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Date: Mon, December 20, 2010
Pressemitteilung
Vattenfall muss Brunsbüttel aufgebenRechtsgutachten: Betriebsgenehmigung für AKW Brunsbüttel ist nach mehr als drei
Jahren Stillstand erloschen - Vattenfall erhält Quittung für taktischen
Betrieb des umstrittenen Reaktors - DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake:
"Auch aus Gründen der Sicherheit darf keine Anfahrgenehmigung mehr erteilt
werden."
Berlin/Kiel, 20. Dezember 2010: Das seit Juli 2007 nach wiederholten schweren
Störfallen abgeschaltete Atomkraftwerk Brunsbüttel muss endgültig stillgelegt
werden. Dafür spricht nach Überzeugung der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH) nicht
nur das heute in Kiel vorgelegte Rechtsgutachten der Rechtsanwältin und Leiterin
Klimaschutz und Energiewende der DUH, Cornelia Ziehm, für die Landtagsfraktion von
Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag, sondern auch der
insgesamt fragwürdige Sicherheitszustand des Siedewasserreaktors an der Elbe.
DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake verwies darauf, dass der fast 35 Jahre alte
Siedewasserreaktor seit Jahren wegen seiner Sicherheitsdefizite in der Kritik stehe.
Insbesondere das Notstromsystem weise nicht nur gegenüber dem heutigen Stand von
Wissenschaft und Technik, sondern auch gegenüber anderen Altreaktoren gravierende
Mängel auf. Schon 2003 hatte die Reaktorsicherheitskommission (RSK) der
Bundesregierung festgestellt, dass selbst mit einem Totalaustausch des veralteten
und konzeptionell fragwürdigen Sicherheitsleitsystems gegen ein modernes gemäß dem
Stand von Wissenschaft und Technik ausgeführtes System "kein Sicherheitsgewinn
verbunden ist, da dies die Defizite im Anlagenkonzept hinsichtlich des Aufbaus der
Notstromversorgung nicht ausgleicht." Daran habe sich bis heute nichts
geändert.
Baake forderte die Atomaufsicht in Kiel auf, jeden Antrag auf Wiederanfahren des
Reaktors durch die Reaktoreigentümer Vattenfall Europe und E.on "aus
rechtlichen und sicherheitstechnischen Gründen abzulehnen". Baake warf dem
Betreiber Vattenfall Europe vor, "den Stillstand des AKW Brunsbüttel seit
Jahren aus taktischen Motiven in die Länge gezogen zu haben, um das rettende Ufer
der Laufzeitverlängerung zu erreichen." Das aktuelle Rechtsgutachten lege den
Schluss nahe, dass nun eine Wiederinbetriebnahme aus juristischen Gründen praktisch
ausgeschlossen sei. Baake: "Vattenfall Europe erhält jetzt die Quittung für
einen taktisch motivierten Reaktorstillstand, bei dem Sicherheitsfragen kaum mehr
als eine Nebenrolle spielten."
Das Rechtsgutachten von Cornelia Ziehm, kommt zu dem Schluss, dass die
Betriebsgenehmigung des Atomkraftwerks nach drei Jahren ohne Stromproduktion
erloschen ist. Das ergebe sich aus einer Regelung des Bundesimmissionsschutzgesetzes
für Industrieanlagen, auf das das Atomgesetz, das den Betrieb von Atomanlagen
regelt, bereits seit seiner erstmaligen Verabschiedung im Jahr 1960 verweist.
Vorgesehen war zunächst eine eigene, entsprechende Rechtsverordnung für Atomanlagen,
die jedoch nie erlassen wurde. In einem solchen Fall gilt die Regelung für
Industrieanlagen unverändert. Für eine Wiederinbetriebnahme müsste deshalb der
Brunsbüttel-Betreiber eine neue Betriebsgenehmigung beantragen, deren Erteilung aber
wegen des hoffnungslos veralteten technischen Zustands des Reaktors praktisch
ausgeschlossen wäre.
Link zum Rechtsgutachten:
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2469
Für Rückfragen:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0151
55016943, Tel.: 030 c2400867-0, E-Mail: baake[bat]duh.de
Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin,
Tel.: 030 2400867-0, Fax: 030: Email: rosenkranz[bat]duh.de
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