen und Patienten sind in den Praxen der niedergelassenen Haus- und Fachärzte
und in den Krankenhäusern gut und sicher aufgehoben.
Denn: "Krebs macht keine Pause."
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 48
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 188 Stimmen Nein: 3 Enthaltungen:3
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 81 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Gegen einseitige Festschreibung von Fortbildungspflichten durch Einführung
neuer ärztlicher Leistungen
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Dr. med. Jürgen de Laporte, Dr. med. Oliver Funken, Uwe Lange,
Dr. med. Jürgen Herbers, Dr. med. Sophia Blankenhorn, Dr. med. Stephan Bilger, Michael
Andor und Jens Wagenknecht (Drucksache I - 52) wird nach zweiter Lesung zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert insbesondere die Kostenträger, aber auch deren
Verhandlungspartner, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, auf, die Einführung neuer
ärztlicher Leistungen in den Leistungskatalog nicht mit weiteren
Fortbildungsqualifikationsanforderungen zu belegen.
Durch eine solche Festschreibung ist zu befürchten, dass in absehbarer Zeit für
Fortbildungen in anderen hausarztrelevanten Themenbereichen keine zeitliche Kapazität
mehr zur Verfügung steht. Die breite aktuelle Kompetenzerhaltung ist die Voraussetzung
für den Arbeitsauftrag des Generalisten in der Medizin. Eine einseitige Festschreibung der
Fortbildungspflichten führt zu Deprofessionalisierung in der Allgemeinmedizin.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 52
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 155 Stimmen Nein: 53 Enthaltungen:0
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 82 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
GOÄ
I - 44 Aktualisierung der GOÄ
Beschlussprotokoll Seite 83 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Aktualisierung der GOÄ
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Wolf Andreas Fach (Drucksache I - 44) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, eine angemessene und aktuelle
Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) vorzulegen und mit Nachdruck bei
Kostenträgern und Verordnungsgebern zu vertreten.
Begründung:
Eine aktuelle GOÄ verbessert Transparenz und Rechtssicherheit für Patienten und Ärzte,
führt zu einer fairen Bewertung von ärztlicher Leistung und passt diese den zunehmenden
inhaltlichen Anforderungen der Leistungserbringung sowie der Preisentwicklung an.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 44
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 160 Stimmen Nein: 16 Enthaltungen:10
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 84 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
Hämotherapie
I - 26 Ergänzung in der Richtlinie Hämotherapie
Beschlussprotokoll Seite 85 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Ergänzung in der Richtlinie Hämotherapie
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Prof. Dr. med. Hansjörg Heep, Carsten Mohrhardt, Dr. med.
Johannes Flechtenmacher, Dr. med. Klaus Thierse, Andreas Hammerschmidt, Dr. med.
Andreas Botzlar, Dr. med. Christoph Janke, Prof. Dr. med. Claudia Borelli, Prof. Dr. med.
Dr. med. dent. Christof Hofele, Dr. med. Regine Held, Prof. Dr. med. Dr. h. c. Joachim
Grifka und Dr. med. Norbert Smetak (Drucksache I - 26) wird zur weiteren Beratung an den
Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert, die in den aktualisierten Querschnitts-Leitlinien
(BÄK) von 2020 aufgeführte Therapie mit autologem plättchenreichem Plasma (aPRP) und
autologem plättchenreichem Fibrin (aPRF) ebenfalls in der Richtlinie zur Gewinnung von
Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten (Richtlinie
Hämotherapie) von 2017 zu regeln.
Begründung:
In der vom Vorstand der Bundesärztekammer auf Empfehlung des Wissenschaftlichen
Beirats am 21.08.2020 beschlossenen Fassung der Gesamtnovelle 2020 der QuerschnittsLeitlinien (BÄK) zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten wurde die
Anwendung von aPRP und aPRF aufgeführt. Historisch sind thrombozytenreiche
Plasmapräparationen in zahlreichen Indikationen im Zahn-Mund-Kieferbereich eingesetzt
und hochrangig publiziert worden. Auch im europäischen Konsens wurde der Einsatz von
aPRF zum Kieferkammerhalt nach Zahnextraktion (Ridge Preservation) im Jahr 2018
empfohlen. Die Anwendung von aPRP und aPRF beruht auf der Erkenntnis, dass
Thrombozyten bei der Blutgerinnung Wachstumsfaktoren freisetzen, die einen positiven
Einfluss auf den Heilungsverlauf haben. Durch eine lokale Konzentrationserhöhung der in
den angereicherten Thrombozyten enthaltenen Wachstumsfaktoren können Wundheilungsund Regenerationsprozesse in Defekten beschleunigt werden. Die Behandlung mit aPRP
und aPRF wird mittlerweile in vielen Fachgebieten wie Dermatologie, Augenheilkunde,
plastischer Chirurgie und Orthopädie/Unfallchirurgie bei akuten und chronischen
Krankheitsbildern mit wissenschaftlich nachgewiesenem Erfolg angewendet. In der
Richtlinie Hämotherapie 2017 hat der Richtliniengeber die Herstellung und Anwendung
noch nicht bedacht oder noch nicht im Blick gehabt. Somit bedarf es nun zumindest einer
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 26
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 121 Stimmen Nein: 41 Enthaltungen:20
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Beschlussprotokoll Seite 86 von 160
angemessenen Regelung in der Richtlinie Hämotherapie.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 26
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Beschlussprotokoll Seite 87 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
Klima und Gesundheit
I - 15 Die Coronapandemie prägt unser ärztliches Tun heute - die Klimakrise entscheidet
über die globale Gesundheit der Menschheit
Beschlussprotokoll Seite 88 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Die Coronapandemie prägt unser ärztliches Tun heute - die Klimakrise
entscheidet über die globale Gesundheit der Menschheit
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Dr. med. Robin T. Maitra, Dr. med. Katharina Thiede, Julian
Veelken, Matthias Marschner, PD Dr. med. Stephan Böse-O'Reilly und Dr. med. Detlef
Lorenzen (Drucksache I - 15) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
In dem Wissen, dass die Coronainfektion als Zoonose in der Folge veränderter
Lebensbedingungen von Wildtieren und der Übertragung auf den Menschen resultiert und
durch Auswirkungen der Zivilisation begünstigt wurde, fordert der 124. Deutsche Ärztetag
2021, die Anstrengungen zur Begrenzung der Klimakrise und der hieraus entstehenden
gesundheitlichen und ökologischen Folgen für die Menschheit zu intensivieren. Die
Coronapandemie prägt unser ärztliches Tun heute – der Klimawandel entscheidet über die
globale Gesundheit der Menschheit jetzt und in der Zukunft.
Begründung:
Der Klimawandel gilt als die bedeutsamste gesundheitliche Bedrohung im 21. Jahrhundert.
Die derzeit beherrschende Coronapandemie kann vor dem Hintergrund des Klimawandels
verstanden werden. Der Klimawandel beschleunigt die Ausbreitung von Viren in Wildtieren
auf den Menschen. Jüngste Studien legen nahe, dass die Emission von Treibhausgasen zu
Veränderungen der natürlichen Vegetation mit der Ausbreitung von Fledermäusen und dem
Nachweis neuer Coronavirusarten wie MERS, SARS-CoV-1 und SARS-CoV-2 führte.
Die Globalisierung mit den damit verbundenen massiven Verkehrsströmen verursacht
einen erheblichen Teil der CO2-Emissionen und trägt gleichzeitig zu der raschen globalen
Verbreitung des Virus und der Virusvarianten bei. Die klimaschädliche Lebensweise mit der
weiterhin ungebremsten Verbrennung von fossilen Energieträgern schadet dem Klima, und
die entstehenden Luftschadstoffe wie Feinstaub fördern auch die Suszeptibilität der
Atemwege für COVID-19-Erkrankungen.
Wir hoffen, die Coronapandemie mit den Mitteln bevölkerungsweiter Impfungen besiegen
zu können. Der Klimawandel ist hingegen nur durch den nachhaltigen und energischen
Einsatz aller gesellschaftlichen Kräfte aufzuhalten. Die bisher ergriffenen Maßnahmen
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 15
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 140 Stimmen Nein: 36 Enthaltungen:5
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Beschlussprotokoll Seite 89 von 160
werden nicht ausreichen, die Ziele des Pariser Klimaabkommens mit dem Versuch einer
Begrenzung der Erderwärmung auf 1,5 Grad Celcius gegenüber dem vorindustriellen
Niveau zu erreichen. Durch ihre besondere Stellung in der Verantwortung für die
Gesundheit der Bevölkerung kommt der Ärzteschaft bei der Vermittlung intensiverer
Anstrengungen hierbei eine besondere Bedeutung zu; Maßnahmen zum Klimaschutz
dienen dem Gesundheitsschutz einzelner Menschen wie auch der Bevölkerung und
müssen in der Öffentlichkeit deutlich eingefordert werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 15
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124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
Krankenhaus
I - 22 Bedeutung baulicher Voraussetzungen für Infektionsschutz in Krankenhäusern
I - 24 Ärztlicher Personalabbau ist verheerendes Signal
I - 39 Kein Ausschluss von Ärztinnen und Ärzten bei Prämienzahlung nach § 26d KHG
I - 60 Berücksichtigung auch der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern bei der
"zweiten Coronaprämie"
I - 04 Reform der Notfallversorgung: Schlüssiges Gesamtkonzept statt Stückwerk
I - 54 Unabhängigkeit von Forschung, Lehre und universitärer Krankenversorgung
Beschlussprotokoll Seite 91 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Bedeutung baulicher Voraussetzungen für Infektionsschutz in Krankenhäusern
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Alexander Schultze, Christine Neumann-Grutzeck und Dr. med.
Susanne Johna (Drucksache I - 22) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Es wird an die für die Krankenhausplanung zuständigen Behörden der Bundesländer
appelliert, bei der Planung von Krankenhäusern einen stärkeren Fokus auf die Bedeutung
der baulichen Voraussetzungen für Infektionsschutz in Krankenhäusern zu legen und
zukünftig insbesondere mehr Isolationszimmer mit Schleuse und eigener Toilette
einzuplanen. Die Schaffung von Isolationszimmern soll explizit nicht zulasten der
Gesamtzahl an vorhandenen Krankenhausbetten gehen. Die zusätzlichen Kosten sind
gerechtfertigt durch den gebotenen Schutz der Gesundheit und des Lebens der
Patientinnen und Patienten sowie Beschäftigen im Krankenhaus.
Begründung:
Verschiedene Normen müssen bei der Planung und dem Bau von Krankenhäusern
beachtet werden, u. a. Gesetze (z. B. Infektionsschutzgesetz, Abfallgesetz) sowie die
Hygiene- und Krankenhausbauverordnungen der Bundesländer. Die MusterKrankenhausbauverordnung (KhBauVO), in der Leitlinien zur Hygiene festgelegt sind,
stammt übrigens aus dem Jahr 1976. Im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ist auch die
Einrichtung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO)
geregelt, die z. B. Richtlinien zur Betriebsorganisation in Funktionsbereichen, zur
Oberflächendesinfektion und zum Umgang mit multiresistenten Erregern herausgibt. Der
Verein Deutscher Ingenieure spricht Empfehlungen zur Raumlufttechnik aus, ebenso
existieren Leitlinien verschiedener Gesellschaften (z. B. der Deutschen Gesellschaft für
Krankenhaushygiene sowie des Arbeitskreises "Krankenhaus- und Praxishygiene" der
Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e. V.) und
Regelungen privater oder internationaler Organisationen (z. B. ISO, DIN), die für die
bauliche Planung von Krankenhäusern wichtig sind.
Wichtige bauliche Prinzipien für die Krankenhaushygiene sind u. a. gute Übersichtlichkeit,
an Prozessen orientierte Raumaufteilung in einem kompakten funktionsoptimierten
Grundriss, ausreichende Bewegungsflächen, Verzicht auf Vor- und Rücksprünge, kurze
bereichsinterne Wege sowie kurze Wege zu benachbarten hygienerelevanten
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 22
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 146 Stimmen Nein: 6 Enthaltungen:14
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Beschlussprotokoll Seite 92 von 160
Funktionsbereichen, ausreichend dezentrale Lagerflächen sowie Möglichkeiten zur
kurzfristigen Abtrennbarkeit von Bereichen (z. B. durch Türen).
Das Vorhandensein einer ausreichenden Anzahl an Isolationszimmern mit Schleusen und
eigenem Toilettenbereich ist im Alltag leider bei Weitem nicht gegeben und führt immer
wieder zu großen praktischen Problemen bei der Versorgung infektiöser Patienten. Die
Sperrung von Mehrbettzimmern zur Isolation von Patienten mit isolationspflichtigen Keimen
führt zu einer Verknappung von Krankenhausbetten, die sich negativ auf die Versorgung
nichtinfektiöser Patienten auswirkt. Zudem sind hier keine Schleusen oder eigene
Toilettenbereiche vorhanden.
Die COVID-19-Pandemie wird sicher nicht die letzte Pandemie sein, und auch in
nichtpandemischen Zeiten gibt es einen hohen Bedarf an qualitativ hochwertigen
Isolationszimmern zur Verhütung bzw. Verminderung des Risikos der Übertragung
multiresistenter Keime.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 22
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Beschlussprotokoll Seite 93 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Ärztlicher Personalabbau ist verheerendes Signal
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Susanne Johna, Dr. med. Andreas Botzlar, PD Dr. med. Peter
Bobbert, Dr. med. Sven C. Dreyer, Dr. med. Hans-Albert Gehle, Prof. Dr. med. Henrik
Herrmann, Sylvia Ottmüller, Dr. med. Melanie Rubenbauer-Beyerlein, Dr. med. Kai
Johanning, Dr. med. Christoph Janke, Dr. med. Sebastian Roy und Dr. med. Christine
Dierkes (Drucksache I - 24) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 missbilligt das Verhalten derjenigen Krankenhausträger,
die derzeit eine Reduzierung ärztlicher Stellen vornehmen. Trotz einer hohen
Überstundenlast im ärztlichen Bereich wird mit einer Reduktion von Arztstellen durch
Maßnahmen wie Nichtverlängerung befristeter Arbeitsverhältnisse, Verzicht auf
Nachbesetzungen und Probezeitkündigungen die Arbeit der verbleibenden Ärztinnen und
Ärzte weiter verdichtet, und die kommerziellen Interessen der Träger werden in den
Vordergrund gestellt.
Diese Maßnahmen sind unmittelbare Folge der isolierten Herausnahme der
Pflegepersonalkosten aus den Diagnosis Related Groups (DRG). Gerade im Angesicht der
Pandemie arbeiten viele Ärztinnen und Ärzte an ihrer Belastungsgrenze und darüber
hinaus. Ein Stellenabbau gefährdet die Patientensicherheit und ist ein verheerendes Signal
für die Gesundheitsversorgung.
Der 124. Deutsche Ärztetag fordert den Bundesgesetzgeber zu einer grundsätzlichen
Reform der Krankenhausfinanzierung auf. Patientinnen und Patienten müssen auf eine
gute Versorgung vertrauen können, die nur mit einer aufgaben- und patientengerechten
ärztlichen Personalausstattung zu erreichen ist. Die dafür anfallenden Personalkosten
müssen außerhalb der DRG abgebildet und vollständig refinanziert werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 24
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 163 Stimmen Nein: 4 Enthaltungen:3
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 94 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Kein Ausschluss von Ärztinnen und Ärzten bei Prämienzahlung nach § 26d
KHG
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Susanne Johna, Dr. med. Andreas Botzlar, Dr. med. Hans-Albert
Gehle, Andreas Hammerschmidt, Dr. med. Sebastian Roy und Hans-Martin Wollenberg
(Drucksache I - 39) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 stellt mit Besorgnis fest, dass die Ausführungen zu § 26d
Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) in der Begründung des Gesetzes offenbar bei den
Krankenhausträgern zu erheblichen Sorgen vor Regresszahlungen führen, wenn Ärztinnen
und Ärzte bei Prämienzahlungen nach § 26d KHG berücksichtigt werden.
Der 124. Deutsche Ärztetag fordert daher das Bundesministerium für Gesundheit auf
klarzustellen, dass auch Ärztinnen und Ärzte bei der Zahlung der Prämie berücksichtigt
werden können.
Begründung:
Der in der Gesetzesbegründung vorgenommene Ausschluss der Ärztinnen und Ärzte dürfte
andernfalls als Zeichen der fehlenden Wertschätzung verstanden werden, das sich
verheerend auf die Motivation der Kolleginnen und Kollegen auswirkt. Ärztinnen und Ärzte
leisten ebenso wie Angehörige anderer Gesundheitsberufe seit Beginn der Pandemie einen
elementaren und unverzichtbaren Beitrag bei ihrer Bekämpfung. Ausgerechnet den
therapieleitenden Mitarbeitern seitens des Gesetzgebers eine mögliche finanzielle
Anerkennung ausdrücklich vorzuenthalten, ist nicht nachvollziehbar.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 39
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 140 Stimmen Nein: 13 Enthaltungen:21
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 95 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Berücksichtigung auch der Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern bei
der "zweiten Coronaprämie"
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Stefan Schröter (Drucksache I - 60) beschließt der 124. Deutsche
Ärztetag 2021:
Vor dem Hintergrund der enormen Belastungen sowie der herausragenden Leistungen aller
an der Versorgung von COVID-19-Patientinnen und -Patienten beteiligten Berufsgruppen in
den Krankenhäusern fordert der 124. Deutsche Ärztetag 2021 den Gesetzgeber auf, den in
§ 26d Krankenhausfinanzierungsgesetz (KHG) vom 29.03.2021 und in der
zugrundeliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Gesundheit (AfG) des
Deutschen Bundestags vom 03.03.2021 enthaltenen kategorischen und ausdrücklichen
Ausschluss aller Ärztinnen und Ärzte in Bezug auf die sogenannte zweite Coronaprämie zu
korrigieren, und zwar dahingehend, dass alle an der Versorgung von COVID-19-Patienten
in kollegialer Zusammenarbeit beteiligten Berufsgruppen und somit selbstverständlich auch
die Ärztinnen und Ärzte an der aus Bundesmitteln bereitgestellten zweiten Coronaprämie
angemessen beteiligt werden.
Sowohl Geschäftsführungen deutscher Kliniken als auch die Belegschaften in den
unterschiedlichen Berufsgruppen sowie die gesetzlichen Arbeitnehmervertretungen sehen
sich vorliegend einem unauflösbaren Dilemma ausgesetzt, sich nämlich auf eine
verbindliche gesetzliche Vorgabe (Ausschluss der Ärztinnen und Ärzte) kontrahieren zu
müssen, für die ein Sachgrund nicht erkennbar ist, die den Belegschaften nicht vermittelbar
ist, die in den Krankenhäusern von niemandem gewollt ist, und die darüber hinaus geeignet
erscheint, den Bemühungen in allen Kliniken, die berufsgruppenübergreifende kooperativkollegiale Zusammenarbeit (Teamwork!) zu fördern, zuwiderzulaufen.
Begründung:
In der o. g. Beschlussempfehlung des AfG ist wortwörtlich von einem generellen
Ausschluss der Ärztinnen und Ärzte im Hinblick auf die Coronaprämie die Rede (Deutscher
Bundestag, Drucksache 19/27291, vom 03.03.2021, S. 72). Auf Nachfrage des
Antragstellers hat das Bundesministerium für Gesundheit mit Schreiben vom 27.04.2021
bestätigt, dass es gemäß dieser Beschlussempfehlung des AfG tatsächlich Wille des
Gesetzgebers ist, den Ärztinnen und Ärzten in den COVID-19-Patienten-versorgenden
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 60
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 132 Stimmen Nein: 17 Enthaltungen:22
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 96 von 160
Krankenhäusern ausdrücklich keine Coronaprämie zukommen zu lassen, obwohl dies im §
26d KHG nicht wortwörtlich ausgeführt ist.
Für die systematische Herausnahme der Ärztinnen und Ärzte in den deutschen Kliniken
bezüglich der sogenannten Coronaprämie ist weit und breit kein Sachgrund erkennbar! Es
ist den Ärztinnen und Ärzten, die sich seit nunmehr über einem Jahr in dieser für die
Jetztlebenden historisch beispiellosen Situation in ihrer täglichen Arbeit bei der direkten
Versorgung von schwerstkranken COVID-19-Patienten extraordinär engagieren und auch
aufzehren und sich darüber hinaus einem nicht unerheblichen Risiko, sich selbst auch
anzustecken, exponieren, nicht zu erklären, dass sie nach dem Willen des Gesetzgebers
ausdrücklich keine Coronaprämie erhalten sollen.
Da die praktische Umsetzung von § 26d KHG zeitlich pressiert (Auszahlung muss bis zum
30.06.2021 erfolgt sein), ist es notwendig, dass der Gesetzgeber - erforderlichenfalls durch
Korrektur des § 26d KHG - sehr rasch für eine Anpassung der Gesetzeslage an die Realität
in der Versorgung von COVID-19-Patienten in den Krankenhäusern sorgt.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 60
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 97 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Reform der Notfallversorgung: Schlüssiges Gesamtkonzept statt Stückwerk
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Susanne Johna, Prof. Dr. med. Henrik Herrmann, Dr. med.
Andreas Botzlar, PD Dr. med. Peter Bobbert, Dr. med. Sven C. Dreyer, Dr. med. HansAlbert Gehle, Sylvia Ottmüller, Dr. med. Melanie Rubenbauer-Beyerlein, Dr. med. Steffen
König, Dr. med. Alexander Schultze und Stefanie Oberfeld (Drucksache I - 04) beschließt
der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert den Gesetzgeber zur Vorlage eines schlüssigen
Gesamtkonzepts für die sektorenübergreifende Kooperation in der Akut- und
Notfallversorgung auf. Eine mit dem Gesetzesentwurf des
Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetzes (GVWG) geplante isolierte
Einführung einer zusätzlichen verpflichtenden, standardisierten Ersteinschätzung, für die
der Gemeinsame Bundesausschuss die Vorgaben und Qualitätsvorgaben aufstellen soll,
lehnt der 124. Deutsche Ärztetag ab.
Begründung:
Entgegen vielfacher Ankündigungen hat der Gesetzgeber in der laufenden Wahlperiode die
dringend notwendige sektorenverbindende grundlegende Reform der Notfallversorgung
nicht umgesetzt. Stattdessen soll eine zusätzliche verpflichtende standardisierte
Ersteinschätzung eingeführt werden. Patientinnen und Patienten kommen mit der
Erwartung in die Notaufnahme eines Krankenhauses, dass sie ärztliche Hilfe erhalten.
Dieses Vertrauen würde massiv erschüttert, wenn Patienten zukünftig ohne ärztliche
Abklärung ihrer Beschwerden allein aufgrund eines Software-Algorithmus abgewiesen
werden können. Derzeit existiert kein wissenschaftlich evaluiertes
Ersteinschätzungssystem, das automatisiert die Behandlungsdringlichkeit feststellen und
zusätzlich auch die Steuerung in die richtige Versorgungsebene sicher gewährleisten kann.
Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass ihre individuellen
Beschwerden ärztlich bewertet werden und die Patientensicherheit im Vordergrund steht.
Unklar bleibt auch, wie mit Patienten verfahren werden soll, die im
Ersteinschätzungsverfahren der vertragsärztlichen Versorgungsebene zugeteilt werden,
dann aber aus Sicht des dort tätigen Arztes doch im Bereich der stationären Notaufnahme
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 04
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 140 Stimmen Nein: 28 Enthaltungen:9
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 98 von 160
behandelt werden sollen, weil der klinische Blick der Ärztin oder des Arztes der
Ersteinschätzung widerspricht. Viele Vorstellungen in den Krankenhaus-Notfallaufnahmen
erfolgen sogar auf Zuweisung eines Vertragsarztes und bleiben nach weiterer Abklärung in
der Notaufnahme dennoch in ambulanter Weiterbehandlung.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 04
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 99 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Unabhängigkeit von Forschung, Lehre und universitärer Krankenversorgung
Beschluss
Auf Antrag von Prof. Dr. med. Hansjörg Heep, Prof. Dr. med. Dr. h. c. Joachim Grifka, Dr.
med. Andreas Tröster und Prof. Dr. med. Claudia Borelli (Drucksache I - 54) beschließt der
124. Deutsche Ärztetag 2021:
Universitätsklinika haben die originäre Aufgabe, eine unabhängige Forschung und Lehre
und eine innovative Krankenversorgung auf höchstem Niveau zu gewährleisten, die nicht
primär nach Rentabilitätsgesichtspunkten ausgerichtet ist. Die grundgesetzlich geschützte
Freiheit von Forschung und Lehre darf keinen Vorgaben eines Trägers unterliegen, die eine
Einschränkung bei der Ausführung bedeuten. Zu Forschung und Lehre gehört auch eine
universitäre Krankenversorgung, die neue Ansätze verfolgt und ambulant wie stationär
wissenschaftlichen Fragestellungen nachgeht.
Wenn diese Grundsätze von kommerziellen privaten Krankenhausträgern nicht gewahrt
werden, hat das Bundesland als Garant für die Freiheit von Forschung und Lehre und für
die universitäre Krankenversorgung die Aufgabe, geeignete Maßnahmen zur Abhilfe zu
ergreifen.
Begründung:
Private, insbesondere kommerzielle Klinikbetreiber streben eine maximale Rendite an und
sind nicht dem Allgemeinwohl verpflichtet. Universitätskliniken haben eine gesellschaftliche
Aufgabe, indem Lehre der Ausbildung dient und Forschung ohne Vorgaben oder
Einschränkungen wegen Renditegesichtspunkten möglich sein muss. Auch die
Krankenversorgung darf an universitären Abteilungen nicht primär Renditegesichtspunkten
untergeordnet sein. Es ist die Aufgabe des Bundeslandes, für einen aufgabengerechten
Betrieb zu sorgen.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 54
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 166 Stimmen Nein: 0 Enthaltungen:7
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 100 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
ÖGD / Arbeits- und Betriebsmedizin
I - 34 Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
I - 29 Mutterschutz: Vermeidbare Beschäftigungsverbote in Schwangerschaft und Stillzeit
I - 53 Stärkung der Führung und Verantwortung durch ärztliche Kompetenz in der
Organisation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und Verbesserung der Vernetzung
zwischen den ÖGD-Strukturen
I - 58 Stärkung der betriebsmedizinischen Versorgung
Beschlussprotokoll Seite 101 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Umsetzung des Paktes für den Öffentlichen Gesundheitsdienst
Beschluss
Auf Antrag von PD Dr. med. Birgit Wulff (Drucksache I - 34) beschließt der 124. Deutsche
Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert Bund, Länder und Kommunen aufgrund der
deutlichen strukturellen Defizite des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf, den Pakt
für den ÖGD umgehend umzusetzen und in der Praxis zu implementieren. Zudem fordert
der 124. Deutsche Ärztetag die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände auf, an
den Verhandlungstisch zurückzukehren und die Ungerechtigkeit in der Tarifstruktur zu
beseitigen. Aus Sicht des 124. Deutschen Ärztetages muss es nun die oberste Pflicht aller
Beteiligten sein, durch Nachwuchsförderung und attraktive Arbeitsbedingungen diesen
Pfeiler des deutschen Gesundheitswesens zu stärken und zukunftssicher zu machen.
Begründung:
Die aktuelle COVID-19-Pandemie verdeutlicht eindrücklich die zentrale und tragende Rolle
des ÖGD in der Sicherstellung der Bevölkerungsgesundheit in Deutschland. Als
Konsequenz hatten Bund und Länder im Sommer 2020 im Pakt für den Öffentlichen
Gesundheitsdienst beschlossen, den ÖGD in Deutschland langfristig und substanziell auf
allen Ebenen zu stärken. Inhalt des Paktes ist u. a. die Schaffung von bundesweit 5000
zusätzlichen Stellen in den ÖGD-Gesundheitsberufen. Der ÖGD stellt ein urärztliches und
gleichzeitig abwechslungsreiches Tätigkeitsspektrum dar. Seiner Schlüsselrolle wird der
ÖGD auf Dauer nur gerecht werden können, wenn die öffentlichen Arbeitgeber die Leistung
der im ÖGD tätigen Gesundheitsberufe gebührend anerkennen. Der ÖGD ist für Ärztinnen
und Ärzte ein eher unattraktives Arbeitsfeld, da es bisher keine, dem Krankenhaus
annähernd äquivalente Tarifierung gibt.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 34
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 153 Stimmen Nein: 4 Enthaltungen:7
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 102 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Mutterschutz: Vermeidbare Beschäftigungsverbote in Schwangerschaft und
Stillzeit
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Detlef W. Niemann (Drucksache I - 29) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
Der Vorstand der Bundesärztekammer möge darauf hinwirken, dass das
Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend die im § 30 Abs. 3 des
Gesetzes zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium
(Mutterschutzgesetz – MuSchG) vom 01.01.2018 festgelegten Aufgaben unverzüglich
erfüllt.
Dabei sind u. a. Best-Practice-Modelle zum Umgang mit der Gefährdungsbeurteilung für
schwangere Ärztinnen in den Kliniken und Praxen bundesweit zu erheben und zu
veröffentlichen.
Begründung:
Mit dem am 01.01.2018 in Kraft getretenem MuSchG sollen Frauen erstmals einen explizit
im Mutterschutzrecht verankerten Anspruch auf Teilhabe und einen diskriminierungsfreien
Arbeitsplatz haben. Das Recht dient damit dem doppelten Ziel: Gesundheitsschutz UND
berufliche Gleichstellung von Frauen.
Dazu wurde der Ausschuss für Mutterschutz gegründet, um unter anderem Art, Ausmaß
und Dauer der möglichen unverantwortbaren Gefährdungen nach wissenschaftlichen
Erkenntnissen zu ermitteln und zu begründen sowie sicherheitstechnische,
arbeitsmedizinische und arbeitshygienische Regeln dazu aufzustellen. Praxisgerechte
Empfehlungen und Vorgaben sollen es den Arbeitgeberinnen und Arbeitsgebern
erleichtern, den jeweils aktuellen Stand der Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie
sonstige gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Gefährdungsbeurteilung zu
berücksichtigen und rechtssicher umzusetzen. Zugleich sollen Impulse für ein effektives,
einheitliches Beratungs- und Aufsichtshandeln der Arbeitsschutzbehörden der Länder
gegeben werden.
Auch drei Jahre nach der Novelle des MuSchG fehlt es an Regeln für die Arbeitsplätze, an
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 29
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 146 Stimmen Nein: 18 Enthaltungen:9
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 103 von 160
Leitlinien oder veröffentlichten Best-Practice-Modellen. Regional entscheiden
Gewerbeaufsichtsämter sehr unterschiedlich. Dies führt häufig zu vermeidbaren und gegen
den Willen der Schwangeren und Stillenden ausgesprochenen Beschäftigungsverboten
und zu anderen Ungleichbehandlungen. In der Folge kommt es nicht selten zu
Verzögerungen in der Aus- und Weiterbildung.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 29
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 104 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Stärkung der Führung und Verantwortung durch ärztliche Kompetenz in der
Organisation des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und Verbesserung der
Vernetzung zwischen den ÖGD-Strukturen
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Dr. med. Klaus Baier (Drucksache I - 53) wird zur weiteren
Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die politisch Verantwortlichen auf, die Struktur des
Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) auf den Prüfstand zu stellen. Es müssen
überregional konsentierte organisatorische Eckpunkte für personelle Ausstattung,
Führungsorganisation, Berichtswesen und digitale Vernetzung festgelegt werden.
Um die ärztliche Führung und Verantwortung im ÖGD weiter auszubauen und durch
ärztliche Kompetenz zu stärken, benötigt der ÖGD eine verpflichtend festgelegte
Mindestanzahl ärztlicher Planstellen und Stellen, die nur durch Fachärztinnen und
Fachärzte für Öffentliches Gesundheitswesen (Amtsärzte) besetzt werden können. Es darf
nicht mit der Argumentation mangelnder ärztlicher Bewerberinnen und Bewerber zur
Umwidmung ärztlicher Stellen im ÖGD in Stellen für andere Gesundheitsberufe oder
medizinferner Berufe kommen. Im Rahmen des Paktes für den ÖGD muss eine
wesentliche Zahl der neu einzurichtenden Stellen per verpflichtendem Personalschlüssel
dezidiert für Ärztinnen und Ärzte geschaffen werden.
Die Vergütung der ärztlichen Tätigkeit im ÖGD muss sich an den arztspezifischen
Tarifverträgen (TV-Ärzte) inklusive Überstundenregelung der Kliniken orientieren. Ein
möglicher Umstieg von Kolleginnen und Kollegen aus der Klinik oder auch Praxis darf nicht
an der bestehenden Tarifdifferenz scheitern.
Organisatorisch müssen im ÖGD gute Aufstiegsoptionen für Ärztinnen und Ärzte ermöglicht
werden. Es sollte regelhaft gewährleistet sein, dass Dezernate in Land- und Stadtkreisen
auf Gesundheitsthemen fokussiert werden und somit auch ärztlich geleitet werden.
Grundsätzlich sollten Ärztinnen und Ärzte organisatorisch und fachlich von Ärztinnen und
Ärzten geführt werden. Für angestellte Ärztinnen und Ärzte muss selbstverständlich auch
bei Übernahme von Führungs- und Organisationspositionen ein Verbleib in den
Versorgungswerken gesichert werden.
Alle medizinischen Fakultäten müssen mit Lehrstühlen oder Instituten für das Öffentliche
Gesundheitswesen ausgestattet werden. Dies ist die Basis für eine bessere Forschung,
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 53
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 132 Stimmen Nein: 32 Enthaltungen:8
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Beschlussprotokoll Seite 105 von 160
Lehre und wissenschaftliche Profilbildung. Mit der Verankerung im Medizinstudium und in
den Lernzielen wird der ÖGD von den Studierenden positiv wahrgenommen und kann
wissenschaftliche Entwicklungsoptionen anbieten.
Eine überregionale Zusammenarbeit sollte im ÖGD durch eine digitale Vernetzung mit Hilfe
von kompatiblen IT-Systemen und problemfrei nutzbaren Schnittstellen ermöglicht werden.
Die Berichterstattung sollte in einem einheitlichen System erfolgen, um rasche
Zusammenfassungen der Ergebnisse auf einer überregionalen Plattform zu ermöglichen.
Eine Koordinierung der regionalen ÖGD-Arbeit und die Aggregierung ihrer Ergebnisse
sollte auf Landes- und Bundesebene erfolgen, ohne weisungsgebend auf die föderalen
Strukturen einzuwirken.
Begründung:
Die Pandemiesituation zeigt, dass die sehr unterschiedliche Organisation des ÖGD in der
rein kommunalen Verantwortung ein koordiniertes Vorgehen erschwert. Die personelle
Ausstattung ist sehr different, und Ärztinnen und Ärzte haben in der Regel keine
Führungsverantwortung. Die personelle, aber auch technische, speziell digitale Ausstattung
hängt von den finanziellen Möglichkeiten und Schwerpunktsetzungen der Land- und
Stadtkreise ab.
Bereits vor Eintritt in die Pandemie hatte die Ärzteschaft auf die sehr problematische
strukturelle und personelle Situation im ÖGD hingewiesen. Mit Eintritt in die Pandemie wird
die Überlastung des ÖGD auch politisch wahrgenommen. Der Einsatz in der Eingrenzung
der Pandemie durch die Aufdeckung der Infektionsketten ist nur mit dem herausragenden
Einsatz aller Kräfte im ÖGD gelungen. Reguläre Aufgaben des ÖGD, wie z. B.
Schuluntersuchungen, sind seit Monaten nahezu komplett eingestellt. Jetzt stehen vier
Milliarden Euro im Pakt für den ÖGD seit Monaten zur Verfügung. Diese Chance muss
umgehend für eine nachhaltige Verbesserung genutzt werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 53
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Beschlussprotokoll Seite 106 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Stärkung der betriebsmedizinischen Versorgung
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Wolfgang Miller und Dr. med. Günther Matheis (Drucksache I - 58)
beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Die gute betriebsmedizinische Versorgung aller Beschäftigten in Deutschland muss
konsequent weiterentwickelt werden. Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 spricht sich gegen
reduzierte betriebsärztliche Betreuungszeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
aus. Ärztliche Kompetenz ist hier durch nichts zu ersetzen.
Begründung:
Deutschland verfügt über gute Regelungen und Vorgaben für eine arbeitsmedizinische
Versorgung aller Beschäftigten. Während große Betriebe in aller Regel ihre
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über eigene betriebsärztliche Einrichtungen oder feste
Kooperationen versorgen, sind gerade für Klein- und Kleinstbetriebe die gesetzlichen
Vorgaben schwieriger zu erfüllen. Hier muss personell und organisatorisch unterstützt
werden, gegebenenfalls mit Einsatz telemedizinischer Hilfsmittel und durch bessere
Disposition betriebsmedizinischer Expertise in sogenannten Zentrumsmodellen. Eine
Verminderung der ärztlichen Betreuungszeiten in der betriebsärztlichen Versorgung steht
für uns nicht zur Debatte.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 58
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 139 Stimmen Nein: 12 Enthaltungen:12
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Beschlussprotokoll Seite 107 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren aus der
COVID-19-Pandemie
Weiteres
I - 31 Post-COVID: Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen intensivieren
- sprechende Medizin fördern
I - 28 Mehr Gendersensibilität im Gesundheitswesen
I - 55 Keine Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte
Beschlussprotokoll Seite 108 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Post-COVID: Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen
intensivieren - sprechende Medizin fördern
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Irmgard Pfaffinger, Christa Bartels, Dr. med. Christiane Groß, M.A,
Dr. med. Hans Ramm, Prof. Dr. med. Alexandra Henneberg, PD Dr. med. Stephan BöseO'Reilly, Dr. med. Sigrid Renz, Dr. med. Irina Prokofieva und Dr. med. Heidemarie Lux
(Drucksache I - 31) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Politik erneut auf, die sprechende Medizin zu
fördern.
Nicht nur auf Grund der COVID-19-Pandemie nehmen die psychischen Erkrankungen bei
Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen kontinuierlich zu. Insbesondere komplex
psychosomatisch, psychiatrisch und kinder- und jugendpsychiatrisch Erkrankte brauchen
gerade jetzt niederschwellige, zeitlich individuell getaktete Gespräche mit Fachärztinnen
und Fachärzten für psychosomatische Medizin und Psychotherapie, Psychiatrie und
Psychotherapie sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und Fachärzten mit der ZusatzWeiterbildung Psychotherapie.
Die im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) und auf mehreren Deutschen
Ärztetagen geforderte Förderung der sprechenden Medizin brachte hier nicht die erhoffte
Verbesserung. Hier muss der Gesetzgeber erneut aktiv werden.
Begründung:
Post-COVID-Verläufe führen neben pulmonalen und kardialen Symptomen zu chronischem
Fatigue-Syndrom und insbesondere zu psychischen Symptomen wie Depressionen und
Angststörungen, aber auch zu hirnorganischen Krankheitsbildern. Gerade auch im Hinblick
auf die zu erwartende weitere Zunahme dieser Erkrankungen im Verlauf und nach der
COVID-19-Pandemie brauchen diese Patientinnen und Patienten einen niederschwelligen
Zugang auch zu fachärztlicher Versorgung.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 31
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 134 Stimmen Nein: 20 Enthaltungen:17
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 109 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Mehr Gendersensibilität im Gesundheitswesen
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Irmgard Pfaffinger, Dr. med. Gerald Quitterer, Dr. med. Ellen
Lundershausen, PD Dr. med. Stephan Böse-O'Reilly, Dr. med. Christiane Groß, M.A, Dr.
med. Hans Ramm, Dr. med. Heidemarie Lux, Dr. med. Andreas Hellmann, Prof. Dr. med.
Alexandra Henneberg, Matthias Marschner, Dr. med. Sigrid Renz, Dr. med. Florian
Gerheuser, Dr. med. Melanie Rubenbauer-Beyerlein, Dr. med. Tilman Kaethner, Christa
Bartels, Dr. med. Gisbert Voigt, Dr. med. Irina Prokofieva und Dr. med. Katharina Thiede
(Drucksache I - 28) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die im und für das Gesundheitswesen Aktiven auf,
die Geschlechterperspektive in allen Bereichen des Gesundheitswesens gleichermaßen zu
berücksichtigen - von der Lehre über die Forschung (z. B. mit der Einrichtung weiterer
Lehrstühle zur gendersensiblen Medizin) bis in die medizinische Versorgung.
Begründung:
In Deutschland gibt es nur eine sehr geringe Anzahl von Einrichtungen mit
entsprechendem Schwerpunkt, so z. B. die Professur für geschlechtersensible
Präventionsforschung von Frau Prof. Dr. Gertraud Stadler an der Charité in Berlin und die
Professur zu geschlechtersensibler Medizin von Frau Prof. Dr. Sabine Oertelt-Prigione in
Bielefeld. Männergesundheit profitiert genauso von einer geschlechtersensiblen Medizin
wie Frauengesundheit. Bei der Behandlung von Depression und Osteoporose sind
beispielsweise die Männer bisher im Nachteil, bei der Behandlung von Herzerkrankungen
die Frauen.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 28
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 91 Stimmen Nein: 72 Enthaltungen:12
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 110 von 160
TOP I Gesundheits-, Sozial- und ärztliche Berufspolitik: Leitantrag zu Lehren
aus der COVID-19-Pandemie
Titel: Keine Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Melanie Rubenbauer-Beyerlein, Dr. med. Andreas Schießl, Dr.
med. Otto Beifuss und Dr. med. Andreas Botzlar (Drucksache I - 55) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert den Gesetzgeber auf, einen Straftatbestand
"Gewalt gegen Ärztinnen und Ärzte im Dienst" in Form eines Offizialdelikts zu schaffen.
Begründung:
Nicht erst durch die hohen, teils existenziellen psychischen, physischen und finanziellen
Belastungen der Bevölkerung durch die COVID-19-Pandemie werden Ärztinnen und Ärzte
zunehmend mit Emotions- und Gewalteskalationen konfrontiert. Während der Umgang mit
emotionalen Erregungszuständen zu unserem Beruf gehört, sind Gewalt und Bedrohung
absolut inakzeptabel.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
I - 55
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 166 Stimmen Nein: 1 Enthaltungen:4
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Beschlussprotokoll Seite 111 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP II Änderung der §§ 1, 4, 5 und 9 der Satzung der
Bundesärztekammer
II - 01 Sitz der Bundesärztekammer (§ 1 Absatz 3 der Satzung der
Bundesärztekammer)
II - 02 § 4 Absätze 1 und 4 der Satzung der Bundesärztekammer
II - 03 Hybridsitzungen des Vorstands der Bundesärztekammer (§ 5
Absatz 7 der Satzung der Bundesärztekammer)
II - 04 Funktion des Kassenführers (§ 9 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der
Bundesärztekammer)
Beschlussprotokoll Seite 112 von 160
TOP II Änderung der §§ 1, 4, 5 und 9 der Satzung der Bundesärztekammer
Titel: Sitz der Bundesärztekammer (§ 1 Absatz 3 der Satzung der
Bundesärztekammer)
Beschluss
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache II - 01) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
§ 1 Absatz 3 wird aufgehoben.
Begründung:
§ 1 Absatz 3 soll im Sinne einer redaktionellen Bereinigung aufgehoben werden, da der
Sitz der Bundesärztekammer seit 2004 in Berlin ist.
Die Funktionsfähigkeit der Einrichtungen am Sitz in Berlin hat der Vorstand der
Bundesärztekammer am 27.08.2004 festgestellt. Die Entscheidung des Vorstands wurde
im Deutschen Ärzteblatt 2004, S. A-2643, veröffentlicht.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
II - 01
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 203 Stimmen Nein: 6 Enthaltungen:0
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 113 von 160
TOP II Änderung der §§ 1, 4, 5 und 9 der Satzung der Bundesärztekammer
Titel: § 4 Absätze 1 und 4 der Satzung der Bundesärztekammer
Beschluss
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache II - 02) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
1. § 4 Absatz 1 wird wie folgt geändert:
a) In Satz 1 werden die Worte "auf Einladung des Präsidenten" eingefügt.
b) Nach Satz 1 wird folgender Satz als neuer Satz 2 eingefügt: "Deutsche Ärztetage
werden grundsätzlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt."
c) Nach Satz 3 neu wird folgender Satz als neuer Satz 4 eingefügt: "Der Vorstand kann bei
Vorliegen besonderer Umstände den antrags- und stimmberechtigten Abgeordneten
(Absatz 3) ermöglichen, an der Hauptversammlung ohne Anwesenheit am
Versammlungsort über Video- oder Webkonferenztechnik teilzunehmen und ihre Rechte
als Abgeordnete im Wege der elektronischen Kommunikation auszuüben."
d) Es wird ein neuer Absatz 1a wie folgt eingefügt: "(1a) Beschlüsse des Deutschen
Ärztetages sind auch ohne Versammlung der Abgeordneten gültig, wenn alle
Abgeordneten beteiligt wurden, bis zu dem gesetzten Termin mindestens die Hälfte der
Abgeordneten ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der
erforderlichen Mehrheit gefasst wurde."
2. § 4 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 4 werden folgende Worte am Ende eingefügt: "oder über Video- oder
Webkonferenztechnik teilnimmt".
Begründung:
zu 1.a) § 4 Absatz 1 Satz 1
Nach dem Vereinsrecht obliegt es dem Vorstand, zur Mitgliederversammlung, also dem
Deutschen Ärztetag, einzuladen. In der Praxis hat es sich bewährt, dass nach Abstimmung
im Vorstand über den Tagungsort und -zeitraum sowie später die Tagesordnung des
Deutschen Ärztetages der Präsident die Einladung ausspricht und die Geschäftsstelle mit
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
II - 02
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 191 Stimmen Nein: 16 Enthaltungen:3
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 114 von 160
dem Versand der Einladung beauftragt.
Zu 1.b) § 4 Absatz 1 Satz 2 neu
Dass der diesjährige Deutsche Ärztetag als reiner Online-Ärztetag stattfindet, soll die
absolute Ausnahme bleiben. Das wird durch einen neuen Satz 2 in § 4 Absatz 1
klargestellt.
Zu 1.c) § 4 Absatz 1 Satz 4 neu
Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungsund Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie erleichtert zurzeit ohne besondere satzungsrechtliche Regelung die
Durchführung von Mitgliederversammlungen, also den Deutschen Ärztetag, in Hybridform.
Das Gesetz wird nach aktuellem Stand Ende des Jahres außer Kraft treten.
Durch die Ergänzung der Satzung soll auch in Zukunft die Möglichkeit eröffnet werden,
dass bei Vorliegen besonderer Umstände ansonsten verhinderte Abgeordnete über Videooder Webkonferenztechnik am Deutschen Ärztetag teilnehmen können. Die Ergänzung
steht im Kontext zur Ergänzung in Absatz 4, wonach Abgeordnete, die in dieser Form am
Deutschen Ärztetag teilnehmen, bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit
mitberücksichtigt werden.
Zu 1.d) § 4 Absatz 1a neu
Die Ergänzung der Satzung soll ebenfalls aufgrund der Coronapandemie geltende
Sonderregelungen für den Deutschen Ärztetag verstetigen. Um auch zukünftig, z. B. über
Haushaltsfragen oder eine Änderung der Geschäftsordnung, zwischen den Deutschen
Ärztetagen im schriftlichen Umlaufverfahren Beschluss fassen zu können, soll dieses als
dauerhafte Alternative Eingang in die Satzung finden. Die Regelung zu den
entsprechenden Quoren entspricht derjenigen bei Präsenzärztetagen.
Zu 2.a) § 4 Absatz 4
Siehe die Begründung zu 1.c)
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
II - 02
Seite 2 von 2
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Beschlussprotokoll Seite 115 von 160
TOP II Änderung der §§ 1, 4, 5 und 9 der Satzung der Bundesärztekammer
Titel: Hybridsitzungen des Vorstands der Bundesärztekammer (§ 5 Absatz 7 der
Satzung der Bundesärztekammer)
Beschluss
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache II - 03) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
§ 5 Absatz 7 wird wie folgt geändert:
In Absatz 7 werden folgende Worte eingefügt: "oder an der Sitzung über Video- oder
Webkonferenztechnik teilnimmt".
Begründung:
Das Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungsund Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-
Pandemie erleichtert zurzeit ohne besondere satzungsrechtliche Regelung die
Durchführung von Vorstandssitzungen in Hybridform. Das Gesetz wird nach aktuellem
Stand Ende des Jahres außer Kraft treten.
Durch die Ergänzung der Satzung soll auch in Zukunft die Möglichkeit eröffnet werden,
dass ansonsten verhinderte Vorstandsmitglieder über Video- oder Webkonferenztechnik an
den Vorstandssitzungen teilnehmen. Die Ergänzung bewirkt, dass Vorstandsmitglieder, die
in dieser Form an der Sitzung teilnehmen, bei der Feststellung der Beschlussfähigkeit
mitberücksichtigt werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
II - 03
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 193 Stimmen Nein: 9 Enthaltungen:1
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 116 von 160
TOP II Änderung der §§ 1, 4, 5 und 9 der Satzung der Bundesärztekammer
Titel: Funktion des Kassenführers (§ 9 Absatz 2 Satz 1 der Satzung der
Bundesärztekammer)
Beschluss
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache II - 04) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
§ 9 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt geändert:
In Absatz 2 Satz 1 wird das Wort "Hauptgeschäftsführer" gestrichen und durch die Worte
"Geschäftsführer Administration" ersetzt.
Begründung:
Die Satzung soll an die Organisationsentscheidung des Vorstands angepasst werden, dem
Geschäftsführer Administration die Funktion des Kassenprüfers zu übertragen.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
II - 04
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 212 Stimmen Nein: 6 Enthaltungen:2
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 117 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP III Ärztliche Weiterbildung:
(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018
III - 01 Qualitätsentwicklung vorantreiben - jetzt die Evaluation der
Weiterbildung sichern
III - 03 Qualitätssicherung der Weiterbildung
III - 05 Fragmentierung der Weiterbildungsbefugnisse nach neuer
Weiterbildungsordnung vermeiden
III - 04 Keine vorschnelle Integration psychologischer Inhalte in die
ärztliche Weiterbildung
III - 02 Ärztliche Weiterbildungsstellen ausreichend und einheitlich
finanzieren
Beschlussprotokoll Seite 118 von 160
TOP III Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018
Titel: Qualitätsentwicklung vorantreiben - jetzt die Evaluation der Weiterbildung
sichern
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Dr. med. Gisbert Voigt, Dr. med. Alexander Nowicki, Prof. Dr.
med. habil. Ahmed Madisch, Dr. med. Wolfgang Lensing, Dr. med. Marion Charlotte
Renneberg, Jens Wagenknecht, Hans-Martin Wollenberg, Prof. Dr. med. habil. Bernd
Haubitz, Dr. med. Elke Buckisch-Urbanke, MPH, Dr. med. Tilman Kaethner, Uwe Lange
und Andreas Hammerschmidt (Drucksache III - 01) wird zur weiteren Beratung an den
Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, dem 126. Deutschen Ärztetag
2022 in Bremen ein beschlussfähiges Konzept für eine bundeseinheitliche Evaluation der
Weiterbildung vorzulegen und die entsprechenden Mittel im Haushalt einzuplanen und zu
berücksichtigen.
Mögliche Eckpunkte dieses Konzepts könnten dabei sein:
Bundesweite Evaluation der Weiterbildung alle zwei Jahre
Basis bildet der bereits vorliegende Kernfragebogen, ergänzt um Fragen zur
Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018 einschließlich Fragen
aus dem Klinik- bzw. Praxisalltag (bspw. Personalausstattung, tatsächliche
Arbeitszeiten und Angebote von speziellen Fort- und Weiterbildungsinhalten)
Verbindliche Anbindung und Integration in die Webanwendung des elektronischen
Logbuchs (eLogbuch) für Weiterbildungsbefugte und in Weiterbildung befindliche
Ärztinnen und Ärzte.
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, eine Aufnahme von Regelungen
zur Durchführung von und Teilnahme an Evaluationen der Weiterbildung in die MWBO zu
prüfen.
Begründung:
Seit 2011 hat es keine flächendeckende Evaluation mehr gegeben, obwohl mehrere
Ärztetage auch in der jüngeren Vergangenheit dies gefordert hatten (vgl. Drucksachen V -
02 des 117. Deutschen Ärztetages 2014, VIII - 03 des 121. Deutschen Ärztetages 2018).
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
III - 01
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 138 Stimmen Nein: 78 Enthaltungen:3 Finanzrelevant:
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Beschlussprotokoll Seite 119 von 160
Die Evaluation der Weiterbildung ist mit Einführung neuer Weiterbildungsordnungen in
Anlehnung an die MWBO 2018 nicht nur aus qualitätssichernder Sicht erforderlich. Nur
durch eine regelmäßige und bundesweit einheitliche Evaluation können eventuelle
Schwächen und Fallstricke sowie Implausibilitäten rasch erkannt und die MWBO
nachgebessert werden.
Das eLogbuch bietet dabei potenziell eine technische Grundlage für eine Evaluation der
Weiterbildung. Mit dem bundesweit einheitlichen Kernfragebogen existiert bereits ein
erprobtes Instrument zur Evaluation, das auch an die geänderten Weiterbildungsinhalte
(bspw. Kompetenzerwerb) und zukünftige Erkenntnisse angepasst werden könnte.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
III - 01
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Beschlussprotokoll Seite 120 von 160
TOP III Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018
Titel: Qualitätssicherung der Weiterbildung
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Wolf Andreas Fach (Drucksache III - 03) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
Der Vorstand der Bundesärztekammer, die Ständige Konferenz "Ärztliche Weiterbildung"
der Bundesärztekammer und die Landesärztekammern werden aufgefordert, sich über
einheitliche Programme zur Qualitätssicherung in der Weiterbildung zu verständigen.
Begründung:
Landesärztekammern haben eine zentrale Bedeutung in der Evaluation der Weiterbildung.
Neben eLogbuch und der abschließenden Prüfung sind qualitative Interviews und
Befragungsprojekte Einstiege zu Verfahren, die einen umfänglichen und zeitnahen
Überblick über die Qualität der Weiterbildung ermöglichen. Neben der Arbeitssituation kann
geklärt werden, wie gut und umfänglich Fach- und Kernkompetenzen erworben werden
können. Unerwünschte Entwicklungen und Nadelöhre der Weiterbildung können frühzeitig
erkannt und korrigiert werden.
Eine bundesweite Qualitätssicherung in der Weiterbildung erhöht die Qualität ärztlichen
Handelns und damit den Patientenschutz.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
III - 03
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 186 Stimmen Nein: 27 Enthaltungen:10
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Beschlussprotokoll Seite 121 von 160
TOP III Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018
Titel: Fragmentierung der Weiterbildungsbefugnisse nach neuer
Weiterbildungsordnung vermeiden
Beschluss
Auf Antrag von Prof. Dr. med. Henrik Herrmann, Dr. med. Hans-Albert Gehle, Dr. med.
Susanne Johna, Dr. med. Andreas Botzlar, Sylvia Ottmüller, Dr. med. Melanie RubenbauerBeyerlein und Carsten Mohrhardt (Drucksache III - 05) beschließt der 124. Deutsche
Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 appelliert, bei der Aktualisierung der
Weiterbildungsbefugnisse im Zuge der Umstellung auf die neue Weiterbildungsordnung wie
bisher grundsätzlich eine volle Weiterbildungsbefugnis anzustreben, wenn alle Inhalte an
der Weiterbildungsstätte erfüllt werden.
Die Befugnisse werden mit Umsetzung der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 von den
Landesärztekammern schrittweise überprüft. Aufgrund der Neustrukturierung der
Weiterbildung kann es im Umfang der Befugnis Unterschiede zum bisher bestehenden
Umfang geben.
Eine Fragmentierung durch beschränkte Weiterbildungsbefugnisse in einem Gebiet ist nicht
im Interesse einer strukturierten Weiterbildung und der Weiterzubildenden. Das gilt
insbesondere für die Ausgestaltung der Erlangung der übergreifenden Inhalte. Damit
werden teilweise noch kürzer befristete Arbeitsverträge vergeben, obwohl die gesamte
Weiterbildungszeit an der Weiterbildungsstätte möglich ist. Um dieses zu vermeiden,
sollten volle Weiterbildungsbefugnisse ggf. als Team- oder Verbundbefugnisse erteilt
werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
III - 05
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 159 Stimmen Nein: 49 Enthaltungen:13
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Wrastrolentiks

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Re: 124. Deutscher Ärztetag (Online) Beschlussprotokoll
« Reply #3 on: May 10, 2021, 08:05:19 PM »

Beschlussprotokoll Seite 122 von 160
TOP III Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018
Titel: Keine vorschnelle Integration psychologischer Inhalte in die ärztliche
Weiterbildung
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Dr. med. Christian Messer, Dr. med. Christiane Groß, M.A., Dr.
med. Hans Ramm, Christa Bartels, Dr. med. Matthias Bloechle und Dr. med. Petra Bubel
(Drucksache III - 04) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer
überwiesen:
Die ärztliche Weiterbildung in den Bereichen, die sich mit der Psyche befassen, darf nicht
voreilig mit psychologischen Inhalten befrachtet werden.
Begründung:
Infolge der Neuordnung der psychologischen Heilkunde durch das
Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz gibt es Bestrebungen, psychologische Inhalte,
die unterhalb des Qualitätsniveaus der Richtlinienpsychotherapie angesiedelt sind, in die
Weiterbildung der ärztlichen Gebiete und Bereiche einzupflegen, die sich mit der Psyche
befassen. Dies sollte nur mit großer Sorgfalt und nur nach eingehender Nutzen- und
Qualitätsprüfung erfolgen, um die ärztliche Weiterbildung nicht unnütz und voreilig zu
beeinträchtigen. Durch das im September 2020 in Kraft getretene Gesetz entfaltet sich ein
autonomes psychologisches Heilkundesystem, das zwar zunächst unter dem irreführenden
Etikett "Psychotherapie" firmiert, jedoch von der ärztlichen Heilkunde abzugrenzen ist.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
III - 04
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 170 Stimmen Nein: 53 Enthaltungen:2
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 123 von 160
TOP III Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018
Titel: Ärztliche Weiterbildungsstellen ausreichend und einheitlich finanzieren
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Dr. med. Simone Heinemann-Meerz, Prof. Dr. med. habil. Uwe
Ebmeyer, Dr. med. Jörg Böhme, Dr. med. Petra Bubel, Dr. med. Thomas Langer, Prof. Dr.
med. habil. Udo Rebmann, Henrik Straub und Dr. med. Peter Wolf (Drucksache III - 02)
wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der Bundesärztekammer überwiesen:
Der Vorstand der Bundesärztekammer wird aufgefordert, sich für eine bundesweit
einheitliche und ausreichende Finanzierung der ärztlichen Weiterbildungsstellen
einzusetzen.
Begründung:
Die ärztliche Weiterbildung ist eine der wesentlichen Aufgaben der Ärztekammern und der
stationär und ambulant tätigen Ärztinnen und Ärzte. Sie ist allerdings bisher eine
"Begleiterscheinung" der ärztlichen Tätigkeit, obwohl diese "Begleiterscheinung" viel Zeit
und Zuwendung verlangt.
Die stationäre Versorgung finanziert sich bisher über die pauschale diagnosebezogene
Vergütung von Behandlungsfällen. Die Weiterbildung wird darin nicht abgebildet.
Im ambulanten Bereich reicht die bisherige finanzielle Förderung durch die
Kassenärztlichen Vereinigungen von bundesweit insgesamt 2.000 Weiterbildungsstellen im
fachärztlichen Versorgungsbereich auf keinen Fall aus.
Immer mehr Leistungen werden ambulant erbracht, und die Versorgung wird zunehmend
sektorenübergreifend zu organisieren sein. Durch die Novellierung der (Muster-)
Weiterbildungsordnung 2018 wird diese Entwicklung deutlich vorangetrieben.
Für den Wechsel zwischen den Weiterbildungsstätten von ambulant nach stationär und
umgekehrt gibt es keine Finanzierungskonzepte. Dem in Weiterbildung befindlichen Arzt
wird die Suche nach geeigneten Weiterbildungsstätten deutlich erschwert.
Für die angemessene Finanzierung der stationären und ambulanten Weiterbildung muss
ein bundeseinheitliches Konzept verbindlich festgelegt werden. Dabei müssen u. a.
personelle und zeitliche Ressourcen berücksichtigt werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
III - 02
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 143 Stimmen Nein: 72 Enthaltungen:4
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 124 von 160
Die Finanzierung der Weiterbildungsstellen sollte zukünftig losgelöst von einer
Weiterbildungsstätte erfolgen.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
III - 02
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 125 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP IIIa Ärztliche Weiterbildung:
(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 - Klimawandel und
Gesundheit in den Allgemeinen Inhalten
IIIa - 01 Abbildung der "Auswirkungen des Klimawandels auf die
Gesundheit" in den Allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für Abschnitt
B
Beschlussprotokoll Seite 126 von 160
TOP IIIa Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 -
Klimawandel und Gesundheit in den Allgemeinen Inhalten
Titel: Abbildung der "Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit" in den
Allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für Abschnitt B
Beschluss
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache IIIa - 01) beschließt der
124. Deutsche Ärztetag 2021:
In die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018 wird in den Allgemeinen Inhalten der
Weiterbildung für Abschnitt B der Weiterbildungsinhalt "Auswirkungen des Klimawandels
auf die Gesundheit" als kognitive und Methodenkompetenz im Weiterbildungsblock
"Patientenbezogene Inhalte" nach dem kognitiven Weiterbildungsinhalt "Psychosoziale,
umweltbedingte und interkulturelle Einflüsse auf die Gesundheit sowie Zusammenhang
zwischen Krankheit und sozialem Status" aufgenommen.
Begründung:
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) hat 2020 unter "TOP: 5.1 Der Klimawandel - eine
Herausforderung für das deutsche Gesundheitswesen" einen Beschluss gefasst, der u. a.
die ärztliche Weiterbildung betrifft (vgl. www.gmkonline.de/Beschluesse.html).
Die GMK stellt fest, dass die Bedeutung des Klimawandels als ein die Gesundheit
beeinflussender Faktor bislang in der ärztlichen Aus-, Fort- und Weiterbildung nicht oder
nur ansatzweise abgebildet ist. Es wird eine Anpassung empfohlen, die es den jetzt wie
auch künftig im Gesundheitswesen tätigen Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, angemessen
auf die klimabedingten Veränderungen zu reagieren. Sie bittet die ärztliche
Selbstverwaltung, zu prüfen, inwieweit die MWBO 2018 bzw. die Weiterbildungsordnungen
(WBO) der Landesärztekammern (LÄK) um entsprechende Inhalte zu ergänzen wären bzw.
entsprechende Inhalte in die Weiterbildungsordnungen aufzunehmen.
Eine Prüfung und mögliche Ergänzung der Weiterbildungsinhalte in der MWBO 2018 bzw.
in den WBO der LÄK in Bezug auf den Zusammenhang zwischen dem Umweltfaktor Klima
und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist bereits im Rahmen der Befassung mit den
Ergebnissen des 122. Deutschen Ärztetages 2019 erfolgt. Mit dem an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesenen Antrag Ib - 26 forderte die Ärzteschaft, dass die
Zusammenhänge von Klimawandel und Gesundheit verstärkt Gegenstand der ärztlichen
Aus- und Weiterbildung sein sollen.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IIIa - 01
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 178 Stimmen Nein: 35 Enthaltungen:6
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 127 von 160
In Ergänzung der Tatsache, dass die Weiterbildungsinhalte der MWBO 2018
kompetenzorientiert dargestellt sind und bereits jetzt ermöglichen, dass die
Zusammenhänge zwischen Umweltfaktoren, bspw. dem Klima, und der Gesundheit im
Rahmen der Weiterbildung fachspezifisch vermittelt werden, soll ein eigenständiger
Weiterbildungsinhalt zu den Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit in den
Allgemeinen Inhalten der Weiterbildung für Abschnitt B implementiert werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IIIa - 01
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 128 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP IIIb Ärztliche Weiterbildung:
(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 - Neuer Facharzt
„Innere Medizin und Infektiologie" im Gebiet Innere Medizin
IIIb - 01 Einführung einer neuen Facharzt-Weiterbildung "Innere Medizin
und Infektiologie" im Gebiet Innere Medizin
Beschlussprotokoll Seite 129 von 160
TOP IIIb Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 - Neuer
Facharzt „Innere Medizin und Infektiologie" im Gebiet Innere Medizin
Titel: Einführung einer neuen Facharzt-Weiterbildung "Innere Medizin und
Infektiologie" im Gebiet Innere Medizin
Beschluss
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache IIIb - 01) beschließt der
124. Deutsche Ärztetag 2021:
1. In die (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018 wird im Gebiet Innere Medizin
 die neue Facharzt-Weiterbildung "Innere Medizin und Infektiologie" mit folgendem
 Weiterbildungstitel und der folgenden Weiterbildungszeit implementiert:
 Titel:
 Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Infektiologie (Infektiologe/Infektiologin)
 Weiterbildungszeit:
 72 Monate im Gebiet Innere Medizin unter Befugnis an Weiterbildungsstätten, davon
 • müssen 36 Monate in Innere Medizin und Infektiologie abgeleistet werden, davon
 - können zum Kompetenzerwerb bis zu 6 Monate Weiterbildung in Hygiene- und
 Umweltmedizin, Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie
 und/oder in Öffentlichem Gesundheitswesen angerechnet werden
 • müssen 24 Monate in der stationären Patientenversorgung abgeleistet werden
 • müssen 24 Monate in mindestens zwei anderen Facharztkompetenzen des
 Gebiets abgeleistet werden
 • müssen 6 Monate in der Notfallaufnahme abgeleistet werden
 • müssen 6 Monate in der Intensivmedizin abgeleistet werden
2. Als Folge der Implementierung der Facharzt-Weiterbildung "Innere Medizin und
 Infektiologie" in die MWBO 2018 wird in die Zusatz-Weiterbildung Infektiologie die
 Formulierung "Die Inhalte der Zusatz-Weiterbildung Infektiologie sind integraler
 Bestandteil der Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie."
 aufgenommen.
3. Bezüglich der Ausgestaltung der Facharzt-Weiterbildung "Innere Medizin und
 Infektiologie" vertraut der 124. Deutsche Ärztetag 2021 den Vorarbeiten der Ständigen
 Konferenz "Ärztliche Weiterbildung". Die Weiterbildungsinhalte sollen - wie im
 Novellierungsverfahren der MWBO 2018 - im bewährten Konvergenzverfahren
 mit den Landesärztekammern abgestimmt und vom Vorstand der Bundesärztekammer
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IIIb - 01
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 130 Stimmen Nein: 89 Enthaltungen:8
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 130 von 160
 verabschiedet werden.
Begründung:
Die Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e. V. (DGIM) und die Deutsche Gesellschaft
für Infektiologie e. V. (DGI) haben die Etablierung einer eigenständigen Facharztkompetenz
"Innere Medizin und Infektionskrankheiten" im Gebiet Innere Medizin angeregt. Dieses
Anliegen wurde vom Vorstand der Bundesärztekammer auf Empfehlung der
Weiterbildungsgremien - auch vor dem Hintergrund der Coronapandemie - befürwortet.
Ziel der Einführung der Facharzt-Weiterbildung "Innere Medizin und Infektiologie" ist die
Verbesserung der Versorgungsqualität im Bereich der Infektiologie. In Deutschland liegt
neben der Zusatz-Weiterbildung Infektiologie aktuell keine vertiefende klinische
Facharztkompetenz vor, wodurch eine strukturelle Unterversorgung insbesondere bei
schweren und komplikativ verlaufenden Infektionskrankheiten besteht. Für den Bereich der
klinischen, infektionsmedizinischen Versorgung gibt es in Deutschland (mit der Ausnahme
eines Bundeslandes), im Gegensatz zu vielen anderen europäischen Ländern, keine
eigenständige Facharzt-Weiterbildung.
Auch die COVID-19-Pandemie hat noch einmal sehr deutlich gezeigt, welche Bedeutung
Infektionskrankheiten für die Medizin und die Gesellschaft insgesamt haben. Allgemein
belegen die Entwicklungen der letzten Jahre einen ständig wachsenden Bedarf an
klinischer Infektiologie, und es ist zu erwarten, dass Infektionskrankheiten weiter an
Bedeutung zunehmen werden.
Die Weiterbildungsinhalte der neuen Facharzt-Entität "Innere Medizin und Infektiologie"
wurden in der Ständigen Konferenz "Ärztliche Weiterbildung" erörtert und werden den
Abgeordneten als Hintergrundinformation zur Kenntnis gegeben (Anlage). Die
Weiterbildungsinhalte sollen - abhängig vom Votum zum vorliegenden Antrag - im
Nachgang des 124. Deutschen Ärztetages erneut aufgerufen, in den zuständigen Gremien
der Bundesärztekammer konsentiert und beschlossen werden. Dazu gehört auch eine
zeitgleiche Anpassung der Weiterbildungsinhalte in der Zusatz-Weiterbildung Infektiologie.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IIIb - 01
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 131 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP IIIc Ärztliche Weiterbildung:
(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 - Ergänzung im
Kopfteil für Zusatz-Weiterbildungen mit Kurs-Weiterbildungen
IIIc - 01 Ergänzung im Kopfteil unter "Mindestanforderungen gemäß § 11
MWBO" für Zusatz-Weiterbildungen mit Kurs-Weiterbildungen
Beschlussprotokoll Seite 132 von 160
TOP IIIc Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 -
Ergänzung im Kopfteil für Zusatz-Weiterbildungen mit KursWeiterbildungen
Titel: Ergänzung im Kopfteil unter "Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO" für
Zusatz-Weiterbildungen mit Kurs-Weiterbildungen
Beschluss
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache IIIc - 01) beschließt der
124. Deutsche Ärztetag 2021:
In der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 wird für die Zusatz-Weiterbildungen
Akupunktur, Ernährungsmedizin, Flugmedizin, Krankenhaushygiene, Manuelle Medizin,
Medizinische Informatik, Naturheilverfahren, Palliativmedizin, Sexualmedizin sowie
Sportmedizin im sogenannten Kopfteil unter "Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO"
die Formulierung ergänzt
 "und zusätzlich
 - xxx gemäß Weiterbildungsinhalten unter Befugnis".
Begründung:
In der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018 sind berufsbegleitende ZusatzWeiterbildungen (ZWB) verankert, in deren sog. Kopfteil unter "Mindestanforderungen
gemäß § 11 MWBO" lediglich eine Kurs-Weiterbildung ohne feste Weiterbildungszeit an
einer Weiterbildungsstätte ausgewiesen ist, obwohl die in diesen ZWB vorgegebenen
Handlungskompetenzen (mit oder ohne Angabe von Richtzahlen) im Rahmen der KursWeiterbildung nicht oder nicht vollständig vermittelt werden können. Für diese
Weiterbildungsinhalte ist eine zusätzliche - über die Weiterbildungskurse hinausgehende -
Weiterbildung erforderlich, die auch im eLogbuch zu dokumentieren ist.
Vor diesem Hintergrund wurde in die (Muster-)Kursbücher bereits ein Hinweis zu gesondert
zu erbringenden Weiterbildungsinhalten aufgenommen.
Die Ergänzung der Formulierung "und zusätzlich - xxx gemäß Weiterbildungsinhalten unter
Befugnis" unter "Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO" in den betreffenden ZWB hat
lediglich klarstellenden Charakter, denn die Zulassung zur Prüfung erfolgt nach § 11
MWBO nur, wenn u. a. die inhaltlichen Anforderungen durch Zeugnisse und Nachweise
belegt sind. Die Ergänzung erfolgt analog zu der bereits in den ZWB Sozialmedizin sowie
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IIIc - 01
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 153 Stimmen Nein: 44 Enthaltungen:17
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 133 von 160
Rehabilitationswesen verwendeten Formulierung.
Unter den jeweiligen "Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO" stellt sich
dementsprechend die Formulierung am Beispiel der ZWB Flugmedizin wie folgt dar:
MWBO 2018 (zurzeit geltende Fassung):
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
und zusätzlich
- 180 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Flugmedizin
MWBO 2018 (Neufassung):
- Facharztanerkennung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung
und zusätzlich
- 180 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in Flugmedizin
und zusätzlich
- Flugmedizin gemäß Weiterbildungsinhalten unter Befugnis
Die ZWB Akupunktur, Ernährungsmedizin, Flugmedizin, Krankenhaushygiene, Manuelle
Medizin, Medizinische Informatik, Naturheilverfahren, Palliativmedizin, Sexualmedizin
sowie Sportmedizin werden analog der obigen Darstellung angepasst.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IIIc - 01
Seite 2 von 2
Seite 2 von 2
Beschlussprotokoll Seite 134 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP IIId Ärztliche Weiterbildung:
(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 - Änderung im Kopfteil
der Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin
IIId - 01 Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin
Beschlussprotokoll Seite 135 von 160
TOP IIId Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 -
Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin
Titel: Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin
Beschluss
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache IIId - 01) beschließt der
124. Deutsche Ärztetag 2021:
In der Zusatz-Weiterbildung Manuelle Medizin der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 ist
in den "Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO" die Formulierung
"Die Kurs-Weiterbildung kann durch 12 Monate Weiterbildung unter Befugnis an
Weiterbildungsstätten ersetzt werden." zu streichen.
Begründung:
Die theoretischen Grundlagen der Manuellen Medizin sind während der 12-monatigen
praktischen Weiterbildung an einer Weiterbildungsstätte bei einem Befugten nur
unzureichend erlernbar und erfordern die Absolvierung eines Weiterbildungskurses.
Dementsprechend soll die Ersetzbarkeit der Kurs-Weiterbildung durch eine
Weiterbildungszeit gestrichen werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IIId - 01
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 159 Stimmen Nein: 32 Enthaltungen:24
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 136 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP IIIe Ärztliche Weiterbildung:
(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 - Änderung im Kopfteil
der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
IIIe - 01 Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
Beschlussprotokoll Seite 137 von 160
TOP IIIe Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 -
Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
Titel: Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
Beschluss
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache IIIe - 01) beschließt der
124. Deutsche Ärztetag 2021:
In der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 wird der Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung
Notfallmedizin wie folgt geändert: Unter "Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO" wird
die Angabe "6 Monate in der Intensivmedizin oder in Anästhesiologie" durch die Angabe
"6 Monate in der Intensivmedizin, in Anästhesiologie oder in einer interdisziplinären
zentralen Notfallaufnahme" ersetzt.
Begründung:
Mit der Änderung kann auch auf Grundlage einer ärztlichen Tätigkeit in einer
interdisziplinären zentralen Notfallaufnahme die Zusatz-Weiterbildung Notfallmedizin
erworben werden. Diese Erweiterung der Zugangsmöglichkeiten ist fachlich geboten; viele
Ärztekammern erkennen eine solche Weiterbildung bislang als abweichenden, aber
gleichwertigen Weiterbildungsgang an. Daher sollen unter "Mindestanforderungen gemäß
§ 11 MWBO" die Wörter "oder in einer interdisziplinären zentralen Notfallaufnahme"
eingefügt werden.
Die Änderung stellt sich dann unter "Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO" wie folgt
dar:
- 24 Monate Weiterbildung in einem Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung im
 stationären Bereich unter Befugnis an Weiterbildungsstätten,
 - davon 6 Monate in der Intensivmedizin, in Anästhesiologie
 oder in einer interdisziplinären zentralen Notfallaufnahme
und zusätzlich
- 80 Stunden Kurs-Weiterbildung gemäß § 4 Abs. 8 in allgemeiner und spezieller
 Notfallbehandlung
und anschließend
- 50 Notarzteinsätze im öffentlichen Rettungsdienst (Notarzteinsatzfahrzeug oder
 Rettungshubschrauber) unter Anleitung eines verantwortlichen Notarztes, davon können
 bis zu 25 Einsätze im Rahmen eines standardisierten Simulationskurses erfolgen.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IIIe - 01
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 158 Stimmen Nein: 41 Enthaltungen:12
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 138 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP IIIf Ärztliche Weiterbildung:
(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 - Änderung im Kopfteil
der Zusatz-Weiterbildung Tropenmedizin
IIIf - 01 Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Tropenmedizin
Beschlussprotokoll Seite 139 von 160
TOP IIIf Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 -
Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Tropenmedizin
Titel: Änderung im Kopfteil der Zusatz-Weiterbildung Tropenmedizin
Beschluss
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache IIIf - 01) beschließt der
124. Deutsche Ärztetag 2021:
In der Zusatz-Weiterbildung Tropenmedizin in der (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018
soll folgende redaktionelle Anpassung vorgenommen werden:
Unter "Mindestanforderungen gemäß § 11 MWBO" werden im Titel der Kurs-Weiterbildung
die Wörter "Medizinische Parasitologie" gestrichen.
Begründung:
Der Titel der Kurs-Weiterbildung soll an den Titel der Zusatz-Weiterbildung angepasst
werden. Bei der Kurs-Weiterbildung soll im Kurstitel auf den Zusatz "Medizinische
Parasitologie" verzichtet werden. Es soll zukünftig durchgehend nur noch der Titel
"Tropenmedizin" verwendet werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IIIf - 01
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 170 Stimmen Nein: 14 Enthaltungen:29
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 140 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP IIIg
IIIg - 01
Beschlussprotokoll Seite 141 von 160
Ärztliche Weiterbildung:
(Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 - Sachstandsbericht
eLogbuch
Anlage: Sachstandsbericht eLogbuch
Mobile-Devices-Unterstützung im eLogbuch
TOP IIIg Ärztliche Weiterbildung: (Muster-)Weiterbildungsordnung 2018 -
Sachstandsbericht eLogbuch
Titel: Mobile-Devices-Unterstützung im eLogbuch
Vorstandsüberweisung
Der Beschlussantrag von Carsten Mohrhardt, Dr. med. Sven C. Dreyer, Dr. med. Andreas
Botzlar, Gregg Frost, Dr. med. Christoph Janke, Prof. Dr. med. Claudia Borelli, Andreas
Hammerschmidt, Dr. med. Wenke Wichmann, Dr. med. univ. Feras El-Hamid, Dr. med.
Pedram Emami MBA, Katrina Binder, Prof. Dr. med. Dr. med. dent. Christof Hofele und Dr.
med. Kristin Korb (Drucksache IIIg - 01) wird zur weiteren Beratung an den Vorstand der
Bundesärztekammer überwiesen:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert für das eLogbuch die rasche Implementierung
eines Responsive Design für gängige Mobilgeräte mit App-Anbindung und Offline-Modus.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IIIg - 01
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 112 Stimmen Nein: 94 Enthaltungen:3 Finanzrelevant:
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 142 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP IV Konsequenzen des Urteils des BVerfG zum § 217 StGB
Beschlussprotokoll Seite 143 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP IVa Konsequenzen des Urteils des BVerfG zum § 217 StGB
- Allgemeine Aussprache
IVa - 02 Breite Diskussion zu den Konsequenzen des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB führen
IVa - 01 Assistierter Suizid Sterbewilliger ohne schwere Erkrankung
IVa - 03 Die Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei der Selbsttötung ist
keine ärztliche Aufgabe
IVa - 06 Beistand, Schutz und Transparenz - Eckpunkte aus ärztlicher Sicht
für eine gesetzliche Regelung von Suizidbeihilfe
IVa - 04 Die Suizidprävention in Deutschland in den Fokus nehmen,
unterstützen, ausbauen und verstetigen
IVa - 07 Suizidprävention fördern
Beschlussprotokoll Seite 144 von 160
TOP IVa Konsequenzen des Urteils des BVerfG zum § 217 StGB - Allgemeine
Aussprache
Titel: Breite Diskussion zu den Konsequenzen des Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zum § 217 StGB führen
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Christof Stork, PD Dr. med. Stephan Böse-O'Reilly, Prof. Dr. med.
Alexandra Henneberg und Dr. med. Bernhard Winter (Drucksache IVa - 02) beschließt der
124. Deutsche Ärztetag 2021:
Über den Antrag IVb - 01 hinaus weist der 124. Deutsche Ärztetag 2021 darauf hin, dass
die Herbeiführung des Todes nie Ziel einer ärztlichen Heilbehandlung war und ist, wie es
sich aus dem Hippokratischen Eid und dem Genfer Gelöbnis entnehmen lässt. Bei terminal
Erkrankten kann es davon abweichende und begründete Einzelfallentscheidungen geben.
Es kann aber niemals Aufgabe der Ärzteschaft sein, für Nichterkrankte (!) jenseits des ArztPatienten-Verhältnisses eine Indikation, Beratung oder gar Durchführung eines
Sterbewunsches zu vollziehen. Daher fordern wir, dass sowohl in der Ärzteschaft als auch
in der Gesellschaft über den 124. Deutschen Ärztetag hinaus eine breite Diskussion über
die Rolle der Ärztinnen und Ärzte in der Sterbehilfe geführt wird, mit dem Ziel, die ärztliche
Position in der künftigen Gesetzgebung zur Sterbehilfe zu klären.
Begründung:
Eine Änderung des § 16 S. 3 der (Muster-)Berufsordnung für die in Deutschland tätigen
Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) ist unumgänglich, um dem Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) Rechnung zu tragen. Gleichzeitig ist die
innerärztliche Diskussion zur Sterbehilfe und insbesondere zum ärztlich assistierten Suizid
in vollem Gang und wird sehr kontrovers geführt, wie dies aus den zahlreichen
Stellungnahmen der medizinischen Fachgesellschaften, die an das Bundesministerium für
Gesundheit gerichtet wurden, hervorgeht. Die Diskussion sollte neben den palliativ- und
intensivmedizinischen Standpunkten auch die psychiatrisch-psychotherapeutischen
Erfahrungen und das Erfahrungswissen der gesamten Ärzteschaft einbeziehen. Die
Grundlage ärztlichen Handelns, der Schutz des Lebens, muss vor Eingriffen durch
Gesetzesregelungen zur Umsetzung des BVerfG-Urteils zu § 217 Strafgesetzbuch (StGB)
geschützt werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IVa - 02
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 182 Stimmen Nein: 26 Enthaltungen:11
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 145 von 160
TOP IVa Konsequenzen des Urteils des BVerfG zum § 217 StGB - Allgemeine
Aussprache
Titel: Assistierter Suizid Sterbewilliger ohne schwere Erkrankung
Beschluss
Auf Antrag von Julian Veelken, Dr. med. Matthias Bloechle, Dr. med. Regine Held, Matthias
Marschner, Dr. med. Christian Messer, Dr. med. Katharina Thiede, Prof. Dr. med. Jörg
Weimann und Dr. med. Christiane Wessel (Drucksache IVa - 01) unter Berücksichtigung
des Antrags von Dr. med. Susanne Johna, Dr. med. Martina Wenker und Erik Bodendieck
(Drucksache IVa - 01a) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 26.02.2020 betont, dass die
Erfüllbarkeit des Wunsches, aus dem Leben zu scheiden, auch für Menschen, die nicht
schwer erkrankt sind, zum individuellen Persönlichkeitsrecht gehört und deshalb
gesellschaftlich ermöglicht werden muss.
In mehreren im Deutschen Bundestag diskutierten Gesetzentwürfen zum assistierten
Suizid wird eine Beratungspflicht bei zuvor zuzulassenden Beratungsstellen für diese
Gruppe Sterbewilliger diskutiert.
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 stellt fest, dass der Wunsch zu sterben aus einer Vielzahl
von einzeln zu gewichtenden Gründen erwachsen kann, von denen Krankheit nur einer ist.
Das vertrauensvolle und wertschätzende Gespräch über den Wunsch zu sterben oder das
eigene Leben zu beenden gehört zum Kern ärztlicher Tätigkeit.
Eine Verpflichtung zur Ausstellung einer ärztlichen Bescheinigung am Ende eines
gesetzlich vorgeschriebenen Beratungsprozesses, bevor den Sterbewilligen die
notwendigen Medikamente verordnet werden dürfen, lehnt der 124. Deutsche Ärztetag aus
diesen Gründen ab.
Begründung:
Das o. g. Urteil des BVerfG macht die Anpassung der Musterberufsordnung für die in
Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) im § 16 zwingend erforderlich, um die
Berufsordnung in Einklang mit der aktuellen Rechtsprechung des BVerfG zu bringen.
Hierdurch wird es Ärztinnen und Ärzten ermöglicht, ihre Patientinnen und Patienten auch in
der letzten Lebensphase ohne Einschränkungen professionell zu begleiten, ohne berufsund strafrechtliche Sanktionierung befürchten zu müssen.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IVa - 01
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 194 Stimmen Nein: 18 Enthaltungen:14
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Beschlussprotokoll Seite 146 von 160
Das BVerfG geht in seinem Urteil jedoch deutlich weiter, indem es die Verwirklichung eines
individuellen Sterbewunsches unabhängig vom Vorliegen einer Krankheit zu einem
individuellen Persönlichkeitsrecht erklärt. Mehrere interfraktionelle Gesetzentwürfe zur
Neuregelung der Sterbehilfe finden sich infolge des Urteils des BVerfG derzeit in der
parlamentarischen Beratung des Deutschen Bundestags.
Es ist dringend erforderlich, dass sich die Ärztekammern schon im Vorfeld einer
gesetzgeberischen Neuregelung zur assistierten Selbsttötung an der politischen Diskussion
beteiligen und dabei die ärztliche Rolle für sich und gegenüber anderen klar definieren. Der
vorliegende Beschlussantrag stellt hierzu einen Beitrag dar.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IVa - 01
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Beschlussprotokoll Seite 147 von 160
TOP IVa Konsequenzen des Urteils des BVerfG zum § 217 StGB - Allgemeine
Aussprache
Titel: Die Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei der Selbsttötung ist keine
ärztliche Aufgabe
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Susanne Johna, Dr. med. Martina Wenker, Rudolf Henke MdB,
Bernd Zimmer, Dr. med. Andreas Botzlar, Dr. med. Christiane Groß, M.A, Prof. Dr. med.
Henrik Herrmann, Dr. med. Marion Charlotte Renneberg, Dr. med. Günther Matheis, Dr.
med. Wolfgang Lensing, Hans-Martin Wollenberg, Dr. med. Thomas Buck, Andreas
Hammerschmidt, Dr. med. Günter Meyer, Dr. med. Elke Buckisch-Urbanke, MPH, und Dr.
med. Jürgen Tempel (Drucksache IVa - 03) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 lehnt eine Verpflichtung von Ärztinnen und Ärzten zur
Mitwirkung beim assistierten Suizid ab und bestätigt die Grundsätze zur ärztlichen
Sterbebegleitung der Bundesärztekammer. Diese stellen eindeutig klar, dass die
Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei der Selbsttötung keine ärztliche Aufgabe ist.
Begründung:
Die Grundsätze der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung (Berlin,
21.01.2011) stellen fest, dass es Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten ist, unter Achtung des
Selbstbestimmungsrechts der Patientin oder des Patienten, Leben zu erhalten, Gesundheit
zu schützen und wiederherzustellen sowie Leiden zu lindern und Sterbenden bis zum Tod
beizustehen. Hingegen ist die Mitwirkung von Ärztinnen und Ärzten bei der Selbsttötung
keine ärztliche Aufgabe.
Gleichwohl ist es Aufgabe von Ärztinnen und Ärzten, Patientinnen und Patienten mit
Suizidgedanken oder Todeswünschen mit wertschätzender Gesprächsbereitschaft zu
begegnen. Das vertrauensvolle Gespräch über den Wunsch des Patienten, zu sterben oder
das eigene Leben zu beenden, gehört zum Kern der ärztlichen Tätigkeit, und zwar nicht nur
im Rahmen der Begleitung kranker oder sterbender Menschen, sondern auch bei
suizidalen Gedanken außerhalb dieses Kontextes. Hier wird auf die dem 124. Deutschen
Ärztetag vom Vorstand der Bundesärztekammer vorgelegten Hinweise der
Bundesärztekammer zum Umgang mit Suizidalität und Todeswünschen verwiesen.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IVa - 03
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 191 Stimmen Nein: 24 Enthaltungen:5
Seite 1 von 1
Beschlussprotokoll Seite 148 von 160
TOP IVa Konsequenzen des Urteils des BVerfG zum § 217 StGB - Allgemeine
Aussprache
Titel: Beistand, Schutz und Transparenz - Eckpunkte aus ärztlicher Sicht für eine
gesetzliche Regelung von Suizidbeihilfe
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Pedram Emami MBA, PD Dr. med. Birgit Wulff, Christine
Neumann-Grutzeck, Dr. med. Alexander Schultze, Norbert Schütt, Dr. med. Hans Ramm
und Dr. med. Detlef W. Niemann (Drucksache IVa - 06) beschließt der 124. Deutsche
Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 appelliert an den Gesetzgeber, bei der Regelung der
Rechte Suizidwilliger, die Suizidhilfe bei fachkundigen, kompetenten Dritten suchen, um
Suizid schmerzfrei und sicher umzusetzen, folgende Eckpunkte zu beachten:
Eine Verpflichtung zum ärztlich assistierten Suizid darf es nicht geben.
Ärztinnen und Ärzte dürfen keinem Strafbarkeitsrisiko ausgesetzt werden.
Eine Tötung auf Verlangen durch Ärztinnen oder Ärzte darf es weiterhin nicht geben.
Folgende Schutzbestimmungen für Suizidwillige sollen beachtet werden:
Die Aktivitäten zur Suizidprävention und zur Beratung Suizidwilliger sollen verstärkt
werden.
Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme der Palliativmedizin sollten verstärkt werden.
Bei einer Beratung muss auch auf alternative Handlungsoptionen verwiesen werden.
Dabei sollten auch konkrete Hilfsangebote sowie Behandlungsmöglichkeiten
unterbreitet werden.
Suizidwillige müssen ihren Willen frei und unbeeinflusst von einer psychischen Störung
und ohne unzulässige Einflussnahme oder Druck bilden können.
Eine klare Trennung zwischen den Instanzen, die den Suizidwunsch bewerten, und
denen, die diesen umsetzen, muss gewahrt sein.
Wenn Ärztinnen und Ärzte an Entscheidungen über die Gewährung einer
Suizidassistenz beteiligt sind, müssen bei der Einzelfallentscheidung jeweils mehr als
ein Arzt oder eine Ärztin beteiligt sein (z. B. ein Gremium aus entsprechenden
Fachdisziplinen).
Der Prozess der Bewertung und der Umsetzung des Suizidwunsches muss transparent
vollzogen und dokumentiert werden. Im Nachgang muss eine retrospektive
Bewertung/Überprüfung des Vorgangs stattfinden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IVa - 06
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 191 Stimmen Nein: 23 Enthaltungen:6
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Beschlussprotokoll Seite 149 von 160
Begründung:
Die durch das Urteil vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zu § 217 StGB vom Februar
2020 notwendig gewordene Änderung der (Muster-)Berufsordnung für Ärzte (MBO-Ä) ist
der Auftakt dafür, dass sich die verfasste Ärzteschaft mit der Frage auseinandersetzen
muss, welche Rolle Ärzte und Ärztinnen zukünftig hierbei einnehmen, denn das Gericht
erkannte eindeutig das Recht auf selbstbestimmtes Sterben als Ausdruck von Autonomie
an und damit auch die Freiheit jedes und jeder Einzelnen, Suizidhilfe bei fachkundigen,
kompetenten Dritten zu suchen, um Suizid schmerzfrei und sicher umzusetzen. Der
Gesetzgeber ist durch die Entscheidung aufgefordert, neue Regelungen zu treffen, erste
Gesetzentwürfe liegen dazu vor. Hierbei gilt es, die ärztliche Perspektive maßgeblich mit zu
beachten.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IVa - 06
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Beschlussprotokoll Seite 150 von 160
TOP IVa Konsequenzen des Urteils des BVerfG zum § 217 StGB - Allgemeine
Aussprache
Titel: Die Suizidprävention in Deutschland in den Fokus nehmen, unterstützen,
ausbauen und verstetigen
Beschluss
Auf Antrag von SR Dr. med. Josef Mischo, Thomas Rehlinger, Dr. med. Dirk Jesinghaus,
Gregg Frost und Dr. med. Hella Frobin-Klein (Drucksache IVa - 04) beschließt der 124.
Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert die Politik auf, die Suizidprävention in
Deutschland in den Fokus zu nehmen, zu unterstützen, auszubauen und zu verstetigen.
Begründung:
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum § 217 Strafgesetzbuch
(StGB) richtet sich die gesellschaftliche und politische Diskussion vor allem auf eine
mögliche Regelung der Suizidassistenz. Mit dem im Urteil des BVerfG bestätigten
Grundrecht auf Suizid steht zu befürchten, dass neue Gruppen dieses Recht in Anspruch
nehmen werden, zum Beispiel alte Menschen, die bei interpersonellen Konflikten,
Erfahrungen der Verlassenheit und psychosozialen Folgen von Multimorbidität und
Immobilität keine Perspektive mehr zum Weiterleben finden.
Von den jährlich ca. 10.000 Menschen, die durch Suizid versterben, befinden sich die
meisten in einer psychosozialen Krise, die zu einer kognitiven, emotionalen und sozialen
Einengung führt, wodurch die Wahrnehmung von alternativen Möglichkeiten zur
Bewältigung der Krise massiv eingeschränkt ist. Für diese große Gruppe von Menschen ist
Suizidprävention notwendig, und nicht Suizidassistenz. Suizidprävention bietet effektive
Hilfe bei Suizidalität in existenziellen Krisen und Grenzsituationen an.
Suizidalität entwickelt und verändert sich in Beziehungen. Allerdings erfordert eine solche
Veränderung eine längerfristige Beziehung zwischen dem suizidalen Menschen und den
behandelnden Ärztinnen und Ärzten. Einmalige Beratungen, geschweige denn
Begutachtungen, sind nicht ausreichend, um Veränderungen anzustoßen. Suizidprävention
kann mit solchen einzelnen Gesprächen nicht gewährleistet werden.
Der Wunsch nach Suizidassistenz ist selten klar und eindeutig, sondern bei der Mehrzahl
der Betroffenen geprägt von einer Ambivalenz zwischen lebens- und
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IVa - 04
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 211 Stimmen Nein: 5 Enthaltungen:1
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Beschlussprotokoll Seite 151 von 160
beziehungszugewandten und rückzügigen, enttäuschten, das Leben beenden wollenden
Strebungen. In der Palliativversorgung ist diese Ambivalenz als gleichzeitiges Vorliegen
von Todeswunsch und Lebenswille bekannt.
Suizidale Gedanken sind nicht beständig und in ihrer Intensität zeitlich schwankend. Sie
sind bei vielen Betroffenen auch nicht anhaltend. Gerade in körperlichen Notlagen können
sie massiv sein, zugleich aber durch medizinische Behandlung auch nachlassen oder
verschwinden.
In der Gesetzgebung wie in der gesellschaftlichen Diskussion sollte die Suizidprävention
das vorherrschende Ziel sein und Suizidassistenz nicht die Regel werden, sondern die
Ausnahme bleiben. Suizidprävention muss deshalb als Priorität verankert werden.
Der weitere Ausbau von Palliativversorgung und Suizidprävention, insbesondere das
Angebot von individueller Hilfe in Krisen, ist notwendig, um suizidalen Menschen, auch
jenen, die assistierten Suizid erwägen, die Gewissheit zu geben, jede mögliche Hilfe
erhalten zu können.
Bisher wird in Deutschland aber keine ausreichende Finanzierung der Suizidprävention
vorgehalten. In manchen Bundesländern fehlen Beratungsangebote, die vorhandenen
Beratungsstellen werden oft ehrenamtlich besetzt, und selbst das Nationale
Suizidpräventionsprogramm wird nicht dauerhaft finanziell gefördert.
Im Rahmen der Diskussion um ein Sterbehilfegesetz muss die Suizidprävention mit
aufgenommen werden, um in der Gesellschaft und auf individueller Ebene das Angebot der
Unterstützung in Lebenskrisen zu realisieren. Bausteine für die Gesetzgebung wären zum
Beispiel die regelhafte Finanzierung von leicht zugänglichen Angeboten zur
Suizidprävention und die dauerhafte Förderung des Nationalen
Suizidpräventionsprogramms.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IVa - 04
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Beschlussprotokoll Seite 152 von 160
TOP IVa Konsequenzen des Urteils des BVerfG zum § 217 StGB - Allgemeine
Aussprache
Titel: Suizidprävention fördern
Beschluss
Auf Antrag von Dr. med. Oliver Funken, Dr. med. Jürgen de Laporte und Jutta Willert-Jacob
(Drucksache IVa - 07) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
Der 124. Deutsche Ärztetag 2021 fordert Politik und Gesellschaft auf, das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Suizidbeihilfe zum Anlass zu nehmen, der
Suizidprävention in Deutschland einen deutlich größeren Stellenwert zu geben. Suizidalität
ist kein beständiger psychischer Zustand. Der Wunsch, sich das Leben zu nehmen,
entwickelt und verändert sich mit den Erfahrungen in zwischenmenschlichen Beziehungen.
Suizidgefährdete Menschen befinden sich meist in einem Zustand der Ambivalenz. Die
Ärztinnen und Ärzte sind hier häufig als erste gefordert. Der 124. Deutsche Ärztetag fordert
deshalb den Deutschen Bundestag auf, als erste Konsequenz aus dem Urteil des BVerfG
kurzfristig eine umfassende Bestandsaufnahme der bestehenden Programme und
Initiativen zur Suizidprävention in Deutschland in Auftrag zu geben,
das psychosoziale Hilfesystem und das Gesundheitswesen personell und finanziell
besser auszustatten, damit allen Betroffenen ein niederschwelliges,
zielgruppengerechtes, menschlich und fachlich kompetentes Hilfsangebot gemacht
werden kann,
das ehrenamtliche, gesellschaftliche Engagement für die Suizidprävention nachhaltig
zu fördern und
durch geeignete Informations- und Aufklärungsangebote ein gesellschaftliches Klima
zu fördern, in dem suizidale Menschen über ihre Situation sprechen und Hilfe in
Anspruch nehmen können.
Begründung:
Das BVerfG hat das Verbot geschäftsmäßiger Suizidbeihilfe aufgehoben, zugleich jedoch
deutlich gemacht, dass der Gesetzgeber und die Gesellschaft legitimiert bleiben, einer
Entwicklung entgegenzutreten, an deren Ende sich der (assistierte) Suizid "als normale
Form der Lebensbeendigung insbesondere für alte und kranke Menschen etablieren könne,
die geeignet sei, autonomiegefährdende soziale Pressionen zu entfalten" (Urteil vom
26.02.2020, Rdnr. 248). Das Urteil bezieht ausdrücklich auch Suizidwünsche von
Menschen außerhalb der letzten Lebensphase und schwerster Erkrankungen mit ein. In
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IVa - 07
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 205 Stimmen Nein: 7 Enthaltungen:9
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 153 von 160
Deutschland beenden nach der offiziellen Statistik jährlich zwischen 9.000 und 10.000
Menschen ihr Leben durch Suizid. Die Zahl der Suizidversuche liegt Schätzungen zufolge
um den Faktor 10 bis 30 höher. In den letzten 10 bis 15 Jahren ist die Zahl der Suizidtoten
nicht wesentlich gesunken.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IVa - 07
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Beschlussprotokoll Seite 154 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP IVb Konsequenzen des Urteils des BVerfG zum § 217 StGB
- Änderung des § 16 MBO-Ä
IVb - 01 (Muster-)Berufsordnung: Änderung § 16 Satz 3
Beschlussprotokoll Seite 155 von 160
TOP IVb Konsequenzen des Urteils des BVerfG zum § 217 StGB - Änderung des §
16 MBO-Ä
Titel: (Muster-)Berufsordnung: Änderung § 16 Satz 3
Beschluss
Auf Antrag des Vorstands der Bundesärztekammer (Drucksache IVb - 01) unter
Berücksichtigung des Antrags von Prof. Dr. med. Jörg Weimann und Dr. med. Susanne von
der Heydt (Drucksache IVb - 01a) beschließt der 124. Deutsche Ärztetag 2021:
§ 16 S. 3 MBO-Ä wird aufgehoben.
Begründung:
Am 26.02.2020 hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) den § 217 Strafgesetzbuch
(StGB), der die geschäftsmäßige Förderung der Selbsttötung unter Strafe stellte, für nicht
mit dem Grundgesetz vereinbar und damit für nichtig erklärt. Es leitete in seiner
Entscheidung aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht als Ausdruck persönlicher
Autonomie ein "Recht auf selbstbestimmtes Sterben" ab. Damit kann der Einzelne sein
Leben eigenhändig bewusst und gewollt beenden; ihm darf nicht verwehrt werden, dabei
auf die Hilfe dazu bereiter Dritter zurückzugreifen. Andererseits kann niemand verpflichtet
werden, Suizidhilfe zu leisten. Das gilt auch für Ärztinnen und Ärzte.
Das ärztliche Berufsrecht war nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde und wurde
nur insofern in Bezug genommen, als es der Bereitschaft, Suizidhilfe zu leisten, "weitere
Grenzen jenseits oder gar entgegen der individuellen Gewissensentscheidung des
einzelnen Arztes" setze. Das BVerfG führt weiter aus: "Die in den Berufsordnungen der
meisten Landesärztekammern festgeschriebenen berufsrechtlichen Verbote ärztlicher
Suizidhilfe unterstellen die Verwirklichung der Selbstbestimmung des Einzelnen nicht nur
geografischen Zufälligkeiten, sondern wirken zumindest faktisch handlungsleitend. Der
Zugang zu Möglichkeiten der assistierten Selbsttötung darf aber nicht davon abhängen,
dass Ärzte sich bereit zeigen, ihr Handeln nicht am geschriebenen Recht auszurichten,
sondern sich unter Berufung auf ihre eigene verfassungsrechtlich verbürgte Freiheit
eigenmächtig darüber hinwegsetzen. Solange diese Situation fortbesteht, schafft sie einen
tatsächlichen Bedarf nach geschäftsmäßigen Angeboten der Suizidhilfe." Diese
Ausführungen geben Anlass, die einschlägige Regelung der (Muster-)Berufsordnung für die
in Deutschland tätigen Ärztinnen und Ärzte (MBO-Ä) zu überprüfen.
Es entspricht ganz überwiegender Auffassung, dass § 16 S. 3 MBO-Ä in seiner bisherigen
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IVb - 01
Angenommen: Abgelehnt: Vorstandsüberweisung: Entfallen: Zurückgezogen: Nichtbefassung:
Stimmen Ja: 200 Stimmen Nein: 8 Enthaltungen:8
Seite 1 von 2
Beschlussprotokoll Seite 156 von 160
Fassung aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht aufrechterhalten werden kann und
daher aufgehoben werden sollte.
Die Streichung ändert nichts daran, dass ärztliches Handeln von einer lebens- und
gesundheitsorientierten Zielrichtung geprägt ist. Dies stellen andere Vorschriften der
MBO-Ä klar. Wie sich grundlegend aus § 1 Abs. 2 MBO-Ä ergibt, ist es Aufgabe der
Ärztinnen und Ärzte, das Leben zu erhalten, die Gesundheit zu schützen und
wiederherzustellen, Leiden zu lindern, Sterbenden Beistand zu leisten und an der Erhaltung
der natürlichen Lebensgrundlagen im Hinblick auf ihre Bedeutung für die Gesundheit der
Menschen mitzuwirken. Dass Ärztinnen und Ärzte unter Achtung der Persönlichkeit, des
Willens und der Rechte der Patienten, insbesondere deren Selbstbestimmungsrechts zu
handeln haben, ist in § 7 Abs. 1 MBO-Ä geregelt. Das beinhaltet im Einklang mit der
Entscheidung des BVerfG auch den Respekt vor der Entscheidung des einzelnen
freiverantwortlich handelnden Menschen, sein Leben beenden zu wollen.
Aus § 1 Abs. 2 MBO-Ä folgt andererseits, dass es nicht zum Aufgabenspektrum der
Ärzteschaft zählt, Hilfe zur Selbsttötung zu leisten. Dies entspricht einem wichtigen Leitsatz
der Entscheidung des BVerfG. Danach kann niemand verpflichtet werden, Suizidhilfe zu
leisten. Es leitet sich aus dem Recht des Einzelnen also kein Anspruch darauf ab, bei
einem Selbsttötungsvorhaben ärztlich unterstützt zu werden.
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
Ärztetags-Drucksache Nr.
IVb - 01
Seite 2 von 2
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Beschlussprotokoll Seite 157 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP V Vorstellung der Kandidatinnen und Kandidaten zur
Wahl einer weiteren Ärztin/eines weiteren Arztes in den
Vorstand der Bundesärztekammer
Beschlussprotokoll Seite 158 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP VI Ankündigung des 126. Deutschen Ärztetages 2022 in
Bremen
Beschlussprotokoll Seite 159 von 160
124. Deutscher Ärztetag (Online)
04.05. - 05.05.2021
TOP VII Ankündigung des 127. Deutschen Ärztetages 2023 in
Essen
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Beschlussprotokoll Seite 160 von 160
Anlage zu IIIb - 01
Gebiet Innere Medizin
Facharzt/Fachärztin für Innere Medizin und Infektiologie
(Infektiologe/Infektiologin)
Weiterbildungsinhalte der Facharzt-Kompetenz
Zeilen
Nr.
Kognitive und Methodenkompetenz
Kenntnisse
Handlungskompetenz
Erfahrungen und Fertigkeiten Richtzahl
Allgemeine Inhalte der Weiterbildung für Abschnitt B unter Berücksichtigung
gebietsspezifischer Ausprägung
1 Gemeinsame Inhalte der Facharzt-Weiterbildungen im Gebiet Innere Medizin
2 Übergreifende Inhalte im Gebiet Innere Medizin
3 Wesentliche Gesetze, Verordnungen und
Richtlinien
4 Beratung bezüglich gesundheitsfördernder
Lebensführung
5 Schulung bei ernährungsbedingten
Gesundheitsstörungen
6 Begutachtung der Leistungsfähigkeit und
Belastbarkeit
7 Begutachtung der Arbeitsunfähigkeit und
Erwerbsminderung
8 Begutachtung der Pflegebedürftigkeit
9 Beratung und Führung Suchtkranker sowie
Suchtprävention
10 Grundlagen der medikamentösen
Tumortherapie
11 Basisbehandlung palliativmedizinisch zu
versorgender Patienten
12 Beratung zu Patientenverfügungen und
Vorsorgevollmachten einschließlich
Organspende
13 Fachgebundene genetische Beratung
14 Grundlagen hereditärer und multifaktorieller
Krankheitsbilder und Entwicklungsstörungen
15 Interpretation und Aussagekraft genetischer
Untersuchungsergebnisse (Sensitivität,
Spezifität, prädiktiver Wert)
16 Methodische, psychosoziale und ethische
Aspekte der genetischen Beratung und
Diagnostik einschließlich
pharmakogenetischer Tests
17 Erkennung fachbezogener genetisch
bedingter Krankheitsbilder oder
Entwicklungsstörungen
18 Fachgebundene genetische Beratung bei
diagnostischer und prädiktiver genetischer
Untersuchung
Anlage zu IIIb - 01
Zeilen
Nr.
Kognitive und Methodenkompetenz
Kenntnisse
Handlungskompetenz
Erfahrungen und Fertigkeiten Richtzahl
19 Notfall- und intensivmedizinische Maßnahmen im Gebiet Innere Medizin
20 Stufendiagnostik und Therapie bei akut
einsetzenden Leitsymptomen, z. B. Dyspnoe,
Thoraxschmerz, Bauchschmerz, passagere
und persistierende Bewusstseinsstörungen,
Fieber, Erbrechen, Durchfall
21 Diagnostik und Therapie akuter und vital
bedrohlicher Erkrankungen und Zustände,
insbesondere
22 - respiratorische Insuffizienz
23 - Schock
24 - kardiale Insuffizienz
25 - akutes Nierenversagen
26 - sonstiges Ein- und Mehrorganversagen
27 - Koma und Delir
28 - Sepsis
29 - Intoxikationen
30 Kardiopulmonale Reanimation
31 Intensivmedizinische Behandlung von
Patienten mit Funktionsstörungen von
mindestens zwei vitalen Organsystemen
32 Analgosedierung von intensivmedizinischen
Patienten
33 Atemunterstützende Maßnahmen bei
intubierten und nicht-intubierten Patienten
einschließlich Beatmungsentwöhnung bei
langzeitbeatmeten Patienten
34 Differenzierte Beatmungstechniken
35 Therapie von Stoffwechselentgleisungen
36 Notfallsonographie
37 Notfallbronchoskopie
38 Passagere Schrittmacheranlage
39 Punktions- und Katheterisierungstechniken,
insbesondere
40 - zentralvenöse Zugänge
41 - arterielle Gefäßzugänge
42 Endotracheale Intubation
43 Funktionelle Störungen im Gebiet Innere Medizin
44 Basisbehandlung psychosomatischer
Krankheitsbilder
45 Krisenintervention unter Berücksichtigung
psychosozialer Zusammenhänge
46 Diagnostische Verfahren im Gebiet Innere Medizin
47 Durchführung von ultraschallgestützten
Punktionen bei Pleuraerguss und Aszites
48 B-Modus-Sonographie der Schilddrüse
49 Elektrokardiogramm
50 Langzeit-Elektrokardiogramm
51 Ergometrie
52 Langzeitblutdruckmessung
Anlage zu IIIb - 01
Zeilen
Nr.
Kognitive und Methodenkompetenz
Kenntnisse
Handlungskompetenz
Erfahrungen und Fertigkeiten Richtzahl
53 CW-, PW-, Duplex-, Farbduplex-Sonographie
der Arterien und Venen
54 B-Modus-Sonographie der peripheren Arterien
und Venen
55 B-Modus-Sonographie des Abdomens und
Retroperitoneums einschließlich der Nieren
und ableitender Harnwege
400
56 Spirometrische Untersuchung der
Lungenfunktion
57 Indikationsstellung und Befundinterpretation
von Röntgen-Thorax-Untersuchungen
58 Differentialdiagnosen atopischer
Erkrankungen
59 Therapeutische Verfahren im Gebiet Innere Medizin
60 Durchführung von Entlastungspunktionen und
Drainagen bei Pleuraerguss und Aszites
61 Enterale und parenterale Ernährung
einschließlich Sondentechnik mit Berechnung
des Energie- und Nährstoffbedarfs sowie
Erstellen eines Ernährungsplans
62 Infusionstherapie
63 Transfusions- und Blutersatztherapie
64 Angiologische Basisbehandlung
65 Weiterführende Diagnostik, Therapie und
Rehabilitation der Erkrankungen von Arterien,
Venen, Kapillaren und Lymphgefäßen
66 Internistische Basisbehandlung von
Erkrankungen von Arterien, Venen, Kapillaren
und Lymphgefäßen
67 Endokrinologische und diabetologische Basisbehandlung
68 Weiterführende Diagnostik, Therapie und
Rehabilitation endokriner Erkrankungen
einschließlich assoziierter
Stoffwechselstörungen
69 Internistische Basisbehandlung von
endokrinen Erkrankungen einschließlich
assoziierter Stoffwechselstörungen
70 Behandlung des Diabetes mellitus
71 Gastroenterologische Basisbehandlung
72 Weiterführende Diagnostik, Therapie und
Rehabilitation der Krankheiten der
Verdauungsorgane sowie der exokrinen
Verdauungsdrüsen und ihrer Ableitungswege
73 Internistische Basisbehandlung von
Krankheiten der Verdauungsorgane sowie der
exokrinen Verdauungsdrüsen und ihrer
Ableitungswege
74 Geriatrische Basisbehandlung
75 Spezielle geriatrische
Behandlungsmöglichkeiten mit dem Ziel der
Erhaltung und Wiederherstellung
größtmöglicher Selbstständigkeit
Anlage zu IIIb - 01
Zeilen
Nr.
Kognitive und Methodenkompetenz
Kenntnisse
Handlungskompetenz
Erfahrungen und Fertigkeiten Richtzahl
76 Behandlung von Erkrankungen und
Behinderungen des höheren Lebensalters
einschließlich interdisziplinärer Aspekte bei
Multimorbidität
77 Hämatologische und onkologische Basisbehandlung
78 Weiterführende Diagnostik, Therapie und
Rehabilitation der Erkrankungen des Blutes,
der blutbildenden und lymphatischen Organe,
des Immunsystems, der Hämostase sowie
von malignen Neoplasien
79 Internistische Basisbehandlung von
Erkrankungen des Blutes, der blutbildenden
und lymphatischen Organe, des
Immunsystems, der Hämostase sowie von
malignen Neoplasien
80 Kardiologische Basisbehandlung
81 Weiterführende Diagnostik, Therapie und
Rehabilitation von Erkrankungen des Herzens
und des Kreislaufs
82 Internistische Basisbehandlung von
Erkrankungen des Herzens und des Kreislaufs
83 Nephrologische Basisbehandlung
84 Weiterführende Diagnostik, Therapie und
Rehabilitation der akuten und chronischen
Nierenkrankheiten sowie deren extrarenaler
Komplikationen
85 Internistische Basisbehandlung von akuten
und chronischen Nierenkrankheiten sowie
deren extrarenale Komplikationen
86 Pneumologische Basisbehandlung
87 Weiterführende Diagnostik, Therapie und
Rehabilitation der Erkrankungen der
Atemwege, der Lunge, des Lungenkreislaufs,
des Mediastinum, der Pleura, der Atempumpe
einschließlich schlafbezogener
Atmungsstörungen sowie der extrapulmonalen
Manifestationen pulmonaler Erkrankungen
88 Internistische Basisbehandlung von
Erkrankungen der Atemwege, der Lunge, des
Lungenkreislaufs, des Mediastinum, der
Pleura, der Atempumpe einschließlich
schlafbezogener Atmungsstörungen sowie der
extrapulmonalen Manifestationen pulmonaler
Erkrankungen
89 Grundlagen allergologischer Erkrankungen
90 Rheumatologische Basisbehandlung
91 Weiterführende Diagnostik, Therapie und
Rehabilitation entzündlich-rheumatischer
Systemerkrankungen sowie entzündlicher
Erkrankungen des Bewegungsapparates
92 Internistische Basisbehandlung von
entzündlich-rheumatischen
Systemerkrankungen sowie entzündlichen
Erkrankungen des Bewegungsapparates
Anlage zu IIIb - 01
Zeilen
Nr.
Kognitive und Methodenkompetenz
Kenntnisse
Handlungskompetenz
Erfahrungen und Fertigkeiten Richtzahl
93 Spezifische Inhalte der Facharzt-Weiterbildung Innere Medizin und Infektiologie
94 Infektionsprävention und Infektionsschutz
95 Individuelle und öffentliche
Infektionsprävention, Prävention der
Übertragung infektiöser Erreger
96 Meldung und Dokumentation gemäß
Infektionsschutzgesetz
97 Planung und Durchführung von
infektionsepidemiologischen Erhebungen,
Präventionsmaßnahmen und Schulungen
98 Impfprophylaxe einschließlich ImpfEmpfehlungen und Impf-Pläne, aktive und
passive Immunisierung
99 Spezifische Impfberatung auf Grundlage der
STIKO-Empfehlung
100 Nosokomiale Infektionen
101 Screening und Dekolonisation von
Infektionserregern einschließlich
multiresistenter Erreger
102 Methoden, Anwendungsmöglichkeiten und
Grenzen der molekularen Epidemiologie von
nosokomialen Erregern
103 Erkennung, Verfolgung und Unterbrechung
von Infektionsketten bei nosokomialen
Erregern
104 Behandlung von Infektionen mit
multiresistenten Erregern
105 Behandlung von Infektionen mit
hochresistenten Pathogenen
106 Infektionsdiagnostik
107 Pathomechanismen und Epidemiologie von
Bakterien, Pilzen, Parasiten, Viren und
anderen infektiösen Agenzien einschließlich
ihres lokalisations- und
erkrankungsspezifischen Erregerspektrums
108 Testbedingungen, Validierung und
Qualitätskriterien von Laborbefunden
109 Differenzierung und Behandlung von
Infektionen versus Kolonisation
110 Erregerspezifische Prä- und Postanalytik
111 Indikationsstellung zu diagnostischen und
differentialdiagnostischen Verfahren sowie
Auswahl geeigneter
Untersuchungsmaterialien und deren
Befundinterpretation
112 Differentialdiagnostische Abklärung und
therapeutisches Management von Patienten
mit unklaren Entzündungskonstellationen
113 Gewinnung von Proben von
Körperflüssigkeiten und Geweben zur
Erregerdiagnostik, auch mithilfe der
Ultraschalltechnik
114 Verfahren der mikrobiologischen und
virologischen Diagnostik, insbesondere zur
Identifizierung sowie Empfindlichkeitstestung
Anlage zu IIIb - 01
Zeilen
Nr.
Kognitive und Methodenkompetenz
Kenntnisse
Handlungskompetenz
Erfahrungen und Fertigkeiten Richtzahl
115 Bewertung und Prozessoptimierung von
Schnellverfahren der Erreger- und
Entzündungsdiagnostik
116 Indikationsstellung und Befundinterpretation
von bildgebenden Verfahren bei
Infektionskrankheiten
117 Interpretation der spezifischen
Resistenzmuster von multi-resistenten
Erregern und daraus abgeleitete Behandlung
118 Antiinfektive Therapie
119 Pharmakologie, Pharmakokinetik und
Pharmakodynamik, Wirkungsspektrum,
Resistenzentwicklung, Nebenwirkungen und
Interaktionen von Antiinfektiva
120 Therapieempfehlung, Indikationsstellung
sowie Auswahl, Dosierung, Therapiedauer
und Applikation von Antiinfektiva
121 Spezielle Therapieverfahren bei
Infektionskrankheiten
122 Indikationsstellung zur Messung von
Antibiotikakonzentrationen zur
Therapiesteuerung und deren
Befundinterpretation
123 Erstellung von Behandlungskonzepten unter
Berücksichtigung von therapeutischem Drug
Monitoring (TDM), insbesondere bei Patienten
mit eingeschränkten Organfunktionen
124 Interpretation von Resistenzstatistiken
125 Grundlagen der in vitroEmpfindlichkeitsprüfung
126 Indikationsstellung und spezifischer Einsatz
von Reserveantibiotika
127 Perioperative antibiotische Prophylaxe
128 Mitwirkung bei der Erstellung von lokalen
Empfehlungen zur prophylaktischen
Verordnung von Antiinfektiva bei
internistischen Erkrankungen und
internistischen Eingriffen
129 Antibiotic Stewardship (ABS)
130 Prinzipien und Methoden von AntibioticStewardship, Nebeneffekte der antiinfektiven
Therapie und deren Prävention
131 Erfassung und Bewertung des AntiinfektivaVerbrauchs
132 Anwendung der Empfehlungen zur
Verordnung von Antiinfektiva
133 Teilnahme am fachübergreifenden AntibioticStewardship-Team
134 Durchführung von ABS-Visiten 30
135 Durchführung von PunktPrävalenzerhebungen
136 Erstellung von einrichtungsspezifischen
Diagnostik- und Therapieempfehlungen
anhand von Erreger- und Resistenzstatistiken
Anlage zu IIIb - 01
Zeilen
Nr.
Kognitive und Methodenkompetenz
Kenntnisse
Handlungskompetenz
Erfahrungen und Fertigkeiten Richtzahl
137 Mitwirkung in klinikweiten Kommissionen zur
Erstellung von Leitlinien zum Einsatz von
Antiinfektiva
138 Infektiologische Notfälle
139 Akut lebensbedrohliche Infektionen und
infektiologische Notfälle
140 Beurteilung des Schweregrads von
Infektionen
141 Erkennung und Behandlung einschließlich
Erstversorgung von Infektionen mit hoher
Kontagiosität
142 Interdisziplinäre Beratung und Behandlung bei
lebensbedrohlichen Infektionen
30
143 Erkennung und Therapie der Sepsis und des
septischen Schocks, auch in interdisziplinärer
Zusammenarbeit
144 Systemische und Organ-Infektionen
145 Epidemiologie, Pathophysiologie, Prävention
und Prognosebeurteilung von
Infektionskrankheiten einschließlich auf den
Menschen übertragbarer Zoonosen
146 Einfluss des Lebensalters auf das
Immunsystem und Infektionsrisiko
147 Durchführung von infektiologischen Konsilen 400
148 Behandlung insbesondere schwerer und
komplikativer Verläufe, auch in
interdisziplinärer Zusammenarbeit, von
149 - Blutstrominfektionen
150 - Infektionen der Lunge, der Pleura und der
oberen Atemwege
151 - kardiovaskulären Infektionen
152 - Harnwegs- und Niereninfektionen
153 - abdominellen und gastrointestinalen
Infektionen
154 Mitbehandlung von schweren und
komplikativen Verläufen
155 - Infektionen des Nervensystems,
parainfektiöse neurologische
Manifestationen
156 - Infektionen der Knochen und Gelenke
157 - Haut- und Weichgewebeinfektionen
158 - Postoperative Wundinfektion
159 - Fremdkörper-assoziierte Infektionen
160 Fieber unklarer Genese
161 Spezielle Pathophysiologie von Inflammation
und Fieber
162 Spezielle Epidemiologie von Fieber unklarer
Genese in verschiedenen Patientengruppen
163 Differentialdiagnose und Behandlung bei
unklarem Fieber
Anlage zu IIIb - 01
Zeilen
Nr.
Kognitive und Methodenkompetenz
Kenntnisse
Handlungskompetenz
Erfahrungen und Fertigkeiten Richtzahl
164 Besondere Fragestellungen der Infektiologie
165 Indikationen und Limitationen einer
ambulanten parenteralen Therapie mit
Antiinfektiva (APAT)
166 Behandlung ambulant erworbener und
nosokomialer System- und Organinfektionen
bei schweren Verläufen
167 Mitbehandlung von intensivpflichtigen
Patienten mit schweren Infektionskrankheiten
einschließlich Sepsis und septischem Schock
168 Behandlung von besonderen Infektionen 20
169 - Mykobakteriosen
170 - Pilzinfektionen
171 - parasitäre Erkrankungen
172 Chronische Infektionen
173 Langzeitbehandlung von Patienten mit
chronischen Infektionen, insbesondere
20
174 - HIV-Infektion
175 - chronische Virushepatitis
176 Suppressionstherapie bei nicht kurativ
behandelbaren Organinfektionen
177 Infektionsepidemiologie und Ausbruchsmanagement, einschließlich Pandemien
178 Spezielle Epidemiologie, Dynamik und
Übertragungsmechanismen von
Infektionskrankheiten
179 Charakteristika von Epidemien und
Pandemien sowie Maßnahmen zu deren
Kontrolle
180 Prinzipien und Methoden von Public Health
bezüglich Infektionskrankheiten
181 Bedeutung von Global Health und des
Klimawandels hinsichtlich der Verbreitung von
Infektionskrankheiten
182 Management von Ausbruchssituationen
183 Mitwirkung bei der Erstellung und Umsetzung
von Plänen zur Kontrolle von
einrichtungsbezogenen Infektionsausbrüchen
184 Interdisziplinäre Beratung und Kooperation
insbesondere mit
185 - Öffentlichem Gesundheitswesen
186 - Hygiene- und Umweltmedizin
187 - Mikrobiologie, Virologie und
Infektionsepidemiologie
188 Seltene Infektionskrankheiten
189 Erreger und Toxine als Biowaffen
190 Seltene einheimische und nicht einheimische
Infektionskrankheiten wie M. Whipple,
Echinokokkose, Creutzfeld-Jakob-Krankheit,
Chagas-Erkrankung, Leishmaniose, Zoonosen
191 Infektionen bei besonderen Patientengruppen
192 Besonderheiten bei Infektionen von
geriatrischen Patienten
193 Infektionen während der Schwangerschaft
Anlage zu IIIb - 01
Zeilen
Nr.
Kognitive und Methodenkompetenz
Kenntnisse
Handlungskompetenz
Erfahrungen und Fertigkeiten Richtzahl
194 Mitbehandlung bei komplizierten Infektionen
von Patienten mit chronischen Erkrankungen
wie Diabetes, Nieren-, Leberinsuffizienz
195 Infektionen bei Fernreisenden einschließlich
Prävention
196 Infektionen bei Tropenrückkehrern
197 Behandlung von Fieber nach Tropenaufenthalt
198 Sexuell übertragbare Infektionen (STI)
199 Spezielle Pathophysiologie und
Infektionsrisiken bei angeborenen,
erworbenen und medikamentös induzierten
Immundefizienzen
200 Prophylaxe und Prävention von häufigen und
opportunistischen Infektionskrankheiten je
nach Art und Schweregrad der
Immundefizienz
201 Behandlung komplizierter Infektionen
einschließlich opportunistischer Infektionen im
Rahmen einer Immundefizienz
30
TOP III g
Sachstandsbericht eLogbuch
Vorgelegt zum 124. Deutschen Ärztetag 2021 (Online)
Berlin, 16.04.2021
Anlage zu TOP IIIg
Sachstandsbericht eLogbuch
124. Deutscher Ärztetag 2021 (Online)
Seite 2 von 3
Nutzung und Weiterentwicklung des eLogbuchs
Der 121. Deutsche Ärztetag 2018 hatte im Rahmen der Novellierung der (Muster-)
Weiterbildungsordnung (MWBO) 2018 beschlossen, eine Dokumentation der ärztlichen
Weiterbildung über ein elektronisches Logbuch zu etablieren.
Die Bundesärztekammer hat mit einem externen Auftragnehmer ein elektronisches Logbuch
entwickelt. Nachdem erste Ärztekammern die MWBO 2018 zum 01.07.2020 in Landesrecht
umgesetzt haben, konnte zeitgleich mit der Webanwendung gestartet werden.
Wunschgemäß wurden individuelle Konfigurationsmöglichkeiten für die Ärztekammern
geschaffen, um u. a. den unterschiedlichen rechtlichen Rahmenbedingungen Rechnung
tragen zu können.
Stand März 2021 findet das eLogbuch in zehn Ärztekammern Anwendung; mehr als 9.015
Nutzer sind bereits registriert. Viele Ärztekammern setzen auf eine Verzahnung des eigenen
Portals mit der Webanwendung.
Transparenz ist den zuständigen Gremien wichtig, daher wird im Vorstand der
Bundesärztekammer, in der Ständigen Konferenzen der Vertreter der Geschäftsführungen
der Landesärztekammern, in der Ständigen Konferenz "Ärztliche Weiterbildung" und in der
AG IT kontinuierlich über die Entwicklung des eLogbuchs berichtet. Zudem hat sich ein
regelmäßiger Erfahrungsaustausch etabliert, der es den Ärztekammern ermöglicht,
Erfahrungen und Anpassungswünsche einzubringen.
Eine Lenkungsgruppe, die von der Bundesärztekammer initiiert wurde, begleitet die
Fortentwicklung und Anpassung der Anwendung. Sie gibt Beschlussempfehlungen an den
Vorstand der Bundesärztekammer; die Beratungsergebnisse sind für alle Ärztekammern
über Wiki-BÄK einsehbar.
Im Zuge der Weiterentwicklung des eLogbuchs steht u. a. der Anwendungskomfort im
Fokus. Die Lenkungsgruppe hat daher ein Konzept zur Evaluierung der Nutzbarkeit des
eLogbuchs in Auftrag gegeben.
Zur Unterstützung der Anwendenden hat die Bundesärztekammer einen Support
eingerichtet, welcher telefonisch und per E-Mail berät.
Für Weiterbildungsbefugte und Ärztekammern wurde ein Suchfilter in die Webanwendung
implementiert, um bei vielen freigegebenen Logbüchern eine strukturierte Darstellung zu
ermöglichen.
Auf vielfachen Wunsch wurde die Möglichkeit der Selbsteinschätzung von
Weiterzubildenden über die von ihnen erworbenen Kompetenzen aufgenommen. Diese
kann der Weiterbildungsbefugte bei seiner Beurteilung einbeziehen.
Ein Demosystem ermöglicht Benutzern z. B. im Rahmen von Schulungen Erfahrungen mit
dem eLogbuch zu sammeln, ohne auf das Echtsystem zugreifen zu müssen.
Neu erstellt wurde ein Schnellerfassungsmodus, der es dem Weiterbildungsbefugten
erlaubt, die Logbücher der sich in Weiterbildung befindlichen Ärztinnen und Ärzte einfach
und unkompliziert, mit Maus oder Tastatur, zu bestätigen. Nach Abnahme der
Programmierung wird diese Funktion den Anwendern zeitnah zur Verfügung stehen.
Bereits in Planung ist eine Funktion, die es den Weiterzubildenden ermöglicht, Unterschiede
zwischen den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern im Logbuch darzustellen.
Sachstandsbericht eLogbuch
124. Deutscher Ärztetag 2021 (Online)
Seite 3 von 3
Zudem soll eine Übersicht über die befugten Ärztinnen und Ärzte mit dem eLogbuch
verbunden werden, um dem WBA die Befugtensuche zu erleichtern und den Ärztekammern
Plausibilitätskontrollen zu ermöglichen.
In Planung ist ebenfalls eine Archiv-Funktion für die Anwendung, um den
Weiterbildungsbefugten die Möglichkeit zu geben, seine bestätigten Logbücher nachträglich
einsehen zu können.
Wie vom 122. Deutschen Ärztetag gefordert, wird eine Schnittstelle zur Anbindung von
Apps vorgesehen. Insbesondere soll der Datenimport in das eLogbuch von den auf der App
gesammelten Daten, z. B. zu durchgeführten Eingriffen, ermöglicht werden.
Die eingebrachten Anregungen aus der Praxis haben zur Weiterentwicklung des eLogbuchs
beigetragen. Auch in Zukunft werden diese wertvollen Rückmeldungen das eLogbuch
maßgeblich beeinflussen. Ziel ist es, die Webanwendung zu einem modernen Instrument
auszubauen, welches zugleich dem Bedarf einer modernen Verwaltung und den
Bedürfnissen der User entspricht.
Logged

Wrastrolentiks

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Re: 124. Deutscher Ärztetag (Online) Beschlussprotokoll
« Reply #4 on: May 10, 2021, 08:08:37 PM »

Das Protokoll ist pervers: Online ist es lesbar. Lädt man es aber auf die Festplatte und will es dort lesen, will der Computer plötzlich ein Paßwort. Ohne Paßwort nicht lesbar. Sind die irre!?
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Pangwall

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Re: 124. Deutscher Ärztetag (Online) Beschlussprotokoll
« Reply #5 on: May 11, 2021, 04:03:50 AM »

Das sind ja Chaoten.
Logged
Stoppt die deutschen Massenmörder!
Stoppt die österreichischen Massenmörder!
Stoppt die schweizer Massenmörder!

Revolution jetzt. Sonst ist es zu spät.
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