Kapitel 3
Abbildung 6:
Umfang der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen
Anteil Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung nach betriebswirtschaftli-
cher Ausrichtung in Deutschland im Jahr in 2010 (ohne Betriebe, deren Be-
triebsleiter 2027 über 70 Jahre alt sein würden und keinen Betriebsnachfol-
ger haben)
Spezialisierte
Milchviehbetriebe
6%
8%
Rindviehbetriebe:
Milcherzeugung, Aufzucht und
Mast kombiniert
6%
Viehhaltungsverbundbetriebe
13%
67%
Ackerbau – Futterbau-
(Weidevieh-)-Verbundbetriebe
Sonstige
Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, LZ/ASE 2010, eigene Berechnungen.
Einkommen aus außerbetrieblichen Einkommensquellen
Mit den im Rahmen der LZ abgefragten „außerbetrieblichen Quellen“ sind keine Einkommens-
kombinationen wie z. B. Erlöse durch „Urlaub auf dem Bauernhof“ gemeint. Es handelt sich hier
um finanzielle Einkommensbeiträge des Betriebsinhabers und seines Ehegatten aus:
außerbetrieblicher Erwerbstätigkeit (abhängige Tätigkeit als Angestellter etc. oder freiberufli-
che/selbstständige Tätigkeit)
aus sonstigen außerbetrieblichen Quellen (z. B. Einkommen aus Verpachtung, Vermietung,
Renten und Kapitalvermögen).
Im bundesdeutschen Durchschnitt stammt bei 36 % der Betriebe 11 mit ganzjähriger Anbindehal-
tung das Einkommen zu einem höheren Anteil aus außerbetrieblichen Quellen als aus der land-
wirtschaftlichen Produktion. Bei 28 % der Betriebe ist das landwirtschaftliche Einkommen am
wichtigsten, und 36 % haben keine außerbetrieblichen Quellen. Diese Betriebsgruppe wäre - falls
die Betriebe zudem keine Einkommenskombinationen haben - am stärksten von einem Verbot
der Anbindehaltung betroffen.
11
Ohne Betriebe, deren Betriebsleiter 2027 über 70 Jahre alt sein würde und keinen Betriebsnachfolger hat.Kapitel 3
Umfang der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen
25
Auf Bundeslandebene betrachtet haben insbesondere in Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-
Württemberg und Thüringen die außerbetrieblichen Einkommensquellen einen hohen Stellen-
wert, da sie bei rund 50 % der Betriebe eine höhere Bedeutung für das Einkommen haben als der
landwirtschaftliche Betrieb.
Abbildung 7:
Bedeutung des außerbetrieblichen Einkommens für Betriebe mit ganzjähri-
ger Anbindehaltung in Deutschland und in ausgewählten Bundesländern im
Jahr 2010 (ohne Betriebe, deren Betriebsleiter 2027 über 70 Jahre alt sein
würden und keinen Betriebsnachfolger haben)
100%
80%
60%
40%
20%
keine außerbetrieblichen
Einkommensquellen
höheres Einkommen aus dem
landwirtschaftlichen Betrieb
0%
höheres Einkommen aus
außerbetrieblichen Quellen
Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, LZ/ASE 2010, eigene Berechnungen.
Außerbetriebliche Quellen spielen in den meisten Bundesländern für die Einkommen der Be-
triebe mit ganzjähriger Anbindehaltung eine wichtige Rolle, in Bayern (wo die Anbindehaltung
eine große Rolle spielt) ist der Anteil ohne außerbetriebliche Einkommensquellen bei dieser
Betriebskategorie mit 38 % überdurchschnittlich hoch.
Einkommenskombinationen
Als Einkommenskombinationen zählen ausschließlich Tätigkeiten, die im landwirtschaftlichen
Betrieb (von im Betrieb beschäftigten Arbeitskräften, mit zum Betrieb gehörenden Betriebsmit-
teln wie Maschinen, Gebäude etc.) ausgeübt werden und mit denen der landwirtschaftliche Be-
trieb Umsätze erzielt. Selbstständige Gewerbebetriebe, die der landwirtschaftliche Betrieb ge-
gründet hat, werden nicht berücksichtigt.
Etwa 40 % der Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung 12 haben im Durchschnitt aller Bundes-
länder außerlandwirtschaftliche Einkommensquellen aus Beherbergung („Urlaub auf dem Bau-
12
Ohne Betriebe, deren Betriebsleiter 2027 über 70 Jahre alt sein würde und keinen Betriebsnachfolger hat.26
Kapitel 3
Umfang der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen
ernhof“), Pensionspferdehaltung, Erzeugung erneuerbarer Energien etc. angegeben. Bei einer
Betrachtung nach Bundesländern zeigt sich, dass insbesondere in Baden-Württemberg und Bay-
ern ein hoher Anteil der Betriebe betriebliche Einkommenskombinationen hat. In Niedersachsen
und Sachsen liegt der Anteil hingegen unter 20 %.
Abbildung 8:
Einkommenskombinationen von Betrieben mit ganzjähriger Anbindehaltung
in Deutschland und in ausgewählten Bundesländern im Jahr 2010 (ohne Be-
triebe, deren Betriebsleiter 2027 über 70 Jahre alt sein würden und keinen
Betriebsnachfolger haben), Anteil der Betriebe
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
80%
90% 100%
Deutschland
Baden-Württemberg
Bayern
Hessen
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Sachsen
Schleswig-Holstein
Thüringen
Einkommenskombination
keine Einkommenskombination
Einkommenskombinationen sind außerlandwirtschaftliche Einkommensquellen aus Beherbergung, Pensionspferdehaltung,
Erzeugung erneuerbarer Energien etc.
Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, LZ/ASE 2010, eigene Berechnungen.
Die finanzielle Bedeutung der Einkommenskombinationen ist allerdings relativ gering. Bei einem
Großteil der Betriebe mit Einkommenskombinationen (ca. 70 %) liegt nach Angaben der Betriebs-
leiter/innen der Anteil der Einkommenskombination am Gesamtumsatz unter 10 %.
Bei einer kombinierten Betrachtung (siehe Abbildung 9) der Einkommenskombinationen mit den
im vorherigen Abschnitt erläuterten außerbetrieblichen Einkommensquellen wird deutlich, dass:
22,2 % der Betriebe stark von einem Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung betroffen wä-
ren, da ihr Einkommen ausschließlich vom landwirtschaftlichen Betrieb stammt (kein außer-
betriebliches Einkommen und keine Einkommenskombination)
13,5 % der Betriebe relativ stark von einem Verbot betroffen wären, da sie stark vom land-
wirtschaftlichen Betriebseinkommen abhängig sind (höheres Einkommen betrieblich, keine
Einkommenskombinationen)
64 % der Betriebe weniger stark von einem Verbot betroffen wären, da sie entwederKapitel 3
Umfang der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen
27
(1) kein außerbetriebliches Einkommen aber Einkommenskombinationen haben (blauer
Abschnitt in Balken 1: 13,4 %) oder
(2) ein höheres betriebliches Einkommen aber Einkommenskombinationen haben (blauer
Abschnitt in Balken 2: 15,0 %), oder
(3) ein höheres außerbetriebliches Einkommen haben (grauer und blauer Abschnitt in Bal-
ken 3: 36 %).
Abbildung 9:
Kombinierte Betrachtung der Einkommen aus außerbetrieblichen Quellen
und Einkommenskombinationen der Betriebe mit ganzjähriger Anbindehal-
tung in Deutschland in 2010 (ohne Betriebe, deren Betriebsleiter 2027 über
70 Jahre alt sein würden und keinen Betriebsnachfolger haben)
(1) kein außerbetriebliches Einkommen
13,4%
(2) höheres Einkommen betrieblich
22,2%
15,0%
(3) höheres Einkommen außerbetrieblich
5%
Einkommenskombination
28 %
13,5%
11,0%
0%
36 %
36 %
25,0%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
keine Einkommenskombination
Quelle: FDZ der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder, LZ/ASE 2010, eigene Berechnungen.
Die Charakteristika der analysierten Betriebe in 2010 können wie folgt zusammengefasst wer-
den: Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung (ohne Betriebe, deren Betriebsleiter 2027 über
70 Jahre alt sein würde und keinen Betriebsnachfolger hat)
haben deutlich niedrigere Bestandsgrößen als Betriebe mit anderen Haltungsverfahren
(siehe Abbildung 5),
sind hinsichtlich ihrer betriebswirtschaftlichen Ausrichtung zu über zwei Dritteln speziali-
sierte Milchviehbetriebe (siehe Abbildung 6),
haben zu rund 36 % ein höheres Einkommen aus außerbetrieblichen Quellen als aus der
Landwirtschaft (z. B. Gehälter aus nichtselbstständiger Tätigkeit) (siehe Abbildung 9),
haben zu 40 % Einkommenskombinationen (z. B. Urlaub auf dem Bauernhof), (siehe Abbil-
dung 9), wobei der Beitrag der Einkommenskombinationen für den Gesamtumsatz niedrig
ist,
haben zu 22 % ein Einkommen das ausschließlich aus der Landwirtschaft stammt (keine
außerbetrieblichen Quellen, keine Einkommenskombination) (siehe Abbildung 9).28
Kapitel 3
Umfang der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen
Die Betriebe sind also in der Mehrheit klein, im Hinblick auf den landwirtschaftlichen Betrieb
auf die Milchviehhaltung spezialisiert und haben neben der Landwirtschaft andere Einkom-
mensquellen.Kapitel 4
4
Alternativen zur ganzjährigen Anbindehaltung
29
Alternativen zur ganzjährigen Anbindehaltung
Im Folgenden wird zunächst die vorhandene Literatur zu Alternativen ganzjähriger Anbindehal-
tung vorgestellt. Anschließend wird anhand von Expertenbefragungen abgeschätzt, inwiefern die
zuvor beschrieben Alternativen für Milchviehbetriebe realisierbar sind. Generell sind alle Alterna-
tiven mit Einsparungen oder Mehrausgaben verbunden und haben Auswirkungen auf die Ar-
beitsqualität der Landwirte. Dabei können diese sowohl zu Mehrarbeiten als auch zu Arbeitsein-
sparungen führen.
4.1
Mögliche Alternativen und ihre Investitionskosten: Literaturüberblick
Auf Grundlage vorhandener Literatur (u. a. Eilers 2010, Simon 2015, Simon und Schön 2015, Rei-
chel et al. 2005) lassen sich die Alternativen zur ganzjährigen Anbindehaltung wie folgt zusam-
menfassen:
I.
II.
III.
IV.
Angebot von Weidegang,
Bau eines Laufhofes,
Umbau des Anbindestalls zum Laufstall und
Neubau eines Laufstalls.
Eine Alternative zur ganzjährigen Anbindehaltung ohne baulichen Eingriff ist das Angebot von
Weidegang. Voraussetzung hierfür sind verfügbare hofnahe Flächen (kurze Treibewege). Der
Weidegang verursacht, abgesehen von Kosten für die Umzäunung, keine größeren weiteren In-
vestitionskosten. Allerdings ist ein erhöhter Arbeitsaufwand mit der Weidehaltung verbunden
(Raus- und Reintreiben sowie Ab- und Anketten der Milchkühe). Für die Tiere bringt der Weide-
gang den Vorteil, dass Sie ihrem natürlichen Liegeverhalten nachgehen können und dass Klauen,
Gelenke und Beine auf der Weide geschont werden. Dadurch, dass sich die Tiere frei auf der
Weide bewegen können, wird jedoch für den Landwirt die Herdenbeobachtung und Gesund-
heitskontrolle erschwert. Auch eine bedarfsgerechte Fütterung der Tiere sowie die gezielte Aus-
bringung von Wirtschaftsdünger sind bei der Weidehaltung erschwert (Diersing-Espenhorst &
Culiuc 2018).
Eine weitere Alternative mit vergleichsweise geringen baulichen Eingriffen ist der Bau eines Lauf-
hofes. Die Bedingung hierfür ist die Verfügbarkeit ausreichender Hoffläche. Der Bau eines Lauf-
hofes stellt Betriebe in Dorflage aufgrund des begrenzten Platzangebotes vor besondere Heraus-
forderungen oder ist gar nicht möglich. Die Alternative „Laufhof“ ist mit einem erhöhten Arbeits-
auswand verbunden (Ab- und Anketten der Milchkühe).
Auch diverse Umbauvarianten mit Liege- und Fresshalle oder separatem Melkhaus sind möglich.
Muss bei einem Umbau in tragende Wände eingegriffen werden, können die Kosten pro Kuhplatz
stark ansteigen. Bei umfangreichen Umbauarbeiten ist der Zugang zu (Fremd-)Kapital oftmals
erforderlich. Umbauvarianten können auch Anbauten im geringen Umfang mit einschließen.30
Kapitel 4
Alternativen zur ganzjährigen Anbindehaltung
Die vierte Alternative zur ganzjährigen Anbindehaltung ist der Neubau eines Stalles. Wesentliche
Voraussetzung für die Umsetzbarkeit eines Neubaus ist, wie bei umfangreichen Umbauten, der
Zugang zu Kapital und verfügbarer Fläche sowie einer Baugenehmigung. So können Betriebe, die
in engen Dorflagen wirtschaften, durch die Entscheidung für einen Neubau gezwungen sein, den
Betrieb oder Teile des Betriebes auszusiedeln. Neubauvarianten sind tendenziell kostenintensiver
als Umbaumaßnahmen. Insbesondere für die süddeutschen Bundesländer können Hanglagen
oder unebene Flächen ein erschwerender Faktor sein, der die Baukosten steigen lässt.
Abbildung 10:
Um- und Neubaulösungen für Anbindeställe
Quelle: Eigene Darstellung nach Eilers (2010).
Eilers (2010) hat betriebsspezifische Entwicklungsschritte von der ganzjährigen Anbindehaltung
hin zu einem Laufstall - wie in Abbildung 10 dargestellt – systematisch zusammengestellt. Es wird
deutlich, dass Art und Umfang von Baumaßnahmen in der Regel betriebsindividuell erfolgen und
wenig verallgemeinert werden können. Der Umfang und die Qualität der auf den Betrieben vor-
handenen Bausubstanz ist entscheidend dafür, in welchem Ausmaß bei einem Um- oder NeubauKapitel 4
Alternativen zur ganzjährigen Anbindehaltung
31
zu einem anderen Haltungsverfahren investiert werden muss. In der Abbildung 10 sind Um- und
Neubaumaßnahmen blau markiert, zusätzliche ergänzende Maßnahmen sind rot markiert.
Insbesondere die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und das Landwirtschaftliche
Zentrum Baden-Württemberg (LAZBW) haben sich in den vergangen Jahren intensiv mit Alterna-
tiven zur ganzjährigen Anbindehaltung und den damit verbundenen Kosten beschäftigt. Diese
Alternativen sind für unterschiedliche Bestandsgrößen in Tabelle 5 zusammengefasst. Verschie-
dene Standortvoraussetzungen, Strukturen der Altgebäude sowie Unterschiede im Baugenehmi-
gungsverfahren lassen jedoch keine Standardlösungen zu. Bei den in der Tabelle zusammenge-
fassten Alternativen handelt es sich daher um einzelbetriebliche Planungsbeispiele aus der Praxis,
die nicht beliebig verallgemeinert werden können. Die jeweiligen Investitionskosten pro Kuhplatz
schwanken je nach Alternative und betriebsspezifischen Gegebenheiten zwischen 300 € und
15.000 €. Dabei spielt insbesondere eine Rolle, ob bzw. in welchem Umfang vorhandene Stallun-
gen und Infrastruktur weiter genutzt werden können und wie umfangreich die auszuführenden
Arbeiten sind. Es ist zu beachten, dass An- und Umbauten zu den Umbaulösungen gezählt wer-
den. Ein Beispiel ist Alternative „m“, bei der der Anbindestall zur Fresshalle umgebaut wurde und
in einem Anbau eine Liegehalle und ein Melkstand errichtet wurden.Tabelle 5:
Alternativen zur ganzjährigen Anbindehaltung: Einzelbetriebliche Planungsbeispiele aus der Praxis und Literatur, Berechnung
der Investitionskosten pro Kuhplatz
Alternative
Bestandsgröße
Kosten (€/TP)
In den Kosten enthalten Quelle
Durch Weidegang können Kosten für Zäune, zusätzliche Arbeit,
einen höheren Flächenbedarf und durch eine niedrigere
Milchleistung entstehen. Mißfeld und
Speck (2015)
Umbau
Schieberentmistung Simon (2015)
Simon (2015)
Weidegang
a
Zeitweiser oder dauerhafter Zugang der Tiere zur
Weide
-
*
Laufhof
b
c
Nutzung Güllebehälter für Auslauf
Bau eines Laufhofes
12
62 300
290
Umbau Anbindestall...
45 1.100 Abbruch- und Roharbeiten, Stalleinrichtung, Melktechnik
(gebraucht und teilweise vorhanden), Spalten, Sonstiges,
Dunglager Simon und
Schön (2015)
e zur Liegehalle und Melkstand mit Neubau überdachte
Außenliegeboxen und Laufhof 25 2.300 Abbruch- und Rohbauarbeiten, Stalleinrichtung, Melktechnik
(gebraucht), Entmistungstechnik, Sonstiges Simon und
Schön (2015)
f zum Liegeboxenlaufstall mit Melktechnik 23 2.500 Umbau inklusive Melktechnik Reichel et al.
(2005)
g zum Melkstand mit Neubau Liegehalle und Laufhof 66 3.100 Rohbauarbeiten, Stalleinrichtung, Melktechnik,
Entmistungstechnik, Sonstiges, Dunglager Simon und
Schön (2015)
h zur Fresshalle, Jungvieh- und Kälberstall mit Neubau
Melkstand und Liegehalle 45 3.200 Rohbauarbeiten, Stalleinrichtung, Melktechnik,
Entmistungstechnik, Sonstiges, Eigenleistung Simon und
Schön (2015)
i zur Fresshalle, Melkstand, Jungvieh- und Kälberstall mit
Neubau Liegehalle 22 3.900 Abbruch- und Rohbauarbeiten, Stalleinrichtung, Melktechnik,
Sonstiges, Dunglager, Eigenleistung Simon und
Schön (2015)
j zum Liegeboxenlaufstall und Melkstand plus zusätzlich
Neubau eines Liegeboxenlaufstalls 45 5.000 Um- und Neubau inklusive Melktechnik Reichel et al.
(2005)
zum Liegeboxenlaufstall mit Neubau Melkstand dAlternative
Bestandsgröße
Kosten (€/TP)
In den Kosten enthalten Quelle
Umbau Anbindestall...
k zum Jungviehstall mit Neubau Liegehalle, Futtertisch
und Melkhaus 43 5.100 Rohbauarbeiten, Stalleinrichtung, Melktechnik,
Entmistungstechnik, Sonstiges, Eigenleistung Simon und
Schön (2015)
l zum Liegeboxenlaufstall 28 5.300 Umbau inklusive Melktechnik m zur Fresshalle mit Neubau Melkstand, Liegehalle (inkl.
Jungvieh) und Laufhof 30 6.900 Abbruch- und Rohbauarbeiten, Stalleinrichtung, Melktechnik,
Entmistungstechnik, Sonstiges, Dunglager, Eigenleistung Reichel et al.
(2005)
Simon und
Schön (2015)
n zum Melkstand und Trockensteherstall mit Neubau
Liegehalle (inkl. Jungvieh), Futtertisch und integriertem
Laufhof
zum Laufstall
zur Fresshalle mit separater Liegehalle
zum Melkstand, Jungvieh- und Kälberstall mit Neuball
Liegehalle, Futtertisch 57 7.400 Abbruch- und Rohbauarbeiten, Stalleinrichtung, Melktechnik,
Entmistungstechnik, Sonstiges, Dunglager Simon und
Schön (2015)
12
26
16 9.200
9.200
9.600 Abbruch- und Rohbauarbeiten, Stalleinrichtung, Melktechnik
(gebraucht), Entmistungstechnik, Sonstiges, Dunglager** Simon (2015)
Simon (2015)
Simon und
Schön (2015)
o
p
q
Alternativen zur ganzjährigen Anbindehaltung: Einzelbetriebliche Planungsbeispiele aus der Praxis, Berechnung der Investitions-
kosten pro Kuhplatz (Fortsetzung)
Tabelle 5:
Neubau...
r eines Liegeboxenlaufstalls in mehrhäusiger Bauweise 60 8.300
s eines Liegeboxenlaufstalls (inkl. Jungvieh) mit
separatem Melkhaus und Kälberstall 29 8.800
62 11.500
t
Simon (2015)
Rohbauarbeiten, Stalleinrichtung, Melktechnik, Sonstiges,
Dunglager, Eigenleistung
Simon und
Schön (2015)
Simon (2015)
eines Liegeboxenlaufstalls in einhäusiger Bauweise
u
42
eines Liegeboxenlaufstalls
v
10.000
bis
84
Variiert je nach Ausstattung
KTBL (2016)
bis
15.000
* Die Kosten für den Weidegang varrieren sehr stark betriebsindividuell, aus diesem Grund können keine validen Annahmen hierzu getroffen werden
** Eingriff in das Tragwerk verursacht hohe Baukosten, Betrieb hätte jedoch nach Umbau Potential zur Aufstockung, was die Kosten wieder senken würde
Quelle:
Eigene Darstellung.34
Kapitel 4
Alternativen zur ganzjährigen Anbindehaltung
Die Investitionskosten je Kuhplatz für Um- und Neubaumaßnahmen hängen dabei in größerem
Umfang von betriebsspezifischen Gegebenheiten wie Standort oder Strukturen der Altgebäude
als von der Herdengröße ab (siehe Abbildung 11). Die Kosten für Neubaulösungen liegen im
Schnitt oberhalb der Kosten für eine Umbaulösung.
Abbildung 11:
Investitionskosten für Um- und Neubaumaßnahmen je Kuhplatz, Planungs-
beispiele differenziert nach der Herdengröße (vgl. Tabelle 5)
16.000
Umbau
14.000
Neubau
12.000
10.000
8.000
6.000
4.000
2.000
0
0
10
20
30
40
50
Anzahl der Kuhplätze
60
70
80
90
Quelle: Daten aus Tabelle 5; eigene Darstellung.
Da die Betriebe in der Regel bestrebt sind, die Baukosten so gering wie möglich zu halten, ist da-
von auszugehen, dass die Kosten für Umbaulösungen in der Regel in einem Rahmen zwischen
3.000 € und 6.000 € je Kuhplatz liegen, soweit die vorhandenen baulichen Gegebenheiten einen
Umbau zulassen. Durch Neuinvestitionen beispielsweise in Melktechnik können sich diese Kosten
erhöhen (siehe hierzu auch Tabelle 5). Neubaulösungen sind in der Regel teurer und liegen im
Durchschnitt nach gängiger Fachliteratur und Expertenmeinung zwischen 7.000 – 12.000 je Kuh-
platz. Wie Tabelle 5 zeigt, gibt es jedoch sowohl günstigere als auch teurere Stallbauten. Eine
Untersuchung der LfL Agrarökonomie auf 580 Betrieben in Bayern gab im Zeitraum Juli 2013 bis
Juni 2016 9.900 € als durchschnittliche Baukosten je Kuhplatz (inkl. Melktechnik etc.) im Boxen-
laufstall an. Eingeschlossen sind hierbei teilweise auch die Kosten für den Bau von einem Jung-
viehabteil, nicht jedoch Baukosten für Futter- und Güllelager. Der Bau von reinen Milchkuhställen
ist mit 8.900 € je Kuhplatz etwas günstiger. Im Untersuchungszeitraum gab es jährlich eine
durchschnittliche Baukostensteigerung von 3,6 % (Dorfern & Hofmann 2016). Andere Untersu-
chungen wie etwa des dlz Agrarmagazins Primus Rind geben die durchschnittlichen Kosten je
Kuhplatz mit 3.000 € bis 10.000 € an. Bei einem großen Teil der Befragten lagen die Kosten je
Stallplatz inklusive Melktechnik zwischen 5.500 € und 9.000 €. Befragt wurden jedoch Betriebe,
die für 50 – 150 Kühe gebaut hatten und damit für Herdengrößen oberhalb des bayrischen
Durchschnitts (Diesring-Espenhorst & Krauß 2015).Kapitel 4
Alternativen zur ganzjährigen Anbindehaltung
35
Es gilt weiter zu beachten, dass für Betriebe in eingeschränkter Ortslage, die aus diesem Grund
keinen Auslauf oder Umbau realisieren können, nur ein Neubau „auf der grünen Wiese“ möglich
ist. Durch die Neuverlegung von Infrastruktur, Hofbefestigung sowie Gülle- und Futterlager kön-
nen hier für Betriebe zusätzliche Mehrkosten entstehen.
Es gibt mehrere Alternativen für den Ausstieg aus der ganzjährigen Anbindehaltung. Deren
Umsetzbarkeit hängt zu einem hohen Anteil von den standortspezifischen Bedingungen der
Betriebe ab. Auf Grundlage der vorhandenen Alternativen ist es nicht möglich, die Baukosten je
Kuhplatz allgemeingültig zu beziffern. Es kann lediglich ein Rahmen abgesteckt werden, in wel-
chem sich die Kosten befinden werden.
4.2
Experteneinschätzung: Realisierbarkeit der Alternativen
Hinsichtlich der Alternativen zur ganzjährigen Anbindehaltung stellt sich die Frage, ob diese
überhaupt bzw. welche davon für die von einem möglichen Verbot betroffenen Betriebe umsetz-
bar sind. Die Auswertungsergebnisse der LZ 2010 (siehe Abbildung 3) zeigen, dass sich die Mehr-
zahl (über 70 %) der Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung in Bayern befindet. Vor diesem
Hintergrund wurden Milchexperten der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) und
dem Landeskontrollverband (LKV) Bayern gefragt, inwiefern sich die Haltungsalternativen zur
Anbindehaltung, die in der Literatur beschrieben sind, realisieren lassen.
Laut Dorfner (LfL) und Heiligmann (LKV) stellt das Angebot von Weide kaum eine Alternative für
die bayerischen Betriebe dar, die ihre Milchkühe ganzjährig in Anbindehaltung halten. Betriebe,
die relativ problemlos Weidegang implementieren können, würden dies bereits tun. Für die übri-
gen Betriebe wird häufig aufgrund der Dorflage des Betriebes der Weidegang von Milchkühen als
schwer umsetzbar angesehen, da die Tiere hierfür über öffentliche Straßen und Wege zu den teils
weit entfernten Weiden getrieben werden müssten.
Allerdings können Weidemelkanlagen
eine Option für solche Betriebssituationen darstellen. Der Einsatz mobiler Melkstände (die mit
aller notwendigen Technik inkl. Kühlung ausgestattet sind) ermöglicht es, die Tiere im Sommer
auf der Weide zu halten und dort zu melken.
Die verschiedenen Umbauvarianten werden von den Experten grundsätzlich als umsetzbar einge-
schätzt, allerdings müssten Betriebe, die aus Platzgründen lediglich in der bestehenden Gebäu-
dehülle umbauen und nicht anbauen können, gegebenenfalls die Kuhzahl reduzieren. In diesen
Fällen würden nicht nur die erhöhten Kosten durch den Umbau anfallen, es müssten gleichzeitig
auch niedrigere Erlöse durch eine Reduzierung der verkauften Milchmenge (weniger gehaltene
Milchkühe) verkraftet werden. Die Investition in einen Laufstallneubau wird insbesondere für
Betriebe mit 30 und mehr Kühen als realistische Alternative angesehen.
Von den Experten wird geschätzt, dass 30 bis 40 % der Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung
keine der vorgestellten Alternativen umsetzen können, bspw. weil mit den Investitionen Absto-
ckungen verbunden wären, die die Investition und ggf. die Milchproduktion selbst unwirtschaft-36
Kapitel 4
Alternativen zur ganzjährigen Anbindehaltung
lich machen würde. Diese Einschätzung wird durch eine Studie aus dem Jahr 2009 gestützt, in der
52 bayerische Milchviehbetriebe zu ihren baulichen Entwicklungsmöglichkeiten befragt wurden.
In dieser Erhebung wurden nicht nur Betriebe mit Anbindehaltung, sondern auch Betriebe mit
Laufstallhaltung befragt, so dass die Studie einen Eindruck über die allgemeinen Baumöglichkei-
ten bayerischer Betriebe gibt. Insgesamt gaben lediglich 13 % der Betriebe an, am derzeitigen
Produktionsstandort eine Weiterentwicklung aufgrund baulicher Gegebenheiten durchführen zu
können. 49 % der Betriebe sahen sich in der Lage, sich mit Einschränkungen weiterzuentwickeln,
während bei 38 % aus baulicher Sicht über die bis dahin getätigten Wachstumsschritte kein
Wachstum mehr möglich ist (Simon et al, 2009).
Als weitere – bisher in der Literatur nicht thematisierte - Alternative zur ganzjährigen Anbinde-
haltung wird in Bayern die Gruppenhaltung trockenstehender Kühe diskutiert. Die Kühe könnten
für die zirka achtwöchige Trockenstehphase beispielsweise in einem benachbarten Tiefstreustall
oder auf weiter entfernte Weiden ausgelagert werden (Dorfner 2017, Heiligmann 2017). Hier
stellt sich allerdings die Frage, ob die Dauer der Trockenstehzeit ausreicht, um das System nicht
mehr der „ganzjährigen Anbindehaltung“ zuordnen zu können. Auch wenn es eine Verbesserung
gegenüber der ganzjährigen Anbindung bringt - für die Ausführbarkeit des Normalverhaltens der
Kühe ist diese kurze Weideperiode nicht ausreichend.Kapitel 5
5
Einzelbetriebliche Kosten eines möglichen Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung
37
Einzelbetriebliche Kosten eines möglichen Verbots der ganzjährigen An-
bindehaltung
Um zu ermitteln, um wieviel die Erlöse steigen müssten, um die mit einem Verbot der ganzjähri-
gen Anbindehaltung entstehenden Kosten auszugleichen, werden im Folgenden die Mehrkosten
je kg Milch, je kg Fleisch (Altkuh) und je Kalb berechnet.
5.1
Daten und Annahmen
Die folgende Analyse wurde anhand der in Kapitel 4.1 vorgestellten Planungsbeispiele durchge-
führt. Es wurden jeweils die Betriebsgröße sowie die Investitionskosten der einzelnen Alterativen
berücksichtigt. Für einzelne Kennzahlen zur Milchproduktion sowie zur Investitionsrechnung
wurden KTBL-Planungsdaten herangezogen (KTBL 2014; KTBL Baukosten 2.10 13 ).
In den Berechnungen wurden nur diejenigen Kosten berücksichtigt, die sich zwischen den Varian-
ten „ganzjährige Anbindehaltung“ und „nicht ganzjährige Anbindehaltung“ unterscheiden. Dies
sind vordergründig die Investitionskosten, die in den folgenden Berechnungen als jährliche Ge-
bäudekosten betrachtet werden. Zu den jährlichen Gebäudekosten zählen hier:
o
o
o
o
Abschreibung
Zinsen
Gebäudeversicherung
(Reparatur- bzw. Instanthaltungskosten)
Die Gebäudekosten werden pauschal über eine Nutzungsdauer von 20 Jahren linear abgeschrie-
ben 14 . Für das gebundene Kapital wird ein Zinssatz von 3 % 15 angenommen. Für die Kosten der
Gebäudeversicherung werden 0,2 % der Investitionskosten angesetzt (KTBL Baukosten 2.10).
Weiterhin zählen üblicherweise die Reparatur- bzw. Instandhaltungskosten zu den Gebäudekos-
ten. Da Betriebe mit Anbindehaltung i. d. R. über alte Stallanlagen und alte Melktechnik verfügen
und auch ohne Um- oder Neubau Reparatur- bzw. Instandhaltungskosten hätten, werden diese
Kosten weder zu den jährlichen Kosten der Investition hinzugezählt, noch im Nachhinein abgezo-
gen, sondern vereinfachend nicht berücksichtigt.
13 KTBL online-Baukostenrechner:
https://daten.ktbl.de/baukost2/14 Normalerweise wäre es bei der Berechnung der Abschreibung sinnvoll, die Kosten für die Gebäudehülle sowie für die
Stalleinrichtung (z. B. Melktechnik) getrennt auszuweisen und daraus die Abschreibung zu berechnen, da von unter-
schiedlich langer Nutzungsdauer auszugehen ist (Dabbert und Braun, 2006). Allerdings liegen die Kosten hierfür und die
Planungsbeispiele überwiegend nicht getrennt voneinander vor.
15 Ein Zinssatz von 3 % entspricht dem mittleren Zinssatz der Landwirtschaftlichen Rentenbank (Landwirtschaftliche Ren-
tenbank 2018). Es wird eine reine Fremdkapitalfinanzierung angenommen.38
Kapitel 5
Einzelbetriebliche Kosten eines möglichen Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung
Alle weiteren Kostenpositionen werden als etwa gleichbleibend erachtet und daher nicht in die
Kostenrechnung einbezogen. Beispielsweise bleiben die variablen Produktionskosten (Futterkos-
ten, Bestandsergänzung, Kuhverluste, Tierarztkosten etc.) in den folgenden Berechnungen unbe-
rücksichtigt. Es wird angenommen, dass diese sich zwischen den Varianten „ganzjährige Anbin-
dehaltung“ und „keine ganzjährige Anbindehaltung“ nicht besonders unterscheiden.
Zudem bleibt mit den Arbeitserledigungskosten eine weitere Variable unberücksichtigt. Generell
ist davon auszugehen, dass die Varianten „Weidegang“ und „Laufhof“ zu einer Erhöhung der Ar-
beitszeit führen. Das Ausmaß der Erhöhung ist dabei allerdings von den vorhandenen räumlichen
und regionalen Gegebenheiten und dem Umfang der Weide- bzw. Laufhofnutzung abhängig. Die
Laufstallhaltung hingegen bringt in der Regel arbeitswirtschaftliche Vorteile gegenüber der An-
bindehaltung mit sich. Bei kleinen Betrieben kann es jedoch auch zu einem gegenteiligen Effekt
kommen. Auerhammer (1989) beobachtete, dass in kleinen Betrieben die Arbeitsbelastung je
Tier nach der Umstellung auf einen Laufstall (ohne Aufstockung) anstieg. Ab einer mittleren Be-
standgröße war der Laufstall aus arbeitswirtschaftlicher Sicht wieder als vorteilhafter anzusehen.
Van Caenegem et al. (2000) stellen heraus, dass eine Effizienzsteigerung in der Arbeitsproduktivi-
tät oftmals in Verbindung mit einer Bestandsvergrößerung steht.
Aufgrund der Heterogenität der einzelnen Betriebe und deren regionalen und räumlichen Bedin-
gungen ist es jedoch nicht möglich, mit vorhandenen Durchschnittsdaten (z. B. KTBL 2014) zu
bestimmen, inwieweit eine Änderung der Arbeitszeiten den Betriebsleiter und seine Familie in
arbeitswirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht belasten würde. Weiterhin ist anzumerken, dass
die meisten Betriebe mit Anbindehaltung in die Kategorie der Familienbetriebe fallen und in der
Regel ohne Fremdarbeitskräfte wirtschaften, die ansonsten zusätzlich zu entlohnen wären. Dar-
über hinaus variieren die für Familienangehörige entstehenden Opportunitätskosten für Arbeit
zwischen den Betrieben sehr stark, sodass keine für alle Betriebe passende Aussage zu den Ar-
beitskosten möglich ist.
Die Kostenänderungen werden in dieser Analyse in Cent/kg Milch dargestellt. Diese Darstellung
erlaubt es (im Gegensatz zur Betrachtung der Kosten pro Stallplatz), den Kosten die Erlöse ge-
genüberzustellen und so Aussagen zur Rentabilität abzuleiten. Die Milchleistung differiert zwi-
schen einzelnen Milchviehbetrieben sehr stark. Neben der Haltungsform ist dies auf eine Vielzahl
weiterer Faktoren wie etwa die Fütterung oder das (Herden-) Management zurückzuführen.
Sprengel (2009) wie auch der LKV Bayern (2017) weisen für Laufstallherden eine höhere
Milchleistung als für in Anbindung gehaltene Herden aus. Sprengel (2009) begründet dies damit,
dass Laufstallbetriebe in der Regel besser gemanagt werden und größere Herden umfassen. Da-
her lässt sich aus den Ergebnissen nicht ableiten, dass ein Leistungsunterschied zwischen den
Verfahren besteht bzw. wie groß dieser Leistungsunterschied ist. In der Kostenrechnung wird aus
diesem Grund von gleich hohen Milchleistungen in den unterschiedlichen Produktionssystemen
ausgegangen. Da der überwiegende Teil der Betriebe mit Anbindehaltung in Bayern liegt, wurden
für die folgenden Berechnungen die Ergebnisse der Milchleistungsprüfung (MLP) des Bayerischen
Landeskontrollverbandes (LKV) herangezogen (LKV Bayern 2017). Es wird für alle Betriebe gleich-Kapitel 5
Einzelbetriebliche Kosten eines möglichen Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung
39
ermaßen die durchschnittlich ermolkene Milchleistung aus dem Jahr 2016 in Höhe von 7.736 kg
pro Kuh und Jahr angenommen (LKV Bayern 2017). Der Kontrollverband repräsentiert einen
Großteil der wirtschaftenden Milchviehbetriebe. Jedoch ist zu beachten, dass in erster Linie grö-
ßere, leistungsorientierte Betriebe an der MLP teilnehmen, während kleinere, oftmals im Neben-
erwerb geführte Betriebe dies seltener tun. Demzufolge werden die Kosten je Liter Milch tenden-
ziell unterschätzt.
5.2
Betriebliche Mehrkosten eines Verbots der ganzjährigen Anbindehal-
tung
Um die Kostenänderungen der Milchproduktion zuordnen zu können, wurden, gemessen an der
durchschnittlichen Erlösstruktur für Milch, Fleisch (Altkuh) und Kälber in Bayern, die Kosten nach
folgendem Allokationsfaktor aufgeteilt: 82,1% Milch, 12,6% Fleisch und 5,4% Kälbererlöse (siehe
Berechnung im Anhang, Tabelle A1.1) 16 . Wie bereits in Kapitel 5.1 beschrieben, erfolgt die Ab-
schreibung der Investition über 20 Jahre bei einem Zinsansatz von 3 %. Hinzu kommen jährlich
0,2 % der Investitionskosten für die Gebäudeversicherung. Instandhaltungskosten und weitere
Kostenfaktoren wurden aus den im vorherigen Abschnitt erläuterten Gründen nicht berücksich-
tigt. Auf dieser Basis wurden die jährlichen Durchschnittkosten je Kuhplatz für die Abschrei-
bungsdauer berechnet. Um beispielsweise die Kosten je Kilogramm Milch zu erhalten, wurden
die Kosten pro Stallplatz durch die durchschnittliche jährliche Milchleistung je Kuh der bayeri-
schen LKV-Betriebe (LKV Bayern 2017) dividiert und mit dem Allokationsfaktor gewichtet.
Um einen Eindruck davon zu bekommen, um wieviel der Milchpreis steigen muss, wenn die auf-
lagenbedingten Mehrkosten nicht gleichzeitig durch erhöhte Rindfleischpreise (Altkuh) und er-
höhte Kälberpreise aufgefangen werden, wird zusätzlich eine Berechnung ohne Allokation der
Kosten nach Milch, Rindfleisch und Kälbererlösen durchgeführt, d.h. die Mehrkosten werden voll-
ständig auf die Milch bezogen.
Die Kostenerhöhung bei Allokation nach Milch, Fleisch (Altkuh) und Kälbererlösen beträgt je nach
Szenario 0,21 bis 11,01 ct/kg Milch, 0,01 bis 0,4 €/kg Schlachtgewicht (Altkuh) und 1,08 bis
55,81 €/Kalb (siehe Tabelle 6). Bei einem alleinigen Bezug der auflagenbedingten Mehrkosten auf
die Milch ergeben sich Mehrkosten in Höhe von 0,26 bis 13,42 ct/kg Milch. Bei einem durch-
schnittlichen Auszahlungspreis der bayrischen Molkereien von 29,6 ct/kg Milch im Jahr 2016 und
37,6 ct/kg im Jahr 2017 (Deutschland 2016: 27,2 ct/kg, Deutschland 2017: 36,6 ct/kg) (BLE 2017;
BLE 2018) kann ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für die betroffenen Betriebe somit
erhebliche Auswirkungen auf die Rentabilität haben. Die kostenintensivste Variante ist ein Neu-
bau von Stallanlage und Melktechnik. Niedrigere Kosten werden durch die Umbaumaßnahmen
16
Aufgrund der volatilen Milch- und Schlachtkuh- und Kälberpreise kann sich der Allokationsfaktor verschieben. Die Be-
rechnungen in diesem Gutachten fußen auf den bayrischen Durchschnittspreisen im Jahr 2016 und KTBL Planungsdaten
(Söltl 2017: 38, KTBL 2014).40
Kapitel 5
Einzelbetriebliche Kosten eines möglichen Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung
oder auch die Schaffung eines Auslaufes verursacht. Es ist davon auszugehen, dass Landwirte in
der Regel bemüht sein werden, die Kosten für die Anpassung an neue rechtliche Rahmenbedin-
gungen - wie das Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung - so gering wie möglich zu halten.
Es gibt vereinzelt süddeutsche Molkereien, die den Lieferanten mit einer Laufstallhaltung einen
höheren Milchpreis als den anbindehaltenden Betrieben zahlen. Eine zusätzliche Vergütung für
Altkühe oder Kälber aus anbindefreier Haltung ist nicht bekannt. Aus diesem Grund ist davon
auszugehen, dass die zusätzlichen Kosten ausschließlich aus der Milchproduktion gedeckt werden
müssten.Kostenänderungsrechnung: Mögliche Kostenänderung für die verschiedenen Planungsbeispiele
Weidegang
Laufhof
Umbau
Alternative
Kuhzahl a
* b
12 c
62 d
45 e
25 f
23 g
66 h
45 i
22 j
45 k
43
Zusätzl. jährliche Kosten durch Investition * 249 1.244 3.426 3.980 3.945 14.162 9.967 5.939 15.227 15.179
*
*
* 204
31
13 1.021
157
67 2.812
431
184 3.266
501
213 3.238
496
211 11.621
1.782
759 8.179
1.254
534 4.873
747
318 12.496
1.916
816 12.456
1.910
813
*
Kostenallokation Milch
Kostenallokation Fleisch
Kostenallokation Kälbererlöse
82,1%
12,6%
5,4%
= Kostenänderung Milch (ct/kg)
= Kostenänderung Fleisch (€/kg)
= Kostenänderung Kalb (€/Kalb) *
* 0,22
0,01
1,12 0,21
0,01
1,08 0,81
0,03
4,09 1,69
0,06
8,56 1,82
0,07
9,22 2,28
0,08
11,53 2,35
0,08
11,91 2,86
0,10
14,51 3,59
0,13
18,19 3,74
0,14
18,98
= Kostenänderung bei vollständiger Überwälzung auf die Milch (ct/kg) * 0,27 0,26 0,98 2,06 2,22 2,77 2,86 3,49 4,37 4,56
Umbau
Alternative
Kuhzahl
Zusätzl. jährliche Kosten durch Investition
Kostenallokation Milch
Kostenallokation Fleisch
Kostenallokation Kälbererlöse
82,1%
12,6%
5,4%
= Kostenänderung Milch (ct/kg)
= Kostenänderung Fleisch (€/kg)
= Kostenänderung Kalb (€/Kalb)
= Kostenänderung bei vollständiger Überwälzung auf die Milch (ct/kg)
Neubau
l
28 m
30 n
57 o
12 p
26 q
16 r
60 s
29 t
62 u
42 v
84
10.382 14.328 29.195 7.641 16.556 10.632 34.469 17.664 49.351 29.071 87.212
8.520
1.306
556 11.758
1.803
767 23.958
3.673
1.564 6.271
961
409 13.587
2.083
887 8.725
1.338
569 28.287
4.337
1.846 14.495
2.222
946 40.499
6.209
2.643 23.856
3.657
1.557 71.569
10.972
4.671
3,93
0,14
19,93 5,07
0,18
25,67 5,43
0,20
27,53 6,75
0,24
34,23 6,75
0,24
34,23 7,05
0,25
35,72 6,09
0,22
30,88 6,46
0,23
32,74 8,44
0,31
42,79 7,34
0,27
37,21 11,01
0,40
55,81
4,79 6,17 6,62 8,23 8,23 8,59 7,43 7,87 10,29 8,95 13,42
Tabelle 6:
*Für die Alternative „Weidegang“ können Kosten für Zäune, zusätzliche Arbeit, einen höheren Flächenbedarf und durch eine niedrigere Milchleistung entstehen. Diese variieren einzelbe-
trieblich stark und sind daher schwer zu beziffern.
Quelle: Eigene Berechnungen.42
Kapitel 5
Einzelbetriebliche Kosten eines möglichen Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung
Den Mehrkosten für die Anpassung/Umstellung stehen derzeit keine wesentlichen Mehreinnah-
men gegenüber. Für die Betriebe können die Mehrkosten daher zu einer deutlichen Reduzierung
der Rentabilität führen. Hohe Investitionskosten können gerade für kleine Betriebe eine erhebli-
che Belastung darstellen. Andererseits haben die meisten Betriebe mit Anbindehaltungen im Ge-
gensatz zu den Milchviehhaltern mit Laufställen in den letzten Dekaden keine größeren Investiti-
onen in ihre Ställe vorgenommen. Die Anbindeställe sind daher überwiegend seit langem abge-
schrieben 17 , sodass die Betriebe mit Anbindehaltungen im Vergleich zu ihren „investierenden“
Berufskollegen mit Laufställen über die vergangenen Jahre und Jahrzehnte geringere Fixkos-
ten/Festkosten hatten und haben.
5.3
Variation der Ergebnisse
In den vorgestellten, auf Literatur und Planungsdaten beruhenden Berechnungen wurden einige
Aspekte bislang nicht berücksichtigt. Folgende Korrekturen der Kostenänderungen, im Folgenden
gekennzeichnet mit „nach oben“ (↑) oder „unten“ (↓), müssen gegebenenfalls einbezogen wer-
den. Ereignisse, die Auswirkungen auf Investitionsentscheidungen im Betrieb haben können, die
weitere Kosten aber nicht tangieren, sind mit einem Pfeil zur Seite markiert (→):
Änderung der Kostenstruktur durch betriebliches Wachstum: Betriebliches Wachstum findet
nach Simon (2015) unabhängig von der Betriebsgröße und der Erwerbsform statt. Daher ist da-
von auszugehen, dass diejenigen Betriebe, die aufgrund eines möglichen Verbotes der ganzjähri-
gen Anbindehaltung einen Stall neu errichten oder umbauen, zugleich ihre Stallplätze erweitern.
Aus Förderdaten des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) für Bayern wird deutlich, dass
Milchviehbetriebe, die im Zeitraum 2010-2016 mit AFP-Förderung von der Anbindehaltung auf
Laufstallhaltung umgestellt haben, im Durchschnitt ihren Viehbestand von 32 auf 57 Milchkühe
aufgestockt haben (LfL-IBA 2017). Bei einer Aufstockung der Herde sinken tendenziell die Investi-
tionskosten pro Kuhplatz und somit die jährlichen Kosten der Investition, da sich der Anteil der
Fixkosten auf eine größere Tierzahl aufteilt (↓). Gleichzeitig muss jedoch bedacht werden, dass
für die Zeitspanne der Herdenaufstockung i. d. R. die Erlöse für den Verkauf von Tieren (Schlacht-
kuh- und Kalbinnenverkauf) sinken, da weniger Tiere verkauft werden.
Investitionsförderung: Im Rahmen des Agrarinvestitionsförderungsprogramms können gemäß
den Vorgaben der Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küsten-
schutzes (GAK) zwischen 25 und 40 % der Investitionskosten für Stallbaumaßnahmen in Form
eines Zuschusses gefördert werden. Die Vorgaben und Zuschüsse unterscheiden sich zwischen
den einzelnen Bundesländern. Die Fördersätze betragen bspw. im Bayerischen AFP 30 %. Zudem
17
Stallgebäude unterliegen im Produktionsprozess Abnutzung, Verschleiß, Alterswertminderung etc., die zu einer Wert-
minderung führen. Diese Wertminderung wird in Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt, damit diese
die tatsächlichen Wertverhältnisse widerspiegeln. Dies geschieht in Form von Abschreibungen, die einerseits den Ver-
mögenswert in der Bilanz vermindern und andererseits als Aufwand den Gewinn verringern oder den Verlust erhöhen.Kapitel 5
Einzelbetriebliche Kosten eines möglichen Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung
43
existiert in Bayern eine Landesmaßnahme, das Bayerische Sonderprogramm Landwirtschaft
(BaySL), mit dem 25 % bis 30 % der Investitionskosten (STMELF 2017) gefördert werden können. 18
Insgesamt können durch die Förderung die Mehrkosten pro Kilogramm Milch geringer ausfallen,
solange die durch die Förderung bedingten Mehrkosten den Rahmen der Investition nicht über-
steigen (↓).
Verbesserung der Anbindehaltung: Die Alternativen „Weidegang“ und „Laufhof“ scheinen auf
den ersten Blick günstige Alternativen zu sein - vorausgesetzt, die Implementierung dieser Alter-
nativen ist möglich. Mit der Einführung von Weidegang und/oder Auslaufmöglichkeiten in Form
eines Laufhofes bleibt der Anbindestall jedoch weiterhin in seiner Form auf den jeweiligen Be-
trieben bestehen. Es ist anzunehmen, dass zukünftig Baumaßnahmen zur Verbesserung der An-
bindehaltung umgesetzt werden müssen, um beispielsweise die Licht- und Luftverhältnisse zu
verbessern, den Stand zu vergrößern oder für eine bessere Wasserversorgung zu sorgen. Insge-
samt würden demnach auch für die Alternativen „Weidegang“ und „Laufhof“ Umbaukosten im
Anbindestall anfallen, wodurch die Produktionskosten pro Kilogramm Milch steigen würden (↑).
Folgekosten der Investition: Wird durch einen Um- oder Neubau beispielsweise ein befahrbarer
Futtertisch implementiert und muss dadurch zusätzlich in entsprechende Fütterungstechnik in-
vestiert werden, so müssten in diesen Fällen die Folgekosten der Investition hinzugerechnet wer-
den. Es gilt jedoch zu beachten, dass durch die Folgeinvestitionen unter Umständen Arbeitszeit
eingespart werden kann (↑).
Erhöhung der Kapitalkosten: In der Regel erfolgt die Zinsfestschreibung für eine Investition in der
Landwirtschaft für die Dauer von höchstens zehn Jahren. Da nicht abzusehen ist, ob der Leitzins
auch in der Zukunft auf einem niedrigen Niveau verbleibt, kann es durch eine Erhöhung des Leit-
zinses zu einer Erhöhung der Kapitalkosten für eine Investition kommen (↑).
Genehmigungsverfahren: Kleine Betriebe liegen oftmals in Dorflage und werden bei Baumaß-
nahmen mit Gutachten und Auflagen konfrontiert. Hierdurch können die Investitionskosten an-
steigen (Brand-Saßen et al. 2009) (↑).
Aussiedlung: Ist es beispielsweise bedingt durch eine Dorflage nicht möglich, Baumaßnahmen am
bisherigen Betriebsstandort durchzuführen, so kann es nötig sein, dass der Betrieb aussiedeln
muss. Hiermit kann die Neuanlage von Infrastruktur verbunden sein, wodurch die Investitions-
kosten steigen können (↑).
Steigerung der Milchleistung: Kommt es im Zuge der Umstellung zu einer Steigerung der
Milchleistung, so sinken die Investitionskosten je kg Milch (↓).
18
Die Fördermaßnahmen können nicht gleichzeitig in Anspruch genommen werden.44
Kapitel 5
Einzelbetriebliche Kosten eines möglichen Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung
Weideprämie/Prämien für tiergerechte Haltung: Einzelne Molkereien sind in der Vergangenheit
bereits dazu übergegangen, für tiergerechte Haltungsformen Prämien je Kilogramm abgelieferter
Milch auszuzahlen. Die Milchwerke Berchtesgadener Land zahlen beispielsweise 1,5 ct/kg Milch
für die Weidehaltung, 1 ct/kg Milch für einen Auslauf auch im Winter und einen weiteren Cent je
kg Milch für die Haltung der Milchkühe in einem Laufstall. Gleichwohl diese Maßnahmen die Kos-
ten für die Milcherzeugung nicht direkt beeinflussen, nehmen sie auf der Erlösseite Einfluss auf
das Betriebsergebnis (Mayer 2017) (↓). Eine Weideprämie aus öffentlichen Mitteln wird im
Rahmen der GAK sowie der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (EPLR) angeboten
(„Förderung umwelt- und tiergerechter Haltungsverfahren“) und bspw. vom Bundesland Nord-
rhein-Westfalen implementiert. Die Prämie soll die höheren Kosten der Weide kompensieren und
kann bis zu 60 Euro pro Kuh und Jahr betragen (BMEL o.J.) (↓).Kapitel 6
6
Politikoptionen zur Unterstützung der Betriebe
45
Politikoptionen zur Unterstützung der Betriebe
Wie im vorangegangenen Kapitel dargestellt, entstehen den betroffenen Betrieben bei einem
Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung Umstellungskosten. Diese können entweder allein von
den betroffenen Betrieben oder aber teilweise bis vollständig von der Gesellschaft getragen wer-
den. 19 Hierfür wären geeignete Fördermaßnahmen zur Unterstützung der Betriebe einzuführen
bzw. fortzusetzen 20 . Da kleine Tierbestände und eine diversifizierte Betriebsstruktur charakteris-
tisch für Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung sind, stellen sie einen Gegenpol zur von der
Gesellschaft zunehmend kritisch gesehenen „industrialisierten Massentierhaltung“ dar. Da mit
einer solchen Unterstützung sowohl ein Beitrag zur Verbesserung der Tiergerechtheit der Nutz-
tierhaltung als auch zum Erhalt kleinbäuerlicher Strukturen geleistet würde, kann davon ausge-
gangen werden, dass eine Verwendung öffentlicher Mittel im Grundsatz nicht auf Ablehnung
stoßen wird. Daher werden im Folgenden verschiedene zur Verfügung stehende Politikoptionen
erläutert und Kostenabschätzungen vorgenommen.
Zusätzlich zu den bereits im vorangegangenen Abschnitt erläuterten Maßnahmen AFP und Wei-
deprämien/Prämien für tiergerechte Haltung können die Betriebe auch durch eine geförderte
Beratung bei der Umstellung von der ganzjährigen Anbindehaltung unterstützt werden. Qualifi-
zierte Berater entwickeln dann bei Betriebsbesuchen mit den Betriebsleitern Alternativen zur
ganzjährigen Anbindehaltung und begleiten ggf. die Umsetzung der Maßnahmen (Umbau, Neu-
bau, Einführung der Weidehaltung etc.).
Hinsichtlich ihrer Entwicklungsoptionen können Betriebe, die ihre Milchkühe in ganzjähriger An-
bindehaltung halten, in drei Gruppen klassifiziert werden:
1. Auslaufende Betriebe, die keine Nachfolge haben und den Betrieb noch ein paar Jahre
weiterbewirtschaften, ohne Veränderungen und (größere) Investitionen durchzuführen.
2. Betriebe, die in einer „Warteposition“ bis zum Generationenwechsel wirtschaften und
die anstehenden größeren Entscheidungen und Investitionen dem Betriebsnachfol-
ger/der Betriebsnachfolgerin überlassen.
3. Betriebe, die perspektivisch am Markt bleiben wollen, strategische Überlegungen bspw.
über Aufstockung, Spezialisierung oder Diversifizierung vornehmen und Investitionen
planen und umsetzen.
19 Ob und in welchem Umfang eine Kompensation der Kosten eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung letztendlich
vom Landwirt oder von der Gesellschaft zu tragen ist, hängt davon ab, ob das Verursacherprinzip oder das Gemeinlast-
prinzip angewandt wird. Im Falle der Anwendung des Verursacherprinzips würden die Landwirte, die mit der ganzjähri-
gen Anbindehaltung eine nicht tiergerechte Milchviehhaltung betreiben, die Umstellungskosten tragen. Beim Gemein-
lastprinzip käme hingegen die Gesellschaft für diese Kosten auf. Selbstverständlich sind auch Mischformen möglich, bei
denen ein Teil der Kosten durch die Landwirte und ein Teil durch die Gesellschaft übernommen wird.
20 Seit 2007 wurden bspw. im Rahmen des Bayerischen AFP rund 1600 Betriebe in ihrer Umstellung von Anbinde- auf die
Laufstallhaltung unterstützt.46
Kapitel 6
Politikoptionen zur Unterstützung der Betriebe
Je nachdem zu welcher Gruppe ein Betrieb gehört, sind die Konsequenzen eines Verbots der
ganzjährigen Anbindehaltung und die Möglichkeiten der Politik, die Betriebe bei der Umstellung
zu unterstützen, sehr unterschiedlich:
Bei den auslaufenden Betrieben dürfte ein mit einer 10-jährigen Übergangsfrist angekündig-
tes Verbot in vielen Betrieben mit älteren Betriebsleitern nicht zu einer Veränderung der Be-
triebsplanung führen, da in diesem Zeitraum die Milchviehhaltung ohnehin eingestellt wer-
den würde. Unterstützung durch die Politik könnte in den Fällen in Erwägung gezogen wer-
den, in denen die Betriebsleiter bei einem Verbot der Anbindehaltung noch deutlich unter-
halb des Rentenalters sind. Hier wären Produktionsaufgaberenten eine Option, um wirt-
schaftliche Härten (soweit sie vorliegen) abzumildern. Allerdings sind Produktionsaufgaberen-
ten mit hohen Mitnahmeeffekten verbunden und spielen aufgrund ihrer geringen Effizienz
und hohen Kosten (Mehl 1999; Köhne 1989) im aktuellen agrarpolitischen Maßnahmenspekt-
rum keine Rolle mehr. Eine andere Möglichkeit wäre die Schaffung einer „Härtefallregelung“.
Betriebsleitern, die das Rentenalter nach der 10-jährigen Übergangsfrist noch nicht erreicht
haben, würde mit dieser Regelung für einen begrenzten Zeitraum (z.B. 5 - 10 Jahre) die Mög-
lichkeit eingeräumt, die vorhandenen Anbindeställe weiter zu nutzen. 21 Diese Option sollte al-
lerdings nur dann möglich sein, wenn tatsächlich eine „Härte“ vorliegt, was anhand einer
Prosperitätsprüfung nachzuweisen wäre. Mit dieser Option verlängert sich allerdings die Zeit-
spanne, in der Milchkühe ganzjährig in Anbindehaltung gehalten werden können.
Bei Betrieben, die an einen Nachfolger übergeben werden und bei denen bis zu diesem Zeit-
punkt keine größeren Veränderungen geplant sind, wird zum Zeitpunkt der Übergabe deut-
lich werden, ob diese zu Gruppe 1 (auslaufend) oder zur Gruppe 3 (am Markt) zuzuordnen
sind. Durch eine 10-jährige Übergangsfrist bei der Einführung eines Verbots der ganzjährigen
Anbindehaltung haben die Nachfolger die Möglichkeit, sich auf die veränderten Gegebenhei-
ten einzustellen und diese in ihrer Planung zu berücksichtigen.
Betriebe der Gruppe 3 werden im Fall eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung Um-
stellungen vornehmen, die von einer Einstellung der Milchviehhaltung bis hin zu einer starken
Ausdehnung der Milchproduktion reichen können. Diese Betriebe können einerseits in ihren
Entscheidungen durch eine gezielte Beratung unterstützt werden; andererseits können aufla-
genbedingte Investitionen durch das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP) mit öffent-
lichen Geldern gefördert werden. Die höheren laufenden Kosten, z.B. durch die Gruppenhal-
tung, den Weidegang oder die Nutzung eines Auslaufs, können durch Prämienzahlungen pro
Jahr und Kuh der GAK/EPLR-Maßnahme „Umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren“ kom-
pensiert werden.
Eine Abschätzung der Anzahl der Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung, die nach der 10-
jährigen Übergangsfrist (2017-2027) vom Verbot betroffen wären, wurde in Kapitel 3.3.2 vorge-
21
Sie sollte mit einer Stichtagsregelung für die Festlegung des Betriebsleiters verbunden sein, die im Datum vor dem
Beginn der 10-jährigen Übergangsfrist liegt. Damit kann vermieden werden, dass das Verbot der ganzjährigen Anbinde-
haltung umgangen wird.Kapitel 6
Politikoptionen zur Unterstützung der Betriebe
47
nommen und erläutert. Von den geschätzten rund 21.300 Betrieben mit ganzjähriger Anbinde-
haltung in 2017 würden bis 2027 schätzungsweise rund 8.000 Betriebe aus der Milchviehhaltung
ausscheiden und wären demzufolge auch nicht mehr von einem Verbot betroffen. Bei einem auf
Basis der Daten von 2010 angenommenen konstanten durchschnittlichen Milchviehbestand von
20 Kühen pro Betrieb würden im Jahr 2027 auf rund 13.500 Betrieben ca. 270.000 Milchkühe in
ganzjähriger Anbindehaltung gehalten (siehe Abbildung 12). 22 Diese Zahlen sind im Hinblick auf
Förderprogramme zu berücksichtigen. 23
Abbildung 12:
Geschätzte Entwicklung der ganzjährigen Anbindehaltung (Betriebe und Tie-
re) in der 10-jährigen Übergangszeit bis zu einem Verbot
Anzahl Betriebe
25000
Anzahl Milchkühe
450000
20000
Betriebe 400000
Milchkühe 350000
300000
15000
250000
200000
10000
150000
100000
5000
50000
0
0
2017
2018
2019
2020
2021
2022
2023
2024
2025
2026
2027
Quelle: Eigene Darstellung und eigene Berechnung auf der Basis von Daten der Fachserie 3 Reihe 2.1.3 Viehhaltung der
Betriebe (verschiedene Jg.) sowie den Auswertungen der FDZ-Daten aus der LZ/ASE 2010.
Für die Berechnung der Ausgaben für agrarpolitische Fördermaßnahmen, die eine Umstellung
von der ganzjährigen Anbindehaltung in andere Haltungsverfahren unterstützen, spielt insbeson-
dere die Anzahl der gehaltenen Tiere eine Rolle, da der Umfang der Investitionsförderung von der
Anzahl geförderter Stallplätze abhängt und die Prämienförderung sich auf die gehaltenen Milch-
kühe bezieht. Lediglich für die Berechnung der Beratungsmaßnahme ist die Anzahl der Betriebe
von Bedeutung.
22 Bei dieser Betrachtung wird nur der „normale“ Strukturwandel berücksichtigt und nicht die Effekte eines Verbots.
23 Der Strukturwandel bei den ganzjährigen Anbindehaltern (rund 21.300 Betrieben im Jahr 2017) kann bei einem Teil der
Betriebe auch so ausfallen, dass die Betriebe die Milchviehhaltung nicht aufgeben, sondern Laufställe bauen und in ei-
ne andere Bestandsgrößenkategorie „hineinwachsen“. Da auch diese Betriebe im Rahmen der 10-jährigen Übergangs-
frist förderberechtigt wären, kann die Anzahl der Betriebe, die eine Förderung in Anspruch nehmen über den berech-
neten 13.500 Fällen liegen.48
Kapitel 6
Politikoptionen zur Unterstützung der Betriebe
Um die staatlichen Ausgaben für Fördermaßnahmen abzuschätzen, wurden folgende Annahmen
darüber getroffen, welche Optionen die Betriebe bei einem Verbot der ganzjährigen Anbindehal-
tung wählen: 24
35 % der Betriebe können oder wollen keine Veränderungen umsetzen, sondern behalten die
ganzjährige Anbindehaltung bis zum Verbotszeitpunkt bei und steigen danach aus der Milch-
viehhaltung aus (bzw. bei einer Härtefallregelung steigen diese ggf. etwas später aus).
10 % der Betriebe nehmen keine baulichen Veränderungen am Stall vor, gewähren ihren
Milchkühen aber Weidegang.
20 % der Betriebe bauen einen Laufhof (Auslauf).
20 % bauen den existierenden Stall zum Laufstall um.
15 % entscheiden sich für den Neubau eines Laufstalls.
Betriebe, die den Tieren ohne bauliche Veränderungen Weidegang gewähren, können Unterstüt-
zung in Form einer jährlich ausgezahlten Weideprämie erhalten. Diese beträgt im aktuellen GAK-
Rahmenplan 60 Euro pro Milchkuh und Jahr (BMEL o.J.).
Die Betriebe, die bauliche Veränderungen vornehmen (Bau eines Laufhofes, Umbau zum Laufstall
oder Neubau eines Laufstalls), können eine AFP-Förderung in Anspruch nehmen. Dabei sind un-
terschiedliche Fördersätze denkbar. In den Beispielrechnungen wurden Zuschüsse in Höhe von
30 % (was der aktuellen AFP „Basisförderung“ entspricht) und 40 % (analog zur aktuellen AFP
„Premiumförderung“) des Investitionsvolumens angenommen. Für eine Abschätzung der benö-
tigten öffentlichen Mittel für die AFP-Förderung stellt die Verwendung des Mittelwertes der in
der Literatur angegebenen beispielhaften Werte (Tabelle 5) keinen geeigneten Ansatz dar, da die
Werte auf Einzelfällen basieren und stark variieren. Stattdessen wurden die auf Basis der von der
LfL im Zeitraum 2013 bis 2016 auf über 500 Betrieben ermittelten durchschnittlichen Baukosten
von Milchkuhställen (Dorfern und Hofmann, 2016) für den Laufstall-Neubau in Höhe von 9.000
Euro je Kuhplatz herangezogen (in Tabelle 5: min. 8.300 – max. 15.000 Euro). Da keine vergleich-
baren Untersuchungen für Umbauten und für die Bereitstellung eines Auslaufs zur Verfügung
standen, wurden für den Umbau (in Tabelle 5: min. 1.100, max. 9.600 Euro) 5.000 Euro je Kuh-
platz für den Umbau zum Laufstall und für den Auslauf 300 Euro je Kuhplatz (in Tabelle 5: min.
290, max. 300) angenommen.
Die Möglichkeit, eine betriebsindividuelle Beratung in Anspruch nehmen zu können, bei der die
Anpassungsmöglichkeiten der Betriebe an die Gesetzeslage erörtert werden, sollte allen Betrie-
ben mit ganzjähriger Anbindehaltung angeboten werden. Für diese Fördermaßnahme ist gemäß
24
Aus Sicht der befragten Experten (siehe Abschnitt 4.2) können 30-40 % der Betriebe keine Weidehaltung einführen und
keine Baumaßnahmen vornehmen. Gleichzeitig stammt bei ca. 35 % der Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung das
Haushaltseinkommen nicht hauptsächlich aus der Landwirtschaft (siehe Abschnitt 3.3.3) , so dass davon ausgegangen
werden kann, dass diese Betriebe keine umfangreichen Änderungen vornehmen werden, um ihr Haltungsverfahren an-
zupassen.Kapitel 6
Politikoptionen zur Unterstützung der Betriebe
49
Förderrecht eine Übernahme der gesamten Kosten (100 % Förderung) möglich. Die Kosten für
eine Beraterstunde werden auf 75 Euro angesetzt 25 , für einen Beratungstermin wird eine Dauer
von 5 Stunden angenommen und pro Betrieb werden zwei Beratungstermine angeboten. 26
Eine Abschätzung der öffentlichen Mittel, die für die Fördermaßnahmen AFP, Prämienförderung
und Beratungsmaßnahmen bereitzustellen wären, ist zwangsläufig mit vielen Annahmen und
Unsicherheiten verbunden und kann nur als grober Anhaltspunkt dienen. Tabelle 7 stellt einen
Überblick der potentiell bereitzustellenden öffentlichen Mittel für die verschiedenen Maßnah-
men dar.
Tabelle 7:
Übersicht über die potentiellen staatlichen Ausgaben für Fördermaßnahmen zur
Abschaffung der ganzjährigen Anbindehaltung in Mio. Euro
Anzahl
Betriebe
Beratung (100 % der Betriebe)
Weideprämie (10 % der Betriebe)
AFP Fördersatz
Laufhof
(20 % der Betriebe)
Umbau zum Boxenlaufstall
(20 % der Betriebe)
Neubau Boxenlaufstall
(15 % der Betriebe)
Summe AFP
Alle Fördermaßnahmen
Anzahl
Milchkühe
Summe 2017-2027
(Mio. Euro)
10,1
16,2
30 %
40 %
13.500
1.350 270.000
27.000 2.700 54.000 4,9 6,5
2.700 54.000 81,0 108,0
2.025 40.500 109,4 145,8
195,2
221,5 260,3
286,6
Quelle: Eigene Darstellung und eigene Berechnung auf der Basis von Literaturangaben zu einzelbetrieblichen Umstel-
lungskosten (siehe Tabelle 5) sowie von Annahmen zur Ausgestaltung und Inanspruchnahme verschiedener För-
dermaßnahmen.
Aus der Zusammenstellung der Gesamtkosten für die Fördermittel im Umstellungszeitraum (Ta-
belle 6) wird deutlich, dass die Weideprämien mit 16,2 Mio. Euro sowie die Beratungsmaßnahme
mit rund 10 Mio. Euro Gesamtkosten nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten der Förde-
rung ausmachen. Für das AFP wären, je nachdem ob ein Fördersatz von 30 % oder von 40 % ge-
währt wird, in 10 Jahren 195 bis 260 bzw. jährlich 19,5 bis 26 Mio. Euro aufzubringen. Insbeson-
dere die Abschätzung der Kosten für die AFP-Förderung kann nur als erster Anhaltspunkt dienen,
da die Betriebe in der Praxis sehr unterschiedliche Investitionskosten haben dürften. Da in der
25 Dieser Wert entspricht den durchschnittlichen Kosten EPLR geförderter Beratungen in den Ländern Nordrhein-
Westfalen, Schleswig-Holstein, Hessen und Niedersachsen.
26 Bei diesen Werten handelt es sich um Erfahrungswerte aus der 5-Länder Evaluation der Entwicklungsprogramme für
den ländlichen Raum durch das Thünen-Institut für ländliche Räume und das Thünen-Institut für Betriebswirtschaft.50
Kapitel 6
Politikoptionen zur Unterstützung der Betriebe
Umsetzung des AFP nur die den Betrieben tatsächlich entstehenden Investitionskosten bezu-
schusst werden, sind diese Fehler in der praktischen Umsetzung des AFP weniger von Bedeutung.
Allerdings entsteht eine erhebliche Planungsunsicherheit hinsichtlich der Bereitstellung der er-
forderlichen Mittel.
Die für die Umstellung berechneten Ausgaben aller Fördermaßnahmen von insgesamt 221,5 bzw.
286,6 Mio. Euro (jährlich 22,2 bis 28,7 Mio. Euro) liegen innerhalb der in der aktuellen ELER-
Förderperiode (2014-2020) programmierten öffentlichen Mittel von insgesamt 16,9 Milliarden
Euro bzw. 2,4 Mrd. jährlich (BMEL 2015). Die zusätzlichen Mittel für AFP, Weideprämien und Be-
ratung müssten durch eine Mittelumschichtung oder ggf. eine Aufstockung der ELER Mittel be-
reitgestellt werden.
In der praktischen Umsetzung der Förderung wäre eine degressive Staffelung der Förderung ge-
eignet, um die Betriebe zu motivieren, möglichst frühzeitig umzustellen. Um eine missbräuchliche
Anwendung der Förderung zu verhindern, muss zudem ausgeschlossen werden, dass Landwirte
die Investitionsförderung für den Neu- oder Umbau bereits stillgelegter Ställe in Anspruch neh-
men können. Zudem müssten die Fördervoraussetzungen des AFP geändert werden, denn derzeit
sind Betriebe, bei denen weiterhin Kühe in Anbindehaltung stehen, nicht förderberechtigt. Daher
würde unter den aktuellen Förderbedingungen keine Möglichkeit bestehen, zur Flankierung eines
Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung bspw. den Anbau eines Laufhofs an einen Anbindestall
zu fördern. Zudem werden nicht in allen Bundesländern Umbaumaßnahmen durch das AFP ge-
fördert. Auch hier können Änderungen der Richtlinien notwendig sein.Kapitel 7
7
Zusammenfassung
51
Zusammenfassung
Die Anbindehaltung von Rindern ist in der Öffentlichkeit ein intensiv diskutiertes Thema und wird
zunehmend kritisch gesehen. Auf Antrag des Landes Hessen hat sich der Bundesrat im April 2016
für ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern in Deutschland ausgesprochen. Das
Thünen-Institut für Betriebswirtschaft wurde vom Bundesministerium für Ernährung und Land-
wirtschaft beauftragt, die Folgen eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen
(bei gesetzter 10 jähriger Übergangsfrist) abzuschätzen. Die Ergebnisse dieser Abschätzung sind
in diesem Bericht dargelegt.
Tierwohl umfasst die Dimensionen Tiergesundheit, Tierverhalten und Emotionen. Von einer gu-
ten Tierwohl-Situation und damit einer tiergerechten Haltung kann ausgegangen werden, wenn
die Tiere gesund sind, ihr Normalverhalten ausführen können und negative Emotionen vermie-
den werden. Aufgrund der dauerhaften Fixierung der Kühe in der ganzjährigen Anbindehaltung
ist die Ausführbarkeit des Normalverhaltens der Tiere stark eingeschränkt. Die ganzjährige An-
bindehaltung stellt daher gemäß dem Stand der wissenschaftlichen Beurteilung kein tiergerech-
tes Haltungsverfahren dar.
Zu einem möglichen Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung von Milchkühen existieren von Sei-
ten der Verbände verschiedene Positionen. Während sich Tier- und Verbraucherschutzorganisa-
tionen sowie Berufsvertretungen der Tierärzte (TVT und Bundestierärztekammer) für ein Verbot
der (ganzjährigen) Anbindehaltung aussprechen, vertreten die Landwirtschaftsverbände divergie-
rende Positionen. Der Deutsche Bauernverband und die Bauernverbände der Länder Bayern und
Baden-Württemberg plädieren gegen ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung und führen
dafür agrarstrukturelle Gründe an. Die bayrischen und baden-württembergischen Landesverbän-
de der Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft sowie der Bund der Deutschen Landjugend
stehen (mit Ausnahme der Landjugendverbände Bayerns und Baden-Württemberg) einem Verbot
hingegen aufgeschlossen gegenüber.
Aus Sicht der Bürger kommt der Politik eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Tier-
wohlsituation in der Nutztierhaltung zu, denn die Mehrheit der Deutschen ist gemäß der reprä-
sentativen Befragung der Europäischen Kommission (Eurobarometer) der Auffassung, dass der
Staat durch seine Gesetzgebung die Verantwortung für eine Verbesserung des Tierwohls über-
nehmen sollte. Für die Milchviehbetriebe läge der Vorteil staatlichen Handelns in der Schaffung
verlässlicher Rahmenbedingungen mit gesicherten Übergangszeiträumen und begleitenden För-
derangeboten.
Es gibt keine bundesweiten Daten zum Umfang der ganzjährigen Anbindehaltung von Rindern in
Deutschland. Lediglich für das Jahr 2010 liegen Daten zu Haltungsverfahren und Weidegang vor,
mit denen sich die ganzjährige Anbindehaltung abschätzen lässt. Die Auswertung dieser Daten ist
allerdings mit einigen Annahmen und Unsicherheiten verbunden, was die Verlässlichkeit der Aus-
sagen einschränkt. Den Schätzungen zufolge wurden im Jahr 2010 auf ca. 31.500 Betrieben rund
650.000 Kühe in ganzjähriger Anbindehaltung gehalten, was einem Anteil von 35 % der Milch-52
Kapitel 7
Zusammenfassung
viehbetriebe und 15 % aller Milchkühe entspricht. Dabei sind besonders hohe Anteile in den
Bundesländern Bayern und Baden-Württemberg zu finden. In Bayern hielten 2010 den Schätzun-
gen zufolge 56 % der Betriebe ihre Milchkühe in ganzjähriger Anbindehaltung (Anteil Kühe 41 %),
in Baden-Württemberg waren es 41 % der Betriebe und 21 % der Milchkühe. In Hessen, Thürin-
gen, Rheinland Pfalz und Sachsen lag der Anteil der Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung im
Jahr 2010 noch über 10 %. 75 % aller deutschen Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung liegen
in Bayern.
Die Milchviehbetriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung, bei denen angenommen werden kann,
dass sie von einem möglichen Verbot betroffen sein würden (Betriebe mit Hofnachfolger deren
Betriebsleiter im Jahr 2027 weniger als 70 Jahre alt ist) wurden hinsichtlich ihrer Charakteristika
analysiert. Dabei zeigte sich, dass diese Betriebe in der Mehrheit vergleichsweise klein und spezi-
alisiert waren und oftmals über andere Einkommensquellen neben der Landwirtschaft verfügten
(36 % haben höhere Einkommen aus außerbetrieblichen Quellen und 40 % Einkommenskombina-
tionen, allerdings vielfach mit geringem Beitrag für den Gesamtumsatz).
Anhand einer Projektion mit Hilfe bisheriger Daten zum Strukturwandel bei Milchviehbetrieben
wurde die Anzahl Betriebe und Milchkühe geschätzt, die ceteris paribus im Jahr 2027 ihre Tiere
noch in ganzjähriger Anbindehaltung halten. Demnach wären etwa 13.500 Betriebe mit rund
270.000 Milchkühen von einem Verbot betroffen.
Betriebe mit ganzjähriger Anbindehaltung, die ihre Haltungsverfahren tiergerechter gestalten
möchten, haben verschiedene Möglichkeiten:
Angebot von Weidegang,
Bau eines Laufhofes,
Umbau des Anbindestalls zum Laufstall und
Neubau eines Laufstalls.
Die Umsetzbarkeit dieser Maßnahmen hängt in einem hohen Maße von den standortspezifischen
Bedingungen der Betriebe ab. Dementsprechend variieren die Kosten für diese Maßnahmen je
nach Standort, aber auch je nach betrieblichen Bedingungen stark. Einzelbetriebliche Planungs-
beispiele aus der Praxis veranschlagen Kosten je Kuhplatz für den Bau eines Laufhofs von ca. 300
Euro, die für den Umbau des Anbindestalls von 1.100 - 9.600 Euro und die für einen Neubau von
8.300 - 15.000 Euro. In einer Praxiserhebung der Neubaukosten auf über 500 Betrieben in Bayern
lagen die durchschnittlichen Kosten je Kuhplatz bei 8.900 Euro.
Auf Basis der Angaben aus der Literatur und KTBL-Planungsdaten wurden die einzelbetrieblichen
Kosten eines möglichen Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung für verschiedene Planungsbei-
spiele (Betriebe unterschiedlicher Größe und Ausgangssituation) geschätzt. Kostenänderungen
werden hierbei in Cent/kg Milch dargestellt. Diese Darstellung erlaubt es (im Gegensatz zur Be-
trachtung der Kosten pro Stallplatz), den Mehrkosten die Erlöse gegenüberzustellen und so Aus-Kapitel 7
Zusammenfassung
53
sagen zur Rentabilität abzuleiten. Die ermittelten Kostenerhöhungen eines Ausstiegs aus der
ganzjährigen Anbindehaltung betragen je nach Szenario 0,26 bis 13,42 ct/kg Milch. Bei einem
durchschnittlichen Auszahlungspreis der deutschen Molkereien von 27,2 ct/kg Milch im Jahr 2016
und 36,6 ct/kg im Jahr 2017 (Bayern 2016: 29,6 ct/kg und 2017: 37,6 ct/kg) (BLE 2017, 2018) kann
ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung für die betroffenen Betriebe somit erhebliche Aus-
wirkungen auf die Rentabilität haben.
Um die negativen Auswirkungen eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung auf die Wirt-
schaftlichkeit der Betriebe zu reduzieren, können verschiedene GAK Maßnahmen eingesetzt
werden. Insbesondere das Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP), tierbezogene Weide-
prämien („Förderung umwelt- und tiergerechte Haltungsverfahren“) sowie Beratungsmaßnah-
men spielen eine Rolle. Um zu ermitteln, wie hoch die staatlichen Aufwendungen für die genann-
ten Fördermaßnahmen in einem 10-jährigen Übergangszeitraum insgesamt sein würden, wenn
alle betroffenen Betriebe diese Angebote wahrnehmen würden, wurde basierend auf Experten-
einschätzungen angenommen, dass
35 % der Betriebe mit dem Ablauf der 10-jährigen Übergangsfrist die Milchproduktion einstel-
len,
10 % der Betriebe keine baulichen Veränderungen am Stall vornehmen, aber ihren Milchkü-
hen Weidegang gewähren,
20 % der Betriebe einen Laufhof bauen,
20 % den existierenden Stall zum Laufstall umbauen und
15 % sich für den Neubau eines Laufstalls entscheiden.
Die Kosten für eine allen Betrieben zur Verfügung stehende Beratung lägen bei insgesamt rund
10 Mio. Euro, für die jährlich auszuzahlende Weideprämie würden 16 Mio. Euro anfallen, und die
Kosten der investiven Förderung (AFP) von Laufhof und Stallbauten würden bei einem Zuschuss
von 40 % der Investitionskosten in der Summe 260 Mio. Euro betragen (bzw. 195 Mio. Euro bei
einem Fördersatz von 30 %). Jährlich müssten für alle Fördermaßnahmen zusammen 22,2 – 28,7
Mio. Euro (insgesamt 221,5 bzw. 286,6 Mio. Euro ) öffentliche Mittel bereitgestellt werden. Die
Ausgaben ließen sich grundsätzlich mit den im Rahmen der zweiten Säule der EU-Agrarpolitik zur
Verfügung stehenden Mittel finanzieren. Diese betragen für die aktuelle Förderperiode (2014-
2020) insgesamt 16,9 Milliarden Euro bzw. 2,4 Mrd. jährlich (BMEL 2015). Für eine entsprechen-
de AFP-Förderung müssten Anpassungen an den Förderrichtlinien vorgenommen werden, da
gemäß der aktuell geltenden Vorgaben keine Förderung gewährt wird, wenn die Kühe auch nach
der Investition weiter in Anbindehaltung gehalten werden und in manchen Bundesländern zu-
dem keine Förderung von Umbaumaßnahmen erfolgt.
Es ist zu erwarten, dass ein Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung einen „Vorzieheffekt“ hin-
sichtlich der Betriebsaufgabe bzw. der Einstellung der Milchviehhaltung bewirkt. Insbesondere
Betriebe, die keine langfristige Perspektive in der Landwirtschaft sehen, wie bspw. ein Teil der54
Kapitel 7
Zusammenfassung
kleinen Betriebe in Ortslage, werden die Milchproduktion einstellen oder den ohnehin geplanten
Ausstieg vorziehen. Auch mit einer flankierenden Förderung ist daher davon auszugehen, dass
der Strukturwandel beschleunigt wird. Der Anteil kleinstrukturierter Betriebe wird bei einem
Verbot demensprechend stärker abnehmen, die größeren Betriebe damit prozentual an Bedeu-
tung gewinnen. Über Härtefallregelungen kann dieser Effekt verzögert werden, indem Betriebs-
leitern ermöglicht wird, den Betrieb noch länger mit ganzjähriger Anbindehaltung weiterzufüh-
ren. Dadurch verlängert sich allerdings auch der Zeitraum, in dem Kühe in ganzjähriger Anbinde-
haltung gehalten werden.
Ein sozialverträgliches Verbot der ganzjährigen Anbindehaltung setzt voraus, dass erstens eine
ausreichende Übergangszeit zur Anpassung der Betriebe gewährt wird, zweitens das Verbot mit
attraktiven Fördermaßnahmen flankiert wird und drittens ggf. Härtefallregeln für auslaufende
Betriebe angewendet werden. Die Entwicklungsprogramme für den Ländlichen Raum müssten
entsprechend angepasst werden. Die zur Verfügung stehenden Mittel sind an sich ausreichend,
setzen aber eine veränderte Prioritätensetzung und damit veränderte Programmierung voraus.Literaturverzeichnis
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Nutztierhaltung. Gutachten. BerlinAnhang
A1
Anhang
Tabelle A1.1:
Durchschnittliche Erlösstruktur für Milch, Fleisch- und Kälberverkäufe
Leistung
Einheit Wert Allokationsfaktor
€/Kuh 2290 82,1%
€/Kuh 149 5,4%
= 0,37 Anteil x 948,79 €/Kuh €/Kuh 351 12,6%
Gesamtleistung €/Kuh 2790 100,0%
Milch:
Milchleistung: 7736 kg/a; 29,6 ct/kg
= 7736 kg/a x 0,296 €/kg
Kälber:
1,06 Kälber/Kuh/a; 4% Verluste; 150 €/Kalb
= 0,9964 Kälber á 150 €/Kalb
Altkuh:
37% Remontierung; 328,3 kg Schlachtgewicht; 2,89 €/kg
Quelle: Eigene Berechnung auf Grundlage von KTBL Planungsdaten (2014), LKV Bayern (2017), Söltl (2017: 38).Bibliografische Information:
Die Deutsche Nationalbibliothek
verzeichnet diese Publikationen
in der Deutschen National-
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bibliografische Daten sind im
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Bibliographie; detailed
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www.dnb.deZitationsvorschlag – Suggested source citation:
Bergschmidt A, Lindena T, Neuenfeldt S, Tergast H (2018)
Folgenabschätzung eines Verbots der ganzjährigen Anbindehaltung
von Milchkühen.
Braunschweig: Johann Heinrich von Thünen-Institut, 55 p,
Thünen Working Paper 111,
DOI:10.3220/WP1543569256000
Thünen Working Paper 111
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