Als kleiner Uhrenvergleich diese Justizposse des gleichen Berliner Behördenschlamms:
http://hartz-iv-blog.de/2009/02/16/berliner-staatsanwalt-scheitert-an-jobcenter-service-hotline/ e-Hotline 0180 / 100309506666 sowie ab dem 1.4. im Internet (
http://www.berlin.de/jobcenter/pankow).
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Hartz IV Blog
Berliner Staatsanwalt scheitert an Jobcenter-Service-HotlineFast könnte man ein wenig hämisch werden. Denn offenbar ist auch die Obrigkeit nicht vor den Schutzwällen gefeit, die die Jobcenter in Berlin um sich herum gezogen haben.
Ein Teil dieses Schutzwalles ist die sogenannte Service-Hotline, eine gebührenpflichtige 0180-Nummer. Sie wurde eingerichtet, damit die Mitarbeiter, die ohne Frage überlastet sind, nicht ständig bei ihrer Arbeit gestört werden. Außerdem ist Berlin bekanntermaßen pleite, vielleicht ist sie ja darum kostenpflichtig. Diese Nummer wird den Berliner Arbeitslosen als erstes Mittel der Wahl bei Klärungsbedarf von Problemen jeglicher Art ans Herz gelegt. Jeder, der diese Nummer schon einmal gewählt hat, weiß, dass dort alles mögliche getan wird, nur Probleme werden äußerst selten gelöst. Dafür hängt man tagsüber ewig in der Warteschleife und wenn dann ein freundlicher Callcenter-Mitarbeiter abhebt, hat er alles, nur keine Hilfsmöglichkeiten. Konkrete Nachfragen können am Telefon nicht besprochen werden, aus Datenschutzgründen. Termine können auch nicht ohne weiteres gemacht werden. Eigentlich können nur oberflächliche Rechtsfragen besprochen werden, die man auch mit einem Blick ins Internet beantworten kann.
Aber was ist nun der Grund für die Häme?
Das Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf hatte ein Rentnerpaar beschuldigt, Vermögen verschwiegen zu haben, um die Grundsicherung für Rentner zu erhalten und Strafanzeige bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt. Der dort wirkende Staatsanwalt wiederum hatte noch eine Frage und wollte schnell mal telefonisch nachfragen.
“Aus völlig unverständlichen Gründen ist in der dortigen Strafanzeige nicht einmal eine Durchwahlnummer der zuständigen Sachbearbeiterin angegeben”, schrieb die Staatsanwaltschaft in einem Brief an die Behörde. Nun könnte man sagen, dass es Millionen von Hartz-IV-Empfängern genauso geht, auch sie kennen von ihrem Sachbearbeiter bestenfalls den Namen, haben aber weder eine Durchwahl noch eine E-Mail, um ihn direkt erreichen zu können. In diesem Fall handelt es sich aber um eine Strafanzeige des Jobcenters und dass dort nicht einmal eine Angabe zum Kontakt gemacht wurde, ist schon ein starkes Stück. Folgerichtig bat die Staatsanwaltschaft im eben erwähnten Schreiben weiter das Jobcenter darum, “die dortigen Mitarbeiter ernsthaft darauf hinzuweisen, dass ein derartiges Verhalten nicht hinnehmbar ist”.
Es wird noch besser
Nachdem der Staatsanwalt nun keine Durchwahl zum Sachbearbeiter des Falles hatte, versuchte er es an der Service-Hotline. Nach “ca. 10-minütiger Wartezeit” hatte er tatsächlich jemanden am Apparat. Sehr schnell, Hut ab. So schnell hat bei mir selten einer abgenommen. Und die nette Stimme teilte ihm mit, was man allen anderen Anrufern auch mitteilt: Die Durchwahlnummern könne man nicht herausgeben, denn es gebe “eine Weisung, dass man keine entsprechenden Mitteilungen machen” dürfe. Auch die Telefonnummer oder nur den Namen des Vorgesetzten wollte sie nicht verraten.
Der Staatsanwalt hatte inzwischen das Gefühl, das viele Anrufer dort sicher kennen: dass man ihn “offensichtlich nicht ernst nahm”, und das obwohl er “mehrfach darauf hinwies, dass er in seiner dienstlichen Funktion als Staatsanwalt anrief”. Wenn ich mich jetzt in den Kopf der Frau am anderen Ende hinein versetze…
Machtwort von oben
Daraufhin verfasste der Staatsanwalt sein bereits erwähntes Schreiben. In diesem erachtet er nicht nur ein “derartiges Verhalten nicht hinnehmbar”, sondern bat auch darum, dass künftig “auch persönliche Rückrufnummern zu dortigen Bediensteten angegeben werden, um entsprechende Rückfragen beschleunigt klären zu können”. Und die bekommen sie nun auch, aufgrund der, wie Jobcenter-Leiter Johannes Langguth es nennt, “berechtigten Beschwerde”. Die Arbeitslosen hingegen müssen sich auch weiterhin mit der Hotline be(ver?)gnügen.
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Eine kostenpflichtige Nummer? Dann sollte man die Belege dafür sammeln und dem Amt die Kosten als notwendige Ausgaben um die Ohren hauen.
Charles Dickens gewinnt wieder an Aktualität: in England gab es Hungertürme. Und nicht nur da, auch in Deutschland muß man früher SELBST zahlen, wenn Einen die Obrigkeit in den Knast steckte:
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Das hier konnte ich allerdings lesen, obwohl ich mir die Augen reiben mußte, weil ich es nicht so ganz glauben konnte und wollte, was ich das las :
[Zitatanfang]
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Eine heute zum dritten Male milchgewordene blau
schimml Kuh, von guter Lage und 9 Quartier hoch.
Bramel, 4. Februar 1854. Michels, Schullehrer.
Obrigkeitliche Bekanntmachungen.
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B e k a n n t m a c h u n g .
Durch Erkenntnis des Obergerichts vom 22. Juni. v.

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theilweise modificirt durch das Erkenntniß des Ober-
Appellationsgerichtes der vier freien Städte Deutschlands
zu Lübeck, vom 7. Januar d. Js., wurden
erstens : der hiesige Einwohner und Maurermeister Johannes Stubbe,
wegen Verfälschung und Versuchs eines Betruges,
so wie wegen Versuches der Verleitung zu einem falschen
Zeugnisse in eine Zuchthausstrafe von 2 Jahren und 2
Monaten bei seinen Kräften angemessener Arbeit,
zweitens : der Mauermann Dietrich Heinrich Brüning aus
Spaden und der Arbeitsmann Friedrich Wilhelm Kamp aus
Bielefeld Abgabe falschen Zeugnisses und Beihilfe zum
Betruge, in eine Gefängnisstrafe von 2 Monaten
und zum Ersatz der Atzungskosten verurtheilt.
Bremerhaven, am 6. Januar 1854.Das Amt der freien Hansestadt Bremen.
Thr. Boistelier, Dr.
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[/Zitatanfang]
Gar nicht fern vom Hungerturm des Charles Dickens...
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mehr:
http://www.ariplex.com/sfb/sfbh0002.htm.