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Author Topic: Ḱorruption im bayerischen Landtag  (Read 307 times)

Ayumi

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Ḱorruption im bayerischen Landtag
« on: February 14, 2019, 07:55:18 AM »

Hier sieht man die Namen derer, die den Betrug Homöopathie aufrecht erhalten.


http://www1.bayern.landtag.de/www/ElanTextAblage_WP18/Drucksachen/Basisdrucksachen/0000000001/0000000279.pdf

[*quote*]
18. Wahlperiode
07.02.2019
Drucksache
18/285
Antrag

der Abgeordneten Bernhard Seidenath, Josef Zellmeier, Martin Bachhuber, Barba-
ra Becker, Dr. Ute Eiling-Hütig, Hans Herold, Johannes Hintersberger, Michael
Hofmann, Klaus Holetschek, Dr. Gerhard Hopp, Alexander König, Harald Kühn,
Dr. Beate Merk, Martin Mittag, Helmut Radlmeier, Steffen Vogel, Ernst Weiden-
busch, Manuel Westphal, Georg Winter CSU,
Florian Streibl, Dr. Fabian Mehring, Susann Enders, Prof. (Univ. Lima) Dr. Peter
Bauer, Manfred Eibl, Dr. Hubert Faltermeier, Hans Friedl, Tobias Gotthardt, Eva
Gottstein, Joachim Hanisch, Wolfgang Hauber, Johann Häusler, Dr. Leopold
Herz, Alexander Hold, Nikolaus Kraus, Rainer Ludwig, Gerald Pittner, Bernhard
Pohl, Kerstin Radler, Gabi Schmidt, Jutta Widmann, Benno Zierer und Fraktion
(FREIEWÄHLER)

Nachbesserungen beim Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) auf Bun-
desebene
Der Landtag wolle beschließen:
Der Bayerische Landtag appelliert an den Deutschen Bundestag, das geplante Gesetz
für schnellere Termine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsge-
setz – TSVG) noch stärker an dem Ziel auszurichten, dass die medizinische Versorgung
aller versicherten Patientinnen und Patienten qualitativ hochwertig und gut erreichbar
bleibt sowie weiter verbessert wird. Der Grundsatz der Freiberuflichkeit der Ärztinnen
und Ärzte und das System der Selbstverwaltung müssen gewahrt werden.
Der Landtag begrüßt insoweit die von der Staatsregierung getragene Stellungnahme
des Bundesrats, die dieser in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 zum TSVG-
Entwurf beschlossen hat.

Insbesondere sieht der Landtag bei den folgenden sechs Punkten Nachbesserungsbe-
darf:
─ Der Landtag befürchtet eine Gefährdung der hausarztzentrierten Versorgung und
weiterer selektivvertraglicher Versorgungsmodelle im Freistaat, die von dem derzeit
diskutierten Änderungsantrag Nr. 6 zum TSVG ausgeht. Wir brauchen auch künftig
Hausärzte als Lotsen in unserem Gesundheitssystem – und damit auch die Haus-
arztverträge, für die sich der Freistaat Bayern bereits in der Vergangenheit stark
gemacht hat.
─ Der direkte Erstzugang für Patientinnen und Patienten zu den Psychotherapeutin-
nen und -therapeuten muss erhalten bleiben. Der Landtag lehnt deshalb den im
TSVG-Entwurf enthaltenen gestuften und gesteuerten Zugang zu einer psychothe-
rapeutischen Behandlung ab.

─ Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel der besonderen Thera-
pieeinrichtungen (z. B. Homöopathie; Naturheilkunde) dürfen nicht wie im TSVG-
Entwurf vorgesehen, gestrichen werden, zumal diese keine Belastung für die Soli-
dargemeinschaft darstellen. Falls es das Ziel sein sollte, die Homöopathie auf die-
sem Weg zu verdrängen, sieht der Landtag dies nicht als sinnvoll an. Den Versi-
cherten, denen das wichtig ist, sollte es weiter möglich sein, einen solchen Wahltarif
abzuschließen.


Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de - Dokumente abrufbar. Die aktuelle
Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen zur Verfügung.Drucksache 18/285
Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode
─ Der Landtag lehnt die Einführung neuer Zwangsrabatte von Impfstoffen ab.
─ Der Landtag unterstützt das Ziel, die Erlössituation der Heilmittelerbringer zu ver-
bessern, um die flächendeckende Heilmittelversorgung sicherzustellen. Der Land-
tag plädiert deshalb nachdrücklich für eine Beibehaltung der bewährten regionalen
Vertragskompetenz sowie des Zulassungsverfahrens, das allerdings durch gezielte
Anpassungen bürokratiearm und effizient fortentwickelt werden muss.
─ Ein weiteres Ziel muss es sein, für das Versorgungsgeschehen und die Versor-
gungssicherheit schädlichen Monopolisierungstendenzen in der vertragsärztlichen
Versorgung wirksam zu begegnen, deren Zunehmen zuletzt insbesondere im Be-
reich Medizinischer Versorgungszentren (MVZs) feststellbar war. Oberste Maxime
muss das Patientenwohl, nicht die Gewinnmaximierung sein.
Begründung:
Im Deutschen Bundestag wird aktuell der Entwurf eines Gesetzes für schnellere Ter-
mine und bessere Versorgung (Terminservice- und Versorgungsgesetz – TSVG) bera-
ten. Dieses Gesetz wird nach seiner Verabschiedung für sämtliche in der Gesetzlichen
Krankenversicherung versicherte Menschen in Deutschland gelten, demzufolge auch
für die Versicherten und die Leistungserbringer in Bayern. Der Antrag listet den aus
Sicht des Bayerischen Landtags dringlichen Nachbesserungsbedarf auf, um der Inten-
tion des Gesetzes auch im Freistaat Bayern vollumfänglich gerecht zu werden.
Im Einzelnen ist zur Begründung das Folgende näher auszuführen:
─ Der TSVG-Entwurf stärkt die Lotsenfunktion des Hausarztes über die Klarstellung,
dass auch die Vermittlung von dringenden Facharztterminen zu den Aufgaben der
Hausärzte zählt und zugleich diese Terminvermittlung finanziell gefördert werden
soll. Dies ist ebenso zu begrüßen wie die weiter bestehende direkte Zugangsmög-
lichkeit zum Facharzt. Zwar ist die grundsätzliche Zielrichtung von Änderungsantrag
Nr. 6 richtig, Diagnosemanipulationen und in deren Folge Manipulationen bei den
nach den Vorgaben des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs erfolgen-
den Finanzzuweisungen aus dem Gesundheitsfonds an die Krankenkassen auszu-
schließen und deshalb auch keine darauf gerichteten Vergütungsanreize zuzulas-
sen. Dafür ist aber ein generelles Anknüpfungsverbot von Vergütungspositionen an
Diagnosen weder erforderlich noch hilfreich. Denn gerade krankheitsspezifische
Untersuchungs- und Behandlungsmethoden oder Mehraufwendungen für eine in-
tensivere Betreuung sind nur für Patienten mit den jeweiligen Erkrankungen medi-
zinisch notwendig und sinnvoll.
─ Gerade in der psychotherapeutischen Versorgung muss ein niedrigschwelliger Zu-
gang gewährleistet sein, damit betroffene Menschen frühzeitig professionelle Hilfe
in Anspruch nehmen. Der TSVG-Entwurf enthält aber durch den geplanten gestuf-
ten Zugang eine neue Schwelle, die genommen werden muss, bevor therapeuti-
sche Hilfe in Anspruch genommen werden kann. Dies ist der falsche Ansatz.

─ Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen für Arzneimittel der besonderen Thera-
pieeinrichtungen (z. B. Homöopathie; Naturheilkunde) sollen laut Nr. 27 des TSVG-
Entwurfs § 53 Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) gestrichen werden. Als
Begründung führt das Bundesministerium für Gesundheit einen zu hohen bürokra-
tischen Aufwand für zu wenige Versicherte an. Diese Einschätzung wird von der
Praxis nicht bestätigt.


─ Die Einführung von neuen Zwangsrabatten bei Impfstoffen wäre ein Sündenfall. Der
Landtag lehnt dies ab. Gerade im Bereich der Impfstoffherstellung ist eine zuneh-
mende Konzentration auf wenige Hersteller zu beobachten. Wenn dann ein neuer
Zwangsrabatt hinzukommt, wird diese Situation noch verschärft.

Seite 2Drucksache 18/285
Bayerischer Landtag 18. Wahlperiode

─ Die Situation der Heilmittelerbringer – unter anderem Physio- und Ergotherapeuten,
Logopäden, Podologen oder Diätassistenten – hat sich infolge der Aufhebung der
Grundlohnsummenbindung auf der Grundlage regionaler Vergütungsverhandlun-
gen gerade auch in Bayern erfreulich entwickelt. Die Möglichkeit regionaler Vergü-
tungsvereinbarungen muss deshalb auch künftig erhalten bleiben. Eine Zentralisie-
rung würde bestmögliche Versorgungslösungen vor Ort gefährden. Auch die damit
einhergehend geplante Abschaffung der Zulassungsprüfungen im Heilmittelbereich
und deren Ersatz durch ein Vertragsbeitrittsverfahren hält der Landtag – vor allem
unter Qualitätsaspekten und im Hinblick auf den Patientenschutz – für außeror-
dentlich problematisch.
─ Der Landtag hält am Leitbild des freiberuflich tätigen Arztes fest. Gleichwohl leisten
MVZs einen wertvollen Beitrag zur vertragsärztlichen Versorgung. Sie flexibilisieren
die Erbringung und Organisation ärztlicher Leistungen und die ärztliche Berufsaus-
übung als solche. Sie kommen damit dem Berufsbild und den Berufserwartungen
gerade junger Mediziner sehr entgegen und tragen damit auch zur Nachwuchsge-
winnung für die unmittelbare Patientenversorgung bei. Mit dem TSVG soll nun unter
anderem klargestellt werden, dass einzelne MVZ-Trägergesellschaften nicht auf
das Betreiben eines einzigen MVZ beschränkt sind, sondern zeitgleich mehrere
MVZs tragen können. Die hierdurch mögliche Vereinfachung und Entbürokratisie-
rung der Abläufe in der Praxis wird grundsätzlich begrüßt. Es darf allerdings nicht
zu versorgungsschädlichen konzernartigen Monopolstrukturen in der ärztlichen
Versorgung kommen. Um eine MVZ-Trägerschaft für kapitalgetriebene Investoren,
Heuschrecken und renditegeleitete Finanzinvestoren so unattraktiv wie nur möglich
zu machen, könnte etwa eine Haltefrist von zehn Jahren eingeführt werden.
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