Die Überschrift ist schon mal Gold wert:
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1300343012421[*quote*]
Kreis Wittenberg
Peter F. führte Falsches im SchildeVON THOMAS STEINBERG, 04.07.11, 18:28h, aktualisiert 04.07.11, 19:11h
WITTENBERG/DESSAU/MZ.
Ein Nummernschild "ND 1 WB" ist kein amtliches Kennzeichen, sondern eines, das geeignet ist, den Anschein eines amtlichen Kennzeichens zu erwecken. Zu diesem Schluss ist die 8. Strafkammer des Landgerichts Dessau nach zwei Verhandlungstagen gekommen und hat den auf Lebenszeit gewählten Chef des Wittenberger Vereins "NeuDeutschland" Peter F. zu 150 Tagessätzen à zwölf Euro verurteilt.
F., der behauptet, er habe
die Erlaubnis, im "Feldversuch" staatliche Strukturen zu schaffen, hatte Ende 2009 zwei Mal ein eigenes Nummernschild an ein Auto geschraubt und erklärt, dieses zu dürfen, weil ihm der Leiter der Wittenberger Verkehrsbehörde bestätigt habe, sein Kennzeichen könne nicht mit einem deutschen verwechselt werden. Richterin Sigrun Baumgarten ließ dieses Argument allerdings nicht gelten; die im Paragraphen 22 des Straßenverkehrsgesetzes beschriebene
Verwechslungsgefahr beziehe sich auch auf ausländische Nummernschilder, stellte sie in der Urteilsbegründung klar.
In der Vorinstanz war F. zu vier Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt worden. Gegen das Urteil hatten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Während Peter F.'s Anwalt am Montag einen Freispruch forderte, hatte die Staatsanwältin sechs Monate Freiheitsstrafe vor dem Hintergrund gefordert, dass F. bereits vorbestraft ist und mehrfach wegen Verkehrsdelikten auffällig wurde.
Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.
[*/quote*]
"Falsches im Schilde", da muß Einer erst drauf kommen.

Der Leiter der Wittenberger Verkehrsbehörde scheint ein arger Till Eulenspiegel zu sein, denn die abgebliche Behauptung, Fitzeks "Kennzeichen könne nicht mit einem deutschen verwechselt werden" war anscheinend nicht mit dem Rest der Republik juristisch verbindlich ausgehandelt worden. Sonst hätte das Landgericht den Peter Fitzek jetzt nicht verurteilt.
Wenn die Richterin meint, die "Verwechslungsgefahr beziehe sich auch auf ausländische Nummernschilder", meint sie damit indirekt auch, daß dem Herrn Fitzek gelungen ist, einen Staat im Staate zu machen, quasi in Form des Personenkraftwagens des Herrn Fitzek? Dann wäre die Karosse des Herrn Fitzek möglicherweise so etwas wie seine diplomatische Residenz. Nicht auszudenken, welche Konsequenzen das hätte. Alleine die (noch) deutschen Staatsbürger wären im Besitz von 40 Millionen unantastbaren diplomatischen Botschaftsgebäuden auf Rädern.
"In der Vorinstanz war F. zu vier Monaten Freiheitsentzug auf Bewährung verurteilt worden." Da vermisse ich in dem Artikel Fragen. Weswegen war Fitzek denn vorbestraft und was waren die "Auffälligkeiten", die er sich bei "Verkehrsdelikten" geleistet hat? Fahren ohne deutschrepublikanischen Führerschein? Fahren ohne Abwesenheit von Alkohol? Warum will die Staatsanwaltin (schon wieder ein Frau!) 6 Monate Haft?
Ist da nicht ein unübersehbarer Tunnelblick am Werk? Was ist so wichtig an dem Bleckpickerl an dem Fitzek seiner Rostlaube? In welchem Verhältnis steht das zu seinen "Versicherungs"aktivitäten oder seiner Reklame für Hamers menschenbeseitigende "Neue Medizin"?
Sind Blechschilder mehr wert als die Gesundheit von Menschen?
Da sind die Maßstäbe wohl etwas verrutscht.