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Author Topic: Bluttest aus Heidelberg: jede 2. gesunde Frau erhielte falschen Krebsbefund  (Read 618 times)

Krik

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07.06.2019 12:01

Unstatistik des Monats: „Zuverlässiger“ Bluttest aus Heidelberg – jede 2. gesunde Frau erhielte falschen Krebsbefund

Sabine Weiler Kommunikation
RWI – Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung

Die Unstatistik des Monats Mai ist die Falsch-Alarm-Rate des Heidelberger Bluttests für Brustkrebs. Wie aktuelle Informationen zeigen, liegt er über alle getesteten Frauen hinweg bei 46 Prozent. Wenn ein solcher Test zum Brustkrebs-Screening eingeführt werden würde, würden also knapp die Hälfte aller gesunden Frauen in Deutschland einen verdächtigen Befund erhalten.

Die Unstatistik des Monats Mai ist die Falsch-Alarm-Rate des Heidelberger Bluttests für Brustkrebs. Dieser Test wurde in einer Pressemitteilung des Universitätsklinikums Heidelberg als „Meilenstein in der Brustkrebsdiagnostik“ gepriesen und auf der Titelseite der BILD-Zeitung als „Weltsensation aus Deutschland“ gefeiert. In beiden Fällen wurde die Sensation mit einer Trefferrate von 75 Prozent begründet und davon gesprochen, dass der Test marktfähig sei. Wir hatten in der Unstatistik vom Februar 2019 bereits erklärt, dass die Trefferrate allein nichts über die Zuverlässigkeit eines Tests aussagt. Man muss immer zugleich die Falsch-Alarm-Rate kennen, das heißt, wie häufig der Test bei gesunden Frauen fälschlicherweise einen Verdacht auf Krebs feststellt. Diese wurde aber nicht kommuniziert.

Warum muss man beides wissen? Ein einfaches Beispiel verdeutlicht das. Wenn man schlicht bei jeder Frau einen Tumor diagnostiziert, dann wird jeder Tumor gefunden, aber auch jede gesunde Frau wird falsch diagnostiziert – also erzielt man eine Falsch-Alarm-Rate von 100 Prozent. Wenn man zwei Münzen wirft und immer Krebs diagnostiziert, sofern man keine Doppel-Zahl hat, dann hat man – wie beim Bluttest – eine Trefferrate von 75 Prozent, aber auch eine Falsch-Alarm-Rate von 75 Prozent. Also ist eine hohe Trefferrate nur beeindruckend, wenn die Falsch-Alarm-Rate niedrig ist. Das Mammographie-Screening hat beispielsweise eine Trefferrate von etwa 80 Prozent bei einer Falsch-Alarm-Rate von 5 bis 10 Prozent, je nach Alter der Frau.

Inzwischen ist es uns gelungen, Information über die Falsch-Alarm-Rate des Bluttests zu finden. Uns liegen die Folien eines Vortrags „Liquid Biopsy in der gynäkologischen Onkologie“ von Professor Christof Sohn vor, der den Bluttest vorgestellt hatte. Dort ist die Falsch-Alarm-Rate angegeben. Über alle getesteten Frauen hinweg betrug sie 46 Prozent. Kein Wunder, dass die Pressemitteilung und die BILD-Zeitung sich darüber ausschwiegen.

Was bedeutet eine Falsch-Alarm-Rate von 46 Prozent? Wenn ein solcher Test zum Brustkrebs-Screening eingeführt werden würde, dann würden knapp die Hälfte aller gesunden Frauen in Deutschland einen verdächtigen Befund erhalten. Einen derart schlechten Test zu vermarkten und von den Krankenkassen bezahlen zu lassen, wie die Heidelberger Forscher ankündigten, wäre unverantwortlich. Gerade bei einem Bluttest sollte man Frauen ehrlich über dessen Zuverlässigkeit informieren, da diese mit einem falschen Befund bis zu fünf Jahre leben müssen. Erst dann werden Tumore so groß, dass man mit einem bildgebenden Verfahren untersuchen kann, ob wirklich ein Tumor vorliegt.

Bei der Pressekonferenz im Februar saß auch der Geschäftsführer der HeiScreen GmbH mit auf dem Podium, der den Bluttest auf den Markt bringen sollte. Inzwischen ermittelt die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Mannheim, die Universität Heidelberg entschuldigte sich und hat eine Untersuchungskommission eingesetzt.

Die Heidelberger Forscherinnen und Forscher haben die wissenschaftlichen Standards verletzt. Sie sind direkt zur BILD-Zeitung gegangen, ohne dass zuvor die Studie begutachtet und veröffentlicht wurde. Sie haben mit der Sensation von „75 Prozent“ tausende von Frauen in die Irre geführt, die dann bei Ärzten hoffnungsvoll nach dem Bluttest fragten. Und sie scheinen in Kauf genommen zu haben, dass im Falle einer gelungenen Vermarktung des Tests Millionen von Frauen unnötigerweise eine falsche Krebsdiagnose erhalten hätten.
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Ansprechpartner/in:
Prof. Dr. Gerd Gigerenzer, Tel.: (030) 82406-0
Sabine Weiler (Pressestelle RWI), Tel.: (0201) 8149-213

Mit der „Unstatistik des Monats“ hinterfragen der Berliner Psychologe Gerd Gigerenzer, der Dortmunder Statistiker Walter Krämer und RWI-Vizepräsident Thomas K. Bauer jeden Monat sowohl jüngst publizierte Zahlen als auch deren Interpretationen. Alle „Unstatistiken“ finden Sie im Internet unter
http://www.unstatistik.de und unter twitter.com/unstatistik

Wissenschaftliche Ansprechpartner:
Prof. Dr. Gerd Gigerenzer, Tel.: (030) 82406-0

Weitere Informationen:
http://www.unstatistik.de (Alle „Unstatistiken“ im Internet)
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REVOLUTION!

Julian

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Per Email wurde diese Meldung eingeflogen. Hoffen wir nun, daß die Verantwortlichen auch fliegen...


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Wissenschaftspolitik  ·  22. Oktober 2019
Eklat mit Ankündigung

Die Untersuchungskommission kann ihren Bericht zum Heidelberger Bluttest-Skandal nicht öffentlich präsentieren. Der vermeintliche Protagonist hat gerichtlich jede Aussage über seine Person untersagen lassen.

ES WAR EIN EKLAT mit Ankündigung. Gestern Abend verschickte die Pressestelle des Universitätsklinikums Heidelberg eine ungewöhnliche Mail, Betreffzeile: "Mögliche Absage der Pressekonferenz des Aufsichtsrats des UKHD am 22. Oktober 2019".

Zu der Pressemitteilung hatte das Klinikum wenige Tage zuvor eingeladen, mit der Vorstellung des Abschlussberichts der externen Untersuchungskommission sollte ein weiterer Schritt hin zur Aufklärung in dem Skandal gelingen, der in der öffentlichen Kommunikation von Klinikum und Landespolitik zurückhaltender mit "Causa Bluttest/Heiscreen" bezeichnet wird. Doch, wie die Pressestelle mitteilte, sei nur einen Tag vor dem Termin der Pressekonferenz ein "Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung" beim Verwaltungsgericht Karlsruhe eingegangen ist. "Damit soll erreicht werden, dass in der für morgen geplanten Pressekonferenz keinerlei Aussagen über einen der Beteiligten getätigt werden dürfen." Würde das Gericht dem Antrag stattgeben, teilte die Pressestelle weiter mit, "wäre eine aussagekräftige Vorstellung des Berichts nicht möglich."
[...]
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mehr:
https://www.jmwiarda.de/2019/10/22/eklat-mit-ank%C3%BCndigung/
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