Die Archivierungsmethoden sollten überarbeitet werden. Was mir heute auffiel:
https://www.psiram.com/de/index.php/Detlef_Hardorp[*quote*]
Detlef Hardorp
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Detlef Hardorp (geb. 1955) ist ein deutscher Anthroposoph und bildungspolitischer Sprecher der Waldorfschulen in Berlin-Brandenburg. Er ist promovierter Mathematiker und kommt aus einer anthroposophisch orientierten Familie; sein Onkel Benedictus Hardorp ist Altpräsident von Weleda.
Inhaltsverzeichnis
1 Skandale
2 Veröffentlichungen
3 Weblinks
4 Quellennachweise
Skandale
Hardorp ist in mehrere Skandale verwickelt:
Rädel: Als bildungspolitischer Sprecher ist er für die aggressive juristische Verteidigung gegen die Missbrauchsvorwürfe[1] gegen die Waldorfeinrichtung in Rädel verantwortlich. Den Kritikern warf er unter anderem die Bildung einer "kriminellen Vereinigung" vor. Ferner versuchte er, sie durch absurde Schadensersatzforderungen einzuschüchtern. Die betroffenen Eltern nannte er "Alkoholiker und Prostituierte".[2]
Berlin-Zehlendorf: Auch in den Bauskandal um die Zehlendorfer Waldorfschule ist Hardorp verwickelt. Um den Neubau der Schule hat sich ein juristisches Tauziehen entwickelt, ausgelöst durch die Weigerung der Schule, einen schriftlich fixierten Vergleich mit den Anwohnern einzuhalten.[3]
Der BGH bezeichnet die Rechtsauffassung der Waldorfschule als "bemerkenswert fernliegend".[4] Erst durch Vermittlung des ehemaligen Berliner Regierenden Bürgermeisters Eberhard Diepgen und mit viel Geld konnte der Abriss abgewendet werden.[5]
Berlin-Kladow: An der Eugen-Kolisko-Schule für Waldorfpädagogik bauten Eltern und Lehrer monatelang ohne sachgerechten Schutz ein asbestverseuchtes Gebäude um. Der Vereinsvorstand spielte die Gesundheitsgefahren auch auf ausdrückliche Nachfrage hin immer herunter.[6]
Veröffentlichungen
Hardorp fällt durch seine unkritische Bewunderung für Steiner auf. So ist er Autor einer Publikation, in der Steiner als Begründer der Quantenmechanik gefeiert wird[7], denn Steiner habe man eigentlich die Erfindung der Schrödingergleichung zu verdanken, da er diese drei Jahre vor Erwin Schrödinger (Nobelpreis für Physik 1933) entdeckt habe. In der originalen Veröffentlichung von Hardorp[8] ist dazu zu lesen: Thus the third differential equation that Steiner writes down on the 12th of March in the year 1920 is not only "formally equivalent" to Schrödinger's equation. Apart from the fact that the value of the constant is not specified as a number related to Planck's constant, it is Schrödinger's equation. [sic!] Die Fachwelt ist anderer Meinung.[9][10] Anders als sein Onkel Benedictus ist Detlef Hardorp ein Gegner von Judith von Halle, einer Berliner Anthroposophin, die für sich wunderliche Stigmata und angebliche Nahrungslosigkeit in Anspruch nimmt. Die Diskussion um den Rassismus in Steiners Werk hofft Hardorp zu entschärfen, indem er ihn durch ein moderneres Vokabular kaschiert.[11][12]
Weblinks
https://www.ruhrbarone.de/waldorfschule-detlef-hardorp-lautsprecher-der-anthroposophie/14838http://www.scienceblogs.de/weitergen/2009/01/rudolf-steiner-und-die-schrodingergleichung.phpQuellennachweise
http://blog.psiram.com/?p=88 http://www.webcitation.org/5ZNE1GKd5 http://www.webcitation.org/5aEv04v4j http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=300885 http://www.morgenpost.de/printarchiv/bezirke/article856178/Neubau_der_Waldorfschule_gerettet.html http://www.webcitation.org/5aEvm9fbl http://www.waldorf.net/material/www-infoheft.pdf Detlef Hardorp and Ulrich Pinkall, Rudolf Steiner and Schrödinger's equation in "Mathematisch-Physikalische Korrespondenz", Nr. 201, Johanni 2000
http://www.psiram.com/media/Anthroposophie/Hardorp%20Steiner-Schr%F6dinger.pdf http://www.scienceblogs.de/weitergen/2009/01/rudolf-steiner-und-die-schrodingergleichung.php http://www.themen-der-zeit.de/content/Unzeitgemaesses_Vokabular.92.0.html (inzwischen gelöscht, siehe
http://blog.psiram.com/?p=181)
http://rudolf-steiner.blogspot.com/2007/07/attacke_31.htmlKategorien: AnthroposophMathematiker
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Webcitation ist nicht mehr auf der Höhe der Zeit. Die Links funktionieren nicht. Wenn die Strategen die echten Links angegeben hätten, könnte man nachsehen. Aber so? 3x daneben.
Die Pressemitteilung des BGH ist an der angegebenen Stelle längst gelöscht worden. Das Webarchiv hat sie aber noch;:
http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=300885https://web.archive.org/web/20081025132345/http://www.pressrelations.de/new/standard/result_main.cfm?aktion=jour_pm&r=300885[*quote*]
Pressemitteilung vom 23.10.2007 | 10:02
Pressefach: Bundesgerichtshof (BGH)
Nichtzulassungsbeschwerde der Waldorfschule in Berlin gegen "Abriss-Urteil" erfolglosKarlsruhe, den 22. Oktober 2007 - Der für das Grundstücksrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Beschwerde einer Waldorfschule gegen ein Urteil zu entscheiden, durch das die Schule verurteilt worden war, einen Erweiterungsbau abzureißen. Dem liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Die klagende Schule, ein eingetragener Verein, betreibt seit 1947 eine Schule in Berlin-Zehlendorf; die Beklagten sind Eigentümer benachbarter Wohngrundstücke. Anfang der 60er Jahre kam es zwischen der Schule und den Voreigentümern der Nachbargrundstücke zu einem Streit wegen der von der Schule ausgehenden Lärmimmissionen, der mit einem gerichtlichen Vergleich endete. Darin verpflichtete sich die Schule u. a., für den Fall eines Neu- oder Ergänzungsbaus einen Abstand von mindestens 20 (teilweise auch 25) Metern zu den Nachbargrundstücken einzuhalten.
Die Schule hält sich an den damaligen Vergleich nicht mehr gebunden und hat damit begonnen, einen Erweiterungsbau von rund 85 m Länge zu errichten; hierdurch wird die nach dem Vergleich einzuhaltende Abstandsfläche bis zu einer Tiefe von ca. 10 m bebaut. Die früheren Eigentümer haben den Beklagten die Rechte aus dem Vergleich abgetreten. Diese betreiben aus dem Vergleich die Zwangsvollstreckung. Dagegen richtete sich die Zwangsvollstreckungsgegenklage der Schule, mit der sie die Zwangsvollstreckung für unzulässig erklärt wissen wollte. Land- und Kammergericht haben die Klage abgewiesen und auf die Widerklage von zwei Beklagten die Schule verurteilt, den bereits erstellten Baukörper zu beseitigen, soweit er die in dem Vergleich gezogenen Grenzen nicht einhält. Das Kammergericht hat die Revision nicht zugelassen.
Der Bundesgerichtshof hat die hiergegen gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde der Schule zurückgewiesen, weil die Sache keine Rechtsfragen von grundsätzlicher Bedeutung aufwirft und die Zulassung der Revision auch nicht zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erforderlich ist. Dies gilt insbesondere hinsichtlich der Annahme des Kammergerichts, die Beklagten seien Inhaber der Rechte aus dem 1963 geschlossenen Vergleich. Mit diesem Vergleich war ein Rechtsstreit beigelegt worden, der grundstücksbezogene Ansprüche (§ 1004 Abs. 1 BGB) zum Gegenstand hatte. Da solche Ansprüche untrennbar mit dem Eigentum verbunden sind, liegt es nahe, dass auch die Rechte aus dem Vergleich nicht nur den damaligen, sondern den jeweiligen Eigentümern der Nachbargrundstücke zustehen sollten und daher an diese übertragen werden konnten. Auf
die von der Schule in den Vorinstanzen vertretene, bemerkenswert fernliegende Rechtsauffassung, dass die Ansprüche aus dem Vergleich verjährt seien und ihre Durchsetzung dem Schikaneverbot widerspreche, war die Nichtzulassungsbeschwerde nicht zurückgekommen.
Beschluss vom 18. Oktober 2007 - V ZR 12/07
LG Berlin - Urteil vom 23. Februar 2006 - 33 O 39/05 ./.
KG Berlin - Urteil vom 30. November 2006 - 8 U 71/06
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
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Karlsruhe - Veröffentlicht von pressrelations
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