In der Antwort der "Bundesregierung" werden die Fragen wiederholt. Also jagen wir die "Fragen" und die "Antworten" durch den Fleischwolf.

Antwort der Bundesregierung:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/162/1916219.pdf[*quote*]
Deutscher Bundestag
Drucksache 19/16219
19. Wahlperiode
20.12.2019
Antwort der Bundesregierungauf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Karlheinz Busen, Frank Sitta,
Dr. Gero Clemens Hocker, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der FDP
– Drucksache 19/15678 –
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Übersetzt: Der jetzige Lotterladen der Macht gibt sich ein Stelldichein auf dem Kindergartenspielplatz der Grenzdebilen.
Es fängt auch "gut" an mit einer "Vorbemerkung", die nur so vor Homöophantasterismus trieft:
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Homöopathie in der Nutztierhaltung
Vorbemerkung der Bundesregierung
Die besonderen Therapierichtungen, zu denen die Anthroposophie, Homöopa-thie und Phyto-therapie zählen, unterscheiden sich in methodischer Hinsicht von der sogenannten „Schulmedizin“, d. h. Therapieformen, bei denen die me-dikamentöse Behandlung durch allopathische Tierarzneimittel erfolgt.[*/quote*]
"Allopathisch" ist ein Kampfwort der Esoteriker, erfunden von Hahnemann und seitdem heftigst in Gebrauch durch die Esomafia. Und der Regierung. Prost, Mahlzeit!
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Die Bundesregierung begrüßt die therapeutische Vielfalt im Bereich der Tier-heilkunde.
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Ach was! Scheißdreck! "Vielfalt" ist bloß ein anderes Wort für "jeder Mist ist erlaubt". So sieht's aus.
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So gehört es z. B. zum Konzept des ökologischen Landbaus, dem Einsatz von Naturheilverfahren Vorrang zu geben vor dem Einsatz chemisch-synthetischer Tierarzneimittel.
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Naturheilverfahren? Homöopathie ist aber keins! Und schon wieder wurden die Oligarchen bei einer fetten Lüge ertappt.
"Ökologischer Landbau" ist kein ökologischer Landbau, sondern anthroposophischer Mist. Immer wieder schön, wie sich die Esomafia hinter Tarnbegriffen versteckt.
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Es liegt grundsätzlich in der Verantwortung der Tierhalter und behandelnden Tierärzte, sich im Rahmen der arzneimittelrecht-lich zulässigen Behandlungsmöglichkeiten für allopathische und/oder alternati-ve Tierarzneimittel zu entscheiden. In Deutschland befinden sich verschiedene homöopathische Tierarzneimittel auf dem Markt, welche sowohl in der Kleintier- als auch in der Nutztierpraxis zur Anwendung kommen.
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"in der Verantwortung der Tierhalter und behandelnden Tierärzte"? Echt jetzt? Wenn da nicht die schlamperten Gerichte wären. Da haben wir ganz frisch von heute ein nicht ganz frisches Urteil:
Pferde vor Gericht besser gestellt als Kinder
http://www.transgallaxys.com/~kanzlerzwo/index.php?topic=11430.0Worum geht es da? Um im "Rahmen der arzneimittelrecht-lich zulässigen Behandlungsmöglichkeiten für allopathische und/oder alternati-ve Tierarzneimittel zu entscheiden".
Wie heißt es bei C.H. Beck so zitäterisch?
https://rsw.beck.de/aktuell/meldung/olg-muenchen-tierarzt-muss-nach-tod-eines-pferdes-250000-euro-zahlen[*quote*]
OLG München: Tierarzt muss nach Tod eines Pferdes 250.000 Euro zahlen
zu OLG München , Urteil vom 09.01.2020 - 1 U 3011/19
Nach dem Tod eines wertvollen Sportpferdes muss ein Tierarzt 250.000 Euro an die Halterin des Tieres zahlen. Das hat das Oberlandesgericht München am 09.01.2020 entschieden (Az.: 1 U 3011/19) und damit ein Urteil des Landgerichts München II bestätigt.
[...]
Verurteilung wegen fehlender Aufklärung über Behandlungsrisiken
"Seine Verurteilung, die von uns bestätigt worden ist, beruht nicht darauf, dass er was falsch gemacht hat in der Behandlung des Pferdes", sagte der Vorsitzende Richter Thomas Steiner. "Das war schon okay im Großen und Ganzen."
Der Tierarzt aus Oberbayern hätte die Halterin aus Österreich nach Auffassung des Senates allerdings
über die Risiken der Behandlung aufklären müssen. "Wir sehen das als Aufklärungsmangel", sagte der Richter. Er habe "die Besitzerin nicht eindringlich darauf hingewiesen, dass Gefahren bestehen, Risiken bestehen bis hin zum Todesrisiko".Pferd starb nach homöopathischer Behandlung durch Arzt
Das Pferd [...] hatte sich 2010 einen Husten eingefangen und war gestorben, nachdem der Tierarzt ihm ein homöopathisches Mittel gespritzt hatte. Die Diagnose: anaphylaktischer Schock. Die Revision...
[...]
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Es geht um Homöopathie. Genau der Mist, weshalb die FDP-Schnarchnasen die Anfrage gestelt hatten. Der Arzt hat sich für Homöopathie entschieden. Na super! Und dann? Exitus.
Verknackt wurde der Arzt aber nicht wegen Homöopathie. Oh nein! Dagegen darf man ja nichts sagen. Wegen der mangelnden Aufklärung. Das wird aber verdammt brenzlig. Oh ja! Die Anfrage der FDP-Nasen zielt auf die Wirksamkeit der Homöopathie. Homöopathie ist aber nicht wirksam. Ist sie nie gewesen! Dann muß doch laut Gerichtsurteil auf die Wirkungslosigkeit hingewiesen werden. Aufkflärung ist Pflicht! Aufklärung über Risiken und Aufklärung über die völlig Wirkungslosigkeit.
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Mit Blick auf das Ziel, die therapeutische Vielfalt zu erhalten, sehen die arznei-mittelrechtlichen Regelungen für Arzneimittel der besonderen Therapierichtun-gen bestimmte Erleichterungen vor.
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Ach? Wenn die Mittel nicht wirken, was dann? Was, wenn das Zeug völlig wirkungslos ist, wenn es noch nie gewirkt hat? Jede Menge Scheiße als Medizin zu bezeichnen macht die Scheiße nicht wirksam. Das "Argument" der "Vielfalt" kann und darf nicht dazu benutzt werden, jede Scheiße als Medizin zu verkaufen. Oder doch? Dann ist der Gesetzgeber ein Betrüger. Äh, Tschuldigung, aber DAS wußten wir schon...
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So bietet das Arzneimittelgesetz (AMG) für homöopathische Tierarzneimittel unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit der Registrierung.
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Registrierung? Ja und!? Registrierung heißt nicht, daß das Zeug wirkt! Registrierung heißt bloß, daß der Hersteller das Zeug verkaufen darf.
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Bei der Beantragung der Registrierung sind u. a. Unterlagen zur Qualität und Unbedenklichkeit, jedoch
keine Angaben über Wirkungen und Anwendungsgebiete beizufügen, dementsprechend sind auch keine Studien zur Wirksamkeit vorzulegen. [*/quote*]
Genau das isses! Keine Angaben über die Wirksamkeit. Ja, äh, was macht dann der Arzt? Sagen, daß das Zeug nicht wirkt? Das glaube ich nicht. Nö, der Arzt wird lügen, was das Zeug hält. Sonst kann er seine "Behandlung" doch nicht verkaufen. Wer kauft schon etwas, bei dem klar ist, daß es wirkungsloser Mist ist? NIEMAND!
Damit haben wir ein schwarzes Loch: Der Gesetzgeber, also die volksbelügende Oligarchenmafia, erklärt etwas zur Medizin, was gar keine Medizin ist. Per Gesetz darf das Zeug hergestellt und verkauft werden. Eine Wirkung muß nicht nachgewiesen werden.
Die Justiz auf der anderen Seite faselt etwas über "Aufklärung". Da soll über Risiken aufgeklärt werden. Was aber nach dem Buchstaben des Gesetzes gar nicht geht. Weil laut Gesetz das Zeug wirkt, OHNE daß die Wirksamkeit nachgewiesen werden muß. Da ist der Arzt in der Klemme. Und die Richter auch. Die müssen jedes Mal eine Hintertür finden, um sich betrügergesetzeskonform aus der Affäre zu ziehen: Sie müssen ein Urteil fällen im Namen eines Gesetzes, das die Bürger bescheißt. Tolle Gratwanderung.
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Für die im Rahmen der Verlänge-rung der Zulassung nach § 105 AMG zugelassenen homöopathischen Tierarz-neimittel mussten gemäß § 105 Absatz 4a AMG ebenso keine Ergebnisse phar-makologischer und toxikologischer Versuche, klinischer Prüfungen oder tier-ärztlicher Erprobung vorgelegt werden. Für homöopathische Tierarzneimittel besteht ferner die Möglichkeit der Zulassung mit Nennung von durch wissen-schaftliches Erkenntnismaterial belegten Anwendungsgebieten.
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"Erkenntnismaterial"? Was denn!? Zusammengefaseltes Esogeschwätz, das als "wissenschaftlich" verkauft wird? Natürlich, was denn sonst!? Es gibt ja nicht nur eine Wissenschaft, sondern einen "Wissenschaftspluralismus". Jedem SEINE Wissenschaft. Damit kann JEDER jeden Scheiß behaupten, ihn als Wissenschaft bezeichnen und damit lügen und betrügen, so viel er will. Er darf es ja.
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Bei der Beantwortung der nachfolgenden Fragen wird davon ausgegangen, dass mit dem verwendeten Begriff der „Nutztiere“ lebensmittelliefernde Tiere ge-meint sind.
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Wie bitte? Was soll das denn? Wegen der Wolle gehaltene Schafe, werden die nicht mit Homöopathie "behandelt"? Hat da jemand ein Loch im Hirn?
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Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft vom 18. Dezember 2019 übermittelt.
Die Drucksache enthält – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
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AntwortDrucksache 19/16219
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
1. Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung bundesweite Forschungspro-jekte, die mögliche Wirkungen tierhomöopathischer Mittel erforschen, und wenn ja, welche (bitte genau aufschlüsseln inklusive Angabe zur Höhe der Aufwendungen)?[*/quote*]
Laut Gesetz muß keine Wirksamkeit nachgewiesen werden. Wozu dann Forschung, wenn die gar nicht nötig ist? Schon blöd, die Frage.
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Die Bundesregierung fördert derzeit keine speziell auf die Anwendung von Ho-möopathika bei Nutztieren ausgerichteten Forschungsprojekte.
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Quod erat demonstrandum.
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2. Bei welchen Nutztierarten werden nach Kenntnis der Bundesregierung ho-möopathische Mittel bzw. frei verkäufliche Arzneimittel eingesetzt?[*/quote*]
Homöopathie darf doch für alles benutzt werden. Wenn das Zeug hoch- und höchstverdünnt ist, ist nix drin. Das ist doch der Gag bei dem Betrug.
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Nach § 56a Absatz 2 Satz 5 des Arzneimittelgesetzes (AMG) dürfen registrierte homöopathische Arzneimittel bei lebensmittelliefernden Tieren nur unter der Voraussetzung verschrieben, abgegeben oder angewendet werden, dass die da-rin enthaltenen Wirkstoffe ausschließlich im Anhang der Verordnung (EU) Nr. 37/2010 über pharmakologisch wirksame Stoffe und ihre Einstufung hin-sichtlich der Rückstandshöchstmengen in Lebensmitteln tierischen Ursprungs aufgeführte Stoffe, für die eine Festlegung von Höchstmengen nicht erforder-lich ist, sind.
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So isses. Wenn nichts drin ist, darf es verkauft werden. Wenn nichts drin ist, wirkt es nicht und hat auch keine Nebenwirkungen. Außer, daß die Tiere krepieren. Aber das ist deren Karma, das ist gottgewollt.
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Für frei verkäufliche Arzneimittel gilt diese Regelung analog, d. h. der darin enthaltene pharmakologisch aktive Wirkstoff muss in Tabelle 1 des Anhangs der genannten Verordnung aufgeführt sein. Diese Anforderung be-grenzt den Umfang der zulässigen Möglichkeiten der Behandlung lebensmittel-liefernder Tiere mit homöopathischen Arzneimitteln und freiverkäuflichen Arz-neimitteln.
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Ach ja, Dummschwatz.
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In Deutschland sind derzeit 118 homöopathische Tierarzneimittel für lebens- mittelliefernde Tiere registriert, das betrifft die Tierarten Rind, Schwein, Pferd, Schaf, Ziege, Taube, Pute, Huhn, Gans, Ente, Kaninchen und Wachtel sowie die Kategorien Geflügel und Fisch. Diese Registrierungen gelten dabei nur für die jeweils festgelegten Zieltierarten bzw. -kategorien. Diese 118 homöopathi-schen Tierarzneimittel sind – in Abhängigkeit von ihrer Verkaufsabgrenzung – verschreibungspflichtig (3) oder apothekenpflichtig (115).
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Diese "Mittel" sind speziell für Tiere. SPEZIELL für Tiere. Und was, wenn de Mittel nicht speziell für Tiere sind?
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Zusätzlich zu den genannten registrierten gibt es derzeit noch weitere 35 homö-opathische Tierarzneimittel, die im Rahmen der Nachzulassung nach § 105 AMG für die Anwendung bei den lebensmittelliefernden Tierarten Pferd, Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Ente, Gans, Huhn und Pute zugelassen wurden. Für alle gilt die Apothekenpflicht. Dem für die Zulassung oder Registrierung von ho-möopathischen Tierarzneimitteln in Deutschland zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sind daher derzeit keine freiver-käuflichen homöopathischen Tierarzneimittel bekannt, die für lebensmittellie-fernde Tiere zugelassen oder registriert sind.
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Welche Mittel sind das? Namen her!
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Nicht-homöopathische, freiverkäufliche Tierarzneimittel sind für die lebensmit-telliefernden Tierarten Rind, Pferd, Schaf, Schwein, Ziege, Biene, Kaninchen, Huhn, Ente und Gans zugelassen.
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Was sind "nicht-homöopathische" Mittel? Phytotherapeutika? Anthroposophische Mittel? Beide sind NICHT homöopathisch. Tolle Hintertür.
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3. Wie hoch waren die in Deutschland abgesetzten Mengen an homöopathi-schen Mitteln bzw. frei verkäuflichen Arzneimitteln in der Nutztierhaltung nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergangenen fünf Jahren?[*/quote*]
Wenn Einem der Scheiß egal ist, warum soll man darüber Buch führen? Wenn man nichts weiß, kann Einem auch nichts angekreidet werden. Und nichts zu wissen ist nicht strafbar. Zumindest nicht bei den Oligarchen. Für den Bürger gilt natürlich, daß Unwissenheit nicht vor Strafe schützt. Aber die Oligarchen dürfen sogar absichtlich nichts wissen.
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Hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor, da sich die nach dem Arzneimittelgesetz und der Verordnung über das datenbankgestützte Informati-onssystem über Arzneimittel des Deutschen Instituts für Medizinische Doku-mentation und Information (DIMDI-Arzneimittelverordnung) bestehende Ver-pflichtung für pharmazeutische Unternehmer und Großhändler, die Abgabe-menge für Tierarzneimittel dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumen-
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
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tation und Information zu übermitteln, ausschließlich auf Tierarzneimittel mit antimikrobiellen Wirkstoffen bezieht. Die Verpflichtung umfasst faktisch somit weder homöopathische Tierarzneimittel noch frei verkäufliche Tierarzneimittel.
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Eben! So macht man das. Man legt sich keine Verpflichtung auf. Also hat man keine.
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4. Welche homöopathischen Mittel, die in der Nutztierhaltung nur im Rah-men einer tierärztlichen Behandlung eingesetzt werden dürfen, sind der Bundesregierung bekannt?[*/quote*]
Welche Mittel? Die werden doch nicht etwa Namen nennen?
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Derzeit sind drei homöopathische Tierarzneimittel aufgrund ihrer Applikations-art (intravenös oder intramuskulär zu verabreichen) und der daraus folgenden Verschreibungspflicht ausschließlich für die tierärztliche Nutzung freigegeben. Es handelt sich dabei um Revet® RV 6, RV 12 und RV 15. Sie können u. a. für die lebensmittelliefernden Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege, Pferd, Kanin-chen und Taube verwendet werden, RV 6 zusätzlich auch für Enten, Gänse, Hühner, Puten und Fische.
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Wahnsinn. Die wissen sogar Namen. Das gilt jetzt aber nicht als Name-dropping, oder?
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5. Wie hoch waren die Abgabemengen der homöopathischen Mittel, die in der Nutztierhaltung nur im Rahmen einer tierärztlichen Behandlung einge-setzt werden dürfen, nach Kenntnis der Bundesregierung in den vergange-nen fünf Jahren (bitte nach einzelnen Nutztierarten aufschlüsseln)?Auch hierzu liegen der Bundesregierung keine Angaben vor, da die Abgabe-mengen der in der Frage angesprochenen Mittel nicht erfasst werden. Auf die Antwort zu Frage 3 wird verwiesen.
[*/quote*]
Wer nix weiß, weiß nix. War ja klar.
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6. Zu welchen Zwecken bzw. zur Behandlung welcher Krankheiten werden homöopathische Mittel in der Nutztierhaltung nach Kenntnis der Bundes-regierung eingesetzt?Die Produktinformationen registrierter homöopathischer Tierarzneimittel ent-halten aus den in der Vorbemerkung genannten Gründen keine Angaben zu An-wendungsgebieten oder Wirkungen. Die Anwendungsgebiete leiten sich von den veterinär-homöopathischen Arzneimittelbildern ab. Bezüglich der derzeit 35 für lebensmittelliefernde Tiere zugelassenen homöopathischen Tierarznei-mittel sind Anwendungsgebiete definiert. Dies betrifft u. a. den Einsatz bei Er-krankungen der Luftwege, des Urogenitaltraktes, der Verdauungsorgane, des Bewegungsapparates, der Haut, des Auges sowie den Einsatz bei Fruchtbar-keitsstörungen, Fieber oder Koliken oder zur Wundbehandlung.
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Da ohne Wirkungsspektrum definiert, kann es doch gar kein Wirkungsspektrum geben. Außer einem: "Verrstimmung der Lebenskraft". Na, wenn das nix ist...

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7. Welche Erkenntnisse zur Wirksamkeit der am häufigsten eingesetzten ho-möopathischen Mittel in der Nutztierhaltung liegen der Bundesregierung vor?Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Dem für die Re-gistrierung und Zulassung von homöopathischen Tierarzneimitteln in Deutsch-land zuständigen Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sind derzeit keine Studien bekannt, in denen die Wirksamkeit von Homöopathie bei Tieren nach wissenschaftlichen Standards belegt wurde.
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"Wir wissen von nichts."
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Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
8. Wie hat sich seit Verabschiedung der letzten AMG-Novelle (AMG = Arz-neimittelgesetz) der Absatz homöopathischer Mittel bzw. frei verkäuflicher Arzneimittel in den einzelnen Nutztierkategorien absolut und relativ nach Kenntnis der Bundesregierung verändert?Diese Daten liegen der Bundesregierung nicht vor. Auf die Antworten zu den Fragen 3 und 5 wird verwiesen.
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"Wir wissen von nichts."
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9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Nutztierverluste in ökologisch bzw. konventionell wirtschaftenden Betrie-ben je Nutztierart (insbesondere angeben für Kälber, Saugferkel, Auf-zuchtferkel, Mastschweine, Legehennen, Mastgeflügel)?Eine amtliche Statistik zu durchschnittlichen Nutztierverlusten in den genann-ten Betrieben wird nicht geführt.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin,
www.heenemann-druck.deVertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44,
www.betrifft-gesetze.deISSN 0722-8333
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"Wir wissen von nichts."
STOP! HALT! Nochmal die Frage:
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9. Wie hoch sind nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittlichen Nutztierverluste in ökologisch bzw. konventionell wirtschaftenden Betrie-ben je Nutztierart (insbesondere angeben für Kälber, Saugferkel, Auf-zuchtferkel, Mastschweine, Legehennen, Mastgeflügel)?[*/quote*]
Wieso keine Statistik? Um zu vertuschen, was für eine beschissene Tierquälerei in den esoterisch durchgeknallten Betrieben abgeht?
Wie wäre es mit einer Statistik, wieviele Kinder an Waldorf-Schulen Opfer von Masern oder anderen "Kinderkrankheiten" wurden? Und das vergleichen mit den Kindern normaler Schulen. Das wäre ein Offenbarungseid der Esomafia. Also wird vertuscht. Also weiß man von nichts.
Täter wissen nie von etwas.
[Deutschlehrer aber doch! ET]