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Author Topic: Heimatfront, das letzte Gefecht: Querulanten als Hamers Selbstmordkommando  (Read 1266 times)

ama

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Hamer, völlig wirr wie eh und je, sitzt im kalten Norwegen. Besuch kriegt er von Rabbinern, Oberrabbinern, Oberoberrabbinern und Oberoberoberrabbinern, allesamt aus dem Zauberhut reichsdeutscher Erinnerungsfotos von zweibeinigen Landkarten von deutschen 1937.  Vielleicht sind auch ein paar Oberoberoberoberoberrabbiner dabei, so genau weiß das keiner. Ist eh alles aus dem Kostümverleih.

Herrje, wie schmuck sie doch als Napoleon aussähen! So mit der Hand in die Jacke gesteckt und dem feschen Hut auf. Quer! Aber nein, es müssen Rabbis sein, in Kartoffelsack. Muß man sich mal vorstellen: ein deutscher Reichspräsident kriegt seine Amtsalibis von einem schwarzen Kartoffelsack...!

Aber so ist er nun mal, der Reichsreissackpräsident Hamer. Da oben, in Norwegen, weit, weit weg.

Und daheim? An der Heimatfront? Da wirft sich sein ihm auserwähltes Volk in die Schlacht. Mit der pösen Justiz. Mit der pösen Medizin. Mit den pösen Universitäten. Und fällt voll auf die Schnauze. Ehrlich, kann man nicht anders sagen.

Und des Hamers Statthalter, Helmut Pilhar, seine Gnaden, protokolliert jeden Knall und Jedes Knall. Besonders die des Reichsreissackpräsidenten und seiner Reichssäcke. Mit Kartoffeln und ohne. Hauptsache Knall.

Se hörn de Aufnahme!

http://www.pilhar.com/Hamer/Korrespo/2008/20081202_VGHalle_abgelehnt.htm

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VERWALTUNGSGERICHT HALLE

Az.: 5 B 299/08 HAL

BESCHLUSS

in der Verwaltungsrechtssache

der Frau Doris Schammelt,
Rooseveltstraße 14, 06116 Halle,

Antragstellerin,

gegen

die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, vertreten durch den Kanzler,
Universitätsplatz 10, 06108 Halle/Saale,

Antragsgegnerin,

wegen

Hochschulrechts
hat das Verwaltungsgericht Halle – 5. Kammer – am 01.02.2008 beschlossen:

Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Streitwert wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt.

Gründe:

Der Antrag der Antragstellerin, mit dem sie beantragt,
die Antragsgegnerin im Wege der einstweiligen Anordnung zu verpflichten, die Thesen, welche unter der Bezeichnung „Germanische Neue Medizin“ von Herrn Dr. Ryke Geerd Hamer vertreten und publiziert werden, auf ihre Richtigkeit hin binnen einer Woche naturwissenschaftlich zu überprüfen und das Ergebnis der Antragstellerin mitzuteilen,
hat keinen Erfolg.

Zwar kann das Gericht gemäß § 123 Abs. 1 Satz 2 VwGO eine einstweilige Anordnung zur Regelung eines vorläufigen Zustandes in Bezug auf ein streitiges Rechtsverhältnis erlassen, um wesentliche Nachteile abzuwenden oder drohende Gewalt zu verhindern oder wenn dies aus anderen Gründen nötig erscheint. Der Anspruch auf Regelung eines vorläufigen Zustandes (Anordnungsanspruch) und der Grund für die Dringlichkeit der Maßnahme (Anordnungsgrund) sind gemäß § 123 Abs. 3 VwGO i. V. m. § 920 Abs. ZPO glaubhaft zu machen.

Unter Anwendung dieser Grundsätze ist vorliegend der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung aber abzulehnen.

Es fehlt bereits an der Glaubhaftmachung des erforderlichen Anordnungsanspruches. Denn es gibt keinen öffentlichen Auftrag einer Universität, Thesen oder Theorien von Nichtangehörigen der Universität zu überprüfen. Die Freiheit von Forschung und Lehre besitzt Verfassungsrang (Art. 5 Abs. 3 GG), so dass die Antragsgegnerin sich jederzeit weigern darf und kann, die Thesen des Dr. Hamer naturwissenschaftlich an Patienten – was nebenbei bemerkt, Rechte Dritter, nämlich die des Patienten, berühren würde – zu überprüfen. Auf das gesamte inhaltliche Vorbringen der Antragstellerin kommt es daher nicht an. Aus diesem Grunde sind die benannten Zeugen auch nicht zu hören. Denn selbst dann, wenn sich die Aussagen bestätigen sollten, besäße die Antragstellerin keinen Anspruch darauf, dass die Antragsgegnerin in irgendeiner Art und Weise tätig wird.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 154 Abs. 1 VwGO. Die Festsetzung des Streitwertes beruht auf § 52 Abs. 2 GKG, wobei das Gericht für das vorliegende Eilverfahren die Hälfte des Hauptsachewertes in Ansatz gebracht hat.

Pfersich Mengershausen Harms

Ausgefertigt am
Halle, den 02.12.2008

(Körner), Justizangestellte
Als Urkundsbeamtin




Anmerkung:

Die Gerichtskosten, die Frau Schammelt zu tragen hat, belaufen sich auf € 121.- Ich denke, dieser Betrag ist es wert, um solch ein Beweismittel gegen eine Universität und gegen ein Gericht für künftige Prozesse in die Hände zu bekommen. Eine Verjährungsfrist bei Völkermord gibt es nämlich nicht.

 

Jetzt geht es weiter in die 2. Instanz!

 

siehe auch:

Doris Schammelt an VG Halle, 16.11.2008 - Antrag auf Überprüfung

Doris Schammelt an VG Halle, 19.11.2008 - Hinweise

Doris Schammelt an VG Halle, 23.11.2008 - Soekler ist kein Gegengutachten

Uni Halle an VG Halle, 23.11.2008 - Antrag Schammelt ablehnen
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Ein Platz in der Ruhmeshalle der Selbstmordkommandos ist ihr sicher. Helmut Pilhar führt das Protokoll. Die Orden lassen noch auf sich warten, aber sicher sitzt irgendwo schon jemand und stickt. Irgendwann werden sie verliehen. Posthum.

Das Hamersche Bevölkerungsreduktionsprogramm, es wirkt. Asche zu Asche, Vakuum zu Vakuum...
.
« Last Edit: December 19, 2008, 02:25:36 PM by ama »
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Kinderklinik Gelsenkirchen verstößt gegen die Leitlinien

Der Skandal in Gelsenkirchen
Hamer-Anhänger in der Kinderklinik
http://www.klinikskandal.com

http://www.reimbibel.de/GBV-Kinderklinik-Gelsenkirchen.htm
http://www.kinderklinik-gelsenkirchen-kritik.de
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