
Wegen der Brisanz der Details das ganze Beweisstück wörtlich. Vor allem wegen dieser Aussage:
"Woelki hatte BILD zuvor gerichtlich verbieten lassen, den Kontakt eines Pfarrers zu dem Minderjährigen als Missbrauch oder Straftat zu bezeichnen. Dabei ignoriert er offenbar eine kirchenrechtliche Regelung, die Papst Johannes Paul II. († 2005) am 30. April 2001 erlassen hat."
Als Täterschützer leistet Woelki ausgezeichnete Arbeit. Der Herr ist mit ihm.
https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/woelki-sexueller-kontakt-von-priester-mit-16-jaehrigem-kein-missbrauch-76730330.bild.html[*quote*]
HOME › POLITIK › INLAND ›
WOELKI: SEXUELLER KONTAKT VON PRIESTER MIT 16-JÄHRIGEM OBDACHLOSEN KEIN MISSBRAUCH
https://bilder.bild.de/fotos-skaliert/der-koelner-erzbischof-rainer-woelki-64-im-blutroten-talar-der-kirchenfuersten-kardinaele-52528e7ddd174147bef6a21085e9dc2c-76730438/8,w=600,q=high,c=0.bild.jpgKARDINAL RAINER WOELKI
Sexueller Kontakt von Priester mit 16-Jährigem Obdachlosen KEIN Missbrauch
Der Kölner Erzbischof Rainer Woelki (64) im blutroten Talar der Kirchenfürsten (Kardinäle)
Artikel von: NIKOLAUS HARBUSCH
veröffentlicht am 14.06.2021 - 12:31 Uhr
Neuer Wirbel um den Kölner Kardinal Rainer Woelki (64): Er bezeichnete den sexuellen Kontakt eines Priesters mit einem obdachlosen 16-Jährigen bei einer Konferenz mit Pfarrern als „Dummheit“ und „Übersprungshandlung“.
Kritiker sagen: Eine klare Verurteilung klingt anders …
Woelkis Sprecher bestätigt die Sicht des Erzbistums auf den polizeibekannten Vorgang vom 29. Juni 2001: Der Sprecher beschreibt das gemeinsame Masturbieren von Priester und Jugendlichem als „einvernehmlichen sexuellen Kontakt“, der unentgeltlich erfolgt sei.
Der Sprecher vermag in der Obdachlosigkeit des 16-Jährigen keine Zwangslage zu erkennen. Der unter päpstlicher Kontrolle stehende Kardinal lässt durch seinen Sprecher rückfragen: Woraus sich „eine Zwangslage ergeben soll, wenn ein 16-Jähriger Obdachloser ohne Bezahlung einen freiwilligen sexuellen Kontakt eingeht. Meinen Sie, dass jeder freiwillige sexuelle Kontakt mit einer obdachlosen Person das Ausnutzen einer Zwangslage darstellt? Dürfen Obdachlose also keinen Sex haben bzw. darf man mit diesen nicht sexuelle Kontakte haben?“
LESEN SIE AUCH
Trotz tagelanger Proteste: Kardinal Woelki firmt Jugendliche
TROTZ TAGELANGER PROTESTE
Kardinal Woelki firmt Jugendliche in Düsseldorf
Kardinal Rainer Maria Woelki in der Gemeinde St. Margareta in Düsseldorf eine Firmung durchgeführt – trotz Protesten im Vorhinein.
Offener Wut-Brief gegen Kardinal Woelki: Vertrauen ist verloren gegangen
OFFENER WUT-BRIEF GEGEN KARDINAL WOELKI
Vertrauen ist verloren gegangen
Einen Tag vor der Firmung durch Kardinal Woelki fordern Gemeindemitglieder ihn in einem offenen Brief auf, von der Firmung abzusehen.
Zuvor hatte das Erzbistum noch Wert darauf gelegt, dass Woelki den Vorgang nicht „kleingeredet oder nicht als verwerflich dargestellt“ habe.
Woelki hatte BILD zuvor gerichtlich verbieten lassen, den Kontakt eines Pfarrers zu dem Minderjährigen als Missbrauch oder Straftat zu bezeichnen. Dabei ignoriert er offenbar eine kirchenrechtliche Regelung, die Papst Johannes Paul II. († 2005) am 30. April 2001 erlassen hat.
AUCH INTERESSANT
Der Papst hob die Altersgrenze zum Schutz vor Missbrauch von 16 auf 18 Jahre an. Eine Straftat ist seitdem jeder äußere Verstoß gegen das sechste Gebot, den Kleriker mit unter 18-jährigen begehen.LESEN SIE AUCH
St. Pankratius in Odenthal: Pfarrer soll Messdienerin vergewaltigt haben
GEMEINDE BEI KÖLN
Pfarrer soll Messdienerin vergewaltigt haben
Die Missbrauchsfälle in der Kirche reißen nicht ab. Ein Pfarrer (†) wird verdächtigt, eine junge Messdienerin vergewaltigt zu haben.
Missbrauchsskandal, Rücktrittserklärung, Kirchenaustritte: Ist die Katholische Kirche noch zu retten?
MISSBRAUCHSSKANDAL, RÜCKTRITT, AUSTRITTE
Ist die Katholische Kirche noch zu retten?
Kardinal Reinhard Marx hat am Freitag seinen Rücktritt angeboten. Ein Paukenschlag, über den nun der Papst entscheiden muss.
Matthias Kopp von der Bischofskonferenz erläutert: „Das Dokument wurde am 30. April 2001 promulgiert. Eine Information Roms an die nationalen Bischofskonferenzen erfolgte am 18. Mai 2001.“
Auch die Bistümer München, Münster und Freiburg bestätigen auf BILD-Anfrage: Rechtskraft hatte die Verschärfung seit dem 30. April 2001.Wenige Wochen später kam es zum sexuellen Kontakt des Priesters mit dem Obdachlosen (16).
Woelkis Gutachter gehen hingegen davon aus, dass die Verschärfung erst im November 2001 rechtskräftig wurde.
NEWS
[*/quote*]