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Author Topic: Stellungnahme zu Vorwürfen bezüglich Verstößen gegen das Tierschutz- und Fleisch  (Read 1145 times)

Krik

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10.10.2018
Stellungnahme zu Vorwürfen bezüglich Verstößen gegen das Tierschutz- und Fleischhygienerecht

Hannover (ML) – In Bezug auf die Vorwürfe gegenüber einem Schlachtbetrieb im Landkreis Osnabrück, dem gravierende Verstöße gegen das Tierschutz- sowie das Fleischhygienerecht vorgeworfen werden, erklärt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML):

Das ML hat am Montagnachmittag, den 1.10.2018, zunächst telefonisch und anschließend per Email von einem Mitglied eines Tierschutzvereines („SOKO Tierschutz“) von Vorwürfen erfahren, dass in einem namentlich benannten Schlachtbetrieb im Landkreis Osnabrück gravierende Verstöße gegen Tierschutz- und Fleischhygienerecht begangen worden sein sollen.

Aufgrund der detaillierten Schilderungen der angeblichen Verstöße wurde der Sachverhalt noch am selben Abend an die Polizei weitergeleitet und darüber hinaus Dienstagmorgen (2.10.) an die dafür zuständige Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Landwirtschaftsstrafsachen in Oldenburg abgegeben. Der Hinweisgeber wurde aufgefordert, die angekündigten Beweismittel unverzüglich den Strafverfolgungsbehörden zur Verfügung zu stellen. Die Staatsanwaltschaft ist nun Herrin des Verfahrens. Das ML kann sich daher zu Details dieser aktuell laufenden Ermittlungen nicht äußern. Das ML hat gegenüber dem Hinweisgeber mündlich um Vorlage des Beweismaterials bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gebeten. Dieses Beweismaterial liegt dem ML bis heute nicht vor.

Das ML hat mit dem zuständigen Landkreis und der Staatsanwaltschaft Oldenburg weitere Maßnahmen abgestimmt:

So hat der Landkreis Osnabrück umgehend jegliche Schlachtung untersagt.

Grundsätzlich sind bei allen Schlachtungen nebenberuflich für den Landkreis tätige Tierärzte vor Ort und kontrollieren. Die von diesen gezeigten Fällen betroffenen nebenberuflich für den Landkreis Osnabrück tätigen Tierärzte werden nicht mehr eingesetzt, auch nicht in anderen Schlachthöfen.

Das ML wird die Maßnahmen der zuständigen Behörden – die des Landkreises, des LAVES und der zuständigen Staatsanwaltschaft – weiterhin intensiv unterstützend begleiten.
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mehr:
http://www.animal-health-online.de/gross/2018/10/10/stellungnahme-zu-vorwurfen-bezuglich-verstossen-gegen-das-tierschutz-und-fleischhygienerecht/33219/
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Krik

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11.10.2018
Landvolk-Präsident zu Schlachthof-Skandal: "Solche Bilder darf es nicht geben"

Osnabrück (ots) – Niedersachsens Landvolk-Präsident Albert Schulte to Brinke zeigt sich entsetzt über die mutmaßlichen Tierschutzverstöße in einem Rinderschlachthof in Bad Iburg (Lkr. Osnabrück). „Solche Bilder darf es nicht geben, sie sind nicht zu entschuldigen“, sagte der Bauernpräsident, selbst Milchviehhalter, im Gespräch mit der „Neuen Osnabrücker Zeitung“. „Ich hätte einen solchen Fall nicht für möglich gehalten.“

Der Landkreis Osnabrück als Kontrollbehörde hatte den Schlachthof am Montag vorerst stillgelegt und weitere Schlachtungen untersagt. Auf Videoaufnahmen der „Soko Tierschutz“, die den Amtstierärzten der Veterinärbehörde am Montag von Redaktionsmitgliedern der RTL-Sendung „Stern.tv“ vorgeführt worden, seien schwerwiegende Tierschutzverstöße zu sehen gewesen. So sollen nicht mehr transportfähige Tiere unter Zufügen von Schmerzen ins Schlachthaus getrieben worden sein; zudem besteht der Verdacht, dass auch tote Tiere angeliefert worden waren.

Schulte to Brinke zeigte kein Verständnis für das Verhalten der Landwirte, „zumal es überall die Möglichkeit gibt, kranke Tiere oder solche, die durch Unfälle zu Schaden gekommen sind, in mobilen Schlachtstätten direkt auf dem Hof zu töten“. Schulte to Brinke, dessen Verband die Interessen von 80.000 Mitgliedern vertritt, geht jedoch von einem Einzelfall aus: „Ich möchte entschieden zurückweisen, dass dieser Fall repräsentativ für die gesamte Tierhaltung in Niedersachsen ist. Auf dem betroffenen Schlachthof werden 150 Rinder in der Woche geschlachtet, niedersachsenweit sind es mehr als 70.000 Tiere in der Woche.“ Eine Wiederholung solcher „menschlichen Versäumnisse und Fehlentscheidungen“ lasse sich jedoch nicht vollständig ausschließen, „weder durch höhere Kontrolldichten oder höhere Strafen noch andere Sanktionsmaßnahmen“.

Die zuständige Staatsanwaltschaft Oldenburg hatte die Geschäfts- und Produktionsräume des Bad Iburger Schlachthofes am Mittwoch durchsucht. Die Auswertung der Beweismittel dauere an, ermittelt werde gegen namentlich nicht bekannte Verantwortliche, teilte sie am Donnerstag mit.
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mehr:
http://www.animal-health-online.de/gross/2018/10/11/landvolk-prasident-zu-schlachthof-skandal-solche-bilder-darf-es-nicht-geben/33231/
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Krant

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"Landvolk-Präsident zu Schlachthof-Skandal: "Solche Bilder darf es nicht geben"" Die Bilder stören ihn, die Bilder! Weg mit den Whistleblowern, den Nestbeschmutzern und Dreckfinken, die die heilige Ruhe stören! Weg mit ihnen, weg, weg, weg!
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Krik

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Stellungnahme zu Vorwürfen bezüglich Verstößen gegen das Tierschutzgesetz
« Reply #3 on: November 06, 2018, 09:30:00 AM »

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6.11.2018
Stellungnahme zu Vorwürfen bezüglich Verstößen gegen das Tierschutzgesetz

Hannover (ml) – In Bezug auf die Vorwürfe gegenüber einem Schlachtbetrieb in der Stadt Oldenburg, dem Verstöße gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen werden, erklärt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Zum zweiten Mal innerhalb weniger Wochen erreichen uns Bilder von misshandelten Rindern und offenkundigen Verstößen gegen das Tierschutzrecht. Wie hier mit Tieren umgegangen wird, ist in keinster Weise akzeptabel. Ich bin entsetzt, und es macht mich wütend.“

Die Ministerin macht darauf aufmerksam, dass einige Schlachtunternehmen selbst Kameras in den Bereichen der Anlieferung, der Betäubung und der Tötung eingerichtet haben, um eine tierschutzgerechte Behandlung der Tiere zu gewährleisten und Verstöße selbst nachvollziehen zu können. Barbara Otte-Kinast: „Das halte ich für ausgesprochen sinnvoll. Ich lasse mein Haus daher derzeit juristisch prüfen, welche Möglichkeiten es gibt, verbindlich ein Kamerasystem in den Bereichen der Anlieferung, des Zutriebes, der Betäubung und der Schlachtung der Schlachthöfe anzuordnen.“ Hierbei müsse es sich um eine bundeseinheitliche Regelung handeln, die entsprechend gesetzlich verankert ist.

Folgende Maßnahmen hat das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) umgehend eingeleitet:

– Das ML hat am gestrigen Montag Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Oldenburg gestellt

– Das ML hat angeordnet, dass ein Veterinär des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) zunächst für mindestens eine Woche während des Schlachtbetriebes die Bereiche des Zutriebs, der Betäubung und der Tötung überwacht. Dies geschieht in Abstimmung und auf Bitten der Stadt Oldenburg im Rahmen der Amtshilfe.

– Das ML hat angeordnet, dass das LAVES die Zuverlässigkeit des Lebensmittelunternehmers prüfen lässt und als Folge ggf. ein Verfahren zum Entzug / des Ruhens der Zulassung einleitet.

– Gemeinsam mit den Landkreisen und dem LAVES wird das ML unangemeldete, und risikoorientierte Kontrollen in Schlachtbetrieben planen und durchführen, um die ordnungsgemäße Anwendung des geltenden Rechts zu überprüfen. Ein entsprechender Erlass befindet sich derzeit in der Vorbereitung.

– Das ML hat nach dem Fall im Schlachthof im Landkreis Osnabrück Kontakt zu den oberen Landesbehörden der anderen Bundesländer aufgenommen mit dem Ziel, künftig länderübergreifende, kriminelle Aktivitäten Einzelner wirkungsvoll zu unterbinden.

Ferner werden noch in diesem Jahr seitens ML landesweite Schulungen des amtlichen Kontrollpersonals, insbesondere der amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte durchgeführt.

Der Hintergrund:

Die Organisation „Deutsches Tierschutzbüro“ hat mit illegal angebrachten Kameras Aufnahmen in einem Schlachthof in der Stadt Oldenburg gemacht und dieses Material gestern der Staatsanwaltschaft in Oldenburg übergeben. Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hatte am gestrigen Montag zunächst durch eine Presseanfrage von den Vorwürfen erfahren und im Laufe des Tages einen etwa zehnminütigen Ausschnitt der Filmaufnehmen erhalten.

Erst vor wenigen Wochen hatte das ML Strafanzeige gegen einen Schlachthof im Landkreis Osnabrück gestellt, nachdem ihm der Verein „Soko Tierschutz“ Verstöße unter anderem gegen das Tierschutzgesetz vorgeworfen hatte. Damals hatte das ML Filmmaterial zur Ansicht erhalten und nach dessen Sichtung selbst Strafanzeige erstattet. Das Unternehmen wurde anschließend vom zuständigen Landkreis stillgelegt und ist inzwischen aufgelöst worden.
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http://www.animal-health-online.de/gross/2018/11/06/33297/33297/
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13.11.2018

Tierschutzverstöße in Schlachthöfen – Systemfehler statt Einzelfälle

Hannover (ml) – Nachfolgend die Rede der Niedersächsischen Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zu Tierschutzverstößen in Schlachthöfen aus der heutigen Sitzung des Niedersächsischen Landtages (TOP 2a, Aktuelle Stunde).

Tierschutzverstöße in Schlachthöfen – Systemfehler statt Einzelfälle

Es gilt das gesprochene Wort

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Mir reicht es!

Ich benötige jetzt keine weiteren Beweise mehr dafür, dass wir in Sachen Tierschutz einen Neustart in unseren Schlachthöfen benötigen!

Egal ob Kleinbetrieb, Bio-Schlachthof oder großer gewerblicher Schlachthof, egal ob in Bayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Nordrhein-Westfalen oder bei uns in Niedersachsen. Auf unseren Schlachthöfen muss etwas passieren!

Bereits im Jahr 2012 stellte das Bundesministerium in einer Antwort zu einer Kleinen Anfrage zum Thema „Tierschutz bei der Tötung von Schlachttieren“ fest, dass aus Sicht der Bundesregierung bedeutsame Defizite beim Tierschutz in deutschen Schlachthöfen bestehen, die unter anderem die Betäubung und die Entblutung betreffen. Wenn man alleine in der Rinderschlachtung in Deutschland mit 4 bis über 9 Prozent Fehlbetäubungen rechnen muss, kann von Einzelfällen keine Rede sein.

Die Fälle, die uns in den vergangenen Monaten bekannt geworden sind, sprechen meines Erachtens eine deutliche Sprache. Die Missstände, die man bereits vor Jahren identifiziert hat, bestehen offensichtlich vielerorts weiterhin.

Mehr als 4.000 Schlachthöfe haben wir bundesweit, davon allein 333 in Niedersachsen.

Wie bekommen wir diesen erwähnten „Neustart“ gemeinsam hin?

Ich bin vorsichtig optimistisch, dass die Fleischwirtschaft in Niedersachsen durch die jüngsten Vorkommnisse aufgerüttelt wurde und erkennt, dass sie ihre Anstrengungen zur Verbesserung des Tierschutzes in unseren Schlachthöfen nochmals deutlich erhöhen muss. Sie sind in der Pflicht!

Meine Forderungen an die Fleischwirtschaft sind:

• Sorgen Sie dafür, dass Sie für die Anwendung ausschließlich solche Betäubungsverfahren einsetzen, die sicherstellen, dass jedes Schlachttier bis zum Eintritt des Todes empfindungs- und wahrnehmungslos bleibt,

• Sorgen Sie dafür, dass in Ihren Schlachtbetrieben tierschutzrelevante Fehler beim Zutrieb, dem Ruhigstellen, der Betäubung und dem Töten der Tiere vermieden werden,

• Setzen Sie an tierschutzrelevanten Positionen eine ausreichende Anzahl fachlich besonders qualifizierter Mitarbeiter ein!

• Richten Sie Ihre Arbeitsabläufe nach den Tieren aus, die Ihnen anvertraut sind. Akkordarbeit hat beim Zutrieb und der Betäubung nichts verloren.

• Investieren Sie in den Tierschutz! Dies ist auch eine Investition in die Akzeptanz der Fleischgewinnung in der Öffentlichkeit!

Nun möchte ich einen zweiten wichtigen Aspekt ansprechen: Die amtliche Kontrolle, über die in den vergangenen Wochen auch intensiv diskutiert wurde.

Zum einen gibt es die Kontrolle durch das zuständige Veterinäramt, die im Wesentlichen die Lebenduntersuchung und die Fleischuntersuchung („Fleischbeschau“) beinhaltet.

Seit der Neufassung des Fleischhygiene-Rechts im Jahr 2004, also seit mehr als 13 Jahren (!), muss das Veterinäramt zusätzlich die Einhaltung der einschlägigen Tierschutzvorschriften durch den Betrieb bei Zutrieb, Betäubung und Entblutung verifizieren. Zusätzliches Personal haben die Veterinärämter in Verbindung mit der Übertragung dieser Aufgabe jedoch nicht erhalten, da die Aufgabe gebührentechnisch nicht geregelt wurde.

Die Folge: Bundesweit finden nur stichprobenhafte Kontrollen bei der Betäubung durch die Amtstierärzte statt.

Die jüngsten Vorfälle haben gezeigt, dass dies nicht ausreicht. Mein Haus wird nun unverzüglich prüfen, wie die amtlichen Tierschutzkontrollen an Schlachthöfen auf eine solide Grundlage gestellt werden können. Ferner wird das Ministerium aufgrund der Vorfälle in Bad Iburg die ordnungsgemäße Durchführung der Schlachttier- und Fleischuntersuchung durch die Kommunen im kommenden Jahr verstärkt auch fachaufsichtlich überprüfen.

Eine zweite, unabhängige Kontrollinstanz für die Schlachthöfe existiert in Niedersachsen bereits. Das niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsichersicherheit (LAVES) ist für die Zulassung von Schlachthöfen zuständig und kontrolliert auch regelmäßig die Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen.

Mängel bei der baulichen, technischen, organisatorischen und personellen Organisation der Abläufe in den tierschutzrelevanten Bereichen der Schlachthöfe sind zulassungsrelevant und können zum Entzug der Zulassung führen! Ich habe daher das für die Zulassung der Schlachthöfe in Niedersachsen zuständige LAVES aufgefordert, seine entsprechenden Kontrollen zu intensivieren. So haben z.B. gestern zwei Teams des LAVES Schlachthöfe kontrolliert.

Ich bin mir sicher, dass unsere Maßnahmen bereits kurzfristig zu einer deutlichen Verbesserung des Tierschutzes in niedersächsischen Schlachthöfen führen werden.

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mehr:
http://www.animal-health-online.de/gross/2018/11/13/tierschutzverstoesse-in-schlachthoefen-systemfehler-statt-einzelfaelle/33343/
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Stellungnahme zu Vorwürfen gegen Schlachthof in Laatzen
« Reply #5 on: November 20, 2018, 11:23:05 AM »

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AHO Redaktion Grosstiere
20. November 2018 16:51

TIERSCHUTZ: STELLUNGNAHME ZU VORWÜRFEN GEGEN SCHLACHTHOF IN LAATZEN

Hannover (ml) - Einem Schlachthof in der Region Hannover wurden heute Tierschutzverstöße vorgeworfen. Dazu erklärt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML):

"Das Deutsche Tierschutzbüro informierte heute (Dienstag) per E-Mail das Ministerium über vermeintliche Verstöße gegen das Tierschutzrecht auf einem in der Region Hannover ansässigen Schlachthof. Mit versteckten Kameras sollen dort Schweine gefilmt worden sein, bei denen elektrische Treibhilfen in unzulässiger Weise eingesetzt worden sind. Ein dreiminütiger Zusammenschnitt des Videomaterials wurde dem Ministerium ebenfalls übermitteln. Das Tierschutzbüro soll Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft in Hannover gestellt haben.

Aufgrund der Schilderung der angeblichen Verstöße wurde die Strafanzeige des Tierschutzbüros vom Ministerium heute zusätzlich an die Staatsanwaltschaft Oldenburg - Zentralstelle für Landwirtschaftsstrafsachen weiter geleitet. Maßnahmen zur Verhinderung von möglichen Verstößen stimmt die Region Hannover als zuständige Behörde mit dem Fachministerium ab.

Vorhandenes betriebseigenes Bildmaterial wird in Abstimmung mit der zuständigen Staatsanwaltschaft von Fachleuten des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit gesichtet."


HINTERGRUND

In den vergangenen vier Wochen gab es bereits zwei Fälle von Vorwürfen gegen Schlachtbetriebe in Bad Iburg und Oldenburg. Bei beiden Fällen ging es um Tierschutzverstöße beim Zutrieb und bei der Betäubung bei Rindern. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast kündigte daraufhin im Landtag an, dass sie eine Bundesratsinitiative für die Kameraüberwachung in Schlachtbetrieben anstoßen wird; das Bildmaterial soll auch zuständigen Überwachungsbehörden zur Verfügung gestellt werden. Außerdem möchte sie, dass neben den Eigenkontrollen auch risikobasiert amtliche Kontrollen „vom Hänger bis zum Haken“ stattfinden. Zu einem Gespräch mit Vertretern der Fleischwirtschaft hat Ministerin Otte-Kinast morgen (Mittwoch) ins Ministerium geladen.
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mehr:
http://www.animal-health-online.de/gross/2018/11/20/tierschutz-stellungnahme-zu-vorwuerfen-gegen-schlachthof-in-laatzen/33370/
« Last Edit: November 20, 2018, 11:32:06 AM by Krik »
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Tierquälerei am Schlachthof: Handelsketten kündigen Geschäftsbeziehungen
« Reply #6 on: November 23, 2018, 01:57:21 PM »

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AHO Redaktion Grosstiere

-------- Original Message --------
AHO Redaktion Grosstiere
23. November 2018 19:26

TIERQUÄLEREI AM SCHLACHTHOF: HANDELSKETTEN KÜNDIGEN GESCHÄFTSBEZIEHUNGEN

Laatzen (aho/lme) – Die Negativschlagzeilen um den Schlachthof der Leine-Fleisch GmbH in Laatzen-Gleidingen (Region Hannover) hat für das Unternehmen unangenehme Folgen. Nach den Handelsketten Aldi-Süd, Aldi-Nord und Kaufland hat am Freitag auch Real seine Lieferbeziehungen eingestellt. Wie ein Real-Sprecher dem NDR bestätigte, habe man einem Zulieferbetrieb mitgeteilt, nicht mehr Schweinefleisch aus dem Schlachtbetrieb beziehen zu wollen. Erst am Mittwoch war dem Schlachthof das Biosiegel bis auf Weiteres entzogen worde, so der NDR in einem Bericht.

Da Schlachtunternehmen hatte sich zu den Tierquälereien geäußert:

http://www.animal-health-online.de/gross/2018/11/21/statement-der-leine-fleisch-gmbh-zu-den-vorwuerfen-des-deutschen-tierschutzbueros/33376/
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mehr:
http://www.animal-health-online.de/gross/2018/11/23/tierquaelerei-am-schlachthof-handelsketten-kuendigen-geschaeftsbeziehungen/33399/


http://www.animal-health-online.de/gross/2018/11/21/statement-der-leine-fleisch-gmbh-zu-den-vorwuerfen-des-deutschen-tierschutzbueros/33376/

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21.11.2018
Statement der Leine-Fleisch GmbH zu den Vorwürfen des Deutschen Tierschutzbüros

"Laatzen (pm) – Die Leine-Fleisch GmbH hat am 20. November 2018 eine 15-minütige Sequenz mit Videoaufnahmen des Deutschen Tierschutzbüros zur Verfügung gestellt bekommen, auf denen zum einen zu sehen ist, wie Schweine mit sogenannten Elektrotreibern zur Schlachtung gebracht werden. Zum anderen sind auf dem Videomaterial Sequenzen zu sehen, die bereits getötete Tiere zeigen.

Das mehrfache Einsetzen von Elektrotreibern entspricht in keiner Weise den Tierschutzstandards, die wir vorgeben. Vor diesem Hintergrund bedauern wir diese Verstöße und haben bereits Konsequenzen gezogen: Die Verstöße wurden von einem über einen Werkvertrag eingesetzten Beschäftigten begangenen, so dass wir uns entschlossen haben, die Zusammenarbeit mit dem Subunternehmer an dieser Stelle zu beenden. Unabhängig davon arbeiten wir bereits mit der TH Hannover daran, in unserem Betrieb künftig einen sogenannten Druckluftvortrieb zu entwickeln, durch den der Einsatz von Treibern vollständig überflüssig wird.

In der folgenden Sequenz sind tote Schweine zu sehen, die vereinzelt noch Nervenkontraktionen aufweisen. Ein aktuell durchgeführtes Gutachten vom BSI Schwarzenbek Institut und vom Friedrich-Loeffler-Institut in unserem Schlachtbetrieb hat ergeben, dass die Tiere in unserem Betrieb sicher betäubt und getötet werden. Darüber hinaus ist dieser Bereich vollständig kameraüberwacht (auch mit 3DKI Infrarot) um sicherzustellen, dass alle Schweine sicher betäubt und getötet werden.

Unabhängig davon, werden wir unser gesamtes Kontrollsystem einer weiteren kritischen Überprüfung unterziehen und vor allem den sehr sensiblen Bereich der Betäubung und Tötung engmaschig kontrollieren."

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14.01.2019

Ministerin Otte-Kinast: „Wir benötigen einen Neustart in den Schlachthöfen“

Heute erste Sitzung einer Ad-hoc-Arbeitsgruppe – Sofortmaßnahmen vereinbart

Hannover (ML) – Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast zieht weitere Konsequenzen aus den Tierschutzverstößen auf niedersächsischen Schlachthöfen. Auf Initiative des Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) und des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) traf sich heute eine Ad-hoc-Arbeitsgruppe in Hannover zu einer ersten Sitzung. Das gemeinsame Ziel: Die Überwachung der Schlachthöfe weiterentwickeln und Schwachstellen so schnell wie möglich beseitigen. Die Gruppe setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des federführenden Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), des LAVES, des NLT, des Niedersächsischen Städtetages (NST) und Experten aus kommunalen Veterinärämtern.

Seit Anfang November 2018 haben das LAVES als zuständige Zulassungsbehörde und die für die Routineüberwachung zuständigen Kommunalbehörden bisher 17 Schlachtbetriebe einer unangekündigten Schwerpunktkontrolle unterzogen. In zwei Fällen stellten die Kontrolleure dabei auch gravierende, zulassungsrelevante Mängel bei der Betäubung fest, die sofort abgestellt worden sind. Die Teilnehmer der heutigen Sitzung waren sich einig, dass tierschutzrelevante Missstände in Schlachtbetrieben konsequent geahndet werden müssen und unverzügliche Maßnahmen erfordern. Bereits in den vergangenen Wochen fanden verpflichtende Schulungen und Dienstbesprechungen für amtliche Tierärzte sowie für nebenberuflich tätige praktizierende Tierärzte in Niedersachsen statt. Die Teilnehmer der Ad-hoc-Arbeitsgruppe diskutierten heute erste Ergebnisse der Evaluierung des bisherigen Kontrollsystems.

Dazu sagt Niedersachsens Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Wir brauchen einen Neustart in unseren Schlachthöfen – das haben die jüngsten Vorfälle gezeigt. Die Hauptverantwortung tragen hier die Schlachtbetriebe, von denen ich noch stärkere Anstrengungen erwarte, ein Höchstmaß an Tierschutz zu gewährleisten. Außerordentlich wichtig ist aber auch, dass die laufenden amtlichen Kontrollen durch die Kommunen bei der Anlieferung, dem Zutrieb, der Betäubung und der Schlachtung langfristig verstärkt werden. Einen wichtigen Baustein bilden dabei auch die gemeinsamen Schwerpunktkontrollen mit dem LAVES als Zulassungsbehörde. Die Ad-hoc-Arbeitsgruppe hat genau diese Ziele im Blick und ist ein wichtiger Partner in diesem Prozess.“

Im Mittelpunkt stand bei der heutigen ersten Sitzung die Evaluierung der Wirksamkeit des bisherigen Systems aus Eigenkontrollen der Unternehmen und amtlichen Kontrollen. Bisher gibt es bundesweit noch keine verbindlichen Vorgaben zu Art und Umfang der amtlichen Kontrollen in tierschutzrelevanten Bereichen. Die Teilnehmer der AG waren sich jedoch einig: Diese werden dringend benötigt.

„Das LAVES verfügt mit seinen technischen Sachverständigen über eine hochspezialisierte Einheit, die von den kommunalen Überwachungsbehörden zur fachlichen Unterstützung angefordert werden kann. Ich halte es für sinnvoll, dass die Expertise bei künftigen Kontrollen intensiver genutzt wird“, unterstreicht Prof. Dr. Eberhard Haunhorst, Präsident des LAVES, die Entscheidung. „Das LAVES als Zulassungsbehörde steht bereit, auch weiterhin interdisziplinäre, unangemeldete Schwerpunktkontrollen gemeinsam mit den zuständigen kommunalen Überwachungsbehörden – den Veterinärämtern – durchzuführen.“

Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT, ergänzt: „Tierschutz ist den Landkreisen ein wichtiges Anliegen. Unsere Mitglieder sind sensibilisiert, konsequent gegen Verstöße entlang der gesamten Lebensmittelkette vorzugehen. Hierzu muss alles in den Blick genommen werden. Dies betrifft sowohl die Haltungsbedingungen in den landwirtschaftlichen Betrieben, die Voraussetzungen bei der Abfertigung von Tiertransporten als auch die Einhaltung der Lebensmittelhygiene und des Tierschutzes in den Schlachtbetrieben. Die Überwachungsaufgaben der kommunalen Veterinärämter insbesondere im Bereich des Tierschutzes müssen aber auch vom Land wesentlich stärker finanziert werden.“

Im nächsten Schritt wird es nun darum gehen, wie die unangekündigten Kontrollen des LAVES zusammen mit den kommunalen Veterinärämtern so effizient wie möglich umgesetzt werden können. Hierzu soll unter anderem auch der fachliche Austausch zwischen dem LAVES und den Experten der kommunalen Veterinärämter intensiviert werden.

So geht’s jetzt weiter:

· In nachfolgenden themenbezogenen Expertenrunden werden konkrete Detailvorgaben zu Art und Umfang der amtlichen Kontrollen aller tierschutzrelevanter Bereiche entwickelt, die dann landesweit umgesetzt werden sollen. Für eine bundesweite Einführung solcher Vorgaben wird sich das ML einsetzen.

· Für intensivere Kontrollen benötigt man Ressourcen, insbesondere auch qualifiziertes Personal und Finanzmittel. Die Aus-, Fort- und Weiterbildung des Personales der beteiligten Behörden in den Bereichen Fleischhygiene und Tierschutz soll daher durch gemeinsame Anstrengungen verbessert werden. Zudem beginnen in Kürze Gespräche über eine bessere Finanzausstattung der kommunalen Veterinärbehörden.

Der Hintergrund

In den vergangenen Wochen gab es mehrere Vorfälle mit tierschutzrechtlichen Verstößen in Schlachtbetrieben in Niedersachsen. Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast kündigte daraufhin im Landtag an, dass sie eine Bundesratsinitiative für die Kameraüberwachung in Schlachtbetrieben anstoßen wird. Eine entsprechende Initiative will das Kabinett Anfang Februar auf den Weg bringen. Derzeit laufen außerdem bereits Gespräche mit Vertretern der Fleischwirtschafts- und Handelsverbände mit dem Ziel, eine Vereinbarung zur Einführung von videogestützten Überwachungssystemen abzuschließen. Aus dieser freiwilligen Initiative soll dann im zweiten Schritt eine bundesweite Verpflichtung werden.
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mehr:
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