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Author Topic: Kauft Eure Elektronen nur direkt beim Bauern!  (Read 280 times)

Krik

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Kauft Eure Elektronen nur direkt beim Bauern!
« on: December 21, 2018, 05:42:00 AM »

Von tiefer Ahnungslosigkeit geprägt verkündet das Umweltbundesamt ein Armutszeugnis der Klasse 1: Kauft Eure Elektronen nur beim regionalen Ernter.

Kartoffeln beim Bauern um die Ecke zu kaufen, macht Sinn. Aber Elektronen? Deutschland und umliegende Länder betreiben EIN Stromnetz. Die Elektronen bewegen sich darin hin und her. Sie haben keine Farbe, keinen Geruch, keinen Geschmack. Eins ist wie das andere. Wenn an einer Stelle aus dem Netz Energie entnommen wird, dann weil eine Quelle an einem anderen Ort IRGENDWO IM NETZ Energie zuführt. Das kann ein Photovoltaik-Konverter auf dem Hausdach 2 Straßen weiter sein, das kann aber auch in 1000km Entfernung ein Blockheizkraftwerk sein.

Eine regionale Stromversorgung heißt als Grundvorausetzung eines: eine völlig Abkoppelung vom europäischen Netz. Aber das werden die nie begreifen.


https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/strom-aus-der-region

[*quote*]
"Umweltbundesamt" <newsletter[x]umweltbundesamt.de>
Pressemitteilung
Nr. 50/2018 vom 21.12.2018

Strom aus der Region
Start des Regionalnachweisregisters für Strom aus Erneuerbaren Energien


Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

AB DEM 1. JANUAR 2019 KANN JEDER HAUSHALT DIE ENERGIEWENDE VOR ORT VORANBRINGEN. DAS NEUE REGIONALNACHWEISREGISTER ERMÖGLICHT DIE AUSSTELLUNG VON REGIONALNACHWEISEN FÜR STROM AUS ERNEUERBAREN ENERGIEN. DAMIT KÖNNEN ENDKUNDEN SEHEN, DASS DIESER STROM IN IHRER REGION ERZEUGT WURDE – BEISPIELSWEISE VOM WINDRAD NEBENAN.

Mit dem Regionalnachweisregister wird die Energiewende in der Region für Stromkunden greifbar. Stromlieferanten können ihren Produkten ein
regionales Gesicht geben. Strom aus der Region steigert die Akzeptanz der Energiewende vor Ort. Bei Verwendung von Regionalnachweisen dürfen Stromversorger nun in ihrer Stromkennzeichnung ausweisen, dass der von ihnen gelieferte EEG-Strom – also aus der EEG-Umlage finanzierten Strom aus erneuerbaren Energien – aus Anlagen in der Region stammt. Durch das Regionalnachweissystem stellt das Umweltbundesamt sicher, dass die regionale Eigenschaft einer aus erneuerbaren Energien erzeugten Kilowattstunde Strom nur einmal verkauft wird.

DER REGIONALNACHWEIS:

Der Regionalnachweis ermöglicht es Verbraucherinnen und Verbrauchern, EEG-Strom aus ihrer Region zu beziehen. Die Region wird aus den Postleitzahlengebieten gebildet, die sich in einem 50-km-Umkreis um das Postleitzahlengebiet befinden, in dem der Strom verbraucht wird. Mit Hilfe des Regionalnachweisregisters können sich Anlagenbetreiber Regionalnachweise ausstellen lassen und diese mit dem Strom an Elektrizitätsversorger übertragen. Diese entwerten die Nachweise und können damit die regionale Eigenschaft des EEG-Stroms in der Stromkennzeichnung ausweisen. Durch Zahlung der EEG-Umlage, mit der die Förderung von Anlagen zur Erzeugung von Strom beispielsweise aus Sonne, Wind, Wasser und Biomasse
https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/b?tag=Biomasse#alphabar
finanziert wird, hat jede Stromverbraucherin und jeder Stromverbraucher Anteil an der Energiewende. Das kommt in der Stromkennzeichnung in dem dort ausgewiesenen EEG-Anteil („Erneuerbare Energien, finanziert aus der EEG-Umlage“) zum Ausdruck. Mit dem neuen Instrument kann dieser Anteil regional gestellt, also der gelieferte EEG-Strom aus der Region bezogen werden. Der Regionalnachweis ermöglicht die dafür erforderliche Zuordnung und schützt Verbraucherinnen und Verbraucher vor Doppelvermarktung und falschen Werbeversprechen.

WEITERE INFORMATIONEN:

Der Betrieb des Regionalnachweisregisters startet am 1. Januar 2019. Damit setzt das Umweltbundesamt § 79a EEG 2017 um. Die Rechtsgrundlage für das neue Register, die novellierte Durchführungsverordnung über Herkunfts- und Regionalnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Herkunfts- und Regionalnachweis-Durchführungsverordnung – HkRNDV), trat am 21. November 2018 in Kraft.

HKRNDV-NOVELLE:

Die Verordnung legt die Rechtsgrundlagen für den Betrieb des neuen Regionalnachweisregisters fest. Sie sieht aber auch Neuregelungen vor, die sich aus der mittlerweile sechsjährigen Praxis zum Herkunftsnachweisregister ergeben haben. Die Novelle schafft damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten.

Weitere Informationen zum Regionalnachweisregister
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/regionalnachweisregister-rnr

Dokumente

Pressemitteilung 50/2018
https://www.umweltbundesamt.de/sites/default/files/medien/479/dokumente/pm-2018-50_regionalnachweisregister_0.pdf

Impressum

Pressesprecher: Martin Ittershagen, Felix Poetschke
Stellvertretende Pressesprecherin: Laura Schoen
Mitarbeiter: Martin Stallmann                               
Sekretariat: Cathleen Rieprich
Telefon: 0340/2103-2245
Adresse: Umweltbundesamt, Postfach 1406, 06813 Dessau-Roßlau
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