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Author Topic: Bundesumweltministerin erlaubt klima- und umweltbelastende Entsorgung von Kühlsc  (Read 276 times)

Krik

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DUH Pressemitteilung <pm[no]duh.de>
Pressemitteilung

Bundesumweltministerin erlaubt klima- und umweltbelastende Entsorgung von Kühlschränken

Deutsche Umwelthilfe kritisiert Entwurf zur Neuregelung der Kühlgeräteentsorgung als wirkungslos - Unsachgemäßes Kühlgeräterecycling verursacht vermeidbare Klimagasemissionen von umgerechnet bis zu 600.000 Tonnen CO2 pro Jahr - Unwirksame Neuregelung der Abfallbehandlungs-Verwaltungsvorschrift zum Kühlgeräterecyclings erlaubt Recyclern weiterhin klimaschädlichen Umgang mit ausgedienten Kühlgeräten- Festlegung Europäischer Entsorgungsstandards per Gesetz notwendig


Berlin, 6.3.2020: Die neue von Bundesumweltministerin Svenja Schulze geplante Regelung zur Kühlgeräteentsorgung beendet weder unsachgemäße Entsorgungspraktiken, noch die dadurch resultierende Freisetzung von bis zu 600.000 Tonnen unnötiger CO2-Äquivalente pro Jahr. Die Verwaltungsvorschrift zur Abfallbehandlung (Abfallbehandlungs-VwV) kritisiert die Deutsche Umwelthilfe (DUH) daher als wirkungslos. In kaum einem anderen EU-Staat sind die Anforderungen an das Kühlgeräterecycling derart niedrig und die Spielräume zum Betrügen so groß wie in Deutschland. In alten Kühlgeräten schlummern extrem klimaschädliche FCKW-Gase, die bei ungemäßer Entsorgung in die Atmosphäre entweichen.

"Wenn Umweltministerin Svenja Schulze die eigenen Klimaschutzziele ernst nimmt, muss sie die Vorschriften für die Kühlgeräteentsorgung in Deutschland auf ein europäisches Qualitätsniveau heben. Wir unterstützen Verfassungsbeschwerden für mehr Klimaschutz, um genau solche untragbaren Zustände zu ändern. Das Kühlgeräterecycling mit vielen Ausnahmen in einer durchsetzungsschwachen Verwaltungsvorschrift regeln zu wollen, ist ein Skandal und schreibt einen Entsorgungsnotstand auf Kosten des Klimas fest", kritisiert die Stellvertretende DUH-Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz.

Jedes Jahr werden in Deutschland etwa 3 Millionen Kühlschränke ausgemustert. Knapp die Hälfte dieser Geräte enthalten noch immer FCKW oder andere F-Gase, obwohl diese wegen ihrer Schädlichkeit für die Ozonschicht und das Klima bereits verboten sind. Da die im Kühlmittel und der Isolierung enthaltenen FCKW eines Kühlschranks ein Treibhauspotential von 2,7 Tonnen CO2 besitzen, kommt es hier zu enormen Klimagasemissionen, wenn bei der Entsorgung nicht sachgemäß vorgegangen wird.

Der vom Bundesumweltministerium vorgelegte Entwurf der Abfallbehandlungs-VwV sieht trotzdem erst fünf Jahre nach Inkrafttreten eine Verschärfung der aktuellen Regeln für alte und damit besonders bedenkliche Entsorgungsanlagen vor.
Damit würde die bisherige zweifelhafte und klimaschädliche Entsorgungspraxis von Altanlagen jahrelang fortgesetzt. Moderne Entsorgungsanforderungen werden in der Verwaltungsvorschrift nur bruchstückhaft übernommen, sodass weiterhin große Spielräume für unsachgemäße Praktiken bestehen.

Länder wie Frankreich, Niederlande, Belgien, Luxemburg, Irland und die Schweiz sind Vorzeigebeispiele und haben die wirksamen europäischen Mindeststandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4 zum Kühlgeräterecycling gesetzlich festgelegt oder über ihre nationalen Rücknahmesysteme verbindlich vorgegeben. Die DUH fordert auch in Deutschland eine gesetzliche Festschreibung der europäischen Recyclingstandards EN 50625-2-3 und TS 50625-3-4. Nur dies kann die katastrophale Entsorgungssituation von Kühlgeräten und die unnötige Freisetzung klimaschädlicher FCKW-Gase beenden. Schnell umsetzbar wäre das beispielsweise im Elektrogerätegesetz oder in der geplanten Behandlungsverordnung.

"Entnimmt eine Recyclinganlage weniger klimaschädliche Gase als gesetzlich vorgegeben, wird nach der geplanten Verwaltungsvorschrift vom Anlagenbetreiber lediglich eine Erklärung für die schlechten Werte erwartet, ohne eine Verbesserung in einem vorgegebenen Zeitraum zu fordern. Notwendig wäre jedoch, die Anlage sofort außer Betrieb zu nehmen und sie erst wieder arbeiten zu lassen, wenn nachweislich sichergestellt wird, dass die Klimagase korrekt zurückgewonnen und zerstört werden", sagt der Stellvertretende DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Philipp Sommer.

Aus Sicht des Umwelt- und Verbraucherschutzverbands ist es nicht nachvollziehbar, warum nach dem Willen von Umweltministerin Schulze in der geplanten Behandlungsverordnung detaillierte Entsorgungsstandards für andere problematische Elektrogeräte wie Bildschirme und Lampen festgelegt werden sollen, aber ausgerechnet nicht für die besonders klimaschädlichen Kühlgeräte.

Nach Einschätzung der DUH ist es besonders bedenklich, dass nach der Abfallbehandlungs-VwV lokale Behörden jederzeit Ausnahmen bei den Entsorgungsanforderungen zulassen können. Zudem kann keine neutrale Überprüfung von Kühlgeräteentsorgungsanlagen sichergestellt werden, wenn die Anlagenbetreiber selbst den Prüfer auswählen und bezahlen. Aus Sicht der DUH sollten die Prüfer auf keinen Fall durch die überprüften Anlagenbetreiber, sondern durch die Behörden beauftragt werden. Zudem sollten Prüfer eine Anlage nur zwei Mal in Folge kontrollieren dürfen und ihre Berichte veröffentlichen müssen.

Links:

DUH-Stellungnahme zum Entwurf der Abfallbehandlungs-VwV zur Neuregelung der Kühlgerätentsorgung sowie weitere Informationen zur Entsorgung von Kühlgeräten:
https://www.duh.de/kuehlgeraete/

Weitere Informationen zu den von der DUH unterstützten Klimaklagen:
https://www.duh.de/klimaklage/

Kontakt:

Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin
0170 7686923, metz[no]duh.de

Philipp Sommer, Stellvertretender Leiter Kreislaufwirtschaft
030 2400867-462, sommer[no]duh.de

DUH-Pressestelle:

Ann-Kathrin Marggraf, Marlen Bachmann, Thomas Grafe
030 2400867-20, presse[no]duh.de

http://www.duh.de
http://www.twitter.com/umwelthilfe

Kontakt: Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH), Fritz-Reichle-Ring 4, 78315 Radolfzell, Tel.: 07732-9995-0
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REVOLUTION!

Thymian

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Der reitende Bote unseres erlauchten Agenten hinter den feindlichen Linien vermeldet ein PDF:

die Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe zur unsachgemäßen Entsorgung von Kühlgeräten in Deutschland

Das Paper ist brandneu: VON HEUTE, 6.3.2020.


Das hier ist nur ein Anker. Damit die Leute wissen, was es bei der DUH gibt. Die Originale gibt es bei der DUH!

http://www.duh.de/


[*quote*]
Unsachgemäße Entsorgung von Kühlgeräten
in Deutschland
Stellungnahme der Deutschen Umwelthilfe
Stellungnahme | Stand: 06.03.2020– 2 –
Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert die unsachgemäßen Entsorgungspraktiken beim Kühlgeräterecyc-
ling in Deutschland. Durch die geplante Novellierung der TA-Luft und die angegliederte Abfallbehand-
lungs-Verwaltungsvorschrift sind jedoch keine Verbesserungen zu erwarten. Da es sich bei beiden Vor-
schriften lediglich um Anordnungen für die Verwaltung handelt, haben die formulierten Anforderungen
nur eine geringe Rechtskraft. Weiterhin werden die vorbildlichen Entsorgungsstandards EN 50625-2-3
und TS 50625-3-4 nur vereinzelt im aktuellen Rechtstext aufgegriffen und zahlreiche Ausnahmen defi-
niert. Die Deutsche Umwelthilfe lehnt den aktuellen Entwurf für eine Abfallbehandlungs-Verwaltungs-
vorschrift ab und fordert die vollständige Vorgabe der Anforderungen aus den genannten Standards in
einer Behandlungsverordnung oder dem Elektro- und Elektronikgesetz.
Einleitung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist ein anerkannter Umwelt- und Verbraucherschutzverband, der sich
seit 1975 aktiv für den Erhalt unserer natürlichen Lebensgrundlagen und für die Belange von Verbrau-
chern einsetzt. Im Bereich Kreislaufwirtschaft engagiert sich die DUH seit vielen Jahren für eine umwelt-
gerechte Sammlung und Entsorgung von Elektronik- und Elektronikgeräten. Dabei stellen Kühlgeräte ei-
nen Schwerpunkt dar, da sie klima- und ozonschichtschädliche Stoffe enthalten und dadurch ein beson-
ders hohes Umweltrisiko darstellen.
Ausgediente Kühlgeräte enthalten Kühl- und Treibmittel, die häufig noch immer aus voll- und teilhaloge-
nierten Flourchlorkohlenwasserstoffen (FCKW und H-FCKW) sowie anderen fluorierten Substanzen (z.B.
HFKW) bestehen. Diese Stoffe sind für ihren Beitrag zum Abbau der Ozonschicht bekannt und haben eine
sehr hohe Klimawirksamkeit von bis zu 10.200 mal mehr als CO2. Ein einziges FCKW-Kühlgerät hat ein
Klimapotential von etwa 2,7 Tonnen CO2-Äquivalenten. Obwohl der Einsatz vieler ozonschädigender
Stoffe mittlerweile verboten ist, sind viele der Geräte weiterhin im Umlauf. Daher ist eine möglichst voll-
ständige Erfassung und qualitativ hochwertige Entsorgung der Geräte von sehr großer Bedeutung.
Der DUH sind erhebliche Mängel in der Durchführung des Kühlgeräterecyclings in Deutschland bekannt.
So entsprechen die einzelnen Prozessschritte des Kühlgeräterecyclings, insbesondere die Entnahme der
Kältemittel (Stufe 1) und die Entnahme der Treibmittel (Stufe 2) derzeit oft nicht dem Stand der Technik.
Obwohl gesetzlich eine Entnahme von mindestens 90 % der enthaltenen Treibhausgase vorgeschrieben
ist, werden in deutschen Recyclinganlagen meist deutlich weniger Treibhausgase entnommen. So wird
beispielsweise oft keine Matrixentgasung des PU-Isolierschaums durchgeführt, was zu einer unzureichen-
den FCKW-Rückgewinnung führt. Immer wieder wird bei der Angabe zurückgewonnener Kälte- und Treib-
mittel fälschlicherweise Wasser als FCKW gewertet, um die Rückgewinnungsquote künstlich hochzurech-
nen.
Ein weiterer Hinweis auf die geringere Qualität im Kühlgeräterecycling sind auch die deutlich niedrigeren
Entsorgungspreise im EU-Vergleich. So herrscht in Deutschland lediglich ein Wettbewerb um die günstigs-
ten Entsorgungspreise, wobei Techniken zum Umweltschutz kaum eine Rolle spielen. Dadurch, dass die
Kühlgerätehersteller für die Kosten der Kühlgeräteentsorgung aufkommen, entsteht ein Anreiz diese Kos-
ten durch eine unzureichende Überwachung und Tolerierung schlechter Entsorgungspraktiken einzuspa-
ren. In praktisch allen anderen EU-Staaten wird dieser Effekt durch zwischengeschaltete herstellerüber-
greifende Rücknahmesysteme abgefangen. Zudem gibt es für deutsche Recyclinganlagen einen Anreiz
weniger FCKW zurückzugewinnen als technisch möglich wäre, da sie sich durch geringere Kosten der
FCKW-Entsorgung einen Wettbewerbsvorteil verschaffen können. In der Schweiz wird dies über eine zent-
rale Kostenübernahme für zurückgewonnene FCKW verhindert.
Auf EU-Ebene existieren Normen des Europäischen Komitees für elektrotechnische Normung (CENELEC)
für eine Kühlgeräteentsorgung, die eine hohe technische Qualität sicherstellen (EN 50625-2-3 und CLC/TS
50625-3-4). Diese Standards basieren auf einem EU-Mandat zur Unterstützung der Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronikgeräte. In einigen EU-Staaten wie Frankreich, Irland oder den Niederlanden
Stellungnahme | Entsorgungssituation von Kühlgeräten
Deutsche Umwelthilfe e.V.– 3 –
sind die CENELEC-Standards bereits gesetzlich festgelegt. Darüber hinaus schreiben viele weitere EU-Län-
dern die Standards über die Rücknahmesysteme verbindlich vor.
In Deutschland wird die Entsorgung von Kühlgeräten über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (Elekt-
roG) und die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) reguliert. Bereits seit mehreren Jah-
ren befindet sich die TA-Luft in einem Novellierungsprozess, der intensiv von der DUH begleitet wird. Nun
wurden Regelungen der Abfallbehandlung in eine neue Verwaltungsvorschrift überführt, die Abfallbe-
handlungs-Verwaltungsvorschrift (Abfallbehandlungs-VwV). Der aktuelle Entwurf für diese Verwaltungs-
vorschrift vom 28.01.2020 stellt leider nicht die notwendigen Verbesserungen beim Kühlgeräterecycling
in Aussicht. Anlässlich der derzeitigen Ressortabstimmung zur Abfallbehandlungs-VwV möchte die DUH
noch einmal in einer Stellungnahme auf die notwendigen rechtlichen Schritte hinweisen, die für eine
echte Verbesserung der Entsorgungssituation erforderlich sind.
Die alleinige Novellierung von Verwaltungsvorschriften ist nicht ausreichend
um schnelle Verbesserungen der Entsorgungssituation herbeizuführen
Die DUH hat schon mehrfach darauf hingewiesen, dass allein durch die Novellierung der TA Luft oder neue
Verwaltungsvorschriften keine zügigen Verbesserungen zu erwarten sind, da Änderungen erst nach fünf
Jahren für die bestehenden Anlagen gelten und auf lokaler Ebene zusätzlich jederzeit Ausnahmeregeln
getroffen werden können. Schnell greifende Verbesserungen wären über eine Anpassung des ElektroG
oder die Verabschiedung einer Behandlungsverordnung möglich. Es ist unverständlich, warum in der ge-
planten Behandlungsverordnung über das ElektroG hinausgehende Entsorgungsstandards für andere
problematische Elektrogeräte wie Bildschirme und Lampen festgelegt werden sollen, aber ausgerechnet
die besonders problematischen Kühlgeräte ausgenommen werden. Das Vorhaben der Bundesregierung,
das Recycling von Kühlgeräten weiterhin ausschließlich in durchsetzungsschwächeren Verwaltungsvor-
schriften zu regulieren, ist nicht hinnehmbar.
Aufgrund der beschriebenen Unzulänglichkeiten des Kühlgeräterecyclings in Deutschland sollten an die
Überwachung der Recyclinganlagen höchstmögliche Anforderungen gestellt werden. Die etablierte Pra-
xis, dass Anlagenbetreiber ihre Prüfer selbst auswählen, ist nicht akzeptabel. Des Weiteren stellt der ak-
tuelle Entwurf zur Abfallbehandlungs-VwV nicht sicher, dass eine ausreichende Anzahl bekanntgegebener
Stellen für fachliche Prüfungen von Recyclinganlagen für Kühlgeräte zur Verfügung steht. Die DUH fordert,
dass die Auswahl und Beauftragung der Prüfstellen durch die Behörden und nicht weiter durch die über-
prüften Entsorger selbst erfolgt. Zusätzlich sollten ausreichend Prüfstellen zur Verfügung stehen, für die
eine ausreichende Kenntnis der spezifischen Vorgaben aus der Abfallbehandlungs-VwV zum Kühlgeräte-
recycling sowie der dort zitierten EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 nachgewiesen ist.
Der derzeitige Entwurf der Abfallbehandlung-VwV vom 28.01.2020 über-
nimmt die hohen Standards aus den Normen EN 50625-2-3 und CLC/TS
50625-3-4 nur teilweise und ermöglicht zahlreiche Ausnahmen
Die Beispiele Frankreich, Irland und die Niederlande zeigen, dass eine vollständige Umsetzung der
CENELEC-Normen in die Gesetzgebung praktikabel ist. Die deutsche Regierung hält hingegen die Vorgaben
der Standards in Deutschland offensichtlich für nicht vollständig umsetzbar. So werden viele Anforderun-
gen aus den Normen nur allgemein umschrieben ohne dem Detailgrad der Normen gerecht zu werden.
Durch fehlende Verweise auf die Normen entsteht somit viel Spielraum für eine Neuinterpretation der
Vorgaben. Zusätzlich ermöglicht der novellierte Entwurf eine Vielzahl von Ausnahmen um die Standards
weiter abzusenken. Beispielsweise wird bei Nichteinhaltung von Rückgewinnungszielen von der Anlage
lediglich eine Erklärung für die schlechten Werte gefordert ohne dass eine Verbesserung in einem vorge-
gebenen Zeitraum gefordert wird.
Stellungnahme | Entsorgungssituation von Kühlgeräten
Deutsche Umwelthilfe e.V.– 4 –
Der aktuelle Entwurf für die Abfallbehandlung-VwV beschreibt keineswegs die beste verfügbare Technik
für das Kühlgeräterecycling. Die CENELEC-Normen für Kühlgeräte gewährleisten eine zuverlässige Erfas-
sung der in den Kühlgeräten enthaltenen Kühl- und Treibmittel und beschreiben den aktuellen Stand der
Technik. Die Anforderungen aus diesen Normen beruhen auf langjährigen Messergebnissen und wurden
unter Konsens zwischen Industrie, Recyclern, Auditoren, Umweltverbänden und EU-Mitgliedsstaaten ent-
wickelt. In Europa arbeiten derzeit etwa 20 Entsorgungsanlagen für Kühlgeräte nach diesen Standards. Es
ist nicht nachvollziehbar, warum die Bundesregierung dieses vorhandene Regelwerk für eine hohe Ent-
sorgungsqualität nicht gesetzlich vorgibt und stattdessen schwächere Anforderungen für das Kühlgeräte-
recycling neu entwickelt.
Die DUH fordert eine vollständige gesetzliche Umsetzung der Normen EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-
3-4 ohne Ausnahmen. Eine vollständige Umsetzung wäre auch im Sinne einer europäisch harmonisierten
Entsorgungspraxis.
In der nachfolgenden Tabelle soll detailliert dargestellt werden an welchen Stellen der Entwurf der Abfall-
behandlungs-VwV deutlich hinter den CENELEC-Normen zurückbleibt. Angegeben ist jeweils die Absatz-
bezeichnung vom Abschnitt 5.4.8.11c.
Absatz
Gegenstand des Absatzes Kritik Deutsche Umwelthilfe
(k) Beschrieben wird ein Test zur Prüfung der
Stufe-1 Behandlung (Trockenlegung der Käl-
tekreisläufe). Dieser aus den CENELEC-Nor-
men bekannte 100-Geräte-Test wird in drei
Sätzen beschrieben ohne, dass ein direkter
Verweis auf die Normen erfolgt. Es ist unverständlich warum der in den Normen detail-
liert beschriebene Test nur allgemein beschrieben wird
und kein direkter Verweis auf die CENELEC-Normen er-
folgt. Dadurch eröffnen sich Spielräume den Test nicht
korrekt durchzuführen. Beispielsweise fehlen konkrete
Vorgaben zur Repräsentativität des Tests. Die
CENELEC-Normen verweisen zur Sicherstellung der üb-
lichen Betriebsbedingungen während des Tests auf den
täglichen Betrieb, der durch das tägliche Monitoring
klar definiert ist. Die DUH sieht die Gefahr, dass der in
der Abfallbehandlungs-VwV beschriebene Test keine
Aussage über die tatsächliche Leistung zulässt, da bei
der Leistungsprüfung der Anlagendurchsatz oder das
Typenverhältnis verändert werden kann. Die DUH for-
dert eine Durchführung und Evaluierung des Stufe-1-
Tests exakt nach den CENELEC-Normen.
(l) Beschrieben wird ein Test zur Prüfung der
Stufe-2 Behandlung (Rückgewinnung der
Treibmittel). Dieser 1000-Geräte-Test soll
nach den CENELEC-Normen EN 50625-2-3
und CLC/TS 50625-3-4 durchgeführt werden.
Zusätzlich wird geschrieben: „Auf Basis von
1.000 Geräten ist nachzuweisen, dass die Ge-
samtmenge der zurückgewonnenen Treibmit-
tel 90 Massenprozent der zu erwartenden
Menge beträgt“. In den CENELEC-Normen ist das Prüfkriterium klar defi-
niert, wodurch eine zusätzliche Vorgabe eines Zielwer-
tes nicht notwendig ist. In welcher Größenordnung die
„zu erwartende Menge“ liegen soll wird in der Abfallbe-
handlungs-VwV nicht definiert. Dadurch wird ein unnö-
tiger Spielraum eröffnet, der dazu führen kann, dass
der 1000-Geräte-Test in Deutschland geringeren Anfor-
derungen genügen muss als in den CENELEC-Normen.
Das Umweltministerium schrieb dazu am 02.07.2018
an die DUH: „Da unterschiedliche Randbedingungen
dazu führen können, dass die erwartete Menge nicht
erreicht wird, besteht in diesem Fall zunächst ein Be-
gründungsbedarf für den Betreiber, ein fehlerhaftes
Handeln muss nicht zwingend vorliegen.“ und bestä-
Stellungnahme | Entsorgungssituation von Kühlgeräten
Deutsche Umwelthilfe e.V.– 5 –
tigte damit den Verdacht der DUH, dass die Anforde-
rungen aus den CENELEC-Normen, wie im aktuellen
Entwurf der Abfallbehandlungs-VwV enthalten, nicht
verbindlich gelten werden. Die DUH fordert eine
Durchführung und Evaluierung des Stufe-2-Tests nach
den CENELEC-Normen.
(m) Beschrieben werden Wochen- und Monatsbi-
lanzen über die zurückgewonnenen FCKW,
HFCKW, HFKW und KW auf der Basis des täg-
lichen Monitorings, die nach den Normen EN
50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 durchzufüh-
ren sind. Zusätzlich wird geschrieben: „Errei-
chen die im Rahmen der Wochenbilanzen
festgestellten Mengen an zurückgewonnen
Kälte- und Treibmitteln nicht mindestens 90
Massenprozent der gemäß E DIN EN 50625-2-
3 (Ausgabe Juli 2018) und CLC/TS 50625-3-4
(Ausgabe Juli 2018) festgelegten Erwartungs-
werte, ist schlüssig darzulegen, warum dies
nicht erreicht wurde und welche Maßnahmen
getroffen werden, um die Rückgewinnung zu
verbessern. Liegen Erkenntnisse vor, dass die
den Erwartungswerten zugrunde liegenden
Kennzahlen in einem bestimmten Gebiet hö-
her oder niedriger als die angegebenen
Durchschnittswerte sind, sollen diese Werte
verwendet werden.“ Die DUH begrüßt, dass ein tägliches Monitoring jetzt
auch in die Abfallbehandlungs-VwV aufgenommen
wurde. Allerdings sollte bei Nichterreichung der Ziel-
werte die Anlage außer Betrieb gehen, bis sie die Ein-
haltung der Zielwerte nachweisen kann. Ebenso ist die
Zulassung von regionalen Durchschnittswerten als Ziel-
werte für das tägliche Monitoring ist sehr kritisch zu be-
urteilen. Es gibt keine Hinweise auf Unterschiede in der
Kühlgerätezusammensetzung in Deutschland, die eine
solche Ausnahme rechtfertigt, vielmehr wird diese Aus-
nahme zu einer Zementierung geringer regionaler Ent-
sorgungsansprüche im Kühlgeräterecycling führen. Die
DUH fordert eine Durchführung und Evaluierung des
täglichen Monitorings nach den CENELEC-Normen
ohne zusätzliche Ausnahmen.
(o) Beschrieben wird, dass der Treibmittelgehalt
in den ausgetragenen Isolationsmittelfraktio-
nen 0,2 Massenprozent nicht überschreiten
darf. Liegt der Treibmittelgehalt der Isolati-
onsmaterialfraktion höher als 0,2 Massen-
prozent, ist sie einer ordnungsgemäßen Zer-
störung zuzuführen. Der Grenzwert von 0,2 % Treibmittelgehalt in der Isola-
tionsmaterialfraktion sollte immer gelten. Zum einen
darf ein Recycling der Isolationsmaterialien gegenüber
einer Verbrennung nicht benachteiligt werden. Dies
würde dem Umweltschutzgedanken der Abfallbehand-
lungs-VwV und der Abfallhierarchie nach § 6 des Kreis-
laufwirtschaftsgesetzes widersprechen. Zum anderen
fordert Anhang VII zu Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie
2012/19/EU eine Entfernung der Treibmittel. Treibmit-
tel in der Isolationsmaterialfraktion gelten nach Artikel
3 Absatz 1 Buchstabe l der Richtlinie 2012/19/EU nicht
als entfernt, da sie keinen unterscheidbaren Teil inner-
halb der Isolationsmaterialfraktion bilden, der über-
wacht werden kann, um ihre umweltgerechte Behand-
lung zu überprüfen. In diesem Fall ist das sehr deutlich,
da eine Überwachung des Treibmittelgehalts in der Iso-
lationsmaterialfraktion nicht erfolgt. Vielmehr kommt
es zur Ausgasung der Treibmittel, die aufgrund der sehr
hohen Klimarelevanz zu vermeiden ist. Darüber hinaus
ist aus Sicht der DUH fraglich, ob Müllverbrennungsan-
lagen zur Zerstörung von Treibmitteln wie FCKW geeig-
net sind. Hinzu kommt, dass nach dem Stand der Tech-
nik mindestens 90 % der Treibmittel zurückgewonnen
werden müssen. Dieser Wert ist nicht erreichbar, wenn
Stellungnahme | Entsorgungssituation von Kühlgeräten
Deutsche Umwelthilfe e.V.– 6 –
ein großer Teil der Treibmittel mit der Isolationsfrak-
tion ausgeschleust wird. In Deutschland nutzen zurzeit
nahezu alle Anlagen die Option der thermischen Ver-
wertung mit Treibmittelgehalten > 0,2 Massenprozent.
Aus der aktuellen Abfallbehandlungs-VwV ergeben sich
keine Anreize anspruchsvolle Techniken wie die Mat-
rixentgasung einzusetzen. Die DUH fordert einen ein-
heitlich niedrigen Grenzwert für FCKW in der Isoliermit-
telfraktion unabhängig von der Art der Verwertung.
(s)
Vorgegeben wird eine Zerstörungseffizienz
von 99,99 Prozent für eine Zerstörungsanlage
für FCKW, HFCKW und HFKW am eigenen An-
lagenstandort, die jährlich nachzuweisen ist.
Zusätzlich wird geschrieben: „Es liegt im Er-
messen der zuständigen Behörde auf Grund-
lage der Ergebnisse vorangegangener Prüfun-
gen diesen Zeitraum auf maximal drei Jahre
zu erweitern“.
Die Anforderungen dieses Absatzes entsprechen nicht
den CENELEC-Normen, da keine detaillierte Beschrei-
bung der Anforderungen an die Zerstörung erfolgt. Ins-
besondere führt der letzte Satz zu einer Abschwächung
der Anforderungen, da die in den CENELEC-Normen
vorgeschriebene jährliche Prüfung auf drei Jahre aus-
gedehnt werden kann. Es ist zu beachten, dass die
Technik solcher Anlagen schwer beherrschbar ist und
daher ein besonders hoher Überwachungsbedarf be-
steht. In Deutschland existierte bisher nur eine solche
Anlage, die im ersten Betriebsjahr abgebrannt ist.
Es wird ersichtlich, dass durch zahlreiche Schlupflöcher in der aktuellen Version der Abfallbehandlungs-
VwV sowie durch die geringe Durchsetzungskraft dieser Verwaltungsvorschrift keine ausreichenden Ver-
besserungen durch eine Verabschiedung zu erwarten sind. Es wird Zeit, dass die Politik, aber auch Recyc-
linganlagen und die Hersteller von Kühlgeräten, endlich Verantwortung übernehmen und für ein umwelt-
gerechtes Kühlgeräterecycling in Deutschland einstehen. Dazu gehört neben den aufgeführten dringend
notwendigen Gesetzesänderungen auch das konsequente vertragliche Einfordern der CENELEC-Normen
durch die Hersteller von Kühlgeräten, die für die Entsorgung verantwortlich sind. Angesichts aktueller Be-
drohungen durch den Klimawandel und des Zustands der Ozonschicht ist es nicht akzeptabel, dass ver-
meidbare Emissionen aus unsachgemäßem Kühlgeräterecycling diese Umweltprobleme verschärfen.

Stand: 06.03.2020

Deutsche Umwelthilfe e.V.
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Fritz-Reichle-Ring 4
78315 Radolfzell
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Hackescher Markt 4
Eingang: Neue Promenade 3
10178 Berlin
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umwelthilfe
umwelthilfe
Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) ist als gemeinnützige Umwelt-
und Verbraucherschutzorganisation anerkannt. Sie ist mit dem DZI-
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Stellungnahme | Entsorgungssituation von Kühlgeräten
Deutsche Umwelthilfe e.V
[*/quote*]

« Last Edit: March 06, 2020, 07:29:19 AM by Thymian »
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.         Im Angesicht von Gewalt ist Höflichkeit gegenstandslos.
.         At face with violence politeness is pointless.

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Thymian

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Hintergrundpapier der DUH: Wie alte Kühlschränke das Klima anheizen
« Reply #2 on: March 06, 2020, 07:27:39 AM »

Uns wurde auch ein 2. Paper gereicht. Ursprünglich aus 2016 wurde es im Oktober 2019 überarbeitet.

Bilder und Grafiken sind natürlich nur in den Originalen. Die Originale gibt es bei der Deutschen Umwelthilfe!

"Tipp:
Besuchen Sie unsere Homepage für mehr Informationen über unsere Arbeit für eine umweltfreundlichere Kühlgeräteentsorgung:
http://www.duh.de/5271.html  "




Das hier ist nur ein Anker. Damit die Leute wissen, was es bei der DUH gibt. Die Originale gibt es bei der DUH!

http://www.duh.de/


[*/quote*]
Wie alte Kühlschränke das Klima anheizen
Hintergrundpapier der Deutschen Umwelthilfe

Hintergrundpapier | Stand: 2.6.2016


2
Einleitung
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) ist ein unabhängiger Umwelt-
und Verbraucherschutzverband und engagiert sich im Themenbe-
reich Kreislaufwirtschaft seit vielen Jahren für die Sammlung und
umweltgerechte Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten.
Ein Schwerpunkt unserer Arbeit liegt hierbei insbesondere auf
Kühlgeräten, deren Entsorgung aufgrund enthaltener Treibhaus-
gase problematisch ist. Wie hoch die Gefahr für das Klima durch
unsachgemäß entsorgte Kühlgeräte genau ist und was Deutschland
unternehmen muss, um diese Gefahr zu beseitigen, wird in diesem
Hintergrundpapier dargestellt.
CO 2
DIN
DUH
EERA
ElektroG
EN
FCKW
H-FCKW
HFKW
IPCC
KW
PKW
R11
R12
TA Luft
TS
UBA
Noch immer enthalten etwa die Hälfte der in Deutschland zur Ent-
sorgung anfallenden Haushaltskühlgeräte voll- und teilhalogenierte
Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW und H-FCKW) sowie andere
fl uorierte Substanzen (z.B. HFKW) 1 als Kältemittel im Kühlkreis-
lauf oder als Treibmittel in der Isolierung. Werden diese Gase in
die Atmosphäre freigesetzt, tragen sie in besonderem Maße zum
Abbau der Ozonschicht bei und beschleunigen, wegen ihrer sehr
hohen Klimawirksamkeit von bis zu 10.200 CO 2 -Äquivalenten 2 ,
die Klimaerwärmung.
Typischerweise enthält ein FCKW-haltiges Kühlgerät 126 g des
Kältemittels R12 im Kühlkreislauf und 316 g des Treibmittels R11
in der PUR-Schaum-Isolierung 3 . In 100 Jahren trägt ein Gramm des
Kältemittels R12 10.200-mal und ein Gramm des Treibmittels R11
4.660-mal so viel zum Treibhauseffekt bei, wie ein Gramm CO 24 .
In der Summe gefährden die in einem FCKW-haltigen Kühlgerät
enthaltenen Treibhausgase das Klima so stark, wie 2.800 kg CO 2 .
Nimmt man eine jährliche Fahrleistung von 15.000 km und einen
Benzinverbrauch von 7 Litern auf 100 km an, so entspricht dies dem
CO 2 -Ausstoß eines Mittelklasse-PKWs in einem Jahr (Abbildung 1).
Verwendete Abkürzungen
CLC
Ausgangslage: Warum sind Kühl-
schränke eine Gefahr für das Klima?
Europäisches Komitee für elektrotechnische
Normung (CENELEC)
Kohlenstoffdioxid
Deutsches Institut für Normung
Deutsche Umwelthilfe e. V.
European Electronics Recyclers Association
Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Europäische Norm
Fluorchlorkohlenwasserstoffe
teilhalogenierte Fluorchlorkohlenwasserstoffe
teilfl uorierte Kohlenwasserstoffe
Intergovernmental Panel on Climate Change
Kohlenwasserstoffe
Personenkraftwagen
Trichlorfl uormethan (CCl3F)
Dichloridfl uormethan (CCl2F2)
Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft
Technische Spezifi kation
Umweltbundesamt
Seit dem Jahr 1995 sind FCKW in Kühlgeräten verboten 5 . Statt-
dessen enthalten neuere Kühlgeräte für das Klima unschädlichere
Kohlenwasserstoffverbindungen (KW), wie Isobutan oder Cyclo-
pentan als Kälte- oder Treibmittel. Bei einer durchschnittlichen
Lebensdauer der Kühlgeräte von 15 bis 20 Jahren 6 , sind jedoch
noch immer etwa die Hälfte der ausgedienten Geräte FCKW-haltig.
Pro Jahr werden in Deutschland etwa 3 Millionen alte Kühlschränke
Was hat die Entsorgung meines Kühlschranks mit Klimaschutz zu tun?
Die im Kühlmittel und der Isolierung enthaltenen FCKW eines Kühlschranks haben ein Treibhauspotential von 2.800 kg CO 2 .
Das entspricht dem CO 2 -Ausstoß eines Mittelklasse-Fahrzeugs in einem Jahr.*
=
FCKW
CO 2
* Bei 7 Litern Benzin auf 100 km und einer Fahrleistung von 15.000 km
Abbildung 1
Hintergrundpapier – Kühlgeräte
Deutsche Umwelthilfe e.V.3
und Gefriertruhen ausgemustert 7 . Darunter sind etwa 1,5 Millionen
FCKW-haltige Geräte, die zusammen ein Klimabelastungspotenzial
von 4 Millionen Tonnen CO 2 aufweisen. Dies entspricht derselben
Menge CO 2 , die 360.000 Deutsche in einem Jahr verursachen (ein
Deutscher verursacht im Durchschnitt etwa 11 Tonnen CO 2 im
Jahr für Heizung, Strom, Fortbewegung, Konsum und Ernährung)
(Abbildung 2).


Noch immer enthält etwa die Hälfte der ausgedienten
Kühlgeräte FCKW.
Insgesamt haben die in Deutschland ausgemusterten
Kühlgeräte ein Klimabelastungspotenzial von 4 Millionen
Tonnen CO 2 .
Das Problem: Wie gelangen FCKW aus
alten Kühlgeräten in die Atmosphäre?
Bürger können alte Kühlgeräte beim Händler zurückgeben oder zum
kommunalen Wertstoffhof bringen. Nach dem Elektro- und Elektro-
nikgerätegesetz (ElektroG) sind die Hersteller der Geräte entspre-
Wie entsorge ich meinen Kühlschrank richtig?
Ausgediente Kühlschränke
gehören auf den örtlichen
Wertstoffhof oder zurück
zum Verkäufer. Eine Entsor-
gung in der Natur oder am
Straßenrand ist illegal und
schädlich für Klima und Um-
welt. Gibt es eine kommuna-
le Sperrmüllsammlung, sollte
man die Geräte erst kurz vor
der Abholung hinaus stellen.
Andernfalls könnten die
eisen- und kupferhaltigen Kompressoren von Schrottsamm-
lern illegal entfernt werden. Die geraubten Kompressoren
werden nicht ordnungsgemäß behandelt, wobei die enthalte-
nen Treibhausgase in die Atmosphäre entweichen. Außerdem
besteht die Gefahr, dass ganze Geräte mitgenommen und ins
Ausland verkauft werden. Der Export FCKW-haltiger Kühlge-
räte ist verboten, da deren umweltgerechte Entsorgung au-
ßerhalb der Europäischen Union nicht sichergestellt werden
kann.
Wie schädlich sind die jährlich in Deutschland entsorgten Kühlgeräte für das
Klima?
Jedes Jahr fallen in Deutschland 3 Millionen Kühlgeräte zur Entsorgung an. Noch immer enthält etwa die Hälfte der Kühlgeräte
FCKW-haltige Kühl- und Schäumungsmittel. Zusammengerechnet haben diese ein Treibhauspotenzial von 4 Millionen Tonnen
CO 2 . Das entspricht derselben Menge CO 2 , die 360.000 Deutsche in einem Jahr verursachen.*
3.000.000
Alt-Kühlgeräte
=
360.000
CO 2 -Fußabdrücke
*Bei einem durchschnittlichen jährlichen CO 2 -Fußabdruck pro Person von 11 Tonnen CO 2
Abbildung 2
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hintergrundpapier – Kühlgeräte4
chend ihrem Marktanteil zur Entsorgung der Altgeräte verpfl ichtet.
Mit der Entsorgung werden Kühlgeräte-Behandlungsanlagen beauf-
tragt, die enthaltene Schadstoffe aus den Geräten entfernen und
Wertstoffe zurückgewinnen. In Deutschland stellt jedoch gerade
dieser offi zielle Entsorgungsweg ein Problem dar, da FCKW in den
Recyclinganlagen häufi g nur unzureichend entnommen werden.
Dies bestätigt das Umweltbundesamt 8 und eine Untersuchung im
Auftrag des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindust-
rie e.V. (ZVEI) 9 . Dass Kühlgeräte entgegen gesetzlichen Bestimmun-
gen und schlimmstenfalls in offenen Schredderanlagen entsorgt
werden, zeigen Hinweise aus der Branche, Beobachtungen der DUH
und Recherchen des Wirtschaftsmagazins Capital 10 . Eine auf Zahlen
der Bundesländer basierende Berechnung der DUH ergab, dass in
Deutschland im Jahr 2012 nur 63 % der FCKW ordnungsgemäß
aus den Kühlgeräten entnommen wurden. Die restlichen 37 % der
Treibhausgase wurden in die Umwelt freigesetzt und belasteten
das Klima so stark wie 1,5 Millionen Tonnen CO 2 (Abbildung 3).
Bei einer unsachgemäßen Behandlung alter Kühlgeräte kann es an
vielen Stellen zur Freisetzung von FCKW kommen. Wichtig ist, dass
bereits bei der Erfassung der Geräte auf dem Wertstoffhof und beim
anschließenden Transport sorgsam mit den Geräten umgegangen
wird. Ein Abwerfen von Geräten mit dem Gabelstapler in den Con-
tainer ist genauso zu vermeiden, wie ein Quetschen der Geräte oder
ein Abkippen des Containers. Durch solche Gewalteinwirkungen
können die schwarzen Kühlschlangen des Verfl üssigers auf der
Geräterückseite einen Schaden nehmen und Kältemittel freisetzen.
In den Entsorgungsanlagen ist bei der Entnahme der Kältemit-
tel aus dem Kühlkreislauf, der sogenannten Trockenlegung oder
Stufe 1 Behandlung, darauf zu achten, dass die Entnahmegeräte
nicht undicht sind und dass sie das enthaltene Kältemittel voll-
ständig entfernen. Die Entnahme der Treibmittel, die sogenannte
Stufe 2, erfolgt in einem Schredder, der die Korpusse zerkleinert
und dabei die Metalle und Kunststoffe vom Isoliermaterial trennt.
Beim Schreddern des Kühlgerätekörpers entweichen Klimagase,
weshalb der Vorgang abgekapselt durchgeführt werden muss.
Auch bei der Beschickung des Schredders mit Korpussen und der
Ausschleusung der Output-Stoffe, sollte durch Doppelschleusen
verhindert werden, dass Klimagase entweichen. Die Isoliermateri-
alien (in der Regel PUR-Schaum) sollten in einer Porenentgasung
gemahlen und in einer anschließenden Matrixentgasung erwärmt
werden, damit die im Isoliermaterial enthaltenen FCKW und KW
vollständig entfernt werden. Werden diese Schritte nicht oder nicht
korrekt durchgeführt, enthält der ausgeschleuste PUR-Schaum
Wie gut ist Deutschland bei der Zerstörung von Treibhausgasen aus alten
Kühlschränken?
In Deutschland werden nur 63 %* der in Kühlschränken enthaltenen FCKW bei der Entsorgung zerstört. 37 % der Treib-
hausgase entweichen in die Atmosphäre. Dort belasten sie das Klima so stark wie 1,5 Millionen Tonnen CO 2 . Dagegen ent-
nehmen Anlagen in Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz und Österreich 90 % oder mehr der Treibhausgase aus alten
Kühlgeräten.
FCKW
37 %
entweichen
63
%
werden abgesaugt
und zerstört
Entsorgungsanlage
Alt-Kühlgeräte mit FCKW
FCKW
10 %
entweichen
90
%
werden abgesaugt
und zerstört
*Berechnet anhand einer Umfrage der DUH unter den deutschen Bundesländern im Jahr 2012.
Abbildung 3
Hintergrundpapier – Kühlgeräte
Deutsche Umwelthilfe e.V.5
Reste an FCKW, die anschließend in die Umwelt austreten. Die in
der Poren- und Matrixentgasung freigesetzten FCKW werden über
ein Kryokondensationsverfahren oder mit Hilfe von Aktivkohlefi l-
tern aus der Prozessluft entfernt und einem Hochtemperaturofen
zur Zerstörung zugeleitet. Die Wirksamkeit der FCKW- und KW-
Abtrennung ist kontinuierlich zu überprüfen, um Restgehalte im
Abgas zu vermeiden (Abbildung 4).


In Deutschland werden nur etwa 63 % der Treibhausgase
in alten Kühlgeräten aufgefangen und zerstört.
Achtloser Umgang mit Kühlgeräten, eine unvollständige
Kälte- und Treibmittelentnahme und undichte Anlagen-
prozesse bewirken die meisten FCKW-Emissionen.
Die Lösung: Warum europäische Ent-
sorgungsstandards notwendig sind
Die Ursache für die unsachgemäße Entsorgungspraxis in Deutsch-
land sind veraltete gesetzliche Vorgaben, die eine umweltgerechte
Kühlgerätebehandlung nicht sicherstellen. In der Folge ist der
deutsche Kühlgeräte-Entsorgungsmarkt durch einen harten Preis-
wettbewerb gekennzeichnet, der Qualitätsargumente unberücksich-
tigt lässt 11 . Im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist
festgelegt, dass Kühlgeräte nach dem Stand der Technik behandelt
werden müssen und alle enthaltenen Kälte- und Treibmittel zu
entfernen und einer Beseitigung oder Verwertung zuzuführen
sind. Der Stand der Technik bei der Kühlgeräteentsorgung wird in
Wie kommt es zu FCKW-Emissionen bei der Entsorgung alter Kühlgeräte?
FCKW-Emissionen treten auf bei...
1. unsachgemäßem Transport, etwa durch Quetschen oder Kippen der Geräte bei der Anlieferung,
2. der Entnahme der Kältemittel, etwa durch undichte Leitungen oder Auffangtanks,
3. den demontierten Kompressoren, durch unvollständig entnommene Kältemittel,
4. der Beschickung des Schredders, durch fehlende Doppelschleusen oder undichte Beschickungskabinen
5. den Austrittsöffnungen der Output-Stoffe,
6. den Output-Stoffen, durch Restgehalte von FCKW im PUR-Schaum und Anhaftungen von PUR-Schaum
an den Metallen und Kunststoffen,
7. mangelhafter Abgasreinigung,
8. und undichten Anlagenteilen.
FCKW
FCKW
8
7
Leckagen
Abgase
Entsorgungsanlage
FCKW
2
Entnahme
der Kältemittel
Entnahme
der Treibmittel
+ +
Demontage des
Kompressors Behandlung des
Korpus
1
Transport
4
FCKW
FCKW
6
Eisen
3
FCKW
Kompressoren
FCKW
PUR-Schaum
5
Output-Stoffe
Kunststoffe
Abbildung 4
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Hintergrundpapier – Kühlgeräte6
Deutschland durch die Technische Anleitung zur Reinhaltung der
Luft (TA Luft) vorgegeben. Diese datiert auf den 24. Juli 2002 und
wurde seit 13 Jahren nicht geändert. Nach der TA Luft wird lediglich
einmal im Jahr in einer angekündigten Prüfung festgestellt, ob
die Entsorgungsanlage bei 100 Kühlgeräten 90 % der Kältemittel
entnehmen kann und ob die Anlage zum Zeitpunkt der Prüfung
keine undichten Stellen aufweist. Außerdem werden Grenzwerte
für FCKW im Abgas und in den Output-Stoffen festgelegt. Diese
Vorgaben entsprechen jedoch nicht dem tatsächlichen Stand der
Technik und können eine umweltgerechte Kühlgerätebehandlung
in der Praxis nicht gewährleisten.
Um die Freisetzung von Treibhausgasen bei der Behandlung von
alten Kühlgeräten zu unterbinden, sind moderne gesetzliche Stan-
dards und wirksame Kontrollen der Entsorgungsanlagen nötig.
Hierzu wurde vom Europäischen Komitee für elektrotechnische
Normung (CENELEC) unter Einbeziehung der Hersteller und Ent-
sorger die Europäische Norm EN 50574 mit ihrer Technischen
Spezifi kation CLC/TS 50574-2 entwickelt. In Deutschland sind sie
als DIN-Norm DIN EN 50574 und DIN CLC/TS 50574-2 verfügbar.
Die derzeit bei CENELEC in der Entwicklung befi ndlichen Normen
EN 50625-2-3 und CLC/TS 50625-3-4 basieren auf einem EU-
Mandat zur Unterstützung der Richtlinie 2012/19/EU über Elektro-
und Elektronik-Altgeräte und greifen die Normen EN 50574 und
CLC/TS 50574-2 inhaltlich weitestgehend auf. Diese europäischen
Entsorgungsstandards beschreiben den Stand der Technik für eine
umweltgerechte Kühlgerätebehandlung. Sie schaffen europaweit
einheitliche Bedingungen und überwinden die aufgrund unter-
schiedlicher nationaler Standards entstandenen bürokratischen
Hemmnisse.
Ausschlaggebend für ihre ökologische Vorbildfunktion ist die
Vorgabe einer Mengenstrombilanz, mit der sich die Menge der
behandelten Kühlgeräte ins Verhältnis zu den zurückgewonnenen
Kälte- und Treibmitteln setzen lässt. Die Mengenstrombilanz in
Kombination mit vorgegebenen Mindestentnahmemengen für FCKW
und KW ermöglicht eine effektive Kontrolle der Leistungsfähigkeit
einer Anlage nicht nur zum Zeitpunkt einer Überprüfung, sondern
über das gesamte Jahr hinweg (Abbildung 5).
Europaweit arbeiten bereits viele Kühlgeräte-Behandlungsanlagen
nach den europäischen Standards EN 50574 und CLC/TS 50574-2.
In Frankreich und den Niederlanden sind die Standards gesetzlich
verpfl ichtend vorgeschrieben und in Österreich, Luxemburg, Irland
oder der Schweiz werden sie durch die nationalen Rücknahme-
systeme für Elektroaltgeräte verbindlich vorgegeben. Die derzeit
Wie wirksam sind die deutschen Entsorgungsvorschriften und
wie kann man sie verbessern?
Das bisherige deutsche Regelwerk zur Kühlgeräte-Entsorgung – die TA Luft – enthält keine Vorgaben für eine wirksame
Kontrolle von Entsorgungsanlagen. Der europäische Entsorgungsstandard EN 50574 ist viel weiter. Er schreibt verbindliche
Mengenstrombilanzen vor, mit denen sich Input und Output einer Anlage vergleichen lassen. Er enthält auch konkrete
Entnahmewerte für das in Kühlgeräten enthaltene FCKW – so weiß jeder, wie viel der Treibhausgase aus den Geräten
herauszuholen sind.
TA Luft
EN 50574
Jährlicher Leistungstest der Kältemittel-Entnahme
Jährlicher Leistungstest der Treibmittel-Entnahme
Überwachung des täglichen Anlagenbetriebs
Genaue Input- und Outputerfassung
Feststellung der entnommenen Treibhausgase
Vorgegebene FCKW-Entnahmewerte
Abbildung 5
Hintergrundpapier – Kühlgeräte
Deutsche Umwelthilfe e.V.7
Welche Anforderungen stellen die europäischen Entsorgungsstandards EN 50574 und CLC/TS 50574-2 an die
Entsorgung von Kühlgeräten?
Genaue Input- und Outputerfassung aller Materialströme
Eine Mengenstrombilanz setzt die Menge und Art der behan-
delten Kühlgeräte ins Verhältnis zur Menge der erzeugten
Output-Stoffe. Sie ist die Grundlage für ein erfolgreiches,
nachvollziehbares und transparentes Monitoring der entnom-
menen Treibmittelmengen und ermöglicht eine Evaluierung
der Anlagenleistung über das Jahr hinweg.
Grenzwerte für FCKW und KW in den Output-Stoffen
Eine Austragung von FCKW und KW mit den erzeugten Mate-
rialien ist, soweit technisch möglich, zu vermeiden. Der eu-
ropäische Standard EN 50574 legt hierzu folgende Grenzwerte
für die zurückgewonnenen Materialien fest:
» Öl darf nicht mehr als 0,2 % Kältemittel enthalten
» PUR-Schaum darf nicht mehr als 0,2 % Treibmittel
enthalten
» Metallen darf nicht mehr als 0,3 % PUR-Schaum anhaften
» Kunststoffen darf nicht mehr als 0,5 % PUR-Schaum
anhaften
Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe ist eine Absenkung des
erlaubten Kältemittelgehalts im zurückgewonnenen Öl und
des Resttreibmittelgehalts im PUR-Schaum auf 0,1 % not-
wendig. Dieser Grenzwert ist auf die Gesamtmenge zurückge-
wonnenen PUR-Schaums zu beziehen. Andernfalls würde eine
stoffl iche Verwertung im Vergleich zu einer thermischen Ver-
wertung benachteiligt. Zudem kann eine Zerstörung der FCKW
in regulären Abfall-Verbrennungsanlagen nicht sichergestellt
werden.
Feststellung der entnommenen FCKW und KW
Um Aussagen über die Leistungsfähigkeit der Kälte- und
Treibmittelentnahme treffen zu können, ist es erforderlich,
die in den Sammelbehältern erfassten Mengen an FCKW
und KW exakt festzustellen. Daher schreibt der Standard EN
50574 eine Bestimmung des Wassergehalts und des Verhält-
nisses von FCKW zu KW vor. Auch bei einer der FCKW- und
KW-Entnahme direkt nachgelagerten Verbrennung, den soge-
nannten Stufe-3-Anlagen, sind die zur Verbrennung geführ-
ten FCKW und KW nachzuweisen.
stattfi ndende Überarbeitung der TA Luft bietet die Chance, durch
eine Aufnahme der europäischen Entsorgungsstandards EN 50574
und CLC/TS 50574-2 wirksame Qualitätsanforderungen an die
Kühlgerätebehandlung in ein deutsches Regelwerk zu integrieren.
Als Verwaltungsvorschrift ist die TA Luft allerdings nur begrenzt
für Altanlagen gültig. Daher ist in einem zweiten Schritt die
Festlegung der Standards in einer Verordnung mit weitergehenden
Anforderungen an die Behandlung von Elektroaltgeräten nach
§ 24 ElektroG notwendig.
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Vorgegebene FCKW- und KW-Entnahmewerte
Die Vorgabe von konkreten FCKW- und KW-Entnahmewerten
ist eines der Kernelemente der europäischen Entsorgungsnor-
men und ermöglicht eine einfache Überprüfung der Anlagen-
leistung, sowohl bei der betrieblichen Eigenüberwachung,
als auch bei einer Fremdprüfung. Nur solch einfach zu kont-
rollierende Vorgaben ermöglichen den Vollzugsbehörden ein
effektives Einschreiten bei Anlagen, die FCKW und KW nicht
nach dem Stand der Technik zurückgewinnen.
Überwachung des täglichen Anlagenbetriebs
Die für jeden Sammelbehälter festgestellte Menge an zu-
rückgewonnenen Kälte- und Treibmitteln und der tägliche
Durchsatz behandelter Kühlgeräte sind zu dokumentieren.
Der Anlagenbetreiber hat die Menge der zurückgewonnenen
Kälte- und Treibmittel im Zuge einer wöchentlichen Evaluie-
rung des täglichen Monitorings mit den in der Technischen
Spezifi kation CLC/TS 50574-2 festgelegten Erwartungswerten
abzugleichen und bei Nichterreichung der Erwartungswerte
Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
Jährlicher Leistungstest der Kälte- und Treibmittel-
entnahme
In einem jährlichen Leistungstest wird für 100 FCKW-haltige
Kühlgeräte die Wirksamkeit der Kältemittelentnahme über-
prüft. Hierbei darf die Summe der zurückgewonnenen Kälte-
mittel nicht unter 90 % der laut Typenschildern enthaltenen
Menge an Kältemitteln liegen. Die Wirksamkeit der Treib-
mittelentnahme ist in einem jährlichen Leistungstest mit
1.000 Kühlgeräten nachzuweisen. Hierbei darf die Summe der
zurückgewonnenen Treibmittel (FCKW und KW) nicht unter
90 % der zu erwartenden Menge an Treibmitteln liegen. Die
jährlichen Leistungstests erfolgen unangekündigt und unter
normalen Betriebsbedingungen. Bei der Durchführung der
Leistungstests ist sicherzustellen, dass der Durchsatz der
Anlage, die Eingangskombination der Geräteklassen und das
Mengenverhältnis von FCKW-haltigen und FCKW-freien Kühl-
geräten nicht mehr als 10 % von der im Zuge des täglichen
Monitorings festgestellten durchschnittlichen Betriebsleis-
tung abweicht.


Die deutschen Vorgaben zur Kühlgeräteentsorgung in der
TA Luft entsprechen nicht dem Stand der Technik und
können die Emission von Treibhausgasen nicht wirksam
begrenzen.
Die europäischen Entsorgungsstandards EN 50574 und
CLC/TS 50574-2 müssen auch in Deutschland gesetzlich
festgelegt werden, um eine umweltgerechte Kühlgeräte-
behandlung zu gewährleisten.
Hintergrundpapier – KühlgeräteZusammenfassung
Endnoten:
1 Im Folgenden als „FCKW“ zusammengefasst.
Ausgediente Kühlgeräte enthalten häufi g noch immer Treibhaus-
gase wie FCKW, deren Entnahme und Zerstörung bei der Kühlge-
räteentsorgung das oberste Ziel ist. In Deutschland stellen die
Vorgaben zur Kühlgeräteentsorgung im ElektroG und der TA Luft
eine umweltgerechte Behandlung der Kühlgeräte jedoch nicht
sicher. Die europäischen Entsorgungsstandards EN 50572 und CLC/
TS 50574-2 oder deren Nachfolgenormen EN 50625-2-3 und CLC/
TS 50625-3-4 müssen auch in Deutschland gesetzlich festgelegt
werden, um eine Entnahme und Zerstörung der in Kühlgeräten
enthaltenen Treibhausgase nach dem Stand der Technik zu ge-
währleisten.
2 IPCC, Climate Change 2013: The Physical Science Basis.
3 Berechnet anhand DIN CLC/TS 50574-2.
4 IPCC, Climate Change 2013: The Physical Science Basis.
5 FCKW-Halon-Verbotsverordnung vom 6. Mai 1991
6 UBA Ratgeber 2009: Kühlgeräte Mit FCKW Immer Ein Problem.
7 UBA Ratgeber 2009: Kühlgeräte Mit FCKW Immer Ein Problem.
8 UBA Ratgeber 2009: Kühlgeräte Mit FCKW Immer Ein Problem.
9 Institut für Energie- und Umwelttechnik e.V. (IUTA) 2011: Bericht zum
Feldversuch an ausgewählten genehmigten Recyclinganlagen in
Deutschland zur Ermittlung der zurückgewonnenen FCKW/HFKW Mengen
aus dem heutigen Kältegerätemix (SG2) im Regelbetrieb.
10 Capital 09/2008: Klimaskandal: Deutschland stümpert bei FCKW-
Entsorgung.

Tipp:
Besuchen Sie unsere Homepage für mehr Informationen über unsere Arbeit für eine umweltfreundlichere Kühlgeräteentsorgung:
http://www.duh.de/5271.html 


11 EERA 2015: Kritische Anmerkungen der EERA zum aktuellen Gesetzentwurf
ElektroG2.
Fotos und Grafi ken: © DUH
Deutsche Umwelthilfe e.V.
Bundesgeschäftsstelle Radolfzell Bundesgeschäftsstelle Berlin Ansprechpartner
Fritz-Reichle-Ring 4
78315 Radolfzell
Tel.: 0 77 32 99 95 - 0
Fax: 0 77 32 99 95 - 77 Hackescher Markt 4
Eingang: Neue Promenade 3
10178 Berlin
Tel.: 0 30 24 00 86 7-0
Fax: 0 30 24 00 86 7-19 Thomas Fischer
Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43
Mobil: 0151 18256692
E-Mail: fi scher[isnich]duh.de
E-Mail: berlin[isnich]duh.de
http://www.duh.de Philipp Sommer
Referent für Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-462
E-Mail: sommer[isnich]duh.de
E-Mail: info[isnich]duh.de
http://www.duh.de
[*/quote*]
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.         Im Angesicht von Gewalt ist Höflichkeit gegenstandslos.
.         At face with violence politeness is pointless.

.         (User TNT in the former CDU forum)
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