Vier Wochen später schrieb Julian Reichelt, Chefredakteur von BILD: „Wenn jemand sagt, dass wir unseren Kindern ein würdevolles und weitestgehend unbeschwertes Leben in der Schule ermöglichen müssen, auch wenn das für unsere Eltern riskant sein könnte, stemmt sich die Kanzlerin höchstpersönlich dagegen, seit Monaten… Das Ergebnis: Verheerende Sterbezahlen in den Altenheimen, bedrückende Depression in den Kinderzimmern. Eine Strategie kann kaum mehr scheitern“ (BILD 14.2.2021).
Einen Eindruck von sinnvollen Alternativstrategien vermitteln der Focus-Beitrag der Infektiologen und Versorgungsforscher Philipp Henneke, Karin Wolf-Ostermann und Winfried Kern (Focus 12.1.2021) oder der „Stufenplan bis zum Ende der Pandemie“, der von der Gruppe CoronaStrategie vorgeschlagen wird (CS 7.2.2021). Das Autorenteam um Matthias Schrappe gibt zu bedenken: „Es besteht die paradoxe Situation, dass eine mit hohen gesellschaftlichen Kosten verbundene Lockdown-Politik durchgesetzt wird, ohne andere Optionen in Betracht zu ziehen und über einen dringend notwendigen Strategiewechsel überhaupt nur nachzudenken, obwohl die am stärksten Betroffenen, die höheren Altersgruppen und Pflegeheimbewohner/Innen, durch einen Lockdown nicht geschützt werden (Schrappe 10.1.21). Bezeichnend ist, dass Kanzlerin Merkel die Autoren um Schrappe aufforderte, nicht weiter an die Öffentlichkeit zu gehen, was diese mit der Aussage konterten, sie seien Bürger, keine Untertanen (RND 18.1.2021).
Lockdowns: Unwirksam und schädlich
Durch Lockdowns werden die gefährdeteren Bevölkerungsgruppen nicht nur nicht geschützt, sondern wahrscheinlich sogar mehr gefährdet: Deutsche, Österreichische und Schweizer Gesundheitsexperten vermuten, dass die Einschränkungen der physischen Bewegungsfreiheit und der zwischenmenschlichen Kontakte sowie die Panikansagen einen gravierenden negativen Einfluss auf die Gesundheit haben, insbesondere bei der älteren Generation. Den Autoren fiel auf, dass Länder, die die Bewegungsfreiheit am stärksten und am längsten eingeschränkt haben, im Winter 2020/21 eine Übersterblichkeit aufweisen. In den skandinavischen Ländern, mit wenig Bewegungseinschränkungen, einer beruhigenden Kommunikationsstrategie und Appellen an die Eigenverantwortung der Bevölkerung gab es dagegen keine Übersterblichkeit. Ausgerechnet die zu schützenden Risikogruppen dürften daher auch von weiteren Verschärfungen des Lockdowns besonders stark betroffen sein (Scimed 24.12.2020).
Das Beispiel Argentinien zeigt, dass längere Ausgangsbeschränkungen und Schließungen zumindest unter demokratischen Bedingungen völlig kontraproduktiv sind: Der längste Lockdown der Welt hat die Wirtschaft plattgemacht und die Menschen ins Elend getrieben – bei ständig steigenden Infektions- und Sterbezahlen (tagesschau 15.10.2020, BL 15.10.2020).
Auch das von den Lockdown-Apologeten wie der Leopoldina angeführte Beispiel Irland ist eher ein abschreckendes Gegenbeispiel: Das Herunterfahren der Gesellschaft vom 21.10. bis 1.12.2020 war weitgehend ineffektiv und äußerst verlustreich (worldometer, corodok 6.1.2021). Die Zahlen gingen sofort nach Ende des Lockdowns wieder steil nach oben, und am 30.12. wurde ein erneuter, mindestens vierwöchiger Lockdown angeordnet, mit voraussichtlich noch schlimmeren Folgen.
Der monatelange Lockdown in Deutschland wird nicht minder folgenreich sein. Er geht zu Lasten der Kinder, der Jugendlichen, der Mütter und der vielen Selbständigen, ob im Kultur-, Einzelhandels- oder Gastronomiebereich. Er verursacht Arbeitslosigkeit, Insolvenzen, Ausverkauf und Verschuldung (Kreiß 8.1.2021). Er bringt Leid über die älteren Menschen, denn soziale Begegnungen und die Selbstversorgung werden erschwert (BZ 8.12.2020). Er lässt psychische Krankheiten wie Depressionen oder Angststörungen weiter zunehmen, und mit ihnen stressbedingte Krankheiten wie Bluthochdruck, Schlaganfall oder Herzinfarkt, aber auch familiäre Gewalt und Selbstmorde (SZ 11.12.2020, FAZ 17.12.2020, BZ 10.11.2020). „Es kann nicht sein, dass wir ausschließlich tagesaktuell SARS-CoV2-Laborergebnisse erheben, aber erst Monate bis Jahre später erfahren sollen, ob und wie viele Menschen wegen ausgefallener Therapien oder aus purer Existenzangst Suizid begangen haben“ (Wangerin 5.1.2021).
In der Studie „Intimität, Sexualität und Solidarität in der COVID-19-Pandemie“ beobachtet die Wiener Soziologin Barbara Rothmüller die psychosoziale Stimmungslage seit Beginn des ersten Lockdowns. Rund ein Viertel der Befragten gab an, bereits Ausgrenzung aufgrund der Haltung zur Pandemiebekämpfung erlebt zu haben, mit teils massiven sozialen Sanktionen durch Bekannte, Familienmitglieder, Arbeitsumfeld oder in sozialen Netzwerken. Rund ein Fünftel der Befragten hat im Zuge der Krise den Kontakt zu Vertrauenspersonen verloren oder aktiv abgebrochen. Jeder zehnte Befragte gab an, dass die letzte Umarmung zum Zeitpunkt der Befragung mehr als drei Monate zurücklag (ORF 24.2.2021).
Gerade für Jugendliche und junge Erwachsene wird der Spielraum immer weiter eingeengt: Verbote von Treffen und Alkoholkonsum im öffentlichen Raum, Maskenpflicht und Abstandsregeln an den Schulen, die fortgesetzte Beschränkung der Jugendarbeit (BSZ 14.8.2020), Online-Vorlesungen ohne soziales Leben an den Unis, die Einschränkung der Reisefreizügigkeit. Bei einer Umfrage unter elftausend Studenten zeigte sich, dass die große Mehrheit im Wintersemester 2019/2020 noch mit ihrem Lernerlebnis zufrieden war, im Sommersemester 2020 dagegen waren es nur noch 51 Prozent. Die Gründe für die Unzufriedenheit waren mangelndes Sozialleben unter den Studierenden (68 Prozent), Motivations- und Konzentrationsprobleme beim Lernen zu Hause (58 Prozent) und die fehlende Orientierung bei der Einschätzung des Lernstoffes (42 Prozent) (McKinsey Okt 2010).
Viele junge Erwachsene sind auch durch Arbeitslosigkeit und zunehmende Armut betroffen (n-tv 23.9.2020). Die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge fiel 2020/21 auf den niedrigsten Stand seit der Wiedervereinigung (RND 14.4.2021). Nach einer Umfrage der Uni Salzburg ist es die Hauptangst der 6- bis 18-Jährigen, dass ihr Leben nie mehr so wird, wie es vor der Pandemie und den Lockdowns war. Sie gehen davon aus, dass ihre Zukunft nachhaltig negativ beeinträchtigt wird (Focus 18.3.2021).
Helen Timmermann beschreibt die Situation der Teenager: „Sie wachsen in einer körperfeindlichen Zeit auf – und das in einer Lebensphase, in der Körperlichkeit und das vertraut werden mit dem sich verändernden Körper so wichtig sind. Es geht darum, auszutesten, wie man auf andere wirkt, wie es sich anfühlt, Körperkontakt zu haben, wo die Grenzen sind. Diese Dinge müssen in der Pubertät normalerweise ausprobiert werden. Aber Nähe zu Mitmenschen gilt zurzeit als gefährlich. Die heutigen Teenager werden eher zu Körperlosigkeit erzogen“ (Nordkurier 7.3.2021). Falls das soziale Leben dann irgendwann wieder möglich wird, werden Treffpunkte wie Clubs oder Diskotheken fehlen, denn die sind dann zum Großteil pleite (FAZ 11.8.2020). „Wir klauen jungen Menschen ihre Jugend“, sagte Markus Lanz im ZDF (ZDF 2.10.2020).
Amerikanische Forscher fanden eine exorbitante Zunahme an Depressionen und Selbstmordgedanken bei jungen Menschen auf Grund der Pandemiemaßnahmen (Connectiv 4.12.2020). Deutsche Jugendämter registrieren vermehr psychische Krisen und Selbstmordversuche, psychotherapeutische Einrichtungen erhalten immer mehr Anfragen von jungen Menschen mit Essstörungen (br 27.1.2021, SZ 29.1.2021). In der Schweiz lässt sich eine enorme Zunahme schwerer Depressionen vornehmlich bei der jüngeren Bevölkerung beobachten. Unter den 14 – 24jährigen sind bis 29 Prozent betroffen, unter den 25–34-Jährigen 21 Prozent. In Österreich leiden nach einer Erhebung der Universität Krems sogar fünfzig Prozent der jungen Menschen an Depressionen, Angstkrankheit oder Schlafproblemen. Die Abteilungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie, etwa am Wiener AKH, am Kinderspital Zürich oder an der Vitos Kinder- und Jugendklinik in Eltville, sind überfüllt durch Patienten mit schweren Essstörungen, Angstkrankheiten, Depressionen und Selbstmordversuchen (OTS 27.1.2021, Standard 27.1.2021, kz 27.1.2021, FAZ 28.3.2021, NZZ 11.4.2021).
Die Behauptung, dass „Events“ und „Feiern“ die Hauptschuldigen an der Ausbreitung von SARS-CoV2 sind, ist durch nichts belegt. Nach Aussage von Gerd Antes, ehemaligem STIKO-Mitglied, wird das Virus einfach durch die vielen spontanen Kontakte der Menschen untereinander weitergegeben. „Dieses Hochjubeln von Clustern als ‚Haupttäter‘ ist aus meiner Sicht hochgradig inkompetent“ (SWR 20.10.2020).
Wenn man bedenkt, dass laut RKI nur 3,5% der Ansteckungen bei Freizeitaktivitäten entstehen, 0,7% in KiTas, Schulen oder Hochschulen, 0,5% in Restaurants, aber 56% in Privathaushalten (gmx.net 27.8.2020), müsste man eigentlich alle Privathaushalte schließen bzw. das Betreten oder Verlassen derselben mit Quarantäne und Bußgeldern bestrafen.
Es gibt unzählige weitere Kollateralschäden im individuellen und gesellschaftlichen Bereich, auch weltweit, die von der Exekutive komplett ignoriert werden (Focus 4.2.2021, s.a. Abschnitt Die Pandemie zerstört Lebensgrundlagen). Die WELT nennt die verantwortlichen Politiker „Protagonisten eines Geschehens, das sie lustvoll exekutieren, ohne seine Gesetze zu kennen; Aufsager von Worten, in denen etwas spricht, das sie vollziehen, ohne es noch zu begreifen“. Ein Kolumnist der Zeitung spricht sogar von einer „zunehmenden Selbstradikalisierung“ der Kanzlerin, und befürchtet: „Wenn wir aus diesem Albtraum erwachen, wird von dem Deutschland, das wir kennen, weniger übrig sein, als sich die meisten derzeit vorstellen können“ (WELT 12.1.2021 mit Bezahlschranke, WELT 16.1.2021).
Bundestagspräsident Schäuble mahnt eine strenge Abwägung zwischen dem Schutz des Lebens und den Nachteilen der Maßnahmen an: „Wir können nicht um jeden Preis jedes Leben schützen, und alles andere muss dahinter zurücktreten“ (n-tv 1.1.2021). Professor Christoph Lütge, Mitglied des Bayerischen Ethikrats fügt hinzu: „Das Durchschnittsalter der Corona-Toten liegt bei etwa 84 Jahren und da stirbt man an Corona oder auch an etwas anderem. So ist es nun einmal. Menschen sterben. Wenn sie da ihre Voruntersuchungen verpassen, sterben Menschen an Herz-Kreislauf, an Krebs oder der Influenza.“ (BR 21.1.2021).
Der Ex-Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof pflichtet dem bei:„Man kann eine Gesellschaft, man kann eine Wirtschaft, man kann persönliche Beziehungen auch zu Tode schützen. Mein Beispiel dafür ist immer der Straßenverkehr. Dort gibt es jedes Jahr Verletzte und Tote. Nun könnten wir entscheiden: Das dulden wir nicht, wir unterbinden den Straßenverkehr mit Autos, Fußgängern, Radfahrern. Damit haben wir Gesellschaft, Wirtschaft und Personen effektiv geschützt – aber eben zu Tode geschützt. Das lässt sich auf die Pandemie übertragen“ (WELT 2.4.2021, Bezahlschranke).
„Die Schäden des Lockdown überwiegen dessen Nutzen bei Weitem; und während der Nutzen nur für die Risikogruppen besteht, treffen die Schäden alle Teile der Bevölkerung“ (Esfeld Dez. 2020).
Angesichts der zu erwartenden gravierenden Folgen und der erkennbaren Ratlosigkeit der Politiker lag Olaf Scholz‘ Rechtfertigung für den Lockdown völlig daneben: „Wir haben als Regierung geschworen, Schaden vom deutschen Volk abzuwenden“ (SZ 13.12.2020). Und wenn er davon spricht, die Finanzierung des Lockdown-Orgie sei kein Problem (waz 19.12.2020), vergisst er die Heerscharen, die daran Pleite gehen. Tatsächlich wird mit dem Lockdown einem bedeutenden Teil der Bevölkerung erheblicher Schaden zugefügt – am meisten denen, die sich keine Einschränkungen mehr leisten können (ZEIT 14.12.2020, tkp 31.12.2020). Die Corona-Krise hat zu einer historischen Schrumpfung der deutschen Wirtschaftsleistung geführt und reißt tiefe Löcher in den Staatshaushalt (Tagesspiegel 14.1.2021).
Ein ständiger Fürsprecher „harter“ Maßnahmen ist der Virologe Christian Drosten, der sich sogar zu der Aussage verstieg: „Wenn sich die Politik dann aber anders entscheidet, dann hat sie sich auch nicht mehr für die Wissenschaft entschieden“ (Morgenpost 9.12.2020). Auch die Nationalakademie Leopoldina, von der sich die Bundesregierung beraten lässt, gehört zu den Scharfmachern. Drosten und der RKI-Präsident Lothar Heinz Wieler sind dort Mitglieder (ZDF 8.12.2020).
Wer einen Ausschnitt der Wirklichkeit als Wahrheit propagiert, der spaltet die Gesellschaft.
Das Leopoldina-Mitglied Michael Esfeld kritisierte in einem Protestschreiben vehement die Forderung seiner Akademie nach einem Lockdown und fordert dazu auf, sie zurückzuziehen: Die Stellungnahme sei einseitig und verletze die Prinzipien wissenschaftlicher und ethischer Redlichkeit. Es gebe in Bezug auf den Umgang mit der Ausbreitung des Coronavirus keine wissenschaftlichen Erkenntnisse, die bestimmte politische Handlungsempfehlungen wie die eines Lockdowns rechtfertigen (Esfeld 8.12.2020). Ähnlich äußerten sich das Leopoldina-Mitglied Thomas Aigner, der den fehlenden Diskurs beklagte (Aigner 26.12.2020), und der Regensburger Psychologe Christof Kuhbandner (Kuhbandner 18.12.2020).
In seiner Abhandlung zu „Wissenschaft und Aufklärung in der Corona-Krise“ schrieb Michael Esfeld: „Die Verbreitung des Coronavirus ist kein Verteidigungsfall. Wie die Zahlen zeigen, ist es auch kein sonstiger Fall der Gefährdung der Bevölkerung insgesamt. Es gibt daher keine Berechtigung dafür, in dieser Situation zu Notrecht zu greifen. Deshalb schaffen die beschlossenen Einschränkungen der Grundrechte einen bedenklichen Präzedenzfall. Sie setzen die Messlatte für den Notstand in verantwortungsloser Weise herunter„. Es gebe keine Berechtigung dafür, in der vorliegenden, akuten Situation der Ausbreitung des Coronavirus Grundrechte auszusetzen und sich durch technokratische Planung des gesellschaftlichen bis hin zum familiären Leben über die Würde der betroffenen Menschen hinwegzusetzen. Die Gesellschaft drohe durch eine unheilige Allianz aus angeblichen wissenschaftlichen Erkenntnissen und politischen Zwangsmaßnahmen in „selbstverschuldete Unmündigkeit“ hineinzulaufen (Esfeld Dez 2020).
Eine substanzielle Wirkung von Lockdowns ist wissenschaftlich nicht belegt – im Gegenteil: Der weltweit angesehenste Epidemiologe John Ioannidis hat wiederholt darauf hingewiesen, dass mit zunehmender Verschärfung von Lockdown-Maßnahmen kein größerer Nutzen, sondern nur größerer Schaden erzielt wird (Ioannidis 5.1.2021).
John Ioannidis hält die Behauptung, Lockdowns wären wirksam, für „grob übertrieben“ und weist auf die enormen Unsicherheiten bei den Modellierungen von Lockdowns hin: „Wenn über diese Unsicherheiten nicht aufgeklärt wird, könnte letztendlich das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Qualität politischer Entscheidungen, die auf statistischen Modellen beruhen, untergraben werden“ (Ioannidis 10.12.2020). Er führt weiter aus, die Berücksichtigung der Kollateralschäden sollte eine wichtige Rolle bei politischen Entscheidungen spielen. Die hochkarätige Ärztezeitschrift Lancet pflichtet dem bei: „Wir rufen alle Wissenschaftler, Vertreter des öffentlichen Gesundheitswesens, Journalisten und Politiker auf, die Kollateralschäden staatlicher Maßnahmen zur Kontrolle von COVID-19 und ihre negative Auswirkung auf viele kurz- und langfristigen gesundheitlichen Aspekte abzuwägen und zu berücksichtigen“ (Lancet 4.2.2021). Über die Fehlerhaftigkeit von Modellierungen berichtete im April 2021 sogar die Tagesschau (Tagesschau 21.4.2021).
Es gibt inzwischen eine überwältigende Evidenz dafür, dass restriktive Maßnahmen keinen Einfluss auf die Infektions- bzw. Sterblichkeitskurven haben (Pandata 9.7.2020, Github 27.7.2020, Bjørnskov 6.8.2020, Benedavid 5.1.2021). Ein Artikel in Nature vom März 2021 konstatiert: „Weltweit ist keinerlei Beleg dafür zu finden, dass die Anzahl der COVID-19-Toten/Million Einwohner durch Ausgangsbeschränkungen reduziert wird“ (Nature 5.3.2021).
In Dänemark, wo im November 2020 über sieben Gemeinden ein strenger Lockdown (Home office, regionales Reiseverbot, Schließungen von Schulen, Restaurants, Freizeiteinrichtungen und öffentlichem Nahverkehr) verhängt wurde, entwickelten sich die Infektionsraten nicht anders als in umliegenden Gemeinden mit weniger restriktiven Maßnahmen: „Wir fanden, dass eine extreme Version der gesellschaftlichen Abriegelung keinen Einfluss auf die Virusentwicklung hat„ (Kepp 4.1.2021). Im Berchtesgadener Land, wo der deutschlandweit früheste und längste Lockdown des Winters 2020/21 verhängt wurde, waren die Ansteckungsraten drei Monaten später immer noch ähnlich hoch wie zu Beginn (tagesschau 20.1.2021). Gerichte äußerten wiederholt Zweifel an der Rechtmäßigkeit von Ausgangsbeschränkungen (BZ 6.4.2021).
In einer am 19. November erschienenen Übersicht, die 106 Länder umfasst, schreiben die Autoren: „Covid-19 hat bei Regierungen auf der ganzen Welt ein breites Spektrum an Reaktionen ausgelöst. Dennoch sind die Ansteckungs- und Sterblichkeitskurven in den Ländern sehr ähnlich. Dies wird bestätigt durch unsere Ergebnisse, dass jeglicher Zusammenhang mit den Maßnahmen der Regierung während der Pandemie fehlt. Die jeweiligen demografischen, gesundheitlichen, entwicklungs- und umweltbedingten Faktoren scheinen für die Vorhersage der tödlichen Folgen von COVID-19 viel entscheidender zu sein als die Maßnahmen der Regierung, insbesondere wenn diese Maßnahmen mehr von politischen als von gesundheitspolitischen Zielen geleitet werden“. Begünstigende Faktoren für eine höhere Sterblichkeit sind dagegen die geographische Lage (Breitengrad 25°-65°), hohe Lebenserwartung, Altersstruktur und Übergewicht. Harte Maßnahmen und Panik-Ansagen würden dagegen durch Bewegungsmangel und psychischen Stress zu einer Schwächung des Immunsystems führen (LaRochelambert 19.11.2020, Ärztebl 14.4.2021). Regelmäßige Bewegung und Sport schützen dagegen vor schweren Krankheitsverläufen (Ärztebl 16.4.2021).
Das Märchen vom überlasteten Gesundheitssystem
Zu keinem Zeitpunkt kam es zu der heraufbeschworenen „exponentiellen Zunahme“ von COVID-19-Fällen. Biologische Systeme kennen kein exponentielles Wachstum, sondern stoßen immer an natürliche Grenzen („Sättigung“), die das Wachstum eindämmen und die Ausbreitungskurve abflachen (Walach 8.9.2020, Levitt 1.6.2020). Der R- bzw. Ansteckungswert (abzurufen jeweils im Mittwoch-Lagebericht des RKI 2020) war ab ca. 20. Oktober 2020 rückläufig und schwankte ab Beginn des Winter-Lockdowns um 1,0, eine ähnliche Situation wie im März 2020 (s. Der Lockdown vom Frühjahr 2020: Weder notwendig noch angemessen).
Es gab zu keinem Zeitpunkt eine Überlastung des Gesundheitssystems oder einen Kapazitätsengpass an den Krankenhäusern in Deutschland.
Von März 2020 bis Februar 2021 machten SARS-CoV2-Positive nie mehr als 14 Prozent der Erkältungsfälle in Allgemeinpraxen aus, wobei es in diesem Zeitraum auch deutlich weniger Erkältungsfälle als in den Jahren zuvor gab (Walach 13.11.2020, InfluenzaRKI). Im Vergleich zum Vorjahr wurden sogar weniger Krankenhausaufnahmen von Patienten mit schweren Atemwegsinfektionen und auch weniger damit zusammenhängende Beatmungsfälle registriert. Nur bei jedem vierten Patienten, der wegen Verdacht auf COVID-19 in ein Krankenhaus aufgenommenen wurde, konnte die Diagnose im Labor bestätigt werden (IQM 2020).
Die Zahl der Notaufnahmen in Krankenhäuser überstieg im Jahr 2020 in keiner Woche die Zahlen des Jahres 2019, sondern lag im Dezember immer noch deutlich unter den Vorjahreswerten. Insgesamt war die Auslastung der Betten an den deutschen Krankenhäuser im Jahr 2020 historisch niedrig (Ärztebl. 12.3.2021). In der Altersgruppe der über 80jährigen waren im Winter 2020/21 schwere Atemwegsinfektionen ähnlich häufig wie in den Jahren zuvor, während sie bei allen anderen Altersgruppen deutlich seltener waren – ein Hinweis auf den unzureichenden Schutz der Risikogruppen und das Versagen der Lockdown-Politik (Influenza-Wochenbericht RKI). Nach Angaben des Expertenbeirats des Gesundheitsministeriums wurden 2020 im Bereich der allgemeinen Krankenhäuser 13 Prozent weniger Fälle als 2019 versorgt.
Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), sagte am 2. April 2021 in einem Interview: „Diese andauernden Überlastungsszenarien – auch von medizinischen Verbänden und Experten – sind nicht zielführend. Jeder Schwerkranke – egal ob Covid oder nicht – wird eine angemessene Versorgung in den Kliniken erhalten. Eine totale Überlastung unseres Gesundheitssystems oder gar Triage wird es in den kommenden Wochen absehbar nicht geben. Es droht auch kein Ende der Versorgung.“ Droh-Szenarien zur Einhaltung der Kontaktbeschränkung seien die falsche Taktik. Er wünsche sich dagegen, dass die Bürger besser informiert werden und nicht mit dramatischen Zahlen bedroht werden (BILD 2.4.2021). #Der Notfallsanitäter Jan Schad bestätigt diese Sichtweise aus seiner praktischen Erfahrung (BZ 5.5.2021).
Das Sonderentgelt von 100 Euro, das Krankenhäuser seit dem 1. Oktober 2020 pro Tag und COVID-19-Patient bekamen, könnte dazu beigetragen haben, dass stationäre Patienten mehr getestet wurde und dadurch der prozentuale Anteil der COVID-19-Diagnosen stark anstieg: Bis zu 30 Prozent der testpositiven Patienten lagen nicht wegen COVID-19 im Krankenhaus, wurden aber als „Corona-Patienten“ geführt (Focus 17.2.2021). Die Zahl der Test-Positiven in der Gesamtbevölkerung korreliert in keiner Weise mit der Zahl der stationären Aufnahmen bzw. mit der Belastung des Gesundheitssystems. Sie kann daher nicht zur Grundlage politischer Entscheidungen gemacht werden (Walach 13.11.2020, Walach 8.12.2020).
Der ehemalige Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof merkt an (WELT 2.4.2021, Bezahlschranke).:
„Allein um staatliche Therapieeinrichtungen nicht zu überlasten, dürfen die Grundrechte des Bürgers nicht beschränkt werden. Da muss der Staat dann schlicht mehr Einrichtungen schaffen.“
Sein Kollege Dietrich Murswieck ergänzt: „Für die Prüfung der Verhältnismäßigkeit des Lockdown bleibt festzuhalten, dass im Zeitpunkt der Entscheidung wie bis Ende 2020 eine wesentlich erhöhte Mortalität für das Gesamtjahr nicht feststellbar war. Wenn nicht nachgewiesen werden kann, dass die Mortalität ohne den Lockdown stark angestiegen wäre, ist dies ein starkes Indiz für die Unverhältnismäßigkeit des Lockdown“ (Murswiek 1.3.2021).
Im Jahresdurchschnitt waren 2020 vier Prozent aller Intensivbetten mit Corona-Patientinnen und -Patienten belegt, und die Pandemie hat „zu keinem Zeitpunkt die stationäre Versorgung an ihre Grenzen gebracht“(BMG 30.4.2021). Aus dem deutschen Intensivregister DIVI („Zusätzliche Zeitreihen“ bei DIVI) geht hervor, dass die Belegung der Intensivstationen seit Mai 2020 konstant bei plus/minus 20’000 Patienten liegt, bei ca. 24’000 vorhandenen Betten und einer Notfallreserve von über 10’000 Betten. Durchwegs waren 15 bis 17 Prozent der Betten frei. Eine mindestens 80%ige Auslastung der Intensivstationen wird aus wirtschaftlichen Gründen prinzipiell immer angestrebt. Eine informative Betrachtung des Hin und Her auf den Intensivstationen liefert Ralf Wurzbacher (Nachdenkseiten 30.4.2021).
Angespannte Situationen auf Intensivstationen gab es in den letzten Jahren häufig, nur wurde deswegen kein Lockdown durchgeführt (FAZ 28.2.2015, Dtsch Ärztebl. 7.2.2017, BILD 12.3.2018, KSA 18.2.2019). Der Mangel an Intensivpflegekräften ist schon seit so langer Zeit Thema, dass man sich an die Untätigkeit der Politiker geradezu gewöhnt hat (Berger 3.11.2020). Die Gründe für die geringe Attraktivität des Pflegeberufs sind bekannt und seit Jahren unverändert: Die hohe Arbeitsbelastung, die geringe Wertschätzung, der schlechte Betreuungs- und Personalschlüssel, die mäßige Bezahlung sowie die Ökonomisierung der Medizin (Dtsch Ärztebl. 116, 2019). Der Notfallmediziner Paul Brandenburg kritisierte in einem Interview die Sparmaßnahmen, zu denen die Krankenhäuser seit Jahren durch die Ökonomisierung des Gesundheitswesens gezwungen werden (Preradovic 4.11.2020).
#Auch in der Pandemie spielte die Finanzierung der Krankenhäuser die erste Geige. Die Intensivstationen wollten gefüllt sein, der Rubel musste rollen. In keinem anderen Land wurden im Vergleich zur Melderate so viele SARS-CoV2-Infizierte intensivmedizinisch behandelt – etwa dreimal so viel wie in der Schweiz und sechsmal so viel wie in Italien (Schrappe 17.5.2021). „2020 zahlte die Bundesregierung 10,2 Milliarden Ausgleich für frei gehaltene Corona-Betten. Als im September der breite Fluss der Mittel gestrichen wurde und das Geld nur noch sparsam und gestaffelt floss, gingen die meisten Krankenhäuser trotz Corona wieder in den normalen Operationsbetrieb über“ (WELT 15.5.2021, Bezahlschranke).
#Paradox erscheint die kontinuierlich sinkende Bettenkapazität auf den Intensivstationen seit Oktober 2020, wie sie auf den Grafiken von DIVI deutlich zu sehen ist – obwohl man ja bei der drohenden Überlastung eher einen Ausbau der Kapazitäten erwartet hätte, insbesondere angesichts der Ausgleichszahlungen von über 10 Milliarden Euro an die Krankenhäuser und 530 Millionen Euro als Prämien für knapp 11.000 zusätzliche Intensiv-Betten (Schrappe 17.5.2021). Matthias Schrappe merkte in einem Interview mit der WELT an: „Es sind nicht nur 10.000 Intensivbetten seit Sommer verschwunden, sondern man hat offensichtlich retrospektiv die Zahlen vom letzten Sommer korrigiert“ (WELT 16.5.2021, Bezahlschranke).
Die Bettenreduzierung hat wahrscheinlich wirtschaftliche Gründe und könnte damit zusammenhängen, dass die Corona-Freihaltepauschale seit November 2020 nur noch unter der Bedingung ausbezahlt wurde, dass mehr als 75%, bei kleineren Krankenhäusern sogar mehr als 85% der Intensivbetten belegt sind; eine Abmeldung leerer Betten macht daher für die Kliniken aus wirtschaftlichen Gründen Sinn (Solidaris 25.11.2020).
#Matthias Schrappe sagte in einem Interview mit der WELT:
„Nun steht fest: Die Angst vor knappen Intensivkapazitäten oder der Triage war unbegründet. Und es steht weiter fest, dass das vielen Entscheidern während des gesamten Pandemieverlaufs bewusst gewesen sein muss.“
„Die Bundesregierung nahm immerhin eine halbe Milliarde Euro in die Hand, um den Aufbau zusätzlicher Intensivbettenkapazitäten zu finanzieren. Nach unseren Recherchen scheinen diese Betten aber nicht existent zu sein. Sie sind offensichtlich niemals geschaffen worden oder wurden beantragt, obwohl es keine Pflegekräfte dafür gab…
War die Drohung begründet, wonach es jedem blühen könnte, zu Hause oder vor der Notaufnahmen zu ersticken, wenn wir nicht gegensteuern? Wir haben uns die Zahlen angesehen und sind zu dem Schluss gekommen: Es war nicht begründet. Im Gegenteil. Es gab in den Krankenhäusern offensichtlich die Tendenz, Patienten ohne Not auf die Intensivstation zu verlegen – während der Pandemie. Unsere Zahlen zeigen: Gemessen an der Sieben-Tage-Melderate sind nirgendwo sonst auf der Welt so viele Covid-Kranke auf Intensivstation behandelt worden wie bei uns. Hinzu kommt: Ende April 2021 wurden 61 Prozent der Covid-Patienten in Krankenhäusern auf Intensivstationen behandelt. In der Schweiz waren es nur 25 Prozent, in Italien elf Prozent. Auch da sind wir weltweit die Nummer eins. Sicher ist: Ein Intensivbett bringt einen höheren Erlös als ein Normalbett. Ein Patient auf der Intensivstation muss auch nicht zwingend ans Beatmungsgerät. Klar ist nur: Es gibt Zweifel an einem zielgerichteten, adäquaten Einsatz unserer Ressourcen. Es gibt sogar einzelne Tage, an denen offiziell mehr Patienten auf Intensivstation lagen, als überhaupt hospitalisiert waren. Mit dem Satz „Wir laufen voll“ lässt sich das nicht in Einklang bringen. Es geschehen da seltsame, unverständliche Dinge… Im Rückblick tun sich Fragezeichen auf, ob da redlich gespielt wurde„ (WELT 16.5.2021, Bezahlschranke).
Auch einige kleinere
Bitteres Ende oder: Strategiewechsel und Freiheit?
Die Regierenden sind allem Anschein nach realitätsfern und beratungsresistent. Hans-Joachim Maaz sieht darin ein Muster narzisstisch belasteter Politiker: Sie wollen zum Erhalt ihres Selbstwerts als besonders tüchtig und entscheidungsfähig erscheinen und können Irrtümer oder Fehlentscheidungen nicht zugeben, denn dann würden sie „in einen Abgrund“ blicken, es käme nahezu einem „Todesurteil“ gleich. Sie müssen ihren Kurs „bis zum bitteren Ende – zu einer Art ‚Endsieg‘ – durchhalten“ („Corona-Angst“ S.74ff.).
Die wenigen ausgewählten Wissenschaftler mit Zugang zur Machtzentrale sind Theoretiker und Modellierer. Sie sollen, so der SPIEGEL, die gewünschten Argumente liefern und Druck auf die Ministerpräsidenten ausüben. „Die Vielfalt an Positionen, die die wissenschaftliche und gesellschaftliche Debatte über die Corona-Politik inzwischen erreicht hat, wird dort nicht abgebildet. Vor allem wird der grundsätzlichen Frage, ob die Lockdown-Maßnahmen in den vergangenen Wochen erfolgreich und notwendig waren, wenig Raum gegeben“ (SPIEGEL 18.1.2021).
Nach Michael Esfeld ist ihre Art von Wissenschaft zur Staatsreligion avanciert. „Sie schwingt ähnlich unhinterfragt das Zepter und durchdringt alle Lebensbereiche mit ähnlicher Totalität, bis hinein ins Seeleninnere des Menschen, das sie mit ihren Erzählungen und Normen infiziert. Szientismus, also die Annahme, dass die Methoden der Naturwissenschaft alle anderen Wissens- und Lebensbereiche dominieren sollten, herrscht in diesen Tagen unangefochten. Und er wird von staatlicher Seite in gefährlicher Weise instrumentalisiert, um die Freiheit des Individuums zu unterhöhlen. Dabei ist solches Handeln alles andere als vernünftig. Denn Vernunft würde gebieten, objektiv abzuwägen, ob die Schäden der derzeitigen Methoden der „Pandemiebekämpfung“ ihren Nutzen nicht längst schon mehr als aufwiegen“ (Esfeld 15.1.2021). Esfeld spricht angesichts der Vermählung von Pandemiepolitik und Szientismus von einem Kult. Dieselbe Wortwahl findet sich bei Gunnar Kaiser, der weiter ausführt: „Fakten werden … in einem Kult nicht wahrgenommen, wenn sie dem eigenen Weltbild, der eigenen Erzählung widersprechen“ (Kaiser 5.12.2020).
Offensichtlich sind die Entscheidungsträger auch nicht immer gut über die Lage informiert: Die bayerische Staatsregierung gab mehrfach doppelt so viele beatmete Patientinnen und Patienten an wie die DIVI-Statistik hergab (BR 2.11.2020). Ministerpräsident Söder warnte Ende November gar vor einem drohenden „Volllaufen“ der Krankenhäuser (tagesschau 22.11.2020).
In einer „Gemeinsamen Position von Ärzteschaft und Wissenschaft“ wurde der erneute Lockdown schon im Vorfeld als „weder zielführend noch verhältnismäßig“ bezeichnet (KBV 30.10.2020, SZ 28.10.2020). Er sei eher kontraproduktiv: „Wir erleben bereits die Unterlassung anderer dringlicher medizinischer Behandlungen, ernstzunehmende Nebenwirkungen bei Kindern und Jugendlichen durch soziale Deprivation und Brüche in Bildungs- und Berufsausbildungsgängen, den Niedergang ganzer Wirtschaftszweige, vieler kultureller Einrichtungen und eine zunehmende soziale Schieflage als Folge“. Es sei zu befürchten, dass man wenige Wochen nach Ende dieses Lockdowns wieder in der gleichen Situation sein werde. Es brauche eine Fokussierung der Ressourcen auf den spezifischen Schutz der Bevölkerungsgruppen, die ein hohes Risiko für schwere Krankheitsverläufe haben. An die Stelle von Risikokommunikation müsse eine Gebotskultur gesetzt werden.
Ähnlich äußert sich ein Team von neun Wissenschaftlern um den ehemaligen stellvertretenden Vorsitzenden des Sachverständigenrates Gesundheit, Matthias Schrappe. In ihren Thesenpapieren halten die Autoren einen Strategiewechsel für unvermeidlich. Die Kontaktverbote und die Nachverfolgung führten zu keiner Trendumkehr, sondern zur Überlastung der Gesundheitsämter. Der Schutzauftrag für verletzliche Bevölkerungsgruppen werde dagegen missachtet: „Obwohl von Anfang an klar erkennbar war, dass es sich um eine ‚Epidemie der Alten‘ handelt, und man alle Zeit gehabt hätte, sich mit gut zugeschnittenen Präventionsprogrammen auf Herbst und Winter vorzubereiten (und die Intensivkapazitäten zu sichern), ist nichts geschehen – außer einer sich perpetuierenden Aneinanderreihung von Lockdowns“ (Schrappe 10.1.2021).
Die Autoren des Thesenpapiers schreiben weiter, Zielvorgaben wie „wieder unter 50/100.000 kommen“ seien unrealistisch und verletzen das Gebot der Erreichbarkeit. Die Annahme, dass man während des Winters Zahlen wie im August bekommen kann, entbehre jeder Grundlage. In der Gesellschaft könne so der Eindruck entstehen, es gehe nur um die Begründung beschlossener Maßnahmen.
Zudem seien die derzeit verwendeten Grenzwerte unbrauchbar. Der Eindruck, man wisse über den Stand der Epidemie und die tatsächlich in einem Zeitraum auftretenden Neuerkrankungen Bescheid, täusche und untergrabe die Glaubwürdigkeit des politischen Handelns. Die Berechnung so genannter „Inzidenzen“ sei als Handlungsgrundlage nicht tragfähig und versperre den dringend notwendigen Weg zur Nutzung sinnvollerer Vorgehensweisen. Das Festhalten am Narrativ einer Bedrohung à la Bergamo sei mit modernen Methoden der Risikokommunikation und -bewältigung nicht vereinbar (Schrappe 22.11.2020). „Je länger die Krise dauert, desto weniger verfangen solche Bedrohungsszenarien. So schwindet Vertrauen. Irgendwann hört kaum einer mehr hin“ – so der Mitautor Holger Pfaff (WELT 22.11.2020).
Der Charité-Epidemiologe Stefan Willich warnt vor gravierenden Schäden im Gesundheitssystem: „Mit dem Lockdown wird die Belastung für das Gesundheitswesen insgesamt zunehmen. Wir sehen jetzt schon die Folgen im psychiatrischen Bereich, wie Angststörungen oder Depressionen. Vor allem aber müssten alle anderen Krankheiten weiter behandelt und Patienten versorgt werden können, um einen therapeutischen Rückstau und eine Verschlechterung des Zustands der Patienten zu verhindern“ (BZ 29.10.2020).
Auch der Chefredakteur des Münchner Merkur befürchtet große Kollateralschäden und schreibt: „Die von der Politik verordnete Medizin hat so schwere Nebenwirkungen, dass ihre dauerhafte Gabe so katastrophal ist wie das Virus selbst. Auch verschobene Operationen, endlose Einsamkeit, geraubte Bildungschancen und verlorenes Lebensglück fordern Opfer.“ (Merkur 28.10.2020). Zahlreiche Bürgermeister hatten einen Verzicht auf den Lockdown gefordert, um das Leben in den Städten zu schützen (Tageblatt 29.10.2020).
Aus der Sicht des Verfassungsrechtlers Oliver Lepsius ist ein Lockdown „in der Form, wie wir ihn erlebt haben, heute rechtswidrig„ (Lepsius 7.10.2020). Ferdinand Kirchhof, der ehemalige Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts, hält selbst regionale Lockdowns für juristisch klärungsbedürftig. Die Politik müsste nachweisen, dass es konkrete Risiken in bestimmten Branchen gibt; die Maßnahmen müssten zielgenau sein, und angemessen gegenüber anderen rechtlichen Einbußen (WELT 20.10.2020). Nach Oliver Lepsius kann es auch nicht angehen, dass Bürger ständig zur Erlangung ihrer Freiheiten vor Gericht gehen müssen, sondern sie müssen sich darauf verlassen können, dass die Politiker in ihren Entscheidungen die Grundrechte beachten.
Andreas Rosenfelder, Ressortleiter des WELT-Feuilletons, kritisierte scharf, dass die Politiker die Verantwortung für das Scheitern des November-Lockdowns auf die Bürger abwälzen: „Das Moralisieren verdeckt, dass die Verantwortlichen ihren Job nicht machen. Erst schlägt man einen Kurs ein, der gerade nicht auf Eigenverantwortung setzt, sondern auf Schließungen, Kontaktbeschränkungen und Ausgangssperren in Hotspots. Wenn dieser Weg dann aber nicht zum Ziel führt, tragen die unvernünftigen Bürger die Schuld (…). Dabei fehlt jede Perspektive, denn ein ‚harter Lockdown‘, das zeigt Frankreich, würgt mit dem sozialen und wirtschaftlichen Leben zwar auch die Infektionsdynamik ab, setzt sie am Ende aber wieder neu in Gang (…) Vielleicht hat die Politik, die sich von Verschärfung zu Verschärfung hangelt und jedes Mal behauptet, wir müssten uns jetzt ’noch einmal anstrengen‘ (Merkel), keine Kraft mehr für langfristiges Planen. Vermutlich denken Merkel, Söder und Spahn schon jetzt darüber nach, was im Januar wieder auf sie zukommt, wenn die Bevölkerung auch den ‚harten Lockdown‘ in den Sand setzt.“ (WELT 9.12.2020).
Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung äußert in einer Videobotschaft: „Die Pandemiebekämpfung verliert und verlässt das gebotene Maß. Der Shutdown, der jetzt verkündet wird, ist in der Art und Weise, wie er kommuniziert und exekutiert wird, auch ein Shutdown des Prinzips der Verhältnismäßigkeit„ (SZ 1.11.2020).
Ein Kommentator in der Neuen Züricher Zeitung verweist auf das ethische Problem, dass Lockdown und Quarantäneregelungen auch die vielen Menschen treffen, die immun gegen das Coronavirus sind. „Die wohl grösste Triage-Entscheidung ist indes ein Lockdown. Er verzögert die Behandlung vieler Kranker und senkt den Wohlstand und damit die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens. Beides kostet viele Leben“ (NZZ 4.11.2020).
Das Coronavirus SARS-CoV2 hat unser Zusammenleben und unsere Gesellschaft radikal verändert. Für viele gleicht das einem nicht enden wollenden Albtraum. Zu befürchten ist eine zunehmende Radikalisierung der Menschen, die durch die Pandemiemaßnahmen in Existenznot und Verzweiflung getrieben werden, oder denen durch Einschränkungen des Demonstrationsrechts die Stimme genommen wird. Die AfD hat das Thema bereits für sich entdeckt und will durch eine kritische Haltung „die Tür zu breiteren gesellschaftlichen Schichten öffnen“ (Tagesschau 3.11.2020). Eine Tür, die auch durch das Versagen anderer Oppositionsparteien geöffnet wurde.
René Schlott beklagt im Deutschlandfunk die Anmaßung des Staates, „über alle sozialen Kontakte selbst innerhalb der Familie und der eigenen vier Wände zu entscheiden und notfalls alle gesellschaftlichen Beziehungen – womöglich in irreversibler Weise – zu kappen.“ Der „starke Staat“ habe im Laufe der letzten Monate mehrfach demonstriert, wie er „mit einem Federstrich“ Kunst und Kultur vollständig verbieten sowie Millionen von Bürgerinnen und Bürgern die Existenzgrundlage rauben und sie zu Almosenempfängern machen könne – akklamiert von einer angstkonformen Mehrheit der Bevölkerung, die teilweise sogar noch weitere Verschärfungen fordere. Dabei habe schon Hannah Arendt gewarnt, dass „massenhafte Übereinstimmung […] nicht das Ergebnis einer Übereinkunft, sondern ein Ausdruck von Fanatismus und Hysterie“ sei (DLF 30.11.2020).
Der Philosoph Markus Gabriel schrieb Ende März 2021 in der NZZ unter der Überschrift „Freiheit ist die Lösung, nicht das Problem“: „Wir sind nicht nur im Griff eines Virus, das einer uns niemals vollständig transparenten eigenen Logik folgt, sondern vor allem im Griff eines staatlichen Scheiterns auf der Basis einer ins Unbedingte gesteigerten Risikotheorie“. Und er ruft die Bürger auf:
„Deswegen sollte spätestens jetzt die Stunde der Freiheit schlagen. Dies bedeutet, dass wir demokratische Prozesse von unten nach oben einleiten müssen, die von den Bürgern lokal organisiert werden, um gleichermassen denjenigen, die teils schwer vom Virus, und denjenigen, die teils brutal von der Virusbekämpfung betroffen sind, zu ihren Freiheitsrechten zu verhelfen„ (Markus Gabriel, NZZ 20.3.2021, Bezahlschranke).
Die Test-Pandemie
Die Pandemiewelle war im April 2020 vorbei und ging anschließend in die Phase der „schleichenden“ Ausbreitung mit einer jahreszeitlich bedingten Zunahme im Winterhalbjahr über. Die ansteigende Durchseuchung der Bevölkerung wird nach Matthias Schrappe „im Rückblick irrtümlicherweise als ‚Welle bezeichnet„. Der Lockdown sei eine kosmetische Korrektur, bei deren Beendigung die Zahl der positiv Getesteten sofort wieder ansteigen werde. „Das sagt alles über die Sinnhaftigkeit dieser Methode“ (Schrappe 22.11.2020, heise 19.2.2021).
Im Sommer 2020 gab es nur noch wenige COVID-19-Krankenhausaufnahmen und nur noch wenige Todesfälle (ebm 8.9.2020, Heudorf 25.9.2020). Die Zahl der Testpositiven stieg trotzdem im Sommer 2020 durch die massive Ausweitung der PCR-Tests – von ca. 350’000 pro Woche Mitte Juni auf 670’000 Anfang August und schließlich 1,5 Millionen im November 2020. Von vielen Getesteten werden zudem mehrmals Abstriche entnommen, was die Zahl der Testergebnisse noch weiter erhöhte (RKI 23.9.2020). Der Prozentsatz der positiven PCR-Tests lag Ende Juni 2020 um 1,0, Mitte September 2020 bei 0,7 – 0,8, Ende September bei 1,2.
Mit Beginn der kalten Jahreszeit sahen wir eine jahreszeitlich bedingte Zunahme von Erkältungskrankheiten, die zu einem Teil durch SARS-CoV2 verursacht waren (worldometers Germany, RKI 2020, Influenza-RKI 2020). Im Oktober kam es zu einem Anstieg der PCR-Test-Positiven auf 3,6 % Ende Oktober 20, 9 % Ende November 2020, 11,5 % Mitte Dezember 2020, 10 % Mitte Januar 2021und 9,3 % Ende März 2021 (jeweils mittwochs in RKI 2020). Dieser Verlauf steht jedoch in keiner Beziehung zur Zahl der stationären Aufnahmen von COVID-19-Patienten oder diesbezüglicher Todesfälle (Abb. 2 bei Walach 8.12.2020).
Positive PCR-Tests geben wenig Auskunft über das aktuelle Krankheitsgeschehen. Bei allen „Erkältungsviren“ gibt es symptomlose Träger, nur werden da keine Massentests durchgeführt. Bei Influenza etwa erkrankt weniger als ein Viertel der Virusträger (Medscape 18.3.2014). Rhinoviren lassen sich auf den Schleimhäuten der meisten gesunden Menschen nachweisen (HK 29.9.2020). Viren oder Virusbruchstücke werden ständig „herumgereicht“, wodurch die Immunität in der Bevölkerung erhalten bleibt.
Es fehlen nach wie vor Informationen darüber, wie viele Menschen tatsächlich an COVID-19 erkranken, wie schwer diese Erkrankungen sind und wie viele Menschen tatsächlich durch eine Corona-Erkrankung sterben. Verlässliche Zahlen etwa im Rahmen einer repräsentativen Kohortenstudie gibt es nicht. In den Krankenhäusern wird bei jedem Patienten ein Coronatest gemacht, und jeder positiv Getestete geht als „Fall“ in die Statistik ein (BR 5.10.2020). Nach einer Umfrage der ZEIT liegen 20 bis 30 Prozent der Patienten, die PCR-positiv getestet werden, nicht wegen COVID-19 im Krankenhaus. Sie werden aber als „Corona-Patienten“ geführt (Focus 17.2.2021). Noch relativ aussagekräftig ist das repräsentative Influenza-Sentinel des RKI, bei dem Abstriche von Kranken auf Erkältungsviren untersucht werden. Demnach machten im ersten Quartal 2021 SARS-CoV2 deutlich weniger als zehn Prozent der Befunde aus , und Ende März 2021 etwa 50 % der schweren Luftwegsinfekte, mit sinkender Tendenz (RKI März 2021).
Nach einer Analyse der Initiative Qualitätsmedizin wurden im ersten Halbjahr 2020 insgesamt deutlich weniger Patienten im Krankenhaus behandelt als 2019. Auch die Gesamtzahl der Fälle mit schwerer Atemwegsinfektion, der Intensivfälle und Beatmungsfälle war zu jedem Zeitpunkt geringer als 2019. Erstaunlicherweise wurden 2020 drei Mal mehr COVID-Verdachtsfälle als nachgewiesene COVID-Fälle aufgenommen. Die Sterbefälle 2020 wichen nur unwesentlich vom Mittel der Sterbefälle der Jahre 2016-19. „Zu keinem Zeitpunkt war in den beteiligten Krankenhäusern ein Kapazitätsengpass messbar“ (IQ 26.10.2020).
Die Rate der fehlerhaft positiven PCR-Befunde liegt zwischen 0,5 und 1,4 Prozent, und somit befanden wir uns im Sommer 2020 im Bereich der Nulllinie (Haditsch 27.5.2020, Rabe 21.7.2020, Walach 29.9.2020). Das RKI bezeichnet falsch positive PCR-Befunde zwar als „selten“ (RKI 7.8.2020), jedoch lassen bekannt gewordene Labor-„Pannen“ vermuten, dass das Problem falscher Befunde durch die Massentests ein großes Ausmaß angenommen hat (BR 28.10.2020). Bei niedrigen Infektionszahlen sind schon sehr geringe Fehlerquoten ein relevantes Problem (hs 23.6.2020, multipolar 21.6.2020). Zudem unterliegen die über 200 kommerziellen PCR-Testsysteme bis 2022 keiner externen Kontrolle, sondern es genügt eine nur von den Herstellern selbst vorgenommene Zertifizierung (PEI 23.3.2020, ebM-Netzwerk 8.9.2020).
Ein gravierender Fehler bei den PCR-Tests wird durch unbedeutende Virusbruchstücke verursacht: „Für die Übertragung sind vollständige lebendige Viren erforderlich, nicht die durch PCR identifizierten Fragmente.“ (Jefferson 3.12.2020). Während intakte und infektiöse Viren nur maximal neun Tage nach Beginn einer COVID-19-Erkrankung ausgeschieden werden, sind Teile ihres Erbmaterials durchschnittlich 20 Tage, unter Umständen jedoch auch noch nach zwei bis drei Monaten nachweisbar (RKI 24.7.2020, Mayer 31.7.2020, Cevik 29.7.2020). Sogar Menschen, die gar nicht erkranken, können Virusmaterial im Rachen haben. #Seit April 2021 wissen wir außerdem, dass Bruchstücke von SARS-CoV-2 während einer Infektion in die DNA menschlicher Zellen integriert werden können. Diese Fragmente können von PCR-Tests erkannt werden, mit dem Ergebnis eines falsch-positiven Tests, denn es handelt sich nicht um einen aktiven Virus (Zhang 19.4.2021, Handelsblatt 11.5.2021)
Je empfindlicher der PCR-Test eingestellt ist („Testschwelle“), umso eher werden Virusbruchstücke entdeckt. Das bedeutet dann: der Test gibt Alarm, aber der Getestete ist weder krank noch ansteckend (Laekh 25.9.2020, WELT 15.45.2021). Macht man daraus – wie regelmäßig etwa das Robert-Koch-Institut oder die Tagesschau – einen „Infizierten“, so erzeugt man damit ein falsch positives Ergebnis. Der Berliner Richter Pieter Schleiter hat Verfassungsbeschwerde gegen die Corona-Politik eingelegt und sagt: „Jemanden auf der Grundlage eines PCR-Tests, vielleicht auch nur aufgrund eines Kontakts für zwei Wochen einzusperren, ohne dass ein Richter darüber entscheidet – das geht für meine Begriffe nicht“ (Welt 12.3.2021, Bezahlschranke).
Aus dem Nachweis von Coronavirus-RNA durch PCR-Tests kann weder auf eine Erkrankung noch auf Infektiosität geschlossen werden. Damit begründete Quarantänemaßnahmen – besonders schwerwiegende Eingriffe in die Freiheitsrechte – sind somit rechtswidrig (FAZ 30.9.2020).
Bei einem Massen-PCR-Test in der Slowakei Anfang November ergab sich eine „Durchseuchung“ der gesunden Bevölkerung von ca. einem Prozent (38’000 Testpositive unter 3,6 Millionen, DLF 18.11.2020). Angenommen, es handelt sich nicht um fasch-positive Ergebnisse: Würde man derartige Prozentzahlen – zwischen 1% bei anlassloser Testung und 10% bei anlassbezogener Testung – auf die deutsche Gesamtbevölkerung übertragen, wären das zu jedem Zeitpunkt mehrere Millionen Testpositive bzw. bis zu einer Millionen „Neuinfizierte“ pro Woche (Schrappe 10.1.2021) – eine beträchtliche Dunkelziffer, die die Nachverfolgungspolitik ad absurdum führt und eine zunehmende Herdenimmunität wahrscheinlich macht.
Immer mehr Experten zweifeln an der Aussagekraft der PCR-Tests (n-tv 31.8.2020). Seit sogar die WHO den Nutzen von Massen-PCR-Tests bei Gesunden in Frage stellt, darf man auch als Nicht-Verschwörungstheoretiker die ständig berichteten „Inzidenzwerte“ als bedeutungslos bezeichnen (WHO 20.1.2021). Für Christoph Lütge ist die Inzidenz von 50 „ein Witz“ (NZZ 13.1.2021).
Ein internationales Wissenschaftler-Konsortium forderte Ende November 2020 die Redaktion von Eurosurveillance auf, den Artikel von Christian Drosten und Victor Corman, mit dem im Januar 2020 der damals neu entwickelte PCR-Test vorgestellt wurde (Corman 23.1.2020) zurückzuziehen: „Bei unserer erneuten Überprüfung des im Corman-Drosten-Papier beschriebenen Testprotokolls zur Identifizierung von SARS-CoV-2 haben wir Fehler und inhärente Irrtümer identifiziert, die den SARS-CoV-2-PCR-Test unbrauchbar machen… In Anbetracht der hier aufgezeigten wissenschaftlichen und methodischen Mängel sind wir überzeugt, dass dem Herausgebergremium von Eurosurveillance keine andere Wahl bleibt, als die Publikation zurückzuziehen.“ (Borger 27.11.2020).
Nach einer Studie im Lancet scheidet höchstens jeder zweite positiv Getestete intakte Viren aus (Cevik 19.11.2020). Nach einer Recherche der New York Times haben sogar bis zu 90% der PCR-positiv Getesteten gar keine infektiösen Viren auf der Schleimhaut (NT 29.8.2020). Es ist nicht zu fassen, nicht zu ermessen, wie viele Menschen trotzdem grundlos in Quarantäne müssen (Christian Drosten bei n-tv: „wohl die allermeisten“), wie viele wichtige Operationen deswegen grundlos verschoben werden, wie viele Betriebe oder Schulen deswegen grundlos geschlossen werden, wie viele Schüler deswegen zum Maskentragen im Unterricht gezwungen werden, wie viele Lockdowns deswegen noch angedroht oder angeordnet werden.
Die Massentests müssen gestoppt werden und durch repräsentative Studien ersetzt werde. SARS-CoV2-Testungen müssen auf Risikogruppen beschränkt werden (ebm 8.9.2020).
Freiwillige, ungezielte Massentests, wie sie bisher in Bayern und seit Februar 2021 wieder in ganz Deutschland angeboten werden, sind fahrlässig, trügerisch und auch von der Logistik her kaum zu bewältigen. Gesundheitsexperten warnen vor „unkontrollierbaren Problemen mit falsch-positiven Befunden (…), die von den Institutionen, die mit der Nachverfolgung beauftragt sind, nicht bewältigt werden können“ (Schrappe 31.8.2020). Der Vorsitzende des Laborverbands AML, Dr. Michael Müller, merkte noch vor Beginn der bayerischen Testorgie kritisch an: „Die Tests… für alle Bürgerinnen und Bürger einfach so ohne Anlass freizugeben, ist weder medizinisch angemessen noch epidemiologisch effektiv, sondern letztlich eine nicht notwendige Verschwendung von Finanzmitteln“ (MT 8.7.2020).
Bisher wurden mehrere Milliarden Euro für PCR-Tests ausgegeben, hinzu kamen dann die teuren Sequenzierungen wegen der Virusmutanten und schließlich die Schnell- und Selbsttests. Der britische Evidenzmediziner Tom Jefferson bezeichnet die Testomanie als „enorm teuren Fehlgriff“. Durch ihre fehlerhaften Ergebnisse erzeuge sie „unnötigen Schaden für Leben und Lebensgrundlagen, mehr sinnloses Leiden“ (DailyMail 12.12.2020). Wie viele Flüchtlingsfamilien könnte man mit diesem Geld aus der Hölle der griechischen Flüchtlingslager holen und ihnen ein Leben in Würde ermöglichen!
Wird mehr getestet, oder werden positive Schnelltest-Ergebnisse mit PCR-Tests „nachgetestet“, dann steigt die sogenannte „Inzidenz“. Sie ist dadurch beliebig und manipulierbar.
Möglicherweise diente die bisherige, wissenschaftlich weder begründete noch begleitete Teststrategie in erster Linie dazu, die verordneten Maßnahmen zu rechtfertigen (ebm-netzwerk 9.9.2020). Die Test-Eskalation hält das Panikniveau hoch und führt zu immer neuen regulatorischen Rundumschlägen von Seiten der politischen Exekutive. Der Soziologe Maurizio Bach bestätigt das: „Als mit Abstand wirkungsvollstes Instrument der gesamtgesellschaftlichen Angststeuerung erweist sich in der Corona-Krise aber die tägliche Veröffentlichung der Inzidenzzahlen, des Anteils der Positivgetesteten pro 100.000 Einwohner. Gehen sie hoch, steigt der Angstpegel in der Gesellschaft merklich; gehen sie runter bleibt die Furcht vor einer Rücknahme der „Lockerungen“. Die jeweils nächste Welle wirkt als ständige Drohkulisse. Mit einer anhaltenden Entspannung der emotionalen Gesamtlage in der Bevölkerung wird deshalb in absehbarer Zeit nicht zu rechnen sein“ (Bach 28.3.2021).
So war die Stadt München im September 2020 ein angeblicher „Corona-Hotspot“ – es gab aber zwischen 11. August und 28. September keinen einzigen Coronatodesfall. Bei Ausrufung des Lockdowns im Berchtesgadener Land lagen dort lediglich zwei Patienten auf einer Intensivstation (Merkur 21.10.2020). Der Chefarzt einer großen Klinik im Hochrisiko und Lockdown-Landkreis Rottal-Inn stellt fest: „Unsere Klinik ist für einen November normal belegt. Seit ca. 3 Wochen liegen 3 Patienten mit COVID-19 intubiert auf der Intensivstation. Keine Anzeichen für ein Dekompensieren der medizinischen Versorgung. Konsequenz: Business as usual, aufmerksames umsichtiges Arbeiten, keine Panik“ – und wurde wegen dieser Äußerung von Politik und Medien unter Druck gesetzt (PNP 30.10.2020). In Rosenheim, der Stadt mit einer der höchstens „7-Tage-Inzidenzen“ Bayerns und vorzeitigem Beginn des Lockdowns, lagen Ende Oktober 2020 „null Patienten auf Intensiv mit Corona, und wir haben null Corona-Patienten an einem Beatmungsgerät“ (Rosenheim24 28.10.2020). Bei allen fünf Patienten, die seit Ende Oktober im „coronaverseuchten“ Schongauer Krankenhaus gestorben sind, konnte COVID-19 als Todesursache ausgeschlossen werden (SZ 6.11.2020).
Am 2. November 2020 wurde vom RKI vorübergehend eine andere Teststrategie verkündet. Ärzte sollten demnach nur noch testen, wenn mehrere Symptome wie hohes Fieber, Husten und Verlust des Geruchs- oder Geschmackssinns zusammenkommen, wenn die Patienten zur Risikogruppe gehören oder Kontakt mit einem Testpositiven hatten. Um sofort eine Einschätzung vornehmen zu können, sollten zunehmend Schnelltests eingesetzt werden (FAZ 3.11.2020). Bayern scherte aus dieser Teststrategie aus und testete weiter jeden, der in die Teststationen kommt.
Seit März 2021 gilt nun ein neues Testkonzept: Bundesweit sollen alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos einmal pro Woche in Testzentren, Apotheken oder Praxen einen Antigen-Schnelltest (euphemistisch: „Bürgertest„) machen können. Der schriftliche Nachweis über einen negativen Test könnte in Zukunft „als Voraussetzung zum Betreten bestimmter Einrichtungen“, etwa Kinos oder Theater dienen (STERN 2.3.2021).
Die Stadt Erfurt machte es vor: An zwei Tagen im März durften die Geschäfte in der Innenstadt öffnen, und Erfurter mit einem negativen Corona-Schnelltest bekamen ein Bändchen und durften shoppen (mdr 4.3.2021). Tübingen führte Anfang März eine Schnelltestpflicht für Einkäufer ein (SN 8.3.2021). In Berlin ist seit April 2021 „Shoppen“ nur noch mit negativem Schnelltest gestattet (rbb 1.4.2021). „Die Durchführung von Veranstaltungen in sicheren Zonen mit getesteten und nicht-infektiösen Teilnehmern ist für die Veranstaltungswirtschaft einer der Schlüssel zur Wiederaufnahme des Betriebes“, so Jens Michow, Präsident des Bundesverbandes der Konzert- und Veranstaltungswirtschaft (WELT 18.3.2021). In Mecklenburg-Vorpommern stellte sich die Testpflicht vor einer Shoppingtour für die Einzelhändler als „Katastrophe“ heraus (OZ 6.4.2021).
Die Teststrategie kostet den Staat monatlich Milliarden (SZ 4.3.2021). Für den Selbsttest werden Testkits in Supermärkten angeboten, deren Ergebnisse allerdings nirgendwo anerkannt werden (iphone 15.3.2021). Es werden massenhaft und ungeregelt Tests importiert und eingesetzt, die nicht für den Eigengebrauch zugelassen sind, auch für sogenannte „Pilotstudien“, auf fraglicher rechtlicher Grundlage. Bei einem positiven Testergebnis ist in jedem Fall die Meldung beim Gesundheitsamt obligatorisch, und ein zusätzlicher PCR-Test.
Nach den Gebrauchsanweisungen der meisten Schnelltests ist eine Anwendung außerhalb der akuten Phase einer Infektion ausdrücklich nicht empfohlen: Falsch positive Ergebnisse sind bei einer solchen Strategie häufig. Lothar Wieler, Robert-Koch-Institut, nennt eine falsch-positiv-Quote von fünfzig Prozent (Min. 1.03 Phoenix 26.3.2021). Bei Schnelltests an Schulen in Ludwigsburg waren bis zu 70 Prozent der positiv getesteten Kinder nicht mit dem Coronavirus infiziert (LK 25.3.2021). Laut einer Grafik und einem Berechnungs-Tool des RKI könnten auch mehr als 90 Prozent aller Testergebnisse falsch positiv sein (RKI 21.2.2021). In Großbritannien wird aus diesem Grund über eine Einschränkung der Testung von Gesunden nachgedacht (Guardian 15.4.2021).
Die Cochrane Collaboration konstatiert in einem Review: „Wir haben keine Daten oder Studien gefunden, die die Genauigkeit dieser Tests bewerten, wenn sie beim wiederholten Screening von Personen ohne bekannte Exposition gegenüber SARS-CoV-2 eingesetzt werden. Solche Test-Strategien können sich bisher nicht auf ‚Real-World‘-Evidenz aus der Praxis stützen“ (Cochrane 24.3.2021). Weiter hießt es, bei der Testung von 10’000 symptomlosen Personen und einer „Inzidenz“ von 500 „müsste man damit rechnen, dass die Tests 125 bis 213 positive Ergebnisse liefern würden und dass 90 bis 189 dieser positiven Ergebnisse falsch positiv wären“. Bei der realistischeren Inzidenz von 100 oder 150 wäre die Fehlerquote noch deutlich höher.
Die Schnelltests sind oft auch falsch negativ. Christian Drosten meint: „An fünf von acht Tagen entdecke ich mit dem Antigentest eine Infektion, an drei Tagen werde ich sie übersehen“ (tagesschau 13.4.2021).
Das RKI versucht, die mangelnde Qualität und Aussagekraft der Tests durch Ausweitung der Testmenge auszugleichen: „Eine hohe Testfrequenz erhöht die Aussagekraft eines negativen Antigentests… Eine wiederholte Testung derselben Person (z. B. an zwei von drei aufeinanderfolgenden Tagen oder alle 48 Stunden) erhöht die Wahrscheinlichkeit, das diagnostische Fenster eines Antigentests zu treffen und würde somit in Abhängigkeit der dadurch verhinderten Übertragungen zur Reduzierung des allgemeinen Infektionsgeschehens beitragen“ (RKI 29.4.2021). Wiederholt wurden Datenpannen in Corona-Schnelltestzentren bekannt, durch die die Registrierungen von Tausenden Getesteten mit hinterlegtem Testergebnis und persönlichen Daten abgerufen werden konnten (heise 9.4.2021).
Die Teststrategie von Bund und Ländern – „Testen, testen, testen“ – hat keine wissenschaftliche Evidenz.
In Bayern wurde im März 2021 verfügt, dass alle KiTa- und Kindergartenkinder nach „stärkeren Erkältungssymptomen“ und alle Schüler nach jeder „Erkältung“ nur mit negativem Coronatest wieder in die Gemeinschaftseinrichtung kommen dürfen (stmas 11.3.2021, km 12.3.2021, SZ 16.3.2021). Die dadurch einsetzende Massentestung machte durch Falsch- oder Zufallsbefunde die bayerischen KiTas und Kindergärten zu mutmaßlichen Hotspots und die Kinder zu Quarantäne-Opfern und vermeintlichen Virusschleudern. Dies wiederum führte zu Rufen nach Routine-Schnelltests bei Kindern. Die Hamburger Sozialbehörde arbeitet schon an einem Pilotprojekt zur regelhaften Testung von Kitakindern (Zeit Online 31.3.2021, Bezahlschranke). in Hof/Bayern wurde sogar eine Testpflicht für Kinderspielplätze angeordnet (RND 2.4.2021).
Die Bundesregierung verpflichtete Mitte April 2021 alle Unternehmen dazu, ihren Beschäftigten einmal wöchentlich einen Schnelltest anzubieten (Bundesregierung 14.4.2021). Eine explizite Testpflicht ist nicht vorgeschrieben, weil es beim Abstrich um einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit geht (SPIEGEL 12.4.2021). Bei Schülerinnen und Schülern sind die Behörden da weniger zimperlich – bei ihnen geschieht das meist ohne schriftlich Einwilligung. Viele Landesregierungen trauen es auch den Eltern nicht zu, die Kinder zu Hause eigenverantwortlich zu testen. Sie misstrauen ihnen. Den Lehrern dagegen wird es zugestanden, Selbsttests zu Hause durchzuführen.
Bundesweit sollen sich alle Schüler und Lehrer zweimal wöchentlich auf SARS-CoV2 testen (lassen). In einigen Bundesländern wie Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Sachsen oder Bayern ist das seit April 2021 verpflichtend. Bei Nicht-Teilnahme oder Nicht-Vorweisung eines negativen Testergebnisses dürfen die Klassenräume nicht betreten werden. Markus Söder begründete die Einführung der Testpflicht in Bayern mit der durch nichts zu belegenden Behauptung: „Wir sehen, dass die Schulen ein sehr intensiver Teil des pandemischen Geschehens sind.“ (BR 7.4.2021, Merkur 7.4.2021). Diskutiert wird eine Ausweitung der Testpflicht auf Kindergartenkinder: „Das wäre gut, denn Testen gibt Sicherheit und schützt“, wird als Argument vorgebracht, und ergänzend muss man hinzufügen: Und es führt massenhaft zum 14tägigen Hausarrest gesunder Kinder und ihrer Familien (ZEIT 23.4.2021).
Prof. Werner Bergholz, der auch als Sachverständiger beim Bundestag geladen war, resümiert: „Die geringeren Spezifität und Sensitivität von Antigen-Schnelltests führt beim Testen von asymptomatischen Personen und einer Prävalenz, die im Moment in Deutschland vorliegt, zu überwiegend falsch positiven Ergebnissen und zu mindestens 20% „übersehenen“ Infektionen… Es ist aufgrund der prinzipiellen Schwächen des Antigentests und der Fehlerquellen des PCR Tests mit der im Moment unbekannten falsch positiv Rate nicht zielführend, die Teststrategie ‚Antigen-Schnelltests mit nachgeschalteten PCR Tests‘ an Schulen durchzuführen„ (Bergholz 10.4.2021). Nach Professor Reinhard Berner, Leiter der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin an der Dresdner Uni-Klinik, sind die Schnelltests an Schulen keine sinnvolle Strategie. Die Treffsicherheit sei „lausig schlecht“ , das gelte umso mehr, je jünger die Kinder sind, und vor allem, wenn sie symptomfrei sind (DNN 22.4.2021, Bezahlschranke):
„Wenn ich an einer Schule 1.000 Schüler teste, unter denen zehn infiziert sind, finde ich nur zwei von ihnen, acht aber nicht. Dafür finde ich zusätzlich sechs bis acht falsch positive, die also erst einmal in Quarantäne müssen, obwohl sie nicht infiziert sind“
Wer sich für die Fehlerhaftigkeit der gängigen Schnelltests interessiert, und für die Wahrscheinlichkeit, durch einen falsch-positiven Befund in eine 14tägige Quarantäne zu kommen, kann bei Corona-blog nachschlagen.
Der VGH München lehnte den Eilantrag ab, die Regelung zu Corona-Tests für Schülerinnen und Schüler vorläufig außer Vollzug zu setzen. Er stellte jedoch klar, dass die Testteilnahme „ausschließlich freiwilliger Natur“ ist. Bei Ablehnung müsse sichergestellt sein, dass Unterrichtsangebote im Distanzunterricht bestehen. Andernfalls sei nicht von der erforderlichen Freiwilligkeit der Einwilligung in die Erhebung gesundheitsbezogener Daten auszugehen (br 8.4.2021, Beck 2.3.2021, juris 12.4.2021). In Nordrhein-Westfalen beispielsweise gibt es bisher keinen Anspruch auf Distanzunterricht (LokalKompass 14.4.2021). Eine Klage dürfte dies ändern.
In den meisten Bundesländern dürfen die Eltern bei den Selbsttestungen nicht anwesend sein. Die Schüler müssen sich ohne direkte Hilfe selbst testen, unabhängig vom Alter und ohne aktives Eingreifen eines Lehrers: „Zur Testung wird ein Teststäbchen ca. 2 cm tief in jedes Nasenloch eingeführt, an der Naseninnenseite hin- und herbewegt und dann in eine Testflüssigkeit getaucht… Erhalten die Schülerinnen und Schüler beim Schnelltest ein positives Testergebnis, sollten sie dies der aufsichtführenden Lehrkraft bzw. der Schulleitung mitteilen… Die betroffene Schülerin bzw. der betroffene Schüler muss sich absondern, d. h. von anderen Personen isoliert und – sofern möglich – von den Erziehungsberechtigten abgeholt oder nach Hause geschickt werden“. Abgesehen davon, dass das beschriebene Einführe von Teststäbchen in die Nase unangenehm ist, wurde dieses Verfahren nie wissenschaftlich evaluiert. Konsens war bisher immer der Abstrich von der Rachenhinterwand.
Die Schulen bzw. Lehrer bewegen sich juristisch auf dünnem Eis, wenn rechtlich fragwürdige Testungen womöglich noch gegen den Willen von Schülern oder ihren Eltern vorgenommen werden (MPG §40). Zwar stellen die Staatsregierungen Lehrer prinzipiell von der Haftung frei, aber nur für den Fall, dass bei der Beaufsichtigung der Selbsttests keine „grobe Fahrlässigkeit“ vorliegt (KM 7.4.2021). Nasale Selbsttests sind medizinethisch invasive Eingriffe und bedürfen daher bei Minderjährigen einer ausdrücklichen Einwilligung der Eltern, die auch nur dann wirksam ist, wenn vorher über Risiken vollumfänglich aufgeklärt wurde und eine Nutzen/Risiko-Abwägung stattgefunden hat.
Das bayerische Kultusministerium ist da anderer Meinung und dreht den Spieß um: „Die Abgabe einer ausdrücklichen Einverständniserklärung durch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (bzw. durch volljährige Schülerinnen und Schüler) ist nicht erforderlich… Wenn Ihre Tochter bzw. Ihr Sohn nicht an den Selbsttests in der Schule teilnehmen soll und auch kein alternatives negatives Testergebnis vorgelegt werden kann, müssen Sie das der Schule mitteilen. Ein Schulbesuch ist dann nicht möglich“ (KM 11.4.2021). In manchen Regionen wird Eltern sogar ein Bußgeld angedroht, falls sie ihre Kinder nicht an den Testungen teilnehmen lassen (WN 16.4.2021). Das ist juristisch fragwürdig und bedarf dringend einer richterlichen Überprüfung – nicht nur in einem Eilverfahren.
Medizinprodukte dürfen nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung nur ihrer Zweckbestimmung entsprechend und nur von Personen angewendet werden, die die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzen. Eine Einweisung in die ordnungsgemäße Handhabung ist erforderlich. Es muss ein Qualitätssicherungssystem eingerichtet werden, die Schule braucht einen Sicherheitsbeauftragten für Medizinprodukte. Man kann LehrerInnen und (Di)RektorInnen nur raten, zu remonstrieren, um das Haftungsrisiko nach oben weiterzureichen.
Mitte März 2021 wurde in Deutschland auch ein Corona-Spucktest zur Selbstanwendung zugelassen (GL 15.3.2021). Er verlangt allerdings ein gewisses Maß an Kooperativität („es sollte 3- bis 5-Mal kräftig gehustet werden“), exakte Dosierung des Speichelvolumens („das gesammelte Probevolumen sollte ohne Schaum 0,5 ml betragen… das korrekte Volumen ist für die Zuverlässigkeit des Tests essenziell“) und anschließendes Hantieren mit einer Pufferflüssigkeit. Ohne Hilfe eines Erwachsenen ist das illusorisch. Er wird an Schulen bisher nicht verwendet.
Keiner der SARS-CoV2-Tests wurde bisher für die Eigenanwendung durch Minderjährige und für die Anwendung bei Gesunden validiert (Hirte 11.4.2021). Nach Angaben der Hersteller dürfen die Tests frühestens ab dem 10., manche wie z.B. das Siemens-Produkt auch erst ab dem 14. Lebensjahr selbständig durchgeführt werden.
Schnelltest zur Eigenanwendung sind bisher nicht regulär zugelassen, sondern haben nur eine nationale „Sonderzulassung“ für den Heimgebrauch – nicht für Schulen. Viele Schüler sind durch wesentliche Schritte der Anwendung der Tests überfordert – vom Auspacken, über die Probennahme und die Auswertung bis hin zur Entsorgung. Selbst erwachsene und untrainierte Laien tun sich da schwer. Bei manchen Tests gibt es sogar Warnhinweise etwa bezüglich der Testflüssigkeit („nicht in die Augen bringen“). In Hamburg wurde ein Test aus dem Verkehr gezogen, der die giftige Flüssigkeit Octylphenol enthält (WELT 21.4.2021). An einer Schule in Baden-Württemberg wurden die Schüler wieder nach Hause geschickt, weil der Beipackzettel des Schnelltests vorschreibt, dass jeder, der einen Test macht, auch entsprechendes Schutzmaterial wie Laborkittel, Schutzbrille und Handschuhe tragen muss (RNZ 21.4.2021).
Bayerische Elternverbände und Lehrkräfte protestieren heftig dagegen, dass sich Schüler in den Klassenzimmern selbst testen sollen: „Klassenzimmer sind keine Testzentren“ (SZ 25.3.2021, Merkur 12.4.2021). Die GEW äußert sich kritisch unter anderem wegen fehlendem Datenschutz, psychischer Belastung der Schüler, Arbeitsaufwand und mangelndem Infektionsschutz, und stellt ein Remonstrationsschreiben und eine Überlastungsanzeige auf ihrer Website zur Verfügung (GEW 24.3.2021).
Ein Familienrichter in Weimar hob die Pflicht zur Teilnahme an Corona-Tests an zwei Schulen aus Gründen des Kindswohls auf. Dies löste bundesweit eine Klagewelle gegen die Testpflicht aus (WELT 16.4.2021). Der Richter wurde wenig später der Rechtsbeugung bezichtigt, und seine Wohnung wurde durchsucht. Es bestehe der Anfangsverdacht, „dass er sich bei dieser Entscheidung einer Beugung des Rechts schuldig gemacht hat, indem er sich bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hat, seine Entscheidung also von den gesetzlichen Vorschriften nicht mehr getragen wird, so dass sie willkürlich erscheint“ (LTO 27.4.2021). Das Netzwerk KRiStA verurteilt den Vorfall als Eingriff in richterliche Unabhängigkeit (Achgut 27.4.2021).
Zu befürchten sind erhebliche psychische und soziale Auswirkungen der „freiwilligen“ Selbsttests: Die Testungen finden statt in in ungeschützten Räumen ohne Diskretion und Schutz der sensiblen, personenbezogenen (Gesundheits-)Daten der Schüler. Die Schüler erleben sich als potentielle Gefährder, herabgewürdigt zu Testobjekten. Es ist für sie eine unzumutbare seelische Belastung, das Durchfließen der Testflüssigkeit beobachten und auf die Verfärbung der Testlinien warten zu müssen, die wie ein selbstvollstrecktes Gottesurteil zur Absonderung, Aussonderung, ja Vertreibung führen kann und die eigene Familie mit in den Strudel reißt. Die Kinder erleben Druck, Stress, Angst und Scham; in den Klassen kommt es zu Gruppenbildungen, Ausgrenzung und Mobbing („Jeder, der sich nicht testen lässt, muss noch weiter weg von den anderen sitzen„). Wegen der hohen Fehlerquote der Schnelltests ist mit unzähligen unnötigen Quarantänemaßnahmen zu rechnen.
Es ist ein gravierender Verstoß gegen die Menschenwürde, wenn Kinder an sich selbst diagnostische Maßnahmen vornehmen müssen.
Welche Auswirkungen das (Selbst-)Testen auf das Verhältnis zwischen Schülern und Lehrern, auf die kindliche Psyche, auf die Schweigepflicht und den Datenschutz haben kann, schildert ein nordrhein-westfälischer Gymnasiallehrer auf Youtube (Kaiser 17.3.2021). Er ruft seinen Kollegen zu:
„Ich wundere mich vor allem darüber, dass ihr euch nicht wundert. Ausgebildete Pädagogen nicken diese Eingriffe in Privatsphäre und Würde des Menschen ab.“
Die Kinder- und Jugendpsychotherapeutin Helene Timmermann befürchtet: „Die Angst, krank und infiziert zu sein, wird zwangsläufig zum täglichen Begleiter… Es wird in Zukunft deutlich mehr Angststörungen und Zwangsstörungen geben. Das bahnt sich jetzt schon an: Eltern rufen an und sagen: ‚Mein Kind war schon immer ängstlich und zurückgenommen, aber jetzt ist es dramatisch, wir halten es nicht mehr aus“ (Nordkurier 6.3.2021).
Von Mitte Februar bis März 2021 hat sich die Zahl der durchgeführten Testungen bei Kindern und Jugendlichen verdoppelt, bei prozentualem Rückgang der positiven Tests und keinerlei Zunahme von schweren Erkrankungen bei Kindern (NB 22.3.2021, tagesspiegel 25.3.2021). Die Testpandemie führte jedoch zu einem Anstieg der „Inzidenz“ und zu alarmistischen Meldungen bei RKI und Politikern (n-tv 7.4.2021). Kinder werden wieder als Virusschleudern gebrandmarkt (Merkur 26.3.2021, RKI 30.3.2021). Das wiederum dient dann als Argument für die Ausdehnung der Impfkampagne auf das Kindesalter.
Eine ausführliche Kritik der Corona-Testungen von Schülern hat Christof Kuhbandner veröffentlicht (telepolis 15.3.2021).
Der ehem. Familienrichter Hans-Christian Prestien weist auf die Möglichkeit hin, bei Verdacht auf Verstoß gegen die Kinderrechte beim zuständigen Familiengericht ein Kinderschutzverfahren gem. §§ 1666 Abs. 1 und 4 BGB anzuregen und zum Beispiel die Rechtmäßigkeit von Anordnungen wie Maskentragen, Social Distancing oder Selbsttests überprüfen zu lassen. Hierzu bietet er Mustervorlagen auf seiner Website an. Das Familiengericht hat dann von Amts wegen zu überprüfen, ob durch Anordnungen oder Handlungen das „körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes“ gefährdet sein kann. Ein Video mit Herrn Prestien zum Thema Kindeswohl in der Pandemie ist hier herunterzuladen.
#An einer Petition gegen die Testpflicht für Kinder in Bayern kann man sich hier beteiligen.
Weitere Petitionen gibt es hier:
Für Baden-Würtemberg:
www.openpetition.de/petition/online/gegen-corona-testpflicht-an-schulen#petition-mainFür Niedersachsen:
www.openpetition.de/petition/online/keine-testpflicht-fuer-schuelerinnen-und-schueler-an-schulenFür Sachsen
www.openpetition.de/petition/online/selbsttests-an-grundschulen-nein-dankeFür NRW:
www.openpetition.de/petition/online/selbsttests-gehoeren-in-elternhaendeFür NRW:
www.openpetition.de/petition/online/gegen-eine-testpflicht-an-schulen-und-den-ausschluss-von-schuelerinnen-vom-praesenzunterricht#petition-mainFür NRW:
www.openpetition.de/petition/online/keine-testpflicht-fuer-schueler-als-bedingung-zur-teilnahme-am-unterrichtDer Verband der Kinder- und Jugendärzte lehnt flächendeckende Tests an Schulen und Kitas ab: „Ausgehend von allgemein anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen der Screening- und Infektionsdiagnostik erscheint es angesichts fehlender Daten zur Validität von Antigenschnelltests gerade bei asymptomatischen Kindern zum jetzigen Zeitpunkt weder gerechtfertigt noch angemessen, diese Tests flächendeckend in Schulen und Kitas einzusetzen… Die zu erwartende hohe Zahl an falschen negativen und falschen positiven Ergebnissen würde aus unserer Sicht weit mehr Schaden anrichten als nutzen“. Außerdem könnten die unangenehmen Abstriche tief in der Nase oder im Rachen für Kinder sehr belastend sein (KiN 2.3.2021).
Der Bayerische Schulleitungsverband, die Interessensvertretung der Schulleitungen an Grund-, Mittel- und Förderschulen, lehnt Schüler-Selbsttests in Klassenzimmern ab – allerdings nicht aus Sorge um die Kinder, sondern wegen Bedenken um den Gesundheitsschutz des Personals (bsv 12.3.2021).
Juristisch dringend klärungsbedürftig sind alle Grundrechtseingriffe, die mit willkürlich definierten „Inzidenz“-Schwellen begründet werden, errechnet aus fragwürdigen Tests im Rahmen einer fragwürdigen Teststrategie. Es ist ein unverzeihlicher Fauxpas des Gesetzgebers – des Bundestages – „Inzidenzwerte“ mit daraus folgenden weitreichenden Grundrechtseingriffen („Schutzmaßnahmen“) in ein Gesetz zu schreiben – ohne Rücksicht darauf, dass diese Werte hauptsächlich von der Zahl der Testungen abhängen (IfSG §28a).
Den Wert von 50 Neuinfektionen pro 100000 Einwohner und Woche kommentiert Matthias Schrappe als „vollständig inhaltsleer. Wir würden keine Bachelor-Arbeit mit einem solchen Ansatz akzeptieren“ (Schrappe 8.9.2020). Der Verfassungsjurist Oliver Lepsius hält den Wert von 50 aus juristischer Sicht für „hinfällig“ (WDR 7.10.2020). Im Winterhalbjahr wird diese Schwelle überschritten, außer wir riegeln unsere Städte ab, wie RKI-Chef Lothar Wieler phantasiert (phoenix 15.10.2020). Oder alle lassen sich in Plastik einschweißen, und der physische Kontakt aller Menschen zueinander wird komplett unterbunden (Esfeld 15.1.2021).
Zeit für einen Strategiewechsel
Nach Berechnungen von John Ioannidis haben Lockdowns wenig bis gar keinen Effekt auf die Virusausbreitung – im Gegenteil, sie können die Situation verschärfen, weil die wirtschaftlichen Folgen schlimmer sein dürften als die Infektion. Auch der kanadische Ökonom Douglas W. Allen kommt in einer großen Übersichtsstudie (80 Studien zu Lockdowns) zu dem Schluss: „Das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Lockdowns liegt für Kanada, ausgedrückt in geretteten Lebensjahren, zwischen 3,6 und 282. Das heißt, möglicherweise wird der Lockdown als einer der größten politischen Fehler in Friedenszeiten in die Geschichte Kanadas eingehen“. Auch nach einem Jahr Pandemie sei kein Zusammenhang zwischen der Anzahl der Todesfälle und der Strenge der Abwehrmaßnahmen in verschiedenen Ländern zu erkennen (Allen Apr. 2021).
.Die Virusausbreitung verläuft zyklisch, weitgehend unabhängig von menschlichen Maßnahmen (WaS 21.3.2021, Bezahlschranke). Die Anzahl positiver Tests sagt wenig aus über die Bedrohungslage. Bei den allermeisten positiv Getesteten kann von „Infektion“ oder „Erkrankung“, wie es in Presseartikeln und in Veröffentlichungen des Robert-Koch-Instituts heißt, keine Rede sein.
Gesunde Kindergarten- und Schulkinder werden auf Grund positiver Testbefunde bei gesunden Kontaktpersonen nach Hause geschickt oder in Quarantäne gesteckt. Es werden sogar ganze Schulen ohne einen einzigen Erkrankungsfall geschlossen, inclusive Quarantäne für alle Kinder und Lehrer. Flüchtlingsheime werden wegen einzelnen Positivbefunden abgeriegelt und die Menschen in Unsicherheit gelassen.
In Mutter-Kind-Häusern wurden Mütter mit ihren Kinder bis zu 33 Tage in einem Zimmer eingesperrt und traumatisiert – „schlimmer als die Flucht“ (SZ 7.9.2020). In einem Ankerzentrum wurden 580 Geflüchtete sogar acht Wochen lang isoliert (SZ 3.7.2020, BR 18.5.2020). Von den 96 positiv Getesteten auf einem bayerischen Spargelhof hatte kein einziger irgendwelche Krankheitssymptome (Merkur 19.6.2020). Von den 174 positiv getesteten Erntehelfern in Mamming wurde nur einer stationär behandelt (RTL 27.7.2020). In der westfälischen Fleischfabrik Tönnies wurden im Juni 2020 über 2100 Arbeiter positiv auf SARS CoV2 getestet; nur 21 von ihnen erkrankten „ernsthaft“, zwei (0,1%) mit Lungenentzündung und sechs (0,3 %) an einem Atemnotsyndrom; tödliche Verläufe gab es nicht (FAZ 12.8.2020).
Der anhaltende Alarmismus und die nahezu wöchentlich weitergetriebenen Einschränkungen der Grundrechte stehen in keinem Verhältnis zur Zahl der tatsächlichen Corona-Erkrankungen.
Aus verfassungsrechtlicher Sicht dürfen die bürgerlichen Freiheiten nicht eingeschränkt werden, um ein Virus zu bekämpfen oder auszurotten, sondern höchstens zu dem Zweck, eine Überforderung des Gesundheitssystems zu vermeiden, also für die „kapazitätsgerechte Steuerung des Pandemieverlaufs“ (Lepsius 6.4.2020). Und eine Überforderung war zu keinem Zeitpunkt Sicht (Interaktiv-BM 2021). Daher wird von den Regierenden oft die Verhinderung von Todesfällen als Argument ins Feld geführt. Jedoch: „Der Schutz des Lebens ist kein „grundrechtlich handhabbares Ziel“, wie es der Verfassungsrechtler Oliver Lepsius formuliert. Lepsius schreibt weiter, dass Grundrechtseingriffe ständig beweispflichtig sind, und dass uns die Regierungspolitiker diesen Beweis schuldig bleiben (Lepsius 6.4.2020). Christoph Eisenring schrieb in der NZZ: „Das Mantra, jeder Tote sei einer zu viel, ist denn auch skeptisch zu sehen. Wollten wir dieses im täglichen Leben konsequent umsetzen, hätte dies drastische Konsequenzen: Wir müssten ehrlicherweise den Alkoholkonsum, das Rauchen oder das Autofahren verbieten…“ (NZZ 24.1.2021).
Der Jurist Dietrich Murswiek schreibt zur Verpflichtung des Staates zum Schutz des Lebens: „Eine staatliche Pflicht zum Schutz gegen aus einer Epidemie resultierende Lebens- und Gesundheitsgefahren ist im Prinzip gegeben. Gegenüber Naturkatastrophen und Epidemien ist der Staat verfassungsrechtlich aber nur zur Gewährleistung existentieller Lebensvoraussetzungen und insofern eines Mindeststandards verpflichtet, aber nicht zur Optimierung des Schutzes. Daher dürfte die Schutzpflicht in der gegenwärtigen Lage für die Abwägung ohne Relevanz sein. Denn das, was der Staat mit den Corona-Maßnahmen erreichen will, ist jedenfalls viel mehr als das, wozu er kraft seiner verfassungsrechtlichen Schutzpflicht verpflichtet sein könnte„ (Murswiek 1.3.2021).
Das SARS-CoV2-Virus lässt sich ganz offensichtlich nicht mit irgendwelchen Maßnahmen zum Verschwinden bringen – seien es Massentests, Apps, Impfungen, Quarantäne, Gesichtsmasken, Händehygiene oder Abstandsregeln, oder auch das ständige Säubern oder Desinfizieren von Oberflächen (ZEIT 9.10.2020). Strategien, mit denen das Virus „besiegt“ werden soll, sind technokratische Allmachtsphantasien und werden immer kostspieliger, bei immer zweifelhafterer Wirksamkeit. Die Maskenpflicht in der Öffentlichkeit hat keine wissenschaftliche Grundlage, sondern sie ist eine politische Entscheidung und möglicherweise sogar kontraproduktiv (s. Abschnitt „Die Mund-Nasen-Bedeckung“); PCR- und Schnelltests sind unzuverlässig und kosten Milliarden; die Gesundheitsämter werden für die „Nachverfolgung“ zu teuren Monsterapparaten aufgebläht; die Hygiene- und Quarantäneanordnungen verursachen immensen wirtschaftlichen und psychologischen Schaden. Häusliche Quarantäne führt durch die höhere Ansteckungsdosis wahrscheinlich sogar zu schwereren Erkrankungsfällen unter den „Mitgefangenen“ (Jefferson 20.11.2020).
Es ist höchste Zeit für einen Strategiewechsel. Der Schweizer Infektiologe Pietro Vernazza schlägt vor: Wer krank ist, bleibt zu Hause; wer Kontakt zu Kranken hat, wäscht sich viel die Hände und hält weitgehend Abstand; die Massentests und die Quarantänemaßnahmen bei Gesunden werden gestoppt; entwickelt werden dagegen humane und effektive Schutzmaßnahmen für Institutionen wie Krankenhäuser und Pflegeheime (Vernazza 10.10.2020). Auch das Team um Matthias Schrappe ruft immer wieder in Thesenpapieren zu einem Strategiewechsel auf, fordert die Verbesserung der Datenbasis, den gezielten Schutz gefährdeter Gruppen und die Wahrung der Bürgerrechte (Schrappe 2020). In Tübingen wurde ein Konzept zum Schutz älterer Menschen entwickelt und umgesetzt, das die Ansteckungsrate stark reduziert hat (Tagesspiegel 9.12.2020).
Nach Hendrik Streeck müssen wir uns damit abfinden, dass das Virus ein normaler Bestandteil unseres Lebens wird: „Wenn man das verinnerlicht, dass dieses Virus wahrscheinlich heimisch wird, dass es uns wahrscheinlich unser Leben lang begleiten wird, dann ist das ein ganz anderer Umgang mit dem Virus, dann sind die Infektionszahlen gar nicht mehr so zentral, sondern viel wichtiger ist die Frage: Werden die Menschen krank?“ (FZ 20.1.2021).
Auch von der WHO kommt die Botschaft, man werde in absehbarer Zukunft nicht in der Lage sein, das Virus auszurotten: „Wir müssen lernen, mit dem Virus zu leben„ (Tagesschau 24.7.2020). Sehr wahrscheinlich wird sich SARS CoV-2 in die große Gruppe der Erkältungsviren einreihen, die jedes Winterhalbjahr durch das Land ziehen (BZ 10.7.2020, Streeck 5.8.2020, n-tv 19.8.2020).
In großen Ballungsräumen, etwa in den urbanen Zentren Schwedens, Brasiliens, Indiens, Japans und der USA zeichnete sich im Herbst 2020 eine Herdenimmunität ab, ebenso in Madrid und in den österreichischen Ski-Hochburgen (web.de 8.10.2020, KZ 8.11.2020). In Tokio fanden Forscher bei über 600 Mitarbeitern einer japanischen Firma zwischen Mai und August 2020 einen Anstieg der SARS-CoV-2-Antikörper im Blut von 6% auf 47%. Sie fanden eine extrem niedrige Infektionssterblichkeit und schlossen auf eine weitgehende Durchseuchung der Bevölkerung, eine annähernde Herdenimmunität (Hibino 23.9.2020). Auch in Schweden war der Prozentsatz der Menschen mit SARS-CoV2-Antikörpern bis zur zweiten Januarwoche 2021 auf 40% gestiegen, begleitet von einer absinkenden Kurve der Neuerkrankungen und Intensivfällen (Rushworth 25.1.2021, FOHM). Ähnlich sah es in der Ukraine aus (orf 3.2.2021). In Deutschland lag der Prozentsatz der positiven Antikörpertests Anfang April bei 40 %, trotz der strengen Kontaktbeschränkungen (CDI).
In der Great Barrington Erklärung, verfasst von prominenten Epidemiologen aus Stanford, Harvard und Oxford, äußern inzwischen Tausende von Ärzten weltweit ernste Bedenken hinsichtlich der schädlichen Auswirkungen der vorherrschenden COVID-19-Maßnahmen auf die physische und psychische Gesundheit und fordern die Rückkehr zum normalen Leben: „Die Beibehaltung dieser Maßnahmen bis ein Impfstoff zur Verfügung steht, wird irreparablen Schaden verursachen… Der einfühlsamste Ansatz, bei dem Risiko und Nutzen des Erreichens einer Herdenimmunität gegeneinander abgewogen werden, besteht darin, denjenigen, die ein minimales Sterberisiko haben, ein normales Leben zu ermöglichen, damit sie durch natürliche Infektion eine Immunität gegen das Virus aufbauen können, während diejenigen, die am stärksten gefährdet sind, besser geschützt werden. Wir nennen dies gezielten Schutz (Focused Protection).“
#Die Erklärung kann auch von Nicht-Medizinern unterzeichnet werden.
Wir müssen jetzt die Scherben zusammenkehren und alles tun, um unsere demokratischen Freiheitsrechte, unser soziales Leben, unsere Lust am Leben wieder zu gewinnen und eine schwere wirtschaftlichen Rezession zu vermeiden.
COVID-19: Risiken überschätzt
Das Coronavirus wird hauptsächlich über Atemtröpfchen übertragen, vor allem bei engem („face-to-face“-)Kontakt von unter einem Meter Abstand über mehr als 15 Minuten. 80 bis 90 Prozent entwickeln nach Kontakt mit dem Virus keinerlei Beschwerden (Science 16.3.2020; BMJ 2.4.2020), nach Aussage des renommierten italienischen Virologen Giorgio Palu könnten es sogar 95 Prozent sein (SN 26.10.2020). Sie sind geschützt durch frühere Kontakte mit Coronaviren, durch ein robustes Abwehrsystem auf den Schleimhäuten oder eine angeborene unspezifische Immunität (Walach 8.9.2020, Doshi 17.9.2020, ScienceORF 28.4.2021). Immunologen sprechen von „dunkler Materie“, also einer Immunität, die sich durch die übliche Untersuchung von SARS-CoV2-Antikörpern nicht nachweisen lässt (n-tv 24.4.2020, Tagesanzeiger 1.6.2020, Guardian 7.6.2020).
Viele Menschen haben Antikörper gegen Coronavirus-Kapseln und -Kerne, die bei früheren Kontakten mit Coronaviren gebildet wurden (Dugas 24.4.2021, ScienceORF 28.4.2021). Solche Antikörper lassen sich in eingelagerte Blutproben (aus der Zeit vor der Pandemie) von jedem zweiten 6-12jährigen nachweisen, und von einem von 20 Erwachsenen (FR 11.11.2020). Sie können SARS-CoV2 neutralisieren und schwere Verläufe von Covid-19 verhindern. Ein Großteil der Bevölkerung verfügt auch über T-Gedächtniszellen, die in der Lage sind, die Abwehr gegen SARS CoV-2 zu orchestrieren. #Auch nach einer überstandenen COVID-19-Erkrankung ist mit einer sehr lange anhaltenden Immunität durch Gedächtniszellen zu rechnen, die die Wirkung und Wirkdauer von Impfungen übersteigt (tkp 10.5.2021). Selbst bei engem Kontakt stecken sich daher nur fünf bis zehn Prozent der Menschen an; bei ungeschütztem medizinischen Personal sind es sogar weniger als drei Prozent (Dtsch Ärztebl. 14.7.2020).
Die für eine Herdenimmunität nötige Durchseuchung (oder „Durchimpfung“) liegt daher nicht bei 50 bis 70%, sondern deutlich niedriger (Lewis 10.5.2020, Gomes 21.5.2020, Aguas 16.11.2020). Virologen wie Hendrik Streeck forderten im Sommer 2020 mehr Mut für den weiteren „Aufbau einer Teilimmunität“, denn die Gesellschaft müsste sich darauf einstellen, mit dem Virus zu leben (gmx.net 7.6.2020). Sehr bemerkenswert in einer Zeit, in der es nur die eine, immer wieder verkündete offizielle Linie zu geben scheint, nämlich: Abstand halten, Masken tragen und auf Grundrechte zu verzichten bis ein Impfstoff kommt und das Virus besiegt ist (Tagesschau 17.6.2020, dw 18.7.2020).
EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen hat das noch vollmundiger formuliert: „Wir werden diese Pandemie erst dann beenden, wenn sie überall beendet ist. Und das bedeutet, dass jeder Mensch auf der Welt Zugang zu Tests, Behandlungen und Impfstoffen hat“ (Dtsch Ärztebl. 29.6.2020). Und Chef Lothar Wieler sekundierte mit der geradezu alttestamentarisch anmutenden Warnung: „Das alles geschieht nur, weil wir Menschen uns nicht an die Regeln halten… Diese dürfen nie in Frage gestellt werden“ (SZ 28.7.2020). Mit einer solchen Aufforderung zu blindem Gehorsam verlässt er den Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung, denn er macht die Bürger zu Objekten, zu Untertanen, und nimmt ihnen damit die Würde (Forberger 21.8.2020).
Das Krankheitsbild von COVID-19 (= Corona Virus Disease 2019), die das Virus SARS CoV2 verursacht, ist – auch wenn dieser Vergleich als von manchen als Coronaleugnung diffamiert wird – vergleichbar mit einer Influenza, nur sind die Verläufe bei Kindern und unter 65jährigen Erwachsenen harmloser, bei alten Menschen mit gravierenden Grunderkrankungen dagegen schwerer (Ioannidis 19.5.2020, Medscape 15.7.2020).
Der Rechtsmediziner Klaus Püschel zog nach der Obduktion von etwa einhundert mit Corona-Befund Gestorbenen die Bilanz: „Covid-19 ist eine ernste, aber keine besonders gefährliche Erkrankung“ (Focus 24.4.2020). Sie stellt nach Ansicht prominenter Gesundheitsexperten „keinen Anlass dafür dar, in quasi metaphysischer Überhöhung alle Regeln, alles Gemeinsame, alles Soziale in Frage zu stellen oder sogar außer Kraft zu setzen“ (Schrappe 3.5.2020).
Wer nicht erkrankt, ist auch nicht ansteckend. Die Übertragung von SARS-CoV2 geht überwiegend von Menschen mit symptomatischen Infektionen und deren Kontakten aus (Raffle 28.4.2021). Gesunde Menschen gefährden sich also nicht gegenseitig. In Wuhan wurden nach Abflauen der Epidemie unter 10 Millionen getesteten Einwohnern 300 Testpositive gefunden; keine einzige enge Kontaktperson wurde von ihnen angesteckt (Cao 20.11.2020). Auch eine große Übersichtsarbeit aus den USA ergab, dass es keine substanzielle Virusübertragung durch gesunde Personen im gleichen Haushalt gibt (Madewell 14.12.2020). Selbst in den Tagen vor Ausbruch einer tatsächlichen COVID-19-Erkrankung ist die Infektiosität sehr gering – die Ansteckungsrate wird für diesen Zeitraum mit 3 von 1000 Kontaktpersonen angegeben (Medscape 14.8.2020). Das macht die Lockdowns, die ja vornehmlich die Kontakte gesunder Menschen untereinander einschränken, nahezu wirkungslos.
Eine Übertragung des Virus über Gegenstände (zum Beispiel Türklinken oder Einkaufswagen) ist wissenschaftlich nicht belegt, daher erübrigen sich Desinfektionsfeldzüge. Von entscheidender Wirkung auf das Pandemiegeschehen ist es hingegen, wenn Erkrankte zu Hause bleiben. Nach Krankheitsbeginn dauert die Ausscheidung von aktiven Viren maximal neun Tage (Cevik 19.11.2020).
Im Freien ist das Ansteckungsrisiko nahe null (RTL 20.2.2021, FAZ 12.4.2021). Selbst nach Massenveranstaltungen wie den Protestdemos in Stuttgart und Berlin oder den Anti-Rassismus-Demonstrationen in Hamburg und München kam es zu keiner Zunahme der Erkrankungszahlen (DLR 18.7.2020, Wiesendanger 22.8.2020). In Irland wurden alle Aktivitäten im Freien wieder erlaubt, nachdem von den 232,164 Covid-19-Erkrankten nur 262 (= 0,1 %) im Freien angesteckt wurden (IT 5.4.2021). Die Hygieneauflagen für Outdoor-Aktivitäten, Außengastronomie und Demonstrationen sind sinnfrei und im Fall von Protestdemos reine Schikane.
Ein besonders niedriges Risiko für Ansteckung oder schwere COVID19-Erkrankungen haben Erwachsene, die engen Kontakt zu Kindern haben: Eltern, Lehrerinnen und vermutlich auch ErzieherInnen, Kinderkrankenpfleger/schwestern und KinderärztInnen (Wood 22.9.2020, Stevens-Fulbrook, McKeigue 3.3.2021).
Ein erhöhtes Risiko für Ansteckung und Erkrankung haben unterprivilegierte Menschen unter Lagerbedingungen: Flüchtlinge, Strafgefangene, Obdachlose oder Billiglohnarbeiter in Sammelunterkünften etwa von Schlachthöfen oder Gärtnereibetrieben. In überfüllten, schlecht gelüfteten Räumen entsteht eine besonders hohe Viruskonzentration. (Ioannidis 19.5.2020; SZ 21.5.2020). Arbeitslosigkeit, niedriges Einkommen, schlechte Wohnverhältnisse und Migrationshintergrund sind weitere Faktoren, die das Risiko einer Infektion steigen lassen (tagesschau 4.3.2021). Ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf haben Raucher (JAMA 25.1.2021).
Bei 5 bis 20 Prozent der Infizierten kommt es zu einem „grippalen Infekt“ mit Krankheitsgefühl, Fieber und Husten. Häufig ist dies begleitet von einem Geruchs- und Geschmacksverlust, oft auch von Kopfschmerzen. Die meisten Menschen, auch die Mehrzahl der alten Menschen, überwinden die Infektion schnell und komplikationslos, wie Reihenuntersuchungen im Skiort Ischgl belegen (Tagesschau 25.6.2020). Manche Patienten klagen noch mehrere Wochen über Restsymptome wie Kurzatmigkeit oder Müdigkeit.
Schwerere Langzeitfolgen – „Long-COVID“ – sind selten und umstritten, es wird aber häufig darüber berichtet, wohl um auch die jüngere Bevölkerung zu ängstigen und zur Beachtung der Hygienemaßnahmen und zur Teilnahme an der Impfkampagne zu motivieren. Die berichteten Beschwerden sind meist unspezifisch: Müdigkeit, Schlafprobleme, Muskelschwäche. Der US-Kardiologe John M. Mandrola schreibt: „Es ist keine Provokation, wenn man bei dem Phänomen Long-COVID von wissenschaftlicher Unsicherheit spricht… Es scheint doch recht wahrscheinlich zu sein, dass viele Menschen, die an Long-COVID-Symptomen leiden, nie mit dem Virus infiziert waren. Aus der Perspektive eines Krankenhaus-Betreibers bietet Long-COVID eine Gelegenheit, den Marktanteil zu erhöhen und Geld zu verdienen“ (Medscape 14.4.2021). Müdigkeit, schnelle Erschöpfung oder das Chronic fatigue syndrome kommen auch nach Erkrankungen oder Lungenentzündungen durch andere Viren vor. Sie betreffen vor allem ältere Menschen, die eine schwere Lungenentzündung hatten, mit starken Medikamenten behandelt wurden, Sauerstofftherapie brauchten oder beatmet wurden (Huang 8.1.2021). COVID-19-Lungenschäden haben nach einer Studie der Universität Innsbruck eine gute Rückbildungstendenz (FR 16.9.2020). Etwaige Langzeitfolgen bei Kindern sind wegen ihrer geringen Anzahl bedeutungslos und haben eine gute Prognose (Ärztebl 4.12.2021, BILD 9.5.2021).
Nur ein sehr kleiner Teil – weniger als 2 Prozent der Infizierten – erkrankt schwer. Die typische Komplikation ist die Lungenentzündung mit Husten und Kurzatmigkeit. Die Erkrankung kann auch zu Blutgefäßentzündungen oder Lungenembolien führen und dadurch den Sauerstofftransport in die Lunge stören und das Herz belasten (Dtsch Ärztebl. 20.4.2020). Eine stärkere Atemnot erfordert intensivmedizinische Behandlung mit Sauerstoffgaben, Infusionen, Blutverdünnung und als äußerste Maßnahme künstliche Beatmung, die jedoch die Situation auch verschlechtern kann. In den ersten Wochen der Epidemie wurde viel zu oft und zu früh beatmet, was die Intensivstationen blockiert und die Sterblichkeit signifikant erhöht hat. Dieser Zusammenhang hat sich immer noch nicht überall herumgesprochen (Focus 23.12.2020).
Zwischen Frühjahr und Herbst 2020 ging der Prozentsatz der Krankenhausaufnahmen von Infizierten deutlich zurück, trotz steigenden Alters der Infizierten. Ebenso deutlich sanken Beatmungsrate und Sterblichkeit bei den COVID-19-Intensivpatienten (Schrappe 22.11.2020).
Kinder haben ein sehr gutes unspezifisches Immunsystem. In der Symptomatik unterscheidet sich COVID-19 bei ihnen nicht von anderen Atemwegsinfektionen (Dtsch Ärztebl. 20.7.2020, Medscape 19.12.2020). Sie erkranken nur sehr selten schwer (DGPI 21.4.2021), #Komplikationen sind extrem selten (Scoop 13.5.2021) und es gibt praktisch keine tödlichen Verläufe. #Unter 1700 britischen Kindern und Jugendlichen mit positivem PCR-Test und Krankheitssymptomen entwickelten die meisten nur Kopfschmerzen und Müdigkeit. Bei 1,8 Prozent waren noch nach zwei Monaten Symptome vorhanden, allerdings auch bei 0,9 % der PCR-negativen Vergleichsgruppe (Molteni 13.5.2021). Das Immunsystem von Kindern ist so reaktionsfreudig, dass es sogar Antikörper entwickeln kann, ohne dass jemals im PCR-Test Viren nachgewiesen werden (Tosif 11.11.2020). Neugeborene von COVID-19-erkrankten Schwangeren entwickeln sich völlig normal (NTK 22.9.2020).
Die Sterblichkeit an COVID-19 – altersabhängig und vergleichbar mit einer Grippewelle
Nach einer großen, von der WHO veröffentlichten Übersichtsarbeit des weltweit führenden Epidemiologen, John Ioannidis, liegt weltweit das Risiko, an einer SARS-CoV2-Infektion zu sterben durchschnittlich bei 0,27 Prozent (Ioannidis 14.10.2020). In Ländern wie Deutschland mit guter medizinischer Versorgung liegt es insgesamt bei 0,09 Prozent, bei unter 70jährigen sogar nur bei 0,03 – 0,04 Prozent und damit im Bereich einer leichten Grippe. Werden wirksame Maßnahmen zum Schutz von Risikogruppen ergriffen, dürfte die Gesamtsterblichkeit sogar noch niedriger ausfallen. COVID-19 ist nur für Menschen in hohem Alter und insbesondere mit entsprechenden Vorerkrankungen gefährlich. Für alle anderen Personengruppen liegt die Gefährlichkeit im Bereich der sonstigen alltäglichen Risiken (n-tv 15.10.2020, Ioannidis 14.10.2020).