Hab ich doch vergessen, die abzubestellen. Ts, ts, ts...
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Beschwerdeplattform gegen Werbelügen - Verbraucher können auf Schummelmelder.de Produktfotos online stellen
19.9.2018
foodwatch-Pressemitteilung <presse@foodwatch.de>
Pressemitteilung
foodwatch startet Beschwerdeplattform gegen Werbelügen - Verbraucher
können auf Schummelmelder.de Produktfotos online stellen
Berlin, 19. September 2018. Die Verbraucherorganisation foodwatch hat eine
Mitmach-Plattform gegen Etikettenschwindel gestartet: Unter
http://www.schummelmelder.de können Verbraucherinnen und Verbraucher ab sofort
Lebensmittel, von denen sie sich im Supermarkt getäuscht fühlen, direkt
online mit einem Foto und einem Kommentar hochladen.
"Es steht nicht drauf, was drin ist oder es ist nicht drin, was drauf steht
- wer sich schon mal beim Lebensmitteleinkauf über Etikettenschwindel und
Mogelpackungen geärgert hat, kann jetzt beim 'Schummelmelder' seinem
Ärger Luft machen", sagte Sophie Unger, Projektleiterin bei foodwatch.
Alle Produkte fließen auch ein in die Auswahl der Kandidaten für den
Goldenen Windbeutel 2018, den Negativpreis von foodwatch für die
Werbelüge des Jahres.
Mitmachen ist einfach: Foto von einem Produkt aus dem Supermarkt machen,
hochladen auf dem Portal und in einem kurzen Kommentar erklären, warum man
sich getäuscht oder in die Irre geführt fühlt.
"Wir wollen Verbraucherinnen und Verbrauchern eine Plattform geben, auf der
sie ihre Kritik an Werbelügen direkt öffentlich machen können. Denn:
Täuschung ist leider eher die Regel als die Ausnahme im Supermarkt. Darauf
wollen wir mit dem 'Schummelmelder' aufmerksam machen - und Politik und
Lebensmittelwirtschaft endlich zum Handeln bewegen", erklärte Sophie Unger
von foodwatch. Die Verbraucherorganisation setzt sich seit langem für
klarere Kennzeichnungsregeln ein. Die bisherigen Vorgaben schützten nicht
vor irreführenden Angaben auf Lebensmittelpackungen, so foodwatch. Obwohl
im EU-Lebensmittelrecht allgemein ein Verbot von Täuschung festgeschrieben
sei, könnten in der Praxis Hersteller dennoch oft ganz legal schummeln und
täuschen - weil zum Beispiel selbst Zuckerbomben mit
Gesundheitsversprechen, unausgewogene Babyprodukte als kindgerecht oder
hochverarbeitete Lebensmittel als "natürlich" und "traditionell" beworben
werden dürften. Im Rahmen eines sogenannten REFIT-Prozesses soll das
EU-Lebensmittelrecht (Basisverordnung 178/2002) zwar momentan überarbeitet
werden. Der im April 2018 vorgelegte Reformvorschlag der Europäischen
Kommission sieht allerdings keine Verbesserungen beim Schutz der
Verbraucherinnen und Verbrauchern vor Täuschung vor, kritisierte
foodwatch.
Um auf das Problem der legalen Verbrauchertäuschung im Lebensmittelbereich
hinzuweisen, verleiht foodwatch seit 2009 den Goldenen Windbeutel. Bei der
Online-Abstimmung können Verbraucherinnen und Verbraucher aus fünf
nominierten Produkten die dreisteste Werbelüge des Jahres wählen. Auch
für 2018 ist wieder eine Wahl zum Goldenen Windbeutel geplant.
LINK:
Protestplattform von foodwatch gegen Werbelügen:
http://www.schummelmelder.de PRESSEKONTAKT:
Andreas Winkler
E-Mail: presse@foodwatch.de
Tel.: +49 (0)30 / 24 04 76 290
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Ob die wissen, worauf die sich da einlassen? Homöopathie als falschdeklarierten Zucker zu melden, bringt auf einen Schlag 5000 Beschwerden: für jedes "Arzneimittel" mindestens eine Beschwerde.
Wenn man noch den Preis berücksichtigt (800 bis mehr als 1100 pro Kilogramm), sind extremer Wucher und medizinische Falschaussagen nicht von Pappe.